Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.05.2016 - VII-Verg 16/16   

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https://dejure.org/2016,20666
OLG Düsseldorf, 30.05.2016 - VII-Verg 16/16 (https://dejure.org/2016,20666)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.05.2016 - VII-Verg 16/16 (https://dejure.org/2016,20666)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Mai 2016 - VII-Verg 16/16 (https://dejure.org/2016,20666)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren betreffend Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren betreffend Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs

  • rechtsportal.de

    GWB § 118 Abs. 1 S. 3
    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren betreffend Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde zu verlängern?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VK Rheinland, 03.05.2016 - VK VOL 27/15
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2016 - Verg 16/16
    Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland (Spruchkörper Köln) vom 3. Mai 2016 (VK VOL 27/2015) wird bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde verlängert.
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2020 - Verg 17/16

    Bieter insolvent: Insolvenzverwalter muss Erfüllungsbereitschaft anzeigen!

    Der Zeitpunkt der Bekanntgabe der Vorinformation ist maßgeblich, weil die Vorinformation gemäß Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2207 konstitutiv für das folgende Vergabeverfahren ist und der Nachprüfung unterliegt (Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2019, VII-Verg 16/16).

    Wegen der weiteren Einzelheiten der Begründung wird auf die Senatsbeschlüsse vom 4. März 2020 (VII-Verg 11/18), vom 19. Februar 2020 (VII-Verg 26/17) und vom 18. Dezember 2019 (VII-Verg 16/16) mit nahezu gleichgelagerten Fallgestaltungen und rechtlichen Problemstellungen verwiesen.

    Bei der Entscheidung über den Wert für das Beschwerdeverfahren gemäß § 50 Abs. 2 GKG ist der geschätzte Gesamtauftragswert bezogen auf einen Vierjahreszeitraum zugrunde zu legen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10, Rn. 80; Senatsbeschlüsse vom 19. Dezember 2019, VII-Verg 16/16, und vom 2. März 2011, VII-Verg 48/10; OLG Rostock, Beschluss vom 25. September 2013, 17 Verg 3/13).

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2020 - Verg 10/18

    Akteneinsichtsantrag für eine Vergabeakte im Nachprüfungsverfahren

    Der Senat verneint in ständiger Rechtsprechung die Schädlichkeit der Fahrgasteinnahmen in Konstellationen der vorliegenden Art, wie der Antragstellerin aus anderen Verfahren bekannt ist (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 18.12.2019 - VII-Verg 16/16).
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   OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - VII-Verg 16/16   

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https://dejure.org/2017,58309
OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - VII-Verg 16/16 (https://dejure.org/2017,58309)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.05.2017 - VII-Verg 16/16 (https://dejure.org/2017,58309)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Mai 2017 - VII-Verg 16/16 (https://dejure.org/2017,58309)
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Volltextveröffentlichungen (14)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.01.2012 - VIII ZR 236/10

    Verfahrensaussetzung: Zulässigkeit bei Anhängigkeit eines dieselbe Frage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 16/16
    Da sich im vorliegenden Verfahren dieselben Fragen stellen, hält der Senat es für angemessen, dieses Verfahren entsprechend § 148 ZPO (in Verbindung mit § 73 Nr. 2 GWB, § 120 Abs. 2 GWB a.F.) wegen Vorgreiflichkeit der beim Gerichtshof anhängigen Vorabentscheidungsersuchen auszusetzen (vgl. zur Zulässigkeit dieser Vorgehensweise BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - VIII ZR 236/10 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 17/16

    EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit der Direktvergabe von öffentlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 16/16
    Das Verfahren wird bis zur Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über die ihm vom Senat in den Beschwerdeverfahren VII-Verg 17/16, VII-Verg 18/16 und VII-Verg 51/16 vorgelegten Fragen entsprechend § 148 ZPO (in Verbindung mit § 73 Nr. 2 GWB, § 120 Abs. 2 GWB a.F.) ausgesetzt.
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 51/16

    EuGH-Vorlage zu Direktvergaben

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 16/16
    Das Verfahren wird bis zur Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über die ihm vom Senat in den Beschwerdeverfahren VII-Verg 17/16, VII-Verg 18/16 und VII-Verg 51/16 vorgelegten Fragen entsprechend § 148 ZPO (in Verbindung mit § 73 Nr. 2 GWB, § 120 Abs. 2 GWB a.F.) ausgesetzt.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - Verg 16/16   

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https://dejure.org/2019,60870
OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - Verg 16/16 (https://dejure.org/2019,60870)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.12.2019 - Verg 16/16 (https://dejure.org/2019,60870)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Dezember 2019 - Verg 16/16 (https://dejure.org/2019,60870)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (42)

  • EuGH, 21.03.2019 - C-266/17

    Verkehrsbetrieb Hüttebräucker und BVR Busverkehr Rheinland - Vorlage zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - Verg 16/16
    Sollte daher durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2019 - C-266/17 und C-267/17 - und vom 8. Mai 2019 - C-253/18 -, wonach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 auf die heute in § 108 GWB geregelten Inhouse-Vergaben nicht anwendbar ist, eine Lücke in diesem gewollten rein vergaberechtlichen Rechtsschutzsystem entstanden sein, ist diese zur Vermeidung einer Rechtswegspaltung durch eine entsprechende Anwendung des § 8a Abs. 7 Satz 1 PBefG zu schließen.

