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   OLG Düsseldorf, 19.04.2017 - VII-Verg 38/16   

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OLG Düsseldorf, 19.04.2017 - VII-Verg 38/16 (https://dejure.org/2017,11283)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.04.2017 - VII-Verg 38/16 (https://dejure.org/2017,11283)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. April 2017 - VII-Verg 38/16 (https://dejure.org/2017,11283)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zuschlag erteilt - Nachprüfungsverfahren (noch) zulässig? (VPR 2017, 205)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zuschlag erteilt - Nachprüfungsverfahren (noch) zulässig? (IBR 2017, 516)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2017, 727
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2017 - Verg 38/16
    Ist es - infolge eines wirksamen Zuschlags - zu einer definitiven Rechtsverletzung im Vergabeverfahren gekommen, so sind gemäß § 13 GVG für die sich daraus ergebenden Rechtsstreitigkeiten unmittelbar die ordentlichen Gerichte zuständig (BGH, NJW 2001, 1492 f.).

    Das zeigt auch § 114 Abs. 2 GWB a.F., insbesondere sein Satz 2, wonach aus Gründen der Prozessökonomie nur dann eine Zuständigkeit der Vergabekammer (fort)besteht, eine Rechtsverletzung trotz Zuschlags festzustellen, wenn das Nachprüfungsverfahren zum Zeitpunkt des Zuschlags bereits eingeleitet war (vgl. BGH, NJW 2001, 1492 f.).

  • OLG Jena, 29.05.2002 - 6 Verg 2/02

    Nachprüfungszusage nach Vorabinformation

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2017 - Verg 38/16
    Anderenfalls hätten es die Bieter in der Hand, die Wartefrist mit wiederholten Wertungsrügen, auf deren Überprüfung sich der Auftraggeber einlässt, beliebig oft neu auszulösen (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 29.05.2002 - 6 Verg 2/02 und Beschluss vom 14.02.2005 - 9 Verg 1/05, zitiert jeweils nach juris; Wagner, in: Langen/Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, Band 1, 12. Aufl., § 101a GWB Rn. 31).

    Mangels in diese Richtung weisender Erklärungen hat die Antragsgegnerin kein Vertrauen dahin geschaffen, das frühere Vorabinformationsschreiben mit seiner Angabe des frühesten Zuschlagstermins sei gänzlich gegenstandslos (vgl. auch OLG Jena, Beschluss vom 29.05.2002 - 6 Verg 2/02, zitiert nach juris).

  • VK Bund, 30.08.2016 - VK 2-83/16

    Nachprüfungsantrag nach Zuschlagserteilung; Frist nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2017 - Verg 38/16
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30.08.2016 (VK 2 - 83/16) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass ihr Nachprüfungsantrag nicht als unzulässig verworfen, sondern als unbegründet abgelehnt wird.
  • OLG Naumburg, 29.10.2009 - 1 Verg 5/09

    Rechtsfolgen einer Verletzung der Rügeobliegenheit im vergaberechtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2017 - Verg 38/16
    Soweit das OLG Naumburg (Beschluss vom 29.10.2009 - 1 Verg 5/09, BeckRS 2010, 01733) dies für den Rechtszustand vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts vom 20.04.2009 (BGBl. I 2009, 790) anders bewerten wollte, ist dies aufgrund der nachfolgenden Gesetzesänderungen überholt (vgl. Dreher, in: Dreher/Marotzke, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 2. Aufl., § 101b GWB Rn. 38).
  • OLG Jena, 14.02.2005 - 9 Verg 1/05

    Vorabmitteilung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2017 - Verg 38/16
    Anderenfalls hätten es die Bieter in der Hand, die Wartefrist mit wiederholten Wertungsrügen, auf deren Überprüfung sich der Auftraggeber einlässt, beliebig oft neu auszulösen (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 29.05.2002 - 6 Verg 2/02 und Beschluss vom 14.02.2005 - 9 Verg 1/05, zitiert jeweils nach juris; Wagner, in: Langen/Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, Band 1, 12. Aufl., § 101a GWB Rn. 31).
  • OLG München, 13.08.2010 - Verg 10/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zuschlagserteilung unter Verstoß gegen die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2017 - Verg 38/16
    Insofern käme, wenn überhaupt (siehe OLG München, NZBau 2011, 59, 60), allenfalls eine Präklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB a.F. wegen einer nicht unverzüglichen Rüge nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften in Betracht.
  • OLG Rostock, 20.10.2010 - 17 Verg 5/10

