Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - VII-Verg 13/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,31736
OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - VII-Verg 13/17 (https://dejure.org/2017,31736)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.07.2017 - VII-Verg 13/17 (https://dejure.org/2017,31736)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Juli 2017 - VII-Verg 13/17 (https://dejure.org/2017,31736)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,31736) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • ams-rae.de

    Sofortige Beschwerde: Rahmenvertrag über die Lieferung von Systemen zur Leberunterstützungstherapie "MARS"; Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, Leistungsbestimmungsrecht, Unwirksamkeit

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Direktvergabe eines Auftrags

  • rechtsportal.de

    GWB § 135 Abs. 1 Nr. 2
    Zulässigkeit der Direktvergabe eines Auftrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nur ohne Wettbewerber!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auftrag ohne vorherige Bekanntmachung nur bei Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb möglich

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung nur unter außergewöhnlichen Umständen!

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Ex-ante-Bekanntmachung hilft nicht immer

Besprechungen u.ä. (4)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kaum Schutz durch vorsorgliche Ex-ante-Transparenz-Bekanntmachung bei Direktvergaben

  • bblaw.com (Entscheidungsbesprechung)

    Die freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung: Kein Allheilmittel für unzulässige Direktvergaben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Direktvergabe aus technischen Gründen? (VPR 2018, 38)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Wettbewerb aus technischen Gründen: Direktvergabe zulässig? (IBR 2017, 690)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2017, 679
  • VergabeR 2018, 67
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 11.09.2014 - C-19/13

    Fastweb - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - Verg 13/17
    Da § 135 Abs. 3 GWB eine Ausnahme von der Regel der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 2 Nr. 1 GWB darstellt, sind die Voraussetzungen des Ausnahmetatbestands eng auszulegen (vgl. EuGH, Urteil v. 11.09.2014, C-19/13 - Fastweb, Rn. 40; Urteil v. 10.06.2010, C-86/09, Rn. 30 - Future Health Technologies; Urteil v. 15.10.2009, C-275/08, Rn. 55 zu den entsprechenden Richtlinienvorschriften; Maimann in: Kulartz / Kus / Portz / Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Auflage 2016, § 135 GWB Rn. 55).

    Abzustellen ist dabei auf den Zeitpunkt, zu dem er seine Entscheidung getroffen hat (EuGH; Urteil v. 11.09.2014, C-19/13, Rn. 50 - Fastweb SpA; zum Vorstehenden insgesamt: Maimann aaO Rn. 56).

    Da die Voraussetzungen nur in den seltensten Fällen erfüllt sind, kommt einer nachvollziehbaren Darlegung der maßgeblichen Umstände und Gründe für die gewonnene Überzeugung, der Ausnahmetatbestand sei im konkreten Fall erfüllt, besondere Bedeutung zu (EuGH; Urteil v. 11.09.2014, C-19/13, Rn. 51 - Fastweb SpA; zum Vorstehenden insgesamt: Maimann aaO Rn. 57).

    Ausgehend von der Rechtsprechung des EuGH (Urteil v. 11.09.2014, C-19/13 - Fastweb, juris Rn. 50) sind die Nachprüfungsinstanzen damit verpflichtet, zu würdigen, ob der öffentliche Auftraggeber, als er die Entscheidung gefällt hat, einen Auftrag unter Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung zu vergeben, sorgfältig gehandelt hat und ob er der Ansicht sein durfte, dass die in der Ausnahmevorschrift hierfür aufgestellten Voraussetzungen tatsächlich erfüllt waren.

  • EuGH, 15.10.2009 - C-275/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - Verg 13/17
    Hierbei sind stichhaltige Belege beizubringen, aus denen sich das Vorliegen der Voraussetzungen ergibt (vgl. EUGH, Urteil v. 15.10.2009, C-275/08, Rn. 54 ff. mwN; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 18.12.2013, VII-Verg 24/13, juris Rn. 22 mwN; Hausmann / Kern aaO Rn. 16 mwN).

    Da § 135 Abs. 3 GWB eine Ausnahme von der Regel der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 2 Nr. 1 GWB darstellt, sind die Voraussetzungen des Ausnahmetatbestands eng auszulegen (vgl. EuGH, Urteil v. 11.09.2014, C-19/13 - Fastweb, Rn. 40; Urteil v. 10.06.2010, C-86/09, Rn. 30 - Future Health Technologies; Urteil v. 15.10.2009, C-275/08, Rn. 55 zu den entsprechenden Richtlinienvorschriften; Maimann in: Kulartz / Kus / Portz / Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Auflage 2016, § 135 GWB Rn. 55).