    (1) Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 21. März 2019 - C-266/17 und C-267/17 - und vom 08.05.2019 - C-253/18 - ist Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 auf die Direktvergabe von Verträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen, die nicht die Form von Dienstleistungskonzessionen annehmen, nicht anwendbar (EuGH, Urteil vom 21. März 2019 - C-266/17 und C-267/17, zitiert nach juris, Rn. 80; Urteil vom 8. Mai 2019 - C-253/18, zitiert nach juris, Rn. 26).

    Das leitet der Gerichtshof daraus ab, dass Verkehrsdienste mit Bussen und Straßenbahnen schon vor Inkrafttreten der Verordnung (EG) 1370/2007 der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG unterlagen und zwar gemäß deren Art. 12 und 20 und Anhang II Teil A Kategorie 2 (EuGH, Urteil vom 21. März 2019 - C-266/17 und C-267/17, zitiert nach juris, Rn. 70).

    Die Verordnung (EG) 1370/2007 hat nach dem Verständnis des Europäischen Gerichtshofs wegen dieser vorhandenen Regelung für Verkehrsdienste mit Bussen in Art. 5 der Verordnung (EG) 1370/2007 eine Spezialregelung lediglich für die Direktvergabe von Personenverkehrsdiensten mit Eisenbahnen und U-Bahnen sowie für Verträge vorgesehen, die die Form von Dienstleistungskonzessionen annehmen (EuGH, Urteil vom 21. März 2019 - C-266/17 und C-267/17, zitiert nach juris, Rn. 72 f.).

    Auf Direktvergaben von Verkehrsdiensten mit Bussen sind nach dem Urteil des Gerichtshofs statt der Regeln des Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 demzufolge die aus den Vergaberichtlinien entwickelten Direktvergaberegeln anzuwenden (EuGH, Urteil vom 21. März 2019 - C-266/17 und C-267/17, zitiert nach juris, Rn. 79).

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2019 - Verg 51/16

    Ankündigung einer Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Bussen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - Verg 16/16
    Die von der Antragstellerin geltend gemachten Verstöße gegen beihilferechtliche Vorschriften berühren weder den Anspruch der Antragstellerin auf Einhaltung der Vorschriften über das Vergabeverfahren gemäß § 97 Abs. 7 GWB a.F. noch sind Ansprüche auf Unterlassung unzulässiger Beihilfen nach Vergabe eines Auftrags im Sinne von § 104 Abs. 2 GWB a.F. auf das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet (Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019, VII-Verg 51/16, S. 15; OLG Naumburg, Beschluss vom 17. Januar 2014, 2 Verg 6/13 - juris, Rn. 20).

    Dieser Vergaberechtsverstoß bleibt folgenlos, weil die Antragstellerin nicht dargetan hat, dass ihr hierdurch ein Schaden im Sinne von § 107 Abs. 2 S. 2 GWB a.F. droht (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019, VII-Verg 51/16).

    Die sich hieraus ergebende Spezialität der allgemeinen Inhouse-Vergabe gegenüber der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 greift jedoch nur dann ein, wenn ein öffentlicher Auftrag im Sinne der Richtlinie 2004/18/EG geschlossen werden soll (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019, VII-Verg 51/16).

    Er verlangt das Einvernehmen zweier rechtfähiger Personen im Gleichordnungsverhältnis, wobei das ausführende Unternehmen im Hinblick auf die Ausführung des Auftrags ein Spielraum verbleiben muss (EuGH, Urteil vom 19. April 2007, C-295/05; Senatsbeschlüsse vom 3. Juli 2019, VII-Verg 51/16, und vom 4. März 2009, VII-Verg 67/08 - juris, Rn. 33; Engelhardt/Kaelble, in: Müller-Wrede, GWB-Kommentar, § 103 Rn. 26; Dietlein/Fandrey, in: Gabriel/Krohn/Neun, Handbuch des Vergaberechts, 2. Auflage, § 4 Rn. 9).

    Ob es sich bei dieser Konstellation um einen entgeltlichen Vertrag im Sinne von § 99 GWB a.F. handelt (bejahend Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019, VII-Verg 51/16; verneinend OLG Jena, Beschluss vom 12. Juni 2019, 2 Verg 1/18), ist höchstrichterlich noch nicht geklärt, kann hier aber dahinstehen.

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - Verg 48/10

    Vergabe von Dienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Wege der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - Verg 16/16
    Dem Gesetzgeber stand, wie den Gesetzesmaterialien entnommen werden kann (vgl. BT-Drs. 17/8233, S. 23), bei Schaffung des am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen § 8a Abs. 7 Satz 1 PBefG die seinerzeitige Rechtsprechung des Senats vor Augen, der sich in Fällen der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 im Hinblick auf Art. 5 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 mittels einer analogen Anwendung von § 102 GWB a.F. als Vergabenachprüfungsinstanz für zuständig erklärt hatte (Senatsbeschluss vom 2. März 2011, VII-Verg 48/10 - juris, Rn. 38 ff.; dem Senat folgend OLG München, Beschluss vom 22. Juni 2011, VII-Verg 6/11 - juris, Rn. 55; vgl. auch Fehling, in: Heinze/Fehling/Fiedler, Personenbeförderungsgesetz, 2. Auflage, § 8a Rn. 81).

    In dem in den Gesetzesmaterialien (BT-Drs. 17/8233, S. 23) zitierten Beschluss ging der Senat - wie später auch weitere Vergabesenate (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 31. März 2016, Verg 14/15 - juris, Rn. 149) - noch davon aus, dass die Inhouse-Vergabe von Dienstleistungsaufträgen im Sinne der Vergaberichtlinien, die seinerzeit noch nicht kodifiziert war, dem Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 unterfällt (vgl. Senatsbeschluss vom 2. März 2011, VII-Verg 48/10 - juris, Rn. 62).

