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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - VII-Verg 19/17   

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https://dejure.org/2017,49273
OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - VII-Verg 19/17 (https://dejure.org/2017,49273)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.12.2017 - VII-Verg 19/17 (https://dejure.org/2017,49273)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Dezember 2017 - VII-Verg 19/17 (https://dejure.org/2017,49273)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabeverfahren bzgl. der unterbrechungsfreien Fortführung des in Deutschland derzeit betriebenen Lkw-Mautsystems über den 31.08.2018 hinaus; Nachprüfungverfahren beteffend eine Verletzung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren; Verstoß in Gestalt eines ...

  • ams-rae.de

    Sofortige Beschwerde: Lkw-Mautsystem, Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb, Wertungsfehler, Informationsmemorandum

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io
  • ams-rae.de

    Sofortige Beschwerde: Lkw-Mautsystem, Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb, Wertungsfehler, Informationsmemorandum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Angaben in Vergabeunterlagen; Anforderungen an die Bestimmtheit der Angaben hinsichtlich Referenzprojekten im Rahmen einer Ausschreibung hinsichtlich der Fortführung des derzeit in Deutschland betriebenen LKW-Mautsystems

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Angaben in Vergabeunterlagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dürfen den Bietern "intensive Auslegungsbemühungen" abverlangt werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • juve.de (Kurzinformation)

    Lkw-Maut-Vergabe: Ages endgültig ausgeschlossen

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Unternehmen sind "intensive Auslegungsbemühungen" zuzumuten!

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Komplexe Vorgaben im Vergabeverfahren erlaubt

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darf man vom Bieter "intensive Auslegungsbemühungen" erwarten? (VPR 2018, 123)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Dürfen den Bietern "intensive Auslegungsbemühungen" abverlangt werden? (IBR 2018, 278)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2018, 242
  • ZfBR 2018, 403
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Koblenz, 26.10.2005 - 1 Verg 4/05

    Vergabenachprüfungsverfahren: Nachschieben von Vergabeverstößen; Prüfung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - Verg 19/17
    Allerdings nehmen mehrere Vergabesenate sowie ein Teil der Literatur an, dass von Bietern ein "zeitintensives Herausfiltern von Informationen" oder "intensive Auslegungsbemühungen" nicht verlangt werden können (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 30.04.2015 - 1 Verg 7/14, zitiert nach juris, Tz. 32; OLG Celle, Beschluss vom 19.02.2015 - 13 Verg 12/14, zitiert nach juris, Tz. 85; OLG München, Beschluss vom 20.03.2014 - Verg 17/13, zitiert nach juris, Tz. 160; OLG Koblenz, Beschluss vom 26.10.2005 - 1 Verg 4/05, zitiert nach juris, Tz. 116; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.07.2007 - 1 Verg 3/07, zitiert nach juris, Tz. 50; Beschluss vom 23.11.2005 - 1 Verg 3/05, zitiert nach juris, Tz. 124; Beschluss vom 29.09.2004 - 1 Verg 6/04, zitiert nach juris, Tz. 46; Prieß/Simonis, in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Aufl., § 121 Rn. 17; Wirner, in: Willenbruch/Wieddekind, Kompaktkommentar Vergaberecht, 4. Aufl., § 121 GWB Rn. 9; Lampert, in: Burgi/Dreher, Vergaberecht - GWB 4. Teil, 3. Aufl., § 121 Rn. 75; Kadenbach, in: Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 4. Aufl., § 121 GWB Rn. 13).

    Teilweise wird angenommen, dass Bieter keine Auslegungsbemühungen wie ein Gericht entfalten müssten (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 26.10.2005 - 1 Verg 4/05, zitiert nach juris, Tz. 116; Lampert, in: Burgi/Dreher, Vergaberecht - GWB 4. Teil, 3. Aufl., § 121 Rn. 75).

    Dies gilt auch für die beiden von der Antragstellerin in ihrem nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 13.11.2017 angeführten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Koblenz (Beschluss vom 26.10.2005 - 1 Verg 4/05, zitiert nach juris) und des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 20.03.2014 - Verg 17/13, zitiert nach juris).

  • OLG Karlsruhe, 25.07.2014 - 15 Verg 4/14

    Vergabenachprüfungsverfahren: Auslegungsbedürftigkeit einer die Beförderung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - Verg 19/17
    Auch bei sorgfältiger Erstellung von Vergabeunterlagen kann zudem nie ausgeschlossen werden, dass geringe Unklarheiten auftreten, da jeder Begriff der Sprache auslegungsfähig ist und das genaue Verständnis vom Empfängerhorizont abhängt (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 30.04.2015 - 1 Verg 7/14, zitiert nach juris, Tz. 44; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.07.2014 - 15 Verg 4/14, zitiert nach juris, Tz. 34, und Beschluss vom 12.05.2000 - 2 Verg 2/00, zitiert nach juris, Tz. 62; so auch Traupel, in: Müller-Wrede, GWB, § 121 Rn. 28; Kadenbach, in: Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 4. Aufl., § 121 GWB Rn. 17).

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet der Vergabestelle im Wesentlichen gleich gelagerte Sachverhalte willkürlich ungleich und wesentlich ungleiche Sachverhalte willkürlich gleich zu behandeln (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.07.2014 - 15 Verg 4/14, zitiert nach juris, Tz. 53).

