Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 35/19   

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https://dejure.org/2019,46657
OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 35/19 (https://dejure.org/2019,46657)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.2019 - Verg 35/19 (https://dejure.org/2019,46657)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 2019 - Verg 35/19 (https://dejure.org/2019,46657)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io
  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GWB § 173 Abs. 1 S. 3; GWB § 97 Abs. 6
    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an Nebenangebot strenger als an Hauptangebot?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Anforderungen für Nebenangebote dürfen strenger sein als jene für Hauptangebote

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Weiter Entscheidungsspielraum bei Anforderungen an Nebenangebote

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mindestanforderungen für Nebenangebote dürfen strenger sein als für Hauptangebote! (VPR 2020, 113)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mindestanforderungen für Nebenangebote dürfen strenger sein als jene für Hauptangebote! (IBR 2020, 146)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2020, 194
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (15)

  • VK Bund, 23.09.2019 - VK 2-66/19

    Antragsbefugnis bei technischen Zulassungsverfahren; kein Verstoß gegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 35/19
    Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 23.09.2019 (VK 2 - 66/19) bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wird abgelehnt.

    Die Antragstellerin beantragt, soweit hier relevant, 1. Der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt vom 23.09.2019, Aktenzeichen VK 2 - 66/19, wird aufgehoben.

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 23. September 2019 (VK 2 - 66/19) wird zurückgewiesen.

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - Verg 47/15

    Umfang der Pflicht zu produktneutraler Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 35/19
    Dafür spricht, dass der öffentliche Auftraggeber den Beschaffungsgegenstand im Vorfeld des Vergabeverfahrens im Grundsatz frei festlegen kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13.04.2016 - VII-Verg 47/15, zitiert nach juris, Tz. 20, und vom 01.08.2012 - VII-Verg 10/12, zitiert nach juris, Tz. 41) und Nebenangebote ihrem Wesen nach von den Vorgaben der Vergabeunterlagen, die für die Hauptangebote gelten und mit denen der öffentliche Auftraggeber seinen Beschaffungsbedarf zunächst konkretisiert hat, abweichen (vgl. Senatsbeschluss vom 21.10.2015 - VII-Verg 28/14, zitiert nach juris, Tz. 162).

    Nach der Rechtsprechung des Senats zu § 31 Abs. 6 VgV sowie zu inhaltsgleichen anderen vergaberechtlichen Vorschriften sind die dem öffentlichen Auftraggeber durch diese Bestimmung gezogenen vergaberechtlichen Grenzen seines Bestimmungsrechts gewahrt, wenn von ihm für die Wahl des Beschaffungsgegenstands nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (Senatsbeschlüsse vom 16.10.2019 - VII-Verg 66/18; vom 12.07.2017 - VII-Verg 13/17, zitiert nach juris, Tz. 34 f.; vom 07.06.2017 - VII-Verg 53/16, zitiert nach juris, Tz. 33 f.; vom 13.04.2016 - VII-Verg 47/15, zitiert nach juris, Tz. 21; vom 01.08.2012 - VII-Verg 10/12, zitiert nach juris, Tz. 43 f.).

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - Verg 42/09

    Zulässigkeit einer Technologiewahl in der Ausschreibung von Leistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 35/19
    Eine Beschaffungsentscheidung ist im Vergabenachprüfungsverfahren jedoch nicht inhaltlich auf Vertretbarkeit, Nachvollziehbarkeit oder Richtigkeit, sondern nur daraufhin zu kontrollieren, ob sie auf sach- und auftragsbezogenen Gründen beruht (Senatsbeschluss vom 17.02.2010 - VII-Verg 42/09, zitiert nach juris, Tz. 32).

    Es ist nur im Sinne einer Negativabgrenzung sicherzustellen, dass der Beschaffungsentscheidung keine sachfremden, willkürlichen oder diskriminierenden Erwägungen zugrunde liegen (Senatsbeschluss vom 17.02.2010 - VII-Verg 42/09, zitiert nach juris, Tz. 33; Frister, VergabeR 2011, 295, 302; Rung, VergabeR 2017, 440, 442).

