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   OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 43/18   

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OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 43/18 (https://dejure.org/2019,44253)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.10.2019 - Verg 43/18 (https://dejure.org/2019,44253)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Oktober 2019 - Verg 43/18 (https://dejure.org/2019,44253)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (33)

  • OLG Jena, 12.06.2019 - 2 Verg 1/18

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 43/18
    Die Antragstellerinnen sind gestützt auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Jena vom 24.10.2018 - 2 Verg 1/18 - der Ansicht, die von den Antragsgegnern angestrebte flächendeckende Direktvergabe im gesamten Gebiet der Antragsgegnerinnen zu 2. und zu 3. verstoße gegen ihre, der Antragstellerinnen, grundrechtlich garantierte Berufsfreiheit.

    Diese Situation wird im Falle der Bekanntmachung einer beabsichtigten Direktvergabe spezieller von den Präklusionsvorschriften des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB erfasst (vgl. auch OLG Jena, 12.06.2019 - 2 Verg 1/18, zitiert nach juris, Tz. 70).

    Die Frage, ob § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB auf Direktvergaben nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 Anwendung findet (bejahend OLG Jena, 12.06.2019 - 2 Verg 1/18, zitiert nach juris, Tz. 70; siehe auch OLG Rostock, Beschluss vom 20.11.2013 - 17 Verg 7/13; für Nachweise zur Gegenauffassung siehe Otting/Olgemöller/Tresselt, in: Gabriel/Krohn/Neun, Handbuch des Vergaberechts, 2. Aufl., § 73 Rn. 4 a.E.), bedarf hier daher keiner Entscheidung.

    Der Europäische Gerichtshof hat nur die Direktvergabe von öffentlichen Aufträgen ("Verträgen") im Sinne der Vergaberichtlinien, die nicht die Form von Dienstleistungskonzessionen annehmen, vom Anwendungsbereich des Art. 5 Abs. 2 der Verordnung ausgenommen (EuGH, Urteil vom 21.03.2019 - C-266/17 und C-267/17, zitiert nach juris, Tz. 80, und Urteil vom 08.05.2019 - C-253/18, zitiert nach juris, Tz. 29; vgl. auch OLG Jena, Beschluss vom 12.06.2019 - 2 Verg 1/18).

    Soweit die Antragstellerinnen mit Schriftsatz vom 19.12.2018 unter Bezugnahme auf den Aussetzungs- und Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Jena vom 24.10.2018 - 2 Verg 1/18 - rügen, die beabsichtigten Direktvergaben verletzten sie in ihrem Grundrecht aus Art. 12 GG, ist diese Rüge unbegründet.

    Zwar beabsichtigen die Antragsgegner ausweislich der Vorinformationen in grundsätzlicher Übereinstimmung mit Art. 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 8 PBefG mit den Dienstleistungsaufträgen ein sog. "ausschließliches Recht" zu gewähren, welches das Oberlandesgericht Jena in seinem Beschluss vom 24.10.2018 - 2 Verg 1/18 - in dem von ihm zu beurteilenden Fall für mit Art. 12 Abs. 1 GG möglicherweise unvereinbar hielt.

  • EuGH, 08.05.2019 - C-253/18

    Rhenus Veniro - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Öffentliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 43/18
    Das folgt aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2019 - C-266/17 und C-267/17 - und vom 08.05.2019 - C-253/18.

    Daraus ist abzuleiten, dass Art. 5 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 ungeachtet der fortwährenden Nennung der zwischenzeitlich ersetzten Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG dynamisch auf die jeweils geltenden Vergaberichtlinien verweist, obwohl der Verordnungsgeber die Benennung der Richtlinien mit der Änderungsverordnung (EU) 2016/2338 hätte ändern können (EuGH, Urteil vom 21.03.2019 - C-266/17 und C-267/17, zitiert nach juris, Tz. 78; Urteil vom 08.05.2019 - C-253/18, zitiert nach juris, Tz. 27-29; siehe auch die Schlussanträge des Generalanwalts M. Campos Sánchez-Bordona vom 13.09.2018 im Verfahren C-266/17 und C-267/17, zitiert nach juris, Tz. 29).