    Vergabeverfahren: Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2017 - Verg 38/16
    Ausführungen des OLG Rostock (Beschluss vom 20.10.2010 - 17 Verg 5/10, zitiert nach juris), die denjenigen des OLG Naumburg nahe kommen und den hier maßgeblichen Rechtsstand betreffen, waren in dem von ihm zu entscheidenden Fall nicht entscheidungserheblich.
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2006 - Verg 26/06

    Vergaberecht: Unzulässige De-facto-Vergabe eines öffentlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2017 - Verg 38/16
    Mit § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB a.F. hat er lediglich die seinerzeit schon gefestigte Rechtsprechung (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 19.07.2006 - VII-Verg 26/06, zitiert nach juris) zum Entfallen der Rügeobliegenheit in den Fällen der De-facto-Vergabe normiert.
  • VK Brandenburg, 23.08.2018 - VK 15/18

    Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit: Wann wird ein Auftragnehmer

    Wenn ein Zuschlag einmal wirksam erteilt worden ist, ohne dass zuvor ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer eingeleitet wurde, kann eine Zuständigkeit der Vergabekammer in der Regel nicht mehr begründet werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. April 2017 - Verg 38/16).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2019 - Verg 53/18

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Ein solcher ist auch für den von der Antragstellerin gestellten Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 1 i.V.m. § 135 GWB Statthaftigkeitsvoraussetzung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20.03.2018 - VII-Verg 65/18, zitiert nach juris, Tz. 68, und vom 19.04.2017 - VII-Verg 38/16, zitiert nach juris, Tz. 25).

    Eine Ausnahme gilt aber in den beiden in § 135 Abs. 1 GWB geregelten Fällen, in denen der Zuschlag zunächst nur zu einem schwebend wirksamen Vertrag führt (Senatsbeschluss vom 19.04.2017 - VII-Verg 38/16, zitiert nach juris, Tz. 22 f.).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist über das Vorliegen einer der in § 135 Abs. 1 GWB genannten Vergaberechtsverstöße noch nicht im Rahmen der Prüfung der Statthaftigkeit des Nachprüfungsantrags abschließend zu entscheiden, sondern im Rahmen der Begründetheit, wenn der Nachprüfungsantrag im Übrigen zulässig ist (vgl. Senatsbeschluss vom 19.04.2017 - VII-Verg 38/16, zitiert nach juris, Tz. 24; ebenso Gnittke/Hattig, in: Müller-Wrede, GWB, § 135 Rn. 64).

    Im Fall eines Nachprüfungsantrags nach § 160 Abs. 1 i.V.m. § 135 GWB muss sich diese Geltendmachung auf mindestens zwei Vergaberechtsverstöße beziehen, zum einen auf einen der Verstöße, die in § 135 Abs. 1 GWB genannt sind (siehe Senatsbeschluss vom 19.04.2017 - VII-Verg 38/16, zitiert nach juris, Tz. 13 und 24 f.) und den Weg in den Primärrechtsschutz eröffnen, und zum anderen auf sonstige Vergaberechtsverstöße.

  • OLG Celle, 24.10.2019 - 13 Verg 9/19

    Wirksamkeit des Zuschlags; Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsverfahrens

    In solchen Fällen ist eine rechtliche Argumentation, nach der ein solcher Verstoß zu bejahen wäre, nicht schon im Rahmen der Statthaftigkeit des Rechtsbehelfs, sondern erst im Rahmen der Begründetheit zu prüfen (vgl. näher OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. April 2017 - Verg 38/16, juris Rn. 24).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - Verg 54/18

    Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der Wartepflicht gem. § 19 Abs. 2 S. 3 VOB/A -EU

    a) Der erteilte Zuschlag steht der Statthaftigkeit des Nachprüfungsverfahrens nicht entgegen, da der Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags gemäß § 135 GWB gerichtet ist (s. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.04.2017, VII-Verg 38/16, juris Rn. 22 ff.).
  • OLG Bremen, 04.11.2022 - 2 Verg 1/22

    Nachprüfungsverfahren zur Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen

    § 135 Abs. 1 GWB regelt damit den Spezialfall der Statthaftigkeit eines Nachprüfungsantrags trotz eines bereits erteilten Zuschlags (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. April 2017 - VII-Verg 38/16 -, Rn. 23, juris; Beschluss vom 12. Juni 2019 - VII-Verg 54/18 -, Rn. 43, juris; Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 1. April 2022 - 2 Verg 1/21 -, Rn. 74, juris).