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - Verg 13/17

    Zulässigkeit der Direktvergabe eines Auftrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 35/19
    Nach der Rechtsprechung des Senats zu § 31 Abs. 6 VgV sowie zu inhaltsgleichen anderen vergaberechtlichen Vorschriften sind die dem öffentlichen Auftraggeber durch diese Bestimmung gezogenen vergaberechtlichen Grenzen seines Bestimmungsrechts gewahrt, wenn von ihm für die Wahl des Beschaffungsgegenstands nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (Senatsbeschlüsse vom 16.10.2019 - VII-Verg 66/18; vom 12.07.2017 - VII-Verg 13/17, zitiert nach juris, Tz. 34 f.; vom 07.06.2017 - VII-Verg 53/16, zitiert nach juris, Tz. 33 f.; vom 13.04.2016 - VII-Verg 47/15, zitiert nach juris, Tz. 21; vom 01.08.2012 - VII-Verg 10/12, zitiert nach juris, Tz. 43 f.).

    Die Beschleunigungsbedürftigkeit von Vergabenachprüfungsverfahren steht einem gänzlich voraussetzungslosen Akteneinsichtsanspruch aus § 165 Abs. 1 GWB entgegen (Senatsbeschluss vom 25.09.2017 - VII-Verg 13/17).

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 35/19
    Dafür spricht, dass der öffentliche Auftraggeber den Beschaffungsgegenstand im Vorfeld des Vergabeverfahrens im Grundsatz frei festlegen kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13.04.2016 - VII-Verg 47/15, zitiert nach juris, Tz. 20, und vom 01.08.2012 - VII-Verg 10/12, zitiert nach juris, Tz. 41) und Nebenangebote ihrem Wesen nach von den Vorgaben der Vergabeunterlagen, die für die Hauptangebote gelten und mit denen der öffentliche Auftraggeber seinen Beschaffungsbedarf zunächst konkretisiert hat, abweichen (vgl. Senatsbeschluss vom 21.10.2015 - VII-Verg 28/14, zitiert nach juris, Tz. 162).

    Nach der Rechtsprechung des Senats zu § 31 Abs. 6 VgV sowie zu inhaltsgleichen anderen vergaberechtlichen Vorschriften sind die dem öffentlichen Auftraggeber durch diese Bestimmung gezogenen vergaberechtlichen Grenzen seines Bestimmungsrechts gewahrt, wenn von ihm für die Wahl des Beschaffungsgegenstands nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (Senatsbeschlüsse vom 16.10.2019 - VII-Verg 66/18; vom 12.07.2017 - VII-Verg 13/17, zitiert nach juris, Tz. 34 f.; vom 07.06.2017 - VII-Verg 53/16, zitiert nach juris, Tz. 33 f.; vom 13.04.2016 - VII-Verg 47/15, zitiert nach juris, Tz. 21; vom 01.08.2012 - VII-Verg 10/12, zitiert nach juris, Tz. 43 f.).

  • OLG Frankfurt, 12.10.2017 - 11 Verg 13/17

    Vorzeitige Gestattung des Zuschlags im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 35/19
    Da es sich im Ergebnis ebenfalls nicht mehr auswirkt, weist der Senat nur der Vollständigkeit halber noch darauf hin, dass ein öffentlicher Auftraggeber mit Verzögerungen eines Vergabeverfahrens durch ein Nachprüfungsverfahren immer rechnen und dafür Vorsorge treffen muss (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.10.2017 - 11 Verg 13/17, zitiert nach juris, Tz. 48).
  • OLG Naumburg, 01.06.2011 - 2 Verg 3/11

