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   OLG Düsseldorf, 21.12.2016 - VII-Verg 26/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,54380
OLG Düsseldorf, 21.12.2016 - VII-Verg 26/16 (https://dejure.org/2016,54380)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.12.2016 - VII-Verg 26/16 (https://dejure.org/2016,54380)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - VII-Verg 26/16 (https://dejure.org/2016,54380)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io
  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Überprüfung der Vergabe von Rahmenvereinbarungen zur ambulanten Versorgung von Versicherten mit Inkontinenzhilfen und Stomaartikeln; Zuschnitt von Gebietslosen

  • rechtsportal.de

    GWB § 97 Abs. 4
    Gerichtliche Überprüfung der Vergabe von Rahmenvereinbarungen zur ambulanten Versorgung von Versicherten mit Inkontinenzhilfen und Stomaartikeln

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Open-house-Modell oder Offenes Verfahren: Auftraggeber hat die Wahl!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Klarstellung - Keine Open-House-Verträge bei Hilfsmitteln

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Losweise Vergabe: Zur Bildung von Gebietslosen durch Krankenkasse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 107 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Vergabe von Inkontinenzhilfen und Stomaartikeln im Drei-Partner-Modell für Gebietslose

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Losweise Vergabe: Bildung von Gebietslosen durch Krankenkasse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Versorgung mit Hilfsmitteln: Krankenkassen müssen ausschreiben

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hilfsmittelbeschaffung: Keine Zweckmäßigkeit mehr nach § 127 Abs. 1 SGB V und das Aus des bisherigen Beitrittsmodells gem. § 127 Abs. 2 SGB V (VPR 2017, 1015)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Hilfsmittelausschreibungen: Kein Sonderrecht durch Zweckmäßigkeitsprüfung! (VPR 2017, 107)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Losweise Vergabe: Zuschnitt der Gebietslose ist kein Wünsch-dir-was! (VPR 2017, 106)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2017, 303
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2014 - Verg 17/14

    Preis als ausschließliches Zuschlagskriterium zulässig!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2016 - Verg 26/16
    Dies ist in der Vergangenheit sowohl vom LSG NRW (Beschl. vom 30. Januar 2009 - L 21 KR 1/08 SFB, zit. nach NRWE Rn. 24) als auch vom Senat (Beschl. vom 24. September 2014 - VII-Verg 17/14, unter II.2.a - in teilweise anderer Besetzung) übersehen worden.

    In der Entscheidung vom 24. September 2014 - VII-Verg 17/14 hat sich der Senat auf eine Auslegung des Zweckmäßigkeitserfordernisses in § 127 Abs. 1 SGB V eingelassen und hat im damaligen Fall die Zweckmäßigkeit einer Ausschreibung gutgeheißen.

    Im Teilgebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren dies 63. Daraus hat die Antragsgegnerin gefolgert (vor allem auch im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschl. vom 24. September 2014 - VII-Verg 17/14, a.E.), das Gebietslos könne von mittelständischen Unternehmen bedient werden.

    Ungeachtet dessen führte die von der Antragstellerin angestrebte Einrichtung eines Gebietsloses für Rostock und Umgebung - die im Interesse einer Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer dann zumindest auch auf das gesamte Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern, wenn nicht sogar weiter, entsprechend ausgeweitet werden müsste - zu einer Ausschreibung von Splitterlosen, von der der öffentliche Auftraggeber zumal dann, wenn er - wie im Streitfall - ohnedies bereits eine Losaufteilung vorgenommen hat, wegen der Gefahr eines dadurch entstehenden unverhältnismäßigen Abwicklungsaufwands absehen darf (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 22. Oktober 2009 - VII-Verg 25/09; Beschl. vom 11. Januar 2012 - VII-Verg 52/11; Beschl. vom 24. September 2014 - VII-Verg 17/14; OLG Koblenz, Beschl. v. 4. April 2012 - 1 Verg 2/11).

  • BGH, 18.03.2014 - X ZB 12/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung für ein Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2016 - Verg 26/16
    Der Auftragswertermittlung ist die Vertragslaufzeit von 24 Monaten zuzüglich des möglichen Verlängerungszeitraums von weiteren 24 Monaten zugrundezulegen (vgl. § 3 Abs. 1 VgV a.F. und BGH, Beschl. vom 18. März 2014 - X ZB 12/13, Bioabfallvergärungsanlage, Rn. 12).

    Jedoch sind in die Streitwertfestsetzung eine 24-monatige Vertragsdauer sowie eine mögliche Verlängerung um weitere 24 Monate, diese mit einem Abschlag von 50 %, einzubeziehen (BGH, Beschl. vom 18. März 2014 - X ZB 12/13, Bioabfallvergärungsanlage).

