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   OLG Düsseldorf, 17.11.2004 - VII-Verg 46/04   

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OLG Düsseldorf, 17.11.2004 - VII-Verg 46/04 (https://dejure.org/2004,3728)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.11.2004 - VII-Verg 46/04 (https://dejure.org/2004,3728)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. November 2004 - VII-Verg 46/04 (https://dejure.org/2004,3728)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine öffentliche Ausschreibung ; Dienstleistungen in Unterrichtswesen und Berufsausbildung ; Zulassung von Einrichtungen zum Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen ; Trägerschaft der öffentlichen Hand

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    § 7 Nr. 6 VOL/A verstößt nicht gegen Art. 12 GG (IBR 2005, 1034)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2003 - Verg 58/03

    Beteiligung eines in Trägerschaft einer öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2004 - Verg 46/04
    Die insoweit an früheren gleichlautenden Entscheidungen des Senats (vgl. z.B. Beschl. v. 23.12.2003, Az. Verg 58(03, VergabeR 2004, 379 = OLGR Düsseldorf 2004, 197) unter den Gesichtspunkten der Normsystematik, des europäischen Rechts und der Rechtsprechung des EuGH in der Literatur angebrachte Kritik lässt diese rechtlich gebotene Einordnung außer Betracht (so z.B. Hübner/Schliesky, VergabeR 2004, 380, 381 ff. - Anmerkung zum Beschluss des OLG Düsseldorf vom 23.12.2003, Az. Verg 58/03, VergabeR 2004, 379 = OLGR Düsseldorf 2004, 197).

    a) Von einem Ausschluss betroffen sind nur öffentliche Einrichtungen, die rechtlich unselbständig in der Trägerschaft der öffentlichen Hand (des Staates oder der Kommunen) stehen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 22.11.1999, Az. Verg 2/99 [unter I.A.2.bb)], vom 23.12.2003, Az. Verg 58/03 = VergabeR 2004, 379, 380 = OLGR Düsseldorf 2004, 197, 198, und vom 14.7.2004, Az. VII - Verg 33/04, Beschlussabdruck S. 4, 5).

    b) Öffentliche Einrichtungen im Sinne von § 7 Nr. 6 VOL/A sind dadurch gekennzeichnet, dass sie andere als erwerbswirtschaftliche Ziele, nämlich vorrangig sozialpolitische Belange verfolgen (vgl. Beschl. des Senats v. 23.12.2003, Az. Verg 58/03 = VergabeR 2004, 379, 380 = OLGR Düsseldorf 2004, 197, 198 - in Bezug auf das Jugendaufbauwerk eines Kreises).

    Als Anzeichen dafür (vgl. den Senatsbeschl. v. 23.12.2003, Az. Verg 58/03, VergabeR 2004, 379, 380 links = OLGR Düsseldorf 2004, 197, 198 rechts), dass solche Institutionen - sollten sie mit der zu missbilligenden Gefahr eines Verdrängungseffekts zu einem Wettbewerb zugelassen werden - oftmals günstigere Angebote unterbreiten können als privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen, hat der Senat insbesondere steuerliche Vergünstigungen und öffentliche Zuschüsse (jedwede Finanzierung und/oder Förderung), aber auch die Vorteile der Gewährsträgerschaft der öffentlichen Hand sowie einer hieraus resultierenden Kreditwürdigkeit angesehen, sofern solche Umstände - für sich allein oder in ihrer Gesamtheit betrachtet - geeignet sind, jenen Einrichtungen gegenüber privaten Unternehmen einen relevanten, d.h. nicht nur belanglosen, Vorsprung im Wettbewerb zu vermitteln (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 22.11.1999, Az. Verg 2/99 [unter I.A.2.bb)], und vom 23.12.2003, Az. Verg 58/03 = VergabeR 2004, 379, 380 = OLGR Düsseldorf 2004, 197, 198; genauso: OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.5.2000, Az. 2 Verg 1/00 [unter B 6.c)]; Zdzieblo in Daub/Eberstein, VOL/A, 5. Aufl., § 7 Rn. 73).

