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   OLG Düsseldorf, 13.08.2008 - VII-Verg 42/07   

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OLG Düsseldorf, 13.08.2008 - VII-Verg 42/07 (https://dejure.org/2008,2863)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.08.2008 - VII-Verg 42/07 (https://dejure.org/2008,2863)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. August 2008 - VII-Verg 42/07 (https://dejure.org/2008,2863)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung eines Ausschlusses des Angebots im Vergabeverfahren bei unklaren Angaben zum Nachunternehmereinsatz; Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung einer Gemeinde; Vorliegen eines Wettbewerbsverstoßes oder einer Wettbewerbsverzerrung im Vergabeverfahren bei ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GO NRW § 107; ; GO NRW § 107 Abs. 1; ; GO NRW § 107 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; GO NRW § 107 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; GO NRW § 107 Abs. 2 S. 1 Nr. 4; ; GO NRW § 107 Abs. 2 S. 2; ; GO NRW § 10... 7 Abs. 4; ; GO NRW § 107 Abs. 4 S. 1; ; GO NRW § 107 Abs. 4 S. 2; ; VwGO § 123; ; ZPO § 148; ; VOL/A § 2 Nr. 1 Abs. 2; ; VOL/A § 7 Nr. 6; ; VOL/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 1; ; VOL/A § 21 Nr. 1 Abs. 3; ; VOL/A § 21 Nr. 1 Abs. 4; ; VOL/A § 24 Nr. 1 Abs. 1; ; VOL/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 c; ; VOL/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 d; ; VOL/A § 25 Nr. 1 Abs. 2 a; ; VOL/A § 25 Nr. 2 Abs. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; VOL/B § 4 Nr. 4; ; GkG NRW § 1 Abs. 2; ; GkG NRW § 1 Abs. 3; ; GkG NRW § 8 Abs. 1; ; RVRG § 20 Abs. 1; ; GO-ReformG NRW § 1; ; GWB § 1; ; GWB § 97 Abs. 1; ; GWB § 97 Abs. 4; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; VOB/A § 8 Nr. 6; ; LAbfG NRW § 5 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Prüfung durch die Vergabestelle und den Vergabenachprüfungsinstanzen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erfolgloser Nachprüfungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (39)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2008 - 15 B 122/08

    Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2008 - Verg 42/07
    Durch Beschluss vom 1.4.2008 (15 B 122/08) entschied das Oberverwaltungsgericht, die Beigeladene verstoße durch ihre Beteiligung am Vergabeverfahren nicht gegen die durch § 107 GO NRW n.F. bei kommunalwirtschaftlichen Betätigungen bestehenden Beschränkungen.

    § 107 GO NRW ist nach Maßgabe des § 8 Abs. 1 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) NRW und § 20 Abs. 1 des Gesetzes über den Regionalverband R (RVRG) auf die Bietertätigkeit der Beigeladenen sinngemäß anzuwenden (so auch OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 1.4.2008 - 15 B 122/08, BA 3 f.).

    b) Diesem vom Senat in der Vergangenheit bereits eingenommenen Standpunkt (vgl. Beschl. v. 12.1.2000 - Verg 3/99, NZBau 2000, 155, 156 - Awista; Beschl. v. 17.6.2002 - Verg 18/02, NZBau 2002, 626, 628 f. - DAR) ist das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen durch den Beschluss vom 1.4.2008 (15 B 122/08) in einem obiter dictum entgegengetreten.

    Eine Wettbewerbsbeschränkung durch Aufnahme einer der Beigeladenen nach § 107 GO NRW an sich untersagten Tätigkeit lässt sich nicht mit dem Hinweis auf eine vom Marktzutritt der öffentlichen Hand tatsächlich ausgehende und vom Gesetz sogar erwünschte Belebung des Wettbewerbs verneinen (so aber OVG NRW, Beschl. v. 1.4.2008 - 15 B 122/08, BA 6 im Anschluss an BGH, Urt. v. 25.4.2002 - I ZR 250/00, NJW 2002, 2645, 2647 = NZBau 2002, 516 = VergabeR 2002, 467 = VerwRundschau 2002, 426 - Elektroarbeiten sowie BGH, Urt. v. 26.9.2002 - I ZR 293/99, NJW 2003, 586 - Altautoverwertung).

    So stützt sich auch die Ansicht des Senats gerade nicht auf eine Anwendung des UWG (die Annahme eines "Erstrecht-Schlusses" durch das OVG für das Land Nordrhein-Westfalen ist von daher verfehlt, vgl. Beschl. v. 1.4.2008 - 15 B 122/08, BA 7), sondern auf eine selbständige Anwendung des vergaberechtlichen Wettbewerbsprinzips, das in den genannten Normen des GWB und der VOL/A Ausdruck gefunden hat, in Verbindung mit dem durch § 107 GO NRW normierten Marktzutrittsverbot (vgl. Senat, Beschl. v. 17.6.2002 - Verg 18/02, NZBau 2002, 626, 631 - DAR).

    Auch in solchen Fällen sind die Vergabenachprüfungsinstanzen - anders als das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen meint (Beschl. v. 1.4.2008 - 15 B 122/08, BA 8 f.) - keineswegs auf eine Überprüfung offensichtlicher Leistungshindernisse beschränkt, sondern ist die Rechtslage von ihnen vollumfänglich zu überprüfen (vgl. auch Senat, Beschl. v. 31.3.2003 - Verg 10/03; Beschl. v. 28.5.2003 - Verg 10(03, NZBau 2004, 175 - Starmed; Beschl. v. 21.2.2005 - VII-Verg 91/04, GRGR 2006, 224 = WuW/E Verg 1055 - Heckler & Koch).

