Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - VII-Verg 51/16   

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OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - VII-Verg 51/16 (https://dejure.org/2017,16621)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.05.2017 - VII-Verg 51/16 (https://dejure.org/2017,16621)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Mai 2017 - VII-Verg 51/16 (https://dejure.org/2017,16621)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union betreffend die Zulässigkeit der Direktvergabe von öffentlichen Personennahverkehrs-Dienstleistungen an interne Betreiber

  • rechtsportal.de

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union betreffend die Zulässigkeit der Direktvergabe von öffentlichen Personennahverkehrs-Dienstleistungen an interne Betreiber

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gilt die Leistung einer 100%-igen Tochtergesellschaft als eigene Leistung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • juve.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage zu Direktvergaben, Omnibusbetriebe

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Direktvergaben im ÖPNV - EuGH muss entscheiden

  • heuking.de (Kurzinformation)

    EuGH soll über Vergabe von Busdienstleistungen entscheiden

Besprechungen u.ä. (2)

  • bbgundpartner.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    EuGH-Vorlage zur Auslegung des Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Direktvergabe von ÖPNV-Aufträgen? (VPR 2017, 201)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2017, 759
  • ZfBR 2017, 722
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 17/16

    EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit der Direktvergabe von öffentlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 51/16
    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates (ABl. L 315 vom 03.12.2007, S. 1-13) - in der Sache teilweise übereinstimmend mit den Vorlagefragen in den beim Senat anhängigen Parallelverfahren VII-Verg 17/16 und 18/16 - die folgenden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, wobei die Fragen 2 bis 4 nur im Falle einer Bejahung der Frage 1 einer Antwort bedürfen:.
  • OLG Frankfurt, 30.01.2014 - 11 Verg 15/13

    Vergaberecht: Dringlichkeit einer Interimsvergabe im Bereich des öffentlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 51/16
    So nimmt das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. an, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nehme die dort genannten öffentlichen Personenverkehrsdienste vom Vergabeverfahren nach der Verordnung aus, sofern sie nicht die Form von Dienstleistungskonzessionen annehmen (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30.01.2014 - 11 Verg 15/13, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2018 - Verg 26/17

    Interner Betreiber ist nur Minderheitsgesellschafter: Direktvergabe zulässig?

    Zum Teil sind die Fragen bereits Gegenstand der Vorlagen an den Gerichtshof der Europäischen Union in den Verfahren VII-Verg 51/16 und VII-Verg 17/16 und 18/16, über die bisher noch nicht entschieden worden ist.

    Folgende Fragen sind bereits Gegenstand der Vorlagen an den Gerichtshof der Europäischen Union in den Verfahren VII-Verg 51/16 und VII-Verg 17/16 und 18/16 und für den Ausgang des vorliegenden Verfahrens gleichermaßen relevant:.

    (Vorlagefrage 4, VII-Verg 51/16, inhaltsgleich mit Vorlagefrage 6 VII -Verg 17/17, VII-Verg 18/16).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen des Senats in seinen Beschlüssen vom 03.05.2017, VII Verg 51/16 (dort juris Rn. 15 zu Vorlagefrage 1 Rn. 18 zu Vorlagefrage 4) und VII Verg 17/16 und 18/16 (dort juris Rn. 16 zu Vorlagefrage 1 und Rn. 22 zu Vorlagefrage 4) Bezug genommen.

    Der Senat hat in dem Verfahren VII Verg 51/16 unter Ziffer 3 folgende Vorlagefrage formuliert:.

  • OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - Verg 17/16

    Anhörungsrüge nur bei unanfechtbarer Endentscheidung!

    Im Hinblick auf das beim Bundesgerichtshof anhängige Divergenzvorlageverfahren XIII ZB 120/19, das der Senat mit Vorlagebeschluss vom 03.07.2019 im parallelen Beschwerdeverfahren VII-Verg 51/16 eingeleitet hatte, hat der Senat mit am 27.11.2019 verkündeten Beschluss das vorliegende Verfahren erneut ausgesetzt.

