Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - VII-Verg 10/10   

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https://dejure.org/2010,1968
OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - VII-Verg 10/10 (https://dejure.org/2010,1968)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.06.2010 - VII-Verg 10/10 (https://dejure.org/2010,1968)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Juni 2010 - VII-Verg 10/10 (https://dejure.org/2010,1968)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Grenzabstand nicht eingehalten - kein Abwehranspruch für gleichartige Grenzbebauung des Nachbarn

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschließlich Auftraggeber bestimmt den Beschaffungsgegenstand! (IBR 2010, 582)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2011, 84
  • ZfBR 2010, 830 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - Verg 42/09

    Zulässigkeit einer Technologiewahl in der Ausschreibung von Leistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - Verg 10/10
    Bietern steht nicht an, davon abweichende eigene Vorstellungen durchzusetzen (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.2.2010 - VII-Verg 42/09; Beschl. v. 10.12.2008 - VII-Verg 51/08 jeweils m.w.N.; OLG München, Beschl. v. 11.8.2005 - Verg 12/05).

    Sie ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt, weil sie kraft des Bestimmungsrechts des Auftraggebers auftrags- und sachbezogen getroffen worden ist und weder auf sachfremden Erwägungen beruht noch die Antragstellerin diskriminiert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.2.2010 - VII-Verg 42/09; Beschl. v. 3.3.2010 - VII-Verg 46/09).

  • OLG München, 11.08.2005 - Verg 12/05

    Begriff der technischen Spezifikation

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - Verg 10/10
    Bietern steht nicht an, davon abweichende eigene Vorstellungen durchzusetzen (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.2.2010 - VII-Verg 42/09; Beschl. v. 10.12.2008 - VII-Verg 51/08 jeweils m.w.N.; OLG München, Beschl. v. 11.8.2005 - Verg 12/05).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2008 - Verg 51/08

    Behandlung von Nebenangeboten im Rahmen der Vergabe von Straßenbauarbeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - Verg 10/10
    Bietern steht nicht an, davon abweichende eigene Vorstellungen durchzusetzen (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.2.2010 - VII-Verg 42/09; Beschl. v. 10.12.2008 - VII-Verg 51/08 jeweils m.w.N.; OLG München, Beschl. v. 11.8.2005 - Verg 12/05).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - Verg 60/09

    Abgrenzung von Bau- und Dienstleistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - Verg 10/10
    Die Feststellung einer mindestens nicht ausschließbaren Beeinträchtigung der Auftragschancen des Antragstellers ist neben einer Rechtsverletzung für den Erfolg des Nachprüfungsantrags unerlässlich (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.4.2010 - VII-Verg 60/09).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - Verg 46/09

    Ausschluss eines Angebots wegen unvollständiger Angaben und Abweichungen von den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - Verg 10/10
    Sie ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt, weil sie kraft des Bestimmungsrechts des Auftraggebers auftrags- und sachbezogen getroffen worden ist und weder auf sachfremden Erwägungen beruht noch die Antragstellerin diskriminiert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.2.2010 - VII-Verg 42/09; Beschl. v. 3.3.2010 - VII-Verg 46/09).
  • VK Düsseldorf, 20.01.2010 - VK-39/09
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - Verg 10/10
    Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Ausspruch unter 1. des Beschlusses der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 20. Januar 2010 (VK-39/2009-B) aufgehoben.
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin kann nicht dahin abschlägig beschieden werden, aufgrund des genannten Mangels habe sie keinen Schaden (keine Beeinträchtigung ihrer Auftragschancen) erlitten, weil ihr Angebot hinsichtlich der erzielten Leistungspunkte dasjenige der Beigeladene übertroffen habe (vgl. zu diesem Prüfungspunkt: OLG Düsseldorf , Beschluss vom 15. Juni 2010 - VII-Verg 10/10 m.w.N.; Herrmann, VergabeR 2011, 2).

    Von daher ist auszuschließen, dass ihre Auftragschancen durch den behaupteten Vergaberechtsverstoß beeinträchtigt worden sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Juni 2010 - VII-Verg 10/10 m.w.N.).

    Zudem ist die Antragstellerin aufgrund der beanstandeten Bestimmung in den Auftragschancen nicht geschädigt worden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Juni 2010 - VII-Verg 10/10 m.w.N.).