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2016 - Verg 26/16
    Die Beschaffung nicht prioritärer Dienstleistungen unterliegt bei Erreichen oder Überschreiten des Auftragsschwellenwerts uneingeschränkt den Bestimmungen des Vierten Teils des GWB (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 15. Juni 2016 - VII-Verg 56/16; Beschl. vom 21. Juli 2010 - VII-Verg 19/10 und bestätigend BGH, Beschl. vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10, S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr).

    Dies ist zugelassen, soweit dadurch nicht eine wettbewerbskonforme Auftragserteilung verhindert wird - was im Streitfall zu verneinen ist, weil die gewählte Losaufteilung bei lebensnaher Würdigung dem Grunde nach bereits im Vergabevermerk hinreichend angelegt und gerechtfertigt worden ist (und zwar durch eine Bezugnahme auf die Entscheidungsgründe von OLG Düsseldorf, Beschl. vom 24. September 2014 - VII-Verg-17/14; vgl. zu zugelassenen Vortragsergänzungen des Auftraggebers im Übrigen BGH, Beschl. vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10, Rn. 73; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 25. April 2012 - VII-Verg 100/11, Rn. 17).

  • VK Bund, 21.06.2016 - VK 2-45/16

    Angaben des Auftraggebers für die Kalkulation von Rabattverträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2016 - Verg 26/16
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 21. Juni 2016 (VK 2-45/16) wird zurückgewiesen.

    Den auf erfolglose Rüge vom 1. Mai 2016 (abgelehnt unter dem 13. Mai 2016) am 27. Mai 2016 angebrachten Nachprüfungsantrag hat die 2. Vergabekammer des Bundes zurückgewiesen (Beschl. vom 21. Juni 2016 - VK 2-45/16).

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 100/11

    Erfordernis der Bildung von Teillosen bei der Beschaffung von Druckern und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2016 - Verg 26/16
    Dies ist zugelassen, soweit dadurch nicht eine wettbewerbskonforme Auftragserteilung verhindert wird - was im Streitfall zu verneinen ist, weil die gewählte Losaufteilung bei lebensnaher Würdigung dem Grunde nach bereits im Vergabevermerk hinreichend angelegt und gerechtfertigt worden ist (und zwar durch eine Bezugnahme auf die Entscheidungsgründe von OLG Düsseldorf, Beschl. vom 24. September 2014 - VII-Verg-17/14; vgl. zu zugelassenen Vortragsergänzungen des Auftraggebers im Übrigen BGH, Beschl. vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10, Rn. 73; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 25. April 2012 - VII-Verg 100/11, Rn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - Verg 13/14

    Begriff des öffentlichen Auftrags im Sinne von Art. 1 Abs. 2 lit a der Richtlinie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2016 - Verg 26/16
    bb) Die Antragstellerin hat keinen Anspruch darauf, dass die Antragsgegnerin ihr analog § 127 Abs. 2, 2a SGB V oder entsprechend den vom EuGH aufgestellten Grundsätzen (vgl. EuGH, Urt. vom 2. Juni 2016 - C-410/14, Dr. Falk Pharma, und den Vorlagebeschluss des Senats vom 13. August 2014 - VII-Verg 13/14) im Wege des sog. Open-house-Modells einen Zugang zu einer Belieferung und Beratung von Versicherten bei Hilfsmitteln eröffnet.
  • OLG Koblenz, 04.04.2012 - 1 Verg 2/11

    Glasreinigung - Öffentlicher Auftrag: Vergabegrundsatz bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2016 - Verg 26/16
    Ungeachtet dessen führte die von der Antragstellerin angestrebte Einrichtung eines Gebietsloses für Rostock und Umgebung - die im Interesse einer Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer dann zumindest auch auf das gesamte Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern, wenn nicht sogar weiter, entsprechend ausgeweitet werden müsste - zu einer Ausschreibung von Splitterlosen, von der der öffentliche Auftraggeber zumal dann, wenn er - wie im Streitfall - ohnedies bereits eine Losaufteilung vorgenommen hat, wegen der Gefahr eines dadurch entstehenden unverhältnismäßigen Abwicklungsaufwands absehen darf (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 22. Oktober 2009 - VII-Verg 25/09; Beschl. vom 11. Januar 2012 - VII-Verg 52/11; Beschl. vom 24. September 2014 - VII-Verg 17/14; OLG Koblenz, Beschl. v. 4. April 2012 - 1 Verg 2/11).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - Verg 52/11

