Rechtsprechung
   OLG München, 05.10.2012 - Verg 15/12   

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OLG München, 05.10.2012 - Verg 15/12 (https://dejure.org/2012,31221)
OLG München, Entscheidung vom 05.10.2012 - Verg 15/12 (https://dejure.org/2012,31221)
OLG München, Entscheidung vom 05. Oktober 2012 - Verg 15/12 (https://dejure.org/2012,31221)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Vergabe nach außerordentlicher Kündigung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/A § 16 Abs. 2 Nr. 1 VOB/A, VOB/B § 8 Nr. 2
    Anforderungen an die Vergabe nach außerordentlicher Kündigung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Außerordentlich gekündigter Bieter bei Neuauschreibung geeignet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss des Bieters wegen vorheriger außerordentlicher Kündigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zwischenzeitliche Erteilung anderer öffentlicher Vergabeaufträge konzediert keine Eignung für bestimmte Ausschreibung

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Auftraggeber darf eigene schlechte Erfahrungen berücksichtigen!

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Die Eignung eines Bieters, der zuvor vom Auftraggeber außerordentlich gekündigt wurde

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Die Eignung eines Bieters, der zuvor vom Auftraggeber außerordentlich gekündigt wurde

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss des Bieters wegen vorheriger außerordentlicher Kündigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Außerordentlich gekündigter Auftragnehmer bei Neuausschreibung geeignet? (IBR 2012, 726)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 284
  • VergabeR 2013, 94
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Brandenburg, 14.09.2010 - Verg W 8/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus OLG München, 05.10.2012 - Verg 15/12
    Ob der gekündigte Auftragnehmer an der Vergabe beteiligt werden muss bzw. ob sein Angebot unberücksichtigt bleiben kann, wird vielmehr als Problem der Eignung bzw. der Zuverlässigkeit des Bieters angesehen (vgl. OLG Düsseldorf vom 04.02.2009, Verg 65/08; OLG Brandenburg vom 14.09.2010, Verg W 8/10).

    Insbesondere wenn es um die Vergabe eines Vorhabens geht, dem eine Kündigung des bisherigen Auftragnehmers voranging, ist es dem Auftraggeber nicht verwehrt, die negativen Erfahrungen in Bezug auf den gekündigten Bieter bei der Eignungsprognose zu berücksichtigen (OLG Brandenburg vom 14.09.2010, Verg W 8/10, OLG Düsseldorf vom 04.02.2009, VII ZR 152/08).

  • VK Südbayern, 04.07.2012 - Z3-3-3194-1-21-04/12
    Auszug aus OLG München, 05.10.2012 - Verg 15/12
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 04.07.2012, Az. Z3-3-3194-1-21-04/12 aufgehoben.
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2011 - Verg 26/11

    Ausschließung eines Angebots wegen angeblich unrealistisch angebotener

    Auszug aus OLG München, 05.10.2012 - Verg 15/12
    Auch die von der Antragstellerin herangezogene Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 06.05.2011, Az. Verg 26/11 besagt nichts anderes.
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2009 - Verg 65/08

    Antragsbefugnis des früheren Auftragnehmers nach Kündigung des Auftrages

    Auszug aus OLG München, 05.10.2012 - Verg 15/12
    Ob der gekündigte Auftragnehmer an der Vergabe beteiligt werden muss bzw. ob sein Angebot unberücksichtigt bleiben kann, wird vielmehr als Problem der Eignung bzw. der Zuverlässigkeit des Bieters angesehen (vgl. OLG Düsseldorf vom 04.02.2009, Verg 65/08; OLG Brandenburg vom 14.09.2010, Verg W 8/10).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2009 - Verg 39/09

    Prüfung der Vergabe zur "Wiedererrichtung Berliner Stadtschloss/Bau des

    Auszug aus OLG München, 05.10.2012 - Verg 15/12
    Aus § 97 Abs. 4 GWB, wonach öffentliche Aufträge nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu vergeben sind sowie aus dem Gebot der Gleichbehandlung folgt, dass der öffentliche Auftraggeber die Überprüfung eines Bieters auf seine Eignung auch im Interesse der anderen am Auftrag interessierten Unternehmen vornehmen muss (vgl. Senat, Beschl. v. 02.12.2009, VII-Verg 39/09).
  • KG, 27.11.2008 - 2 Verg 4/08

    Öffentliche Auftragsvergabe: Feststellung der Eignung eines Bewerbers bei einem

    Auszug aus OLG München, 05.10.2012 - Verg 15/12
    So hat beispielsweise auch das Kammergericht Berlin Informationen für verwertbar gehalten, wenn die von der Vergabestelle eingeholte Referenz auf seriöse Quellen zurückgeht und keine bloßen Gerüchte wiedergibt und eine gewisse Erhärtung des Verdachts der Ungeeignetheit zulässt (KG Berlin vom 27.11.2008, 2 Verg 4/08 m. w. N.).
  • BGH, 10.09.2009 - VII ZR 152/08

