Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 26.01.2009

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   OLG Düsseldorf, 14.05.2008 - VII-Verg 17/08 (1)   

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OLG Düsseldorf, 14.05.2008 - VII-Verg 17/08 (1) (https://dejure.org/2008,7666)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.05.2008 - VII-Verg 17/08 (1) (https://dejure.org/2008,7666)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Mai 2008 - VII-Verg 17/08 (1) (https://dejure.org/2008,7666)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GWB § 98 Nr. 2; ; GWB § ... 114 Abs. 2 Satz 1; ; GWB § 115 Abs. 1; ; GWB § 123 Satz 4; ; GWB § 128 Abs. 3; ; GWB § 128 Abs. 4; ; VgV § 3 Abs. 3; ; VgV § 13 Satz 1; ; VgV § 13 Satz 2; ; VgV § 13 Satz 6; ; VOL/A § 28 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2; ; VOL/A § 28 Nr. 1 Abs. 2; ; BGB § 125; ; BGB § 126; ; BGB § 146; ; BGB § 150 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; GKG § 50 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VGV § 13 S. 2; VOL/A § 28 Nr. 1 Abs. 1
    Anforderungen an die Form der Auftragserteilung; Berechnung der Wartefrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    § 13 VgV und erloschenes Angebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mündlich erteilter Zuschlag nach Ablauf der Bindefrist ausnahmsweise wirksam! (IBR 2009, 288)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Jena, 30.10.2006 - 9 Verg 4/06

    Zur vergaberechtlichen Bedeutung der Überschreitung der Zuschlags- und Bindefrist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2008 - Verg 17/08
    Es besteht im Streitfall keine Divergenz zu der Entscheidung des Thüringer OLG vom 30. Oktober 2006 (9 Verg 4/06, VergabeR 2007, 118).

    Zwar hat das Thüringer OLG - ausgehend von den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 2003 - mit Beschluss vom 30. Oktober 2006 (9 Verg 4/06, VergabeR 2007, 118) eine nach Ablauf der Bindefrist des Angebots vorgenommene Fristverlängerung als ein neues (verspätetes) Angebot des Bieters gewertet, das zwingend auszuschließen sei (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. e VOL/A), wenn der verspätete Eingang des Angebots auf vom Bieter zu vertretenden Umständen beruhe; das Angebot könne nicht wirksam angenommen werden.

  • BGH, 28.10.2003 - X ZR 248/02

    Rechtsfolgen der Bestimmung einer Annahmefrist durch den Bieter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2008 - Verg 17/08
    Wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 28. Oktober 2003 (X ZR 248/02, Umdruck S. 7/8, VergabeR 2004, 190 = NZBau 2004, 166) entschieden hat, ist der öffentliche Auftraggeber aus haushaltsrechtlichen Gründen gehalten, auch auf ein gemäß § 146 BGB erloschenes Angebot eines Bieters gemäß § 150 Abs. 1 BGB beim Bieter nachzufragen, ob ein Vertragsschluss nach Maßgabe des sachlichen Inhalts des erloschenen Angebots noch möglich sei und dem Bieter den Abschluss eines Vertrags mit diesem Inhalt anzubieten.
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 14/07

    Kein Nachprüfungsverfahren nach Zuschlagserteilung - Einhaltung der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2008 - Verg 17/08
    Dies bestätigt § 28 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A. Unabhängig davon bedürfen auch Bauaufträge keiner Schriftform (vgl. §§ 28, 29 VOB/A; vgl. Senat, Beschl. v. 23.5.2007, Verg 14/07, Umdruck S. 7 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2007 - Verg 3/07

    Aufschiebende Wirkung einer Beschwerde nach § 118 GWB - Erfolgsaussichten der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2008 - Verg 17/08
    Der Senat (vgl. Senat, Beschl. v. 20.2.2007, VII-Verg 3/07, Umdruck S. 3, IBR 2007, 641 - nur LS) folgt damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
  • VK Münster, 13.02.2008 - VK 29/07

    Auftrag zum Druck, Versand und zur Anzeigenakquise

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2008 - Verg 17/08
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 13. Februar 2008 (VK 29/07) aufgehoben.
  • OLG Celle, 30.01.2020 - 13 Verg 14/19

    Sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einer Vergabekammer; Zuschlag auf ein