    Aus den Entscheidungen folgt weiter, dass es sich bei der Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Auftrags, der nicht die Form einer Dienstleistungskonzession annimmt, um eine Vergabe nach einem in der Richtlinie 2014/24/EU vorgesehenen Verfahren im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 handelt (vgl. EuGH, Urteil vom 08.05.2019 - C-253/18, zitiert nach juris, Tz. 26).

    Soweit eine Stimme in der Literatur annimmt, dass sich aus den Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 21.03.2019 - C-266/17 und C-267/17 - und vom 08.05.2019 - C-253/18 - ergebe, dass Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 allein für die Direktvergabe von Dienstleistungskonzessionen gelte (so Lenz/Jürschik, NZBau 2019, 629), folgt der Senat dem nicht.

    Der Europäische Gerichtshof hat nur die Direktvergabe von öffentlichen Aufträgen ("Verträgen") im Sinne der Vergaberichtlinien, die nicht die Form von Dienstleistungskonzessionen annehmen, vom Anwendungsbereich des Art. 5 Abs. 2 der Verordnung ausgenommen (EuGH, Urteil vom 21.03.2019 - C-266/17 und C-267/17, zitiert nach juris, Tz. 80, und Urteil vom 08.05.2019 - C-253/18, zitiert nach juris, Tz. 29; vgl. auch OLG Jena, Beschluss vom 12.06.2019 - 2 Verg 1/18).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 43/18
    Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61; Senatsbeschlüsse vom 15.05.2018 - VII-Verg 58/17 - und vom 09.04.2018 - VII-Verg 62/17; Senatsbeschluss vom 10.07.2013 - VII-Verg 40/12, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 19).

    Dabei ist - regelmäßig für den Zeitpunkt der Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21.08.2018 - 2 A 6.15, zitiert nach juris, Tz. 5, und vom 18.11.2016 - 1 WB 32.16, zitiert nach juris, Tz. 29, Urteil vom 17.12.2001 - 6 C 19/01, zitiert nach juris, Tz. 18, und Beschluss vom 14.01.1999 - 6 B 118/98, zitiert nach juris, Tz. 9; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 Verg 1/13, zitiert nach juris, Tz. 23; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2000 - 1 Verg 2/99, zitiert nach juris, Tz. 17) - danach zu fragen, ob der Beteiligte nach den Umständen des Falles auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, der im Hinblick auf eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren von Bedeutung ist, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung oder -verteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61).

    Dazu können die sachliche und personelle Ausstattung des Beteiligten gehören, also beispielsweise, ob er über eine Rechtsabteilung oder andere Mitarbeiter verfügt, von denen erwartet werden kann, dass sie gerade oder auch Fragen des Vergaberechts sachgerecht bearbeiten können, oder ob allein der kaufmännisch gebildete Geschäftsinhaber sich des Falls annehmen muss (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61).

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2019 - Verg 51/16

    Ankündigung einer Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Bussen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 43/18
    Dass die vorgesehenen internen Betreiber nicht in den Vorinformationen genannt werden und aus den Vorinformationen auch die Kontrollmöglichkeiten über die internen Betreiber sowie der vorgesehene Anteil an zu erteilenden Unteraufträgen nicht zu ersehen sind, hat offensichtlich keine Auswirkungen auf die Zuschlagschancen der Antragstellerinnen (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 03.07.2019 - VII-Verg 51/16, wonach Fehler der Vorinformation nicht zur Nichtigkeit der Auftragsvergabe führen und Unternehmen durch diese in der Regel kein Schaden droht).

    Die sich daraus ergebende Spezialität der allgemeinen Inhouse-Vergabe gegenüber der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 greift jedoch nur ein, wenn ein öffentlicher Auftrag im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU und der §§ 103 Abs. 1, 108 Abs. 1 GWB zu bejahen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 03.07.2019 - VII-Verg 51/16).

