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   OLG Düsseldorf, 27.07.2006 - VII-Verg 23/06   

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OLG Düsseldorf, 27.07.2006 - VII-Verg 23/06 (https://dejure.org/2006,701)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.07.2006 - VII-Verg 23/06 (https://dejure.org/2006,701)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juli 2006 - VII-Verg 23/06 (https://dejure.org/2006,701)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabe "Rahmenvertrag über die Lieferung von Kampfschuhen Männer"; Fehlende Bekanntgabe der Gewichtung der Zuschlagskriterien; Fehlen eines echten Wettbewerbs um die einzelnen Lieferverträge; Beeinträchtigung des Geheimwettbewerbs; Ausschluss vom Vergabeverfahren

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten: Pflicht des Bieters zur Darlegung, dass der Geheimwettbewerb eingehalten wurde

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GWB § 36 Abs. 2; ; GWB § ... 97 Abs. 1; ; GWB § 97 Abs. 7; ; GWB § 107 Abs. 2 Satz 1; ; GWB § 107 Abs. 3 Satz 1; ; GWB § 118 Abs. 3 Satz 1; ; VOL/A § 2 Nr. 1 Abs. 1; ; VOL/A § 2 Nr. 1 Abs. 2; ; VOL/A § 7 Nr. 5 lit. c); ; VOL/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f); ; AktG § 17

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss eines Angebots vom Ausschreibungsverfahren wegen wettbewerbswidriger Absprachen

  • rechtsportal.de

    Ausschluss eines Angebots vom Ausschreibungsverfahren wegen wettbewerbswidriger Absprachen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann liegt eine unzulässige Doppelbewerbung vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann liegt unzulässige Doppelbewerbung vor? (IBR 2007, 94)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 938
  • VergabeR 2007, 229
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (9)

  • VK Bund, 20.04.2006 - VK 1-19/06

    Rahmenvertrag über die Lieferung von ...schuhen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.07.2006 - Verg 23/06
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 20. April 2006, VK 1-19/06, wird zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 20. April 2006, Az. VK 1-19/06, hat die 1. Vergabekammer des Bundes den Nachprüfungsantrag der Antragstellerin mit folgender Begründung zurückgewiesen: Das Angebot der Antragstellerin sei vom Vergabeverfahren auszuschließen.

    den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes, Az. VK 1-19/06, vom 20. April 2006 aufzuheben und das Vergabeverfahren, Vergabenummer 0038/06, Rahmenvertrag über die Lieferung von Kampfschuhen Männer, ASD 15010B, gemäß TL 8430-0039, Ausgabe 11 vom 18.07.2005 für eine Laufzeit vom 28. April 2006 bis 31. Dezember 2007 mit einer Gesamtmenge von 180.000 Paaren aufzuheben, .

  • OLG Jena, 19.04.2004 - 6 Verg 3/04

    Geheimwettbewerb

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.07.2006 - Verg 23/06
    Wie der Senat im Beschluss vom 16. September 2003 (VergabeR 2003, 690; siehe auch Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 19.4.2004, VergabeR 2004, 520, 521) entschieden hat, ist wesentliches und unverzichtbares Merkmal einer Auftragsvergabe im Wettbewerb die Gewährleistung eines Geheimwettbewerbs zwischen den an der Ausschreibung teilnehmenden Bietern.

    Sie ist vielmehr in aller Regel schon dann verwirklicht, wenn ein Angebot in Kenntnis der Bedingungen des Konkurrenzangebots erstellt wird (vgl. Thüringer OLG, Beschl. v. 19.4.2004, 6 Verg 3/04, VergabeR 2005, 520, 521 f.).

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.07.2006 - Verg 23/06
    Da die Antragstellerin von der Vergabe auszuschießen ist, berührt der weitere Fortgang des Vergabeverfahrens weder ihre Interessen noch kann sie durch etwaige andere Vergaberechtsverstöße in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein (vgl. BGH VergabeR 2003, 313, 318).
  • EuGH, 19.06.2003 - C-249/01

    Hackermüller

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.07.2006 - Verg 23/06
    Diese Auslegung stimmt mit der zur Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahren ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juli 2004 (NZBau 2004, 564, 566) und dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 19. Juni 2003 (C-249/01 - "Hackermüller", VergabeR 2003, 541, 545 Tz.29) überein.
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.07.2006 - Verg 23/06
    Diese Auslegung stimmt mit der zur Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahren ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juli 2004 (NZBau 2004, 564, 566) und dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 19. Juni 2003 (C-249/01 - "Hackermüller", VergabeR 2003, 541, 545 Tz.29) überein.
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - Verg 8/04

    Wann ist Kenntnis des Vergabeverstoßes gegeben?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.07.2006 - Verg 23/06
    Bloße Vermutungen oder ein Verdacht lösen hingegen ebenso wenig wie grob fahrlässige Unkenntnis eine Rügeobliegenheit aus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4.3.2004, Az. Verg 8/4, VergabeR 2004, 511, 513).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - Verg 52/03

    Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede; Kenntnis eines Bieters von den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.07.2006 - Verg 23/06
    Wie der Senat im Beschluss vom 16. September 2003 (VergabeR 2003, 690; siehe auch Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 19.4.2004, VergabeR 2004, 520, 521) entschieden hat, ist wesentliches und unverzichtbares Merkmal einer Auftragsvergabe im Wettbewerb die Gewährleistung eines Geheimwettbewerbs zwischen den an der Ausschreibung teilnehmenden Bietern.
  • KG, 15.04.2004 - 2 Verg 22/03

