Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.11.2010

Rechtsprechung
   BGH, 24.02.2011 - VII ZR 61/10   

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BGH, 24.02.2011 - VII ZR 61/10 (https://dejure.org/2011,1516)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2011 - VII ZR 61/10 (https://dejure.org/2011,1516)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - VII ZR 61/10 (https://dejure.org/2011,1516)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 634a BGB vom 02.01.2002, § 635 aF BGB, Art 229 § 6 Abs 1 BGBEG
    Architektenvertrag: Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Architekten nach Übergangsrecht

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten nach § 634a BGB n.F. im Falle der Anwendbarkeit der Vorschrift gem. Art. 229 § 6 Abs. 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB); Beginn der Verjährung nach Erfolgen der Abnahme oder nach Eintritt von ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schuldhafte Verletzung der Bauüberwachungspflicht; Verjährung des Schadensersatzanspruches gegen Architekten; Verjährungsbeginn mit Annahme; Erfüllung des Vertrags; Architektenvertrag; Abnahme; Mängel; Abwicklungsverhältnis; Mängelbeseitigung

  • rewis.io

    Architektenvertrag: Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Architekten nach Übergangsrecht

  • rewis.io

    Architektenvertrag: Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Architekten nach Übergangsrecht

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 634 a; BGB a. F. § 635
    Verjährung von Ansprüchen aus vor dem 1. 1. 2002 geschlossenen Vertrag

  • rws-verlag.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten nach § 634a BGB n.F. im Falle der Anwendbarkeit der Vorschrift gem. Art. 229 § 6 Abs. 1 EGBGB; Beginn der Verjährung nach Erfolgen der Abnahme oder nach Eintritt von eine Erfüllung des Vertrages ausschließenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Verjährung ohne Abnahme! (altes Schuldrecht)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährung in der Architektenhaftung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Altes Schuldrecht: Mängelansprüche im "hängen gebliebenen" Architektenvertrag verjähren nicht! (IBR 2011, 202)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1224
  • MDR 2011, 478
  • NZBau 2011, 310
  • NZM 2012, 92
  • VersR 2012, 488
  • BauR 2011, 1032
  • ZfBR 2011, 461
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.07.2010 - VII ZR 171/08

    Werkvertrag: Anwendung der fünfjährigen Verjährungsfrist auf vor der Abnahme

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - VII ZR 61/10
    Die Verjährung beginnt erst, wenn die Abnahme erfolgt ist oder Umstände gegeben sind, nach denen eine Erfüllung des Vertrages nicht mehr in Betracht kommt (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. Juli 2010, VII ZR 171/08, BauR 2010, 1778 = NZBau 2010, 768 = ZfBR 2010, 773 ).

    Er hat mit Urteil vom 8. Juli 2010 (VII ZR 171/08, BauR 2010, 1778 = NZBau 2010, 768 = ZfBR 2010, 773) darauf hingewiesen, dass Ansprüche wegen Mängeln einer Werkleistung aufgrund von Verträgen, die vor dem 1. Januar 2002 geschlossen worden sind, bereits vor der Abnahme entstehen können.

    Ob die Entstehung von Ansprüchen gemäß § 634 BGB n.F., der auf nach dem 31. Dezember 2001 geschlossene Verträge anwendbar ist, die Abnahme des Werkes voraussetzt, spielt hierfür keine Rolle und kann weiterhin offen bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - VII ZR 171/08, BauR 2010, 1778 = NZBau 2010, 768 = ZfBR 2010, 773).

    Soweit der Senat im Urteil vom 8. Juli 2010 (aaO Rn. 23) ausgeführt hat, in den Fällen, in denen die Ansprüche des Bestellers auf Wandelung, Minderung oder Schadensersatz ausnahmsweise nicht von der Bestimmung einer Mängelbeseitigungsfrist abhingen, führe spätestens die Geltendmachung eines dieser Rechte zum Beginn der Verjährung, hat er die Fälle im Blick gehabt, in denen ansonsten keine Erfüllung des Vertrages mehr in Betracht kommt.

  • BGH, 30.09.1999 - VII ZR 162/97

    Schadensersatzanspruch gegen Architekten

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - VII ZR 61/10
    Die fünfjährige Verjährungsfrist des § 638 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. greife nicht ein, weil sie gemäß § 638 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. erst mit der Abnahme bzw. deren endgültiger Verweigerung zu laufen beginne (BGH, Urteil vom 30. September 1999 - VII ZR 162/97, BauR 2000, 128, 129 = NZBau 2000, 22 = ZfBR 2000, 97).
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   BGH, 11.11.2010 - VII ZR 61/10   

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