    Bei dieser Sachlage sind, worauf auch die Vergabekammer zutreffend hingewiesen hat (VKB 37), keine Anhaltspunkte dafür hervorgetreten, die Antragstellerin sei ursächlich infolge der unvollständigen Dokumentation bei den Aussichten, den Zuschlag zu erlangen, beeinträchtigt, mithin geschädigt worden (dazu: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Juni 2010 - VII-Verg 10/10 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 66/18

    Wann ist eine Produktvorgabe aus technischen Gründen sachlich gerechtfertigt?

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist ein Nachprüfungsantrag im Falle eines festgestellten Verstoßes gegen Vergaberecht unbegründet, wenn auszuschließen ist, dass es durch den Verstoß gegen Vergabevorschriften zu einer Beeinträchtigung der Auftragschancen des Antragstellers gekommen ist (Senatsbeschlüsse vom 13. Mai 2019, VII-Verg 47/18, vom 17. Januar 2018, VII-Verg 39/17 - juris, Rn. 80, vom 27. September 2017, VII-Verg 12/17 - juris, Rn. 24; vom 8. März 2017, VII-Verg 39/16, und vom 15. Juni 2010, VII-Verg 10/10, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16

    Zulässigkeit eines Schulnotensystems bei der Bewertung von Angeboten

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats, von der abzuweichen kein Anlass besteht, ist ein Nachprüfungsantrag unbegründet, wenn auszuschließen ist, dass es durch einen Verstoß gegen Vergabevorschriften zu einer Beeinträchtigung der Auftragschancen des Antragstellers gekommen ist (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 28.01.2015 - VII-Verg 31/14, vom 17.07.2013 - VII-Verg 10/13 und vom 15.06.2010 - VII-Verg 10/10, jeweils zitiert nach juris).

    Ein Erfolg scheitert daran, dass es - wie schon ausgeführt - durch einen etwaigen Verstoß gegen Vergabevorschriften zu einer Beeinträchtigung der Auftragschancen des Antragstellers gekommen sein muss (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 17.07.2013 - VII-Verg 10/13 und vom 15.06.2010 - VII-Verg 10/10, jeweils zitiert nach juris).

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 30.09.2010 - 13 Verg 10/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2258
OLG Celle, 30.09.2010 - 13 Verg 10/10 (https://dejure.org/2010,2258)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.09.2010 - 13 Verg 10/10 (https://dejure.org/2010,2258)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. September 2010 - 13 Verg 10/10 (https://dejure.org/2010,2258)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Vergabenachprüfungsverfahren: Aufklärungspflichten des Auftraggebers vor Ausschluss eines Unterkostenangebots

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A 2006; § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A 2006
    Anforderungen an das Verfahren vor Ausschluss eines Angebots wegen Nichtauskömmlichkeit

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Verfahren vor Ausschluss eines Angebots wegen Nichtauskömmlichkeit

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unterkostenangebot: Kein Ausschluss ohne ordnungsgemäße Aufklärung! (IBR 2010, 649)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2011, 189
  • BauR 2011, 308
  • VergabeR 2011, 103
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG München, 21.05.2010 - Verg 2/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Sofortige Beschwerde eines Beigeladenen gegen die

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2010 - 13 Verg 10/10
    Ist mithin von einer unverzüglichen Rüge der Antragstellerin auszugehen, bedarf die Frage, inwieweit die Regelung in § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB nach den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 28. Januar 2010 (Rs. C-406/08, VergabeR 2010, 451, Tz. 39 ff. - Uniplex und Rs. C-456/08, VergabeR 2010, 457, Tz. 61, 64 ff. - Kommission/Irland) noch als eine hinreichend genaue, klare und vorhersehbare Fristenregelung anzusehen ist, die mit der Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG in Einklang steht, vorliegend keiner Entscheidung (zweifelnd bereits: OLG Celle, Beschluss vom 11. Februar 2010 - 13 Verg 16/09, VergabeR 2010, 669, 671; ebenso OLG München, Beschluss vom 21. Mai 2010 - Verg 2/10, ZfBR 2010, 606 ff., zitiert nach juris Tz. 96; bejahend: OLG Dresden, Beschluss vom 7. Mai 2010 - WVerg 6/10, VergabeR 2010, 666, 667 f.; s. auch Niestedt in NZBau 2010, 528 mit Nachweisen zu der gegenteiligen Auffassung einiger Vergabekammern).

    bb) Selbst wenn aufgrund der Erklärungen der Antragstellerin im Verlauf des Nachprüfungsverfahrens daher davon auszugehen sein sollte, dass ihr Angebot ihre Kosten nicht deckte, musste der Antragsgegner sich darüber hinaus Klarheit darüber verschaffen, ob ihr Angebot nicht gleichwohl akzeptabel erscheinen konnte, da es keine unüberwindlichen Zweifel an ihrer Leistungsfähigkeit übrig ließ (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. März 2003 - Verg 49/02, zitiert nach juris, Tz. 75; OLG München, Beschluss vom 21. Mai 2010 - Verg 2/10, ZfBR 2010, 606 ff., zitiert nach juris Tz. 175).