    § 7 Nr. 6 VOL/A trifft im Interesse gleicher Ausgangsbedingungen für alle Bewerber (und damit im Interesse des Wettbewerbs) vielmehr eine abstrakte und obligatorisch zu beachtende Ausschlussregelung, deren Rechtsfolge allein daran anknüpft, ob es sich bei einem Bieter um eine in § 7 Nr. 6 VOL/A ausdrücklich genannte oder um eine ähnliche, vergleichbaren sozialpolitischen Zielen dienende Einrichtung handelt (vgl. den Senatsbeschl. v. 23.12.2003, Az. Verg 58/03, VergabeR 2004, 379, 380 = OLGR Düsseldorf 2004, 197, 198).

    Im Übrigen kann nicht davon gesprochen werden, der Senat habe die im Beschluss vom 23.12.2003 (Az. Verg 58/03) niedergelegte Rechtsauffassung durch seinen Beschluss vom 4.3.2004 (Az. Verg 8/04, VergabeR 2004, 511, 512) eingeschränkt oder aufgegeben.

  • OLG Düsseldorf, 14.07.2004 - Verg 33/04

    Gemeinnützigkeit rechtfertigt keinen Ausschluss!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2004 - Verg 46/04
    a) Von einem Ausschluss betroffen sind nur öffentliche Einrichtungen, die rechtlich unselbständig in der Trägerschaft der öffentlichen Hand (des Staates oder der Kommunen) stehen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 22.11.1999, Az. Verg 2/99 [unter I.A.2.bb)], vom 23.12.2003, Az. Verg 58/03 = VergabeR 2004, 379, 380 = OLGR Düsseldorf 2004, 197, 198, und vom 14.7.2004, Az. VII - Verg 33/04, Beschlussabdruck S. 4, 5).

    Genauso wenig sind (private) gemeinnützige Kapitalgesellschaften als Einrichtungen im Sinne von § 7 Nr. 6 VOL/A anzusehen (vgl. den Senatsbeschl. v. 14.7.2004, Az. VII - Verg 33/04, Beschlussabdruck S. 3 ff. - für eine gemeinnützige GmbH).

    Darauf, ob ein Wettbewerber z.B. Steuerbefreiungen genießt (wie eine gemeinnützige GmbH, vgl. z.B. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG), kommt es für sich allein genommen nicht an, wenn er in dem vorhin dargestellten Sinn nicht zugleich eine öffentliche Einrichtung mit primär sozialpolitischer Zielsetzung ist (vgl. den Senatsbeschl. v. 14.7.2004, Az. VII - Verg 33/04, Beschlussabdruck S. 5 - für eine gemeinnützige GmbH).

    Ausnahmevorschriften sind eng auszulegen und einer Analogie grundsätzlich nicht fähig (vgl. den Beschl. des Senats v. 14.7.2004, Az. VII - Verg 33/04, Beschlussabdruck S. 5).

  • OLG Düsseldorf, 22.11.1999 - Verg 2/99

    Sachvortrag und Antragsbefugnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2004 - Verg 46/04
    a) Von einem Ausschluss betroffen sind nur öffentliche Einrichtungen, die rechtlich unselbständig in der Trägerschaft der öffentlichen Hand (des Staates oder der Kommunen) stehen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 22.11.1999, Az. Verg 2/99 [unter I.A.2.bb)], vom 23.12.2003, Az. Verg 58/03 = VergabeR 2004, 379, 380 = OLGR Düsseldorf 2004, 197, 198, und vom 14.7.2004, Az. VII - Verg 33/04, Beschlussabdruck S. 4, 5).

