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   OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - VII-Verg 39/16   

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OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - VII-Verg 39/16 (https://dejure.org/2017,9440)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.03.2017 - VII-Verg 39/16 (https://dejure.org/2017,9440)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. März 2017 - VII-Verg 39/16 (https://dejure.org/2017,9440)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ams-rae.de

    Sofortige Beschwerde: Rahmenvertrag "Gerätekraftwagen für die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk", sog. Schulnotensystem bzw. Wertungssystem,

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Schulnotensystems bei der Bewertung von Angeboten

  • rechtsportal.de

    GWB § 97 Abs. 1 a.F.
    Zulässigkeit eines Schulnotensystems bei der Bewertung von Angeboten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bewertungsskala von "ohne Mängel" bis "nicht akzeptabel" zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä. (6)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schulnotensystem

  • vergabeblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Transparenz in der Angebotswertung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabeverstöße bei "sich noch entwickelnder Rechtsprechung" sind nicht erkennbar! (VPR 2017, 115)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bewertungsskala von "ohne Mängel" bis "nicht akzeptabel" zulässig? (VPR 2017, 82)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bewertungsskala von "ohne Mängel" bis "nicht akzeptabel" zulässig? (IBR 2017, 328)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabeverstöße bei "sich noch entwickelnder Rechtsprechung" sind nicht erkennbar! (IBR 2017, 333)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2017, 296
  • ZfBR 2017, 498
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (26)

  • EuGH, 14.07.2016 - C-6/15

    TNS Dimarso - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Dienstleistungsaufträge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16
    Die Anforderungen der Vergabekammer seien überzogen und stünden auch nicht im Einklang mit der Entscheidung des EuGH vom 14.07.2016 - C-6/15 (Dimarso).

    Der Senat beantwortet sie für das bis zum 17.04.2016 einschließlich geltende Vergaberecht, das in Umsetzung der Richtlinie 2004/18/EG erlassen worden ist, mit einer Präzisierung seiner Rechtsprechung, und zwar auch nach Maßgabe der Ausführungen im Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14.07.2016 - C-6/15 (Dimarso).

    Der Europäische Gerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 14.07.2016 - C-6/15 (Dimarso) zur Auslegung von Art. 53 Abs. 2 der Richtlinie 2004/18/EG mit der Bekanntgabe von Zuschlagskriterien und ihrer Gewichtung befasst und insoweit die in seiner Entscheidung vom 14.02.2008 - C-532/06 (Lianakis) aufgestellten Grundsätze bestätigt.

    Bei solchen Bewertungssystemen handelt es sich letztlich um Bewertungsmethoden im Sinne des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 14.07.2016 - C-6/15 (Dimarso).

    Der Senat übersieht nicht, dass der Europäische Gerichtshof diese konkrete Frage in seinem Urteil vom 14.07.2016 - C-6/15 (Dimarso) nicht zu beantworten hatte.

    Die konkrete Ausgestaltung der Bewertungsmethode ist dem öffentlichen Auftraggeber überlassen, der insoweit über einen gewissen Freiraum verfügt (vgl. EuGH, Urteil vom 14.07.2016 - C-6/15, zitiert nach juris, Tz. 29; siehe auch Senatsbeschluss vom 27.05.2015 - VII-Verg 2/15, zitiert nach juris, dort Tz. 39).

    Zum einen liegt mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14.07.2016 - C-6/15 (Dimarso) nunmehr eine Entscheidung zu unionsrechtlichen Transparenzanforderungen an die vom öffentlichen Auftraggeber verwendete Bewertungsmethode vor, die im Zuge der gebotenen europarechtskonformen Anwendung nationalen Rechts auch der Bundesgerichtshof zu beachten hätte.