    Der Senat hat dabei die mutmaßlichen Fahrgeldeinnahmen sowie die Ausgleichsleistungen (insgesamt jährlich EUR ...) zugrunde gelegt (Senatsbeschluss vom 2. März 2011, VII-Verg 48/10; OLG Rostock, Beschluss vom 25. September 2013, 17 Verg 3/13), bei der Zeitdauer jedoch die Kappungsvorschrift des § 3 Abs. 11 Nr. 2 VgV berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 08. Februar 2011 - X ZB 4/10 - Rdnr. 80).

  • OLG München, 31.03.2016 - Verg 14/15

    Ausgestaltung einer Direktvergabe von Buslinien an "Urenkelgesellschaft" als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - Verg 16/16
    In dem in den Gesetzesmaterialien (BT-Drs. 17/8233, S. 23) zitierten Beschluss ging der Senat - wie später auch weitere Vergabesenate (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 31. März 2016, Verg 14/15 - juris, Rn. 149) - noch davon aus, dass die Inhouse-Vergabe von Dienstleistungsaufträgen im Sinne der Vergaberichtlinien, die seinerzeit noch nicht kodifiziert war, dem Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 unterfällt (vgl. Senatsbeschluss vom 2. März 2011, VII-Verg 48/10 - juris, Rn. 62).

    Aus diesem Grund liegt auch keine Verletzung der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG vor, weil ein Eingriff - ungeachtet der Frage, ob der Schutzbereich dieses Grundrechts eröffnet ist - jedenfalls durch die gesetzlich zulässige Inhouse-Vergabe gerechtfertigt wäre (OLG München, Beschluss vom 31. März 2016, Verg 14/15 - juris, Rn. 246), zumal - wie die Antragstellerin selbst hervorhebt (Ss. vom 8. Oktober 2019, dort S. 3, Bl. 734 d.GA.) - die Beantragung eigenwirtschaftlicher Verkehre möglich bleibt (Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 43/18).

    Die Antragsgegner verstoßen mit der beabsichtigten Inhouse-Vergabe auch nicht gegen das in § 97 Abs. 3 S. 1 und 2 GWB a.F. niedergelegte und auf Landesebene in § 3 Abs. 6 TVgG NRW konkretisierte Gebot, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge mittelständische Interessen zu berücksichtigen und Leistungen aufgeteilt nach Losen zu vergeben, weil diese Vorschriften bei einer vergaberechtsfreien Inhouse-Vergabe gerade keine Anwendung finden (OLG München, Beschluss vom 31. März 2016, Verg 14/15 - juris, Rn. 257 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Oktober 2016, VI-U (Kart) 2/16 - juris, Rn. 73).

  • EuGH, 08.05.2019 - C-253/18

    Rhenus Veniro - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Öffentliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - Verg 16/16
    Sollte daher durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2019 - C-266/17 und C-267/17 - und vom 8. Mai 2019 - C-253/18 -, wonach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 auf die heute in § 108 GWB geregelten Inhouse-Vergaben nicht anwendbar ist, eine Lücke in diesem gewollten rein vergaberechtlichen Rechtsschutzsystem entstanden sein, ist diese zur Vermeidung einer Rechtswegspaltung durch eine entsprechende Anwendung des § 8a Abs. 7 Satz 1 PBefG zu schließen.

    (1) Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 21. März 2019 - C-266/17 und C-267/17 - und vom 08.05.2019 - C-253/18 - ist Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 auf die Direktvergabe von Verträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen, die nicht die Form von Dienstleistungskonzessionen annehmen, nicht anwendbar (EuGH, Urteil vom 21. März 2019 - C-266/17 und C-267/17, zitiert nach juris, Rn. 80; Urteil vom 8. Mai 2019 - C-253/18, zitiert nach juris, Rn. 26).

  • OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12

    Vergabeverfahren: Abgrenzung eines materiellen Vergabeverfahrens zu einer bloßen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - Verg 16/16
    Der Auftraggeber muss über das Stadium bloßer Vorstudien des Marktes oder sonstiger rein vorbereitender Handlungen hinausgelangt sein (EuGH, Urteil vom 11. Januar 2005, C-26/03; BGH, Beschluss vom 1. Februar 2005, X ZB 27/04; OLG München, Beschluss vom 19. Juli 2012, Verg 8/12 - juris, Rn. 61 f.; Linke/Prieß in Linke, VO (EG) 1370/2007, 2. Auflage 2019, Art. 5 Rn. 286 ff.).

    Ob, wie teilweise in der Rechtsprechung vertreten wird, eine Rüge gemäß § 107 Abs. 3 S. 2 GWB a.F. entbehrlich ist, wenn sich ein Antragsteller gegen eine drohende de-facto Vergabe wendet (OLG Hamburg, Beschluss vom 14. Dezember 2010, 1 Verg 5/10 - juris, Rn. 66; OLG Celle, NZBau 2010, 194, 199; offengelassen von OLG München, Beschluss vom 19. Juli 2012, Verg 8/12 - juris, Rn. 79), kann dahinstehen, weil die Antragstellerin ihren Rügeobliegenheiten nachgekommen ist.