  • VK Bund, 12.04.2017 - VK 1-25/17

    Veräußerung der Geschäftsanteile

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - Verg 19/17
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 12.04.2017 (VK 1 - 25/17) wird zurückgewiesen.

    Die Antragstellerin beantragt, den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 12.04.2017 (Az.: VK 1-25/17) aufzuheben, die Antragsgegnerin zu verpflichten, sie am weiteren Verfahren zur Vergabe "Veräußerung der Geschäftsanteile an der U. D. GmbH und Abschluss eines neuen Betreibervertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der U. D. GmbH" zu beteiligen, festzustellen, dass die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch die Antragstellerin im Nachprüfungsverfahren notwendig war.

  • BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10

    Straßenausbau

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - Verg 19/17
    Aus den Vergabeunterlagen muss für Bieter oder - wie hier - für Bewerber eindeutig und unmissverständlich hervorgehen, was von ihnen verlangt wird (BGH, Urteil vom 15.01.2013 - X ZR 155/10, zitiert nach juris, Tz. 7, und Urteil vom 03.04.2012 - X ZR 130/10, zitiert nach juris, Tz. 9).

    Die Vergabestellen trifft die Pflicht, die Vergabeunterlagen klar und eindeutig zu formulieren und Widersprüchlichkeiten zu vermeiden (BGH, Urteil vom 03.04.2012 - X ZR 130/10, zitiert nach juris, Tz. 9).

  • BGH, 10.06.2008 - X ZR 78/07

    Nachunternehmererklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - Verg 19/17
    In vergaberechtswidriger Weise nicht mehr eindeutig sind Vergabeunterlagen aber erst, wenn fachkundigen Unternehmen auch nach Auslegungsbemühungen mehrere Auslegungsmöglichkeiten verbleiben oder das zutreffende Verständnis der Vergabeunterlagen eine besondere Gesamtschau erfordert, die von den Bietern oder Bewerbern im Vergabewettbewerb erfahrungsgemäß nicht geleistet wird (siehe BGH, Urteil vom 10.06.2008 - X ZR 78/07, zitiert nach juris, Tz. 12, zu einer "vertragsrechtlich versierten" Gesamtschau) oder nicht geleistet werden kann.

    Wie Mitbieter oder -bewerber die Vergabeunterlagen verstanden haben, kann für die normativ zu bestimmende Verständnismöglichkeit des durchschnittlichen Bieters bzw. Bewerbers von indizieller Bedeutung sein (vgl. BGH, Urteil vom 10.06.2008 - X ZR 78/07, zitiert nach juris, Tz. 15; Lampert, in: Burgi/Dreher, Vergaberecht - GWB 4. Teil, 3. Aufl., § 121 Rn. 77).

  • BGH, 07.01.2014 - X ZB 15/13

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Europaweite Ausschreibung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - Verg 19/17
    Die Frage, welcher Erklärungswert den hier maßgeblichen Teilen der Vergabeunterlagen zukommt, ist nach den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätzen (§§ 133, 157 BGB) zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 07.02.2014 - X ZB 15/13, zitiert nach juris, Tz. 31; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 18.07.2017 - 11 Verg 7/17, zitiert nach juris, Tz. 59).

    Dabei ist im Rahmen einer normativen Auslegung auf den objektiven Empfängerhorizont der potentiellen Bieter bzw. Bewerber, also einen abstrakten Adressatenkreis, abzustellen (BGH, Beschluss vom 07.02.2014 - X ZB 15/13, zitiert nach juris, Tz. 31).

  • OLG München, 20.03.2014 - Verg 17/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verband in der Rechtsform eines eingetragenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - Verg 19/17
    Allerdings nehmen mehrere Vergabesenate sowie ein Teil der Literatur an, dass von Bietern ein "zeitintensives Herausfiltern von Informationen" oder "intensive Auslegungsbemühungen" nicht verlangt werden können (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 30.04.2015 - 1 Verg 7/14, zitiert nach juris, Tz. 32; OLG Celle, Beschluss vom 19.02.2015 - 13 Verg 12/14, zitiert nach juris, Tz. 85; OLG München, Beschluss vom 20.03.2014 - Verg 17/13, zitiert nach juris, Tz. 160; OLG Koblenz, Beschluss vom 26.10.2005 - 1 Verg 4/05, zitiert nach juris, Tz. 116; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.07.2007 - 1 Verg 3/07, zitiert nach juris, Tz. 50; Beschluss vom 23.11.2005 - 1 Verg 3/05, zitiert nach juris, Tz. 124; Beschluss vom 29.09.2004 - 1 Verg 6/04, zitiert nach juris, Tz. 46; Prieß/Simonis, in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Aufl., § 121 Rn. 17; Wirner, in: Willenbruch/Wieddekind, Kompaktkommentar Vergaberecht, 4. Aufl., § 121 GWB Rn. 9; Lampert, in: Burgi/Dreher, Vergaberecht - GWB 4. Teil, 3. Aufl., § 121 Rn. 75; Kadenbach, in: Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 4. Aufl., § 121 GWB Rn. 13).