    Soweit sich andere Oberlandesgerichte der Ansicht angeschlossen haben, dass für den Bieter erkennbar sein muss, auf welche Punkte der Auftraggeber Wert legt und welche Erwartungen ihn daher auch bei der Bewertung leiten (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 23.06.2016 - 11 Verg 4/16, zitiert nach juris, dort Tz. 55; OLG Celle, Urteil vom 23.02.2016 - 13 U 148/15, zitiert nach juris, dort Tz. 19; OLG Dresden, Beschluss vom 26.01.2016 - Verg 1/16, zitiert nach VERIS), entspricht dies - wie oben dargestellt - weiterhin der Rechtsprechung des Senats und wird von ihm anknüpfend an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14.07.2016 - C-6/15 (Dimarso) zukünftig nur nicht mehr als eine Frage der Transparenz der Bewertungsmethode verstanden.

  • OLG Düsseldorf, 02.11.2016 - Verg 25/16

    Anforderungen an die Bewertung von Zuschlagskriterien

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16
    Der Senat hat insofern gefordert, dass die Anwendung eines Bewertungsmaßstabs nicht einem ungebundenen, völlig freien Ermessen des Auftraggebers überantwortet werden dürfe, weil dies objektiv willkürliche Bewertungen gestatten und die Gefahr von Manipulationen erzeugen würde (Senatsbeschluss vom 16.12.2015 - VII-Verg 25/15, zitiert nach juris, dort Tz. 44; Senatsbeschluss vom 02.11.2016 - VII-Verg 25/16, zitiert nach juris, dort Tz. 43).

    Er hat infolgedessen bei funktionalen Ausschreibungen sog. reine Schulnotensysteme aufgrund völliger Unbestimmtheit und Intransparenz der Bewertungsmaßstäbe als vergaberechtswidrig bewertet (Senatsbeschluss vom 02.11.2016 - VII-Verg 25/16, zitiert nach juris, dort Tz. 43 = NZBau 2017, 116, 117).

    Nur dann, wenn diese Systeme eine Aufgliederung erfahren, durch die Anhaltspunkte gegeben werden, an denen Bieter den geforderten Erfüllungsgrad erkennen können sowie, worauf es dem Auftraggeber ankommt, ist der Bewertungsmaßstab vom Senat als hinreichend aussagekräftig und bestimmt angesehen worden (Senatsbeschluss vom 02.11.2016 - VII-Verg 25/16, zitiert nach juris, dort Tz. 44 = NZBau 2017, 116, 117).

    Hieran hat sich eine inzwischen längere Reihe von Entscheidungen zur Transparenz des Bewertungsmaßstabs bei Verwendung sog. Schulnotensysteme angeschlossen, zuletzt der Beschluss vom 02.11.2016 - VII-Verg 25/16.

    Dies gilt insbesondere bei funktionalen Ausschreibungen, bei denen der öffentliche Auftraggeber - wie der Senat wiederholt entschieden hat und woran er festhält - die auf die Formulierung der Leistungsbeschreibung und der Zuschlagskriterien einschließlich ggf. notwendiger Unterkriterien und ihrer Gewichtung zu verwendende Aufmerksamkeit nicht durch die Verwendung eines reinen Schulnotensystems ersetzen kann (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 02.11.2016 - VII-Verg 25/16, zitiert nach juris, dort Tz. 43 = NZBau 2017, 116, 117).

  • OLG Düsseldorf, 17.07.2013 - Verg 10/13

    Ausschließung eines Bieters wegen Fehlens von Zertifikaten oder vergleichbaren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats, von der abzuweichen kein Anlass besteht, ist ein Nachprüfungsantrag unbegründet, wenn auszuschließen ist, dass es durch einen Verstoß gegen Vergabevorschriften zu einer Beeinträchtigung der Auftragschancen des Antragstellers gekommen ist (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 28.01.2015 - VII-Verg 31/14, vom 17.07.2013 - VII-Verg 10/13 und vom 15.06.2010 - VII-Verg 10/10, jeweils zitiert nach juris).

