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   BGH, 16.01.1969 - VII ZR 66/66   

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https://dejure.org/1969,663
BGH, 16.01.1969 - VII ZR 66/66 (https://dejure.org/1969,663)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1969 - VII ZR 66/66 (https://dejure.org/1969,663)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1969 - VII ZR 66/66 (https://dejure.org/1969,663)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gebührenansprüche eines Rechtsanwalts - Einbeziehung nicht rechtshängiger Ansprüche in außergerichtliche Vergleichsverhandlungen im Rahmen eines Rechtsstreits - Belehrungspflicht des Rechtsanwalts über das Entstehen zusätzlicher Gebühren - Maßgeblichkeit des im Inland ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 932
  • MDR 1969, 475
  • DB 1969, 2339
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.10.1968 - VI ZR 159/67

    Anwaltsgebühren bei außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen

    Auszug aus BGH, 16.01.1969 - VII ZR 66/66
    Er befindet sich damit in Übereinstimmung mit dem Urteil des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in NJW 1968, 2334.

    Soweit der Beklagte die Klägerin in dem Erbscheinsverfahren vertreten hat, ist daher als Gegenstandswert nur das im Inland befindliche Vermögen des Erblassers zugrundezulegen (so auch BGH in NJW 1968, 2334).

  • RG, 08.11.1927 - III 76/27

    Rechtsanwaltsgebühren

    Auszug aus BGH, 16.01.1969 - VII ZR 66/66
    Das Berufungsgericht hat eine Belehrungspflicht verneint, weil besondere Umstände, aus denen sich eine solche Pflicht für den Beklagten nach Treu und Glauben hätte ergeben können vgl. dazu RGZ 118, 365, 367, nicht vorlägen.
  • BGH, 19.10.1967 - VII ZR 324/64

    Rechtsanwaltsgebühren

    Auszug aus BGH, 16.01.1969 - VII ZR 66/66
    Der Senat hat diese Auffassung bereits in seinem Urteil BGHZ 48, 334 vertreten.
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 16.01.1969 - VII ZR 66/66
    Dessen Voraussetzungen liegen nicht vor, wenn ein selbständiger Rechtsbehelf einer Partei im Urteil zwar nicht ausdrücklich behandelt worden, seine Verneinung aber den Gründen zu entnehmen ist (RG JW 1934 Seite 2140 und BGHZ 39, 333, 338) [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62].
  • BGH, 02.07.1998 - IX ZR 63/97

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages; Pflicht zur Aufklärung über die Höhe des

    Insoweit hat die erforderliche Gesamtwürdigung zu berücksichtigen einerseits den Schwierigkeitsgrad und Umfang der anwaltlichen Aufgabe, einen ungewöhnlich hohen Gegenstandswert und sich daraus ergebende hohe Gebühren, die das vom Auftraggeber erstrebte Ziel wirtschaftlich sinnlos machen können, andererseits die Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten sowie dessen Vermögensverhältnisse und Erfahrung im Umgang mit Rechtsanwälten (RGZ 118, 365, 367; BGHZ 77, 27, 29, 32; BGH, Urt. v. 16. Januar 1969 - VII ZR 66/66, NJW 1969, 932, 933; v. 18. September 1997, aaO; OLG Koblenz MDR 1986, 1037).
  • LG Stuttgart, 11.07.2016 - 27 O 338/15

    Rechtsanwaltsvertrag: Hinweispflicht eines Rechtsanwalts auf voraussichtlich

    Insoweit hat die erforderliche Gesamtwürdigung zu berücksichtigen einerseits den Schwierigkeitsgrad und Umfang der anwaltlichen Aufgabe, einen ungewöhnlich hohen Gegenstandswert und sich daraus ergebende hohe Gebühren, die das vom Auftraggeber erstrebte Ziel wirtschaftlich sinnlos machen können, andererseits die Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten sowie dessen Vermögensverhältnisse und Erfahrung im Umgang mit Rechtsanwälten (st. Rspr. BGH, Urteil vom 02. Juli 1998 - IX ZR 63/97, juris Rn. 28; BGH, Urteil vom 16. Januar 1969 - VII ZR 66/66, juris Rn. 31).
  • BGH, 18.09.1997 - IX ZR 49/97

    Umfang der Beratungspflicht eines Rechtsanwalts bei beurkundungsbedürftigen

    a) Auf die durch einen Vertragsschluß kraft Gesetzes entstehenden Anwaltsgebühren muß der Rechtsanwalt regelmäßig nicht ungefragt hinweisen, weil kein Mandant ein unentgeltliches Tätigwerden des Fachberaters erwarten darf und dessen gesetzliche Gebühren allgemein zu erfahren sind (RG WarnR 1928 Nr. 134 S. 269; OLG Koblenz AnwBl. 1988, 64; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO 13. Aufl. § 1 Rdn. 9; Riedel/Sußbauer/Fraunholz, BRAGO 7. Aufl. § 1 Rdn. 7; vgl. BGH, Urt. v. 16. Januar 1969 VII ZR 66/66, NJW 1969, 932, 933 f).
  • BGH, 24.04.1975 - III ZR 173/72