    Klausel zum Baubeginn in öffentlichen Ausschreibungen muss vergabekonform

    Auszug aus OLG München, 05.10.2012 - Verg 15/12
    Insbesondere wenn es um die Vergabe eines Vorhabens geht, dem eine Kündigung des bisherigen Auftragnehmers voranging, ist es dem Auftraggeber nicht verwehrt, die negativen Erfahrungen in Bezug auf den gekündigten Bieter bei der Eignungsprognose zu berücksichtigen (OLG Brandenburg vom 14.09.2010, Verg W 8/10, OLG Düsseldorf vom 04.02.2009, VII ZR 152/08).
  • BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06

    Sporthallenbau

    Auszug aus OLG München, 05.10.2012 - Verg 15/12
    Die Eignungsprüfung der Vergabeordnungen dient dazu, die Unternehmen zu ermitteln, die zur Erbringung der konkret nachgefragten Leistungen nach Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit generell in Betracht kommen und die unzureichend qualifizierten Bieter auszusondern (vgl. BGHZ 139, 273 X ZR 129/06, VergabeR 2008, 641, 643).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96

    Begründung einer Vergabeentscheidung

    Auszug aus OLG München, 05.10.2012 - Verg 15/12
    Die Eignungsprüfung der Vergabeordnungen dient dazu, die Unternehmen zu ermitteln, die zur Erbringung der konkret nachgefragten Leistungen nach Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit generell in Betracht kommen und die unzureichend qualifizierten Bieter auszusondern (vgl. BGHZ 139, 273 X ZR 129/06, VergabeR 2008, 641, 643).
  • OLG Frankfurt, 20.07.2004 - 11 Verg 6/04

    Vergabeverfahren: Ermessensspielraum bei Angebotsausschluß wegen schwerer

    Auszug aus OLG München, 05.10.2012 - Verg 15/12
    Er ist vielmehr an seine Einschätzung gebunden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.07.2004, Az. 11 Verg 6/04).
  • OLG Celle, 09.01.2017 - 13 Verg 9/16

    Umbau des Landtages - keine weitere aufschiebende Wirkung der sofortigen

    Diese besondere Situation ist bei der Prüfung der vom Antragsgegner vorgebrachten Begründung für den Ausschluss der Antragstellerin zu berücksichtigen, auch wenn es vorliegend nicht um die allgemeine Beurteilung ihrer Zuverlässigkeit geht (vgl. dazu OLG München, Beschluss vom 1. Juli - - Verg 8/13, sowie Beschluss vom 5. Oktober 2012 - Verg 15/12, sondern um die konkreten Tatbestandsmerkmale des § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB.
  • VK Südbayern, 11.09.2014 - Z3-3-3194-1-34-07/14

    Beauftragtes Büro hat schlechte Erfahrungen mit dem Bieter: Ausschluss möglich?

    Bei der Prognoseentscheidung dürfe die Vergabestelle durchaus Erfahrungen aus anderen Bauvorhaben und Referenzen miteinfließen lassen (OLG München, Beschluss vom 05.10.2012, Az. Verg 15/12).

    Der Beurteilungsspielraum ist nur dann überschritten, wenn das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten, von einem unzutreffenden bzw. nicht hinreichend ermittelten oder überprüften Sachverhalt ausgegangen worden ist, sachwidrige Erwägungen für die Entscheidung verantwortlich waren oder ein Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewandt wurde (OLG München vom 5.10.2012 - Verg 15/12; OLG Düsseldorf vom 6.5.2011 - Verg 26/11).

    Es ist jedenfalls anerkannt, dass der Auftraggeber in die Prognoseentscheidung, ob ein Bieter die Eignung für den konkret ausgeschriebenen Auftrag aufweist, Erfahrungen miteinbeziehen darf, die er selbst mit einem bestimmten Bieter in der Vergangenheit gemacht hat (OLG München 05.10.2012 - Verg 15/12 und 01.07.- - Verg 8/13, OLG Jena 18.05.2009 - 9 Verg 4/09).

    Die bereits mehrfach zitierten Entscheidungen des OLG München vom 05.10.2012 - Verg 15/12 und vom 01.07.- - Verg 8/13 dürfen nach Auffassung der Vergabekammer Südbayern nicht dahin missverstanden werden, dass jegliche Auseinandersetzungen um die vertragskonforme Leistungserbringung und auch die Tatsache von Rechtsstreitigkeiten zwischen einem Bieter und anderen Vergabestellen dazu führen können, dass dieser von vorne herein als unzuverlässig angesehen werden kann.

    Das OLG München hat daher im Beschluss vom 05.10.2012 - Verg 15/12 auch darauf hingewiesen, dass übliche Meinungsverschiedenheiten der Beteiligten über Sach- und Rechtsfragen grundsätzlich ebenso wenig ausreichen, die Eignung im Falle der Vergabe eines neuen Auftrags zu verneinen, wie ein anhängiger Gerichtsprozess (ähnlich etwa Oberlandesgericht Brandenburg 14.09.2010 - VergW 8/10).

