Rechtsprechung
BGH, 25.02.1999 - VII ZR 8/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auslegung einer empfangsbedürftigen Willenserklärung; Berücksichtigung von Begleitumständen bei der Auslegung eines Vertragsangebotes
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 155
Person des Vertragspartners bei einem aus mehreren Auftragnehmern unter der Bezeichnung "Planungsgruppe" auftretenden Zusammenschluß - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wer wird Vertragspartner bei unklarer Bezeichnung? (IBR 1999, 378)
Papierfundstellen
- BauR 1999, 668
- ZfBR 1999, 210
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.05.1988 - VIII ZR 138/87
Wirksamkeit des Rücktritts von einem Pachtvertrag über einen von einer …
Auszug aus BGH, 25.02.1999 - VII ZR 8/98
In diese Würdigung sind auch außerhalb der Erklärung liegende Begleitumstände einzubeziehen, soweit sie für den Erklärungsempfänger erkennbar waren und einen Schluß auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BGH, Urteile vom 12. März 1992 - IX ZR 141/91, NJW 1992, 1446, 1447 und vom 24. Juni 1988 - V ZR 49/87, NJW 1988, 2879). - BGH, 30.06.1995 - V ZR 184/94
Wirksamkeit des Time-Sharings von Ferienwohnungen
Auszug aus BGH, 25.02.1999 - VII ZR 8/98
Ein versteckter Einigungsmangel i.S.v. § 155 BGB liegt vor, wenn die Erklärungen der Parteien sich ihrem Inhalt nach nicht decken (BGH, Urteil vom 30. Juni 1995 - V ZR 184/94, NJW 1995, 2637, 2638). - BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87
Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände
Auszug aus BGH, 25.02.1999 - VII ZR 8/98
In diese Würdigung sind auch außerhalb der Erklärung liegende Begleitumstände einzubeziehen, soweit sie für den Erklärungsempfänger erkennbar waren und einen Schluß auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BGH, Urteile vom 12. März 1992 - IX ZR 141/91, NJW 1992, 1446, 1447 und vom 24. Juni 1988 - V ZR 49/87, NJW 1988, 2879). - BGH, 12.03.1992 - IX ZR 141/91
Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Bürgschaft auf erstes Anfordern
Auszug aus BGH, 25.02.1999 - VII ZR 8/98
In diese Würdigung sind auch außerhalb der Erklärung liegende Begleitumstände einzubeziehen, soweit sie für den Erklärungsempfänger erkennbar waren und einen Schluß auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BGH, Urteile vom 12. März 1992 - IX ZR 141/91, NJW 1992, 1446, 1447 und vom 24. Juni 1988 - V ZR 49/87, NJW 1988, 2879).
- OLG Düsseldorf, 22.02.2011 - 23 U 218/09
Leistung unbrauchbar: Minderung der Vergütung auf Null!
Zu berücksichtigen sind alle Umstände, insbesondere früheres Verhalten, Zeit und Ort der Erklärung, die berufliche Stellung der Beteiligten sowie Art und Inhalt ihrer Werbung und die erkennbare Interessenlage (BGH, Urteil vom 26.06.1980, VII ZR 210/79, NJW 1980, 2192; BGH, Urteil vom 25.02.1999, VII ZR 8/98, BauR 1999, 668;… Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 164, Rn 4 mwN).Zu berücksichtigen sind alle Umstände, insbesondere früheres Verhalten, Zeit und Ort der Erklärung, die berufliche Stellung der Beteiligten sowie Art und Inhalt ihrer Werbung und die erkennbare Interessenlage (BGH, Urteil vom 26.06.1980, VII ZR 210/79, NJW 1980, 2192; BGH, Urteil vom 25.02.1999, VII ZR 8/98, BauR 1999, 668;… Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 164, Rn 4 mwN).