    Dies gilt auch für die beiden von der Antragstellerin in ihrem nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 13.11.2017 angeführten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Koblenz (Beschluss vom 26.10.2005 - 1 Verg 4/05, zitiert nach juris) und des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 20.03.2014 - Verg 17/13, zitiert nach juris).

  • OLG Schleswig, 30.04.2015 - 1 Verg 7/14

    Anforderungen an die Leistungsbeschreibung bei der Ausschreibung der Abfuhr von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - Verg 19/17
    Auch bei sorgfältiger Erstellung von Vergabeunterlagen kann zudem nie ausgeschlossen werden, dass geringe Unklarheiten auftreten, da jeder Begriff der Sprache auslegungsfähig ist und das genaue Verständnis vom Empfängerhorizont abhängt (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 30.04.2015 - 1 Verg 7/14, zitiert nach juris, Tz. 44; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.07.2014 - 15 Verg 4/14, zitiert nach juris, Tz. 34, und Beschluss vom 12.05.2000 - 2 Verg 2/00, zitiert nach juris, Tz. 62; so auch Traupel, in: Müller-Wrede, GWB, § 121 Rn. 28; Kadenbach, in: Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 4. Aufl., § 121 GWB Rn. 17).

    Allerdings nehmen mehrere Vergabesenate sowie ein Teil der Literatur an, dass von Bietern ein "zeitintensives Herausfiltern von Informationen" oder "intensive Auslegungsbemühungen" nicht verlangt werden können (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 30.04.2015 - 1 Verg 7/14, zitiert nach juris, Tz. 32; OLG Celle, Beschluss vom 19.02.2015 - 13 Verg 12/14, zitiert nach juris, Tz. 85; OLG München, Beschluss vom 20.03.2014 - Verg 17/13, zitiert nach juris, Tz. 160; OLG Koblenz, Beschluss vom 26.10.2005 - 1 Verg 4/05, zitiert nach juris, Tz. 116; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.07.2007 - 1 Verg 3/07, zitiert nach juris, Tz. 50; Beschluss vom 23.11.2005 - 1 Verg 3/05, zitiert nach juris, Tz. 124; Beschluss vom 29.09.2004 - 1 Verg 6/04, zitiert nach juris, Tz. 46; Prieß/Simonis, in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Aufl., § 121 Rn. 17; Wirner, in: Willenbruch/Wieddekind, Kompaktkommentar Vergaberecht, 4. Aufl., § 121 GWB Rn. 9; Lampert, in: Burgi/Dreher, Vergaberecht - GWB 4. Teil, 3. Aufl., § 121 Rn. 75; Kadenbach, in: Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 4. Aufl., § 121 GWB Rn. 13).

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2012 - Verg 47/12

    Ablehnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - Verg 19/17
    Die Erklärung entsprach vielmehr den an sie gestellten formalen Anforderungen (siehe zu einer vergleichbaren Konstellation Senatsbeschlüsse vom 17.06.2015 - VII-Verg 14/15, zitiert nach juris, Tz. 31, sowie vom 17.12.2012 - VII-Verg 47/12, zitiert nach juris, Tz. 16).
  • OLG Düsseldorf, 17.06.2015 - Verg 14/15

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von Rabattvereinbarungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - Verg 19/17
    Die Erklärung entsprach vielmehr den an sie gestellten formalen Anforderungen (siehe zu einer vergleichbaren Konstellation Senatsbeschlüsse vom 17.06.2015 - VII-Verg 14/15, zitiert nach juris, Tz. 31, sowie vom 17.12.2012 - VII-Verg 47/12, zitiert nach juris, Tz. 16).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

  • OLG Frankfurt, 18.07.2017 - 11 Verg 7/17

    Leistungsfähigkeit eines Fernbuslinienunternehmens bei der Ausschreibung von

  • OLG Celle, 19.02.2015 - 13 Verg 12/14

    Voraussetzungen der Nachforderung gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A-EG

  • OLG Düsseldorf, 05.11.2014 - Verg 21/14

    Anforderungen an die Eignung eines Bieters im Rahmen der Ausschreibung von

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - Verg 82/11

    Ausschreibung von Krankentransportleistungen als nachrangige Dienstleistungen

  • BGH, 15.01.2013 - X ZR 155/10

    Parkhaussanierung

  • OLG Saarbrücken, 29.09.2004 - 1 Verg 6/04

    Vergabeverfahren: Anforderungen an die Eindeutigkeit der Leistungsbeschreibung

  • OLG Saarbrücken, 23.11.2005 - 1 Verg 3/05

    Vertragsangebot nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A - Auslegungskriterien -

  • OLG Saarbrücken, 30.07.2007 - 1 Verg 3/07

    Unklare Verdingungsunterlagen gehen zu Lasten der Vergabestelle

  • OLG Stuttgart, 12.05.2000 - 2 Verg 2/00

    Rügen im Vergabeverfahren über molekulargenetisch-analytische Leistungen -

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

  • OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - Verg 49/18

    Verlängerte Vorlagefrist für nachgeforderte Unterlagen: Vergaberechtswidrig aber

    Um auf die von der Antragstellerin als Vergaberechtsverstoß thematisierte Verständnisfrage zu stoßen, bedurfte es entgegen ihrer Ansicht nicht erst intensiver Auslegungsbemühungen (siehe zu der hierzu geführten Kontroverse Senatsbeschluss vom 13.12.2017 - VII-Verg 19/17, zitiert nach juris, Tz. 57).