    Als Anzeichen dafür (vgl. den Senatsbeschl. v. 23.12.2003, Az. Verg 58/03, VergabeR 2004, 379, 380 links = OLGR Düsseldorf 2004, 197, 198 rechts), dass solche Institutionen - sollten sie mit der zu missbilligenden Gefahr eines Verdrängungseffekts zu einem Wettbewerb zugelassen werden - oftmals günstigere Angebote unterbreiten können als privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen, hat der Senat insbesondere steuerliche Vergünstigungen und öffentliche Zuschüsse (jedwede Finanzierung und/oder Förderung), aber auch die Vorteile der Gewährsträgerschaft der öffentlichen Hand sowie einer hieraus resultierenden Kreditwürdigkeit angesehen, sofern solche Umstände - für sich allein oder in ihrer Gesamtheit betrachtet - geeignet sind, jenen Einrichtungen gegenüber privaten Unternehmen einen relevanten, d.h. nicht nur belanglosen, Vorsprung im Wettbewerb zu vermitteln (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 22.11.1999, Az. Verg 2/99 [unter I.A.2.bb)], und vom 23.12.2003, Az. Verg 58/03 = VergabeR 2004, 379, 380 = OLGR Düsseldorf 2004, 197, 198; genauso: OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.5.2000, Az. 2 Verg 1/00 [unter B 6.c)]; Zdzieblo in Daub/Eberstein, VOL/A, 5. Aufl., § 7 Rn. 73).

    Auch in seinen früheren Entscheidungen vom 22.11.1999 (Az. Verg 2/99 [unter I.A.2.bb)]) und vom 12.1.2000 (Az. Verg 3/99 = NZBau 2000, 155, 157) hat der Senat dies nie anders gesehen und den Ausschluss eines Angebots nach § 7 Nr. 6 VOL/A von der Feststellung einer konkreten Wettbewerbsverfälschung abhängig gemacht (so allerdings Hübner/ Schliesky, VergabeR 2004, 380, 381).

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 3/99

    Wann liegt Missverhältnis zwischen Preis und Leistung vor?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2004 - Verg 46/04
    So sollen Regiebetriebe (und Eigenbetriebe) der öffentlichen Hand (ausgegliederte Sondervermögen der Gemeinden ohne eigene Rechtspersönlichkeit, vgl. §§ 1 und 9 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung NW) im Anwendungsbereich der VOL/A keinem Ausschluss vom Wettbewerb unterliegen (anders als im Anwendungsbereich von § 8 Nr. 6 VOB/A), weil sie nicht vergleichbare sozialpolitische Zwecke verfolgen wie die ausdrücklich genannten Einrichtungen, bei denen mit einer Verdrängung privater Unternehmen zu rechnen ist (Zdzieblo in in Daub/Eberstein, § 7 VOL/A Rn. 74; vgl. auch Abs. 2 der Erläuterungen des DVAL zu § 7 Nr. 6 VOL/A und OLG Düsseldorf NZBau 2000, 155, 157 - zum Abfallwirtschaftsbetrieb einer Stadt).

    Auch in seinen früheren Entscheidungen vom 22.11.1999 (Az. Verg 2/99 [unter I.A.2.bb)]) und vom 12.1.2000 (Az. Verg 3/99 = NZBau 2000, 155, 157) hat der Senat dies nie anders gesehen und den Ausschluss eines Angebots nach § 7 Nr. 6 VOL/A von der Feststellung einer konkreten Wettbewerbsverfälschung abhängig gemacht (so allerdings Hübner/ Schliesky, VergabeR 2004, 380, 381).

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - Verg 8/04

    Wann ist Kenntnis des Vergabeverstoßes gegeben?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2004 - Verg 46/04
    Bei den Handwerkskammern handelt es sich (trotz ihrer rechtlichen Natur als Körperschaften des öffentlichen Rechts, vgl. § 90 Abs. 1 HandwO) um Organisationen der Selbstverwaltung der privaten Wirtschaft, die sich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder finanzieren (vgl. den Beschl. des Senats v. 4.3.2004, Az. Verg 8/04, VergabeR 2004, 511, 512).

    Im Übrigen kann nicht davon gesprochen werden, der Senat habe die im Beschluss vom 23.12.2003 (Az. Verg 58/03) niedergelegte Rechtsauffassung durch seinen Beschluss vom 4.3.2004 (Az. Verg 8/04, VergabeR 2004, 511, 512) eingeschränkt oder aufgegeben.