    Denn die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 1.4.2008 (15 B 122/08) sind - soweit sie die Prüfungskompetenz der Vergabenachprüfungsinstanzen betreffen - für die Entscheidung nicht tragend, sondern stellen, da das Gericht eine Überschreitung der durch § 107 GO NRW angeordneten kommunalwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen in der Sache verneint hat, lediglich ein obiter dictum dar.

    f) In der Sache teilt der Senat aber die in einem Eilverfahren nach § 123 VwGO vom Oberverwaltungsgericht durch Beschluss vom 1.4.2008 (15 B 122/08) zum Ausdruck gebrachte Rechtsauffassung, wonach die Beteiligung der Beigeladenen am Vergabeverfahren die gesetzlichen Schranken einer kommunalwirtschaftlichen Betätigung nach § 107 GO NRW in der am 17.10.2007 in Kraft getretenen neuen Fassung nicht überschreitet.

    Dadurch sind nur solche Betätigungen geschützt, die in sachlicher und räumlicher Hinsicht (gebietsspezifisch) von der betreffenden Kommune auf der Grundlage des bisherigen § 107 GO NRW in der Vergangenheit konkret bereits aufgenommen worden waren (OVG für das Land NRW, Beschl. v. 1.4.2008 - 15 B 122/08, BA 10 - 12).

    bb) Die Bietertätigkeit der Beigeladenen verstößt jedoch nicht gegen § 107 Abs. 4 in Verbindung mit § 107 Abs. 1 GO NRW und verletzt dementsprechend ebenso wenig Bieterrechte der Antragstellerin (so auch OVG NRW, Beschl. v. 1.4.2008 - 15 B 122/08, BA 12 ff.).

    Auch insoweit pflichtet der Senat dem Oberverwaltungsgericht bei (vgl. Beschl. v. 1.4.2008 - 15 B 122/08, BA 17 ff. m.w.N.).

    Ist die Betätigung einem öffentlichen Zweck in der Weise förderlich, als dafür ein anerkennenswertes Bedürfnis nicht zu verneinen ist, ist eine Fehleinschätzung, die ein korrigierendes Eingreifen der Nachprüfungsinstanzen gebietet, in der Regel auszuschließen (ebenso OVG NRW, Beschl. v. 1.4.2008 - 15 B 122/08, BA 18 f.).

    Das Gericht hat lediglich hervorgehoben, dass die öffentlichen Zwecke, die sowohl bei der Zielgemeinde (dem Kreis St) als auch bei der tätig werdenden (ausgreifenden) Gemeinde (der Beigeladenen) vorliegen können, gegebenenfalls in der Weise in einer Wechselbeziehung zueinander stehen, als ein bei der Zielgemeinde anzuerkennender dringender öffentlicher Zweck jedenfalls rechtfertigen kann, die Prüfung eines gleichen Zwecks in der Person der tätig werdenden (ausgreifenden) Gemeinde weniger strengen Anforderungen zu unterwerfen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 1.4.2008 - 15 B 122/08, BA 22).

    Die Einschätzung der Beigeladenen, dass bei einer Ausweitung der Entsorgungstätigkeit auf das Gebiet des Kreises St, hier durch Einsammeln, Übernahme und Transport schadstoffhaltiger Abfälle in das Verbandsgebiet des RVR, wo sie verwertet oder beseitigt werden sollen, die bestehenden Kapazitäten besser ausgelastet werden können, ist vertretbar und nicht zu beanstanden (so auch OVG NRW, Beschl. v. 1.4.2008 - 15 B 122/08, BA 24 f. m.w.N.).

    Für die anzustellenden Wertungen kann dabei ebenso wenig unberücksichtigt bleiben, dass sich im Fall eines Zuschlags die vertragliche Zusammenarbeit der Antragsgegnerin und der Beigeladenen als eine zugelassene interkommunale Kooperation in der Form des Privatrechts darstellt (siehe vorstehend S. 21), was die Anforderungen an eine kommunalwirtschaftsrechtliche Legitimation der Betätigung der Beigeladenen tendenziell vermindert (so auch OVG NRW, Beschl. v. 1.4.2008 - 15 B 122/08, BA 26).

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2002 - Verg 18/02

    Zulässigkeit der privatwirtschaftlichen Abfallsammeltätigkeit eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2008 - Verg 42/07
    Die Beigeladene hat keine weitergehenden Rechte, sich am Vergabeverfahren zu beteiligen, als sie der RVR als ihr Alleingesellschafter hätte (vgl. Senat, Beschl. v. 17.6.2002 - Verg 18/02, NZBau 2002, 626, 629 f.).

    Die wettbewerbsrechtliche Prüfung durch die Vergabestelle und die Vergabenachprüfungsinstanzen hat sich - so hat dies zu Recht auch die Vergabekammer gesehen - infolgedessen auch darauf zu erstrecken, ob sich die Beigeladene als ein durch den RVR beherrschtes Unternehmen, für das die durch § 107 GO NRW gesetzten kommunalrechtlichen Schranken gelten, ohne einen Rechtsverstoß am Vergabeverfahren überhaupt beteiligen darf (vgl. Senat, Beschl. v. 17.6.2002 - Verg 18/02, NZBau 2002, 627, 628 f. - DAR).

    b) Diesem vom Senat in der Vergangenheit bereits eingenommenen Standpunkt (vgl. Beschl. v. 12.1.2000 - Verg 3/99, NZBau 2000, 155, 156 - Awista; Beschl. v. 17.6.2002 - Verg 18/02, NZBau 2002, 626, 628 f. - DAR) ist das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen durch den Beschluss vom 1.4.2008 (15 B 122/08) in einem obiter dictum entgegengetreten.