    Dies wäre weder personell zu leisten noch stünde eine solche Anforderung im Einklang mit der Notwendigkeit einer möglichst zügigen Zuschlagsentscheidung (OLG München 05.10.2012 - Verg 15/12).

    Wie das OLG München im Beschluss vom 05.10.2012 - Verg 15/12 in Überstimmung mit dem OLG Düsseldorf (B. v. 06.05.2011 - VII-Verg 26/11) erläutert hat, ist die Frage der Eignung auftragsbezogen zu beurteilen, d.h. es kommt darauf an, ob ein Bieter die für die Erfüllung gerade der ausgeschriebenen vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt (vgl. auch Dittmann a.a.O. Rn. 197).

  • OLG München, 01.07.2013 - Verg 8/13

    Vergabeverfahren: Berücksichtigung einer früheren konfliktreichen

    Der Beurteilungsspielraum ist nur dann überschritten, wenn das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten, von einem unzutreffenden bzw. nicht hinreichend ermittelten oder überprüften Sachverhalt ausgegangen worden ist, sachwidrige Erwägungen für die Entscheidung verantwortlich waren oder ein Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewandt wurde (OLG München vom 5.10.2012 - Verg 15/12; OLG Düsseldorf vom 6.5.2011 - Verg 26/11).

    In die Prognoseentscheidung, ob ein Bieter die Eignung für den konkret ausgeschriebenen Auftrag aufweist, darf der Auftraggeber Erfahrungen mit einbeziehen, die er selbst mit einem bestimmten Bieter in der Vergangenheit gemacht hat (OLG München vom 5.10.2012 - Verg 15/12).

    Wurde gegenüber einem Bieter das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich oder fristgemäß gekündigt, kann diese Tatsache bei der Prognoseentscheidung des erneut ausgeschriebenen Auftrags berücksichtigt werden (OLG München vom 5.10.2012 - Verg 15/12; OLG Brandenburg vom 14.9.2010 - Verg W 8/10; OLG Düsseldorf vom 25.7.2012 - Verg 27/12).

    Der Bieter ist jedoch aus diesem Grund nicht von vornherein von einer Angebotsabgabe ausgeschlossen (EuGH vom 13.12.2012 - C-465/11; OLG München vom 5.10.2012 - Verg 15/12; OLG Düsseldorf vom 25.7.2012 - Verg 27/12; OLG Brandenburg vom 14.9.2010 -.

    Der wichtige Grund muss aber nicht, wie es die Antragstellerin zu meinen scheint, eine schwere Verfehlung im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 2c EG VOB/A darstellen (vgl. hierzu bereits OLG München vom 5.10.2012 - Verg 15/12).

    Vergaberechtlich überprüfbar ist allein, ob der Auftraggeber die Eignungsprognose zutreffend getroffen hat, wobei der ihm zustehende Beurteilungsspielraum zu beachten ist (so bereits OLG München vom 5.10.2012 - Verg 15/12).

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 18/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Dringliche und zwingende Gründe kommen nur bei akuten Gefahrensituationen und höherer Gewalt in Betracht, die zur Vermeidung von Gefahren und Schäden für Leib und Leben ein sofortiges, die Einhaltung von Fristen ausschließendes Handeln erfordern (Senat, Beschl. v. 10.06.2015, Verg 39/14; OLG Naumburg, Beschl. v. 14.03.2014, 2 Verg 1/14; OLG Celle, Beschl. v. 29.10.2009, 13 Verg 8/09; OLG München Beschl. v. 05.10.2012, Verg 15/12).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 7/18

    Meinungsverschiedenheiten sind kein Ausschlussgrund!

    Einigkeit besteht nur insoweit, als die Tatsachen, auf die die Ausschlussentscheidung nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB gestützt wird, nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sein müssen (vgl. OLG München, Beschluss vom 05.10.2012, Verg 15/12, juris-Tz. 77; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.02.2015, 1 Verg 5/14, juris-Tz. 5; so auch Ley in Reidt/Stickler/Glahs, a.a.O., § 124 GWB Rz. 160a).
  • OLG München, 10.08.2017 - Verg 3/17

    Antrag auf Aufhebung eines Verfahrens und Zurückversetzung in den Stand der

    Dem Antragsgegner steht - wie dargelegt - ein Beurteilungsspielraum zu, da es sich bei der Beurteilung, welcher Bieter die ausgeschriebene Leistung wohl am besten erbringen wird, um eine Prognose handelt Dieser kann nur eingeschränkt von den Nachprüfungsinstanzen überprüft werden, nämlich dahingehend, ob der Auftraggeber das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten hat, von einem unzutreffenden bzw. nicht hinreichend überprüften Sachverhalt ausgegangen worden ist, sachwidrige Erwägungen für die Entscheidung verantwortlich waren oder der (ggf. nur intern festgelegte) Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewandt wurde (vgl. beispielhaft OLG München vom 5.10.2012 - Verg 15/12).
  • VK Sachsen, 01.11.2016 - 1/SVK/020-16

    Eignungsprüfung abgeschlossen: Wiedereinstieg ist möglich!