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2004 - Verg 18/04

    Unzulässige Wagnisüberbürdung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2004 - Verg 46/04
    Auch die Wohlfahrtseinrichtungen der (privatwirtschaftlich organisierten) Verbände der Caritas (wie der Antragstellerin dieses Verfahrens) fallen nicht unter § 7 Nr. 6 VOL/A (vgl. inzident den Senatsbeschl. v. 9.6.2004, Az. VII - Verg 18/04).
  • OLG Stuttgart, 12.05.2000 - 2 Verg 1/00

    Rügen im Vergabeverfahren über molekulargenetisch-analytische Leistungen -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2004 - Verg 46/04
    Als Anzeichen dafür (vgl. den Senatsbeschl. v. 23.12.2003, Az. Verg 58/03, VergabeR 2004, 379, 380 links = OLGR Düsseldorf 2004, 197, 198 rechts), dass solche Institutionen - sollten sie mit der zu missbilligenden Gefahr eines Verdrängungseffekts zu einem Wettbewerb zugelassen werden - oftmals günstigere Angebote unterbreiten können als privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen, hat der Senat insbesondere steuerliche Vergünstigungen und öffentliche Zuschüsse (jedwede Finanzierung und/oder Förderung), aber auch die Vorteile der Gewährsträgerschaft der öffentlichen Hand sowie einer hieraus resultierenden Kreditwürdigkeit angesehen, sofern solche Umstände - für sich allein oder in ihrer Gesamtheit betrachtet - geeignet sind, jenen Einrichtungen gegenüber privaten Unternehmen einen relevanten, d.h. nicht nur belanglosen, Vorsprung im Wettbewerb zu vermitteln (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 22.11.1999, Az. Verg 2/99 [unter I.A.2.bb)], und vom 23.12.2003, Az. Verg 58/03 = VergabeR 2004, 379, 380 = OLGR Düsseldorf 2004, 197, 198; genauso: OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.5.2000, Az. 2 Verg 1/00 [unter B 6.c)]; Zdzieblo in Daub/Eberstein, VOL/A, 5. Aufl., § 7 Rn. 73).
  • VK Bund, 07.07.2004 - VK 3-68/04

    Vergabe von Maßnahmen zur reha-spezifischen Berufsausbildung in einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2004 - Verg 46/04
    Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 7. Juli 2004 (Az. VK 3 - 68/04) wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 380/07

    Elternteilzeit - dringende betriebliche Gründe

    Dies beruhte darauf, dass öffentliche Einrichtungen zur Förderung der beruflichen Qualifikation von der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ausgeschlossen sind (vgl. OLG Düsseldorf 17. November 2004 - VII-Verg 46/04 -).
  • VK Bund, 28.02.2006 - VK 2-154/04

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB)

    Sie trägt damit dem Umstand Rechnung, dass derartige Einrichtungen aufgrund ihrer primär sozialpolitischen Zielsetzung vielfach in irgendeiner Form durch die öffentliche Hand gefördert werden und daher gegenüber gewerblichen Unternehmen Kalkulations- und Wettbewerbsvorteile genießen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. November 2004, Verg 46/04; Beschluss vom 14. Juli 2004, Verg 33/04; Beschluss vom 4. März 2004, Verg 8/04; VK Bund, Beschluss vom 24. August 2004, VK 2-115/04, Beschluss vom 7. Juli 2004, VK 3-68/04; Beschluss vom 13. Mai 2005, VK 1-42/04).

    Zwar trifft es zu, dass § 7 Nr. 6 VOL/A eine abstrakte und obligatorisch zu beachtende Ausschlussregelung darstellt, deren Rechtsfolge unabhängig davon, ob sich die dem Normzweck zugrunde liegende Gefahr im konkreten Vergabewettbewerb realisiert hat, allein daran anknüpft, ob es sich bei einem Bieter um eine ausdrücklich genannte bzw. um eine ähnliche, vergleichbaren sozialpolitischen Zielen dienende Einrichtung handelt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. November 2004, Verg 46/04; Beschluss vom 23. Dezember 2003, Verg 58/03).

