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   OLG Düsseldorf, 24.09.2014 - VII-Verg 17/14   

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https://dejure.org/2014,45247
OLG Düsseldorf, 24.09.2014 - VII-Verg 17/14 (https://dejure.org/2014,45247)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.09.2014 - VII-Verg 17/14 (https://dejure.org/2014,45247)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. September 2014 - VII-Verg 17/14 (https://dejure.org/2014,45247)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Preis als einziges Zuschlagskriterium

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Preis als Zuschlagskriterium jedenfalls als einziges bei hinreichend konkreter Leistungsbeschreibung zulässig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Leistung genau definiert: Preis als einziges Zuschlagskriterium zulässig! (VPR 2015, 85)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2015, 314
  • ZfBR 2015, 515
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (29)

  • OLG Düsseldorf, 09.02.2009 - Verg 66/08

    Anforderungen an die Ausschreibung von arbeitsmedizinischen Leistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2014 - Verg 17/14
    Dies bedarf keiner weiteren Darlegung, weil die Antragstellerin Bieterin in dem eingeleiteten Vergabeverfahren ist und bereits der Umstand der Angebotsabgabe regelmäßig das erforderliche Interesse belegt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.07.2004, 2 BvR 2248/03; BGH, Beschl. v. 26.9.2006, X ZB 14/06 - juris Rn. 18; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.02.2009, VII-Verg 66/08 - juris Rn. 13).

    Aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes, der im Anwendungsbereich des § 100 Abs. 1 GWB durch das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren ermöglicht werden soll, kann die Antragsbefugnis nur einem Unternehmen fehlen, bei dem offensichtlich eine Rechtsbeeinträchtigung nicht vorliegt (BVerfG, a.a.O.; BGH, Beschl. v. 10.11.2009, X ZB 8/09 - juris Rn. 27; BGH , Beschl. v. 26.9.2006, X ZB 14/06 - juris Rn. 18 ff.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.02.2009, VII-Verg 66/08 - juris Rn. 13).

    Es genügt, wenn, so auch hier, ein Schadenseintritt nicht offensichtlich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.07.2004, 2 BvR 2248/03, NZBau 2004, 564, 566; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.02.2009, VII-Verg 66/08 - juris Rn. 41).

    Bei richtlinienkonformer Auslegung des § 97 Abs. 5 GWB (§ 21 Abs. 1 VOL/A EG) darf der öffentliche Auftraggeber aber auch den Preis als ausschließliches Zuschlagskriterium bestimmen, sofern andere Kriterien nicht geeignet sind oder erforderlich erscheinen (EuGH, Urt. v. 7.10.2004 - C-247/02; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.12.2013, VII-Verg 22/13, BA 15 f.; Beschl. v. 09.02.2006, VII-Verg 66/08 - juris Tz. 61; Wiedemann in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOL/A, § 21EG Rn. 10).

    Der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium ist jedenfalls hinzunehmen, wenn - wie im Streitfall - die auszuführenden Leistungen in allen für die Zuschlagsentscheidung in Betracht kommenden Punkten in der Leistungsbeschreibung und/oder in den übrigen Ausschreibungsunterlagen vom Auftraggeber hinreichend genau definiert worden sind (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.02.2006, VII-Verg 66/08 - juris Tz. 61; OLG Naumburg, Beschl. v. 5.12.2008, 1 Verg 9/08 - juris Rn. 65).

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2014 - Verg 17/14
    Es kann dahinstehen, ob es sich bei § 127 Abs. 1 SGB V um eine dem Vergaberecht zuzuordnende Norm handelt, die die Art und Weise einer Beschaffung betrifft und der Krankenkassen einzuräumenden Bestimmungsfreiheit Grenzen setzt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.02.2014, VII-Verg 29/13; Beschl. v. 01.08.2012, VII-Verg 10/12).

    Es entspricht vielmehr dem Bestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers, der eigenverantwortlich festlegt, was er beschaffen will (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.02.2014, VII-Verg 29/13; Beschl. v. 01.08.2012, VII-Verg 10/12).