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - Verg 13/17
    Aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes kann die Antragsbefugnis nämlich nur einem Unternehmen fehlen, bei dem offensichtlich eine Rechtsbeeinträchtigung nicht vorliegt (BVerfG, Beschluss v. 29.07.2004, 2 BvR 2248/03, juris; BGH, Beschluss v. 26.09.2006, X ZB 14/06, juris Rn. 20; Beschluss v. 10.11.2009, X ZB 8/09, juris Rn. 27).

    Es ist vielmehr ausreichend, dass ein Schadenseintritt nicht offensichtlich ausgeschlossen ist (BVerfG, Beschluss v. 29.07.2004, 2 BvR 2248/03, juris).

  • OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - Verg 13/16

    Zulässigkeit der Ausschreibung von Rabattvereinbarungen über die Lieferung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - Verg 13/17
    Diese sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats gewahrt, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind, und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 14.09.2016, VII-Verg 13/16, juris Rn. 29-36; Beschluss v. 01.08.2012, VII-Verg 10/12, juris Rn. 40-45; Beschluss v. 27.6.2012, VII-Verg 7/12, juris Rn. 21 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - Verg 7/12

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Einwegspritzen mit feststehender Kanüle in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - Verg 13/17
    Diese sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats gewahrt, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind, und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 14.09.2016, VII-Verg 13/16, juris Rn. 29-36; Beschluss v. 01.08.2012, VII-Verg 10/12, juris Rn. 40-45; Beschluss v. 27.6.2012, VII-Verg 7/12, juris Rn. 21 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - Verg 13/17
    Diese sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats gewahrt, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind, und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 14.09.2016, VII-Verg 13/16, juris Rn. 29-36; Beschluss v. 01.08.2012, VII-Verg 10/12, juris Rn. 40-45; Beschluss v. 27.6.2012, VII-Verg 7/12, juris Rn. 21 ff.).
  • EuGH, 10.06.2010 - C-86/09

    Future Health Technologies - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - Verg 13/17
    Da § 135 Abs. 3 GWB eine Ausnahme von der Regel der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 2 Nr. 1 GWB darstellt, sind die Voraussetzungen des Ausnahmetatbestands eng auszulegen (vgl. EuGH, Urteil v. 11.09.2014, C-19/13 - Fastweb, Rn. 40; Urteil v. 10.06.2010, C-86/09, Rn. 30 - Future Health Technologies; Urteil v. 15.10.2009, C-275/08, Rn. 55 zu den entsprechenden Richtlinienvorschriften; Maimann in: Kulartz / Kus / Portz / Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Auflage 2016, § 135 GWB Rn. 55).
  • OLG Naumburg, 17.03.2017 - 7 Verg 8/16

    Abwasserbeseitigung - Vergabenachprüfungsverfahren: Beginn eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - Verg 13/17
    Es ist Sache des öffentlichen Auftraggebers, das für die Vergabe von Aufträgen gebotene Verfahren einzuhalten (vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss v. 17.03.2017, 7 Verg 8/16, juris Rn. 57-60).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - Verg 24/13

    Auch Arzneimittel-Importeure sind pharmazeutische Unternehmer!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - Verg 13/17
    Hierbei sind stichhaltige Belege beizubringen, aus denen sich das Vorliegen der Voraussetzungen ergibt (vgl. EUGH, Urteil v. 15.10.2009, C-275/08, Rn. 54 ff. mwN; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 18.12.2013, VII-Verg 24/13, juris Rn. 22 mwN; Hausmann / Kern aaO Rn. 16 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2012 - Verg 34/12

    Versagung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - Verg 13/17
    Die Antragsbefugnis erfüllt die Funktion eines groben Filters, dem lediglich die Aufgabe zukommt, von vornherein eindeutige Fälle, in denen eine Auftragserteilung an den Antragsteller aussichtslos ist, auszusondern (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 01.10.2012, VII-Verg 34/12, juris Rn. 4).
  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

  • VK Rheinland-Pfalz, 16.12.2022 - VK 1-4/22

    Keine Marktanalyse durchgeführt: Direktvergabe unzulässig!