  • EuGH, 19.04.2007 - C-295/05

    Asociación Nacional de Empresas Forestales - Vorabentscheidungsersuchen -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - Verg 16/16
    Er verlangt das Einvernehmen zweier rechtfähiger Personen im Gleichordnungsverhältnis, wobei das ausführende Unternehmen im Hinblick auf die Ausführung des Auftrags ein Spielraum verbleiben muss (EuGH, Urteil vom 19. April 2007, C-295/05; Senatsbeschlüsse vom 3. Juli 2019, VII-Verg 51/16, und vom 4. März 2009, VII-Verg 67/08 - juris, Rn. 33; Engelhardt/Kaelble, in: Müller-Wrede, GWB-Kommentar, § 103 Rn. 26; Dietlein/Fandrey, in: Gabriel/Krohn/Neun, Handbuch des Vergaberechts, 2. Auflage, § 4 Rn. 9).

    Eine im Durchschnitt über 90%-ige Tätigkeit (so Senatsbeschluss vom 2. November 2016, VII-Verg 23/16 - juris, Rn. 28) für die Auftraggeber hat der EuGH für ausreichend gehalten (EuGH, Urteil vom 19. April 2007, C-295/05 - juris, Rn. 63, Asemfo/Tragsa).

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - Verg 16/16
    Ob und inwieweit der Konzessionär bei der Verwertung der ihm übertragenen Leistung tatsächlich den Risiken des Marktes ausgesetzt ist und er das Betriebsrisiko ganz oder zumindest zu einem wesentlichen Teil übernimmt, hängt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs von den Umständen des Einzelfalls ab (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10, BGHZ 188, 200 - juris, Rn. 34).

    Der Senat hat dabei die mutmaßlichen Fahrgeldeinnahmen sowie die Ausgleichsleistungen (insgesamt jährlich EUR ...) zugrunde gelegt (Senatsbeschluss vom 2. März 2011, VII-Verg 48/10; OLG Rostock, Beschluss vom 25. September 2013, 17 Verg 3/13), bei der Zeitdauer jedoch die Kappungsvorschrift des § 3 Abs. 11 Nr. 2 VgV berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 08. Februar 2011 - X ZB 4/10 - Rdnr. 80).

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2004 - Verg 71/03

    In-house-Fähigkeit eines Unternehmens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - Verg 16/16
    Dies ist im Fall einer GmbH bei entsprechender Beteiligung am Stammkapital grundsätzlich anzunehmen, weil deren Geschäftsführer weisungsgebunden sind (Senatsbeschluss vom 12. Januar 2004, VII-Verg 71/03 - juris, Rn. 64).

    Hierbei ist ein strenger Maßstab anzulegen, weil ein staatlich kontrolliertes Unternehmen, das in nicht ganz unerheblichem Umfang auch für Dritte tätig wird, in Wettbewerb zu anderen Unternehmen tritt (EuGH, Urteil vom 11. Mai 2006, C-430/04 - juris, Rn. 63, Carbotermo; Senatsbeschluss vom 12. Januar 2004, VII-Verg 71/03; Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2004, § 99 GWB Rn. 617).

  • OLG Hamburg, 14.12.2010 - 1 Verg 5/10

    Abwicklungsmanagement - Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - Verg 16/16
    Ob, wie teilweise in der Rechtsprechung vertreten wird, eine Rüge gemäß § 107 Abs. 3 S. 2 GWB a.F. entbehrlich ist, wenn sich ein Antragsteller gegen eine drohende de-facto Vergabe wendet (OLG Hamburg, Beschluss vom 14. Dezember 2010, 1 Verg 5/10 - juris, Rn. 66; OLG Celle, NZBau 2010, 194, 199; offengelassen von OLG München, Beschluss vom 19. Juli 2012, Verg 8/12 - juris, Rn. 79), kann dahinstehen, weil die Antragstellerin ihren Rügeobliegenheiten nachgekommen ist.

    Abweichendes folgt auch nicht aus den von der Antragstellerin in Bezug genommenen obergerichtlichen Entscheidungen (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30. August 2011, 11 Verg 3/11 - juris, Rn. 43; OLG Hamburg, Beschluss vom 14. Dezember 2010, 1 Verg 5/10 - juris, Rn. 53 ff.), weil im hier zu entscheidenden Fall die mit den zu vergebenden Verkehrsdienstleistungen erwirtschaften Umsätze nicht aufgrund einer eigenen unternehmerischen Entscheidung erzielt werden sollen, sondern aufgrund der Vergabeentscheidung der öffentlichen Auftraggeber.

  • OLG Düsseldorf, 02.11.2016 - Verg 23/16

    Durchführung eines Vergabeverfahrens hinsichtlich der Erbringung von

  • EuGH, 10.09.2009 - C-573/07

    Sea - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe - Auftrag über die

  • OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - Verg 43/18

    Nachprüfungsverfahren: ÖPNV-Direktvergabe an Ruhrbahn genehmigt

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 6/11

    Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung - ein öffentlicher Auftrag?

  • OLG Jena, 14.10.2003 - 6 Verg 5/03

    Bieterbenachrichtigung bei De-facto-Vergabe

  • OLG Rostock, 04.07.2012 - 17 Verg 3/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zuständigkeit der Vergabekammern bei

  • OLG Frankfurt, 10.11.2015 - 11 Verg 8/15

    Dokumentationspflicht bei bekanntgemachter Absicht zur Direktvergabe; Umfang

  • EuGH, 08.06.2006 - C-430/04

    Feuerbestattungsverein Halle - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Möglichkeit der

  • OLG Frankfurt, 30.01.2014 - 11 Verg 15/13

    Vergaberecht: Dringlichkeit einer Interimsvergabe im Bereich des öffentlichen

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

  • BayObLG, 22.01.2002 - Verg 18/01

    Primärrechtsschutz und Antragsbefugnis bei Verletzung von Bieterrechten durch

  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 10/11

    Kostenentscheidung nach Erledigung im Vergabenachprüfungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 12.10.2016 - U (Kart) 2/16

    Wirksamkeit der Änderung von Satzungsbestimmungen eines vertikalen

  • OLG Rostock, 25.09.2013 - 17 Verg 3/13

    Vor Zuschlagserteilung Änderungen vereinbart: de-facto-Vergabe?