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - Verg 7/12

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Einwegspritzen mit feststehender Kanüle in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2014 - Verg 17/14
    Das Vergaberecht regelt nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung (überwiegende Rechtsprechung der Vergabesenate der OLG, vgl. allein OLG München, Beschl. v. 28.7.2008 - Verg 10/08, BeckRS 2008, 17225; Beschl. v. 9.9.2010 - Verg 10/10, Bestuhlung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.2.2010 - VII-Verg 42/09, ISM-Funk; Beschl. v. 3.3.2010 - VII-Verg 46/09, Klein-Lysimeter; Beschl. v. 27.6.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen, BA 6; Jaeger, ZWeR 2011, 365, 366; Scharen GRUR 2009, 345 - jeweils m.w.N.).

    Nach der dazu ergangenen Rechtsprechung des Senats (vgl. oben, insbesondere zuletzt OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.6.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen, BA 5 bis 7) sind die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers indes eingehalten, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind, und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.

  • OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 29/13

    Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb hinsichtlich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2014 - Verg 17/14
    Es kann dahinstehen, ob es sich bei § 127 Abs. 1 SGB V um eine dem Vergaberecht zuzuordnende Norm handelt, die die Art und Weise einer Beschaffung betrifft und der Krankenkassen einzuräumenden Bestimmungsfreiheit Grenzen setzt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.02.2014, VII-Verg 29/13; Beschl. v. 01.08.2012, VII-Verg 10/12).

    Es entspricht vielmehr dem Bestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers, der eigenverantwortlich festlegt, was er beschaffen will (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.02.2014, VII-Verg 29/13; Beschl. v. 01.08.2012, VII-Verg 10/12).

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - Verg 27/09

    Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers zur Fachlosvergabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2014 - Verg 17/14
    Die Entscheidung unterliegt einer nur eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle und ist nur darauf zu überprüfen, ob sie auf einer unrichtigen oder unzureichenden Sachverhaltsermittlung oder einer groben Fehleinschätzung beruht oder willkürlich getroffen worden ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.11.2009, VII-Verg 27/09 - juris Rn. 55).

    Da bei der Entscheidung, ob eine Losbildung erforderlich ist, in die Zukunft gerichtete und prognostische Überlegungen anzustellen, ist dem Auftraggeber auch hier eine Einschätzungsprärogative zuzuerkennen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.11.2009, VII-Verg 27/09 - juris Rn. 52; Beschl. v. 11.07.2007, VII-Verg 10/07).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2014 - Verg 17/14
    Dies bedarf keiner weiteren Darlegung, weil die Antragstellerin Bieterin in dem eingeleiteten Vergabeverfahren ist und bereits der Umstand der Angebotsabgabe regelmäßig das erforderliche Interesse belegt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.07.2004, 2 BvR 2248/03; BGH, Beschl. v. 26.9.2006, X ZB 14/06 - juris Rn. 18; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.02.2009, VII-Verg 66/08 - juris Rn. 13).

    Aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes, der im Anwendungsbereich des § 100 Abs. 1 GWB durch das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren ermöglicht werden soll, kann die Antragsbefugnis nur einem Unternehmen fehlen, bei dem offensichtlich eine Rechtsbeeinträchtigung nicht vorliegt (BVerfG, a.a.O.; BGH, Beschl. v. 10.11.2009, X ZB 8/09 - juris Rn. 27; BGH , Beschl. v. 26.9.2006, X ZB 14/06 - juris Rn. 18 ff.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.02.2009, VII-Verg 66/08 - juris Rn. 13).

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2014 - Verg 17/14
    Dies bedarf keiner weiteren Darlegung, weil die Antragstellerin Bieterin in dem eingeleiteten Vergabeverfahren ist und bereits der Umstand der Angebotsabgabe regelmäßig das erforderliche Interesse belegt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.07.2004, 2 BvR 2248/03; BGH, Beschl. v. 26.9.2006, X ZB 14/06 - juris Rn. 18; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.02.2009, VII-Verg 66/08 - juris Rn. 13).

    Es genügt, wenn, so auch hier, ein Schadenseintritt nicht offensichtlich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.07.2004, 2 BvR 2248/03, NZBau 2004, 564, 566; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.02.2009, VII-Verg 66/08 - juris Rn. 41).