    Dass Vergabeunterlagen klar und verständlich sein müssen, entspricht ständiger vergaberechtlicher Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschluss vom 13.12.2017 - VII-Verg 19/17, zitiert nach juris, Tz. 54) und gehört zum allgemeinen und grundlegenden Wissen der beteiligten Bieterkreise.

    Vergabeunterlagen sind nach den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätzen (§§ 133, 157 BGB) auszulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 13.12.2017 - VII-Verg 19/17, zitiert nach juris, Tz. 62).

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2020 - Verg 36/19

    Es gibt keine ungeschriebenen Eignungskriterien!

    Es kommt nicht darauf an, wie die Antragstellerin als einzelne Bieterin dieses Bewertungskriterium verstanden hat, sondern wie der durchschnittliche Bewerber des angesprochenen Bieterkreises sie verstehen musste oder durfte (Senatsbeschluss vom 13.12.2017 - VII-Verg 19/17, zitiert nach juris, Tz. 63).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2018 - 2 U 7/16

    Wasserqualität darf auch nur die Wasserhärte sein!

    Dem durchschnittliche Bieter des angesprochenen Bieterkreises, auf den abzustellen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2017 - VII-Verg 19/17, zitiert nach juris, Tz. 63), musste aufgrund der Ausführungen in der "Erläuterung der Kriterien der Gruppe A" klar sein, dass es bei dem Unterkriterium "Zusage" des Wertungskriteriums A.3 um mehr ging, als um die Zusage eines bestimmten Wasserpreises und bestimmter Hausanschlusskosten für einen bestimmten Zeitpunkt.
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2019 - Verg 56/18

    Auftragsgegenstand (nur) funktional beschrieben: Leistungsziel muss klar bestimmt

    In der Leistungsbeschreibung ist gemäß § 121 Abs. 1 GWB der Auftragsgegenstand so eindeutig und erschöpfend wie möglich zu beschreiben, so dass die Beschreibung für alle Unternehmen im gleichen Sinne verständlich ist und die Angebote miteinander verglichen werden können (BGH, Urteil vom 15. Januar 2013, X ZR 155/10 - juris, Rn. 7, und Urteil vom 3. April 2012, X ZR 130/10 - juris, Rn. 9; Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2017, VII-Verg 19/17 - juris, Rn. 54).

    Sie lassen in Zusammenschau mit der Leistungsbeschreibung für jeden durchschnittlichen Bieter des angesprochenen Bieterkreises, auf den abzustellen ist (Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2017, VII-Verg 19/17 - juris, Rn. 63), die Erwartungen der Antragsgegnerin an die Inhalte der einzureichenden Konzepte erkennen.

  • VK Bund, 03.08.2018 - VK 2-66/18

    Nachforderungsfrist unzulässiger Weise verlängert: Vergaberechtsverstoß bleibt

    Infolge der übergeordneten Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung aus § 97 Abs. 1 und 2 GWB gelten die für die Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen für andere Teile der Vergabeunterlagen entsprechend (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Dezember 2017, VII-Verg 19/17 -).

    Auch bei sorgfältiger Erstellung von Vergabeunterlagen kann nie ausgeschlossen werden, dass geringe Unklarheiten auftreten, da jeder Begriff der Sprache auslegungsfähig ist und das genaue Verständnis vom Empfängerhorizont abhängt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Dezember 2017, VII-Verg 19/17, unter Verweis auf: OLG Schleswig, Beschluss vom 30. April 2015, 1 Verg 7/14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. Juli 2014, 15 Verg 4/14, und Beschluss vom 12. Mai 2000, 2 Verg 2/00; so auch Traupel, in: Müller-Wrede, GWB, § 121 Rn. 28; Kadenbach, in: Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 4. Aufl., § 121 GWB Rn. 17).

  • OLG Schleswig, 19.09.2022 - 54 Verg 3/22

    Funk- und Notrufabfragesystem - Zurücksetzung eines Vergabeverfahrens über die

    Infolge der übergeordneten Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung aus § 97 Abs. 1 und 2 GWB, die durch § 121 Abs. 1 Satz 1 GWB, § 31 Abs. 1 VgV für einen Teilbereich nur näher ausgeformt werden, gelten die für die Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen für andere Teile der Vergabeunterlagen entsprechend (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - VII-Verg 19/17 = NZBau 2018, 242 f., Rn. 32; Lampert in: Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 4. Aufl. 2022, § 121, Rn. 23).

    In diesen Fällen hat der Bieter keine eindeutige Grundlage für die Ausarbeitung seines Angebots, es liegt ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vor (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Dezember 2017 - VII-Verg 19/17, juris Rn. 60; OLG Celle, Beschluss vom 12. Oktober 2021 - 13 Verg 7/21, juris Rn. 57).