    Akteneinsicht - Vergabenachprüfungsverfahren: Umfang des Akteneinsichtsrechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 35/19
    Der Anspruch auf Akteneinsicht hat im Nachprüfungsverfahren eine rein dienende, zum zulässigen Verfahrensgegenstand akzessorische Funktion (OLG Naumburg, Beschluss vom 01.06.2011 - 2 Verg 3/11, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 35/19
    Dafür spricht, dass der öffentliche Auftraggeber den Beschaffungsgegenstand im Vorfeld des Vergabeverfahrens im Grundsatz frei festlegen kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13.04.2016 - VII-Verg 47/15, zitiert nach juris, Tz. 20, und vom 01.08.2012 - VII-Verg 10/12, zitiert nach juris, Tz. 41) und Nebenangebote ihrem Wesen nach von den Vorgaben der Vergabeunterlagen, die für die Hauptangebote gelten und mit denen der öffentliche Auftraggeber seinen Beschaffungsbedarf zunächst konkretisiert hat, abweichen (vgl. Senatsbeschluss vom 21.10.2015 - VII-Verg 28/14, zitiert nach juris, Tz. 162).
  • OLG München, 02.08.2007 - Verg 7/07

    Rüge der Ausschreibung eines verdeckten Leitfabrikats

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 35/19
    Damit wird ihm nicht lediglich ein pflichtgemäßes, von den Vergabenachprüfungsinstanzen überprüfbares Ermessen eingeräumt, ob er Nebenangebote zulässt oder nicht, sondern ein echtes, der vergaberechtlichen Kontrolle entzogenes Bestimmungsrecht (Dicks, in: Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, § 35 Rn. 8; Gnittke/Hattig, in: Müller-Wrede, VgV/UVgO, § 35 VgV Rn. 17; Ohlerich, in: Gabriel/Krohn/Neun, Handbuch des Vergaberechts, 2. Aufl., § 28 Rn. 12; Steck, in: Eschenbruch/Opitz/Röwekamp, SektVO, 2. Aufl., § 33 Rn. 13; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 02.08.2007 - Verg 7/07, zitiert nach juris, Tz. 22; OLG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2002 - 1 Verg 2/02, zitiert nach juris, Tz. 123).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2017 - Verg 53/16

    Zulässigkeit der Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 35/19
    Nach der Rechtsprechung des Senats zu § 31 Abs. 6 VgV sowie zu inhaltsgleichen anderen vergaberechtlichen Vorschriften sind die dem öffentlichen Auftraggeber durch diese Bestimmung gezogenen vergaberechtlichen Grenzen seines Bestimmungsrechts gewahrt, wenn von ihm für die Wahl des Beschaffungsgegenstands nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (Senatsbeschlüsse vom 16.10.2019 - VII-Verg 66/18; vom 12.07.2017 - VII-Verg 13/17, zitiert nach juris, Tz. 34 f.; vom 07.06.2017 - VII-Verg 53/16, zitiert nach juris, Tz. 33 f.; vom 13.04.2016 - VII-Verg 47/15, zitiert nach juris, Tz. 21; vom 01.08.2012 - VII-Verg 10/12, zitiert nach juris, Tz. 43 f.).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 66/18

    Wann ist eine Produktvorgabe aus technischen Gründen sachlich gerechtfertigt?

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 54/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

  • OLG Karlsruhe, 15.11.2013 - 15 Verg 5/13

    Vergabe öffentlicher Auftrage: Zulässigkeit der Auftragsvergabe im

  • BGH, 07.01.2014 - X ZB 15/13

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Europaweite Ausschreibung eines

  • OLG Koblenz, 05.09.2002 - 1 Verg 2/02

    Vergabeverfahren: Befangenheit eines Mitarbeiters der Vergabestelle bei

  • OLG Düsseldorf, 03.02.2021 - Verg 25/18

    Ausschreibungsfrei zusammenarbeiten? Ja, aber nur mit fairem Anschlusswettbewerb!