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - Verg 19/10

    Vertrag zwischen VRR und DB Regio unwirksam

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2014 - Verg 17/14
    Auch in Vergabeverfahren, in denen eine Direktvergabe grundsätzlich zulässig ist (vgl. Art. 31 Richtlinie 2004/18/EG), ist ein Nachprüfungsantrag statthaft (vgl. dazu BGH, Urt. v. 18.06.2012, X ZB 9/11, juris - Rn. 11; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.08.2014, VII-Verg 13/14, BA 8; Beschl. v. 21.07.2010, VII-Verg 19/10, juris - Rn. 83).

    Die verfahrensrechtliche Frage, ob ein Vergabenachprüfungsantrag statthaft ist, und die materiell-rechtliche Frage, in welcher Form die Vergabe erfolgen muss, dürfen nicht miteinander vermischt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.07.2007, VII-Verg 19/10 - juris Rn. 83 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 19.09.2011 - Verg 63/11

    Gemeinsame Rechtsabteilung: Kein Verstoß gegen Geheimwettbewerb!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2014 - Verg 17/14
    Darüber hinaus bedarf es hier einer Fachlosbildung nicht, weil der Auftraggeber mittelständischen Interessen bereits durch die Bildung einer ausreichenden Anzahl von Gebietslosen Rechnung getragen hat (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.03.2011, VII-Verg 63/11 - juris Rn. 28).
  • OLG München, 09.09.2010 - Verg 10/10

    Vergabeverfahren: Abweichung von den zwingenden Vorgaben des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2014 - Verg 17/14
    Das Vergaberecht regelt nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung (überwiegende Rechtsprechung der Vergabesenate der OLG, vgl. allein OLG München, Beschl. v. 28.7.2008 - Verg 10/08, BeckRS 2008, 17225; Beschl. v. 9.9.2010 - Verg 10/10, Bestuhlung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.2.2010 - VII-Verg 42/09, ISM-Funk; Beschl. v. 3.3.2010 - VII-Verg 46/09, Klein-Lysimeter; Beschl. v. 27.6.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen, BA 6; Jaeger, ZWeR 2011, 365, 366; Scharen GRUR 2009, 345 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - Verg 63/10

    Vergaberechtswidrigkeit der unterbliebenen Bildung von Fachlosen

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - Verg 52/11

    Erfordernis der Fachlosvergabe von Glasreinigungsarbeiten

  • EuGH, 10.05.2012 - C-368/10

    Das Unionsrecht steht nicht grundsätzlich einem öffentlichen Auftrag entgegen,

  • OLG Koblenz, 04.04.2012 - 1 Verg 2/11

    Glasreinigung - Öffentlicher Auftrag: Vergabegrundsatz bei

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2014 - Verg 2/14

    Zulassung von Bietergemeinschaften im Rahmen der Ausschreibung des Abschlusses

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - Verg 10/07

    Vergaberecht: Kein Verstoß gegen Gebot der Fachlosvergabe bei entgegenstehenden

  • BGH, 10.06.2008 - X ZR 78/07

    Nachunternehmererklärung

  • BSG, 21.07.2011 - B 3 KR 14/10 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung mit Stomaartikeln - keine

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - Verg 42/09

    Zulässigkeit einer Technologiewahl in der Ausschreibung von Leistungen

  • OLG Düsseldorf, 10.04.2013 - Verg 45/12

    Rechtliche Schranken der Ausschreibung von Rahmenrabattverträgen zur Beschaffung

  • OLG München, 28.07.2008 - Verg 10/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Wertungsausschluss wegen Abweichungen von den

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - Verg 46/09

    Ausschluss eines Angebots wegen unvollständiger Angaben und Abweichungen von den

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - Verg 22/13

    Voraussetzungen einer funktionalen oder teilfunktionalen Ausschreibung

  • EuGH, 07.10.2004 - C-247/02

    Sintesi - Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Erteilung des

  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

  • BGH, 18.06.2012 - X ZB 9/11

    Abfallentsorgung II

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - Verg 13/14

    Begriff des öffentlichen Auftrags im Sinne von Art. 1 Abs. 2 lit a der Richtlinie

  • OLG Naumburg, 05.12.2008 - 1 Verg 9/08

    Pflicht des Bieters zur Prüfung der Verdingungsunterlagen auf Vergabeverstöße;

  • VK Bund, 02.04.2014 - VK 1-14/14

    Nachprüfungsverfahren: Versorgung von Versicherten mit ableitenden

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - Verg 59/17

    § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V ist keine vergaberechtliche Vorschrift!