    Vergabeverfahren: Schaden des Antragstellers bei schwerwiegenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.07.2006 - Verg 23/06
    Entgegen der Ansicht der Antragstellerin steht dieser Rechtsfolge der Beschluss des Kammergerichts vom 15. April 2004 (2 Verg 22/03, VergabeR 2004, 762, 765 - IT Hardware) nicht entgegen, soweit darin ausgeführt ist, es komme bei einem schwerwiegenden Mangel des Vergabeverfahrens nicht darauf an, ob das Angebot des Antragsteller an einem "lokalen" Mangel leide und zwingend auszuschliessen sei.
  • OLG Düsseldorf, 13.09.2004 - W (Kart) 24/04

    Angebotsausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.07.2006 - Verg 23/06
    Kommt der Bieter dieser Obliegenheit nicht nach, sind die betroffenen Angebote ohne weiteres auszuschließen (vgl. auch OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Beschl. v. 13.9.2004, VI-W 24/04, VergabeR 2005, 117, 118).
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2013 - Verg 31/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Er ist nicht auf gesetzeswidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweise eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.04.2011 - VII-Verg 4/11 - juris Tz. 26; Beschl. v. 16.9.2003 - VII-Verg 52/03 - juris Tz. 7; Beschl. v. 27.Juli 2006 - VII-Verg 23/06 - juris Tz. 41, 42; OLG München, Beschl. v. 11.8.2008 - Verg 16/08).

    Sie ist vielmehr in aller Regel schon dann verwirklicht, wenn ein Angebot in Kenntnis der Bedingungen des Konkurrenzangebots zumindest aber wesentlicher Angebotsgrundlagen, erstellt wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27. Juli 2006 - VII-Verg 23/06 - juris Tz. 42; Thüringer OLG, Beschl. v. 19.04.2004 - 6 Verg 3/04).

    Kennt ein Bieter Leistungsumfang und Preise seines Konkurrenten, muss er nicht mehr potentiell preisgünstigere Angebote unterbieten, sondern braucht sein Angebot nur noch an den ihm bekannten Bedingungen auszurichten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.04.2011 - VII-Verg 4/11 - juris Tz. 29; Beschl. v. 27. Juli 2006 - VII-Verg 23/06 - a.a.O.).

    Wegen seiner Wettbewerbsbezogenheit kommt dem Vertraulichkeitsgrundsatz darüber hinaus bieterschützende Funktion zu, wobei das Recht der Bieter, in einem fairen und uneingeschränkten Leistungswettbewerb um die Zuschlagschance zu konkurrieren, nicht nur dann beeinträchtigt wird, wenn ein in Kenntnis der Inhalte anderer Angebote kalkuliertes Angebot in Verdrängungsabsicht eingereicht wird, sondern unabhängig davon bereits durch den einen echten Leistungswettbewerb ausschließenden Verstoß gegen den Vertraulichkeitsgrundsatz (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.04.2011 - VII-Verg 4/11 - juris Tz. 30; Beschl. v. 11.05.2011 - VII-Verg 8/11 - juris Tz. 42 ff.; Beschl. v. 11.05.2011 - VII-Verg 1/11 - juris Tz. 36; Beschl. v. 27. Juli 2006 - VII-Verg 23/06 - a.a.O.).

    Von der Wertung sind infolgedessen alle betroffenen Angebote auszuschließen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.09.2003 - Verg 52/03 - juris Tz. 10; Beschl. v. 27.07.2006 - VII-Verg 23/06 - juris Tz. 48), auch das der Antragstellerin.

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 4/11

    Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede i.S. von § 19 Abs. 3 lit. f VOL/A

    Er ist nicht auf gesetzeswidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweise eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind (vgl. Senat, Beschl. v. 16.9.2003, VII-Verg 52/03; v. 27.7.2006, VII-Verg 23/06, OLG München, Beschl. v. 11.8.2008, Verg 16/08).

    Sie ist vielmehr in aller Regel schon dann verwirklicht, wenn ein Angebot in Kenntnis der Bedingungen des Konkurrenz-angebots erstellt wird (vgl. Senat, Beschl. v. 27.7.2006, VII-Verg 23/06; Thüringer OLG, Beschl. v. 19.4.2004, 6 Verg 3/04).

    Kennt ein Bieter Leistungsumfang und Preise seines Konkurrenten, muss er nicht mehr potentiell preisgünstigere Angebote unterbieten, sondern braucht sein Angebot nur noch an den ihm bekannten Bedingungen auszurichten (vgl. Senat, Beschl. v. 27.7.2006, VII-Verg 23/06).

    Insoweit unterscheidet sich die streitgegenständliche Konstellation maßgeblich von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Senats vom 27. Juli 2006 (VII-Verg 23/06) zugrunde lag und in dem aufgrund der unstreitigen Umstände davon auszugehen war, dass sowohl dem antragstellenden als auch dem beigeladenen Unternehmen, die Parallelangebote unterbreitet hatten, dieser Umstand bekannt war.

  • VK Niedersachsen, 27.01.2017 - VgK-49/16

    Auftraggeber muss Informationsvorsprung eines Projektanten ausgleichen!

    Ob sich diese dargestellte Rechtsverletzung bestätigt, ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit des Antrages (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2006, VII-Verg 23/06 Ziffer la).
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