    Die Antragstellerin hat mit ihrem als Rüge bezeichneten Schreiben vom 04.02.2022 sowie mit der Einlegung des Nachprüfungsantrags ihr Interesse am Auftrag hinreichend bekundet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2017, Verg 13/17).

    Diesen Anforderungen genügt die Antragstellerin, indem sie geltend macht, durch eine unzulässige Direktvergabe und damit durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in ihren Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB und § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV verletzt zu sein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2017, Verg 13/17).

    Der Schaden besteht darin, dass durch den einzelnen beanstandeten Vergaberechtsverstoß die Aussichten des Antragstellers auf den Zuschlag zumindest verschlechtert sein können (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2017, Verg 13/17).

    Ausreichend ist daher der Sachvortrag der Antragstellerin, durch die Nichtdurchführung eines wettbewerblichen Verfahrens sei ihr die Chance, ein Angebot abzugeben und den Zuschlag zu erhalten, genommen worden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2017, Verg 13/17).

    Dessen Voraussetzungen sind - in Umsetzung des Art. 32 RL 2014/24/EU über die Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Veröffentlichung - für Lieferaufträge in § 119 Abs. 2 Satz 2, Abs. 5, 2. Alt. GWB i.V.m. § 14 Abs. 4 VgV geregelt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2017, Verg 13/17).

    Die Beweislast für das Vorliegen des Ausnahmetatbestands trägt der öffentliche Auftraggeber (vgl. EuGH, Urteil v. 15.10.2009, Rs. C-275/08, Rn. 54 ff. m.w.N; OLG Celle, Beschluss vom 09.11.2021, 13 Verg 9/21; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2017, Verg 13/17; Beschluss vom 07.06.2017, 53/16; OLG Rostock, Beschluss vom 25.11.2020, 17 Verg 1/20; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.7.2010, 15 Verg 6/10; VK Bund, Beschluss vom 29.09.2020, VK 2 - 73/20; Beschluss vom 23.10.2019, VK 1-75/19).

    Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb erfordert das objektive Fehlen von Wettbewerb (OLG Celle, Beschluss vom 09.11.2021, 13 Verg 9/21; OLG Rostock, Beschluss vom 25.11.2020, 17 Verg 1/20; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2017, Verg 13/17; VK Bund, Beschluss vom 23.10.2019, VK 1-75/19; vgl. auch Erwägungsgrund 50 RL 2014/24/EU zu Art. 32 Abs. 2).

    Diese sind nach ständiger Rechtsprechung gewahrt, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind, die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind, und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2017, Verg 13/17; Beschluss vom 14.09.2016, Verg 13/16; Beschluss vom 01.08.2012, Verg 10/12).

    Eine Leistungsbestimmung, die im Falle des § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV zu einem völligen Wettbewerbsverzicht führt, bedarf größerer Rechtfertigungstiefe als eine solche, die unter Aufrechterhaltung des Vergabewettbewerbs im Ergebnis (nur) zu einer hersteller- oder produktbezogenen Leistungsspezifikation gemäß § 31 Abs. 6 VgV führt (OLG Rostock, Beschluss vom 25.11.2020, 17 Verg 1/20; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2017, Verg 13/17; Beschluss vom 07.06.2017, Verg 53/16; VK Bund, Beschluss vom 23.10.2019, VK 1-75/19).

    Die Rechtsprechung verlangt diesbezüglich "ernsthafte Nachforschungen auf europäischer Ebene" (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2009, Rs. C-275/08) bzw. die Beibringung "stichhaltiger Beweise" (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2017, Verg 13/17; Beschluss vom 07.06.2017, Verg 53/16).

    Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen sind gem. §§ 812 ff. BGB rückabzuwickeln, ohne dass dies im Belieben der Antragsgegnerin stünde (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 01.04.2022, 2 Verg 1/21; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2017, Verg 13/17, Beschluss vom 07.06.2017, Verg 53/16; VK Bund, Beschluss vom 23.10.2019, VK 1-75/19).

  • OLG Celle, 09.11.2021 - 13 Verg 9/21

    Sofortige Beschwerden gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Fehlender

    Bei der freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung der Antragsgegnerin vom 29.04.2021 handelt es sich - entgegen der Auffassung der Beigeladenen - nicht um eine Bekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB, weil die Bekanntmachung nicht auf eine Vergabe im Wettbewerb gerichtet ist, sondern nur die Absicht einer Direktvergabe mitgeteilt wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 2017 - VII-Verg 13/17 - juris Rn. 25).

    Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb erfordert das vom öffentlichen Auftraggeber darzulegende und gegebenenfalls zu beweisende objektive Fehlen von Wettbewerb (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 2017 - VII -Verg 13/17 - juris Rn. 29).

    Eine Leistungsbestimmung, die im Falle des § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV zu einem völligen Wettbewerbsverzicht führt, bedarf größerer Rechtfertigungstiefe als eine solche, die unter Aufrechterhaltung des Vergabewettbewerbs im Ergebnis (nur) zu einer hersteller- oder produktbezogenen Leistungsspezifikation gemäß § 31 Abs. 6 VgV führt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 2017 - VII-Verg 13/17 - juris Rn. 35; Kulartz /Kus/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, § 14 Rn. 46 mwN).

    Es ist eine mutwillige Umgehung der Pflicht zur europaweiten Ausschreibung abzugrenzen von einer nach bestem Wissen getroffenen fehlerhaften Entscheidung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 2017 - VII-Verg 13/17 - juris Rn. 53 ff.; Maimann in: Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB-Vergaberecht, 5. Aufl., § 135 GWB Rn. 58).

  • VK Bund, 23.10.2019 - VK 1-75/19

    Beschaffung einer Röntgenkleinwinkelstreuanlage

    Die Rechtsprechung verlangt diesbezüglich "ernsthafte Nachforschungen auf europäischer Ebene" (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2009, Rs. C-275/08) bzw. die Beibringung "stichhaltiger Beweise" (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 7. Juni 2017, VII-Verg 53/16, und vom 12. Juli 2017, VII-Verg 13/17).

    Die in wettbewerblichen Vergabeverfahren weitgehend nicht nachprüfbare Freiheit eines öffentlichen Auftraggebers, seinen Beschaffungsbedarf zu bestimmen, auf die sich hier die Ag beruft, gilt demnach im Falle des § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV nicht, sondern unterliegt erheblich engeren Grenzen; dasselbe gilt für den Umfang der vor der Beschaffung durchzuführenden Markterforschungen (vgl. zum Vorstehenden OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 7. Juni 2017, VII-Verg 53/16, und vom 12. Juli 2017, VII-Verg 13/17).

    Die ASt ist mithin durch die Wahl der Verfahrensart in ihrer Chance, sich an einem wettbewerblichen Vergabeverfahren zu beteiligen und den Zuschlag zu erhalten, beeinträchtigt worden (vgl. zum Prüfungsmaßstab im Rahmen des § 160 Abs. 2 GWB: BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 2017, VII-Verg 13/17).

    bereits erbrachte Leistungen sind gemäß §§ 812 ff. BGB rückabzuwickeln (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 7. Juni 2017, VII-Verg 53/16, und vom 12. Juli 2017, VII-Verg 13/17).

  • VK Südbayern, 05.06.2023 - 3194.Z3-3_01-22-54

    Direktvergabe setzt europaweite Marktanalyse voraus!

    Die Antragstellerin hat mit ihrem als Rüge bezeichneten Schreiben vom 13.09.2022 sowie mit der Einlegung des Nachprüfungsantrags ihr Interesse am Auftrag hinreichend bekundet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2017 - Verg 13/17).

    Der öffentliche Auftraggeber hat dabei das objektive Fehlen von Wettbewerb darzulegen und zu beweisen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2017 - Verg 13/17).

    Die Rechtsprechung verlangt diesbezüglich "ernsthafte Nachforschungen auf europäischer Ebene" (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2009 - Rs. C-275/08) bzw. die Beibringung "stichhaltiger Beweise" (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2017 - Verg 13/17).

    Eine Leistungsbestimmung, die im Falle des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV zu einem völligen Wettbewerbsverzicht führt, bedarf größerer Rechtfertigungstiefe als eine solche, die unter Aufrechterhaltung des Vergabewettbewerbs im Ergebnis (nur) zu einer hersteller- oder produktbezogenen Leistungsspezifikation gemäß § 31 Abs. 6 VgV führt (OLG Rostock, Beschluss vom 25.11.2020 - 17 Verg 1/20; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2017 - Verg 13/17).

    Eine Leistungsbestimmung, die im Falle des§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV zu einem völligen Wettbewerbsverzicht führt, bedarf einer wesentlich größeren Rechtfertigungstiefe als eine solche, die unter Aufrechterhaltung des Vergabewettbewerbs im Ergebnis zu einer hersteller- oder produktbezogenen Leistungsspezifikation gemäߧ 31 Abs. 6 VgV führen würde (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2017 - Verg 13/17).