    Zwar hat der Senat auf der Grundlage dieses Verständnisses zuletzt angenommen, dass in einem zweipoligen Rechtsverhältnis eine gesellschaftsrechtliche Weisung des öffentlichen Auftraggebers an den ihm gesellschaftsrechtlich verbundenen internen Betreiber funktional als Vertrag einzuordnen sein kann (Senatsbeschlüsse vom 03.07.2019 - VII-Verg 51/16).

  • VK Westfalen, 19.06.2018 - VK 1-10/18

    Wann ist eine Direktvergabe durch eine "Gruppe von Behörden" möglich?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 43/18
    Auf die sofortigen Beschwerden der Beigeladenen zu 1. und der Antragsgegner wird der Beschluss der Vergabekammer Westfalen vom 19.06.2018 (VK 1-10/18) im Umfang der Ziffern 1., 2. und 5. des Tenors aufgehoben.

    Die Antragsgegner beantragen, den Beschluss der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster vom 19.06.2018 - Az. VK 1-10/18 - abzuändern, und die Nachprüfungsanträge der Antragstellerinnen zurückzuweisen.

    Mit Beschluss vom 16.10.2019 hat der Senat den Beschluss der Vergabekammer Westfalen vom 19.06.2018 (VK 1-10/18) teilweise aufgehoben und den Nachprüfungsantrag der Antragstellerinnen zurückgewiesen.

  • OLG München, 31.03.2016 - Verg 14/15

    Ausgestaltung einer Direktvergabe von Buslinien an "Urenkelgesellschaft" als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 43/18
    Ob eine entsprechende Anwendung in Betracht kommt, ist in der Rechtsprechung der Vergabesenate bislang nicht entschieden worden (siehe OLG München, Beschluss vom 31.03.2016 - Verg 14/15, zitiert nach juris, Tz. 142).

    Bleiben eigenwirtschaftliche Verkehre aber möglich, ist eine Verletzung von Art. 12 Abs. 1 GG im Ergebnis zu verneinen (wie hier OLG München, Beschluss vom 31.03.2016 - Verg 14/15, zitiert nach juris, Tz. 242 ff.).

  • OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 11 Verg 8/17

    Vergaberecht: Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 43/18
    Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61; Senatsbeschlüsse vom 15.05.2018 - VII-Verg 58/17 - und vom 09.04.2018 - VII-Verg 62/17; Senatsbeschluss vom 10.07.2013 - VII-Verg 40/12, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 19).

    Anerkannt ist darüber hinaus, dass der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (Senatsbeschluss vom 16.03.2020 - VII-Verg 38/18; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 21; OLG München, Beschluss vom 11.06.2008 - Verg 6/08, zitiert nach juris, Tz. 13).

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 43/18
    An der Antragsbefugnis könnte es insoweit nur dann fehlen, wenn die Antragsgegner auch bei einer Vergabe im Wettbewerb auf keinen Fall verpflichtet sein könnten, die Leistungen losweise so zu vergeben, dass sich die Antragstellerinnen um ein Teillos bewerben könnten (BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - X ZB 4/10 - S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr -, zitiert nach juris, Tz. 50).

    Während die Antragstellerinnen die Verfahrenskosten gemäß § 182 Abs. 3 Satz 2 GWB als Gesamtschuldner tragen, haften sie für die Aufwendungen der Antragsgegner gemäß § 182 Abs. 4 Satz 1 GWB nach Kopfteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - X ZB 4/10, zitiert nach juris, Tz. 75).

  • OLG Koblenz, 14.03.2018 - Verg 4/17

    Stadtentsorgung - Vergabenachprüfungsverfahren in Rheinland-Pfalz:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 43/18
    Insofern ist zu berücksichtigen, dass es im Rahmen der Antragsbefugnis ausreicht, wenn es nur möglich erscheint, dass der Antragsteller den Bedarf des Auftraggebers gegen Entgelt befriedigen kann (vgl. z.B. OLG Koblenz, Beschluss vom 14.03.2018 - Verg 4/17, zitiert nach juris, Tz. 32).