    Die Amtsaufklärungspflicht des § 175 Abs. 2 GWB i.V.m. § 70 Abs. 1 GWB reicht nur so weit, wie der Vortrag der Verfahrensbeteiligten oder der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Überlegung der sich aufdrängenden Möglichkeiten dazu Anlass gibt (vgl. Senatsbeschluss vom 25. November 2020 - VII-Verg 35/19).
  • OLG Düsseldorf, 29.03.2021 - Verg 9/21

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Januar 2020 - VII-Verg 10/18 - und vom 20. Dezember 2019 - VII-Verg 35/19) hat der Anspruch auf Akteneinsicht im Nachprüfungsverfahren eine rein dienende, zum zulässigen Verfahrensgegenstand akzessorische Funktion (ebenso OLG Naumburg, Beschluss vom 1. Juni 2011 - 2 Verg 3/11, zitiert nach juris, Tz. 4).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - Verg 10/20

    Zuschlag für die Fahrbahnerneuerung einer Bundesautobahn Vorabgestattung eines

    Nach der Rechtsprechung des Senats müssen objektive Anhaltspunkte für eine Wiederholungsgefahr bestehen (vgl. Senatsbeschluss vom 25. November 2020 - VII-Verg 35/19).

    Die Amtsaufklärungspflicht nach § 175 Abs. 2 GWB i.V.m. § 70 Abs. 1 GWB besteht nur so weit, wie der Vortrag der Verfahrensbeteiligten oder der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Überlegung der sich aufdrängenden Möglichkeiten dazu Anlass gibt (siehe Senatsbeschluss vom 25. November 2020 - VII-Verg 35/19; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 11. November 2008 - KVR 60/07, zitiert nach juris, Tz. 32, und vom 27. Februar 1969 - KVR 5/68, zitiert nach juris, Tz. 15).

  • OLG Frankfurt, 15.03.2022 - 11 Verg 10/21

    Konkludente Aufstellung von Mindestanforderungen für Nebenangebote

    Eine solche Mindestanforderung auch für Nebenangebote kann sich zB aus der Baubeschreibung ergeben, wenn eine dortige Regelung nach der Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont eines durchschnittlichen Bieters des angesprochenen Bieterkreises nur im Sinne einer Mindestanforderung an Nebenangebote verstanden werden kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2019 - VII Verg 35/19 Rn. 57, zit. nach juris; zur Auslegung der Vergabeunterlagen nach dem jeweiligen objektiven Empfängerhorizont auch: Senat, Beschluss vom 21.7.2020 - 11 Verg 9/19 Rn. 117 , zit. nach Beck).

    Für eine unbenannte, nicht näher determinierte und damit intransparente Gleichwertigkeitsprüfung zwischen Haupt- und Nebenangeboten lässt § 8 EU Abs. 2 Nr. 3 lit. b) zum Schutz der Bieter keinen Raum (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2019 - VII-Verg 35/19 Rn. 61 zu § 33 Abs. 1 Satz 1 SektVO).

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2020 - Verg 10/18

    Akteneinsichtsantrag für eine Vergabeakte im Nachprüfungsverfahren

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 20.12.2019 - VII-Verg 35/19) hat der Anspruch auf Akteneinsicht im Nachprüfungsverfahren eine rein dienende, zum zulässigen Verfahrensgegenstand akzessorische Funktion (ebenso OLG Naumburg, Beschluss vom 01.06.2011 - 2 Verg 3/11, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 11/18

    Dienstleistungsauftrag oder Dienstleistungskonzession?

    Das Akteneinsichtsrecht gemäß § 165 Abs. 1 GWB besteht nur in dem Umfang, wie es zur Durchsetzung der subjektiven Rechte des betreffenden Verfahrensbeteiligten erforderlich ist (Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2019, VII-Verg 35/19; Behrens in Müller-Wrede, GWB Vergaberecht Kommentar, 2016, § 165 Rn. 19).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2021 - Verg 43/20

    Vergabe eines Dienstleistungsauftrags über Betriebsführungsleistungen im

    Das Feststellungsinteresse ist mit der Umstellung der ursprünglichen Anträge auf den Feststellungsantrag explizit zu begründen (siehe Senatsbeschlüsse vom 25. November 2020 - VII-Verg 35/19, zitiert nach juris, Tz. 59, und vom 1. Juli 2020 - VII-Verg 28/19).
  • VK Bund, 23.08.2021 - VK 1-84/21