    Unklare Vorgaben der Vergabestelle dürfen wegen des Gebots der transparenten Verfahrensgestaltung aus § 97 Abs. 1 GWB nicht zulasten der Bieter gehen; sie gehen zu Lasten des Auftraggebers (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - VII Verg 19/17, juris Rn. 64; KG, Beschluss vom 4. Juni 2019 - Verg 8/18, juris Rn. 20; Senat, Beschluss vom 28. März 2022 - 54 Verg 11/21, juris Rn. 106 - 108).

    Entscheidend ist die Verständnismöglichkeit aus der Perspektive eines verständigen und mit der ausgeschriebenen Leistung vertrauten Unternehmens, das über das für eine Angebotsabgabe oder die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderliche Fachwissen verfügt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - X ZB 15/13, Rn. 31; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2018 - VII-Verg 52/17, Rn. 53 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - VII Verg 19/17, juris Rn. 63), wobei nach den Regeln der Auslegung vom Wortlaut auszugehen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Februar 2022 - 54 Verg 9/21, BeckRS 2022, 6604, Rn. 47).

  • OLG Düsseldorf, 18.09.2019 - Verg 10/19

    Ausschließung eines Angebots betreffend die Erbringung von

    Entscheidend ist die Verständnismöglichkeit aus der Perspektive eines verständigen und mit der ausgeschriebenen Leistung vertrauten Unternehmens, das über das für eine Angebotsabgabe erforderliche Fachwissen verfügt (Senatsbeschlüsse vom 13.12.2017 - VII-Verg 19/17, zitiert nach juris, Tz. 63, sowie vom 21.10.2015 - VII-Verg 28/14, zitiert nach juris, Tz. 40; Lampert, in: Burgi/Dreher, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl., § 121 GWB Rn. 77).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2022 - Verg 19/22

    Ausschließung eines Angebots in einem Vergabeverfahren betreffend die Erneuerung

    Die hieraus resultierende fehlende Vergleichbarkeit der Angebote oder Teilnahmeanträge, die eine solche vom Bieter oder Bewerber zunächst nicht erkannte Mehrdeutigkeit zur Folge hätte, würde aber dazu führen, dass ein Zuschlag nicht erteilt werden dürfte (Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 2017, VII-Verg 19/17, NZBau 2018, 242 Rn. 37 - LKW-Mautsystem III, und vom 28. März 2018, VII-Verg 52/17, NZBau 2018, 563 Rn. 31).
  • VK Rheinland, 11.08.2023 - VK 20/23

    Leistungsfähigkeit hängt auch von der Betriebsorganisation ab!

    Aus ihnen muss für Bieter eindeutig und unmissverständlich hervorgehen, was von ihnen verlangt wird (vgl. BGH, Urteil v. 15.01.2013 - X ZR 155/10, und Urteil v. 03.04.2012 - X ZR 130/10; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.01.2022 - Verg 23/21, S. 13 BA, Beschluss v. 13.12.2017 - Verg 19/17, und Beschluss v. 24.10.2007 - Verg 32/07).

    Der Grundsatz gilt jedoch auch für andere Teile der Vergabeunterlagen, da er die im Vergaberecht geltenden, übergeordneten Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung nach § 97 Abs. 1, 2 GWB umsetzt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.01.2022 - Verg 23/21, S. 13 BA und Beschluss v. v. 13.12.2017 - Verg 19/17).

    Dem Grundsatz der klaren Formulierung von Vergabeunterlagen steht jedoch nicht entgegen, dass der Inhalt von Vergabeunterlagen erforderlichenfalls im Wege einer zulässigen Auslegung zu ermitteln ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.12.2017 - Verg 19/17).

    Es kommt nicht darauf an, wie die Antragstellerin die Unterlagen verstanden hat, sondern wie der durchschnittliche Bieter des angesprochenen Bieterkreises sie verstehen musste oder konnte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.12.2017 - Verg 19/17).

    Dabei kann der Aspekt, wie Mitbieter die Vergabeunterlagen verstanden haben, für die normativ zu bestimmende Verständnismöglichkeit des durchschnittlichen Bieters von indizieller Bedeutung sein (vgl. BGH, Urteil v. 10.06.2008 - X ZR 78/07; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.12.2017 - Verg 19/17).

  • VK Rheinland, 20.05.2022 - VK 7/22

    Unklarheiten in den Vergabeunterlagen sind durch Nachfrage auszuräumen!

    Vergabestellen sind verpflichtet, die Vergabeunterlagen klar und eindeutig zu formulieren und Widersprüchlichkeiten zu vermeiden (vgl. BGH, Urteil v. 15.01.2013 - X ZR 155/10, und Urteil v. 03.04.2012 - X ZR 130/10; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.01.2022 - Verg 23/21, S. 13 BA, Beschluss v. 13.12.2017 - Verg 19/17, und Beschluss v. 24.10.2007 - Verg 32/07).

    Der Grundsatz gilt jedoch auch für andere Teile der Vergabeunterlagen, da er die im Vergaberecht geltenden, übergeordneten Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung nach § 97 Abs. 1, 2 GWB umsetzt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.01.2022 - Verg 23/21, S. 13 BA, und Beschluss v. v. 13.12.2017 - Verg 19/17).

    Dem Grundsatz der klaren Formulierung von Vergabeunterlagen steht jedoch nicht entgegen, dass der Inhalt von Vergabeunterlagen erforderlichenfalls im Wege einer zulässigen Auslegung zu ermitteln ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.12.2017 - Verg 19/17).