    Zum einen betrifft die von den Antragsgegnern für ihre Rechtsansicht angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (Beschluss vom 14.03.2018 - Verg 4/17) einen Sonderfall, der mit der vorliegenden Sachverhaltskonstellation nicht vergleichbar ist.

  • BVerwG, 21.08.2018 - 2 A 6.15

    Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Bundesnachrichtendienst;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 43/18
    Dabei ist - regelmäßig für den Zeitpunkt der Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21.08.2018 - 2 A 6.15, zitiert nach juris, Tz. 5, und vom 18.11.2016 - 1 WB 32.16, zitiert nach juris, Tz. 29, Urteil vom 17.12.2001 - 6 C 19/01, zitiert nach juris, Tz. 18, und Beschluss vom 14.01.1999 - 6 B 118/98, zitiert nach juris, Tz. 9; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 Verg 1/13, zitiert nach juris, Tz. 23; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2000 - 1 Verg 2/99, zitiert nach juris, Tz. 17) - danach zu fragen, ob der Beteiligte nach den Umständen des Falles auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, der im Hinblick auf eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren von Bedeutung ist, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung oder -verteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61).
  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer

  • BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 118.98

    Kosten des Vorverfahrens; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten; Einholung von

  • OLG Frankfurt, 10.11.2015 - 11 Verg 8/15

    Dokumentationspflicht bei bekanntgemachter Absicht zur Direktvergabe; Umfang

  • BVerwG, 17.12.2001 - 6 C 19.01

    Heranziehung zum Wehrdienst; Einberufungsbescheid; Abhilfebescheid; Kosten des

  • OLG Naumburg, 21.03.2013 - 2 Verg 1/13

    Anwaltskosten - Kostenerstattung im Vergabenachprüfungsverfahren: Notwendigkeit

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 1/18

    Vergabesenat: Stadt Düsseldorf muss die soziale Betreuung von Flüchtlingen nicht

  • BGH, 16.10.2012 - II ZB 6/09

    Rechtsbeschwerde in Kapitalanleger-Musterverfahren: Berechnung der Obergrenze des

  • BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 120/19

    Busvergabe Heinsberg

  • OLG Frankfurt, 30.08.2011 - 11 Verg 3/11

    Eigentum an Ausschließlichkeitsrecht i. S. v. § 3 a Nr. 2 lit. c) VOL/A

  • OLG München, 11.06.2008 - Verg 6/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsanwalts

  • BVerwG, 11.10.2007 - 8 B 32.07

    Wirkungen der Rücknahme einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision;

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2013 - Verg 40/12

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen Auftraggeber im

  • BVerwG, 28.04.1967 - VII C 128.66

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.11.2016 - 1 WB 32.16

    Notwendigkeit der Hinzuziehung des Bevollmächtigten nach Abhilfeentscheidung

  • OLG Koblenz, 21.09.2000 - 1 Verg 2/99

    Entscheidung über die Kosten eines vergaberechtlichen Beschwerdeverfahrens;

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2009 - Verg 67/08

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags gegen die Aufstellung eines

  • EuGH, 18.10.2018 - C-606/17

    IBA Molecular Italy

  • OLG Rostock, 20.11.2013 - 17 Verg 7/13

    Vergabeverfahren für Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs: Rügeobliegenheit

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18

    Nur weil der Bieter einen Anwalt hat, braucht der Auftraggeber noch lange keinen!

  • OLG Naumburg, 02.08.2012 - 2 Verg 3/12

    Müllheizkraftwerk, Müllheizkraftwerk I - Vergabenachprüfungsverfahren: Nachweis

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - Verg 40/18

    Vergabenachprüfungsinstanzen sind nur für öffentliche Aufträge zuständig!