  • OLG Frankfurt, 29.08.2014 - 11 Verg 3/14

    Ermessensprüfung einer Kostenentscheidung der Vergabekammer;

  • OLG Düsseldorf, 07.01.2004 - Verg 55/02

    Wie weit reicht der Bewertungsspielraum der Vergabestelle?

  • EuGH, 13.11.2008 - C-324/07

    Coditel Brabant - Öffentliche Aufträge - Vergabeverfahren - Öffentliche

  • BGH, 18.06.2012 - X ZB 9/11

    Abfallentsorgung II

  • EuGH, 08.12.2016 - C-553/15

    Undis Servizi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - Verg 7/17

    Umfang des Akteneinsichtsrechts des Antragstellers im

  • OLG Frankfurt, 30.08.2011 - 11 Verg 3/11

    Eigentum an Ausschließlichkeitsrecht i. S. v. § 3 a Nr. 2 lit. c) VOL/A

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 67/02

    Rechtsfolgen der Übertragung des Bekleidungswesens der Bundeswehr auf eine

  • EuGH, 29.11.2012 - C-182/11

    Econord - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG -

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2009 - Verg 67/08

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags gegen die Aufstellung eines

  • OLG Düsseldorf, 21.02.2005 - Verg 91/04

    Leistungsfähigkeit des Bieters bei bestehenden Schutzrechten Dritter

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

  • OLG Celle, 29.10.2009 - 13 Verg 8/09

    Pflicht des Auftraggebers zur Ausschreibung einer Vertragsänderung;

  • OLG Jena, 12.06.2019 - 2 Verg 1/18

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

  • EuGH, 11.05.2006 - C-340/04

    EINE GEMEINDE KANN EINEN ÖFFENTLICHEN AUFTRAG DIREKT AN EIN UNTERNEHMEN VERGEBEN,

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren

  • OLG Naumburg, 17.01.2014 - 2 Verg 6/13

    Wittenberger Modell - Genehmigung der Durchführung eigenwirtschaftlicher

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Rechtsprechung
   OLG München, 13.03.2017 - Verg 16/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,6429
OLG München, 13.03.2017 - Verg 16/16 (https://dejure.org/2017,6429)
OLG München, Entscheidung vom 13.03.2017 - Verg 16/16 (https://dejure.org/2017,6429)
OLG München, Entscheidung vom 13. März 2017 - Verg 16/16 (https://dejure.org/2017,6429)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • VERIS
  • Reguvis VergabePortal - Veris
  • rewis.io

    Vergaberecht: Kostentragungspflicht des Beigeladenen im Nachprüfungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Kostenentscheidung im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren nach Rücknahme der Beschwerde durch den Beigeladenen

  • rechtsportal.de

    Betreffend die Vergabe von Fassaden- und Fensterarbeiten; Beschwerde; Vergabeverfahren; Vergabekammer; Ermessensfehler; Billigkeit; Beigeladener; billiges Ermessen; Nachprüfungsverfahren; Rücknahme

  • ibr-online

    Beigeladener nimmt Beschwerde zurück: Wer muss welche Kosten tragen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2017, 632
  • VergabeR 2017, 414
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 17.04.2019 - Verg 36/18

    Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss einer Vergabekammer des Bundes

    Die Antragsgegnerinnen haben zwar in der mündlichen Verhandlung keinen eigenen Antrag gestellt, jedoch schriftlich Anträge angekündigt (vgl. Schriftsatz vom 27. Juli 2018, Bl. 143 d. GA.), sich sachlich auf der Seite der Beigeladenen an dem Beschwerdeverfahren beteiligt und im Hinblick auf die Anschlussbeschwerde - hierin unterscheidet sich die vorliegende Konstellation von der dem Beschluss des Oberlandesgerichts München zugrunde liegenden (OLG München, Beschluss vom 13. März 2017, Verg 16/16 - juris, Rn. 1) - ein erhebliches Interesse am Ausgang des Verfahrens.
  • OLG Koblenz, 14.10.2020 - Verg 7/20

    Angebotswertung unter Einbeziehung des Nebenangebots soll wiederholt werden

    Dies gilt vorliegend umso mehr, da der Antragsteller ohne Rücknahme der sofortigen Beschwerde aller Voraussicht nach unterlegen wäre (vgl. Insoweit auch OLG München, Beschluss vom 29. April 2019 - Verg 3/19 - Beschluss vom 13. März 2017 - Verg 16/16 - OLG Jena,.
  • VK Berlin, 13.01.2021 - VK-B2-35/20

    Wer einen Rückzieher macht, muss die Kosten tragen!

    Es entspricht daher der Billigkeit, sie auch gleichermaßen an der Kostentragung zu beteiligen (vgl. OLG Rostock, Beschluss v. 21. Juli 2017 - 17 Verg 2/17, NZBau 2018, 318; OLG München, Beschluss v. 13. März 2017 - Verg 16/16, NZBau 2017, 632).
  • VK Berlin, 13.01.2021 - B 2-35/20
    Es entspricht daher der Billigkeit, sie auch gleichermaßen an der Kostentragung zu beteiligen (vgl. OLG Rostock, Beschluss v. 21. Juli 2017 - 17 Verg 2/17, NZBau 2018, 318; OLG München, Beschluss v. 13. März 2017 - Verg 16/16, NZBau 2017, 632).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.12.2019 - Verg 16/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,51336
OLG Düsseldorf, 18.12.2019 - Verg 16/16 (https://dejure.org/2019,51336)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.2019 - Verg 16/16 (https://dejure.org/2019,51336)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 2019 - Verg 16/16 (https://dejure.org/2019,51336)
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 26/17

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Dies folgt aus einer entsprechenden Anwendung von § 8a Abs. 2 Satz 1, Abs. 7 Satz 1 PBefG (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2019, VII-Verg 16/16).