    Somit kommt es nicht darauf an, wie die Antragstellerin die Unterlagen verstanden hat, sondern wie der durchschnittliche Bieter des angesprochenen Bieterkreises sie verstehen musste oder konnte(vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.12.2017 - Verg 19/17).

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 25/21

    Nachprüfungsantrag im Vergaberecht Rechtsmitteleinlegung gegen die Entscheidung

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 6/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 52/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

  • VK Rheinland, 18.11.2022 - VK 35/22

    Unaufklärbare Widersprüche sind erkennbar und zu rügen!

  • VK Südbayern, 27.02.2024 - 3194.Z3-3_01-23-61

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Nachprüfungsverfahren, Entscheidungen der

  • OLG Dresden, 21.02.2020 - Verg 7/19

    Ausschluss wegen formwidriger Angebotsabgabe setzt eindeutige Vorgabe voraus!

  • OLG Celle, 12.10.2021 - 13 Verg 7/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Ausschluss eines

  • VK Rheinland, 29.04.2020 - VK 17/20

    Dienst- oder Werkvertrag? Auftraggeber darf sich festlegen!

  • VK Rheinland, 28.06.2022 - VK 39/21

    Übermittlungsrisiko ist Bieterrisiko!

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2018 - Verg 23/18

    Preis kann alleiniges Zuschlagskriterium sein!

  • OLG Schleswig, 28.03.2022 - 54 Verg 11/21

    Vergabeverfahren für Sicherheitsdienstleistungen in einer Flüchtlingsunterkunft:

  • VK Brandenburg, 17.05.2019 - VK 3/19

    Wer zu viel will, verliert alles!

  • VK Baden-Württemberg, 06.03.2018 - 1 VK 60/17

    Öffentliche Auftragsvergabe: Aufhebung eines Vergabeverfahrens bei fehlender

  • VK Westfalen, 07.08.2023 - VK 1-22/23

    Wann erfüllt ein Angebot die geforderte Textform?

  • OLG Düsseldorf, 08.02.2023 - Verg 17/22

    Keine abweichende Vorgabe: Eignung erst zum Leistungsbeginn!

  • VK Rheinland, 29.07.2019 - VK 26/19

    Gutes Personal als Zuschlagskriterium: Nicht nur bei intellektuellen Leistungen!

  • VK Bund, 09.11.2018 - VK 2-98/18

    Integration in ein bestehendes Gesamtsystem rechtfertigt produktspezifische

  • VK Bund, 03.04.2018 - VK 2-24/18

    Zweckmäßigkeit bei Ausschreibung von Hilfsmitteln, § 127 Abs. 1b SGB V als

  • VK Bund, 12.01.2021 - VK 1-112/20

    Rahmenvertrag zur Durchführung von Assistierte Ausbildung flexibel (AsAflex)

  • VK Sachsen, 14.04.2023 - 1/SVK/003-23

    Kommunikation nur über Vergabeplattform: Keine Nachforderung per E-Mail!

  • OLG Frankfurt, 30.05.2018 - 11 U 18/16

    Schadenersatz wegen Ausschluss vom Vergabeverfahren

  • VK Rheinland, 29.08.2018 - VK K 28/18

    Nicht jede Vorabinformation setzt Wartefrist in Gang...

  • OLG Düsseldorf, 28.11.2018 - Verg 35/18

    Europaweite Ausschreibung eines Auftrags im offenen Verfahren

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2018 - Verg 41/16

    Überlanges Nachprüfungsverfahrens: Existenzgefährdung rechtfertigt Aufhebung!

  • BayObLG, 31.08.2022 - Verg 18/21

    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren

  • VK Bund, 18.05.2021 - VK 2-15/21

    Unklare Leistungsbeschreibung in Bezug auf den Begriff des "Arbeitsgerüsts", das

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2021 - Verg 11/21

    Antrag auf Erlaubnis einer vorzeitigen Zuschlagserteilung in einem

  • OLG Frankfurt, 08.08.2019 - 11 Verg 3/19

    Auslegung einer Leistungsbeschreibung für Bestattungsleistungen

  • VK Sachsen, 15.03.2022 - 1/SVK/001-22

    Bieter muss im Stadium der Angebotsabgabe (noch) nicht leistungsbereit sein!

  • OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - Verg 33/19

    Anforderungen an die Ausschreibung von Ingenieurleistungen im Rahmen der

  • VK Bund, 17.12.2018 - VK 2-104/18

    Rabattverträge; Auslegung der Vergabeunterlagen aus fachkundiger Bietersicht;

  • VK Bund, 28.09.2022 - VK 1-79/22

    Vergabe von Festmacher-Dienstleistungen (Vollständiges Angebot, Anforderungen an

  • VK Westfalen, 17.12.2021 - VK 2-47/21

    Vergabeunterlagen unklar: Kein Ausschluss widersprüchlicher Angebote!