    Mit den haushaltsrechtlichen Bindungen, denen der Auftraggeber unterliegt, ist in der Regel unvereinbar, das wirtschaftlichste Angebot von der Wertung nur deshalb auszunehmen, weil darauf der Zuschlag nicht mehr durch einfache Annahmeerklärung erteilt werden kann, sondern ein eigener Antrag des Auftraggebers und die Annahme durch den Bieter nötig sind (vgl. BGH, Urteil vom 28.Oktober 2003 - X ZR 248/02, juris Rn. 11 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Februar 2007 - VII-Verg 3/07, juris Rn. 5.; Beschluss vom 14. Mai 2008 - VII-Verg 17/08, BA 7 f., Beschluss vom 4. Februar 2009 - VII-Verg 70/08, juris Rn. 20 sowie Beschluss vom 12. Dezember 2012 - VII-Verg 38/12, juris Rn. 30; OLG Naumburg, Beschluss vom 13. Oktober 2006 - 1 Verg 7/06, juris Rn. 52; Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 15. März 2016 - 1/SVK/045-15, juris Rn. 141 ff.; Wagner in: Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl. 2016, § 58 VgV, Rn. 18; Beck VOB/B/Osseforth, 3. Aufl. 2019, VOB/A-EU § 10a Rn. 57).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2008 - Verg 70/08

    Auschließung eines Angebots nach Ablauf der Bindefrist

    So entspricht es zwischenzeitlich gefestigter Rechtsprechung, dass der Auftraggeber nicht daran gehindert und in Verfolg seiner Verpflichtungen aus den §§ 6 Abs. 1 und 2 HGrG, 7 BHO im Einzelfall sogar dazu gehalten sein kann, den Zuschlag auf ein Angebot zu erteilen, dessen Bindefrist zu diesem Zeitpunkt abgelaufen ist (BGH, a.a.O.; OLG Frankfurt, Beschl. v. 5. August 2003 - 11 Verg 1/02, VergabeR 2003, 725, 729; BayObLG, Beschl. v. 15. Juli 2002 - Verg 15/02, VergabeR 2002, 534, 536; OLG Naumburg, Beschl. v. 13.1 Oktober 2006 - 1 Verg7/06 Senat, Beschl. v. 20. Februar 2007 - VII-Verg 3/07, BA 2 f.; Beschl. v. 14. Mai 2008 - VII-Verg 17/08, BA 7 f.).

    Unter diesen Umständen ist es mit den haushaltsrechtlichen Bindungen des Auftraggebers nicht zu vereinbaren, ein Angebot vom Vergabeverfahren nur deshalb auszuschließen, weil darauf der Zuschlag nicht mehr durch einfache Annahmeerklärung erteilt werden kann, sondern ein Antrag des Auftraggebers und die Annahme durch den Bieter nötig sind (BGH, Urt. v. 28. Oktober 20003 - X ZR 248/02, ZfBR 2004, 290, 291; Senat, Beschl. v. 14. Mai 2008 - VII-Verg 17/08, BA 7 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2016 - 20 D 95/13

    Auftraggeber darf von ausgeschriebenem Konzessionszeitraum nicht abweichen!

    vgl. zur Konstellation im Vergabeverfahren unter Geltung der §§ 145 ff. BGB: BGH, Urteil vom 28. Oktober 2003 - X ZR 248/02 -, ZfBR 2004, 290, wonach, wenn nach den Vergabeunterlagen eine Bindefrist nicht zu beachten ist, ein innerhalb der Angebotsfrist abgegebenes Angebot regelmäßig nicht deshalb unberücksichtigt bleiben darf, weil der Bieter von sich aus eine Annahmefrist bestimmt hat; ebenso: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Mai 2008 - VII-Verg 17/08 u. a. -, IBR 2009, 288.
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2009 - Verg 70/08

    Angebot erloschen: Kein zwingender Ausschluss!