    Als Ausnahmevorschrift ist § 7 Nr. 6 VOL/A jedoch einschränkend auszulegen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. November 2004, Verg 46/04).

    Aber auch die mit der Gewährträgerschaft der öffentlichen Hand verbundenen Vorteile - d.h. der Umstand, dass die Einrichtung auch bei einem wirtschaftlichen Minus regelmäßig nicht der Gefahr der Insolvenz ausgesetzt ist, und die daraus resultierende besondere Kreditwürdigkeit - gehören dazu (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. November 2004, Verg 46/04; Beschluss vom 23. Dezember 2003, Verg 58/03; VK Bund, Beschluss vom 18. Mai 2004, VK 3-50/04; Beschluss vom 13. Mai 2004, VK 1-42/04).

    In Anbetracht der vorstehend geschilderten Mitglieder- und Organisationsstruktur handelt es sich bei Kreishandwerkerschaften ebenso wie bei Handwerkskammern (vgl. insoweit OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. März 2004, Verg 8/04; Beschluss vom 17. November 2004, Verg 46/04) vielmehr um Organisationen der Selbstverwaltung der privaten Wirtschaft, die sich im Wesentlichen durch die Beiträge ihrer (privaten) Mitglieder finanzieren.

  • VK Bund, 23.05.2006 - VK 1-28/06

    Maßnahmen zur Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen nach § 48 SGB III/2006 des

    Entsprechend diesem Regelungszweck erfasst § 7 Nr. 6 VOL/A ausschließlich Einrichtungen der öffentlichen Hand (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juli 2004, Verg 33/04; Beschluss vom 17. November 2004, Verg 46/04; Beschluss vom 4. März 2004, Verg 8/04; VK Bund, Beschluss vom 24. August 2004, VK 2-115/04; Beschluss vom 7. Juli 2004, VK 3-68/04; Beschluss vom 13. Mai 2005, VK 1-42/04; Beschluss vom 28. Februar 2006, VK 2 - 154/04).

    Die Bg kann insoweit mit den Berufsbildungseinrichtungen der Handwerkskammern verglichen werden, die ebenfalls nicht unter den Begriff der öffentlichen Einrichtung im Sinne des § 7 Nr. 6 VOL/A fallen, da es sich bei den Handwerkskammern um durch Mitgliedsbeiträge finanzierte Organisationen der Selbstverwaltung der privaten Wirtschaft handelt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. März 2004, Verg 8/04; Beschluss vom 17. November 2004, Verg 46/04).

    b) Auch unter Berücksichtigung der weiteren Merkmale öffentlicher Einrichtungen im Sinne des § 7 Nr. 6 VOL/A, nämlich den sich insbesondere aus steuerlichen Vergünstigungen, öffentlichen Zuschüssen (Finanzierung und Förderung) oder aus Vorteilen einer Gewährträgerschaft der öffentlichen Hand ergebenden Wettbewerbsvorteilen, kann die Bg nicht als öffentliche Einrichtung qualifiziert werden (zu den weiteren Merkmalen einer Einrichtung nach § 7 Nr. 6 VOL/A vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. November 2004, Verg 46/04; Beschluss vom 23. Dezember 2003, Verg 58/03; VK Bund, Beschluss vom 18. Mai 2004, VK 3-50/04; Beschluss vom 13. Mai 2004, VK 1-42/04).

    Insoweit verfügen die Kreishandwerkerschaften, was ihre Finanzierung anbelangt, gegenüber den Handwerkskammern sogar über ein qualitatives "Minus", da sich letztere aus Pflichtbeiträgen ihrer Pflichtmitglieder finanzieren, aber dennoch nicht unter § 7 Nr. 6 VOL/A fallen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. März 2004, Verg 8/04; Beschluss vom 17. November 2004, Verg 46/04).

    In Anbetracht der vorstehend geschilderten Mitglieder- und Organisationsstruktur handelt es sich bei Kreishandwerkerschaften ebenso wie bei Handwerkskammern (vgl. insoweit OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. März 2004, Verg 8/04; Beschluss vom 17. November 2004, Verg 46/04) vielmehr um Organisationen der Selbstverwaltung der privaten Wirtschaft, die sich im Wesentlichen durch die Beiträge ihrer (privaten) Mitglieder finanzieren.