    An seiner abweichenden bisherigen Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschluss vom 24.09.2014 - VII-Verg 17/14, zitiert nach juris, Tz. 19 ff.; Senatsbeschluss vom 21.12.2016 - VII-Verg 26/16, zitiert nach juris, Tz. 44 ff.) hält der zwischenzeitlich personell neu besetzte Senat nicht mehr fest.

    Abweichend von den Überlegungen im Senatsbeschluss vom 24.09.2014 - VII-Verg 17/14 - handelt es sich bei § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V nicht deshalb um eine vergaberechtliche Vorschrift, weil sie der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers bei der Wahl des Beschaffungsgegenstands Grenzen setzt.

    Daneben hat es der Senat jedoch nie bezweifelt, dass der Auftraggeber den Zuschlag auch auf das preiswerteste Angebot erteilen durfte (Senatsbeschluss vom 14.01.2009 - VII-Verg 59/08, zitiert nach juris, Tz. 24; Senatsbeschluss vom 24.09.2014 - VII-Verg 17/14, zitiert nach juris, Tz. 32).

    In Übereinstimmung hiermit hat er in einer dem vorliegenden Fall vergleichbaren Konstellation, es ging um die Beschaffung von Inkontinenzmitteln durch eine Krankenkasse, den niedrigsten Preis als alleiniges Zuschlagskriterium hingenommen (Senatsbeschluss vom 24.09.2014 - VII-Verg 17/14, zitiert nach juris, Tz. 32).

    Er hat dies lediglich an die Voraussetzung geknüpft, dass die auszuführenden Leistungen in den für eine Zuschlagsentscheidung nach qualitativen Kriterien in Betracht kommenden Punkten in der Leistungsbeschreibung oder an anderen Stellen in den Vergabeunterlagen hinreichend genau definiert sind (Senatsbeschluss vom 24.09.2014 - VII-Verg 17/14, zitiert nach juris, Tz. 32).

    Weder § 127 Abs. 1b Satz 2 SGB V noch das sonstige Vergaberecht (vgl. Senatsbeschluss vom 24.09.2014 - VII-Verg 17/14, zitiert nach juris, Tz. 32 ff.) verbieten es, eine qualitative Kriterien angemessen berücksichtigende Leistungsbeschreibung um qualitative Zuschlagskriterien zu ergänzen.

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2016 - Verg 26/16

    Gerichtliche Überprüfung der Vergabe von Rahmenvereinbarungen zur ambulanten

    Dies ist in der Vergangenheit sowohl vom LSG NRW (Beschl. vom 30. Januar 2009 - L 21 KR 1/08 SFB, zit. nach NRWE Rn. 24) als auch vom Senat (Beschl. vom 24. September 2014 - VII-Verg 17/14, unter II.2.a - in teilweise anderer Besetzung) übersehen worden.

    In der Entscheidung vom 24. September 2014 - VII-Verg 17/14 hat sich der Senat auf eine Auslegung des Zweckmäßigkeitserfordernisses in § 127 Abs. 1 SGB V eingelassen und hat im damaligen Fall die Zweckmäßigkeit einer Ausschreibung gutgeheißen.

    Im Teilgebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren dies 63. Daraus hat die Antragsgegnerin gefolgert (vor allem auch im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschl. vom 24. September 2014 - VII-Verg 17/14, a.E.), das Gebietslos könne von mittelständischen Unternehmen bedient werden.

    Ungeachtet dessen führte die von der Antragstellerin angestrebte Einrichtung eines Gebietsloses für Rostock und Umgebung - die im Interesse einer Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer dann zumindest auch auf das gesamte Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern, wenn nicht sogar weiter, entsprechend ausgeweitet werden müsste - zu einer Ausschreibung von Splitterlosen, von der der öffentliche Auftraggeber zumal dann, wenn er - wie im Streitfall - ohnedies bereits eine Losaufteilung vorgenommen hat, wegen der Gefahr eines dadurch entstehenden unverhältnismäßigen Abwicklungsaufwands absehen darf (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 22. Oktober 2009 - VII-Verg 25/09; Beschl. vom 11. Januar 2012 - VII-Verg 52/11; Beschl. vom 24. September 2014 - VII-Verg 17/14; OLG Koblenz, Beschl. v. 4. April 2012 - 1 Verg 2/11).