    Mit den haushaltsrechtlichen Bindungen (hier jenen aus § 25 GemHVO NRW i.V.m. dem Runderlass des Innenministeriums vom 22.3.2006, NRWMBl. 2006, 222), denen der Auftraggeber unterliegt, ist in der Regel unvereinbar, ein preislich günstiges Angebot, erst recht - wie im vorliegenden Fall - das annehmbarste Angebot, von der Wertung nur deshalb auszunehmen, weil darauf der Zuschlag nicht mehr durch einfache Annahmeerklärung erteilt werden kann, sondern ein eigener Antrag des Auftraggebers und die Annahme durch den Bieter nötig sind (vgl. BGH, Urt. v. 28.10.2003 - X ZR 248/02, NZBau 2004, 166 = VergabeR 2004, 190 = ZfBR 2004, 290, 291; OLG Naumburg, Beschl. v. 13.10.2006 - 1 Verg7/06; OLG Rostock, Beschl. v. 8.3.2006 - 17 Verg 16/05; OLG Frankfurt, Beschl. v. 5.8.2003 - 11 Verg 1/02, VergabeR 2003, 725, 729; BayObLG, Beschl. v. 15.7.2002 - Verg 15/02, VergabeR 2002, 534, 536; Senat, Beschl. v. 29.12.2001 - Verg 22/01, VergabeR 2002, 267, 269; Beschl. v. 20. Februar 2007 - VII-Verg 3/07, BA 2 f.; Beschl. v. 14. Mai 2008 - VII-Verg 17/08, BA 7 f.).
  • VK Köln, 02.08.2011 - VK VOL 18/11

    Sektorenvergabe: Ausschluss bei Änderung an Vergabeunterlagen!

    Zwar hat nach Auffassung des OLG Düsseldorf (Verg 17/08 vom 14.05.2008) eine Vergabestelle aus haushalterischen Gründen die Möglichkeit, zu versuchen, ein wegen Ablaufs der Bindefrist zwischenzeitlich erloschenen Angebotes durch Zuschlag wirtschaftlich zu "retten", indem sie den Bieter um Annahme ersucht; dem Bieter ist es jedoch versagt, sein ursprüngliches Angebot (nach Ablauf der Angebotsfrist) zu ändern und dieses in das Verfahren einzubringen, da dies eine unzulässige Änderung und Nachverhandlung wäre.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.01.2009 - VII-Verg 17/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4574
OLG Düsseldorf, 26.01.2009 - VII-Verg 17/08 (https://dejure.org/2009,4574)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.01.2009 - VII-Verg 17/08 (https://dejure.org/2009,4574)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Januar 2009 - VII-Verg 17/08 (https://dejure.org/2009,4574)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der im zivilrechtlichen Beschwerdeverfahren vor einem Vergabesenat entstandenen außergerichtlichen Kosten; Zulässigkeit einer Anrechnung der für das Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr; Anwaltskostenrechtliche ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren (IBR 2009, 171)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.09.2008 - X ZB 19/07

    Geschäftsgebühr im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2009 - Verg 17/08
    Auch der Beschluss des BGH vom 23.09.2008 (X ZB 19/07) verhalte sich zu der hier zu entscheidenden Problematik nicht.

    "Erster Rechtszug" im Sinne des § 103 Abs. 2 S. 1 ZPO (vgl. auch § 164 VwGO) ist nicht das Verfahren vor der Vergabekammer, sondern das Beschwerdeverfahren vor dem Vergabesenat; bei der Vergabekammer handelt es sich sowohl organisationsrechtlich als auch kostenrechtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 23.09.2008 - X ZB 19/07) nicht um ein Gericht.

    Zutreffend hat der Rechtspfleger auf die Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG (i.V.m. Vorbem. 3.2.1 Abs. 1 Nr. 4) gemäß Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 die gleichfalls für das Verfahren vor der Vergabekammer entstandene Geschäftsgebühr (vgl. BGH, Beschluss vom 23.09.2008 - X ZB 19/07 - unter Rdnr. 8) mit einem Gebührensatz von 0, 75 angerechnet.

    Wie der BGH mit Beschluss vom 23.09.2008 (X ZB 19/07) entschieden hat, hat der Gesetzgeber durch § 128 Abs. 4 S. 3 GWB das Verfahren vor der Vergabekammer kostenrechtlich einem Widerspruchsverfahren gleichgestellt (Rdnrn. 10 ff.).

    Diese Vorschrift gilt auch in Kostensachen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.09.2008 - X ZB 19/07 - unter Rdnr. 5).

    Eine Vorlagepflicht entfällt nicht durch den - den Entscheidungen des Kammergerichts und der Oberlandesgerichte nachfolgenden - Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 23.09.2008 (X ZB 19/07).

  • OLG München, 12.06.2008 - Verg 13/07

    Rechtsanwaltsgebühren im Vergabeverfahren: Anrechnung der Verfahrensgebühr im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2009 - Verg 17/08
    Vorbem. 3 Abs. 4 zu Teil 3 VV sei nicht einschlägig, wie das OLG München in seinem Beschluss vom 12.06.2008 (Verg 13/07) entschieden habe.