    Auch bezüglich des Vorwurfes der Unzuverlässigkeit war durch die Vergabekammer zunächst zu prüfen, ob es der Auftraggeberin überhaupt möglich war, nach Information über die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung nochmals wieder in die Eignungsprüfung einzusteigen, da auch die Eignungsprüfung eine (Prognose-)Entscheidung darstellt und somit deren abschließende Durchführung die Ausübung eines Beurteilungsspielraumes beinhaltet, mit der Rechtsfolge, dass die Auftraggeberin an ihre ursprünglich positive Einschätzung gebunden sein könnte (so früher: OLG München, B. v. 5.10.2012 - Verg 15/12; OLG Frankfurt, B. v. 20.07.2004, 11 Verg 6/04; OLG Thüringen B. v. 13.10.1999 - 6 Verg 1/99).

    Vergaberechtlich überprüfbar ist allein, ob vorliegend die Auftraggeberin die Eignungsprognose richtig getroffen hat, wobei der ihr zustehende Beurteilungsspielraum zu beachten ist (OLG München, B. v. 01.07.- - Verg 8/13 und v. 5.10.2012 - Verg 15/12).

    Ausreichend für die Berechtigung der Annahme, ein Bewerber sei unzuverlässig, sind nach herrschender Rechtsprechung solche Umstände des Einzelfalles, die die Besorgnis rechtfertigen, die reibungslose Durchführung des Auftrages könne nicht erwartet werden (OLG München, B. v. 01.07.- - Verg 8/13; OLG München, B. v. 5.10.2012 - Verg 15/12; OLG Brandenburg, B. v. 14.9.2010 - VergW 8/10; OLG Düsseldorf, B. v. 25.7.2012 - Verg 27/12).

  • OLG Karlsruhe, 27.06.2018 - 15 Verg 7/17

    Werkstattgebäude - Vergabeverfahren des Sektorenauftraggebers für die Sanierung

    Ob ein (berechtigt oder unberechtigt) gekündigter Auftragnehmer an einer weiteren Vergabe bzw. Vergabe der ausstehenden Leistungen beteiligt werden muss bzw. ob sein Angebot unberücksichtigt bleiben kann, ist eine Beurteilung von dessen Eignung (vgl. OLG München, Beschluss vom 5.10.2012 - Verg 15/12 - juris Rn. 59).
  • OLG München, 02.11.2012 - Verg 26/12

    Vergabeverfahren: Wertung und Dokumentation der Präsentation einer

    Dieser kann nur eingeschränkt von den Nachprüfungsinstanzen überprüft werden, nämlich dahingehend, ob der Auftraggeber das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten hat, von einem unzutreffenden bzw. nicht hinreichend überprüften Sachverhalt ausgegangen worden ist, sachwidrige Erwägungen für die Entscheidung verantwortlich waren oder der Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewandt wurde (vgl. beispielhaft OLG München vom 5.10.2012 - Verg 15/12).
  • VK Südbayern, 27.04.2015 - Z3-3-3194-1-09-02/15

    Formal unzureichender Eignungsnachweis darf nicht zur Bejahung der Eignung

    Der Beurteilungsspielraum ist nur dann überschritten, wenn das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten, von einem unzutreffenden bzw. nicht hinreichend ermittelten oder überprüften Sachverhalt ausgegangen worden ist, sachwidrige Erwägungen für die Entscheidung verantwortlich waren oder ein Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewandt wurde (OLG München, Beschluss v. 05.10.2012 - Az.: Verg 15/12; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 06.05.2011 - Az.: Verg 26/11).

    Insbesondere eigene Erfahrungen oder Erfahrungen eines anderen Auftraggebers mit dem Bewerber darf der Auftraggeber berücksichtigen (OLG München, Beschluss v. 05.10.2012 - Az.: Verg 15/12 und 01.07.- - Verg 8/13; VK Südbayern, Beschluss v. 11.09.2014 - Az.: Z3-3-3194-1-34-07/14).

  • OLG Köln, 13.04.2022 - 11 U 22/21

    Mängelbeseitigung bei Werkleistungen Mangelhaftigkeit von Bauleistungen

  • OLG Celle, 08.08.2013 - 13 Verg 7/13

    Zur Frage der Eigenschaft des Ausschreibenden als öffentlicher Auftraggeber

  • VK Bund, 07.07.2014 - VK 2-47/14

    Nachprüfungsverfahren: Abbruchleistungen

  • OLG Koblenz, 16.12.2021 - 12 U 1143/21

    Ausschluss von einem Vergabeverfahren wegen Zweifeln an der Eignung

  • VK Thüringen, 12.07.2017 - 250-4003-5533/2017-E-016-EF

    Selbstreinigungsmaßnahmen müssen umfassend nachgewiesen werden!

  • VK Bund, 18.11.2016 - VK 2-103/16

    Schlechtleistung bei früheren Gebäudereinigungsaufträgen

  • OLG Naumburg, 22.09.2014 - 2 Verg 2/13

    Leistungsverweigerung - Vergabeverfahren: Wiedereintritt in die Eignungsprüfung

  • VK Südbayern, 08.04.2019 - Z3-3-3194-1-46-12/18

    Darlegungspflicht des Auftraggebers bei Bieterausschluss aufgrund früherer

  • VK Sachsen, 27.12.2019 - 1/SVK/037-19

    Schlechtes Benehmen ist noch keine "schwere Verfehlung"!