    Vielmehr sind in diesem Fall die Voraussetzungen einer Inhouse-Vergabe bzw. des § 108 GWB im Rahmen der Begründetheit zu prüfen (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2019, VII-Verg 16/16; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30. Januar 2014, 11 Verg 15/13 - juris, Rn. 39 f.), wie eine Auslegung der in § 8a Abs. 2 S. 1, Abs. 7 PBefG getroffenen Regelungen ergibt.

    Diese Anforderung enthält in Verfahren einer Direktvergabe jedoch keinen bieterschützenden Charakter (Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2019, VII-Verg 16/16).

    Dies ist im Fall einer GmbH bei entsprechender Beteiligung am Stammkapital grundsätzlich anzunehmen, weil deren Geschäftsführer weisungsgebunden sind (Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2019, VII-Verg 16/16, und vom 12. Januar 2004, VII-Verg 71/03 - juris, Rn. 64 zum GWB a.F.).

    Die Entscheidung über den Wert für das Beschwerdeverfahren beruht auf § 50 Abs. 2 GKG, wobei der geschätzte Gesamtauftragswert bezogen auf einen Vierjahreszeitraum zugrunde gelegt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10, Rn. 80; Senatsbeschlüsse vom 19. Dezember 2019, VII-Verg 16/16, und vom 2. März 2011, VII-Verg 48/10; OLG Rostock, Beschluss vom 25. September 2013, 17 Verg 3/13).

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 2/19

    Was ist unter dem "Betriebsrisiko" zu verstehen?

    Dies folgt aus einer entsprechenden Anwendung von § 8a Abs. 2 Satz 1, Abs. 7 Satz 1 PBefG (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2019, VII-Verg 16/16).

    Vielmehr sind in diesem Fall die Voraussetzungen einer Inhouse-Vergabe bzw. des § 108 GWB im Rahmen der Begründetheit zu prüfen (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2019, VII-Verg 16/16; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30. Januar 2014, 11 Verg 15/13 - juris, Rn. 39 f.), wie eine Auslegung der in § 8a Abs. 2 S. 1, Abs. 7 PBefG getroffenen Regelungen ergibt.

    Diese Anforderung enthält in Verfahren einer Direktvergabe jedoch keinen bieterschützenden Charakter (Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2019, VII-Verg 16/16).

    Dies ist im Fall einer GmbH bei entsprechender Beteiligung am Stammkapital grundsätzlich anzunehmen, weil deren Geschäftsführer weisungsgebunden sind (Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2019, VII-Verg 16/16, und vom 12. Januar 2004, VII-Verg 71/03 - juris, Rn. 64 zum GWB a.F.).

    Die Entscheidung über den Wert für das Beschwerdeverfahren beruht auf § 50 Abs. 2 GKG, wobei der geschätzte Gesamtauftragswert bezogen auf einen Vierjahreszeitraum zugrunde gelegt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10, Rn. 80; Senatsbeschlüsse vom 19. Dezember 2019, VII-Verg 16/16, und vom 2. März 2011, VII-Verg 48/10; OLG Rostock, Beschluss vom 25. September 2013, 17 Verg 3/13).

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 11/18

    Dienstleistungsauftrag oder Dienstleistungskonzession?

    Dies folgt aus einer entsprechenden Anwendung von § 8a Abs. 2 Satz 1, Abs. 7 Satz 1 PBefG (Senatsbeschlüsse vom 19. Februar 2020, VII-Verg 1/19, VII-Verg 2/19, VII-Verg 26/17 und VII-Verg 27/17, sowie vom 18. Dezember 2019, VII-Verg 16/16).

    Vielmehr sind in diesem Fall die Voraussetzungen einer Inhouse-Vergabe bzw. des § 108 GWB im Rahmen der Begründetheit zu prüfen (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2019, VII-Verg 16/16; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30. Januar 2014, 11 Verg 15/13 - juris, Rn. 39 f.), wie eine Auslegung der in § 8a Abs. 2 S. 1, Abs. 7 PBefG getroffenen Regelungen ergibt.

    Sie werden nicht aufgrund einer eigenen unternehmerischen Entscheidung erzielt, sondern aufgrund der Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers (Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2019, VII-Verg 16/16).

    Behauptete Verstöße gegen Kartellrecht sind im Vergabeverfahren und in Nachprüfungsverfahren grundsätzlich zu überprüfen, und zwar im Wege einer Inzidentprüfung innerhalb einer vergaberechtlichen Anknüpfungsnorm (BGH, Beschluss vom 18. Juni 2012, X ZB 9/11; Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2019, VII-Verg 16/16).

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - Verg 27/19

    Kölner Verkehrs-Betriebe dürfen weiter für die Stadt Köln fahren

    Der Senat hält § 8a Abs. 7 Satz 1 PBefG zum Schluss einer planwidrigen Regelungslücke in diesen Fällen für entsprechend anwendbar (vgl. Senatsbeschluss vom 18.12.2019 - VII-Verg 16/16).