  • EuG, 20.05.2010 - T-258/06

    Deutschland / Kommission - Auf öffentliche Aufträge anwendbare Vorschriften -

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2010 - 13 Verg 10/10
    Diese Mitteilung der Kommission führt keine neuen rechtlichen Regelungen ein, sondern soll lediglich eine Art "Handlungsanleitung" für solche Aufträge darstellen, die nicht oder nur teilweise unter die Vergaberichtlinien fallen, denen aber zugleich Binnenmarktrelevanz zukommt (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Mai 2010, Rs. T-258/06, zitiert nach juris Tz. 79).

    Dass für die streitgegenständliche Vergabe jede Auswirkung auf den Binnenmarkt von vorneherein ausgeschlossen werden konnte, weil wegen ihrer sehr geringen wirtschaftlichen Bedeutung vernünftigerweise angenommen werden könne, dass ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat kein Interesse an dem in Rede stehenden Auftrag hätte und dass die Auswirkungen auf die betreffenden Grundfreiheiten daher zu zufällig oder mittelbar wären (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Mai 2010, Rs. T-258/06, a. a. O. Tz. 88), hat der Antragsgegner weder vorgetragen noch zuvor dokumentiert.

  • BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88

    Sportübertragungen

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2010 - 13 Verg 10/10
    Zwar gilt im Kartellverwaltungsverfahren, dass der Beigeladene grundsätzlich nicht mit den übrigen Verfahrenskosten belastet wird, wenn er nicht Beschwerdeführer ist (BGHZ 110, 371, 398 - Sportübertragungen).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - Verg 49/02

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Entscheidung der Vergabekammer;

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2010 - 13 Verg 10/10
    bb) Selbst wenn aufgrund der Erklärungen der Antragstellerin im Verlauf des Nachprüfungsverfahrens daher davon auszugehen sein sollte, dass ihr Angebot ihre Kosten nicht deckte, musste der Antragsgegner sich darüber hinaus Klarheit darüber verschaffen, ob ihr Angebot nicht gleichwohl akzeptabel erscheinen konnte, da es keine unüberwindlichen Zweifel an ihrer Leistungsfähigkeit übrig ließ (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. März 2003 - Verg 49/02, zitiert nach juris, Tz. 75; OLG München, Beschluss vom 21. Mai 2010 - Verg 2/10, ZfBR 2010, 606 ff., zitiert nach juris Tz. 175).
  • OLG Dresden, 07.05.2010 - WVerg 6/10

    Europarechtliche Grenzen der richterlichen Überprüfung von Fristen für den Zugang

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2010 - 13 Verg 10/10
    Ist mithin von einer unverzüglichen Rüge der Antragstellerin auszugehen, bedarf die Frage, inwieweit die Regelung in § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB nach den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 28. Januar 2010 (Rs. C-406/08, VergabeR 2010, 451, Tz. 39 ff. - Uniplex und Rs. C-456/08, VergabeR 2010, 457, Tz. 61, 64 ff. - Kommission/Irland) noch als eine hinreichend genaue, klare und vorhersehbare Fristenregelung anzusehen ist, die mit der Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG in Einklang steht, vorliegend keiner Entscheidung (zweifelnd bereits: OLG Celle, Beschluss vom 11. Februar 2010 - 13 Verg 16/09, VergabeR 2010, 669, 671; ebenso OLG München, Beschluss vom 21. Mai 2010 - Verg 2/10, ZfBR 2010, 606 ff., zitiert nach juris Tz. 96; bejahend: OLG Dresden, Beschluss vom 7. Mai 2010 - WVerg 6/10, VergabeR 2010, 666, 667 f.; s. auch Niestedt in NZBau 2010, 528 mit Nachweisen zu der gegenteiligen Auffassung einiger Vergabekammern).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 22/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2010 - 13 Verg 10/10
    (1) Von einer genaueren Überprüfung unter Einbeziehung des betroffenen Bieters konnte auch nicht deshalb abgesehen werden, weil ein offenbares Missverhältnis von Preis und Leistung bestand, bei dem der angebotene (Gesamt-)Preis derart eklatant von dem an sich angemessenen Preis abweicht, dass es sofort ins Auge fällt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. November 2003 - Verg 22/03, VergabeR 2004, 248, 251; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 1976 - VII ZR 327/74, BauR 1977, 52, 53).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2010 - Verg 9/10

