Rechtsprechung
   BGH, 04.05.2000 - VII ZR 53/99   

Stadtvillen

§ 546 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, Beschwer bei Klageabweisung als "zur Zeit unbegründet";

§§ 631 ff BGB, außerordentliches Kündigungsrecht des Bestellers bei Unzuverlässigkeit des Unternehmers (vgl. nunmehr auch § 324 BGB <Fassung seit 1.1.02>);

§ 632 BGB, zur Abrechnung eines Pauschalpreisvertrags nach Rücktritt

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • Alpmann Schmidt

    ZPO § 546; BGB § 631

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Werkvertrag: Recht des Auftraggebers zur außerordentlichen Kündigung bei sicherer Nichteinhaltung der Vertragsfrist durch Auftragnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwer bei Klageabweisung als zur Zeit unbegründet; Ansprüche des Auftragnehmers nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauvertrag - Kündigung eines Pauschalpreisvertrages

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zulässige außerordentliche Kündigung durch Auftraggeber bei gewisser und verschuldeter Fristüberschreitung des Auftragnehmers

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ra-heinicke.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung eines Bauvertrages bei voraussichtlicher erheblicher Überschreitung der F

  • baurechtsurteile.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung bei voraussichtlicher Überschreitung der Fertigstellungsfrist

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Abrechnung nach Kündigung eines Pauschalvertrages

  • rp-online.de (Kurzinformation)

    Bauherr darf langsamen Bauunternehmen kündigen

Besprechungen u.ä. (5)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann GU-Vertrag schon vor dem Endtermin wegen Verzögerung gekündigt werden? (IBR 2000, 426)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Klageabweisung als derzeit unbegründet: Kann Beklagter Rechtsmittel einlegen? (IBR 2000, 466)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung eines Pauschalvertrages und geringfügige Restleistungen: Wie wird abgerechnet? (IBR 2000, 414)

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  • nomos.de , S. 37 (Entscheidungsbesprechung)

    § 546 ZPO; § 631 BGB
    Bauvertrag/Fristüberschreitung des Auftragnehmers/außerordentliche Kündigung durch Auftraggeber/Revisionszulässigkeit/Beschwer einer Partei

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschwer der die endgültige Abweisung erstrebenden beldagten Partei bei Klageabweisung als zur Zeit unbegründet

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 144, 242
  • NJW 2000, 2988
  • ZIP 2000, 1535
  • MDR 2000, 966
  • NZBau 2000, 375
  • WM 2000, 1903
  • DB 2000, 2595
  • BauR 2000, 1182
  • IBR 2000, 414
  • IBR 2000, 426
  • IBR 2000, 466
  • ZfBR 2000, 427
  • ZfBR 2000, 472



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Wird zitiert von ... (58)  

  • BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09  

    Kaufrecht - Wann liegen AGB vor?

    Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen auch dann vor, wenn sie von einem Dritten für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind, selbst wenn die Vertragspartei, die die Klauseln stellt, sie nur in einem einzigen Vertrag verwenden will (BGH, Urteil vom 4. Mai 2000 - VII ZR 53/99, ZIP 2000, 1535, unter II 1 b, insoweit in BGHZ 144, 242 nicht abgedruckt; Beschluss vom 23. Juni 2005 - VII ZR 277/04, ZIP 2005, 1604, unter II 1; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 53/03  

    Bauvertrag - Ausschluss von Nachforderungen durch AGB

    Jedenfalls eine der beklagten Gesellschafter ist im Immobiliengewerbe tätig (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2000 - VII ZR 53/99, BauR 2000, 1182, 1185 = NZBau 2000, 375 = ZfBR 2000, 472).
  • OLG Stuttgart, 11.04.2006 - 6 U 172/05  

    Verfahrensrecht - Änderung der Rechtsprechung steht neuen Tatsachen nicht gleich

    Die Zulässigkeit folgt aber aus der weiteren Ausnahme, die dann vorliegt, wenn bereits das Gericht des Vorprozesses die Rechtskraftwirkung des eigenen Urteils dadurch begrenzt, dass es die Klage (ggfs. nach der Auslegung der Entscheidungsgründe durch das Gericht des zweiten Prozesses, s.o. 1 a) nur als zur Zeit unbegründet abweist (BGHZ 144, 242, 244 unter I 3; BGHZ 143, 169, 172f unter I 2 c; BGHZ 140, 365, 368 unter II 2).

    Zudem soll eine Bindungswirkung für die Voraussetzungen der Fälligkeit nach allgemeiner Meinung in der Literatur noch nicht einmal bei einem Urteil bestehen, das alle Anspruchsvoraussetzungen abschließend geprüft und mit Ausnahme der Fälligkeit bejaht hat (Vollkommer a.a.O. Rdnr. 58; Musielak a.a.O. Rdnr. 50, Gottwald in MK zur ZPO 2. Auflage § 322 Rdnr. 146; Heinrich BauR 1999, 17, 18; offen lassend: BGHZ 144, 242, 245).

    Die verbliebenen Unsicherheiten, ob der XI. Zivilsenat nicht vielleicht doch aus anderen Gründen die Klage erneut abgewiesen hätte und die eigentlich nicht bestanden hätten, wenn der XI. Zivilsenat in seinem Urteil vom 27.6.2000 der h.M. gefolgt wäre, nach der eine Klage nur dann als derzeit unbegründet abgewiesen werden darf, wenn der Anspruch an sich besteht (statt vieler: Vollkommer a.a.O. vor § 322 Rdnr. 56 mwN; BGH VII ZR 53/99 Urteil vom 4.5.2000, BGHZ 144, 242, 244f, wenn dort betont wird, dass ein Beklagter Anspruch darauf hat, dass die gegen ihn gerichtete Klage bei Vorliegen der Voraussetzungen endgültig abgewiesen wird), hätten die Kläger selbst ausfechten müssen.

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