    Rahmenvertrag über den Kauf von WQHD Monitoren und Zubehör

    Der Anspruch auf Akteneinsicht hat im Nachprüfungsverfahren eine rein dienende, zum zulässigen Verfahrensgegenstand akzessorische Funktion (vergl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2019, VII-Verg 35/19).
  • VK Bund, 23.12.2020 - VK 1-104/20

    Projektträgerschaft Neue Methoden und Technologien

    Der Anspruch auf Akteneinsicht hat eine rein dienende, zum zulässigen Verfahrensgegenstand akzessorische Funktion (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. April 2019, VII-Verg 35/19).
  • VK Rheinland, 29.04.2020 - VK 17/20

    Dienst- oder Werkvertrag? Auftraggeber darf sich festlegen!

    Vergaberechtlichen Grenzen unterliegt die Festlegung des Beschaffungsgegenstandes allerdings insoweit, als sie durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt sein muss und nicht diskriminierend sein darf (s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 03.08.2018, a.a.O., Rdnr. 55; Beschl.v. 20.12.2019 - Verg 35/19).
  • VK Bund, 14.09.2023 - VK 1-61/23

    Vergabe von Reinigungsdienstleistungen: Umfang der Pflicht zur Preisaufklärung

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2021 - Verg 3/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Europaweite

  • OLG Düsseldorf, 16.04.2020 - Verg 37/19

    Voraussetzungen der Aufklärungspflicht des öffentlichen Auftraggebers wegen eines

  • VK Bund, 06.09.2023 - VK 1-57/23

    Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung: Rügepräklusion, Antragsbefugnis,

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - Verg 35/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,50698
OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - Verg 35/19 (https://dejure.org/2020,50698)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.11.2020 - Verg 35/19 (https://dejure.org/2020,50698)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. November 2020 - Verg 35/19 (https://dejure.org/2020,50698)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Reguvis VergabePortal - Veris (Leitsatz)
  • heuking.de (Kurzinformation)

    Mindestanforderungen an Haupt- und Nebenangebot

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Angebot für die Montage von Schienenstegdämpfern; Nichterfüllung einer Rügeobliegenheit; Voraussetzungen eines Stillhalteabkommens

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabenachprüfungsinstanzen dürfen keinen wissenschaftlichen Streit entscheiden! (VPR 2021, 145)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VK Bund, 23.09.2019 - VK 2-66/19

    Antragsbefugnis bei technischen Zulassungsverfahren; kein Verstoß gegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - Verg 35/19
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 23.09.2019 (VK 2 - 66/19) wird zurückgewiesen.

    Die Vergabekammer hat den Nachprüfungsantrag mit Beschluss vom 23.09.2019 (Az. VK 2 - 66/19) zurückgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, dass die Festlegung der technischen Lieferbedingungen vom Leistungsbestimmungsrecht der Antragsgegnerin gedeckt sei.

    Die Antragstellerin hat zunächst beantragt, 1. Der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt vom 23.09.2019, Aktenzeichen VK 2 - 66/19, wird aufgehoben.

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 23. September 2019 (VK 2 - 66/19) wird zurückgewiesen.

  • OLG Düsseldorf, 07.08.2019 - Verg 9/19

    Europaweite Ausschreibung eines Vertrags zur Nutzung eines elektronischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - Verg 35/19
    Das dafür erforderliche besondere Feststellungsinteresse (vgl. Senatsbeschlüsse vom 01.07.2020 - VII-Verg 28/19 - und vom 07.08.2019 - VII-Verg 9/19) liegt vor.

    Dieses rechtfertigt sich durch jedes gemäß vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (Senatsbeschlüsse vom 01.07.2020 - VII-Verg 28/19 - und vom 07.08.2019 - VII-Verg 9/19, zitiert nach juris, Tz. 20).