    Vielmehr sind die Voraussetzungen einer Inhouse-Vergabe bzw. des § 108 GWB in diesem Fall trotzdem abschließend von den Vergabenachprüfungsinstanzen zu prüfen (Senatsbeschluss vom 18.12.2019 - VII-Verg 16/16; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30.01.2014 - 11 Verg 15/13, zitiert nach juris, Tz. 39 f.; siehe auch BGH, Beschluss vom 10.12.2019 - XIII ZB 119/19), wie eine Auslegung der in § 8a Abs. 2 Satz 1, Abs. 7 Satz 1 PBefG getroffenen Regelungen ergibt.

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 1/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Direktvergabe eines

    Dies folgt aus einer entsprechenden Anwendung von § 8a Abs. 2 Satz 1, Abs. 7 Satz 1 PBefG (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2019, VII-Verg 16/16).

    Vielmehr sind in diesem Fall die Voraussetzungen einer Inhouse-Vergabe bzw. des § 108 GWB im Rahmen der Begründetheit zu prüfen (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2019, VII-Verg 16/16; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30. Januar 2014, 11 Verg 15/13 - juris, Rn. 39 f.), wie eine Auslegung der in § 8a Abs. 2 S. 1, Abs. 7 PBefG getroffenen Regelungen ergibt.

    Diese Anforderung enthält in Verfahren einer Direktvergabe jedoch keinen bieterschützenden Charakter (Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2019, VII-Verg 16/16).

    Die Entscheidung über den Wert für das Beschwerdeverfahren beruht auf § 50 Abs. 2 GKG, wobei der geschätzte Gesamtauftragswert bezogen auf einen Vierjahreszeitraum zugrunde gelegt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10, Rn. 80; Senatsbeschlüsse vom 19. Dezember 2019, VII-Verg 16/16, und vom 2. März 2011, VII-Verg 48/10; OLG Rostock, Beschluss vom 25. September 2013, 17 Verg 3/13).

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 27/17

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Direktvergabe von

    Dies folgt aus einer entsprechenden Anwendung von § 8a Abs. 2 Satz 1, Abs. 7 Satz 1 PBefG (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2019, VII-Verg 16/16).

    Vielmehr sind in diesem Fall die Voraussetzungen einer Inhouse-Vergabe bzw. des § 108 GWB im Rahmen der Begründetheit zu prüfen (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2019, VII-Verg 16/16; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30. Januar 2014, 11 Verg 15/13 - juris, Rn. 39 f.), wie eine Auslegung der in § 8a Abs. 2 S. 1, Abs. 7 PBefG getroffenen Regelungen ergibt.

    Diese Anforderung enthält in Verfahren einer Direktvergabe jedoch keinen bieterschützenden Charakter (Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2019, VII-Verg 16/16).

    Die Entscheidung über den Wert für das Beschwerdeverfahren beruht auf § 50 Abs. 2 GKG, wobei der geschätzte Gesamtauftragswert bezogen auf einen Vierjahreszeitraum zugrunde gelegt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10, Rn. 80; Senatsbeschlüsse vom 19. Dezember 2019, VII-Verg 16/16, und vom 2. März 2011, VII-Verg 48/10; OLG Rostock, Beschluss vom 25. September 2013, 17 Verg 3/13).

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 10/18
    Dies folgt aus einer entsprechenden Anwendung von § 8a Abs. 2 Satz 1, Abs. 7 Satz 1 PBefG (Senatsbeschluss vom 18.12.2019 - VII-Verg 16/16).

    Vielmehr sind in diesem Fall die Voraussetzungen einer Inhouse-Vergabe bzw. des § 108 GWB im Rahmen der Begründetheit zu prüfen (Senatsbeschluss vom 18.12.2019 - VII-Verg 16/16; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30.01.2014 - 11 Verg 15/13, zitiert nach juris, Tz. 39 f.), wie eine Auslegung der in § 8a Abs. 2 S. 1, Abs. 7 PBefG getroffenen Regelungen ergibt.

    Sie werden nicht aufgrund einer eigenen unternehmerischen Entscheidung erzielt, sondern aufgrund der Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers (Senatsbeschluss vom 19.12.2019 - VII-Verg 16/16).

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Rechtsprechung
   KG, 26.03.2019 - Verg 16/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,53504
KG, 26.03.2019 - Verg 16/16 (https://dejure.org/2019,53504)
KG, Entscheidung vom 26.03.2019 - Verg 16/16 (https://dejure.org/2019,53504)
KG, Entscheidung vom 26. März 2019 - Verg 16/16 (https://dejure.org/2019,53504)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VK Berlin, 16.08.2016 - VK-B1-23/16

    "Interdisziplinärer Managementaufwand" rechtfertigt Gesamtvergabe!

    Auszug aus KG, 26.03.2019 - Verg 16/16
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer des Landes Berlin, 1. Beschlussabteilung - VK-B1-23/16 dahin abgeändert, dass festgestellt wird, dass die Antragstellerin durch das Unterlassen einer Vergabe der Teilleistung "Versorgung der untergebrachten Personen" als gesondertes Fachlos in dem den Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft in der G... Straße "'betreffenden Vergabeverfahren in ihren Rechten verletzt wurde.

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Berlin, 1. Beschlussabteilung - VK-B1-23/16 - ist, soweit er das Vergabeverfahren über die Betreiberleistungen für die Flüchtlingsunterkunft G ... Straße betrifft, mit dem nach Aufhebung dieses Vergabeverfahrens von der Antragstellerin weiterverfolgten Antrag auf Feststellung der Verletzung in eigenen Rechten durch die unterbliebene Bildung von Fachlosen für die Versorgung der untergebrachten Personen zulässig und begründet.