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2016 - Verg 2/16

    Anforderungen an die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens bei der Ausschreibung

  • OLG Brandenburg, 07.10.2010 - Verg W 12/10

    Zulässiges Rechtsschutzziel eines Vergabenachprüfungsantrags

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - VII-Verg 43/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,34907
OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - VII-Verg 43/18 (https://dejure.org/2019,34907)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.10.2019 - VII-Verg 43/18 (https://dejure.org/2019,34907)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Oktober 2019 - VII-Verg 43/18 (https://dejure.org/2019,34907)
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Kurzfassungen/Presse

  • juve.de (Kurzinformation)

    Nachprüfungsverfahren: ÖPNV-Direktvergabe an Ruhrbahn genehmigt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - Verg 27/19

    Kölner Verkehrs-Betriebe dürfen weiter für die Stadt Köln fahren

    Dass sich in der Vorabinformation keine näheren Angaben zur geplanten Vergabe von Unteraufträgen nach Art. 4 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 finden, hat offensichtlich keine Auswirkungen auf die Zuschlagschancen der Antragstellerin (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.10.2019 - VII-Verg 43/18 - und vom 03.07.2019 - VII-Verg 51/16).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - Verg 16/16
    Die Antragsbefugnis, die für jede erhobene vergaberechtliche Beanstandung gesondert zu prüfen ist (Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 43/18; Dicks, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Auflage 2018, § 160 Rn. 6), fehlt der Antragstellerin jedoch, soweit sie rügt, die Antragsgegner hätten die Vergabe nicht nach Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 als allgemeine Inhouse-Vergabe, sondern als Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung angekündigt.

    Aus diesem Grund liegt auch keine Verletzung der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG vor, weil ein Eingriff - ungeachtet der Frage, ob der Schutzbereich dieses Grundrechts eröffnet ist - jedenfalls durch die gesetzlich zulässige Inhouse-Vergabe gerechtfertigt wäre (OLG München, Beschluss vom 31. März 2016, Verg 14/15 - juris, Rn. 246), zumal - wie die Antragstellerin selbst hervorhebt (Ss. vom 8. Oktober 2019, dort S. 3, Bl. 734 d.GA.) - die Beantragung eigenwirtschaftlicher Verkehre möglich bleibt (Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 43/18).

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 26/17

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Die Antragsbefugnis, die für jede erhobene vergaberechtliche Beanstandung gesondert zu prüfen ist (Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 43/18; Dicks, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Auflage 2018, § 160 Rn. 6), fehlt ihr aber insoweit, als sie Falschbezeichnungen (Ankündigung als Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007) und fehlende Angaben in der Vorabbekanntmachung (Bedingungen für eine Unterauftragsvergabe und den Wert des Anteils der Unterauftragsvergabe) rügt.
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 2/19

    Was ist unter dem "Betriebsrisiko" zu verstehen?

    Die Antragsbefugnis, die für jede erhobene vergaberechtliche Beanstandung gesondert zu prüfen ist (Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 43/18; Dicks, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Auflage 2018, § 160 Rn. 6), fehlt ihr aber insoweit, als sie Falschbezeichnungen (Ankündigung als Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007) und fehlende Angaben in der Vorabbekanntmachung (Bedingungen für eine Unterauftragsvergabe und den Wert des Anteils der Unterauftragsvergabe) rügt.
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 1/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Direktvergabe eines

    Die Antragsbefugnis, die für jede erhobene vergaberechtliche Beanstandung gesondert zu prüfen ist (Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 43/18; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Auflage 2018, § 160 Rn. 6), fehlt ihr aber insoweit, als sie Falschbezeichnungen (Ankündigung als Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007) und fehlende Angaben in der Vorabbekanntmachung (Bedingungen für eine Unterauftragsvergabe und den Wert des Anteils der Unterauftragsvergabe) rügt.

    Diese Vorschrift ist - wie die Antragsgegnerin selbst einräumt - nach ihrem Wortlaut nicht einschlägig, weil es weder an einer Bekanntmachung fehlt noch die Unwirksamkeit eines Vertrages festgestellt werden soll; sie findet auch keine entsprechende Anwendung bei Nachprüfungsverfahren gegen die beabsichtigte Direktvergabe, die im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht wurde (Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 43/18).