  • BGH, 26.10.1994 - IV ZR 310/93

    Klagbarkeit von Ansprüchen aus der KZVKS

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - Verg 35/19
    Viel spricht dafür, dass es sich bei dieser Übereinkunft ("T. beauftragt ein(en) Gutachter/Prüfinstitut mit dem Ziel der Nachweiserbringung der akustischen Wirksamkeit SSA auf Basis DBS 918 291") um ein sogenanntes Stillhalteabkommen (pactum de non petendo) mit der Folge gehandelt hat, dass der darin liegende befristete Verzicht auf die Geltendmachung der in der Verwendung des DBS liegenden vermeintlichen Vergaberechtsverstöße bereits zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags führt (vgl. auch BGH, Urteil vom 26.10.1994 - IV ZR 310/93, zitiert nach juris, Tz. 37).
  • BGH, 27.02.1969 - KVR 5/68

    Preisbindung: gleichartige Waren"", Preiswettbewerb"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - Verg 35/19
    Die Amtsaufklärungspflicht nach § 175 Abs. 2 GWB i.V.m. § 70 Abs. 1 GWB besteht nur so weit, wie der Vortrag der Verfahrensbeteiligten oder der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Überlegung der sich aufdrängenden Möglichkeiten dazu Anlass gibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11.11.2008 - KVR 60/07, zitiert nach juris, Tz. 32, und vom 27.02.1969 - KVR 5/68, zitiert nach juris, Tz. 15).
  • BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07

    E. ON/Stadtwerke Eschwege

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - Verg 35/19
    Die Amtsaufklärungspflicht nach § 175 Abs. 2 GWB i.V.m. § 70 Abs. 1 GWB besteht nur so weit, wie der Vortrag der Verfahrensbeteiligten oder der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Überlegung der sich aufdrängenden Möglichkeiten dazu Anlass gibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11.11.2008 - KVR 60/07, zitiert nach juris, Tz. 32, und vom 27.02.1969 - KVR 5/68, zitiert nach juris, Tz. 15).
  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - Verg 35/19
    In einem solchen Fall können nicht die Vergabenachprüfungsinstanzen den wissenschaftlichen Streit entscheiden (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13, zitiert nach juris, Tz. 20), sondern haben den Entscheidungsspielraum des öffentlichen Auftraggebers zu akzeptieren, der sich - wie hier - im Rahmen der Bestimmung seines Beschaffungsbedarfs durch die Formulierung von Mindestanforderungen an Nebenangebote einer der möglichen Sichtweisen angeschlossen hat.
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2021 - Verg 10/20

    Keine Wiederholungsgefahr, kein Feststellungsinteresse!

    Nach der Rechtsprechung des Senats müssen objektive Anhaltspunkte für eine Wiederholungsgefahr bestehen (vgl. Senatsbeschluss vom 25. November 2020 - Verg 35/19).

    Die Amtsaufklärungspflicht nach § 175 Abs. 2 GWB i.V.m. § 70 Abs. 1 GWB besteht nur so weit, wie der Vortrag der Verfahrensbeteiligten oder der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Überlegung der sich aufdrängenden Möglichkeiten dazu Anlass gibt (siehe Senatsbeschluss vom 25. November 2020 - Verg 35/19; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 11. November 2008 - KVR 60/07, und vom 27. Februar 1969 - KVR 5/68).

  • VK Rheinland, 12.07.2022 - VK 26/21

    Keine Bindefristverlängerung bis zum Sankt-Nimmerleinstag!

    Das Feststellungsinteresse ist mit der Umstellung der ursprünglichen Anträge auf den Feststellungsantrag explizit zu begründen (s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 25.11.2020 - Verg 35/19 - Beschl.v. 24.03.2021 - Verg 10/20 - Beschl.v. 30.06.2021 - Verg 43/20 -).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.10.2019 - Verg 35/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,48806
OLG Düsseldorf, 22.10.2019 - Verg 35/19 (https://dejure.org/2019,48806)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.10.2019 - Verg 35/19 (https://dejure.org/2019,48806)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Oktober 2019 - Verg 35/19 (https://dejure.org/2019,48806)
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