    Erfordernis der Fachlosvergabe von Glasreinigungsarbeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2016 - Verg 26/16
    Ungeachtet dessen führte die von der Antragstellerin angestrebte Einrichtung eines Gebietsloses für Rostock und Umgebung - die im Interesse einer Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer dann zumindest auch auf das gesamte Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern, wenn nicht sogar weiter, entsprechend ausgeweitet werden müsste - zu einer Ausschreibung von Splitterlosen, von der der öffentliche Auftraggeber zumal dann, wenn er - wie im Streitfall - ohnedies bereits eine Losaufteilung vorgenommen hat, wegen der Gefahr eines dadurch entstehenden unverhältnismäßigen Abwicklungsaufwands absehen darf (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 22. Oktober 2009 - VII-Verg 25/09; Beschl. vom 11. Januar 2012 - VII-Verg 52/11; Beschl. vom 24. September 2014 - VII-Verg 17/14; OLG Koblenz, Beschl. v. 4. April 2012 - 1 Verg 2/11).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - Verg 7/12

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Einwegspritzen mit feststehender Kanüle in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2016 - Verg 26/16
    Wenn sich die Antragsgegnerin, vor allem aufgrund von ihr beobachteter negativer Entwicklungen auf den Hilfsmittelmärkten, dafür entschieden hat, ihren Beschaffungsbedarf im Wettbewerb zu decken, müssen sich die beteiligten Leistungserbringer daran anpassen und hat nicht umgekehrt die Antragsgegnerin eine Ausschreibung an der Leistungsfähigkeit einzelner Leistungserbringer oder an deren geschäftspolitischen Entscheidungen oder Geschäftsmodellen auszurichten (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. vom 27. Juni 2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.2009 - Verg 25/09

    Zulässigkeit technischer Anforderungen in der Ausschreibung der apparativen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2016 - Verg 26/16
    Ungeachtet dessen führte die von der Antragstellerin angestrebte Einrichtung eines Gebietsloses für Rostock und Umgebung - die im Interesse einer Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer dann zumindest auch auf das gesamte Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern, wenn nicht sogar weiter, entsprechend ausgeweitet werden müsste - zu einer Ausschreibung von Splitterlosen, von der der öffentliche Auftraggeber zumal dann, wenn er - wie im Streitfall - ohnedies bereits eine Losaufteilung vorgenommen hat, wegen der Gefahr eines dadurch entstehenden unverhältnismäßigen Abwicklungsaufwands absehen darf (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 22. Oktober 2009 - VII-Verg 25/09; Beschl. vom 11. Januar 2012 - VII-Verg 52/11; Beschl. vom 24. September 2014 - VII-Verg 17/14; OLG Koblenz, Beschl. v. 4. April 2012 - 1 Verg 2/11).
  • EuGH, 02.06.2016 - C-410/14

    Falk Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

  • OLG Düsseldorf, 21.05.2008 - Verg 19/08

    Nachprüfungsantrag: Unterlassen einer Bekanntgabe einer Bewertungsmatrix;

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - L 21 KR 1/08

    Rahmenverträge begründen kein ungewöhnliches Wagnis!

  • BVerfG, 01.11.2010 - 1 BvR 261/10

    Berücksichtigung der Überschreitung von Arzneimittelfestpreisen bei der

  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2015 - Verg 35/14

    Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsverfahrens betreffend die Ausschreibung von

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - Verg 19/10

    Vertrag zwischen VRR und DB Regio unwirksam

  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

  • VK Bund, 28.09.2017 - VK 1-93/17

    Versorgung mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a SGB V

    Denn hiernach ist es einem öffentlichen Auftraggeber gestattet, seinen Beschaffungsbedarf im Wege eines Vergabeverfahrens zu decken - ob er hierzu wie im vorliegenden Fall ein förmliches Vergabeverfahren durchführt oder vergaberechtsfrei z.B. ein sog. Open-House- Verfahren, unterliegt allein der ihm zukommenden Bestimmungsfreiheit (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Dezember 2016, VII-Verg 26/16).

    Da förmliche Vergabeverfahren einen transparenten und offenen Wettbewerb unter den Marktteilnehmern bewirken, überschreitet ein öffentlicher Auftraggeber die Grenzen dieses Bestimmungsrechts nicht, wenn er sich für diese Variante entscheidet - dies gilt insbesondere in Fällen wie dem vorliegenden, in dem in einem bestimmten Bereich bisher noch nie ein wettbewerbliches Verfahren durchgeführt worden ist (vgl. zu einem ähnlichen Fall OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Dezember 2016, aaO.).

    Aus dem EU-Vergaberecht folgt ein Weiteres: Führt der öffentliche Auftraggeber ein förmliches Vergabeverfahren durch, sind wegen des vorrangigen EU-Rechts dem entgegenstehende sozialrechtliche Normen entsprechend richtlinienkonform auszulegen und ggf. nicht anzuwenden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Dezember 2016, aaO.).

    Die Vergabe eines öffentlichen Auftrags an ein anderes Unternehmen unter Ausschluss der eigenen weiteren Betätigungsmöglichkeiten im vergebenen Umfang tangiert also nicht den Schutzbereich der Berufsfreiheit des unterlegenen Marktteilnehmers (vgl. BSG, Urteil vom 25. November 2015, aaO., m.z.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Dezember 2016, VII-Verg 26/16).