  • VK Bund, 21.06.2016 - VK 2-45/16

    Angaben des Auftraggebers für die Kalkulation von Rabattverträgen

    Der Begriff der Zweckmäßigkeit eröffnet Krankenkassen eine Einschätzungsprärogative mit prognostischen Elementen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.09.2014, Az.: VII-Verg 17/14).

    Das OLG Düsseldorf (Beschl. v. 24. September 2014, VII-Verg 17/14) behaupte lediglich, dass § 127 Abs. 1 SGB V eine.

    Sämtliche der von der ASt aufgeworfenen und mit ihrem Nachprüfungsantrag verfolgten Rechtsfragen seien im Rahmen der grundlegenden Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 24. September 2014, VII-Verg 17/14) zugunsten des Ausschreibungsmodells geklärt worden.

    Hierdurch kann die ASt gegebenenfalls auch in eigenen Rechten verletzt sein, weil eine Zuschlagsentscheidung an den Bestbieter dazu führt, dass unterlegene Bieter in ihren Marktchancen berührt werden, ohne dass sie Vertragsverhandlungen mit der Ag hätte führen können (so im Ergebnis auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24. September 2014, VII-Verg 17/14 "ableitende Inkontinenzartikel").

    Düsseldorf, Beschl. v. 24. September 2014, VII-Verg 17/14).

    Selbst wenn man dies - auf der Grundlage der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 24. September 2014, VII-Verg 17/14 - aber grundsätzlich unterstellte, liegt die von der ASt vorgebrachte Unzweckmäßigkeit der streitgegenständlichen Ausschreibung nach der zutreffenden Einschätzung der Ag nicht vor.

    Abgesehen davon, dass die ASt keinen Anspruch darauf erheben kann, dass ein Los genau um ihren Geschäftssitz herum gebildet wird, würde dies wirtschaftlich zu einem Splitterlos führen, zu dessen Bildung der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet ist (vgl. zur identischen Konstellation der Bildung von 15 Regionallosen durch die Ag bei ableitenden Inkontinenzartikeln: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24. September 2014, VII-Verg 17/14: vgl. auch Beschl. v. 23. März 2011, VII-Verg 63/10; OLG Koblenz, Beschl. v. 4. April 2012, 1 Verg 2/11).

  • VK Bund, 12.07.2016 - VK 2-49/16

    Kalkulationsvorgaben des Auftraggebers bei Hilfsmittelausschreibung im

    Weder die Kammer (Beschl. v. 2. April 2014, VK 1 - 14/14) noch der Senat hätten in ihren jeweiligen Entscheidungen die (lediglich) bundesweite Datengrundlage beanstandet, sondern vielmehr die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Kalkulation ausdrücklich bejaht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. September 2014, VII-Verg 17/14).

    In der insoweit vollkommen identisch ausgestalteten Ausschreibung der Ag in Bezug auf [...] ist diese Sichtweise auch vom OLG Düsseldorf (Beschl. v. 24. September 2014, VII-Verg 17/14) und zuvor von der 1. VK Bund (Beschl. v. 2. April 2014, VK 1 - 14/14) bestätigt worden.

    Dieses Modell des Mindestabdeckungsversprechens ist als vergaberechtskonforme Umsetzung der der Ag zustehenden Bestimmungsfreiheit bei der Definition ihres Beschaffungsbedarfs anerkannt und sachgerecht, damit der Rahmenvertrag in seiner praktischen Umsetzung nicht ins Leere läuft (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24. September 2014, VII- Verg 17/14; vorhergehend: 1. VK Bund, Beschl. v. 2. April 2014, VK 1 - 14/14).

    Düsseldorf, Beschl. v. 24. September 2014, VII-Verg 17/14).

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2018 - Verg 30/18

    "Einsatz von Pflegeexperten" ist Leistungs-, nicht Eignungsanforderung!

