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   BGH, 19.11.1959 - VII ZR 93/59   

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https://dejure.org/1959,127
BGH, 19.11.1959 - VII ZR 93/59 (https://dejure.org/1959,127)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1959 - VII ZR 93/59 (https://dejure.org/1959,127)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1959 - VII ZR 93/59 (https://dejure.org/1959,127)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 339
  • MDR 1960, 219
  • DB 1960, 233
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.06.1959 - VI ZR 81/58

    Teilurteil und Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.11.1959 - VII ZR 93/59
    Hat das Gericht des ersten Rechtszugs ein unzulässiges Teilurteil erlassen, so kann das Berufungsgericht, soweit es erforderlich ist, um den Verfahrensfehler zu beseitigen, den im ersten Rechtszug anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits an sich ziehen und gemäß § 540 ZPO darüber mitentscheiden (keine Abweichung von BGHZ 30, 213).

    Diese Auffassung steht nicht im Widerspruch zum Urteil des Bundesgerichtshofs BGHZ 30, 213.

  • BGH, 08.01.1959 - VII ZR 26/58

    Unterschlagene Stoffe - § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB, auch der erzielte Gewinn ist

    Auszug aus BGH, 19.11.1959 - VII ZR 93/59
    Daß die Ufa möglicherweise nicht in der Tage gewesen wäre, selbst die Nutzungen zu ziehen, die der Beklagte gezogen hat, würde einer Verurteilung zur Herausgabe der Nutzungen aus ungerechtfertigter Bereicherung nicht im Wege stehen (BGHZ 20, 345, 355; vgl. auch BGHZ 29, 157, 160).
  • BGH, 18.12.1954 - II ZR 76/54

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Unterlassungsanspruchs; Vereinbarung

    Auszug aus BGH, 19.11.1959 - VII ZR 93/59
    Da der Fehler des Berufungsurteils auf einen Verfahrensverstoß des Landgerichts zurückgeht, könnte der erkennende Senat den Rechtsstreit (unter Aufhebung auch des landgerichtlichen Teilurteils) an das Landgericht zurückverweisen (BGHZ 4, 62; 16, 71, 82; RGZ 107, 350; RG JW 1931, 2486, 2488).
  • RG, 03.05.1905 - V 520/04

    Schuldübernahme

    Auszug aus BGH, 19.11.1959 - VII ZR 93/59
    Das Gesetz sieht für die vertragliche befreiende Schuldübernahme sowohl die Möglichkeit eines Vertrages zwischen dem Gläubiger und dem neuen Schuldner (§ 414 BGB) als auch die eines Vertrages zwischen dem alten und dem neuen Schuldner (§ 415 BGB) vor, wobei im letzteren Fall die Zustimmung des Gläubigers auch vor dem Vertragsschluß erfolgen kann (RGZ 60, 415).
  • BGH, 24.11.1951 - II ZR 26/51

    Örtliche Zuständigkeit. Zweigniederlassung

    Auszug aus BGH, 19.11.1959 - VII ZR 93/59
    Da der Fehler des Berufungsurteils auf einen Verfahrensverstoß des Landgerichts zurückgeht, könnte der erkennende Senat den Rechtsstreit (unter Aufhebung auch des landgerichtlichen Teilurteils) an das Landgericht zurückverweisen (BGHZ 4, 62; 16, 71, 82; RGZ 107, 350; RG JW 1931, 2486, 2488).
  • BGH, 25.09.1952 - IV ZR 22/52

    Veräußerung eines Erwerbsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 19.11.1959 - VII ZR 93/59
    Die von der Revision angeführte Entscheidung BGHZ 7, 208, 218 behandelt dagegen einen rechtlich abweichenden Fall, in dem insbesondere § 292 BGB nicht anwendbar war.
  • RG, 24.09.1923 - IV 179/23

    Teilurteil in Ehesachen

    Auszug aus BGH, 19.11.1959 - VII ZR 93/59
    Da der Fehler des Berufungsurteils auf einen Verfahrensverstoß des Landgerichts zurückgeht, könnte der erkennende Senat den Rechtsstreit (unter Aufhebung auch des landgerichtlichen Teilurteils) an das Landgericht zurückverweisen (BGHZ 4, 62; 16, 71, 82; RGZ 107, 350; RG JW 1931, 2486, 2488).
  • BGH, 30.04.1956 - II ZR 217/54

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus BGH, 19.11.1959 - VII ZR 93/59
    Ein Teilurteil darf nur erlassen werden, wenn es durch das über den Rest ergehende Schlußurteil nicht mehr berührt werden kann, wenn die Entscheidung über den Teil unabhängig davon ist, wie der Streit über den Rest ausgeht, wenn also die Gefahr widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist (BGHZ 20, 311; BGH LM § 843 BGB Nr. 5; OGHZ 3, 20, 24; RGZ 151, 381, 384; Wieczorek ZPO § 301 B I a 3; Stein-Jonas-Schönke ZPO 18. Aufl. § 301 II 2).
  • BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54

    Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1

    Auszug aus BGH, 19.11.1959 - VII ZR 93/59
    Daß die Ufa möglicherweise nicht in der Tage gewesen wäre, selbst die Nutzungen zu ziehen, die der Beklagte gezogen hat, würde einer Verurteilung zur Herausgabe der Nutzungen aus ungerechtfertigter Bereicherung nicht im Wege stehen (BGHZ 20, 345, 355; vgl. auch BGHZ 29, 157, 160).
  • RG, 27.02.1934 - II 276/33

    1. Kann ein der Feststellung durch Urteil zugängliches Rechtsverhältnis auch dann

    Auszug aus BGH, 19.11.1959 - VII ZR 93/59
    Wenn auch in den Vorinstanzen der Beklagte deswegen zur Herausgabe, Auskunft und Rechnungslegung verurteilt worden sein mag, weil Landgericht und Oberlandesgericht ihn für verpflichtet hielten, die Hahnentorlichtspiele an die Klägerin zu verpachten, so ist dieser Rechtssatz für das Teilurteil doch nicht Gegenstand des Urteilsspruchs, sondern lediglich Vortrage (Entscheidungselement), und wird daher von der Rechtskraft des Teilurteils nicht umfaßt (vgl. u.a. RGZ 144, 54, 61; RG JW 1935, 39 Nr. 10; BGH LM § 322 ZPO Nr. 16).
  • RG, 10.07.1936 - VII 268/1935

    Ist die Zuerkennung eines von mehreren Klagansprüchen durch Teilurteil zulässig,

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