    Wann ist Grundstücksverkauf ein öffentlicher Auftrag?

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2010 - 13 Verg 10/10
    Ist mithin von einer unverzüglichen Rüge der Antragstellerin auszugehen, bedarf die Frage, inwieweit die Regelung in § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB nach den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 28. Januar 2010 (Rs. C-406/08, VergabeR 2010, 451, Tz. 39 ff. - Uniplex und Rs. C-456/08, VergabeR 2010, 457, Tz. 61, 64 ff. - Kommission/Irland) noch als eine hinreichend genaue, klare und vorhersehbare Fristenregelung anzusehen ist, die mit der Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG in Einklang steht, vorliegend keiner Entscheidung (zweifelnd bereits: OLG Celle, Beschluss vom 11. Februar 2010 - 13 Verg 16/09, VergabeR 2010, 669, 671; ebenso OLG München, Beschluss vom 21. Mai 2010 - Verg 2/10, ZfBR 2010, 606 ff., zitiert nach juris Tz. 96; bejahend: OLG Dresden, Beschluss vom 7. Mai 2010 - WVerg 6/10, VergabeR 2010, 666, 667 f.; s. auch Niestedt in NZBau 2010, 528 mit Nachweisen zu der gegenteiligen Auffassung einiger Vergabekammern).
  • OLG Celle, 11.02.2010 - 13 Verg 16/09

    Umfang der Präklusion der Rüge der fehlenden Mindestanforderungen für

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2010 - 13 Verg 10/10
    Ist mithin von einer unverzüglichen Rüge der Antragstellerin auszugehen, bedarf die Frage, inwieweit die Regelung in § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB nach den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 28. Januar 2010 (Rs. C-406/08, VergabeR 2010, 451, Tz. 39 ff. - Uniplex und Rs. C-456/08, VergabeR 2010, 457, Tz. 61, 64 ff. - Kommission/Irland) noch als eine hinreichend genaue, klare und vorhersehbare Fristenregelung anzusehen ist, die mit der Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG in Einklang steht, vorliegend keiner Entscheidung (zweifelnd bereits: OLG Celle, Beschluss vom 11. Februar 2010 - 13 Verg 16/09, VergabeR 2010, 669, 671; ebenso OLG München, Beschluss vom 21. Mai 2010 - Verg 2/10, ZfBR 2010, 606 ff., zitiert nach juris Tz. 96; bejahend: OLG Dresden, Beschluss vom 7. Mai 2010 - WVerg 6/10, VergabeR 2010, 666, 667 f.; s. auch Niestedt in NZBau 2010, 528 mit Nachweisen zu der gegenteiligen Auffassung einiger Vergabekammern).
  • EuGH, 28.01.2010 - C-456/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2010 - 13 Verg 10/10
    Ist mithin von einer unverzüglichen Rüge der Antragstellerin auszugehen, bedarf die Frage, inwieweit die Regelung in § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB nach den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 28. Januar 2010 (Rs. C-406/08, VergabeR 2010, 451, Tz. 39 ff. - Uniplex und Rs. C-456/08, VergabeR 2010, 457, Tz. 61, 64 ff. - Kommission/Irland) noch als eine hinreichend genaue, klare und vorhersehbare Fristenregelung anzusehen ist, die mit der Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG in Einklang steht, vorliegend keiner Entscheidung (zweifelnd bereits: OLG Celle, Beschluss vom 11. Februar 2010 - 13 Verg 16/09, VergabeR 2010, 669, 671; ebenso OLG München, Beschluss vom 21. Mai 2010 - Verg 2/10, ZfBR 2010, 606 ff., zitiert nach juris Tz. 96; bejahend: OLG Dresden, Beschluss vom 7. Mai 2010 - WVerg 6/10, VergabeR 2010, 666, 667 f.; s. auch Niestedt in NZBau 2010, 528 mit Nachweisen zu der gegenteiligen Auffassung einiger Vergabekammern).
  • OLG Jena, 05.06.2009 - 9 Verg 5/09

    Keine Berücksichtigung sicher erwarteter Gesetzesänderungen im Angebot

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2010 - 13 Verg 10/10
    Dabei hat er zunächst über ungewöhnlich niedrig erscheinende Angebotspreise aufzuklären, § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A a. F. Anhaltspunkte für einen ungewöhnlich niedrigen Gesamtpreis kann neben Angeboten anderer Bieter auch die Kostenermittlung des Auftraggebers sein (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2009 - 15 Verg 3/09, VergabeR 2010, 96 ff. zitiert nach juris Tz. 26; OLG Jena, Beschluss vom 5. Juni 2009 - 9 Verg 5/09, VergabeR 2009, 809 ff., zitiert nach juris Tz. 43; Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand: 03/2010 § 25 VOB/A, 107.7.2.1.4.; Stolz, in: Willenbruch/Bischoff, VergabeR § 25 VOL/A Rdn. 36).
  • OLG Celle, 10.01.2008 - 13 Verg 11/07

    Aufforderung an eine Vergabestelle zur Beseitigung eines angesprochenen

  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

  • BGH, 21.10.1976 - VII ZR 327/74

    Offenbares Mißverhältnis zwischen Preisen und Leistung

  • OLG Karlsruhe, 27.07.2009 - 15 Verg 3/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Auffälliges Missverhältnis von Preis und Leistung;

  • EuGH, 27.11.2001 - C-285/99

    Impresa Lombardini

  • OLG München, 02.06.2006 - Verg 12/06

    Vergaberecht: Feststellung eines unangemessen hohen Angebotes - Stellung eines

  • OLG Frankfurt, 02.03.2007 - 11 Verg 15/06

    Vergaberecht: Anforderungen an eine Rüge

  • OLG München, 07.08.2007 - Verg 8/07

    Substantiierte Rüge

  • EuGH, 30.09.2004 - C-179/02

    Azienda Agricola Coato Giovanni e Lorenzo e Vaccaro Ivana

  • VK Sachsen, 20.01.2017 - 1/SVK/030-16

    Nachweise für die letzten drei Jahre gefordert: Newcomer ungeeignet?

    Die Aufklärungspflicht setzt ein, sobald die Vergabestelle Anhaltspunkte für einen ungewöhnlich niedrigen Angebotspreis hat (OLG Celle, Beschluss vom 30. September 2010 - 13 Verg 10/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. März - - 11 Verg 7/12).
  • VK Schleswig-Holstein, 06.04.2011 - VK-SH 5/11

    Wie ist bei ungewöhnlich niedrigen Preisen vorzugehen?

    Damit kommt es vorliegend auf die Frage, ob § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB mit europäischem Recht in Einklang steht, nicht an (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30.09.2010, 13 Verg 10/10).

    Bevor somit ein Angebot nach § 19 Abs. 6 Satz 2 EG VOL/A ausgeschlossen werden kann, muss dem betroffenen Bieter unter Setzen einer angemessenen Frist zwingend Gelegenheit gegeben werden, den Eindruck eines ungewöhnlich niedrigen Angebots zu entkräften oder aber beachtliche Gründe dafür aufzuzeigen, dass sein Angebot trotzdem anzunehmen ist (OLG Celle, Beschluss vom 30.09.2010, 13 Verg 10/10).

    Anhaltspunkt für einen ungewöhnlich niedrigen Gesamtpreis kann neben Angeboten anderer Bieter auch die Kostenermittlung des Auftraggebers sein (OLG Celle, Beschluss vom 30.09.2010, 13 Verg 10/10).

    Dem Bieter muss die Möglichkeit gegeben werden, den Eindruck eine ungewöhnlich niedrigen Angebots zu entkräften oder beachtliche Gründe dafür aufzuzeigen, das sein Angebot dennoch anzunehmen ist (OLG Celle, Beschluss vom 30.09.2010, 13 Verg 10/10; Dicks in Kulartz/Marz/Portz/Prieß, Kommentar zur VOL/A, 2. Auflage 2011, § 19 EG Rz. 223).

  • VK Südbayern, 10.02.2014 - Z3-3-3194-1-42-11/13

    Ausschluss wegen Unauskömmlichkeit nur nach Anhörung!

    Die Aufklärungspflicht setzt ein, sobald die Vergabestelle Anhaltspunkte für einen ungewöhnlich niedrigen Angebotspreis hat (OLG Celle, B. v. 30.09.2010 - Az.: 13 Verg 10/10; OLG Frankfurt, B. v. 06.03.2013 - Az.: 11 Verg 7/12).

    Ein Angebotsausschluss wegen eines unangemessen niedrigen Preises - wie von der Antragsgegnerin vorgenommen - kommt ohne nähere Aufklärung grundsätzlich nicht in Betracht (OLG Celle, B. v. 30.09.2010 - Az.: 13 Verg 10/10).

    Nach der überwiegenden Rechtsprechung (z.B. OLG München, B. v. 21.05.2010 - Az.: Verg 02/10; OLG Celle, B. v. 30.09.2010 - Az.: 13 Verg 10/10; OLG Frankfurt, B. v. 06.03.2013 - Az.: 11 Verg 7/12) sind Unterkostenangebote nämlich nicht per se unzulässig.

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Rechtsprechung
   OLG München, 09.09.2010 - Verg 10/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14106
OLG München, 09.09.2010 - Verg 10/10 (https://dejure.org/2010,14106)
OLG München, Entscheidung vom 09.09.2010 - Verg 10/10 (https://dejure.org/2010,14106)
OLG München, Entscheidung vom 09. September 2010 - Verg 10/10 (https://dejure.org/2010,14106)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zuschlag vor Ablauf der Wartefrist: Vertrag unwirksam! (IBR 2010, 642)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 05.11.2009 - Verg 15/09

    Vergabeverfahren: Notwendiger Bestandteil einer Rüge; Behandlung der

    Auszug aus OLG München, 09.09.2010 - Verg 10/10
    Allerdings ist zu prüfen, ob der Verstoß gegen die produktneutrale Ausschreibung den Bieter daran gehindert hat, ein ausschreibungskonformes Angebot zu unterbreiten (Senatsbeschluss vom 05.11.2009, Verg 15/09).
  • OLG München, 09.08.2010 - Verg 13/10

    Grenzen des Untersuchungsgrundsatzes im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 09.09.2010 - Verg 10/10
    Da der Antrag und das Vorbringen des Antragstellers den Rahmen der Sachverhaltserforschung und der Rechtmäßigkeitskontrolle abstecken und der Verstoß gegen die produktneutrale Ausschreibung keinen so schwerwiegenden Verstoß darstellt, dass ein Eingreifen von Amts wegen geboten ist (Senatsbeschluss vom 09.08.2010, Verg 13/10), darf der Senat diesen Vergaberechtsverstoß nicht heranziehen.
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2017 - Verg 36/16

    Vergaberechtskonformität der Entscheidung der Bundeswehr für die Beschaffung von

    Das Vergaberecht regelt demnach nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung (überwiegende Rechtsprechung der Vergabesenate der OLG, vergleiche allein OLG München, Beschluss vom 28.7.2008 - Verg 10/08 u. Beschluss vom 9.9.2010 - Verg 10/10, Bestuhlung; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.2.2010 - VII-Verg 42/09, ISM-Funk, Beschluss vom 3.3.2010 - VII-Verg 46/09, L.-Lysimeter u. Beschluss vom 27.6.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen; Jaeger, ZWeR 2011, 365, 366; Scharen GRUR 2009, 345 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 66/18

    Wann ist eine Produktvorgabe aus technischen Gründen sachlich gerechtfertigt?

    Die Entscheidung muss aber nachvollziehbar begründet und dokumentiert sein; wenngleich eine vorherige Markterkundung nicht erforderlich ist (Senatsbeschluss vom 1. August 2012, Verg 10/12; ebenso OLG München, Beschluss vom 9. September 2010, Verg 10/10 und OLG Jena, Beschluss vom 25. Juni 2014, 2 Verg 1/14; Prieß/Simonis in Kulartz/Kus/Marx/Protz/Prieß, VgV Kommentar, 2017, § 31 Rn. 50 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