  • VK Bund, 05.04.2013 - VK 3-14/13

    Nachprüfungsverfahren: Versorgung von Versicherten mit Hilfsmitteln zur

  • VK Nordbayern, 13.01.2017 - 21.VK-3194-38/16

    Fehlende Antragsbefugnis, wenn ohnehin keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlags

  • VK Sachsen, 02.11.2020 - 1/SVK/027-20

    Dreijahreszeitraum ist Begrenzung, keine Mindestbedingung!

  • VK Sachsen, 02.11.2020 - 1/SVK/026-20

    Umsatzabfrage ≠ Nachweis der Geschäftsexistenz!

  • VK Südbayern, 28.02.2023 - 3194.Z3-3_01-22-41

    Restleistungen nach Kündigung sind öffentlich auszuschreiben!

  • OLG Celle, 09.07.2013 - 13 Verg 7/13

    Voraussetzungen für eine Eröffnung des Rechtswegs zur Vergabekammer

  • VK Bund, 26.03.2014 - VK 2-19/14

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe von Instandsetzungsarbeiten

  • VK Sachsen-Anhalt, 07.05.2013 - 1 VK LSA 25/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erneuter Einstieg in die Eignungsprüfung

  • VK Baden-Württemberg, 23.02.2015 - 1 VK 3/15

    Öffentliche Auftragsvergabe: Berücksichtigung eigener Erfahrungen des

  • VK Baden-Württemberg, 08.04.2016 - 1 VK 3/16

    Vorwurf nicht nachweisbar: Kein Eignungsausschluss!

  • VK Südbayern, 22.02.2013 - Z3-3-3194-1-66-12/12

    Zuschlags- und Eignungskriterien vermischt: Rügepflicht!

  • VK Bund, 24.10.2017 - VK 1-109/17

    Anbau, Weiterverarbeitung, Lagerung, Verpackung und Lieferung von Cannabis

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - VII-Verg 15/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22917
OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - VII-Verg 15/12 (https://dejure.org/2012,22917)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.08.2012 - VII-Verg 15/12 (https://dejure.org/2012,22917)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. August 2012 - VII-Verg 15/12 (https://dejure.org/2012,22917)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Vergaberechtswidrigkeit einer ohne öffentliche Ausschreibung geschlossenen Rahmenvereinbarung zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einer Managementgesellschaft zur integrierten Versorgung von an Diabetes leidenden Versicherten

  • VERIS
  • Reguvis VergabePortal - Veris
  • rechtsportal.de

    SGB V § 140a; GWB § 98 Nr. 2
    Vergaberechtswidrigkeit einer ohne öffentliche Ausschreibung geschlossenen Rahmenvereinbarung zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einer auf dem Gebiet des Gesundheitswesens tätigen Managementgesellschaft zur integrierten Versorgung von an Diabetes leidenden ...

  • ibr-online

    Aufgabenübertragung an Dritten: Umgehung des Vergaberechts!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kenntnis von De-facto-Vergabe schadet nur bei Mitteilung durch den Auftraggeber! (IBR 2013, 296)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2012, 791
  • ZfBR 2012, 814
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2012 - Verg 2/12

    Umfang des Einsichtsrechts eines Mitbewerbers in die Verfahrensakte der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 15/12
    Ihren Antrag auf Einsichtnahme in jenen Vertrag lehnte der Senat in einem Zwischenverfahren durch Beschwerdeentscheidung vom 16.2.2012 (VII-Verg 2/12) ab.

    Außerdem sind bekannte Tatsachen für die Entscheidung nicht herangezogen worden (so ist der wesentliche Inhalt des Kooperationsvertrags durchaus bekannt gewesen; siehe dazu die Gründe der angefochtenen Entscheidung VKB 3 f. sowie den im selben Verfahren ergangenen Senatsbeschluss vom 16.2.2012 - VII-Verg 2/12).

    Eine Feststellung der Unwirksamkeit des zwischen den Beigeladenen geschlossenen Rahmenvertrags in einem kontradiktorischen Verfahren, das sich nicht gegen einen am Vertragsschluss Beteiligten richtet, scheidet dagegen aus (siehe auch den zum selben Verfahren ergangenen Senatsbeschluss vom 16.2.2012 - VII-Verg 2/12).

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 51/07

    Vergaberecht gilt auch für Pharma-Rabattverträge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 15/12
    Die Zuständigkeit der Vergabekammer des Bundes - insoweit mit Blick auf die im ersten Rechtszug von der Beigeladenen zu 2 mit Schriftsatz vom 8.11.2011 erhobene Rüge (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.12.2007 - VII-Verg 51/07, VergabeR 2008, 73, 81 f.) - folgt aus § 106a Abs. 1 Nr. 2 GWB (überwiegende indirekte Finanzierung durch den Bund).