    Gebührenstreitwert einer Klage auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft -

    Darüberhinaus hat das Revisionsgericht das tatrichterliche Ermessen nicht nachzuprüfen (BGH in NJW 1969, 932).
  • BGH, 13.03.1980 - III ZR 145/78

    Zum Schadensersatzanspruch des Mandanten bei mangelnder Aufklärung des

    Allerdings trifft der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts zu, daß Gebührenansprüche eines Anwalts ganz oder teilweise entfallen können, wenn der Rechtsanwalt den Mandanten nicht, wie nach den Umständen geboten, über die Höhe der entstehenden Gebühren belehrt hat (vgl. BGH Urteil vom 16. Januar 1969 - VII ZR 66/66 = NJW 1969, 932, 933 = WM 1969, 846, 847).
  • BGH, 17.09.2002 - XI ZB 9/02

    Erhöhung der Vergleichsgebühr im Berufungsverfahren; Beendigung des Auftrags

    § 32 BRAGO kommt nur zur Anwendung, wenn die Streitigkeit nach dem Auftrag, der dem Rechtsanwalt erteilt worden ist, vor die ordentlichen Gerichte gebracht werden soll (BGHZ 48, 334, 336; BGH, Urteil vom 16. Januar 1969 - VII ZR 66/66, WM 1969, 846, 847).
  • BGH, 15.05.1997 - IX ZR 119/96

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages; Beweiswürdigung; Pflicht des Rechtsanwalts

    Eine solche Belehrungspflicht besteht, sofern der Mandant nicht von sich aus nachfragt, nur unter besonderen Umständen, insbesondere dann, wenn dieser erkennbar das Kostenrisiko infolge Unwissenheit und Geschäftsunerfahrenheit nicht einzuschätzen vermag (RGZ 118, 365, 367; BGHZ 77, 27, 29; BGH, Urt. v. 16. Januar 1969 - VII ZR 66/66, NJW 1969, 932, 933 f).
  • KG, 19.12.2001 - 11 U 8/01

    Zu den Anforderungen des § 20 Abs. 1 BRAGO

    Eine Pflicht zu einem unaufgeforderten Hinweis auf die Höhe der anfallenden Gebühren trifft den Rechtsanwalt nach Treu und Glauben (§§ 157, 242 BGB) ausnahmsweise nur dann, wenn nach den Umständen des Einzelfalles ein Aufklärungsbedürfnis des Mandanten besteht und der Rechtsanwalt dieses erkennen konnte und musste (BGH NJW 1969, 932, 933; 1998, 3486, 3487; OLG Düsseldorf, AnwBl. 1984, 443, 444; OLG Jena, a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 04.04.2003 - 3 W 56/03

    Betreuungsverfahren: Kostenentscheidung des Beschwerdegerichts bei

    Für die anwaltliche Vertretung im Beschwerdeverfahren wird gemäß § 118 Abs. 1 BRAGO eine Gebühr in Höhe von 5/10 bis 10/10 geschuldet, zu der regelmäßig Postgebühren und Umsatzsteuer hinzuzurechnen sind (vgl. BGH NJW 1969, 932, 933; Senat, Beschluss vom 23. März 1999 - 3 W35/99 - BayObLGZ 1990, 350, 351; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO 14. Aufl. § 61 Rdnr. 2; Keidel/Zimmermann aaO Rdnr. 10 vor § 13 a).
  • BGH, 29.10.1998 - IX ZR 220/97

    Erfallen der Besprechungsgebühr neben der Prozeßgebühr bei

    Bespricht der Rechtsanwalt den Gegenstand einer anhängigen Klage außergerichtlich mit dem Gegner, um einen Vergleich zu erzielen, steht dem Rechtsanwalt neben der Prozeßgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO keine Besprechungsgebühr nach § 118 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO zu (vgl. BGH, Urt. v. 16. Mai 1961 - VI ZR 249/60, NJW 1961, 1469, 1470; v. 16. Januar 1969 - VII ZR 66/66, NJW 1969, 932, 933).
  • LG Bonn, 04.03.2004 - 6 S 171/03

    Anwaltsgebühren bei gleichzeitiger gerichtlicher und außergerichtlicher

  • BGH, 27.11.1986 - III ZR 110/85

    Umfang der einem Rechtsanwalt zustehenden Gebührenansprüche als

  • AG Hagen, 24.04.2005 - 4-2330118-03-N

    Mahnverfahren, Prüfungskompetenz des Rechtspflegers, Inkassokosten,

  • LG Aachen, 06.06.1991 - 6 S 27/91

    Recht eines Anwalts von der an den Mandaten gezahlten Abfindungssumme einen

  • OLG Saarbrücken, 15.06.1977 - 5 W 73/77

    Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr

  • AG Arnstadt, 10.08.2004 - 21 C 924/03

    Anspruch auf Vergütung einer Rechnungsprüfungstätigkeit; Pflicht des

  • OLG Nürnberg, 23.07.1981 - 11 WF 932/81
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