    Das Wettbewerbsgebot schützt folglich auch die Bieter und Bewerber im Vergabeverfahren (vgl. Senat, Beschl. v. 17.6.2002 - Verg 18/02, NZBau 2002, 626, 629 - DAR m.w.N.).

    Das ist sowohl vom Senat (vgl. Beschl. v. 17.6.2002 - Verg 18/02, NZBau 2002, 626, 630 - DAR) als auch vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschl. v. 13.8.2003 - 15 B 1137/03, NVwZ 2003, 1520, 1521 f.; Beschl. v. 12.10.2004 - 15 B 1873/04, NVwZ 2005, 1211; Beschl. v. 12.10.2004 - 1889/04, NZBau 2005, 167) nach Auswertung der Gesetzesmaterialien in der Vergangenheit bejaht und ausführlich begründet worden (kritisch insoweit Ennuschat, WRP 2008, 883, 885 f.; Antweiler, NVwZ 2003, 1466, 1467 f., beide m.w.N.).

    So stützt sich auch die Ansicht des Senats gerade nicht auf eine Anwendung des UWG (die Annahme eines "Erstrecht-Schlusses" durch das OVG für das Land Nordrhein-Westfalen ist von daher verfehlt, vgl. Beschl. v. 1.4.2008 - 15 B 122/08, BA 7), sondern auf eine selbständige Anwendung des vergaberechtlichen Wettbewerbsprinzips, das in den genannten Normen des GWB und der VOL/A Ausdruck gefunden hat, in Verbindung mit dem durch § 107 GO NRW normierten Marktzutrittsverbot (vgl. Senat, Beschl. v. 17.6.2002 - Verg 18/02, NZBau 2002, 626, 631 - DAR).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2003 - 15 B 1137/03

    Schutz gegen Konkurrenz durch kommunale Betriebe?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2008 - Verg 42/07
    Das ist sowohl vom Senat (vgl. Beschl. v. 17.6.2002 - Verg 18/02, NZBau 2002, 626, 630 - DAR) als auch vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschl. v. 13.8.2003 - 15 B 1137/03, NVwZ 2003, 1520, 1521 f.; Beschl. v. 12.10.2004 - 15 B 1873/04, NVwZ 2005, 1211; Beschl. v. 12.10.2004 - 1889/04, NZBau 2005, 167) nach Auswertung der Gesetzesmaterialien in der Vergangenheit bejaht und ausführlich begründet worden (kritisch insoweit Ennuschat, WRP 2008, 883, 885 f.; Antweiler, NVwZ 2003, 1466, 1467 f., beide m.w.N.).

    Vielmehr erfordert ein öffentlicher Zweck die angestrebte Betätigung im Rechtssinn bereits dann, wenn diese nach den Umständen vernünftigerweise geboten erscheint, ohne allein durch erwerbswirtschaftliche Gründe motiviert zu sein (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 13.8.2003 - 15 B 1137/03, NVwZ 2003, 1520, 1523 m.w.N.).

    Das Vorliegen eines dringenden öffentlichen Zwecks ist mit Blick auf die tätig werdende Gemeinde (hier die Beigeladene) zu prüfen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 13.8.2003 - 15 B 1137/03, NVwZ 2003, 1520, 1523).

  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 293/99

    Kommunalrechtswidrige Wirtschaftstätigkeit nicht unlauter; Zusammenarbeit mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2008 - Verg 42/07
    Eine Wettbewerbsbeschränkung durch Aufnahme einer der Beigeladenen nach § 107 GO NRW an sich untersagten Tätigkeit lässt sich nicht mit dem Hinweis auf eine vom Marktzutritt der öffentlichen Hand tatsächlich ausgehende und vom Gesetz sogar erwünschte Belebung des Wettbewerbs verneinen (so aber OVG NRW, Beschl. v. 1.4.2008 - 15 B 122/08, BA 6 im Anschluss an BGH, Urt. v. 25.4.2002 - I ZR 250/00, NJW 2002, 2645, 2647 = NZBau 2002, 516 = VergabeR 2002, 467 = VerwRundschau 2002, 426 - Elektroarbeiten sowie BGH, Urt. v. 26.9.2002 - I ZR 293/99, NJW 2003, 586 - Altautoverwertung).

    c) Mit seiner Auslegung setzt sich der Senat in keinen Widerspruch zu den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 25.4.2002 (I ZR 250/00, NJW 2002, 2645 = NZBau 2002, 516 = VergabeR 2002, 467 = VerwRundschau 2002, 426 - Elektroarbeiten) und vom 26.9.2002 (I ZR 293/99, NJW 2003, 586 - Altautoverwertung).

  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 250/00

    Elektroarbeiten von Stadtwerken für private Auftraggeber - ein unlauterer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2008 - Verg 42/07
    Eine Wettbewerbsbeschränkung durch Aufnahme einer der Beigeladenen nach § 107 GO NRW an sich untersagten Tätigkeit lässt sich nicht mit dem Hinweis auf eine vom Marktzutritt der öffentlichen Hand tatsächlich ausgehende und vom Gesetz sogar erwünschte Belebung des Wettbewerbs verneinen (so aber OVG NRW, Beschl. v. 1.4.2008 - 15 B 122/08, BA 6 im Anschluss an BGH, Urt. v. 25.4.2002 - I ZR 250/00, NJW 2002, 2645, 2647 = NZBau 2002, 516 = VergabeR 2002, 467 = VerwRundschau 2002, 426 - Elektroarbeiten sowie BGH, Urt. v. 26.9.2002 - I ZR 293/99, NJW 2003, 586 - Altautoverwertung).

    c) Mit seiner Auslegung setzt sich der Senat in keinen Widerspruch zu den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 25.4.2002 (I ZR 250/00, NJW 2002, 2645 = NZBau 2002, 516 = VergabeR 2002, 467 = VerwRundschau 2002, 426 - Elektroarbeiten) und vom 26.9.2002 (I ZR 293/99, NJW 2003, 586 - Altautoverwertung).

  • OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - Verg 52/03

    Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede; Kenntnis eines Bieters von den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2008 - Verg 42/07
    Dies betrifft zum Beispiel die Zulässigkeit einer Teilnahme sog. öffentlicher Einrichtungen im Sinne der §§ 7 Nr. 6 VOL/A, 8 Nr. 6 VOB/A am Vergabeverfahren sowie die Beteiligung von Unternehmen, die im Verdacht stehen, das Gebot des Geheimwettbewerbs verletzt (vgl. Senat, Beschl. v. 16.9.2003 - Verg 52/903, VergabeR 2003, 690) oder unerlaubte Beihilfen empfangen zu haben (vgl. § 25 a Nr. 2 VOL/A, § 25 a Nr. 2 VOB/A).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.1997 - 15 A 4816/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2008 - Verg 42/07
    Die Verwaltungsgerichte - und noch viel weniger die Kommunalaufsicht, auf deren Einschreiten ein Rechtsanspruch nicht besteht (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 13.11.1997 - 15 A 4816/97; Burgi, NZBau 2003, 539, 542 m.w.N.) - sind mithin nicht in der Lage, den EG-rechtlich gebotenen Rechtsschutz zu gewährleisten.
  • EuGH, 27.10.2005 - C-234/03

    Contse u.a. - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2008 - Verg 42/07
    Dass sich bei EG-rechtskonformer Auslegung auch die allgemeinen vergaberechtlichen Prinzipien dazu eignen, konkrete, an den öffentlichen Auftraggeber gerichtete Verhaltenspflichten hervorzubringen (kritisch insofern Burgi, NZBau 2008, 29, 33 f.), ergibt sich aus den Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (vgl. Urt. v. 20.10.2005 - C-264/03, VergabeR 2006, 54 - Kommission ./. Französische Republik; Urt. v. 21.7.2005 - C-231/03, NZBau 2005, 592, 593 - Coname; Urt. v. 13.10.2005 - C-458/03, NZBau 2005, 644, 647 f. - Parking Brixen; Urt. v.27.10.2005 - C-234/03, EuZW 2006, 189 = VergabeR 2006, 63 = WuW/E Verg 1171 - Contse; Urt. v. 3.12.2001 - C-59/00, WuW/E Verg 1167 - Bent Mousten Vestergaard; Urt. v. 7.12.2000 - C-324/98, NZBau 2001, 148, 151 - Telaustria).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2008 - Verg 42/07
    Da der Beurteilung, ob die Betätigung für den öffentlichen Zweck objektiv erforderlich, d.h. vernünftigerweise geboten ist, stets aber auch in die Zukunft gerichtete, prognostische Elemente innewohnen, ist der Kommune insoweit eine Einschätzungsprärogative zuzuerkennen (BVerwGE 92, 8, 14 f.; 39, 329, 334; Ehlers, DVBl 1998, 497, 502).
  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2008 - Verg 42/07
    Dass sich bei EG-rechtskonformer Auslegung auch die allgemeinen vergaberechtlichen Prinzipien dazu eignen, konkrete, an den öffentlichen Auftraggeber gerichtete Verhaltenspflichten hervorzubringen (kritisch insofern Burgi, NZBau 2008, 29, 33 f.), ergibt sich aus den Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (vgl. Urt. v. 20.10.2005 - C-264/03, VergabeR 2006, 54 - Kommission ./. Französische Republik; Urt. v. 21.7.2005 - C-231/03, NZBau 2005, 592, 593 - Coname; Urt. v. 13.10.2005 - C-458/03, NZBau 2005, 644, 647 f. - Parking Brixen; Urt. v.27.10.2005 - C-234/03, EuZW 2006, 189 = VergabeR 2006, 63 = WuW/E Verg 1171 - Contse; Urt. v. 3.12.2001 - C-59/00, WuW/E Verg 1167 - Bent Mousten Vestergaard; Urt. v. 7.12.2000 - C-324/98, NZBau 2001, 148, 151 - Telaustria).
  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

  • BGH, 28.02.1985 - I ZR 7/83

    "Cocktail-Getränk"; Vorsprung durch Rechtsbruch beim Vertrieb einer Spirituose

  • OLG Rostock, 02.07.2008 - 17 Verg 2/08

    Divergenzvorlage an den BGH: Zulässiger Rechtsweg für die Nachprüfung der

  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - Verg 7/08

    Zur Vorlagepflicht des OLG an den BGH in entsprechender Anwendung des § 124 Abs.

  • BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69

    Öffentlicher Zweck bei kommunalen Unternehmen

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - Verg 4/08

    Spezialzuständigkeit des OLG im Vergabeverfahren gegenüber den Sozialgerichten -

  • OLG Düsseldorf, 21.02.2005 - Verg 91/04

    Leistungsfähigkeit des Bieters bei bestehenden Schutzrechten Dritter

  • EuGH, 20.10.2005 - C-264/03

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - Verg 13/08

    Zum Festhalten an der Zuständigkeit des Vergabesenats unter Berücksichtigung der

  • EuGH, 03.12.2001 - C-59/00

    Vestergaard

  • EuGH, 16.06.1994 - C-132/93

    Steen / Deutsche Bundespost

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2003 - Verg 10/03

    Absehen von einer öffentlichen Ausschreibung

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - Verg 6/02

    Rechtsweg für Einwendungen eines Bieters gegen die Vergabe durch eine

  • OLG Schleswig, 11.08.2006 - 1 Verg 1/06

    Ausschluss wegen zweifelhafter Änderungen der Eintragungen des Bieters

  • VK Münster, 31.10.2007 - VK 22/07

    Rechtsverbindliche Erklärungen im Begleitschreiben: Teil des Angebots!

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2004 - 15 B 1873/04

    Gemeinderecht steht der Abfallentsorgung durch eine Gemeinde im Gebiet einer

  • OLG Düsseldorf, 27.09.2006 - Verg 36/06

    Vergaberecht: Kein Auschluss des Angebotes bei Konformität mit

  • BayObLG, 20.08.2001 - Verg 11/01

    Bietergemeinschaften im Vergabeverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2004 - 15 B 1889/04

    Gemeinderecht steht der Abfallentsorgung durch eine Gemeinde im Gebiet einer

  • OLG Düsseldorf, 30.07.2003 - Verg 32/03

    Ausschluss wegen fehlender Nachunternehmererklärung

  • OLG Naumburg, 25.10.2005 - 1 Verg 5/05

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2004 - Verg 79/04

    Abgrenzung von Dienstleistungskonzession und -auftrag

  • OLG Frankfurt, 27.06.2003 - 11 Verg 4/03

    Erklärungswiderspruch zum Umfang des Nachunternehmereinsatzes

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 3/99

    Wann liegt Missverhältnis zwischen Preis und Leistung vor?

  • EGMR, 10.11.2005 - 1889/04

    GÜLLÜ c. TURQUIE

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2020 - Verg 36/19

    Es gibt keine ungeschriebenen Eignungskriterien!

    Das gilt auch für das vom Senat in früherer Rechtsprechung als von Bieterunternehmen zu erfüllen geforderte Eignungsmerkmal der "rechtlichen Leistungsfähigkeit" (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 01.12.2015 - VII-Verg 20/15 - Pregabalin , zitiert nach juris, Tz. 23, vom 09.11.2011 - VII-Verg 35/11, zitiert nach juris, Tz. 26, vom 04.05.2009 - VII-Verg 68/08, zitiert nach juris, Tz. 110, vom 13.08.2008 - VII-Verg 42/07, zitiert nach juris, Tz. 27, und vom 21.02.2005 - VII-Verg 91/04, zitiert nach juris, Tz. 49 f.), für das nach der heutigen Gesetzessystematik über die gesetzlich geregelten Einzelaspekte hinaus kein Anwendungsbereich verbleibt.

    Soweit der Senat, worauf sich die Antragstellerin beruft, in früheren Entscheidungen die Verletzung eines gesetzlichen Marktzutrittsverbots als einen Wettbewerbsverstoß beziehungsweise Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz aus § 97 Abs. 1 GWB a.F. angesehen hat, der zu einem Ausschluss des betreffenden Bieters vom Vergabeverfahren zwingt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 09.11.2011 - VII-Verg 35/11, zitiert nach juris, Tz. 26, vom 04.05.2009 - VII-Verg 68/08, zitiert nach juris, Tz. 109, vom 13.08.2008 - VII-Verg 42/07, zitiert nach juris, Tz. 24, und vom 17.06.2002 - Verg 18/02 = NZBau 2002, 626, 628 und 634), hält er hieran unter Geltung des für das vorliegende Vergabeverfahren maßgeblichen Vergaberechts in der Fassung des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes nicht mehr fest.

    Soweit der Senat in der Vergangenheit das Gegenteil vertreten hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 04.05.2009 - VII-Verg 68/08, zitiert nach juris, Tz. 109, Beschluss vom 13.08.2008 - VII-Verg 42/07, zitiert nach juris, Tz. 22, vom 29.03.2006 - VII-Verg 77/05, zitiert nach juris, Tz. 54, und vom 17.06.2002 - Verg 18/02 = NZBau 2002, 626, 628), ist die Richtigkeit dieser Rechtsauffassung in Rechtsprechung und Literatur zu Recht kritisch hinterfragt worden (siehe OVG Münster, Beschluss vom 01.04.2008 - 15 B 122/08, zitiert nach juris, Tz. 16 ff.; Burgi, NZBau 2003, 539, 544; Ennuschat, NVwZ 2008, 966, 967; Mann, NVwZ 2010, 857, 861; Schneider, NZBau 2009, 352, 354).

    Anderes lässt sich entgegen früherer Senatsrechtsprechung (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 13.08.2008 - VII-Verg 42/07, zitiert nach juris, Tz. 22) auch aus dem maßgeblichen europäischen Recht nicht ableiten.

  • VK Münster, 15.09.2009 - VK 14/09

    Ausschluss eines Unterkostenangebots

    Die Bestandsschutzregelung erfasst nicht den Unternehmensgegenstand, sondern bezieht sich auf solche Betätigungen, die in sachlicher und räumlicher Hinsicht (gebietsspezifisch) von der betreffenden Kommune auf der Grundlage des bisherigen § 107 GO NW in der Vergangenheit konkret bereits aufgenommen worden waren, in diesem Sinne OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.8.2008, Verg 42/07.

    Die vergaberechtlichen Anknüpfungsnormen sind § 97 Abs. 1 GWB und ­ da Dienstleistungen vergeben werden sollen- § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A. Nach § 97 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber Dienstleistungen im Wettbewerb zu beschaffen, wobei gemäß § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A im Vergabeverfahren wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen vom öffentlichen Auftraggeber zu bekämpfen sind, vgl. dazu OLG Düsseldorf, 17.6.2002, Verg 18/02; OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    Das Wettbewerbsverbot schützt folglich auch die Bieter und Bewerber in einem Vergabeverfahren, so OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    bb) Eine in diesem Sinn gegen das Vergaberecht verstoßende Wettbewerbsverfälschung und ­ verzerrung stellt es dar, wenn ein Unternehmen der öffentlichen Hand kraft eines gesetzlichen Verbots (hier § 107 GO NW) eine für den Wettbewerb relevante Tätigkeit auf einem bestimmten Markt gar nicht aufnehmen darf, dies aber dennoch unternimmt und darin von anderen öffentlichen Auftraggebern, wie hier die Kommunen, durch die Auftragsvergabe auch noch unterstützt wird, OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07; VK Münster, 4.10.2004, VK 21/04.

    Gerichte und Nachprüfungsinstanzen können indes diese Einschätzung - der Beigeladenen zu 1) - nur auf grobe Fehleinschätzungen und Vertretbarkeit hin überprüfen, OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    dd) Darüber hinaus stehen aber die öffentlichen Zwecke, die sowohl bei der Zielgemeinde, hier der Antragsgegner, als auch bei der ausgreifenden Gemeinde, hier der Beigeladenen zu 1), vorliegen können, gegebenenfalls in der Weise in einer Wechselbeziehung zueinander, als ein bei der Zielgemeinde anzuerkennender dringender öffentlicher Zweck jedenfalls rechtfertigen kann, dass die Prüfung eines gleichen Zwecks in der Person der ausgreifenden Gemeinde weniger strengen Anforderungen unterworfen wird, so OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    Sie gebietet darauf hinzuarbeiten, dass die vorhandenen Entsorgungskapazitäten ausgelastet werden und die Anlagen dem Stand der Technik entsprechen, was zugleich eine Vorbedingung dafür ist, dass die Entsorgungsleistungen effektiv und kostengünstig für die Abfallverursacher erbracht werden können, so OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    In Bezug auf Logistikleistungen hat das OLG Düsseldorf in der Entscheidung vom 13.8.2008, Verg 42/07, die Auffassung vertreten, dass diese als Hilfstätigkeiten zur Sicherung von Anlagenauslastungen zulässig sind.

    Dabei ist der dem Angebot zugrunde liegende wahre Bieterwille zu erforschen, OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

  • VK Münster, 09.10.2009 - VK 19/09

    Berücksichtigung des § 107 Abs. 3 GO NRW bei Busdienstleistungen?

    Vielmehr folgt aus § 97 Abs. 1 GWB und § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A, dass der öffentliche Auftraggeber ­ und mit ihm die Vergabenachprüfungsinstanzennicht nur gegen unlautere, sondern gerade auch gegen wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen vorzugehen haben, vgl. dazu die zutreffenden Ausführungen im Beschluss des OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    Denn die Vorschriften der Gemeindeordnung finden nur auf 100% von Kommunen beherrschte Unternehmen Anwendung, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.6.2002, Verg 18/02 und Beschluss vom 13.8.2008, Verg 42/07.

    Die vergaberechtlichen Anknüpfungsnormen sind § 97 Abs. 1 GWB und ­ da Dienstleistungen vergeben werden sollen- § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A. Nach § 97 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber Dienstleistungen im Wettbewerb zu beschaffen, wobei gemäß § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A im Vergabeverfahren wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen vom öffentlichen Auftraggeber zu bekämpfen sind, vgl. dazu OLG Düsseldorf, 17.6.2002, Verg 18/02; OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    Das Wettbewerbsverbot schützt folglich auch die Bieter und Bewerber in einem Vergabeverfahren, so OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    b) Eine in diesem Sinn gegen das Vergaberecht verstoßende Wettbewerbsverfälschung und ­ verzerrung stellt es dar, wenn ein Unternehmen der öffentlichen Hand kraft eines gesetzlichen Verbots (hier § 107 GO NW) eine für den Wettbewerb relevante Tätigkeit auf einem bestimmten Markt gar nicht aufnehmen darf, dies aber dennoch unternimmt und darin von anderen öffentlichen Auftraggebern, wie hier die Kommunen, durch die Auftragsvergabe auch noch unterstützt wird, vgl. dazu OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07; VK Münster, 4.10.2004, VK 21/04.

    Gerichte und Nachprüfungsinstanzen können indes diese Einschätzung nur auf grobe Fehleinschätzungen und Vertretbarkeit hin überprüfen, OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07; so auch OVG NW, 1.4.2008, 15 B 122/08.

    cc) Darüber hinaus stehen aber die öffentlichen Zwecke, die sowohl bei der Zielgemeinde, hier der Antragsgegnerin, als auch bei der ausgreifenden Gemeinde, hier der Beigeladenen, vorliegen können, gegebenenfalls in der Weise in einer Wechselbeziehung zueinander, als ein bei der Zielgemeinde anzuerkennender dringender öffentlicher Zweck jedenfalls rechtfertigen kann, dass die Prüfung eines gleichen Zwecks in der Person der ausgreifenden Gemeinde weniger strengen Anforderungen unterworfen wird, so OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    Sie gebietet darauf hinzuarbeiten, dass die vorhandenen Kapazitäten ausgelastet werden und die Anlagen dem Stand der Technik entsprechen, was zugleich eine Vorbedingung dafür ist, dass die Dienstleistungen effektiv und kostengünstig erbracht werden können, in diesem Sinne OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    Nach Auffassung des OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07, erfasst diese Bestandsschutzregelung nicht den Unternehmensgegenstand, sondern bezieht sich auf solche Betätigungen, die in sachlicher und räumlicher Hinsicht (gebietsspezifisch) von der betreffenden Kommune auf der Grundlage des bisherigen § 107 GO NW in Beschluss vom 9. Oktober 2009 Seite 19 von 20 VK 19/09 der Vergangenheit konkret bereits aufgenommen worden waren.

  • VK Münster, 15.09.2009 - VK 15/09

    Auschlusstatbestände sind in jedem Verfahrensstadium zu prüfen!

    Die Bestandsschutzregelung erfasst nicht den Unternehmensgegenstand, sondern bezieht sich auf solche Betätigungen, die in sachlicher und räumlicher Hinsicht (gebietsspezifisch) von der betreffenden Kommune auf der Grundlage des bisherigen § 107 GO NW in der Vergangenheit konkret bereits aufgenommen worden waren, in diesem Sinne OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.8.2008, Verg 42/07.

    Die vergaberechtlichen Anknüpfungsnormen sind § 97 Abs. 1 GWB und ­ da Dienstleistungen vergeben werden sollen- § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A. Nach § 97 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber Dienstleistungen im Wettbewerb zu beschaffen, wobei gemäß § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A im Vergabeverfahren wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen vom öffentlichen Auftraggeber zu bekämpfen sind, vgl. dazu OLG Düsseldorf, 17.6.2002, Verg 18/02; OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    Das Wettbewerbsverbot schützt folglich auch die Bieter und Bewerber in einem Vergabeverfahren, so OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    b) Eine in diesem Sinn gegen das Vergaberecht verstoßende Wettbewerbsverfälschung und ­ verzerrung stellt es dar, wenn ein Unternehmen der öffentlichen Hand kraft eines gesetzlichen Verbots (hier § 107 GO NW) eine für den Wettbewerb relevante Tätigkeit auf einem bestimmten Markt gar nicht aufnehmen darf, dies aber dennoch unternimmt und darin von anderen öffentlichen Auftraggebern, wie hier die Kommunen, durch die Auftragsvergabe auch noch unterstützt wird, vgl. dazu OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07; VK Münster, 4.10.2004, VK 21/04.

    Gerichte und Nachprüfungsinstanzen können indes diese Einschätzung (der Antragstellerin) nur auf grobe Fehleinschätzungen und Vertretbarkeit hin überprüfen, OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    cc) Darüber hinaus stehen aber die öffentlichen Zwecke, die sowohl bei der Zielgemeinde, hier der Antragsgegnerin, als auch bei der ausgreifenden Gemeinde, hier der Antragstellerin, vorliegen können, gegebenenfalls in der Weise in einer Wechselbeziehung zueinander, als ein bei der Zielgemeinde anzuerkennender dringender öffentlicher Zweck jedenfalls rechtfertigen kann, dass die Prüfung eines gleichen Zwecks in der Person der ausgreifenden Gemeinde weniger strengen Anforderungen unterworfen wird, so OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    Sie gebietet darauf hinzuarbeiten, dass die vorhandenen Entsorgungskapazitäten ausgelastet werden und die Anlagen dem Stand der Technik entsprechen, was zugleich eine Vorbedingung dafür ist, dass die Entsorgungsleistungen effektiv und kostengünstig für die Abfallverursacher erbracht werden können, so OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    In Bezug auf Logistikleistungen hat das OLG Düsseldorf in der Entscheidung vom 13.8.2008, Verg 42/07, die Auffassung vertreten, dass diese als Hilfstätigkeiten zur Sicherung von Anlagenauslastungen zulässig sind.

  • OLG Düsseldorf, 07.08.2013 - Verg 14/13

    Beteiligung einer kommunalen Gebietskörperschaft an der Ausschreibung der

    Ist die Betätigung einem öffentlichen Zweck in der Weise förderlich, als dafür ein anerkennenswertes Bedürfnis nicht zu verneinen ist, ist eine Fehleinschätzung, die ein korrigierendes Eingreifen gebietet, in der Regel auszuschließen (OVG NRW, Beschl. v. 1.4.2008 - 15 B 122/08, BA 18 f.; ebenso OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.8.2008 - VII-Verg 42/07, BA 19 f.).
  • OLG Jena, 12.06.2019 - 2 Verg 1/18

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Anderes gilt nur bei Vorliegen einer vergaberechtlichen Anknüpfungsnorm (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.8.2008 - VII- Verg 42/07; vgl. auch BGH, Beschluss v. 18.6. 2012 - X ZB 9/11).
  • VK Münster, 08.06.2012 - VK 6/12

    Vergabeverfahren nach GWB/SektVO ./. Konzessionsvergaben nach EnWG

    Die von den Vergabenachprüfungsinstanzen zu prüfenden "sonstigen Ansprüche" können somit aus sehr unterschiedlichen Rechtsgebieten stammen, vgl. BGH, a.a.O für den Bereich des UWG, vgl. OLG Düsseldorf, 19.12.2007, Verg 51/07 für den Bereich des SGB, und Beschluss vom 13.8.2008, Verg 42/07 für den Bereich des § 107 GO NRW, VK Münster, 22.7.2011, VK 7/11 für den Bereich KrW-/AbfG.

    Denn nach Auffassung des OLG Düsseldorf, vgl. u.a. 13.8.2008, Verg 42/07, sind "sonstige Ansprüche" (aus anderen Rechtsgebieten) sehr wohl in einem Vergabenachprüfungsverfahren zu prüfen, soweit sie zeitlich mit der Vergabe zusammentreffen und sie Auswirkungen auf den Wettbewerb haben.

    Wiederholt hat aber das OLG Düsseldorf, vgl. Beschluss vom 17.6.2002, Verg 18/02; Beschluss vom 13.8.2008, Verg 42/07, entschieden, dass eine zu 100% von den Kommunen getragene Gesellschaft, wie vorliegend die Antragsgegnerin, keine weitergehenden Rechte hat, als die Kommunen selbst.

    (9.1) Nach Auffassung des OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07, ist Anknüpfungspunkt der § 97 Abs. 1 GWB.

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2011 - Verg 35/11

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung eines Bieters durch die

    bb) A... und D... verstoßen ebenso wenig gegen kommunalwirtschaftsrechtliche Betätigungsverbote (§ 107 Gemeindeordnung - GO NRW), was ihre Leistungsfähigkeit aus Rechtsgründen entfallen lassen, freilich genauso einen Wettbewerbsverstoß darstellen kann (vgl. aus jüngerer Zeit: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.8.2008 - VII-Verg 42/07 m.w.N.).

    Ist die Betätigung einem öffentlichen Zweck in der Weise förderlich, als dafür ein anerkennenswertes Bedürfnis nicht zu verneinen ist, ist eine Fehleinschätzung, die ein korrigierendes Eingreifen der Nachprüfungsinstanzen gebietet, in der Regel auszuschließen (OVG NRW, Beschl. v. 1.4.2008 - 15 B 122/08, BA 18 f.; ebenso OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.8.2008 - VII-Verg 42/07, BA 19 f.).

  • OLG Brandenburg, 16.02.2012 - Verg W 1/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Rüge fehlender Anschriftsangabe

    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf liegt eine gegen das Vergaberecht verstoßende Wettbewerbsverfälschung und -verzerrung vor, wenn ein Unternehmen der öffentlichen Hand kraft eines gesetzlichen Verbots eine für den Wettbewerb relevante Tätigkeit auf einem bestimmten Markt gar nicht aufnehmen darf, dies aber dennoch unternimmt und darin durch den öffentlichen Auftraggeber durch die Auftragsvergabe unterstützt wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2008, VII-Verg 42/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2011, VII-Verg 35/11).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2017 - Verg 9/17

    Zulässigkeit der Vorgabe eines Mindestrabatts bei der Ausschreibung von

    Sie können ausnahmsweise nur dann zum Gegenstand eines solchen Verfahrens gemacht werden, wenn es eine vergaberechtliche Anknüpfungsnorm gibt, die im Nachprüfungsverfahren entscheidungsrelevant ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.08.2008, VII-Verg 42/07, juris Rn. 22; Beschluss v. 19.10.2015, VII-Verg 30/13, juris Rn. 59; jeweils mwN).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 105/11

    Verstoß gegen Abfallrecht? Was prüfen Vergabekammer/-senat?

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - Verg 8/17

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von

  • OLG Celle, 09.04.2009 - 13 Verg 7/08

    Anforderungen an den Nachweis der Eignung eines Bieters; Ausschließung des

  • VK Südbayern, 19.04.2018 - Z3-3-3194-1-61-12/17

    Nachprüfung eines Vergabeverfahrens für ein Medikationssystem

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 12/15

    Zulässigkeit der indikationsbezogenen wirkstoffübergreifenden Ausschreibung von

  • VK Niedersachsen, 28.11.2013 - VgK-38/13

    Anforderungen an eine unverzügliche Rüge i.S.d. § 107 Abs. 3 GWB; Keine

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 13/15

    Anforderungen an Beschaffung von Kontrastmittel zur Verwendung in radiologischen

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2021 - Verg 16/21

    Rüge eines Bieters im Vergabeverfahren Vergabeverfahren bezüglich des Betriebs

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2021 - Verg 1/20

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Vergabekammer des Bundes Ausschreibung einer

  • VK Bund, 23.03.2015 - VK 1-14/15

    Nachprüfungsverfahren: Berufseinstiegsbegleitung

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2008 - Verg 43/07

    Pflicht eines Bieters zur Vorlage eines Gewerbezentralregisterauszuges;

  • VK Rheinland, 06.12.2018 - VK K 52/17

    Inhouse-Voraussetzungen nachträglich entfallen: In welcher Weise ist Rechtsschutz

  • VK Münster, 30.04.2009 - VK 4/09

    Auslegung der Angebote der Bieter

  • VK Bund, 30.11.2009 - VK 2-195/09

    Gleiserneuerung

  • VK Niedersachsen, 19.11.2008 - VgK-40/08

    Verstoß gegen das Verbot der Mitwirkung ausgeschlossener Personen gemäß § 16 Nr.

  • VK Münster, 17.06.2011 - VK 5/11

    VOL/A 2009: Keine Übertragung von ungewöhnlichem Wagnis!

  • VK Sachsen, 07.07.2021 - 1/SVK/007-21

    Rügen ist keine Frage der Taktik!

  • VK Sachsen, 18.09.2015 - 1/SVK/030-15

    Wer soll Vertragspartner werden? Zweifel gehen zulasten der/des Bieter(s)!

  • VK Niedersachsen, 04.05.2012 - VgK-14/12

    Bildung eines Zweckverbands "Abfallwirtschaft" als öffentlich-rechtlicher

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