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.09.2017 - VII-Verg 19/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,62820
OLG Düsseldorf, 25.09.2017 - VII-Verg 19/17 (https://dejure.org/2017,62820)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.09.2017 - VII-Verg 19/17 (https://dejure.org/2017,62820)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. September 2017 - VII-Verg 19/17 (https://dejure.org/2017,62820)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2017 - Verg 19/17
    Da aufs Geratewohl oder ins Blaue hinein aufgestellte Behauptungen im Nachprüfungsverfahren unzulässig und unbeachtlich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris), können sie einen Akteneinsichtsanspruch nicht begründen.
  • OLG München, 08.11.2010 - Verg 20/10

    Vergabeverfahren: Umfang des Akteneinsichtsrechts; Kostentragung bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2017 - Verg 19/17
    Nach der Rechtsprechung des Senats besteht ein Akteneinsichtsanspruch nicht, wenn der Bieter ins Blaue hinein Fehler oder mögliche Verstöße in der Hoffnung rügt, mithilfe von Akteneinsicht zusätzliche Informationen zur Untermauerung substanzloser Mutmaßungen zu erhalten (vgl. Senatsbeschluss vom 29.06.2017 - VII-Verg 7/17; ebenso OLG München, Beschluss vom 08.11.2010 - Verg 20/10, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 58/10

    Bei der Begründung eines Nachprüfungsantrages dürfen die Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2017 - Verg 19/17
    Aus der von der Antragstellerin zur Begründung eines Akteneinsichtsrechts angeführten Entscheidung des Senats (Beschluss vom 13.04.2011 - VII-Verg 58/10, zitiert nach juris) ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Naumburg, 01.06.2011 - 2 Verg 3/11

    Akteneinsicht - Vergabenachprüfungsverfahren: Umfang des Akteneinsichtsrechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2017 - Verg 19/17
    Der Anspruch auf Akteneinsicht hat im Nachprüfungsverfahren eine rein dienende, zum zulässigen Verfahrensgegenstand akzessorische Funktion (OLG Naumburg, Beschluss vom 01.06.2011 - 2 Verg 3/11, zitiert nach juris).
  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2017 - Verg 19/17
    Da es nach alledem bereits an einer Grundvoraussetzung für ein Akteneinsichtsrecht der Antragstellerin fehlt, nämlich an prozessual beachtlichem Vortrag zu einem bestimmten Vergaberechtsverstoß, kann die Antragstellerin auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31.01.2017 - X ZB 10/16 - nichts für sich herleiten.
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - Verg 7/17

    Umfang des Akteneinsichtsrechts des Antragstellers im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2017 - Verg 19/17
    Nach der Rechtsprechung des Senats besteht ein Akteneinsichtsanspruch nicht, wenn der Bieter ins Blaue hinein Fehler oder mögliche Verstöße in der Hoffnung rügt, mithilfe von Akteneinsicht zusätzliche Informationen zur Untermauerung substanzloser Mutmaßungen zu erhalten (vgl. Senatsbeschluss vom 29.06.2017 - VII-Verg 7/17; ebenso OLG München, Beschluss vom 08.11.2010 - Verg 20/10, zitiert nach juris).
  • OLG München, 19.03.2019 - Verg 3/19

    Finanzierung von Auftraggebern durch die öffentliche Hand

    Im Nachprüfungsverfahren vermittelt § 165 Abs. 1 GWB keinen Anspruch der Bieter, in nicht entscheidungsrelevante Teile der Akten Einblick nehmen zu können (vgl. OLG Düsseldorf Urt. v. 25.09.17 - Verg 19/17, IBRRS 2017, 4250, beckonline m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 29.03.2021 - Verg 9/21

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde

    Die Beschleunigungsbedürftigkeit von Vergabenachprüfungsverfahren steht einem gänzlich voraussetzungslosen Akteneinsichtsanspruch aus § 165 Abs. 1 GWB entgegen (Senatsbeschluss vom 25. September 2017 - VII-Verg 19/17, zitiert nach juris, Tz. 9).
  • VK Rheinland, 27.09.2019 - VK 35/19

    Personalqualität als Zuschlagskriterium?

    Maßgeblich ist dabei die Entscheidungsrelevanz der Unterlagen, in die Einsicht begehrt wird, s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 28.12.2007 - VII-Verg 40/07; Beschl.v. 02.08.2010 - VII-Verg 32/10; Beschl.v. 29.06.2017 - VII-Verg 7/17; Beschl.v. 25.09.2017 - VII-Verg 19/17; Beschl.v. 17.04.2019 - VII-Verg 36/18; OLG Celle, Beschl.v. 19.08.2009 - 13 Verg 4/09; Beschl.v. 24.09.2014 - 13 Verg 9/14; OLG München, Beschl.v. 02.09.2010 - Verg 17/10; OLG Naumburg, Beschl.v. 01.06.2011 - 2 Verg 3/11; OLG Brandenburg, Beschl.v. 10.11.2011 - Verg W 13/11; Beschl.v. 30.01.2014 - Verg W 2/14.
  • VK Rheinland, 19.11.2019 - VK 40/19

    Grundlage der Angebotswertung ist das schriftliche Angebot!

