Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - VII-Verg 1/02   

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https://dejure.org/2003,255
OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - VII-Verg 1/02 (https://dejure.org/2003,255)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.08.2003 - VII-Verg 1/02 (https://dejure.org/2003,255)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. August 2003 - VII-Verg 1/02 (https://dejure.org/2003,255)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann muss der beigeladene Bieter die Kosten des Nachprüfungsverfahrens (anteilig) erstatten? (IBR 2003, 633)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 567 (Ls.)
  • VergabeR 2004, 126
 
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Wird zitiert von ... (137)Neu Zitiert selbst (3)

  • VK Düsseldorf, 21.12.2001 - VK-39/01
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - Verg 1/02
    Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 21.12.2001 (VK - 39/2001 - L) in dem die Nebenentscheidungen betreffenden Punkt dahin abgeändert, dass die Beigeladene an den Kosten des Verfahrens sowie an den notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin (genannt: Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung) nicht zu beteiligen ist, und die Kosten des Verfahrens einschließlich der der Antragstellerin im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren entstandenen notwendigen Aufwendungen insgesamt dem Antragsgegner auferlegt werden.
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - Verg 6/00

    Euro-Münzplättchen III; Teilung eines ausgeschriebenen Auftrags in Lose

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - Verg 1/02
    Als ein in diesem Sinn "unterliegender" Beteiligter ist der Beigeladene - mit der Folge, dass er an den Kosten des Nachprüfungsverfahrens zu beteiligen ist und notwendige Aufwendungen des obsiegenden Gegners zu erstatten hat - jedoch nur anzusehen, sofern er zur Hauptsache einen Antrag gestellt hat, und wenn und soweit in der Hauptsache entgegen seinem Antrag entschieden worden ist (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2000, 440, 444 - Euro-Münzplättchen III).
  • OLG Düsseldorf, 23.04.2001 - Verg 28/00

    Kosten nach Beschwerderücknahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - Verg 1/02
    Der von der Vergabekammer zur Begründung der die Beigeladene treffenden Nebenentscheidungen herangezogene Beschluss des Senats vom 23.4.2001 (Verg 28/00) ist für den vorliegenden Fall nicht einschlägig.
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Als unterlegener Beteiligter ist ein Beigeladener jedenfalls dann anzusehen, wenn er vor der Vergabekammer zur Hauptsache einen Antrag gestellt hat und damit nicht durchgedrungen ist (BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06, BGHZ 169, 131 Rn. 58; OLG Düsseldorf VergabeR 2004, 126 f.).
  • VK Düsseldorf, 24.06.2008 - VK-19/08

    Abgrenzung zwischen Bauleistungsauftrag und Dienstleistungsauftrag i.R.v. § 1

    Damit ist nicht feststellbar, ob sie im Verfahren unterliegen oder obsiegen und Kostenerstattung zu ihren Gunsten kann somit nicht erfolgen, ebenso können die Beigeladenen nicht zur Kostentragung herangezogen werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2003, Az.: Verg 1/02).
  • VK Bund, 29.06.2005 - VK 3-52/05

    Baumaßnahme Staatliche Museen

    Die Beigeladene ist hier als "unterliegende" Beteiligte in diesem Sinne anzusehen, denn sie hat sich nicht nur durch ausführlichen Vortrag am Nachprüfungsverfahren beteiligt, sondern auch zur Hauptsache einen Antrag gestellt, der in der Sache nicht erfolgreich war (vgl. Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 13. August 2003, Verg 1/02, und vom 23. November 2004, VII - Verg 69/04 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 04.02.2002 - Verg 1/02   