    Soweit die Gegenauffassung darauf verweist (KG NZBau 2005, 358; ebenso OLG München, Beschluss vom 12.06.2008, Verg 13/07; OLG Celle, Beschluss vom 23.06.2008, 13 Verg 10/07; so letztlich auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.06.2006, 11 Verg 3/07 und 4/07, BeckRS 2008, 20395, das eine Anrechnung für unangemessen hält, weil es sich bei dem Beschwerdeverfahren um ein Rechtsmittelverfahren handele), das Verfahren vor der Vergabekammer gleiche eher einem gerichtlichen Verfahren, trifft dies jedenfalls kostenrechtlich nicht zu.

  • OLG Frankfurt, 04.06.2008 - 11 Verg 3/07

    Rechtsanwaltsgebühr bei Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren: Anrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2009 - Verg 17/08
    Soweit die Gegenauffassung darauf verweist (KG NZBau 2005, 358; ebenso OLG München, Beschluss vom 12.06.2008, Verg 13/07; OLG Celle, Beschluss vom 23.06.2008, 13 Verg 10/07; so letztlich auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.06.2006, 11 Verg 3/07 und 4/07, BeckRS 2008, 20395, das eine Anrechnung für unangemessen hält, weil es sich bei dem Beschwerdeverfahren um ein Rechtsmittelverfahren handele), das Verfahren vor der Vergabekammer gleiche eher einem gerichtlichen Verfahren, trifft dies jedenfalls kostenrechtlich nicht zu.
  • KG, 14.02.2005 - 2 Verg 13/04

    Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren: Rechtsanwaltsgebühr für Antrag auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2009 - Verg 17/08
    Soweit die Gegenauffassung darauf verweist (KG NZBau 2005, 358; ebenso OLG München, Beschluss vom 12.06.2008, Verg 13/07; OLG Celle, Beschluss vom 23.06.2008, 13 Verg 10/07; so letztlich auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.06.2006, 11 Verg 3/07 und 4/07, BeckRS 2008, 20395, das eine Anrechnung für unangemessen hält, weil es sich bei dem Beschwerdeverfahren um ein Rechtsmittelverfahren handele), das Verfahren vor der Vergabekammer gleiche eher einem gerichtlichen Verfahren, trifft dies jedenfalls kostenrechtlich nicht zu.
  • OLG Celle, 23.06.2008 - 13 Verg 10/07

    Anrechnung der für die Tätigkeit der Verfahrensbevollmächtigten vor der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2009 - Verg 17/08
    Soweit die Gegenauffassung darauf verweist (KG NZBau 2005, 358; ebenso OLG München, Beschluss vom 12.06.2008, Verg 13/07; OLG Celle, Beschluss vom 23.06.2008, 13 Verg 10/07; so letztlich auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.06.2006, 11 Verg 3/07 und 4/07, BeckRS 2008, 20395, das eine Anrechnung für unangemessen hält, weil es sich bei dem Beschwerdeverfahren um ein Rechtsmittelverfahren handele), das Verfahren vor der Vergabekammer gleiche eher einem gerichtlichen Verfahren, trifft dies jedenfalls kostenrechtlich nicht zu.
  • OLG Düsseldorf, 10.04.2014 - Verg 4/13

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten im

    Vorbemerkung 3 (4) VV RVG ist auf die Gebühr, die der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer erhält, anzuwenden (BGH Beschl. v. 29.09.2009, X ZB 1/09 - juris Tz. 12 zur Divergenzvorlage des OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.01.2009, VII-Verg 17/08).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2010 - L 21 KR 45/09

    Vorlage an das BSG

    Denn weder aus § 124 Abs. 2 GWB noch aus § 142 Abs. 4 Satz 1 SGG ergibt sich etwas dafür, dass eine Vorlage nur dann statthaft ist, wenn ein Landessozial- oder Oberlandesgericht unmittelbar über eine sofortige Beschwerde zu entscheiden hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.01.2009 - VII-Verg 17/08, IBR 2009, 171; Stockmann in: Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Aufl. 2007, § 124 Rdn. 10 f; Knauff in: Müller-Wrede, GWB-Vergaberecht, 1. Aufl. 2009, § 124 Rdn. 18; Summa in: jurisPK-VergR, § 124, Rdn. 13 f.; a.A. KG, Beschluss v. 20.10.2009 - 2 Verg 12/06, JurBüro 2010, 138, juris Rdn. 6; Otting in: Bechtold, GWB, 5. Aufl. 2008, § 124 Rdn. 6).
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