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 11/18

    Dienstleistungsauftrag oder Dienstleistungskonzession?

    Die Antragsbefugnis, die für jede erhobene vergaberechtliche Beanstandung gesondert zu prüfen ist (Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 43/18; Dicks, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Auflage 2018, § 160 Rn. 6), fehlt ihr aber insoweit, als sie Falschbezeichnungen (Ankündigung als Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007) und fehlende Angaben in der Vorabbekanntmachung rügt.
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 27/17

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Direktvergabe von

    Die Antragsbefugnis, die für jede erhobene vergaberechtliche Beanstandung gesondert zu prüfen ist (Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 43/18; Dicks, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Auflage 2018, § 160 Rn. 6), fehlt ihr aber insoweit, als sie Falschbezeichnungen (Ankündigung als Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007) und fehlende Angaben in der Vorabbekanntmachung (Bedingungen für eine Unterauftragsvergabe und den Wert des Anteils der Unterauftragsvergabe) rügt.
  • OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 19 Verg 4/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Notwendige

    VII-Verg 43/18 Rn 13 m.w.N.; zit. nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.06.2020 - Verg 43/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,37858
OLG Düsseldorf, 17.06.2020 - Verg 43/18 (https://dejure.org/2020,37858)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.06.2020 - Verg 43/18 (https://dejure.org/2020,37858)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Juni 2020 - Verg 43/18 (https://dejure.org/2020,37858)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2020 - Verg 43/18
    Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06; Senatsbeschlüsse vom 15.05.2018 - Verg 58/17 - und vom 09.04.2018 - Verg 62/17; Senatsbeschluss vom 10.07.2013 - Verg 40/12; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17).

    Dabei ist - regelmäßig für den Zeitpunkt der Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21.08.2018 - 2 A 6.15, und vom 18.11.2016 - 1 WB 32.16, Urteil vom 17.12.2001 - 6 C 19/01, und Beschluss vom 14.01.1999 - 6 B 118/98; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 Verg 1/13; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2000 - 1 Verg 2/99) - danach zu fragen, ob der Beteiligte nach den Umständen des Falles auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, der im Hinblick auf eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren von Bedeutung ist, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung oder -verteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06).

    Dazu können die sachliche und personelle Ausstattung des Beteiligten gehören, also beispielsweise, ob er über eine Rechtsabteilung oder andere Mitarbeiter verfügt, von denen erwartet werden kann, dass sie gerade oder auch Fragen des Vergaberechts sachgerecht bearbeiten können, oder ob allein der kaufmännisch gebildete Geschäftsinhaber sich des Falls annehmen muss (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06).

  • OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 11 Verg 8/17

    Vergaberecht: Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2020 - Verg 43/18
    Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06; Senatsbeschlüsse vom 15.05.2018 - Verg 58/17 - und vom 09.04.2018 - Verg 62/17; Senatsbeschluss vom 10.07.2013 - Verg 40/12; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17).

    Anerkannt ist darüber hinaus, dass der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (Senatsbeschluss vom 16.03.2020 - Verg 38/18; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17; OLG München, Beschluss vom 11.06.2008 - Verg 6/08).

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2018 - Verg 58/17

    Mal wieder: Hinzuziehung eines Rechtsanwalts notwendig?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2020 - Verg 43/18
    Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06; Senatsbeschlüsse vom 15.05.2018 - Verg 58/17 - und vom 09.04.2018 - Verg 62/17; Senatsbeschluss vom 10.07.2013 - Verg 40/12; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17).
  • OLG Naumburg, 21.03.2013 - 2 Verg 1/13