    Maßgeblich ist dabei die Entscheidungsrelevanz der Unterlagen, in die Einsicht begehrt wird, s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 28.12.2007 - VII-Verg 40/07; Beschl.v. 02.08.2010 - VII-Verg 32/10; Beschl.v. 29.06.2017 - VII-Verg 7/17; Beschl.v. 25.09.2017 - VII-Verg 19/17; Beschl.v. 17.04.2019 - VII-Verg 36/18; OLG Celle, Beschl.v. 19.08.2009 - 13 Verg 4/09; Beschl.v. 24.09.2014 - 13 Verg 9/14; OLG München, Beschl.v. 02.09.2010 - Verg 17/10; OLG Naumburg, Beschl.v. 01.06.2011 - 2 Verg 3/11; OLG Brandenburg, Beschl.v. 10.11.2011 - Verg W 13/11; Beschl.v. 30.01.2014 - Verg W 2/14.
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2020 - Verg 10/18

    Akteneinsichtsantrag für eine Vergabeakte im Nachprüfungsverfahren

    Die Beschleunigungsbedürftigkeit von Vergabenachprüfungsverfahren steht einem gänzlich voraussetzungslosen Akteneinsichtsanspruch aus § 165 Abs. 1 GWB entgegen (Senatsbeschluss vom 25.09.2017 - VII-Verg 19/17, zitiert nach juris, Tz. 9).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2023 - Verg 22/23

    Sind Funkgeräte für die Bundeswehr Kriegsmaterial?

    Die Beschleunigungsbedürftigkeit von Vergabenachprüfungsverfahren steht einem gänzlich voraussetzungslosen Akteneinsichtsanspruch aus § 165 Abs. 1 GWB entgegen (Senat, Beschl. v. 25.09.2017 - VII-Verg 19/17, juris Rn 9).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2022 - Verg 11/22
    Von daher besteht er dann nicht, wenn der Nachprüfungsantrag zweifelsfrei unzulässig ist (Senatsbeschluss vom 12. August 2021, VII-Verg 27/21, unter III.; KG, Beschluss vom 13. September 2012, Verg 4/12; Reidt in Reidt/Stickler/Glas, Vergaberecht, 4. Aufl. 2018, § 165 Rn. 14) oder wenn der Bieter ins Blaue hinein Fehler oder mögliche Verstöße in der Hoffnung rügt, mithilfe von Akteneinsicht zusätzliche Informationen zur Untermauerung substanzloser Mutmaßungen zu erhalten (Senatsbeschluss vom 25. September 2017, Verg 19/17, BeckRS 2017, 149861 Rn. 9).

    Ein Anspruch auf Akteneinsicht setzt vielmehr voraus, dass der das Akteneinsichtsgesuch begründende Sachvortrag beachtlich und entscheidungserheblich ist (Senatsbeschluss vom 25. September 2017, Verg 19/17, BeckRS 2017, 149861 Rn. 9).

  • VK Rheinland, 17.02.2022 - VK 40/21

    Vergaberechtsverstoß im Nachprüfungsverfahren erkannt: Keine Rüge erforderlich!

    Der nach § 165 Abs. 1 GWB bestehende Anspruch auf Einsichtnahme in die Vergabeakten wird durch den Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens begrenzt und besteht nur bezüglich entscheidungsrelevanter Aktenbestandteile, sofern andere Möglichkeiten der Sachaufklärung nicht bestehen, vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.09.2017 - Verg 19/17; OLG Brandenburg, Beschluss v. 16.02.2012 - Verg W 1/12.

    Hinsichtlich solcher ins Blaue hinein vorgetragenen Zweifel kommt eine Akteneinsicht nicht in Betracht, vgl. hierzu auch: OLG Düsseldorf, Beschluss v. 29.06.2017 - Verg 7/17; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.09.2017 - Verg 19/17; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 09.01.2020 - Verg 10/18.

  • OLG Düsseldorf, 12.08.2021 - Verg 27/21

    Vergabeverfahren über Entsorgungsdienstleistungen für Städte und Gemeinden Antrag

    Die Beschleunigungsbedürftigkeit von Vergabenachprüfungsverfahren steht einem gänzlich voraussetzungslosen Akteneinsichtsanspruch aus § 165 Abs. 1 GWB entgegen (Senatsbeschluss vom 25. September 2017, VII-Verg 19/17 - juris, Rn. 9).

    Solche wichtigen Gründe liegen im Hinblick auf die Preiskalkulation und die Eigenerklärung über das Referenzprojekt zweifelsfrei vor (vgl. Senatsbeschluss vom 25. September 2017, VII-Verg 19/17).

  • OLG Düsseldorf, 02.06.2021 - Verg 48/20

    Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer EU-weite Ausschreibung eines

    Die Beschleunigungsbedürftigkeit von Vergabenachprüfungsverfahren steht einem gänzlich voraussetzungslosen Akteneinsichtsanspruch aus § 165 Abs. 1 GWB entgegen (Senatsbeschluss vom 25. September 2017 - VII-Verg 19/17 - juris, Rn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2021 - Verg 16/21

    Rüge eines Bieters im Vergabeverfahren Vergabeverfahren bezüglich des Betriebs

  • OLG Düsseldorf, 26.10.2022 - Verg 18/22

    Vergabenachprüfungsverfahren mit dem Antrag auf Zurückversetzung eines

  • OLG München, 19.03.2019 - Verg 3/09

    Finanzierung von Auftraggebern durch die öffentliche Hand

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