    Ein Erfolg scheitert daran, dass es - wie schon ausgeführt - durch einen etwaigen Verstoß gegen Vergabevorschriften zu einer Beeinträchtigung der Auftragschancen des Antragstellers gekommen sein muss (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 17.07.2013 - VII-Verg 10/13 und vom 15.06.2010 - VII-Verg 10/10, jeweils zitiert nach juris).

    Er stützt sich nicht, was aber notwendig wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06; Senatsbeschluss vom 17.07.2013 - VII-Verg 10/13, jeweils zitiert nach juris), auf einen begründeten Verdacht.

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - Verg 10/10

    Rechtsfolgen einer produktorientierten Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats, von der abzuweichen kein Anlass besteht, ist ein Nachprüfungsantrag unbegründet, wenn auszuschließen ist, dass es durch einen Verstoß gegen Vergabevorschriften zu einer Beeinträchtigung der Auftragschancen des Antragstellers gekommen ist (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 28.01.2015 - VII-Verg 31/14, vom 17.07.2013 - VII-Verg 10/13 und vom 15.06.2010 - VII-Verg 10/10, jeweils zitiert nach juris).

    Ein Erfolg scheitert daran, dass es - wie schon ausgeführt - durch einen etwaigen Verstoß gegen Vergabevorschriften zu einer Beeinträchtigung der Auftragschancen des Antragstellers gekommen sein muss (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 17.07.2013 - VII-Verg 10/13 und vom 15.06.2010 - VII-Verg 10/10, jeweils zitiert nach juris).

  • EuGH, 12.03.2015 - C-538/13

    eVigilo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches Auftragswesen -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16
    Hiernach ist auf einen durchschnittlich fachkundigen, die übliche Sorgfalt anwendenden Bieter abzustellen (vgl. EuGH, Urteil vom 12.03.2015 - C-538/13, zitiert nach juris, dort Tz. 55, 58).

    Die Leistungsbeschreibung, die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung müssen in einem solchen Fall hinreichend klar bleiben (vgl. auch EuGH, Urteil vom 12.03.2015 - C-538/13, zitiert nach juris, dort Tz. 53).

  • OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 11 Verg 4/16

    Zur Intransparenz von Bewertungskriterien

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16
    Für den Senat spricht viel dafür, dass dies schon aus der grundsätzlichen Erwägung heraus gilt, dass von einem durchschnittlichen Bieter keine Kenntnis der sich noch entwickelnden Rechtsprechung zur Transparenz von Bewertungsmaßstäben verlangt werden kann (siehe OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 23.06.2016 - 11 Verg 4/16, zitiert nach juris, dort Tz. 52).

    Soweit sich andere Oberlandesgerichte der Ansicht angeschlossen haben, dass für den Bieter erkennbar sein muss, auf welche Punkte der Auftraggeber Wert legt und welche Erwartungen ihn daher auch bei der Bewertung leiten (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 23.06.2016 - 11 Verg 4/16, zitiert nach juris, dort Tz. 55; OLG Celle, Urteil vom 23.02.2016 - 13 U 148/15, zitiert nach juris, dort Tz. 19; OLG Dresden, Beschluss vom 26.01.2016 - Verg 1/16, zitiert nach VERIS), entspricht dies - wie oben dargestellt - weiterhin der Rechtsprechung des Senats und wird von ihm anknüpfend an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14.07.2016 - C-6/15 (Dimarso) zukünftig nur nicht mehr als eine Frage der Transparenz der Bewertungsmethode verstanden.