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - Verg 59/17

    § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V ist keine vergaberechtliche Vorschrift!

    Im Übrigen gelte § 127 Abs. 1 Satz 7 SGB V, der auf die Entscheidung des Vergabesenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21.12.2016 - VII-Verg 26/16 zurückgehe, nicht erst, wenn eine Krankenkasse die Zweckmäßigkeit einer Ausschreibung zulässigerweise bejahe.

    An seiner abweichenden bisherigen Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschluss vom 24.09.2014 - VII-Verg 17/14, zitiert nach juris, Tz. 19 ff.; Senatsbeschluss vom 21.12.2016 - VII-Verg 26/16, zitiert nach juris, Tz. 44 ff.) hält der zwischenzeitlich personell neu besetzte Senat nicht mehr fest.

    Den Schutz von Unternehmen bezweckt § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 21.12.2016 - VII-Verg 26/16, zitiert nach juris, Tz. 36; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.01.2009 - L 21 KR 1/08 SFB, zitiert nach NRWE, Tz. 24; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.04.2011 - 15 Verg 1/11, zitiert nach juris, Tz. 41 ff., für eine ähnliche Konstellation im Abfallrecht; siehe auch Möllenkamp, in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Aufl., § 160 Rn. 78).

    Zugleich beziehen sie sich nahezu einhellig auf die bisherige, aber nunmehr aufgegebene Rechtsprechung des Senats, wonach eine Aufspaltung des Prüfprogramms in ein "Ob" und ein "Wie" der Ausschreibung nicht vorgesehen sei (vgl. dazu insbesondere Senatsbeschluss vom 21.12.2016 - VII-Verg 26/16, zitiert nach juris, Tz. 40).

    Dabei sehen die Sozialgerichte in der Regel kein Problem darin, dass nach der bisherigen Senatsrechtsprechung für Zweckmäßigkeitserwägungen gemäß § 127 Abs. 1 Satz 1 SGB V im Vergabenachprüfungsverfahren letztlich kein Raum bleiben sollte, weil § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V im sogenannten Oberschwellenbereich durch das unionsrechtliche und das Vergaberechtsregime des Viertes Teils des GWB vollständig überlagert werde (so Senatsbeschluss vom 21.12.2016 - VII-Verg 26/16, zitiert nach juris, Tz. 38; zustimmend LSG Bayern, Beschluss vom 20.03.2018 - L 5 KR 81/18 B, BeckRS 2018, 5675, Tz. 22; kritisch aber LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.04.2018 - L 1 SV 132/18 B; Krasney, in: Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, 98. EL März 2018, § 69 SGB V Rn. 67; Hauck, SRa 2017, 231, 237).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2019 - L 4 KR 169/18
    Auch das OLG Düsseldorf habe mit Beschluss vom 21. Dezember 2016 (VII Verg 26/16, juris Rn. 24) entschieden, dass § 127 SGB V vergaberechtlich unangewendet zu bleiben habe, soweit dadurch bei der Beschaffung von Hilfsmitteln und damit verbundener Dienstleistungen eine Bereichsausnahme errichtet werden solle, innerhalb derer die gesetzlichen Krankenkassen die Durchführung eines geregelten Vergabeverfahrens von Zweckmäßigkeitsüberlegungen, mithin von Ermessenserwägungen abhängig machen dürften.

    Der Gesetzgeber habe in Kenntnis der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 21. Dezember 2016 (VII Verg 26/16) im HVVG vom 4. April 2017 (BGBl. I S. 778) die Ausschreibungsmöglichkeiten durch Streichung der Wörter "in der Regel" eingeschränkt, damit die gesetzliche Regelung mit Verweis auf vermeintliche Ausnahmefälle nicht unterlaufen werden könne (BT-Drucks. 18/11205, S. 68).

    Zweckmäßigkeitsüberlegungen haben bei der Frage einer Ausschreibung von Hilfsmittelbeschaffungen durch gesetzliche Krankenkassen demnach grundsätzlich zu unterbleiben, soweit es - wie vorliegend - um Ausschreibungen im überschwelligen Bereich geht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - VII-Verg 26/16, juris Rn. 38; so auch SG Reutlingen, Beschluss vom 28. Dezember 2017 - S 1 KR 2858/17 ER, juris Rn. 34; SG Speyer, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - S 17 KR 648/17 ER; SG Frankfurt, Beschluss vom 29. Januar 2018 - S 34 KR 1089/17 ER, juris; SG Saarland, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - S 1 KR 41/17 ER).

    Die Klägerin als gesetzliche Krankenkasse ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 2 GWB (vgl. Europäischer Gerichtshof [EuGH], Urteil vom 11. Juni 2009 - C-300/07 -, Slg 2009, I-4779-4832; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - VII-Verg 26/16 -, juris).

    Da der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 21. Dezember 2016 (VII-Verg 26/16, juris), wonach Zweckmäßigkeitsüberlegungen in § 127 Abs. 1 SGB V bei der Frage einer Ausschreibungen von Hilfsmittel im Oberschwellenbereich zu unterbleiben haben, zeitlich vor der Beratung des HHVG-Entwurfes im Bundestag am 16. Februar 2017 (Plenarprotokoll 18/218) veröffentlicht worden war, der Gesetzgeber aber keine entsprechende Regelung in das Gesetz aufgenommen hat, ist die Norm einer erweiternden Auslegung, auch im Sinne eines Redaktionsversehens, nicht zugänglich (Bayerisches LSG, Beschluss vom 21. März 2018 - L 5 KR 81/18 B ER, juris Rn. 32).

    Die Klägerin hat ihre Rechtsauffassung im Übrigen in nicht zu beanstandender Weise auf die Entscheidungen des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 21. Dezember 2016 - VII-Verg 26/16, juris) sowie der Vergabekammern des Bundes gestützt (2. Vergabekammer, Beschluss vom 14. März 2018 - VK 2-14/18, juris; Beschluss vom 3. April 2018 -VK 2-24/18), die Beklagte hat den ihr aufsichtsrechtlich zukommenden Ermessensspielraum mithin überschritten.

    Die Auffassung der Klägerin ist entgegen der Ansicht der Beklagten rechtlich vertretbar und wird nicht nur vom OLG Düsseldorf im Beschluss vom 21. Dezember 2016 (Az.: VII-Verg 26/16) und den Vergabekammern des Bundes vertreten, sondern auch vom erkennenden Senat und anderer Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (Senatsbeschluss vom 25. Januar 2018 - L 4 KR 16/18 B ER m.w.N.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2018 - L 4 KR 173/18
    Auch das OLG Düsseldorf habe mit Beschluss vom 21. Dezember 2016 (VII Verg 26/16, juris Rn. 24) entschieden, dass § 127 SGB V vergaberechtlich unangewendet zu bleiben habe, soweit dadurch bei der Beschaffung von Hilfsmitteln und damit verbundener Dienstleistungen eine Bereichsausnahme errichtet werden solle, innerhalb derer die gesetzlichen Krankenkassen die Durchführung eines geregelten Vergabeverfahrens von Zweckmäßigkeitsüberlegungen, mithin von Ermessenserwägungen abhängig machen dürften.

    Der Gesetzgeber habe in Kenntnis der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 21. Dezember 2016 (VII Verg 26/16) im HVVG vom 4. April 2017 (BGBl. I S. 778) die Ausschreibungsmöglichkeiten durch Streichung der Wörter "in der Regel" eingeschränkt, damit die gesetzliche Regelung mit Verweis auf vermeintliche Ausnahmefälle nicht unterlaufen werden könne (BT-Drucks. 18/11205, S. 68).

    (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - VII-Verg 26/16, juris Rn. 38; so auch SG Reutlingen, Beschluss vom 28. Dezember 2017 - S 1 KR 2858/17 ER, juris Rn. 34; SG Speyer, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - S 17 KR 648/17 ER; SG Frankfurt, Beschluss vom 29. Januar 2018 - S 34 KR 1089/17 ER, juris; SG Saarland, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - S 1 KR 41/17 ER).

    Die Antragstellerin als gesetzliche Krankenkasse ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 2 GWB (vgl. Europäischer Gerichtshof [EuGH], Urteil vom 11. Juni 2009 - C-300/07 -, Slg 2009, I-4779-4832; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - VII-Verg 26/16 -, juris).

    Da der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 21. Dezember 2016 (VII-Verg 26/16, juris), wonach Zweckmäßigkeitsüberlegungen in § 127 Abs. 1 SGB V bei der Frage einer Ausschreibungen von Hilfsmittel im Oberschwellenbereich zu unterbleiben haben, deutlich vor der Beratung des HHVG-Entwurfes im Bundestag am 16. Februar 2017 (Plenarprotokoll 18/218) veröffentlicht worden war, der Gesetzgeber aber keine entsprechende Regelung in das Gesetz aufgenommen hat, ist die Norm einer erweiternden Auslegung, auch im Sinne eines Redaktionsversehens, nicht zugänglich (Bayerisches LSG, Beschluss vom 21. März 2018 - L 5 KR 81/18 B ER, juris Rn. 32).

    Die Antragstellerin hat ihre Rechtsauffassung im Übrigen in nicht zu beanstandender Weise auf die Entscheidungen des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 21. Dezember 2016 - VII-Verg 26/16, juris) sowie der Vergabekammern des Bundes gestützt (2. Vergabekammer, Beschluss vom 14. März 2018 - VK 2-14/18, juris; Beschluss vom 3. April 2018 -VK 2-24/18), die Antragsgegnerin hat den ihr aufsichtsrechtlich zukommenden Ermessensspielraum mithin überschritten.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - L 9 SO 12/22

    Ausschreibung von Schulbegleitungen gestoppt

    Soweit der Vergabesenat des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf Beschluss vom 21.12.2016 - VII-Verg 26/16) ausgeführt hat, auch die Frage, ob Vorschriften des SGB (dort des SGB V) einer Ausschreibung widersprechen und diese zu verhindern geeignet sind, sei ausnahmslos von den Vergabenachprüfungsinstanzen zu überprüfen und zu entscheiden, folgt der erkennende Senat dem nicht.
  • VK Bund, 05.04.2018 - VK 1-17/18

    Stomaartikel

    Anders als es das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 21. Dezember 2016 vertreten habe (Az. VII- Verg 26/16), gehe das EU-Vergaberecht also nicht automatisch dem nationalen Recht vor.

    Vor Inkrafttreten des HHVG war § 127 SGB V daher entsprechend richtlinienkonform auszulegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Dezember 2016, VII-Verg 26/16 m.w.N.).

    Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt, das es sich bei der Ag unstreitig um einen öffentlichen Auftraggeber handelt, die ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen die Schwellenwerte überschreiten, die Ag entgeltliche Verträge mit Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen abschließen will und dabei - jedenfalls hier -eine Auswahlentscheidung unter den Bietern trifft (s. hierzu nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016, VII-Verg 26/16, und vom 13. August 2014, VII-Verg 13/14).

    Die Marktzugangs- und sonstigen Rechte der Leistungserbringer i.S.d. Art. 12 GG werden bei der Durchführung öffentlicher Ausschreibungen gemäß dem Vergaberecht nämlich bereits dadurch gewahrt, dass sie - wie hier - am Wettbewerb um die ausgeschriebenen Verträge teilhaben können und nicht auf Dauer, sondern nur während der begrenzten Vertragslaufzeit von der Berücksichtigung bei künftigen Versorgungsentscheidungen ausgeschlossen werden (vgl. BSG, Urteile vom 25. November 2015, B 3 KR 16/15 R m.z.N., und vom 10. März 2010, B 3 KR 26/08 R; Jaeger, ZwER 2005, 31, 46; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 1. November 2010, 1 BvR 261/10, und vom 27. Februar 2008, 1 BvR 437/08; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016, VII-Verg 26/16, und vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11).

  • VK Bund, 03.04.2018 - VK 2-24/18

    Zweckmäßigkeit bei Ausschreibung von Hilfsmitteln, § 127 Abs. 1b SGB V als

    Die gegenläufige Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 21. Dezember 2016, VII-Verg 26/16), die von einer Unanwendbarkeit des § 127 Abs. 1 Satz 1 SGB V aufgrund höherrangigen Unionsrechts ausgehe sei unrichtig zumal es an einer Normverwerfungskompetenz fehle.

    Dies folge auch aus der Systematik der Vorschriften des SGB V. Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 21. Dezember 2016, VII-Verg 26/16) habe § 127 SGB V vergaberechtlich unangewendet zu bleiben, soweit hierdurch eine Bereichsausnahme von den vergaberechtlichen Vorschriften geschaffen werde.

    Die Ag ist als gesetzliche Krankenkasse öffentliche Auftraggeberin im Sinne von § 99 Nr. 2 GWB (EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009, C-300/07, "Oymanns"; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. Dezember 2008, 1 BvR 1665/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Dezember 2016, VII-Verg 26/16) und als solche zur Ausschreibung öffentlicher Aufträge verpflichtet.

    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zu dieser Rechtsfrage genügt es, die vom Antragsteller auf der Grundlage seines Sachvortrags gezogenen rechtlichen Schlussfolgerungen als richtig zu unterstellen und diese erst im Rahmen der Begründetheit des Nachprüfungsantrags auf seine sachliche Rechtfertigung zu überprüfen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Dezember 2016, VII- Verg 26/16).

    Allerdings handelt es sich auch beim neuen § 127 Abs. 1 Satz 7 SGB V lediglich um eine deklaratorische Rechtsgrundverweisung, mit der der Gesetzgeber die vorherige Rechtsprechung des OLG Düsseldorfs zur richtlinienkonformen Auslegung des § 127 Abs. 1 SGB V im Einklang mit der Richtlinie 2014/24/EU - die zum selben Ergebnis der mangelnden Anwendbarkeit führte (vgl. OLG Düsseldorf Beschluss vom 21. Dezember 2016, VII-Verg 26/16 m.w.N.) - kodifiziert hat (siehe auch 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 7. Dezember 2017, VK 1 - 131/17, Beschluss vom 15. Februar 2018, VK 1 - 161/17).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2022 - L 12 SO 227/19