  • VK Sachsen, 04.12.2018 - 1/SVK/023-18

    Mehraufwand bei Produktwechsel: Kein Grund für Direktvergabe!

    Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb erfordert das - vom öffentlichen Auftraggeber darzulegende und ggf. zu beweisende - objektive Fehlen von Wettbewerb (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 2017 - Verg 13/17).

    Die Ausnahme sollte auf Fälle beschränkt bleiben, in denen eine Veröffentlichung entweder aus Gründen extremer Dringlichkeit wegen unvorhersehbarer und vom öffentlichen Auftraggeber nicht zu verantwortender Ereignisse nicht möglich ist oder in denen von Anfang an klar ist, dass eine Veröffentlichung nicht zu mehr Wettbewerb oder besseren Beschaffungsergebnissen führen würde, nicht zuletzt weil objektiv nur ein einziger Wirtschaftsteilnehmer in der Lage ist, den Auftrag auszuführen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 2017 - Verg 13/17).

  • VK Südbayern, 29.06.2023 - 3194.Z3-3_01-23-3

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren,

    Dies setzt voraus, dass der öffentliche Auftraggeber den seiner Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt sorgfältig, nämlich vollständig und zutreffend, ermittelt hat und die von ihm hieraus gezogenen tatsächlichen und rechtlichen Schlussfolgerungen zumindest vertretbar sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2017 - VII-Verg 13/17).

    Der öffentliche Auftraggeber hat dabei das objektive Fehlen von Wettbewerb darzulegen und zu beweisen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2017 - VII-Verg 13/17).

    Da § 135 Abs. 3 GWB eine Ausnahme von der Regel der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 2 Nr. 1 GWB darstellt, sind die Voraussetzungen des Ausnahmetatbestands eng auszulegen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2017 - VII-Verg 13/17 m. w. N.).

    Dies setzt voraus, dass der öffentliche Auftraggeber den seiner Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt sorgfältig, nämlich vollständig und zutreffend, ermittelt hat und die von ihm hieraus gezogenen tatsächlichen und rechtlichen Schlussfolgerungen zumindest vertretbar sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2017 - VII-Verg 13/17).

  • OLG Rostock, 25.11.2020 - 17 Verg 1/20

    Jobcenter-Software - Nachprüfungsverfahren für die Vergabe von

    Eine Leistungsbestimmung, die im Falle des § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV zu einem völligen Wettbewerbsverzicht führt, bedarf größerer Rechtfertigungstiefe als eine solche, die unter Aufrechterhaltung des Vergabewettbewerbs im Ergebnis (nur) zu einer hersteller- oder produktbezogenen Leistungsspezifikation gemäß § 31 Abs. 6 VgV führt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 2017 - VII-Verg 13/17 -, Rn. 35, juris; Beschluss vom 07. Juni 2017 - VII-Verg 53/16 -, Rn. 34, juris; BKartA Bonn, Beschluss vom 29. September 2020 - VK 2 - 73/20 -, Rn. 64, juris).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 35/19

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde

    Nach der Rechtsprechung des Senats zu § 31 Abs. 6 VgV sowie zu inhaltsgleichen anderen vergaberechtlichen Vorschriften sind die dem öffentlichen Auftraggeber durch diese Bestimmung gezogenen vergaberechtlichen Grenzen seines Bestimmungsrechts gewahrt, wenn von ihm für die Wahl des Beschaffungsgegenstands nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (Senatsbeschlüsse vom 16.10.2019 - VII-Verg 66/18; vom 12.07.2017 - VII-Verg 13/17, zitiert nach juris, Tz. 34 f.; vom 07.06.2017 - VII-Verg 53/16, zitiert nach juris, Tz. 33 f.; vom 13.04.2016 - VII-Verg 47/15, zitiert nach juris, Tz. 21; vom 01.08.2012 - VII-Verg 10/12, zitiert nach juris, Tz. 43 f.).

    Die Beschleunigungsbedürftigkeit von Vergabenachprüfungsverfahren steht einem gänzlich voraussetzungslosen Akteneinsichtsanspruch aus § 165 Abs. 1 GWB entgegen (Senatsbeschluss vom 25.09.2017 - VII-Verg 13/17).