    Es liegt auf der Hand, dass ein im November 2019 getroffener Divergenzvorlagebeschluss angesichts des bereits seit Juli 2019 beim Bundesgerichtshof anhängigen Divergenzvorlageverfahrens XIII ZB 120/19, das aus dem parallelen Beschwerdeverfahren VII-Verg 51/16 des Senats hervorgegangen ist, das Gegenteil einer effizienten, dem Beschleunigungsgrundsatz entsprechenden Verfahrensgestaltung gewesen wäre.

    Zudem sprach gegen eine weitere Vorlage, dass im November 2019 - in Unkenntnis der erlassenen höchstrichterlichen Entscheidung - nicht einmal mit letzter Sicherheit davon ausgegangen werden konnte, dass der Bundesgerichtshof die Divergenzvorlage im Beschwerdeverfahren VII-Verg 51/16 als zulässig ansehen würde.

  • OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 16/16

    Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf ein bei dem EuGH anhängiges

    Das Verfahren wird bis zur Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über die ihm vom Senat in den Beschwerdeverfahren VII-Verg 17/16, VII-Verg 18/16 und VII-Verg 51/16 vorgelegten Fragen entsprechend § 148 ZPO (in Verbindung mit § 73 Nr. 2 GWB, § 120 Abs. 2 GWB a.F.) ausgesetzt.
  • VK Thüringen, 09.07.2018 - 250-4003-4018/2018-E-P-004-IK

    Kontrolle wie über eigene Dienststelle: Kein öffentlicher Dienstleistungsauftrag!

    Auch kann aus diesem Grunde die von der AST mit Blick auf die beiden beim EuGH gestellten Vorabentscheidungsersuchen des OLG Düsseldorf vom 03.05.2017 (Az.: VII-Verg 17/16 und VII- Verg 51/16) beantragte vorläufige Untersagung der beabsichtigten Direktvergabe durch die Vergabekammer nicht in Betracht kommen.

    Auch nach Auffassung der Vergabekammer müssen die Voraussetzungen des Artikel 5 Absatz 2 der VO (EG) Nr. 1370/2007 erst zum Zeitpunkt der tatsächlichen Direktvergabe vorliegen (so auch ausdrücklich OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.05.2017, Az.: VII-Verg 51/16; Mutschler-Siebert/Dorschfeldt, VergR 2018, 50; Vergabekammer Rheinland, Beschluss vom 11.11.2016, Az.: VK VOL 14/2016; a.A. Vergabekammer Hessen, Beschluss vom 23.02.2017, Az.: 69 d-VK-33/2016).

  • VK Rheinland, 29.07.2019 - VK 16/19

    Können Leistungen des ÖPNV direkt vergeben werden?

    Diese Rechtsprechung hatte der Vergabesenat in seinen Vorlagebeschlüssen vom 3.05.2017, Verg 17/16, Verg 18/16 sowie Verg 51/16 erneut bekräftigt.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.07.2019 - Verg 51/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,22352
OLG Düsseldorf, 03.07.2019 - Verg 51/16 (https://dejure.org/2019,22352)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.07.2019 - Verg 51/16 (https://dejure.org/2019,22352)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Juli 2019 - Verg 51/16 (https://dejure.org/2019,22352)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    ÖPNV-Direktvergaben dem BGH vorgelegt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 21.03.2019 - C-266/17

    Verkehrsbetrieb Hüttebräucker und BVR Busverkehr Rheinland - Vorlage zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2019 - Verg 51/16
    Mit Urteil vom 21.03.2019 - C-266/17 und C-267/17 - hat der Gerichtshof hierüber befunden.

    Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2019 - C-266/17 und C-267/17 - und vom 08.05.2019 - C-253/18 - ist Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 auf die Direktvergabe von Verträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen, die nicht die Form von Dienstleistungskonzessionen annehmen, nicht anwendbar (EuGH, Urteil vom 21.03.2019 - C-266/17 und C-267/17, zitiert nach juris, Tz. 80; Urteil vom 08.05.2019 - C-253/18, zitiert nach juris, Tz. 26).