    Anwaltskosten - Kostenerstattung im Vergabenachprüfungsverfahren: Notwendigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2020 - Verg 43/18
    Dabei ist - regelmäßig für den Zeitpunkt der Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21.08.2018 - 2 A 6.15, und vom 18.11.2016 - 1 WB 32.16, Urteil vom 17.12.2001 - 6 C 19/01, und Beschluss vom 14.01.1999 - 6 B 118/98; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 Verg 1/13; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2000 - 1 Verg 2/99) - danach zu fragen, ob der Beteiligte nach den Umständen des Falles auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, der im Hinblick auf eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren von Bedeutung ist, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung oder -verteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06).
  • BVerwG, 18.11.2016 - 1 WB 32.16

    Notwendigkeit der Hinzuziehung des Bevollmächtigten nach Abhilfeentscheidung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2020 - Verg 43/18
    Dabei ist - regelmäßig für den Zeitpunkt der Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21.08.2018 - 2 A 6.15, und vom 18.11.2016 - 1 WB 32.16, Urteil vom 17.12.2001 - 6 C 19/01, und Beschluss vom 14.01.1999 - 6 B 118/98; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 Verg 1/13; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2000 - 1 Verg 2/99) - danach zu fragen, ob der Beteiligte nach den Umständen des Falles auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, der im Hinblick auf eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren von Bedeutung ist, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung oder -verteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06).
  • OLG München, 11.06.2008 - Verg 6/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2020 - Verg 43/18
    Anerkannt ist darüber hinaus, dass der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (Senatsbeschluss vom 16.03.2020 - Verg 38/18; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17; OLG München, Beschluss vom 11.06.2008 - Verg 6/08).
  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2020 - Verg 43/18
    Die Ergänzung scheitert daran, dass eine Entscheidung über die Notwendigkeit der Hinzuziehung bewusst unterblieben ist (vgl. BGH, Urteil vom 20.08.2009 - VII ZR 205/07).
  • BVerwG, 17.12.2001 - 6 C 19.01

    Heranziehung zum Wehrdienst; Einberufungsbescheid; Abhilfebescheid; Kosten des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2020 - Verg 43/18
    Dabei ist - regelmäßig für den Zeitpunkt der Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21.08.2018 - 2 A 6.15, und vom 18.11.2016 - 1 WB 32.16, Urteil vom 17.12.2001 - 6 C 19/01, und Beschluss vom 14.01.1999 - 6 B 118/98; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 Verg 1/13; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2000 - 1 Verg 2/99) - danach zu fragen, ob der Beteiligte nach den Umständen des Falles auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, der im Hinblick auf eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren von Bedeutung ist, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung oder -verteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06).
  • BVerwG, 28.04.1967 - VII C 128.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2020 - Verg 43/18
    Der Gesichtspunkt der Verfahrensbeschleunigung (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 11.10.2007 - 8 B 32/07) und der Umstand, dass das Kostenfestsetzungsverfahren, dem die Entscheidung nach § 182 Abs. 4 Satz 4 GWB i.V.m. § 80 Abs. 1, 2 und 3 Satz 2 VwVfG letztlich zuzurechnen ist (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28.04.1967 - VII C 128.66), beim Oberlandesgericht stattfindet, sprechen auch für eine vorrangige Zuständigkeit des Vergabesenats vor der Vergabekammer, zumindest bis zum Abschluss des Kostenfestsetzungsverfahrens.
  • BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 120/19

    Busvergabe Heinsberg

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2020 - Verg 43/18
    Es warf schwierige europarechtliche Fragen auf, die erst seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.11.2019 - XIII ZB 120/19 -, die erst nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens durch den Senatsbeschluss vom 16.10.2019 ergangen ist, als endgültig geklärt angesehen werden können.
  • BVerwG, 21.08.2018 - 2 A 6.15

    Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Bundesnachrichtendienst;

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18

    Nur weil der Bieter einen Anwalt hat, braucht der Auftraggeber noch lange keinen!

  • BVerwG, 11.10.2007 - 8 B 32.07

    Wirkungen der Rücknahme einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision;

  • VK Westfalen, 19.06.2018 - VK 1-10/18

    Wann ist eine Direktvergabe durch eine "Gruppe von Behörden" möglich?