  • VK Rheinland, 29.07.2019 - VK 16/19

    Können Leistungen des ÖPNV direkt vergeben werden?

    Das OLG Düsseldorf habe bereits in seinem Beschluss vom 12.07.2017, Verg 13/17, ausdrücklich entschieden, dass eine ex-ante-Bekanntmachung eines öffentlichen Auftrages nicht als Bekanntmachung i.S. des § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB anzusehen sei, sofern es sich nicht um den gebotenen Aufruf zum Wettbewerb, sondern die Bekanntgabe der Absicht einer Direktvergabe handele.

    In beiden Alternativen fehlt es an der Bekanntmachung i.S. von § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB, weil unter diesen Begriff lediglich die Bekanntmachung eines "ordnungsgemäßen" Vergabeverfahrens, d.h. eines Aufrufs zum Wettbewerb fällt, nicht aber die Bekanntgabe der Absicht einer Direktvergabe, siehe OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2017, Verg 13/17.

    Deshalb sind die Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB nicht nur als Ausnahmevorschrift eng auszulegen, siehe Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB- Vergaberecht, 4. Aufl., § 135 GWB, Rdnr 55; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2017, Verg 13/17, sie müssen darüber hinaus mit dem Inhalt der v.g. Vorschriften in Einklang gebracht werden.

  • VK Bund, 13.06.2019 - VK 2-26/19

    Versicherungsnachweis als Eignungskriterium; produktbezogene

    Die Grenzen des Auftraggebers sind gewahrt, sofern die Bestimmung sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden und die Bestimmung willkürfrei getroffen ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.06.2017 - VII-Verg 13/17, juris-Rn. 34).
  • VK Bund, 18.10.2017 - VK 2-106/17

    Wann ist eine Direktvergabe wegen Ausschließlichkeitsrechten zulässig?

  • VK Bund, 11.01.2023 - VK 1-109/22

    Abschluss von Verträgen zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V (Eröffnung

  • VK Westfalen, 12.03.2020 - VK 1-1/20

    Höhe des Auftragswerts bei gemischten Aufträgen?

  • VK Rheinland, 29.11.2023 - VK 30/23

    Zweifel an der Eignung: Kein Ausschluss ohne vollständige Aufklärung!

  • OLG Koblenz, 01.09.2021 - Verg 1/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Beschränkte

  • VK Thüringen, 19.01.2024 - 5090-250-4003/401

    Auftragswert ist nüchtern und seriös zu schätzen!

  • VK Niedersachsen, 20.09.2021 - VgK-33/21

    Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb setzt systematische Markterkundung

  • VK Westfalen, 07.08.2023 - VK 1-22/23

    Wann erfüllt ein Angebot die geforderte Textform?

  • VK Rheinland, 07.06.2022 - VK 4/22

    Nachunternehmer nicht geeignet: Generalunternehmer wird ausgeschlossen!

  • VK Rheinland, 17.02.2022 - VK 40/21

    Vergaberechtsverstoß im Nachprüfungsverfahren erkannt: Keine Rüge erforderlich!

  • VK Rheinland, 11.08.2023 - VK 20/23

    Leistungsfähigkeit hängt auch von der Betriebsorganisation ab!

  • BayObLG, 26.04.2023 - Verg 16/22

    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren betreffend Medienausstattung eines

  • VK Rheinland, 20.05.2022 - VK 7/22

    Unklarheiten in den Vergabeunterlagen sind durch Nachfrage auszuräumen!

  • VK Südbayern, 08.11.2022 - 3194.Z3-3_01-22-6

    Vertragsschluss, Vergabekammer, Ausschreibung, Teilnahmewettbewerb, Vergabe,

  • VK Südbayern, 26.06.2023 - 3194.Z3-3_01-23-9

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Datenschutzgrundverordnung, Entscheidungen

  • VK Baden-Württemberg, 31.01.2020 - 1 VK 74/19

    Vergabenachprüfungsverfahren: Heilung von Dokumentationsmängeln bei Wahl eines

  • VK Westfalen, 29.09.2020 - VK 1-28/20

    Wirklichkeitsnahe Auftragswertschätzung auch für Interimsaufträge!

  • VK Bund, 02.03.2018 - VK 1-09/18

    Sortieranlage

  • VK Rheinland, 26.04.2022 - VK 43/21

    Manipulationsanfälliges Wertungssystem ist zu rügen!

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht