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   OLG Düsseldorf, 20.12.2007 - VII-Verg 35/07   

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OLG Düsseldorf, 20.12.2007 - VII-Verg 35/07 (https://dejure.org/2007,9059)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.2007 - VII-Verg 35/07 (https://dejure.org/2007,9059)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - VII-Verg 35/07 (https://dejure.org/2007,9059)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung und Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde zum Vergabesenat bis zur Entscheidung im Vorabentscheidungsverfahren; Anforderungen an die Ausschreibung von im Rahmen der Unterhaltung eines Hilfsmittelpools einer gesetzlichen Krankenkasse ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GWB § 98 Nr. 2; ; GWB § ... 100 Abs. 2; ; GWB § 115 Abs. 1; ; GWB § 116 Abs. 4; ; GWB § 118 Abs. 1; ; GWB § 118 Abs. 1 S. 3; ; GWB § 121; ; GWB § 123; ; VOL/A § 1 a Nr. 2 Abs. 2; ; VOL/A § 3 a Nr. 4; ; VOL/A § 3 a Nr. 4 Abs. 4 S. 2; ; VOL/A § 3 a Abs. 6 b; ; VOL/A § 3 a Abs. 7 a; ; VOL/A § 3 a Abs. 7 b; ; VOL/A § 3 a Abs. 7 c; ; VOL/A § 3 a Abs. 7 d; ; VOL/A § 8 Nr. 1 Abs. 2; ; VOL/A § 8 Nr. 1 Abs. 3; ; VOL/A § 18 Nr. 1 Abs. 1 S. 1; ; VOL/A § 18 a Nr. 1 Abs. 1; ; VOL/A § 8 a; ; VOL/A § 28 a; ; SGB V § 126; ; ZPO § 148

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung und Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde zum Vergabesenat bis zur Entscheidung im Vorabentscheidungsverfahren; Anforderungen an die Ausschreibung von im Rahmen der Unterhaltung eines Hilfsmittelpools einer gesetzlichen Krankenkasse ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rahmenvertrag über Versorgung mit wieder verwendbaren Hilfsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2007 - Verg 35/07
    Das Beschwerdeverfahren wird bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften über das Vorabentscheidungsersuchen des Senats durch Beschluss vom 23. Mai 2007 (VII-Verg 50/06) ausgesetzt.

    Dies ist höchstrichterlich ungeklärt und Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens des Senats vom 23.5.2007 (VII-Verg 50/06, VergabeR 2007, 622) an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (vgl. Art. 234 EG).

  • VK Bund, 14.09.2007 - VK 1-101/07

    Rahmenvertrag über die Versorgung mit wieder verwendbaren Hilfsmitteln

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2007 - Verg 35/07
    Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 14. September 2007 (VK 1-101/07) wird bis zur Entscheidung über die Beschwerde verlängert, soweit diese das Fachlos 1 und das Gebietslos 12 (Land ...) der Ausschreibung "Rahmenvertrag über die Versorgung mit wieder verwendbaren Hilfsmitteln aus dem Exklusiv-Pool der B..." betrifft.

    Die Vergabekammer (1. Vergabekammer des Bundes, Az. VK 1-101/07) hat den Nachprüfungsantrag zurückgewiesen.

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - Verg 7/04

    Zulässigkeit von Wahlpositionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2007 - Verg 35/07
    Nach einer teilweisen Aufhebung des Vergabeverfahrens kann die Antragstellerin ein um Mängel bereinigtes neues Angebot abgeben (vgl. Senat, Beschl. v. 24.3.2004 - Verg 7/04, VergabeR 2004, 517, 518; KG, Beschl. v. 15.4.2004 - 2 Verg 22/03, VergabeR 2004, 762, 764 f.).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96

    Begründung einer Vergabeentscheidung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2007 - Verg 35/07
    Aufgrund dessen ist nicht gewährleistet, dass die Einzelaufträge in einem transparenten Verfahren vergeben werden, in dem die Bieter durch die Vorhersehbarkeit der Wertungsmaßstäbe nicht nur vor einer willkürlichen Bewertung der Angebote, sondern zugleich vor einer nachträglichen Abweichung des Auftraggebers von den festgelegten und bekannt gegebenen Zuschlagskriterien geschützt sind (vgl. BGH NJW 1998, 3644, 3646).
  • EuGH, 27.02.2003 - C-373/00

    Adolf Truley

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2007 - Verg 35/07
    In dem Umfang, in dem der Nachprüfungsantrag bei vorläufiger Bewertung des Sach- und Streitstands mit überwiegender Wahrscheinlichkeit begründet ist, gebietet eine europarechtskonforme Auslegung des nationalen Rechts aufgrund des Art. 1 Abs. 1 und 3 der (im Streitfall noch anzuwendenden) Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG vom 21.12.1989, wonach die Mitgliedstaaten sicherzustellen haben, dass die Entscheidungen der Vergabebehörden von jedem Unternehmen, das ein Interesse an einem öffentlichen Auftrag hat und dem durch einen behaupteten Rechtsverstoß ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, wirksam nachgeprüft werden können, Rechtsfragen, die nach nationalem Recht erheblich, unter dem Gebot einer autonomen, einheitlichen und an der praktischen Wirksamkeit in den Mitgliedstaaten ausgerichteten Auslegung des Gemeinschaftsrechts (vgl. EuGH, Urt. v. 16.10.2003 - C-283/00, Tz. 79, NZBau 2004, 223 - Siepsa; Urt. v. 27.2.2003 - C-373/00, Tz. 35, NZBau 2003, 287 - Adolf Truley) jedoch der von der Rechtsmittelrichtlinie angestrebten Sicherung des Rechtsschutzes unterzuordnen sind, bei einer Entscheidung über einen Nachprüfungsantrag, und demgemäß auch bei einem Eilantrag, offen zu lassen, wenn nur auf diese Weise dem durch die Rechtsmittelrichtlinie, nicht weniger aber auch durch § 118 Abs. 1 GWB, intendierten Primärrechtsschutz wirksam Rechnung getragen werden kann.
  • EuGH, 16.10.2003 - C-283/00

    Kommission / Spanien

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2007 - Verg 35/07
    In dem Umfang, in dem der Nachprüfungsantrag bei vorläufiger Bewertung des Sach- und Streitstands mit überwiegender Wahrscheinlichkeit begründet ist, gebietet eine europarechtskonforme Auslegung des nationalen Rechts aufgrund des Art. 1 Abs. 1 und 3 der (im Streitfall noch anzuwendenden) Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG vom 21.12.1989, wonach die Mitgliedstaaten sicherzustellen haben, dass die Entscheidungen der Vergabebehörden von jedem Unternehmen, das ein Interesse an einem öffentlichen Auftrag hat und dem durch einen behaupteten Rechtsverstoß ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, wirksam nachgeprüft werden können, Rechtsfragen, die nach nationalem Recht erheblich, unter dem Gebot einer autonomen, einheitlichen und an der praktischen Wirksamkeit in den Mitgliedstaaten ausgerichteten Auslegung des Gemeinschaftsrechts (vgl. EuGH, Urt. v. 16.10.2003 - C-283/00, Tz. 79, NZBau 2004, 223 - Siepsa; Urt. v. 27.2.2003 - C-373/00, Tz. 35, NZBau 2003, 287 - Adolf Truley) jedoch der von der Rechtsmittelrichtlinie angestrebten Sicherung des Rechtsschutzes unterzuordnen sind, bei einer Entscheidung über einen Nachprüfungsantrag, und demgemäß auch bei einem Eilantrag, offen zu lassen, wenn nur auf diese Weise dem durch die Rechtsmittelrichtlinie, nicht weniger aber auch durch § 118 Abs. 1 GWB, intendierten Primärrechtsschutz wirksam Rechnung getragen werden kann.
  • KG, 15.04.2004 - 2 Verg 22/03

    Vergabeverfahren: Schaden des Antragstellers bei schwerwiegenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2007 - Verg 35/07
    Nach einer teilweisen Aufhebung des Vergabeverfahrens kann die Antragstellerin ein um Mängel bereinigtes neues Angebot abgeben (vgl. Senat, Beschl. v. 24.3.2004 - Verg 7/04, VergabeR 2004, 517, 518; KG, Beschl. v. 15.4.2004 - 2 Verg 22/03, VergabeR 2004, 762, 764 f.).
  • OLG München, 21.04.2006 - Verg 8/06

    Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Bieters im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2007 - Verg 35/07
    Es unterliegt dem Vergaberechtsregime (ständige Rspr. des Senats, so auch OLG München, Beschl. v. 21.4.2006 - Verg 8/06, VergabeR 2006, 561).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2013 - Verg 44/12

    Anforderungen an die Ausschreibung eines Rahmenvertrages für die Beschaffung von

    Damit genügte die Antragsgenerin ihrer Pflicht, den Bietern alle wesentlichen Parameter für eine Kalkulation mitzuteilen, die ihr selbst bekannt oder jedenfalls für sie feststellbar sind (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2007 - VII-Verg 35/07 - juris Tz. 14).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2008 - Verg 13/08

    Zur Zulässigkeit des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bei den

    - Verstoß gegen die Verpflichtung des § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A, indem den Bietern nicht die erforderlichen Daten zur Bestimmung der geforderten "Produktbreite" zur Verfügung gestellt wurden (s. bereits Senatsbeschluss vom 20.12.2007 - VII-Verg 35/07),.
  • OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - Verg 14/08

    Allgemeine Ortskrankenkassen als öffentliche Auftraggeber - Unzuständigkeit der

    * Verstoß gegen die Verpflichtung des § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A, indem den Bietern nicht die erforderlichen Daten zur Bestimmung der geforderten "Produktbreite" zur Verfügung bestellt wurden (s. bereits Senatsbeschluss vom 20.12.2007 - VII-Verg 35/07),.
  • VK Bund, 23.07.2015 - VK 1-55/15

    Nachprüfungsverfahren: Herstellung und Lieferung von Parlamentsdrucksachen

    In einem solchen Fall bleibt einem öffentlichen Auftraggeber naturgemäß nichts anderes übrig als - wie hier - den Bietern vergleichbare Daten aus der Vergangenheit zu überlassen, um diesen eine einheitliche und möglichst genaue Kalkulation zu ermöglichen; damit genügt der Auftraggeber gleichzeitig den vergaberechtlichen Anforderungen des § 4 EG Abs. 1 S. 2 VOL/A (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11, und vom 20. Dezember 2007, VII-Verg 35/07).
  • VK Bund, 11.11.2011 - VK 2-133/11

    Versorgung der Versicherten mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln der

    Zum einen geht die Rechtsprechung davon aus, dass der Auftraggeber allenfalls die bei ihm in seinem Geschäftsbereich bekannten oder feststellbaren Daten im Vergabeverfahren zur Verfügung stellen muss (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2007, VII-Verg 35/07).
  • VK Bund, 01.06.2012 - VK 1-49/12

    Versorgung der Versicherten der Antragsgegnerin mit häuslichen Pflege- und

    Allgemeine Erwägungen oder ein pauschales Vorbringen wie hier bei der ASt reichen diesbezüglich nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2007, VII-Verg 35/07).
  • VK Bund, 01.06.2012 - VK 1-46/12

    Vertrag über die Durchführung häuslicher Pflege- und Versorgungsleistungen gemäß

    Allgemeine Erwägungen oder ein pauschales Vorbringen wie hier bei der ASt reichen diesbezüglich nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2007, VII-Verg 35/07).
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