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16
    Allerdings hat der Senat in der Vergangenheit, insbesondere im Zusammenhang mit sog. Schulnotensystemen beziehungsweise Wertungssystemen, die an Schulnoten angelehnt sind, wiederholt entschieden, dass Bewertungsmaßstäbe intransparent sind, die es dem Bieter nicht ermöglichen, im Vorhinein zu bestimmen, welchen Erfüllungsgrad sein Angebot auf der Grundlage des aufgestellten Kriterienkatalogs oder konkreter Kriterien aufweisen muss, um mit den in einem Bewertungsschema festgelegten Punktwerten bewertet zu werden (Senatsbeschluss vom 29.04.2015 - VII-Verg 35/14 = NZBau 2015, 440, 445; Senatsbeschluss vom 21.10.2015 - VII-Verg 28/14, zitiert nach juris, dort Tz. 75; Senatsbeschluss vom 16.12.2015 - VII-Verg 25/15, zitiert nach juris, dort Tz. 40; Senatsbeschluss vom 01.06.2016 - VII-Verg 6/16, zitiert nach juris, dort Tz. 92).

    Die VOL/A in der hier maßgeblichen Fassung kennt das frühere Verbot der Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse nicht mehr (vgl. Senatsbeschluss vom 21.10.2015 - VII-Verg 28/14, zitiert nach juris, dort Tz. 14).

  • OLG Naumburg, 16.12.2016 - 7 Verg 6/16

    Schutzausstattung - Vergaberecht: Zulässigkeit eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16
    Für die Frage der Erkennbarkeit ist nach der Rechtsprechung des Senats in Übereinstimmung mit den europarechtlichen Vorgaben ein objektiver Maßstab anzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 01.06.2016 - VII-Verg 6/16, zitiert nach juris, dort Tz. 36; tendenziell ebenso OLG Naumburg, Beschluss vom 16.12.2016 - 7 Verg 6/16, zitiert nach juris).

    Ob gerade hieraus zulasten von Bietern abgeleitet werden kann, dass wegen der breit geführten öffentlichen Diskussion in den Bieterkreisen ein gewisses Problembewusstsein vorhanden sein muss, wie dies teilweise vertreten wird (so vom OLG Naumburg, Beschluss vom 16.12.2016 - 7 Verg 6/16, zitiert nach juris, dort Tz. 63), kann letztlich aber dahinstehen.

  • VK Bund, 31.08.2016 - VK 2-79/16

    Schulnotensystem, Konkretisierung Erwartungshorizont

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16
    Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 31.08.2016 (VK 2 - 79/16) aufgehoben.

    Die Beigeladene beantragt, den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 31.08.2016, VK 2-79/16 aufzuheben, den Nachprüfungsantrag abzulehnen und der Antragstellerin die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie des Nachprüfungsverfahrens aufzuerlegen.

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2016 - Verg 6/16

    Anforderungen an die Ausschreibung der Vergabe von Vertriebsdienstleistungen im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16
    Für die Frage der Erkennbarkeit ist nach der Rechtsprechung des Senats in Übereinstimmung mit den europarechtlichen Vorgaben ein objektiver Maßstab anzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 01.06.2016 - VII-Verg 6/16, zitiert nach juris, dort Tz. 36; tendenziell ebenso OLG Naumburg, Beschluss vom 16.12.2016 - 7 Verg 6/16, zitiert nach juris).

    Allerdings hat der Senat in der Vergangenheit, insbesondere im Zusammenhang mit sog. Schulnotensystemen beziehungsweise Wertungssystemen, die an Schulnoten angelehnt sind, wiederholt entschieden, dass Bewertungsmaßstäbe intransparent sind, die es dem Bieter nicht ermöglichen, im Vorhinein zu bestimmen, welchen Erfüllungsgrad sein Angebot auf der Grundlage des aufgestellten Kriterienkatalogs oder konkreter Kriterien aufweisen muss, um mit den in einem Bewertungsschema festgelegten Punktwerten bewertet zu werden (Senatsbeschluss vom 29.04.2015 - VII-Verg 35/14 = NZBau 2015, 440, 445; Senatsbeschluss vom 21.10.2015 - VII-Verg 28/14, zitiert nach juris, dort Tz. 75; Senatsbeschluss vom 16.12.2015 - VII-Verg 25/15, zitiert nach juris, dort Tz. 40; Senatsbeschluss vom 01.06.2016 - VII-Verg 6/16, zitiert nach juris, dort Tz. 92).