  • OLG Koblenz, 21.09.2000 - 1 Verg 2/99

    Entscheidung über die Kosten eines vergaberechtlichen Beschwerdeverfahrens;

  • BGH, 16.10.2012 - II ZB 6/09

    Rechtsbeschwerde in Kapitalanleger-Musterverfahren: Berechnung der Obergrenze des

  • BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 118.98

    Kosten des Vorverfahrens; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten; Einholung von

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2013 - Verg 40/12

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen Auftraggeber im

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2020 - Verg 39/19

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags bezüglich einer Entscheidung der

  • BayObLG, 20.10.2022 - Verg 1/22

    Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Notwendigkeit der Hinzuziehung

    Weitere Faktoren, die im Rahmen der Einzelfallprüfung für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts sprechen können, sind der typische Zeitdruck im Nachprüfungsverfahren und eine besondere Bedeutung bzw. ein erhebliches Gewicht des zu vergebenden Auftrags (vgl. OLG München, Beschl. v. 2. September 2015, Verg 6/15, juris Rn. 22; Beschl. v. 31. Mai 2012, Verg 4/12, juris Rn. 19; Beschl. v. 24. Januar 2012, Verg 16/11, juris Rn. 31; Beschl. v. 11. Juni 2008, Verg 6/08, juris Rn. 13; auch Hans. OLG Bremen, Beschl. v. 1. April 2022, 2 Verg 1/21, NZBau 2022, 548 Rn. 114 [juris Rn. 123]; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14. Mai 2021, Verg 7/21, juris Rn. 19; Beschl. v. 24. März 2021, Verg 10/20, juris Rn. 44; Beschl. v. 17. Juni 2020, Verg 43/18, juris Rn. 13; Beschl. v. 16. März 2020, Verg 38/18, juris Rn. 38; OLG Celle, Beschl v. 5. November 2020, 13 Verg 7/20, juris Rn. 7 ff.; OLG Frankfurt, Beschl. v. 2. November 2017, 11 Verg 8/17, juris Rn. 19 ff.; Krohn in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, GWB § 182 Rn. 64).
  • VK Südbayern, 03.01.2022 - 3194.Z3-3_01-21-46

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Nachprüfungsverfahren, Entscheidungen der

    Hierfür können neben Gesichtspunkten wie der Einfachheit oder Komplexität des Sachverhalts, der Überschaubarkeit oder Schwierigkeit der zu beurteilenden Rechtsfragen auch persönliche Umstände, wie die sachliche und personelle Ausstattung der Beteiligten maßgeblich sein, zudem fließt der Gesichtspunkt der prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung ein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2020 - Verg 43/18 m.w.N.).
  • BayObLG, 20.10.2022 - VERG 1.22

    Notwendige Beiziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Vergabestelle

    Weitere Faktoren, die im Rahmen der Einzelfallprüfung für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts sprechen können, sind der typische Zeitdruck im Nachprüfungsverfahren und eine besondere Bedeutung bzw. ein erhebliches Gewicht des zu vergebenden Auftrags (vgl. OLG München, Beschluss vom 2. September 2015, Verg 6/15, juris Rn. 22; Beschluss vom 31. Mai 2012, Verg 4/12, juris Rn. 19; Beschluss vom 24. Januar 2012, Verg 16/11, juris Rn. 31; Beschluss vom 11. Juni 2008, Verg 6/08, juris Rn. 13; auch Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 1. April 2022, 2 Verg 1/21, NZBau 2022, 548 Rn. 114 [juris Rn. 123]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Mai 2021, Verg 7/21, juris Rn. 19; Beschluss vom 24. März 2021, Verg 10/20, juris Rn. 44; Beschluss vom 17. Juni 2020, Verg 43/18, juris Rn. 13; Beschluss vom 16. März 2020, Verg 38/18, juris Rn. 38; OLG Celle, Beschl v. 5. November 2020, 13 Verg 7/20, juris Rn. 7 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. November 2017, 11 Verg 8/17, juris Rn. 19 ff.; Krohn in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, GWB § 182 Rn. 64).
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