  • OLG München, 21.05.2008 - Verg 5/08

    Öffentliche Auftragsvergabe: Abgrenzung zwischen einem Dienstleistungsauftrag und

    Die Vorschrift ist als Ausnahmevorschrift grundsätzlich einer Analogie nicht zugänglich (vgl. OLG Düsseldorf 17.11.2004 VII- Verg 46/04) .
  • VK Bund, 16.06.2008 - VK 3-65/08

    gGmbH ist keine Einrichtung der öffentlichen Hand!

    Eine ,,ähnliche" Einrichtung bzw. eine ,,Aus- und Fortbildungsstätte" in diesem Sinne wäre die Bg jedoch nur, wenn sie hierüber hinaus in der Lage wäre, private Konkurrenten aufgrund ungleicher Wettbewerbsbedingungen zu verdrängen (vgl. zum Normzweck des § 7 Nr. 6 VOL/A nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. November 2003, VII- Verg 58/03; und vom 17. November 2004, VII-Verg 46/04).

    Eine solche Verdrängungsgefahr besteht jedoch nur bei Einrichtungen der öffentlichen Hand, nicht bei privatrechtlich organisierten Unternehmen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 14. Juli 2004, VII-Verg 33/04; und vom 17. November 2004, VII-Verg 46/04; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 13. Oktober 2005, VK 1-125/05; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 17. August 2005, VK 2-81/05).

    Diese Gefahr resultiert z.B. daraus, dass Einrichtungen der öffentlichen Hand über Vergünstigen aufgrund öffentlicher Zuschüsse verfügen und deshalb ein zumindest erheblich vermindertes Insolvenzrisiko tragen, außerdem verfügen sie über besondere Vorteile etwa bei der Vergabe von Krediten aufgrund der Gewährträgerschaft des hinter der Einrichtung stehenden öffentlichen Trägers (vgl. zu diesen Indizien für das Vorliegen einer Einrichtung i.S.d. § 7 Nr. 6 VOL/A nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. November 2004, VII-Verg 46/04).

    Als Ausnahmevorschrift vom Grundsatz des Vorrangs des offenen Verfahrens ist § 7 Nr. 6 VOL/A eng auszulegen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 17. November 2004, aaO. m.w.N.; und vom 29. März 2006, aaO.).

  • OLG Düsseldorf, 29.03.2006 - Verg 77/05

    Kommunalversicherung als Bieter?

    Der Senat hat dies bereits für eingetragene Vereine in mehreren Beschlüssen entschieden (vgl. Beschl. v. 23.12.2003, Verg 58/03, VergabeR 2004, 379 - Jugendhilfe; Beschl. v. 4.3.2004, Verg 8/04, VergabeR 2004, 511; Beschl. v. 14.7.2004, VII-Verg 33/04 sowie nochmals zusammenfassend: Beschl. v. 17.11.2004, VII-Verg 46/04; zuletzt: Beschl. v. 23.3.2005, VII-Verg 68/04.
  • VK Bund, 07.03.2008 - VK 2-13/08

    Versendung von Briefsendungen

    Bei der Bg handelt es sich nicht um eine öffentliche Einrichtung im Sinne dieser Vorschrift, denn maßgeblich hierfür ist neben einem besonderen sozialen Zweck die öffentliche Trägerschaft der Einrichtung (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. November 2004 - VII Verg 46/04; Beschl. v. 23. März 2005 - VII-Verg 68/04).

    Da nicht allein die wirtschaftliche Betätigung der ASt, sondern auch diejenige der Bg grundrechtlich geschützt ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. November 2004 - VII-Verg 46/04), bedürfte ein Ausschluss der Bg einer Legitimation, die § 7 Nr. 6 VOL/A angesichts seines auf öffentliche Einrichtungen beschränkten Anwendungsbereichs gerade nicht bieten kann.

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 68/04

    Absprache von Bildungsinstituten als Kartellabsprachen?