    Hinsichtlich der möglichen Nachprüfungsstände hatte die Antragstellerin bei gleichermaßen gegebenen Anknüpfungspunkten ein Wahlrecht (im Hinblick auf überwiegende Finanzierung durch den Bund: Zuständigkeit der Vergabekammern des Bundes; wegen gesetzlicher Aufsichtsbefugnisse: Zuständigkeit der Vergabekammern des Landes Sachsen-Anhalt; vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.12.2007- VII-Verg 51/07, VergabeR 2008, 73, 82 f.; ebenso Otting, in Bechtold, Kartellrecht, 6. Aufl., § 106a GWB Rn. 4; Dittmann, in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, § 106a GWB Rn. 12).

  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 15/12
    a) Die Antragsgegnerin ist als gesetzliche Krankenkasse unter dem Gesichtspunkt der überwiegenden (indirekten) Finanzierung durch den Bund öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB (vgl. EuGH, Urt. v. 11.6.2009 - C-300/07, Oymanns, Rn. 48 ff., 57, VergabeR 2009, 744).

    Nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung sind Lieferungen und Leistungen zur Versorgung der Versicherten bestimmt (EuGH, Urt. v. 11.6.2009 - C-300/07, Oymanns, Rn. 73, VergabeR 2009, 744).

  • VK Bund, 04.05.2012 - VK 2-130/11

    Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Blutzuckermessprodukten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 15/12
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 4. Mai 2012 (VK 2-130/11) aufgehoben.

    Die 2. Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag durch Beschluss vom 4.5.2012 (VK 2-130/11) abgelehnt.

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 33/11

    Begriff des Bieters i.S. von § 101a GWB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 15/12
    2f Abs. 1 Buchst. a Richtlinie 2007/66/EG gebietet richtlinienkonform eine einschränkende Auslegung des § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB dahin, dass die Kenntnis des Antragstellers von dem als vergaberechtswidrig beanstandeten Vertragsschluss auf einer Information des Auftraggebers beruhen muss, mithin auf einer Auftragsbekanntgabe im Sinne des § 101b Abs. 2 Satz 2 GWB (nach näherer Maßgabe der Richtlinienvorschrift) oder auf einer Information nach § 101 Abs. 1 Sätze 1 und 2 GWB (vgl. auch bereits OLG Düsseldorf, Beschl. v. 3.8.2011 - VII-Verg 33/11, BA 9).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2007 - Verg 2/07

    Vergaberechtliche Anforderungen an Investorenauswahl und Umwandlung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 15/12
    Es besteht grundsätzlich keine Antragsbindung (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.6.2007 - VII-Verg 2/09, VergabeR 2007, 634, 643; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - Verg 36/21

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung in dem Vergabeverfahren zur

    Eines gesonderten Ausspruchs über die Kosten des Verfahrens nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB bedarf es nicht, diese sind Teil der Kosten des Beschwerdeverfahrens; über sie muss nur dann gesondert entschieden werden, wenn der Antrag nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB trotz Obsiegens in der Hauptsache erfolglos bleibt (Senatsbeschluss vom 1. August 2012, VII-Verg 15/12, BeckRS 2012, 18543).
  • OLG München, 21.02.2013 - Verg 21/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Feststellung der positiven Kenntnis von einer

    Nach Auffassung des OLG Düsseldorf vom 03.08.2011, Verg 33/11 beginnt die 30-Tagesfrist frühestens mit Vertragsschluss, zudem verlangt das OLG Düsseldorf, dass die Kenntnis des Antragstellers auf einer Information des Auftraggebers beruht (Beschluss vom 01.08.2012, Verg 15/12).

    Allein der Umstand, dass ein Auftraggeber einen Vertrag mit einem Unternehmer ordentlich gekündigt hat, weil er mit dessen Leistung unzufrieden ist, rechtfertigt nicht, diesen Unternehmer von vorneherein von künftigen Vergabeverfahren über gleichartige oder ähnliche Leistungen auszuschließen (vgl. zu den Anforderungen an die Verneinung der Eignung eines früheren Vertragspartners OLG München vom 05.10.2012, Verg 15/12).

  • VK Südbayern, 24.07.2014 - Z3-3-3194-1-22-05/14

    Wer Verkehrsleistungen lediglich organisiert ist kein Sektorenauftraggeber!

    § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB ist vor dem Hintergrund des Art. 2 f Abs. 1 a der Richtlinie 2007/66 richtlinienkonform so auszulegen, dass die 30-Tages-Frist nur dann zu laufen beginnt, wenn die Vergabestelle eine Bekanntgabe über den vergebenen Auftrag veröffentlicht und darin begründet, warum sie den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung vergeben hat (Anschluss an VK Bund, Beschluss vom 02.09.- - VK 2-74/13, VPRRS -, 1387 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - Verg 15/12, VPRRS 2012, 0292).*).

    § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB ist vor dem Hintergrund des Art. 2 f Abs. 1 a der Richtlinie 2007/66 richtlinienkonform so auszulegen, dass die 30-Tages-Frist nur dann zu laufen beginnt, wenn die Vergabestelle eine Bekanntgabe über den vergebenen Auftrag veröffentlicht und darin begründet, warum sie den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung vergeben hat (Anschluss an VK Bund, Beschluss vom 02.09.- - VK 2-74/13, VPRRS -, 1387 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - Verg 15/12, VPRRS 2012, 0292).*).

    Die Vergabekammer des Bundes führte in der obigen Entscheidung aus, dass "vor dem Hintergrund des Art. 2 f Abs. 1 Buchst. a) der Richtlinie 2007/66 diese Norm richtlinienkonform so auszulegen ist, dass die 30-Tages-Frist nur dann zu laufen beginnt, wenn die Vergabestelle eine Bekanntgabe über den vergebenen Auftrag veröffentlicht und darin begründet, warum sie den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung vergeben hat (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012, Verg 15/12).".

    Auch das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 01.08.2012, VII-Verg 15/12 entschieden, dass "die Kenntnis des Antragstellers von dem als vergaberechtswidrig beanstandeten Vertragsschluss auf einer Information des Auftraggebers beruhen muss, mithin auf einer Auftragsbekanntgabe im Sinne des § 101 b Abs. 2 Satz 2 GWB oder auf einer Information nach § 101 Abs. 1 Sätze 1 und 2 GWB.

  • VK Sachsen, 17.06.2016 - 1/SVK/011-16

    Lieferauftrag über ballistische Helme: Verhandlungsverfahren ohne

    Zu Recht hatte sie mit Schriftsatz vom 3. Mai 2016 unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (B. v. 01.08.2012 - Verg 15/12) darauf verwiesen, dass Art. 2f Abs. 1 Buchst. a Richtlinie 2007/66/EG richtlinienkonform eine einschränkende Auslegung des § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB a.F. dahin gebietet, dass die Kenntnis des Antragstellers von dem als vergaberechtswidrig beanstandeten Vertragsschluss auf einer Information des Auftraggebers beruhen muss, mithin auf einer Auftragsbekanntgabe im Sinne des § 101b Abs. 2 Satz 2 GWB a.F. (nach näherer Maßgabe der Richtlinienvorschrift) oder auf einer Information nach § 101a Abs. 1 Sätze 1 und 2 GWB a.F.

    Die 30-Tages-Frist beginnt nur dann zu laufen, wenn die Vergabestelle eine Bekanntgabe über den vergebenen Auftrag veröffentlicht und darin begründet, warum sie den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung vergeben hat (OLG Naumburg, B. v. 6.12.2012 - 2 Verg 5/12; OLG Düsseldorf, B. v. 1.8.2012 - Verg 15/12; VK Bund B. v. 2.9.- -VK 2-74/13 sowie Fett in Willenbruch/ Wieddekind, VergabeR Kompaktkommentar, 3. Aufl. 2014, § 101b Rn. 15 ff.).

    Wird diesem Schutzbedürfnis Genüge getan, beginnt die Frist zu laufen - anderenfalls nicht (vgl. Braun in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Auflage -, § 101b GWB, Rn. 64 ff. m.Verw. a. OLG Düsseldorf, B. v. 01.10.2012 - VII-Verg 15/12, Verg 15/12 ).

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - Verg 55/12

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers i.S. von § 97 Abs. 1 GWB

    Weder hat die Antragstellerin durch eine gezielte und begründete Information durch den öffentlichen Auftraggeber Kenntnis vom - tatsächlich erst mit Unterzeichnung am 2. August 2012 erfolgten - Vertragsschluss erlangt, was Voraussetzung für die Anwendung einer Frist von 30 Kalendertagen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 01.08.2012, VII-Verg 15/12), noch hat die Antragsgegnerin zu 2 den Vertragsschluss gemäß § 101b Abs. 2 Satz 2 GWB im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht.
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - Verg 40/18

    Vergabenachprüfungsinstanzen sind nur für öffentliche Aufträge zuständig!

    Die Vereinbarungen zwischen den Antragsgegnerinnen und den Beigeladenen, die in ihrer Gesamtheit zu betrachten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 01.08.2012 - VII-Verg 15/12, zitiert nach juris, Tz. 25; EuGH, Urteil vom 21.12.2016 - C-51/15 [Remondis], zitiert nach juris, Tz. 37), führen zu keiner Selektivität und Exklusivität in dem vom Begriff des öffentlichen Auftrags verlangten Sinn.
  • OLG Celle, 30.10.2014 - 13 Verg 8/14

    Wann beginnt ein Vergabeverfahren?

    Ob die Kenntnis des Antragstellers auf einer Information des Auftraggebers beruhen müsse (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 2012 - VII - Verg 15/12), kann hier dahingestellt bleiben.
  • VK Bund, 09.05.2017 - VK 2-34/17

    Fachlosbildung Druck- und Postdienstleistungen

    So hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 1. August 2012 - Verg 15/12 entschieden:.
  • VK Bund, 15.05.2018 - VK 2-30/18

    Grippeimpfstoffversorgung

    Die Konstellation im Festpreismodell unterscheide sich nicht von der Sachlage, welche der Entscheidung des OLG Düsseldorf zur integrierten Versorgung im Verfahren VII-Verg 15/12 zugrunde gelegen habe.