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2015 - Verg 25/15

    Anforderungen an das Verfahren vor der Vergabekammer; Anforderungen an die

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2015 - Verg 35/14

    Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsverfahrens betreffend die Ausschreibung von

  • EuGH, 24.01.2008 - C-532/06

    Lianakis u.a. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2005 - Verg 5/05

    Nachprüfungsverfahren und Untersuchungsgrundsatz

  • OLG Düsseldorf, 06.02.2008 - Verg 37/07

    Investorenauswahl einer Kommune unterliegt dem Vergaberecht

  • OLG Celle, 08.09.2011 - 13 Verg 4/11

    Verpflichtung des Auftraggebers in einem öffentlichen Vergabeverfahren zur

  • OLG Düsseldorf, 28.01.2015 - Verg 31/14

    Anforderungen an die Zulassung von Nebenangeboten

  • BGH, 18.03.2014 - X ZB 12/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung für ein Beschwerdeverfahren

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2015 - Verg 2/15

    Zulässigkeit der Abgabe mehrerer Hauptangebote bei der Ausschreibung von

  • EuGH, 09.09.2015 - C-160/14

    Der portugiesische Staat muss den Arbeitnehmern von Air Atlantis, einer früheren

  • OLG Dresden, 26.01.2016 - Verg 1/16

    Wertung nach Schulnoten kann zulässig sein!

  • OLG Celle, 23.02.2016 - 13 U 148/15

    Anforderungen an die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen im

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

  • OLG München, 22.10.2015 - Verg 5/15

    Unzulässigkeit der Ausschreibung von Alternativ- oder Wahlpositionen

  • OLG Düsseldorf, 09.04.2008 - Verg 2/08

    Zu den Voraussetzungen der Bekanntgabe einer detaillierten Bewertungsmatrix und

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    b) Die Voraussetzungen für die Entscheidung durch den Bundesgerichtshof nach § 179 Abs. 2 GWB sind nicht nachträglich dadurch entfallen, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf in einer neueren Entscheidung von seiner zur Divergenzvorlage führenden Rechtsprechung Abstand genommen hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. März 2017 - Verg 39/16).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 66/18

    Wann ist eine Produktvorgabe aus technischen Gründen sachlich gerechtfertigt?

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist ein Nachprüfungsantrag im Falle eines festgestellten Verstoßes gegen Vergaberecht unbegründet, wenn auszuschließen ist, dass es durch den Verstoß gegen Vergabevorschriften zu einer Beeinträchtigung der Auftragschancen des Antragstellers gekommen ist (Senatsbeschlüsse vom 13. Mai 2019, VII-Verg 47/18, vom 17. Januar 2018, VII-Verg 39/17 - juris, Rn. 80, vom 27. September 2017, VII-Verg 12/17 - juris, Rn. 24; vom 8. März 2017, VII-Verg 39/16, und vom 15. Juni 2010, VII-Verg 10/10, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 24/18

    Vergabesenat: Vorerst kein neues Dach für das Poppelsdorfer Schloss in Bonn

    Erkennbar ist danach ein Vergaberechtsverstoß, wenn sich die zugrunde liegenden Tatsachen aus den Vergabeunterlagen ergeben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12.10.2011, VII-Verg 46/11, juris Rn. 50; Beschluss v. 09.04.2014, VII-Verg 36/13, juris Rn. 47) und sie ein durchschnittlich fachkundiger, die übliche Sorgfalt anwendender Bieter bei Durchsicht und Bearbeitung der Vergabeunterlagen als Vergaberechtsverstoß erkennen konnte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 08.03.2017, VII-Verg 39/16, juris Rn. 35).
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