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https://dejure.org/2002,6000
BayObLG, 04.02.2002 - Verg 1/02 (https://dejure.org/2002,6000)
BayObLG, Entscheidung vom 04.02.2002 - Verg 1/02 (https://dejure.org/2002,6000)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Februar 2002 - Verg 1/02 (https://dejure.org/2002,6000)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde; Gewährung einer Frist zur Stellungnahme; Einräumung des Rechts zur Aufstellung und Bewirtschaftung von Großflächenwerbeanlagen; Vorliegen eines Lieferauftrags; Bestehen eines ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Verlängerung des Zuschlagsverbots im Beschwerdeverfahren: frühzeitige Antragstellung notwendig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 97 Abs. 1 § 99 § 118
    Sofortige Beschwerde im Vergabeverfahren - Anspruch auf rechtliches Gehör - Verlängerung der aufschiebenden Wirkung - wettbewerbsrechtliche Einordnung des Pachtvertrages über städtische Werbeflächen

  • ibr-online

    Rechtliches Gehör

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Aufstellung und Bewirtschaftung von Werbeträgern: Vergaberecht anwendbar? (IBR 2002, 267)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung "zu spät" gestellt? (IBR 2002, 515)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2002, 305
  • ZfBR 2002, 394 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 19.10.2000 - Verg 9/00

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Baukonzession

    Auszug aus BayObLG, 04.02.2002 - Verg 1/02
    Der Auftraggeber muß auf Seiten der Güternachfrage auftreten; der Vertrag muß seinen Beschaffungszwecken dienen (vgl. BayObLG ZfBR 2001, 116 = WuW 2001, 430; Boesen Vergaberecht § 99 Rn. 11; Opitz ZVgR 2000, 2000, 97/103).
  • KG, 22.01.2015 - 2 U 14/14

    Pachtvertrag ist keine Dienstleistungskonzession!

    Das gilt auch bei Vereinbarung einer umsatzabhängigen Pacht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 4. Februar 2002 - Verg 1/02 -).
  • BayObLG, 27.02.2003 - Verg 1/03

    Vergabesachen: Voraussetzungen eines entgeltlichen Vertrags - Gegenleistung des

    Der Auftraggeber muss als Nachfrager von Güter- und/oder Dienstleistungen auftreten, der Vertrag muss seinen Beschaffungszwecken dienen (BayObLG VergabeR 2002, 305; Boesen § 99 Rn. 11; Reidt/Stickler/Glahs Vergaberecht § 99 Rn. 4; Dreher in Immenga/Mestmäcker GWB 3. Aufl. § 99 Rn. 4).
  • VK Brandenburg, 15.02.2008 - VK 2/08

    Grundstücksverkauf: Vergaberecht anzuwenden?

    Um einen öffentlichen Auftrag handelt es sich demnach nur dann, wenn ein Beschaffungsvorgang der öffentlichen Hand vorliegt, bei dem der öffentliche Auftraggeber als Nachfragender auftritt (BayObLG, Beschluss vom 4. Februar 2002 ­ Verg 1/02; Hailbonner in: Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl. 2005, § 99 Rdn. 439).
  • VK Hamburg, 02.04.2003 - VgK FB 2/03

    Wann liegt eine Dienstleistungskonzession vor?

    Das BayObLG (Beschluss vom 04.02.2002, Az. Verg 1/02) hat darüber hinaus entschieden, dass ein Vertragsgegenstand nicht dem sachlichen Anwendungsbereich des 4. Teils des GWB unterfällt, wenn ein Auftraggeber keine Güter, sondern etwa eine Geldzahlung erhält.

    b) Dienstleistungskonzessionen sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung und Literatur vergaberechtsfrei (EuGH, Urteil vom 07.12.2000, Rs. C-324/98; Urteil vom 30.05.2002, Rs. 358/00; BayObLG, Beschluss vom 11.12.2001, Az. Verg 15/01; Beschluss vom 04.02.2002, Az. Verg 1/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2002, Az. Verg 22/02; Bechtold, GWB, 3. Auflage, 2002, § 99 Rn. 8).