    SGB XII: Vergabeverfahren zur Erbringung von Eingliederungshilfe an Düsseldorfer

    Soweit der Vergabesenat des OLG Düsseldorf in einem Beschluss vom 21.12.2016 (VII-Verg 26/16, Rn. 40, juris) ausgeführt hat, dass auch die Frage, ob Vorschriften des SGB (dort des Sozialgesetzbuchs Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung ) einer Ausschreibung widersprechen und diese zu verhindern geeignet sind, ausnahmslos von den Vergabenachprüfungsinstanzen zu überprüfen und zu entscheiden sei, folgt der erkennende Senat dem nicht (so auch schon LSG NRW Beschluss vom 26.01.2022, L 9 SO 12/22 B ER, Rn. 12, juris).
  • BSG, 06.03.2019 - B 3 SF 1/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Zwischenstreit zur

    Während die Sozialgerichte diese Prüfung überwiegend unter Hinweis auf die frühere Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 21.12.2016 - VII-Verg 26/16 - Juris) der Vergabekammer bzw dem Vergabesenat zuwiesen, werde die Zweckmäßigkeit nach der geänderten Rechtsprechung des OLG Düsseldorf dort nicht mehr geprüft.

    Auch über nicht vergabespezifische Normen könne von den Nachprüfungsinstanzen mitentschieden werden (Hinweis auf BGH Beschluss vom 18.6.2012 - X ZB 9/11 - Juris; OLG Düsseldorf Beschluss vom 21.12.2016 - VII-Verg 26/16 - Juris).

  • VK Bund, 25.10.2018 - VK 2-92/18

    Hilfsmittelbeschaffungen; Ausschreibungsbedürftigkeit von Verträgen nach § 127

    a) Die Ag ist als gesetzliche Krankenkasse öffentliche Auftraggeberin im Sinne von § 99 Nr. 2 GWB (EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009, C-300/07, "Oymanns"; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. Dezember 2008, 1 BvR 1665/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Dezember 2016, VII-Verg 26/16) und als solche zur Ausschreibung öffentlicher Aufträge verpflichtet.

    Düsseldorf, Beschluss vom 21. Dezember 2016, VII-Verg 26/16 m.w.N.; Beschluss vom 24. September 2014, VII-Verg 17/14).

    Dies folgt nicht nur aus den Vorschriften des § 69 Abs. 3 und § 127 Abs. 1 Satz 7 SGB V, sondern im Konfliktfall von unionsrechtlichen Normen und nationalen (sozialrechtlichen) Normen aus der Verpflichtung zur richtlinienkonformen Auslegung im Einklang mit der Richtlinie 2014/24/EU (vgl. OLG Düsseldorf Beschluss vom 21. Dezember 2016, VII-Verg 26/16 m.w.N., siehe auch 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 3. April 2018, 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 7. Dezember 2017, VK 1 - 131/17, Beschluss vom 15. Februar 2018, VK 1 - 161/17) und - sofern eine solche ausscheiden sollte - aus dem Anwendungsvorrang des Unionsrechts vor.

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2018 - Verg 28/17

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers

  • LSG Thüringen, 17.08.2018 - L 6 KR 708/18

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - europaweite Ausschreibung von

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2018 - Verg 30/18

    "Einsatz von Pflegeexperten" ist Leistungs-, nicht Eignungsanforderung!

  • LSG Bayern, 21.03.2018 - L 5 KR 81/18

    Rechtsweg und Zuständigkeit bei Ausschreibungsvertrag im Bereich der

  • LSG Hamburg, 25.09.2018 - L 1 KR 34/18

    Einstweiliger Rechtschutz gegen eine aufsichtsrechtliche Maßnahme im Zusammenhang

  • LSG Bayern, 20.03.2018 - L 5 KR 81/18

    Rechtsweg zu den Sozialgerichten bei Fragen der Zweckmäßigkeit einer

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2019 - Verg 65/18

    Statthaftigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags hinsichtlich des Abschlusses von

  • VK Bund, 14.03.2018 - VK 2-14/18

    Hilfsmittelausschreibung; Qualitätskriterien

  • VK Rheinland, 12.11.2018 - VK K 42/18

    Sind Elektroinstallationsarbeiten Bau- oder Dienstleistungen?

  • OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - Verg 30/18

    Versorgung mit Stomaartikeln ist öffentlicher Auftrag!

  • SG Wiesbaden, 20.12.2017 - S 17 KR 524/17

    Antrag auf die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes - Versorgung mit

  • VK Bund, 07.12.2017 - VK 1-131/17

    Versorgung mit CPAP-Geräten

  • LSG Bayern, 10.07.2017 - L 4 KR 89/17

    Abgabe von Blutzuckerstreifen an die Versicherten

  • VK Bund, 09.11.2018 - VK 2-98/18

    Integration in ein bestehendes Gesamtsystem rechtfertigt produktspezifische

  • OLG Düsseldorf, 19.09.2018 - Verg 17/18

    Wann ist eine Änderung "wesentlich" i.S.v. § 20 Abs. 3 Vg?