    Das Vergaberecht regelt demnach nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung (überwiegende Rechtsprechung der Vergabesenate der OLG, vgl. allein OLG München, Beschl. v. 28.7.2008 - Verg 10/08, BeckRS 2008, 17225; Beschl. v. 9.9.2010 - Verg 10/10, Bestuhlung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.2.2010 - VII-Verg 42/09, ISM-Funk; Beschl. v. 3.3.2010 - VII-Verg 46/09, Klein-Lysimeter; Beschl. v. 27.6.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen, BA 6; Jaeger, ZWeR 2011, 365, 366; Scharen GRUR 2009, 345 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 22.05.2013 - Verg 16/12

    Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb hinsichtlich

    Das Vergaberecht regelt demnach nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung (überwiegende Rechtsprechung der Vergabesenate der OLG, vergleiche allein OLG München, Beschluss vom 28.7.2008 - Verg 10/08 u. Beschluss vom 9.9.2010 - Verg 10/10, Bestuhlung; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.2.2010 - VII-Verg 42/09, ISM-Funk, Beschluss vom 3.3.2010 - VII-Verg 46/09, Klein-Lysimeter u. Beschluss vom 27.6.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen; Jaeger, ZWeR 2011, 365, 366; Scharen GRUR 2009, 345 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 04.12.2013 - 15 Verg 9/13

    Begriff des sonstigen schwerwiegenden Grundes i.S. von § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A

    Das Vergaberecht regelt nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung (OLG Düsseldorf, a. a. O.; OLG München, Beschluss vom 28.07.2008 - Verg 10/08; Beschluss vom 09.09.2010 - Verg 10/10).
  • VK Südbayern, 23.08.2017 - Z3-3-3194-1-24-05/17

    Möglicher Vergabeverstoß durch wettbewerbsbeschränkende Leistungsbestimmung

    Die danach im jeweiligen Fall vorgenommene Bestimmung des Beschaffungsgegenstands ist von den Vergabenachprüfungsinstanzen im Ausgangspunkt nicht zu kontrollieren (OLG München, Beschluss vom 28.7.2008 - Verg 10/08; Beschluss vom 9.9.2010 - Verg 10/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.2.2010 - VII-Verg 42/09; Beschluss vom 3.3.2010 - VII-Verg 46/09; Beschluss vom 27.6.2012 - VII-Verg 7/12).
  • OLG Naumburg, 20.09.2012 - 2 Verg 4/12

    Finanzamt - Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Dokumentation;

    Eine solche Entscheidung ist, worauf die Beschwerdeführer zu Recht verwiesen haben, dem Vergabeverfahren zeitlich und sachlich vorgelagert, so dass es aus vergaberechtlicher Sicht grundsätzlich im Belieben des Auftraggebers steht, die Bauleistung frei nach seinen Vorstellungen zu bestimmen und nur in dieser - ihren autonomen Zwecken entsprechenden - Gestalt dem Wettbewerb zu öffnen, der nach den Maßgaben des Vergaberechts zu organisieren ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.06.2012, VII-Verg 7/12 "Fertigspritze" - in juris ab Tz. 23 m.w.N.; OLG München, Beschluss v. 09.09.2010, Verg 10/10 "Gestühl Hörsaal"; aber auch Thüringer OLG, Beschluss v. 26.06.2006, 9 Verg 2/06 "Anna-Amalia-Bibliothek", VergabeR 2007, 220 - in juris Tz. 22).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2014 - Verg 17/14

    Preis als ausschließliches Zuschlagskriterium zulässig!

    Das Vergaberecht regelt nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung (überwiegende Rechtsprechung der Vergabesenate der OLG, vgl. allein OLG München, Beschl. v. 28.7.2008 - Verg 10/08, BeckRS 2008, 17225; Beschl. v. 9.9.2010 - Verg 10/10, Bestuhlung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.2.2010 - VII-Verg 42/09, ISM-Funk; Beschl. v. 3.3.2010 - VII-Verg 46/09, Klein-Lysimeter; Beschl. v. 27.6.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen, BA 6; Jaeger, ZWeR 2011, 365, 366; Scharen GRUR 2009, 345 - jeweils m.w.N.).
  • VK Südbayern, 27.03.2017 - Z3-3-3194-1-03-02/17

    Zulässige Wettbewerbsverengung durch Bestimmung des Beschaffungsgegenstandes bei

    Die danach im jeweiligen Fall vorgenommene Bestimmung des Beschaffungsgegenstands ist von den Vergabenachprüfungsinstanzen im Ausgangspunkt nicht zu kontrollieren (OLG München, Beschluss vom 28.7.2008 - Verg 10/08; Beschluss vom 9.9.2010 - Verg 10/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.2.2010 - VII-Verg 42/09; Beschluss vom 3.3.2010 - VII-Verg 46/09; Beschluss vom 27.6.2012 - VII-Verg 7/12).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - Verg 47/13

