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   OLG Düsseldorf, 05.11.2014 - VII-Verg 20/14   

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OLG Düsseldorf, 05.11.2014 - VII-Verg 20/14 (https://dejure.org/2014,34406)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.11.2014 - VII-Verg 20/14 (https://dejure.org/2014,34406)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. November 2014 - VII-Verg 20/14 (https://dejure.org/2014,34406)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 107 Abs. 2; § 107 Abs. 3; VOL/A § 4 Abs. 1
    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags eines potentiellen Nachunternehmers; Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung des Auftraggebers auf eine Verletzung der Rügeobliegenheit

  • rechtsportal.de

    GWB § 107 Abs. 2 ; § 107 Abs. 3 ; VOL/A § 4 Abs. 1
    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags eines potentiellen Nachunternehmers

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Geschickte" Versendung der Bieterinformation: Rügefrist wird nicht verkürzt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Bieterinformation zu Ostern oder Weihnachten!

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Geschickte Versendung der Bieterinformationen - Rügefrist wird nicht verkürzt

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Rechtsfolgen einer feiertagsbedingten faktischen Verkürzung der Wartefrist nach § 101a GWB

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Rügefristen und Betriebsferien

Besprechungen u.ä. (6)

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zehn Kalendertage Wartefrist nach § 101a GWB - Über Weihnachten und Ostern zu kurz bemessen! (RA Dr. Gordon von Miller; EWeRK 2015, 35-37)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsicht bei Versand von Vorabinformation: Keine Rügeobliegenheit und kein Lauf der Stillhaltefrist?

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Unzumutbare Verkürzung der Wartefrist - Rügeobliegenheit entbehrlich

  • koehler-klett.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beschränkung der Rügefrist durch den Auftraggeber

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ostern & Weihnachten: Kein Lauf der Stillhaltefrist und keine Rügeobliegenheit? (VPR 2015, 48)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ostern & Weihnachten: Kein Lauf der Stillhaltefrist und keine Rügeobliegenheit? (IBR 2015, 24)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2015, 178
  • ZfBR 2015, 104
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • VK Bund, 28.05.2014 - VK 2-35/14

    Nachprüfungsverfahren: Medien

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2014 - Verg 20/14
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 28. Mai 2014 (VK 2-35/14) wird zurückgewiesen.

    Die 2. Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag durch Beschluss vom 28. Mai 2014 (VK 2-35/14) abgelehnt.

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2014 - Verg 20/14
    Nach geltender nationaler Gesetzeslage unterliegen auch nicht prioitäre Dienstleistungen einer Nachprüfung durch die Vergabenachprüfungsinstanzen, sofern der maßgebende Schwellenwert mindestens erreicht ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10 - S-Bahnverkehr Rhein-Ruhr; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Juli 2010 - VII-Verg 19/10).
  • OLG Rostock, 05.02.2003 - 17 Verg 14/02

    Ausschreibungspflicht der Änderung eines bereits abgeschlossenen öffentlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2014 - Verg 20/14
    Dabei handelt es sich lediglich um ein mittelbares Auftragsinteresse, das im Rahmen der Antragsbefugnis nicht schutzwürdig ist (vgl. OLG Rostock Beschl. v. 5.2.2003 - 17 Verg 14/02, NZBau 2003, 457; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 6.9.2006 - VII-Verg 40/06; BVerfG, Beschl. v. 23.4.2009 - 1 BvR 3424/08, VergabeR 2009, 777).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - Verg 19/10

    Vertrag zwischen VRR und DB Regio unwirksam

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2014 - Verg 20/14
    Nach geltender nationaler Gesetzeslage unterliegen auch nicht prioitäre Dienstleistungen einer Nachprüfung durch die Vergabenachprüfungsinstanzen, sofern der maßgebende Schwellenwert mindestens erreicht ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10 - S-Bahnverkehr Rhein-Ruhr; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Juli 2010 - VII-Verg 19/10).
  • BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3424/08

    Nichtannahme einer teils unzulässigen, im Übrigen unbegründeten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2014 - Verg 20/14
    Dabei handelt es sich lediglich um ein mittelbares Auftragsinteresse, das im Rahmen der Antragsbefugnis nicht schutzwürdig ist (vgl. OLG Rostock Beschl. v. 5.2.2003 - 17 Verg 14/02, NZBau 2003, 457; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 6.9.2006 - VII-Verg 40/06; BVerfG, Beschl. v. 23.4.2009 - 1 BvR 3424/08, VergabeR 2009, 777).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2006 - Verg 40/06