  • VK Berlin, 09.02.2009 - VK-B1-28/08

    Vereinbarung zur Herstellung und Lieferung: Nicht öffentlicher Auftrag

    Eine Beschaffungsabsicht ist nur dann anzunehmen, wenn der öffentliche Auftraggeber am Marktgeschehen auf der Nachfrageseite zur Deckung seines Bedarfs an Wirtschaftsgütern teilnimmt (vgl. BGH, Beschluss v. 01.02.2005 - X ZB 27/04, VergabeR 2005, 328 [332]; BayObLG, Beschluss v. 04.02.2002 - Verg 1/02, VergabeR 2002, 305 [306]; OLG Koblenz, Beschluss v. 20.12.2001 - 1 Verg 4/01, NZBau 2002, 346; Eschenbruch, in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, § 99, Rn. 12).
  • VK Bund, 04.01.2007 - VK 3-147/06

    Investorenauswahlverfahren

    Um einen öffentliche Auftrag handelt es sich demnach nur dann, wenn ein Beschaffungsvorgang der öffentlichen Hand vorliegt, bei dem der öffentliche Auftraggeber als Nachfragender auftritt (BayObLG, Beschluss vom 4. Februar 2002, Verg 1/02; Hailbonner in: Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 99 Rz. 439; Stickler in: Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht Kommentar, 2. Aufl., § 99 Rz. 4).
  • VK Sachsen, 30.09.2002 - 1/SVK/087-02

    Außenwerbung: Dienstleistungskonzession? Umfang?

    Das Bayerische Oberste Landgericht hat bereits mit Beschluss vom 04.02.2002 (Verg 1/02) entschieden, dass die Aufstellung und Bereitstellung von Werbeträgern nicht dem sachlichen Anwendungsbereich des 4. Teils des GWB unterfällt, da der Auftraggeber als Hauptleistung eine Geldzahlung und keine Güter erhält.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 21.02.2002 - Verg 1/02-1   

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https://dejure.org/2002,21030
BayObLG, 21.02.2002 - Verg 1/02-1 (https://dejure.org/2002,21030)
BayObLG, Entscheidung vom 21.02.2002 - Verg 1/02-1 (https://dejure.org/2002,21030)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - Verg 1/02-1 (https://dejure.org/2002,21030)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Südbayern; Anforderungen an einen Vertrag über die Verpachtung des Rechts zur Aufstellung und Bewirtschaftung von Großflächenwerbeanlagen auf öffentlichem Grund; Recht ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Schwellenwert: Berechnung bei einem gemischten Vertrag (Dienstleistungskonzession und öffentlicher Auftrag)

  • VERIS
  • Reguvis VergabePortal - Veris
  • ibr-online

    Aufstellung und Bewirtschaftung von Großflächenwerbeanlagen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 19.04.1994 - C-331/92

    Gestión Hotelera Internacional / Comunidad Autónoma de Canarias u.a.

    Auszug aus BayObLG, 21.02.2002 - Verg 1/02
    Dort ist dargelegt, dass der streitgegenständliche Vertrag nach seinem Hauptgegenstand (vgl. EuGH vom 19.04.1994 R. C-331/92, EuGHE 1994, I-1343/1350 f.) nicht auf die Beschaffung von Gütern durch die öffentliche Hand gerichtet ist.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 17.01.2002 - Verg. 1/2002   

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https://dejure.org/2002,25437
OLG Bremen, 17.01.2002 - Verg. 1/2002 (https://dejure.org/2002,25437)
OLG Bremen, Entscheidung vom 17.01.2002 - Verg. 1/2002 (https://dejure.org/2002,25437)
OLG Bremen, Entscheidung vom 17. Januar 2002 - Verg. 1/2002 (https://dejure.org/2002,25437)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VK Sachsen-Anhalt, 18.10.2006 - 1 VK LVwA 1/06

    Vergütung des Anwalts

    Nach der Rechtsauffassung des OLG Bremen, Beschluss vom 17.01.2002, Verg 1/2002 sind Fotokopierkosten nur dann erstattungsfähig, wenn es auf die präzise bildliche Darstellung der fotokopierten Vorlage ankommt.
  • OLG Bremen, 02.09.2004 - Verg 3/03

    Darf Zuschlagserteilung an Projektsteuerungsbüro delegiert werden?

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen sind Fotokopierkosten nur erstattungsfähig, wenn es auf die präzise bildliche Darstellung der fotokopierten Vorlage ankommt (vgl. Beschluss vom 17.01.2002, Az.: Verg 1/2002).
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