    In solchen Fällen ist eine rechtliche Argumentation, nach der ein Verstoß gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 GWB zu bejahen ist, nicht schon im Rahmen der Statthaftigkeit des Rechtsbehelfs, sondern erst im Rahmen der Begründetheit zu überprüfen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. April 2017 - VII- Verg 38/16 -, Rn. 24, juris).

  • OLG Düsseldorf, 05.04.2023 - Verg 27/22

    Vergabeverfahren abgeschlossen: Kein Vergaberechtsschutz mehr!

    Der vergaberechtliche Primärrechtsschutz hat nach § 168 Abs. 1 Satz 1 GWB das Ziel, eine Rechtsverletzung im noch nicht abgeschlossenen Vergabeverfahren zu beseitigen (Senatsbeschluss vom 19. April 2017, VII-Verg 38/16, BeckRS 2017, 116312 Rn. 18).

    Ist der Zuschlag einmal wirksam erteilt, ohne dass zuvor ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer eingeleitet worden ist, kann eine Zuständigkeit der Vergabekammern nicht mehr begründet werden (Senatsbeschluss vom 19. April 2017, VII-Verg 38/16, BeckRS 2017, 116312 Rn. 18).

    § 135 GWB regelt damit den Spezialfall der Statthaftigkeit eines Nachprüfungsantrags trotz eines bereits erteilten Zuschlags (Senatsbeschluss vom 19. April 2017, VII-Verg 38/16, BeckRS 2017, 116312 Rn. 19).

    In solchen Fällen ist eine rechtliche Argumentation, nach der ein Verstoß gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 GWB zu bejahen ist, nicht schon im Rahmen der Statthaftigkeit des Rechtsbehelfs, sondern erst im Rahmen der Begründetheit zu überprüfen (Senatsbeschluss vom 19. April 2017, VII-Verg 38/16, BeckRS 2017, 116312 Rn. 19; OLG Celle, Beschluss vom 24. Oktober 2019, 13 Verg 9/19, NZBau 2020, 535 Rn. 17).

    Auch diese Regelung gilt folglich nur in den Fällen, in denen der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB vor wirksamer Erteilung des Auftrags angebracht worden ist (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000, X ZB 14/00, NJW 2001, 1492, 1493), wenn also das Nachprüfungsverfahren zum Zeitpunkt des Zuschlags bereits eingeleitet war (Senatsbeschluss vom 19. April 2017, VII-Verg 38/16, BeckRS 2017, 116312 Rn. 18).

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - Verg 34/21

    Anforderungen an die Schätzung des Auftragswerts als Schwellenwert für die

    Das zeigt auch § 168 Abs. 2 GWB, insbesondere sein Satz 2, wonach aus Gründen der Prozessökonomie nur dann eine Zuständigkeit der Vergabekammer (fort) besteht, eine Rechtsverletzung trotz Zuschlags festzustellen, wenn das Nachprüfungsverfahren zum Zeitpunkt des Zuschlags bereits eingeleitet war (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000, X ZB 14/00, NJW 2001, 1492 f; Senatsbeschluss vom 19. April 2017, VII-Verg 38/16, BeckRS 2017, 116312 Rn. 18).

    § 135 GWB regelt damit den Spezialfall der Statthaftigkeit eines Nachprüfungsantrags trotz eines bereits erteilten Zuschlags (Senatsbeschluss vom 19. April 2017, VII-Verg 38/16, BeckRS 2017, 116312 Rn. 19).

    In solchen Fällen ist eine rechtliche Argumentation, nach der ein Verstoß gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 GWB zu bejahen ist, nicht schon im Rahmen der Statthaftigkeit des Rechtsbehelfs, sondern erst im Rahmen der Begründetheit zu überprüfen (Senatsbeschluss vom 19. April 2017, VII-Verg 38/16, BeckRS 2017, 116312 Rn. 19; OLG Celle, Beschluss vom 24. Oktober 2019, 13 Verg 9/19, NZBau 2020, 535 Rn. 17).