- BGH, 05.12.2002 - VII ZR 342/01
Annahme eines Dissenses bei der Auslegung eines Bauvertrages
- AG Brandenburg, 25.08.2015 - 31 C 279/14
Vertrag ist Vertrag!
Welche Leistung von der Beklagten angeboten war, ist vielmehr gemäß §§ 133, 157 BGB aus dem objektiven Empfängerhorizont unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und der Verkehrssitte vorliegend zu beurteilen gewesen ( BGH , Urteil vom 05.12.2002, Az.: VII ZR 342/01, u.a. in: NJW 2003, Seite 743; BGH , Urteil vom 25.02.1999, Az.: VII ZR 8/98, u.a. in: BauR 1999, Seiten 668 f. ).
- LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2017 - 5 Sa 252/16
Prozessvergleich, Feststellungsbeschluss, Einigungsmangel, verdeckter, Kündigung, …
In diese Würdigung sind auch außerhalb der Erklärung liegende Begleitumstände einzubeziehen, soweit sie für den Erklärungsempfänger erkennbar waren und einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BGH, Urt. v. 25.02.1999 - VII ZR 8/98 -, Rn. 7, juris). - OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 21 U 9/11
Gewährleistungsansprüche des Bauherrn bei Abweichungen der Ausschreibung von den …
Bei Widersprüchen zwischen der Leistungsbeschreibung und der zeichnerischen Darstellung ist der geschuldete Leistungsumfang vielmehr in erster Linie aus dem objektiven Empfängerhorizont durch Auslegung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und der Verkehrssitte zu beurteilen (BGH BauR 2003, 388; BauR 1999, 668 m.w. Nachw.). - LG Mannheim, 18.12.2015 - 1 S 83/15
Versteckter Einigungsmangel beim Kauf einer Einbauküche: Fronten ohne Griffe …
In diese Würdigung sind auch außerhalb der Erklärung liegende Begleitumstände einzubeziehen, soweit sie für den Erklärungsempfänger erkennbar waren und einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BGH, Urteil vom 25. Februar 1999 - VII ZR 8/98 -, Rn. 7, juris). - OLG Koblenz, 15.07.2008 - 1 Verg 2/08
Vergabeverfahren: Abweichung des Angebots von verbindlichen Vorgaben der …
35 cc) Der Bauzeitenplan ist allerdings nur ein Teil der empfangsbedürftigen Willenserklärung "Angebot", deren Erklärungsinhalt, ausgehend vom Wortlaut, aber nicht darauf beschränkt, durch eine Gesamtwürdigung zu ermitteln ist, bei der auch außerhalb der Erklärung liegende Umstände (BGH BauR 1999, 668) zu berücksichtigen sind. - LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2013 - L 11 KA 3/11 In diese Würdigung sind auch außerhalb der Erklärung liegende Begleitumstände einzubeziehen, soweit sie für den Erklärungsempfänger erkennbar waren und einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BGH, Urteile vom 12.03.1992 - IX ZR 141/91 - und 25.02.1999 - VII ZR 8/98 -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2012 - L 11 KA 26/09
Vertragsarztangelegenheiten
In diese Würdigung sind auch außerhalb der Erklärung liegende Begleitumstände einzubeziehen, soweit sie für den Erklärungsempfänger erkennbar waren und einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BGH, Urteile vom 12.03.1992 - IX ZR 141/91 - und 25.02.1999 - VII ZR 8/98 -). - VG Düsseldorf, 27.04.2018 - 15 K 5548/15
Feststellungsklage Feststellungsinteresse Fortfestsetzungsfeststellungsklage …
BGH, Urteil vom 3. Dezember 1992 - III ZR 30/91 -, juris, Rdnr. 18, und Urteil vom 25. Februar 1999 - VII ZR 8/98 -, juris, Rdnr. 7. - OLG Braunschweig, 26.10.2006 - 8 U 182/05
Vereinbarter Zweck nicht erreicht: Mangel!