  • VK Bund, 15.05.2018 - VK 1-41/18

    Versorgung mit CPAP-Geräten

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2018 - L 4 KR 16/18
  • VK Bund, 02.03.2018 - VK 1-165/17

    Versorgung mit CPAP-Geräten

  • SG Hamburg, 04.12.2018 - S 37 KR 1565/18

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - europaweite Ausschreibung eines

  • VK Baden-Württemberg, 27.01.2022 - 1 VK 63/21

    Wer nicht dokumentiert, verliert!

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2018 - L 9 KR 76/18

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Ausschreibungsverfahren -

  • SG Reutlingen, 28.12.2017 - S 1 KR 2858/17

    Krankenversicherung - Ausschreibung von Verträgen über Versorgung mit

  • SG Frankfurt/Main, 19.04.2018 - S 34 KR 136/18

    Krankenversicherung

  • VK Bund, 14.03.2018 - VK 1-11/18

    Stomaartikel

  • SG München, 20.01.2017 - S 44 KR 2013/16

    Einstweilige Anordnung - Blutzuckerteststreifen - Open-House-Verfahren

  • VK Bund, 11.01.2023 - VK 1-109/22

    Abschluss von Verträgen zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V (Eröffnung

  • SG Frankfurt/Main, 29.01.2018 - S 34 KR 1089/17

    Kein Vergabenachprüfungsverfahren beim Sozialgericht!

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - L 9 SF 2/22

    Für Ausschreibungsverbote sind die Sozialgerichte zuständig!

  • VK Bund, 19.05.2020 - VK 1-28/20

    Planmäßige Instandhaltung eines Schiffes einschl. dazugehöriger Produktänderungen

  • VK Bund, 15.02.2018 - VK 1-161/17

    Stromartikel

  • VK Westfalen, 08.05.2018 - VK 1-12/18

    Nur vertragsuntypische und branchenunübliche Praktiken sind unzumutbar!

  • SG Saarbrücken, 11.12.2017 - S 1 KR 41/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - einstweilige

  • LSG Baden-Württemberg, 09.05.2018 - L 4 KR 172/18
  • LSG Baden-Württemberg, 29.03.2018 - L 1 SV 194/18
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.07.2016 - VII-Verg 26/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,53797
OLG Düsseldorf, 20.07.2016 - VII-Verg 26/16 (https://dejure.org/2016,53797)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.07.2016 - VII-Verg 26/16 (https://dejure.org/2016,53797)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juli 2016 - VII-Verg 26/16 (https://dejure.org/2016,53797)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - Verg 27/09

    Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers zur Fachlosvergabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2016 - Verg 26/16
    Dabei ist von den Vergabenachprüfungsinstanzen auch zu beachten, dass das Vergaberecht nicht nur Bieterrechte eröffnet, sondern auch eine wirtschaftliche und den vom öffentlichen Auftraggeber gestellten Anforderungen entsprechende Leistungsbeschaffung gewährleisten soll (OLG Düsseldorf Beschluss v. 25.11.2009, VII-Verg 27/09, juris Rn. 55; OLG Düsseldorf Beschluss v. 01.06.2016, VII-Verg 66/16, Umdruck Seite 12).
  • VK Bund, 21.06.2016 - VK 2-45/16

    Angaben des Auftraggebers für die Kalkulation von Rabattverträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2016 - Verg 26/16
    Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes (VK 2-45/16) wird bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde verlängert.
  • OLG Koblenz, 04.04.2012 - 1 Verg 2/11

    Glasreinigung - Öffentlicher Auftrag: Vergabegrundsatz bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2016 - Verg 26/16
    Anerkennenswerte Gründe sind dabei jedoch nicht die Nachteile, die vom Gesetzgeber als typische Folgen einer Aufteilung bewusst in Kauf genommen worden sind, wie etwa der mit einer Fachlosvergabe typischerweise verbundene Mehraufwand (OLG Koblenz NZBau 2012, 324; OLG Koblenz NZBau 2012, 598 juris Rn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - Verg 52/11

    Erfordernis der Fachlosvergabe von Glasreinigungsarbeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2016 - Verg 26/16
    Anerkennenswerte Gründe sind dabei jedoch nicht die Nachteile, die vom Gesetzgeber als typische Folgen einer Aufteilung bewusst in Kauf genommen worden sind, wie etwa der mit einer Fachlosvergabe typischerweise verbundene Mehraufwand (OLG Koblenz NZBau 2012, 324; OLG Koblenz NZBau 2012, 598 juris Rn. 20).
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