  • BayObLG, 20.01.2022 - Verg 7/21

    Dringlichkeit der Vergabe bezüglich des Ankaufs von Antigen-Schnelltests zur

    Als doppelrelevante Tatsache entscheidet die Nachprüfungsinstanz über die Wirksamkeit des Zuschlags im Rahmen der Begründetheit (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. April 2017, VII-Verg 38/16, juris Rn. 23, noch zu § 101b Abs. 1 GWB a. F.; Braun in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, GWB § 135 Rn. 103b).
  • OLG Bremen, 14.12.2021 - 2 Verg 1/21

    Anforderungen an mehrfache Dringlichkeitsvergaben von Corona-Schnelltests -

    § 135 Abs. 1 GWB regelt damit den Spezialfall der Statthaftigkeit eines Nachprüfungsantrags trotz eines bereits erteilten Zuschlags (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. April 2017 - VII-Verg 38/16 -, Rn. 23, juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2022 - Verg 1/22

    Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nur im Ausnahmefall!

    Das zeigt auch § 168 Abs. 2 GWB, insbesondere sein Satz 2, wonach aus Gründen der Prozessökonomie nur dann eine Zuständigkeit der Vergabekammer (fort)besteht, eine Rechtsverletzung trotz Zuschlags festzustellen, wenn das Nachprüfungsverfahren zum Zeitpunkt des Zuschlags bereits eingeleitet war (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000, X ZB 14/00, NJW 2001, 1492 f; Senatsbeschluss vom 19. April 2017, VII-Verg 38/16, BeckRS 2017, 116312 Rn. 18).

    § 135 GWB regelt damit den Spezialfall der Statthaftigkeit eines Nachprüfungsantrags trotz eines bereits erteilten Zuschlags (Senatsbeschluss vom 19. April 2017, VII-Verg 38/16, BeckRS 2017, 116312 Rn. 19).

    In solchen Fällen ist eine rechtliche Argumentation, nach der ein Verstoß gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 GWB zu bejahen ist, nicht schon im Rahmen der Statthaftigkeit des Rechtsbehelfs, sondern erst im Rahmen der Begründetheit zu überprüfen (Senatsbeschluss vom 19. April 2017, VII-Verg 38/16, BeckRS 2017, 116312 Rn. 19; OLG Celle, Beschluss vom 24. Oktober 2019, 13 Verg 9/19, NZBau 2020, 535 Rn. 17).

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2019 - Verg 65/18

    Statthaftigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags hinsichtlich des Abschlusses von

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2022 - Verg 30/21

    Vergabeanfechtung bzw. Nachprüfung eines offenen Verfahrens bezogen auf

  • VK Bund, 30.05.2017 - VK 2-46/17

    Vergleichbare Referenzen bei IT-Ausschreibung

  • VK Bund, 04.12.2017 - VK 2-134/17

    Keine Statthaftigkeit bei wirksamem Vertragsschluss; Frist des § 135 Abs. 2 GWB

  • VK Brandenburg, 12.03.2019 - VK 1/19

    Vorabinformation muss nur bei erneuter Wertung wiederholt werden!

  • OLG Frankfurt, 31.10.2022 - 11 Verg 7/21

    Kostenentscheidung bei Erledigung des Nachprüfungsantrags in der

  • VK Nordbayern, 16.02.2022 - RMF-SG21-3194-7-1

    Wer Bieter ist, muss eindeutig sein!

  • OLG Brandenburg, 25.09.2018 - 19 Verg 1/18

    Statthaftigkeit eines Nachprüfungsantrags nach wirksamem Zuschlag

  • VK Niedersachsen, 08.05.2023 - VgK-8/23

    An eine mitgeteilte Stillhaltefrist ist der Auftraggeber gebunden!

  • OLG Celle, 17.06.2021 - 13 Verg 2/21

    Umfang der Tatbestands- und Bindungswirkung bestandskräftiger Entscheidungen der

  • VK Niedersachsen, 08.05.2023 - VgK-08/23

    Mitgeteilte Stillhaltefrist schafft Vertrauenstatbestand!

  • VK Niedersachsen, 03.05.2023 - VgK-08/23
  • VK Rheinland, 29.08.2018 - VK K 28/18

    Nicht jede Vorabinformation setzt Wartefrist in Gang...

  • VK Bund, 02.06.2017 - VK 2-52/17

    Nachprüfungsantrag des Zuschlagsempfängers bei schwebender Wirksamkeit nach § 135

  • VK Bund, 13.06.2022 - VK 1-47/22

    Administration

  • VK Brandenburg, 29.06.2018 - VK 7/18

    Wer kein Angebot abgibt, ist kein Bieter!

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