    Zur Vermeidung von Wiederholungen ist hierauf Bezug zu nehmen (vgl. Beschl. v. 23.12.2003, Verg 58/03, VergabeR 2004, 379; Beschl. v. 4.3.2004, Verg 8/04, VergabeR 2004, 511; Beschl. v. 14.7.2004, VII-Verg33/04 sowie nochmals zusammenfassend Beschl. v. 17.11.2004, VII-Verg 46/04).
  • VK Münster, 05.10.2005 - VK 19/05

    Angebot einer anderen als die ausgeschriebene Leistung

    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2004, Verg 46/04, trägt die Antragsgegnerin vor, dass ein Ausschluss des Angebots der Beigeladenen zu 1) wegen § 7 Nr. 6 VOL/A hier nicht in Betracht komme, weil diese nicht eine rechtlich unselbständige Einrichtung sei, die in der Trägerschaft der öffentlichen Hand stehe und auch keine sozialpolitischen Zielrichtungen verfolge.

    Vielmehr muss auch ein sozialpolitischer Zweck erkennbar sein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2004, VII-Verg 46/04).

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - Verg 16/06

    Kein Ausschluss einer Berufsbildungseinrichtung einer Kreishandwerkerschaft vom

    Der Senat hat in der Vergangenheit mehrfach entschieden, dass nach dieser Vorschrift von einem Ausschluss nur solche Einrichtungen betroffen sind, die - unmittelbar oder mittelbar - in staatlicher oder kommunaler Trägerschaft stehen (vgl. Beschl. v. 22.11.1999 - Verg 2/99; Beschl. v. 23.12.2003 - Verg 58/03, VergabeR 2004, 379, 380 = OLGR Düsseldorf 2004, 197, 198; Beschl. v. 14.7.2004 - VII-Verg 33/04, BA 4, 5; Beschl. v. 17.11.2004 - VII-Verg 46/04, BA 5, 6).

    In dem von der Vergabekammer zitierten Beschluss vom 17.11.2004 (VII-Verg 46/04, BA 6, 7) - aber auch in dem darin angezogenen Beschluss vom 14.7.2004 - VII-Verg 33/04, BA 5) - hat der Senat ebenfalls entschieden, dass eine öffentliche Förderung gleich welcher Art für sich allein genommen einem am Vergabeverfahren beteiligten Wirtschaftsteilnehmer mit konstitutiver Wirkung gerade nicht die Eigenschaft verleiht, eine öffentliche Einrichtung i.S.d. § 7 Nr. 6 VOL/A zu sein.

  • OLG Koblenz, 29.12.2004 - 1 Verg 6/04

    Vergabeverfahren: Juristische Person des Privatrechts mit steuerlicher

  • VK Niedersachsen, 15.05.2008 - VgK-12/08

    Europaweite Ausschreibung der Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen im

  • VK Bund, 13.10.2005 - VK 1-125/05

    Konzeption und Durchführung von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen

  • VK Baden-Württemberg, 08.06.2010 - 1 VK 23/10

    Vergabe "molekulargenetisch-analytische Leistungen …"

  • VK Rheinland-Pfalz, 09.07.2009 - VK 2-30/09
  • VK Schleswig-Holstein, 13.07.2006 - VK-SH 15/06

    Ausschluss als Folge einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung

  • VK Bund, 17.08.2005 - VK 2-81/05

    Durchführung von Eingliederungsmaßnahmen auf der Grundlage des § 37 II SGB III

  • VK Bund, 06.06.2007 - VK 1-38/07

    Auftrags zur Erbringung der Leistung "Planung, Vorbereitung und Durchführung von

  • VK Bund, 01.09.2006 - VK 2-98/06

    Maßnahmen zur Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE -

  • VK Bund, 20.08.2008 - VK 1-111/08

    Administration und Durchführung von Sprachprüfungen

  • VK Niedersachsen, 20.08.2010 - VgK-33/10

    Vergabeverfahren für die Abfuhr von Restabfall, Bioabfall und Sperrmüll auf nicht

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