    Abweichend von den Überlegungen im Senatsbeschluss vom 24.09.2014 - VII-Verg 17/14 - handelt es sich bei § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V nicht deshalb um eine vergaberechtliche Vorschrift, weil sie der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers bei der Wahl des Beschaffungsgegenstands Grenzen setzt.
  • BSG, 06.03.2019 - B 3 SF 1/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Zwischenstreit zur

    "§ 156 Abs. 2 GWB, der das Beschwerdegericht ausdrücklich erwähnt, schließt als gegenüber § 17 Abs. 2 S 1 GVG speziellere Regelung eine Prüfung von etwaigen sozialrechtlichen Ansprüchen der Antragstellerin im Zusammenhang mit § 127 Abs. 1 S 1 und 6 SGB V aus" (aaO, Juris RdNr 69; fortgeführt OLG Düsseldorf Beschluss vom 3.8.2018 - Verg 30/18 - Juris, unter teilweiser Aufgabe der Beschlüsse vom 24.9.2014, Verg 17/14 - Juris und vom 21.12.2016 VI - Verg 26/16 - Juris) .
  • LSG Hamburg, 25.09.2018 - L 1 KR 34/18

    Einstweiliger Rechtschutz gegen eine aufsichtsrechtliche Maßnahme im Zusammenhang

    An seiner abweichenden bisherigen Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschluss vom 24.09.2014 - VII-Verg 17/14, zitiert nach juris, Tz. 19 ff.; Senatsbeschluss vom 21.12.2016 - VII-Verg 26/16, zitiert nach juris, Tz. 44 ff.) hält der zwischenzeitlich personell neu besetzte Senat nicht mehr fest.

    Abweichend von den Überlegungen im Senatsbeschluss vom 24.09.2014 - VII-Verg 17/14 - handelt es sich bei § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V nicht deshalb um eine vergaberechtliche Vorschrift, weil sie der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers bei der Wahl des Beschaffungsgegenstands Grenzen setzt.

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2019 - Verg 65/18

    Statthaftigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags hinsichtlich des Abschlusses von

    Der Senat hat seine möglicherweise noch in eine andere Richtung weisende ältere Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24.09.2014 - VII-Verg 17/14 - und vom 21.12.2016 - VII-Verg 26/16), von der diese Literaturmeinung offenbar beeinflusst ist, mit Beschluss vom 27.06.2018 - VII-Verg 59/17 - aufgegeben.
  • VK Sachsen, 23.11.2016 - 1/SVK/026-16

    Können Schulnoten transparent vergeben werden?

    Eine Verletzung in ihren eigenen Rechten erscheint möglich, weil eine Angebotskalkulation durch die Gestaltung durch Losbildungen durchaus beeinflusst werden kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. September 2014 - Verg 17/14) und die Antragstellerin hier plausibel dargelegt hat, bei einem regionalen Teillos bessere Konditionen anbieten zu können.
  • OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - Verg 30/18

    Versorgung mit Stomaartikeln ist öffentlicher Auftrag!

    Der Senat hat in diesen Fällen schon in der Vergangenheit den Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen eröffnet gesehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24.09.2014 - VII-Verg 17/14 - und vom 21.12.2016 - VII-Verg 26/16).
  • VK Bund, 29.01.2015 - VK 2-117/14

    Nachprüfungsverfahren: Kontrastmittel

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2018 - Verg 23/18

    Preis kann alleiniges Zuschlagskriterium sein!

  • VK Bund, 25.10.2018 - VK 2-92/18

    Hilfsmittelbeschaffungen; Ausschreibungsbedürftigkeit von Verträgen nach § 127

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2019 - L 4 KR 169/18
  • SG Wiesbaden, 20.12.2017 - S 17 KR 524/17

    Antrag auf die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes - Versorgung mit

  • VK Bund, 03.04.2018 - VK 2-24/18

    Zweckmäßigkeit bei Ausschreibung von Hilfsmitteln, § 127 Abs. 1b SGB V als

  • VK Hessen, 21.01.2016 - 69d-VK-03/16

    Frist zur Vorabbekanntmachung dient nicht dem Konkurrentenschutz!

  • VK Niedersachsen, 12.06.2015 - VgK-17/15

    Ausschreibung zur Sammlung und Verwertung bzw. Entsorgung von schadstoffhaltigen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2018 - L 4 KR 173/18
  • VK Westfalen, 08.05.2018 - VK 1-12/18

    Nur vertragsuntypische und branchenunübliche Praktiken sind unzumutbar!

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