    Zulässigkeit des Forderns einer Eigenerklärung betreffend die Stellung eines

    Das Vergaberecht regelt demnach nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung (überwiegende Rechtsprechung der Vergabesenate der OLG, vgl. OLG München, Beschl. v. 28.07.2008 - Verg 10/08, BeckRS 2008, 17225; Beschl. v. 9.9.2010 - Verg 10/10, Bestuhlung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.2.2010 - VII-Verg 42/09, ISM-Funk; Beschl. v. 3.3.2010 - VII-Verg 46/09, Klein-Lysimeter; Beschl. v. 27.6.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen, BA 6; Jaeger, ZWeR 2011, 365, 366; Scharen GRUR 2009, 345 - jeweils m.w.N.).
  • VK Südbayern, 30.03.2017 - Z3-3-3194-1-04-02/17

    Abweichung von langjähriger Übung muss besonders begründet werden!

  • VK Bund, 30.01.2015 - VK 2-115/14

    Nachprüfungsverfahren: Kontrastmittel

  • VK Südbayern, 18.11.2014 - Z3-3-3194-1-39-09/14

    Vergabenahcprüfungsverfahren

  • VK Nordbayern, 06.09.2012 - 21.VK-3194-15/12

    Angebotenes gegenüber ausgeschriebenem Fabrikat gleichwertig?

  • VK Rheinland-Pfalz, 19.10.2010 - VK 2-36/10
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Rechtsprechung
   OLG München, 13.08.2010 - Verg 10/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10535
OLG München, 13.08.2010 - Verg 10/10 (https://dejure.org/2010,10535)
OLG München, Entscheidung vom 13.08.2010 - Verg 10/10 (https://dejure.org/2010,10535)
OLG München, Entscheidung vom 13. August 2010 - Verg 10/10 (https://dejure.org/2010,10535)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zuschlagserteilung unter Verstoß gegen die Fristenregelung

  • Wolters Kluwer

    Feststellungsantrag gegen den Telefaxzuschlag in einem Ausschreibungsverfahren für die Podestkonstruktion und die Bestuhlung des Hörsaals eines Universitätsgebäudes wegen Fristenverstoßes

  • VERIS
  • Reguvis VergabePortal - Veris
  • rechtsportal.de

    GWB § 101a Abs. 1 S. 3-5
    Feststellungsantrag gegen den Telefaxzuschlag in einem Ausschreibungsverfahren für die Podestkonstruktion und die Bestuhlung des Hörsaals eines Universitätsgebäudes wegen Fristenverstoßes

  • ibr-online

    § 101b Abs. 2 GWB Sondervorschrift zu § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2011, 59
  • BauR 2011, 308
  • VergabeR 2011, 111
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 29.10.2009 - 1 Verg 5/09

    Rechtsfolgen einer Verletzung der Rügeobliegenheit im vergaberechtlichen

    Auszug aus OLG München, 13.08.2010 - Verg 10/10
    27 3. Da der Antragstellerin keine Obliegenheitsverletzung bezüglich der Rüge der verfrühten Zuschlagserteilung gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB zur Last fällt, kann es der Senat dahingestellt sein lassen, ob § 101 b Abs. 2 GWB als eine § 107 Abs. 3 GWB verdrängende Sonderregelung anzusehen ist oder ob die letztgenannte Vorschrift neben § 101 b Abs. 2 GWB (Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 29.10.2009, 1 Verg 5/09) anwendbar ist.
  • OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 20/11

    Zulässigkeit der Vergabe von Leistungen der Abfallentsorgung an eine im Auftrag

    Das OLG München (Beschluss vom 13.08.2010 - Verg 10/10, VergabeR 2011, 111) und Waldner (VergabeR 2011, 113) gehen davon aus, dass ein derartiges Erfordernis, welches sich nicht unmittelbar aus dem Gesetzeswortlaut ergibt, nicht besteht.
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2017 - Verg 38/16

    Zeitliche Grenzen der Vergabenachprüfung

    Insofern käme, wenn überhaupt (siehe OLG München, NZBau 2011, 59, 60), allenfalls eine Präklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB a.F. wegen einer nicht unverzüglichen Rüge nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften in Betracht.
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