  • OLG Celle, 26.04.2010 - 13 Verg 4/10

    Voraussetzungen für die Abwicklung einer Fachlosaufteilung bei öffentlicher

    Auszug aus KG, 26.03.2019 - Verg 16/16
    Diese Einschränkung greift aber erst und nur, wenn eine getrennte Beschaffung der ausgeschriebenen Leistungen nach Art oder Fachgebiet überhaupt sinnvoll möglich ist (OLG Celle, Beschluss vom 26. April 2010 - 13 Verg 4/10 -, juris Rn. 19, 21), woran es fehlen kann, wenn die nachgefragte Leistung nach ihrem Gegenstand gerade voraussetzt, dass sie aus einer Hand erbracht wird (OLG Celle, a.a.O., juris Rn. 22).

    (OLG Celle, Beschluss vom 26. April 2010 - 13 Verg 4/10 -, juris Rn. 20; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Januar 2012 - VIII - Verg 52/11 -, juris Rn. 16).

  • VK Südbayern, 12.08.2016 - Z3-3-3194-1-27-07/16

    Unwirksamer Vertrag nach Vergabeverfahren wegen Verstoßes gegen die Informations-

    Auszug aus KG, 26.03.2019 - Verg 16/16
    Unstreitig besteht für diese Verpflegungsleistungen ein eigener Markt, an dem die Antragstellerin tätig ist, und werden entsprechende Cateringleistungen tatsächlich auch europaweit ausgeschrieben (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 12. August 2016 - Z3-3-3194-1-27-07-16 -, juris Rn. 75).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2011 - 15 Verg 3/11

    Unterhaltsreinigung - Vergabenachprüfungsverfahren: Maximale Losgröße bei

    Auszug aus KG, 26.03.2019 - Verg 16/16
    23 (1) Das Gebot des § 97 Abs. 4 S. 2 Alt. 2 GWB, Leistungen getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben, schränkt das Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6. April 2011 - 15 Verg 3/11 juris Rn. 51 f.).
  • OLG Frankfurt, 14.05.2018 - 11 Verg 4/18

    Zur Zulässigkeit einer Gesamtvergabe von Straßeninstandsetzungs- und

    Auszug aus KG, 26.03.2019 - Verg 16/16
    Die Feststellung, ob solche Gründe eine einheitliche Vergabe erfordern, setzt voraus, dass die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden technischen und wirtschaftlichen Gründe die für ein dem Gebot der Losaufteilung sprechenden Gründe überwiegen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2018 - 11 Verg 4/18 juris Rn. 72).
  • VK Westfalen, 13.08.2021 - VK 3-26/21

    Erhöhter Koordinierungsaufwand rechtfertigt keine Gesamtvergabe!

    Das KG Berlin habe mit Beschluss vom 26.03.2019 (Verg 16/16) für eine ähnliche Ausschreibung zutreffend entschieden, dass die vermeintliche Vermeidung von Schnittstellen eine Gesamtlosvergabe nicht rechtfertige.

    Insoweit schränkt dieses Gebot das Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers ein (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 26.03.2019; Verg 16/16; OLG Karlsruhe, Beschluss.

    Ist der entsprechende Sachverhalt vollständig ermittelt und beruht die Entscheidung nicht auf einer Fehlbeurteilung, namentlich auf Willkür, ist der dem Auftraggeber zustehende Beurteilungsspielraum gewahrt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13.03.2020 - Verg 9/20 und Verg 10/20 (nicht veröffentlicht); OLG München, Beschluss vom 25.03.2019, Verg 10/19 m.w.N., OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.05.2018, 11 Verg 4/18; a. A. KG Berlin, Beschluss vom 23.06.2019, Verg 16/16, das mit guten Gründen eine vollständige Überprüfbarkeit der Entscheidung nach Satz 3 des § 97 Absatz 4 GWB durch die Vergabenachprüfungsinstanzen annimmt sowie Antweiler in: Burgi/Dreher (Hrsg.), Beck´scher Vergaberechtskommentar, § 97 Abs. 4 Rn. 38).

  • VK Sachsen, 22.10.2020 - 1/SVK/023-20

    Kein Angebot abgegeben: Nachprüfungsantrag zulässig?

    Das Absehen von einer getrennten Ausschreibung der Leistungen kann mit dem mit einer getrennten Beschaffung typischer Weise verbundenen erhöhten Prüfungs- und Koordinierungsaufwand nicht gerechtfertigt werden (zuletzt KG, B. v. 26.03.2019 - Verg 16/16; OLG Düsseldorf, B. vom 11.1.2012 - VIII - Verg 52/11).
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Rechtsprechung
   OLG München, 08.03.2017 - Verg 16/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,6561
OLG München, 08.03.2017 - Verg 16/16 (https://dejure.org/2017,6561)
OLG München, Entscheidung vom 08.03.2017 - Verg 16/16 (https://dejure.org/2017,6561)
OLG München, Entscheidung vom 08. März 2017 - Verg 16/16 (https://dejure.org/2017,6561)
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Verfahrensgang

Redaktioneller Hinweis

  • Hinweisbeschluss

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Rechtsprechung
   KG, 20.05.2019 - Verg 16/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,53911
KG, 20.05.2019 - Verg 16/16 (https://dejure.org/2019,53911)
KG, Entscheidung vom 20.05.2019 - Verg 16/16 (https://dejure.org/2019,53911)
KG, Entscheidung vom 20. Mai 2019 - Verg 16/16 (https://dejure.org/2019,53911)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online

    Berichtigung einer Streitwertfestsetzung

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