    Jedenfalls habe aber die Ag zu 1) bei den Verträgen, welche sie selbst anbahnen und schließen habe können, wohl unstreitig keine Ausschreibungspflicht getroffen, worin ein zentraler Unterschied zu der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 1. August 2011 (Az.: VII-Verg 15/12) liege, auf welche die ASt sich beziehe; das Alleinstellungsmerkmal der Landesapothekerverbände, die für die Ag zu 1) bei Impfstoffen allein als Vertragspartner in Betracht kämen, ergäbe sich aus § 129 Abs. 5 SGB V und damit aus dem Gesetz, was nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV zur Durchführung eines nicht wettbewerblichen Verfahrens berechtige.

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 25/21

    Nachprüfungsantrag im Vergaberecht Rechtsmitteleinlegung gegen die Entscheidung

    Eines gesonderten Ausspruchs über die Kosten des Verfahrens nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB bedarf es nicht, diese sind Teil der Kosten des Beschwerdeverfahrens; über sie muss nur dann gesondert entschieden werden, wenn der Antrag nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB trotz Obsiegens in der Hauptsache erfolglos bleibt (Senatsbeschluss vom 1. August 2012, VII-Verg 15/12, BeckRS 2012, 18543).
  • VK Südbayern, 22.12.2014 - Z3-3-3194-1-51-11/14

    Ab wann läuft die 30-Tages-Frist des § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB?

  • VK Südbayern, 16.12.2014 - Z3-3-3194-1-43-09/14

    § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist europarechtswidrig: Keine "unverzügliche"

  • VK Sachsen, 27.05.2021 - 1/SVK/004-21

    Ist eine Unikliniken "gehörende" Einkaufs-GmbH ein öffentlicher Auftraggeber?

  • VK Südbayern, 09.05.2016 - Z3-3-3194-1-04-01/16

    Ärztliche Behandlungsleistung kann eindeutig beschrieben werden!

  • OLG München, 13.06.2013 - Verg 1/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Treuwidrige Berufung auf fehlende europaweite

  • VK Bund, 02.09.2013 - VK 2-74/13

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe medizinischer Versorgung

  • OLG Dresden, 21.09.2016 - Verg 5/16

    Lieferauftrag über ballistische Helme: Verhandlungsverfahren ohne

  • VK Südbayern, 18.11.2014 - Z3-3-3194-1-40-09/14

    Nach Angebotswertung Produkte ausgetauscht: Unzulässige De-facto-Vergabe!

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2022 - Verg 1/22

    Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nur im Ausnahmefall!

  • OLG Düsseldorf, 17.08.2022 - Verg 54/21

    e-Vergabe: Bieter trägt das Übermittlungsrisiko!

  • VK Rheinland, 06.12.2018 - VK K 52/17

    Inhouse-Voraussetzungen nachträglich entfallen: In welcher Weise ist Rechtsschutz

  • VK Bund, 20.12.2012 - VK 1-130/12

    Nicht fristgerecht umgesetzte Richtlinie ist trotzdem zu beachten!

  • VK Düsseldorf, 19.03.2014 - VK-38/13

    Keine Dringlichkeit, wenn die Bedarfslage selbst herbeigeführt wurde!

  • VK Brandenburg, 14.09.2016 - VK 14/16

    Auftraggeber darf Eignung nicht vorwegnehmen!

  • VK Bund, 26.11.2013 - VK 2-104/13

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen

  • VK Bund, 30.08.2012 - VK 1-91/12

    Beschaffung von Kontrastmitteln

  • VK Thüringen, 16.04.2014 - 250-4003-2068/2014-E-007-EF
  • VK Thüringen, 16.04.2014 - 250-4003-2052/2014-E-006-EF
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.05.2012 - VII-Verg 15/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21350
OLG Düsseldorf, 30.05.2012 - VII-Verg 15/12 (https://dejure.org/2012,21350)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.05.2012 - VII-Verg 15/12 (https://dejure.org/2012,21350)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - VII-Verg 15/12 (https://dejure.org/2012,21350)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    GWB § 118 Abs. 1 S. 3
    Ablehnung eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren, da die beanstandeten Verträge bereits abgeschlossen worden sind

  • ibr-online

    Vertrag abgeschlossen: Eilantrag unzulässig!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VK Bund, 04.05.2012 - VK 2-130/11

    Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Blutzuckermessprodukten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2012 - Verg 15/12
    Der Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 4. Mai 2012 (VK 2-130/11) wird abgelehnt.
  • OLG Rostock, 21.07.2017 - 17 Verg 3/17

    Munitionsbergung - Vergabenachprüfungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für einen

    unter Vermeidung eines zuvor gerügten Fehlers - einseitig vollendete Tatsachen schafft, bedarf es einer Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde nicht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.5.2012 - VII Verg 15/12, juris).
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