    Antragsbefugnis eines Vorlieferanten oder Subunternehmers im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2014 - Verg 20/14
    Dabei handelt es sich lediglich um ein mittelbares Auftragsinteresse, das im Rahmen der Antragsbefugnis nicht schutzwürdig ist (vgl. OLG Rostock Beschl. v. 5.2.2003 - 17 Verg 14/02, NZBau 2003, 457; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 6.9.2006 - VII-Verg 40/06; BVerfG, Beschl. v. 23.4.2009 - 1 BvR 3424/08, VergabeR 2009, 777).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 40/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

    Zum anderen sind faktische Fristverkürzungen infolge - wie hier - von Feiertagen oder Ferienzeiten nach der Rechtsprechung des Senats durchaus zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 05.10.2016 - VII-Verg 24/16, zitiert nach juris, Tz. 25; Senatsbeschluss vom 05.11.2014 - VII-Verg 20/14, zitiert nach juris, Tz. 32 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2016 - Verg 24/16

    Erklärungswert der Übersendung eines Datenblatts im Rahmen eines

    Im Fall einer derartigen faktischen und von der Vergabestelle in Kenntnis der Umstände vorgenommenen Verkürzung der Wartefrist und zugleich der dem Antragsteller zur Verfügung stehenden Überprüfungsfrist, wird - um im Einklang mit der EU-Rechtsmittelrichtlinie die praktische Wirksamkeit der Rechtsschutzvorschriften des GWB zu gewährleisten - die Wartefrist des § 101a GWB a.F. nicht in Gang gesetzt und kann - auf den zwischenzeitlich rechtshängig gewordenen und dem Auftraggeber bekannt gegebenen Nachprüfungsantrag - ein Zuschlag ohne Verstoß gegen das gesetzliche Zuschlagsverbot des § 115 Abs. 1 GWB a.F. nicht ergehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. November 2014 - VII-Verg 20/14, BA 7/8).
  • VK Bund, 03.08.2018 - VK 2-66/18

    Nachforderungsfrist unzulässiger Weise verlängert: Vergaberechtsverstoß bleibt

    Die Sachlage ist nicht vergleichbar beispielsweise mit dem Erhalt der Mitteilung nach § 134 GWB an die unterlegenen Bieter, wo eine neue und für den effektiven Rechtsschutz, Art. 19 Abs. 4 GG, relevante Information erstmalig übermittelt wird und den Lauf höchst knapper Fristen - z.B. die Rügefrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB, Stellung des Nachprüfungsantrags vor Ablauf der zehntägigen Wartefrist des § 134 GWB und somit vor Zuschlagserteilung- für prozessuale Handlungen in Gang setzt, andernfalls der Bieter Gefahr läuft, des Primärrechtsschutzes verlustig zu gehen (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. November 2014 - Verg 20/14 und vom 5. Oktober 2016 - Verg 24/16).
  • VK Südbayern, 04.08.2022 - 3194.Z3-3_01-22-1

    Feiertage sind zum feiern da und nicht zum verhindern!

    Erschwert der Auftraggeber die Inanspruchnahme von effektiven Rechtsschutz der Bieter dadurch unzumutbar, dass er die 10-tägige Wartefrist nach § 134 Abs. 1 GWB so über Feiertage und Wochenenden legt, dass einem Bieter für die Entscheidung über einen Nachprüfungsantrag praktisch nur vier bis fünf Arbeitstage verbleiben, wird die Frist nicht wirksam in Lauf gesetzt (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 05.11.2014 - VII-Verg 20/14 und vom 05.10.2016 - VII-Verg 24/16).

    Das OLG Düsseldorf habe klargestellt, dass sich der Auftraggeber "in solchen Fällen nicht mit Erfolg auf eine Verletzung der Rügeobliegenheit berufen" könne (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 05.11.2014, Az. VII-Verg 20/14).

