Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 17.05.2017 - VII-Verg 43/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit des Zuschlags im Rahmen der Ausschreibung von Rabattverträgen für die parenterale Zubereitung aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung für Versicherte
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit des Zuschlags im Rahmen der Ausschreibung von Rabattverträgen für die parenterale Zubereitung aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung für Versicherte
- rechtsportal.de
SGB V § 129 Abs. 5 S. 3
Zulässigkeit des Zuschlags im Rahmen der Ausschreibung von Rabattverträgen für die parenterale Zubereitung aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung für Versicherte - rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bevorstehende Gesetzesänderung: Bieter müssen Angebote nachbessern dürfen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- heuking.de (Kurzinformation)
Bieter darf Angebot bei Gesetzesänderung anpassen
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 91 (Kurzinformation)
Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Vergaberecht | Änderung des Beschaffungsbedarfs/Übergangsrecht (Zytostatika)
Besprechungen u.ä. (2)
- vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Recht auf Nachbesserung der Angebote bei bevorstehender Rechtsänderung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bevorstehende Gesetzesänderung: Bieter müssen Angebote nachbessern dürfen! (VPR 2017, 191)
Verfahrensgang
- VK Bund, 29.09.2016 - VK 2-93/16
- OLG Düsseldorf, 17.05.2017 - VII-Verg 43/16
Papierfundstellen
- ZfBR 2017, 727
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 05.01.2011 - Verg 46/10
Anforderungen an das Vergabeverfahren bei Änderung des Leistungsumfangs
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.05.2017 - Verg 43/16
Sind die Angebote bereits eröffnet, müssen die Bieter entsprechende Änderungen ihres Angebots vornehmen können (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 05.01.2011, VII-Verg 46/10, juris Rn. 28). - VK Bund, 29.09.2016 - VK 2-93/16
Rahmenvertrag parenterale Zubereitung gemäß § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.05.2017 - Verg 43/16
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 29. September 2016 (VK 2-93/16) aufgehoben.
- VK Rheinland, 27.09.2019 - VK 35/19
Personalqualität als Zuschlagskriterium?
Eine kalkulationsrelevante Änderung der Vergabebedingungen nach Ablauf der Angebotsfrist, auf die die Bieter nicht durch Abgabe eines neuen Angebots reagieren können, ist daher unzulässig, s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 05.01.2011 - VII-Verg 46/10; Beschl.v. 15.07.2015 - VII-Verg 11/15; Beschl.v. 21.10.2015, a.a.O; Beschl.v. 17.05.2017 - VII-Verg 43/16. - OLG Düsseldorf, 18.10.2017 - Verg 21/17
Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags
Dass die kalkulationsrelevante Möglichkeit der deutlichen Verkürzung der Vertragslaufzeit auf letztlich nur wenige Monate bereits vor Angebotsabgabe erkennbar war, unterscheidet den vorliegenden Fall von einem vom Senat entschiedenen Parallelfall (vgl. Senatsbeschluss vom 17.05.2017 - VII-Verg 43/16, zitiert nach juris), in dem die Angebotsfrist bereits vor dem AMVSG-Kabinettsentwurf vom 12.10.2016 abgelaufen war. - VK Bund, 13.10.2022 - VK 1-83/22
Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung von technischen Anlagen und …
Auch eine bereits erfolgte Submission im Offenen Verfahren schließt eine Fehlerkorrektur nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Mai 2017, VII-Verg 43/16; Beschluss vom 12. Januar 2015, VII-Verg 29/14). - OLG Düsseldorf, 17.01.2018 - Verg 1/17
Beschwerdeverfahren im Vergaberecht; Kostentragung Verfahren vor der …
b) Anders als in der von den Verfahrensbeteiligten zitierten Parallelsache (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 17.05.2017, VII-Verg 43/16) war aber auch im Hinblick auf die Gesetzgebung zum AMVSG den Bietern eine kaufmännisch vernünftige Angebotskalkulation nicht unzumutbar.