    Aus diesem Grund hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass in Fällen, in denen die Wartefrist so über Feiertage und Wochenenden gelegt wird, dass einem Bieter für die Entscheidung über einen Nachprüfungsantrag nur 4 bis 5 Arbeitstage zur Verfügung stehen, der Lauf der Wartefrist nicht wirksam in Gang gesetzt wird (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 05.11.2014 - VII-Verg 20/14 und vom 05.10.2016 - VII-Verg 24/16).

    Ein Zeitraum von ca. 4,5 Arbeitstagen (unter Einschluss des 24.12.) liegt an der alleruntersten Grenze der nach der Rechtsprechung noch tolerierbaren faktischen Verkürzung des Zeitraums für die Überprüfung und Entschließung, ob ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden soll, sowie für die Abfassung des Nachprüfungsantrags (vgl. OLG München, Beschluss vom 30.11.2015 - Verg 7/15; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 05.11.2014 - VII-Verg 20/14 und vom 05.10.2016 - VII-Verg 24/16).

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2014 - Verg 22/14

    Zulässigkeit der Beteiligung einer Bietergemeinschaft an einer Ausschreibung von

    Selbst wenn man darauf abstellen würde, dass die H. gGmbH schon als sie ihre Bieterfrage am 15.04.2014 stellte und nicht erst nach der Antwort der Antragsgegnerin vom 17.04.2014 (Gründonnerstag) den Rechtsverstoß erkannt hatte, ist die Rüge am 22.04.2014 (Osterdienstag) angesichts der schwierigen Rechtslage und angesichts von drei Feiertagen noch "unverzüglich" im Rechtssinne gewesen (vergleiche auch: Byok, a.a.O. § 107, Rn. 60f; Senat, Beschluss vom 05.11.2014, VII-Verg 20/14, Umdruck, S. 6f).
  • VK Bund, 06.12.2016 - VK 2-119/16

    Ausschluss wegen Fehlens von Erklärungen nur bei transparenter Erstanforderung;

    Mit der "Gründonnerstagsrechtsprechung" des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.11.2014 - VII-Verg 20/14), welche die ASt hier anführt, ist der vorliegende Sachverhalt nicht zu vergleichen.
  • VK Bund, 06.12.2016 - VK 1-118/16

    Lieferung digitaler Endgeräte

    Ein (potentieller) Nachunternehmer ist jedoch nicht antragsbefugt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. November 2014, VII-Verg 20/14 m.w.N.).
  • VK Bund, 18.11.2016 - VK 1-98/16

    Neubau Unterkunftsgebäude

    Als mittelbar Betroffenem, hier potentiellem Nachunternehmer oder Lieferanten für einen Bieter, in dieser Ausschreibung fehlt der ASt insoweit das erforderliche Interesse am Auftrag (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. November 2014, VII-Verg 20/14; Möllenkamp in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, § 160 Rn.48, m.w.N.).
  • VK Bund, 30.01.2015 - VK 2-115/14

    Nachprüfungsverfahren: Kontrastmittel

    § 31 Abs. 3 Satz 1 VwVfG bzw. § 193 BGB erfasst diesen Fall im Gegensatz zur reinen Wartefrist nach § 101 a GWB (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. November 2014 - VII-Verg 20/14).
  • VK Hessen, 21.01.2020 - 69d-VK-17/19

    Wettbewerbsergebnis kann mit 60% gewichtet werden!

    Auch der Entbehrlichkeitsgrund einer faktischen Verkürzung der Frist für den Vergaberechtsschutz, indem der Auftraggeber den Zeitpunkt für die Bieterinformation i.S.v. § 134 GWB unter Berücksichtigung besonders vieler Sonn- und Feiertage auswählt (s. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 01.11.2014 - Verg 20/14 - Gabriel/Krohn/Neunders., a.a.O., § 41 Rn. 89), ist hier nicht gegeben, weil der Gegenstand der vorliegenden Rüge - nämlich die Ausschlusserklärung - erst während der bereits begonnenen zehntägigen Wartefrist gemäß § 134 Abs. 2 Satz 2 GWB entstanden war und somit dadurch auf Fristsetzung und -lauf kein Einfluss mehr genommen werden konnte.
  • VK Nordbayern, 17.08.2016 - 21.VK-3194-28/16

    Auch nicht prioritäre Dienstleistungen unterliegen dem Vergaberecht!

  • VK Bremen, 26.05.2015 - 16 VK 3/15

    Nachunternehmer ist nicht antragsbefugt!

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