    Das leitet der Gerichtshof daraus ab, dass Verkehrsdienste mit Bussen und Straßenbahnen schon vor Inkrafttreten der VO (EG) Nr. 1370/2007 der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG unterlagen und zwar gemäß deren Art. 12 und 20 und Anhang II Teil A Kategorie 2 (EuGH, Urteil vom 21.03.2019 - C-266/17 und C-267/17, zitiert nach juris, Tz. 70).

    Die VO (EG) Nr. 1370/2007 hat nach dem Verständnis des Europäischen Gerichtshofs wegen dieser vorhandenen Regelung für Verkehrsdienste mit Bussen in Art. 5 der VO (EG) Nr. 1370/2007 eine Spezialregelung lediglich für die Direktvergabe von Personenverkehrsdiensten mit Eisenbahnen und U-Bahnen sowie für Verträge vorgesehen, die die Form von Dienstleistungskonzessionen annehmen (EuGH, Urteil vom 21.03.2019 - C-266/17 und C-267/17, zitiert nach juris, Tz. 72 f.).

    Auf Direktvergaben von Verkehrsdiensten mit Bussen sind nach dem Urteil des Gerichtshofs statt der Regeln des Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 demzufolge die aus den Vergaberichtlinien entwickelten Direktvergaberegeln anwendbar (EuGH, Urteil vom 21.03.2019 - C-266/17 und C-267/17, zitiert nach juris, Tz. 79).

    Dafür, dass - mit Ausnahme der Vergabe von Konzessionen - jegliche Formen von Inhouse-Vergaben von öffentlichen Personenverkehrsdiensten mit Bussen und Straßenbahnen jedenfalls zum Zwecke der Prüfung der Inhouse-Kriterien den Vergaberichtlinien zuzuordnen sind, spricht auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2019 - C-266/17 und C-267/17 (zitiert nach juris, Tz. 73 ff.; vgl. auch Lenz/Jürschik, Der Nahverkehr 2018, 44, und dies., NZBau 2017, 205, 207).

  • OLG Jena, 12.06.2019 - 2 Verg 1/18

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2019 - Verg 51/16
    Mit der von ihm beabsichtigten Entscheidung würde der Senat von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Jena vom 12.06.2019 - 2 Verg 1/18 - abweichen, so dass die Sache dem Bundesgerichtshof im Rahmen der Divergenzvorlage vorzulegen ist.

    Die Anwendbarkeit von Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 folgt nach Ansicht des Senats entgegen der Auffassung des Antragsgegners und des Oberlandesgerichts Jena (Beschluss vom 12.06.2019 - 2 Verg 1/18) auch nicht daraus, dass es in einer Konstellation wie der vorliegenden an einem Vertrag fehlt, der Merkmal eines öffentlichen Auftrags im Sinne von Art. 1 Abs. 2 lit. a) der Richtlinie 2004/18/EG und § 99 Abs. 1 GWB a.F. ist.

    Mit dieser Entscheidung zur sofortigen Beschwerde und zur Anschlussbeschwerde würde der Senat von einem tragenden Rechtssatz aus dem Beschluss des Oberlandesgericht Jena vom 12.06.2019 - 2 Verg 1/18 - abweichen.

  • OLG Rostock, 04.07.2012 - 17 Verg 3/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zuständigkeit der Vergabekammern bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2019 - Verg 51/16
    Der Antragstellerin fehlt insoweit bereits die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB a.F. (vgl. auch OLG Rostock, Beschluss vom 04.07.2012 - 17 Verg 3/12, zitiert nach juris, Tz. 62 ff.), so dass die Frage einer etwaigen Verletzung der Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB a.F. dahinstehen kann.

    Bei den Inhouse-Vergaben im engeren Sinn wird der Auftrag einer eigenen Dienststelle erteilt, bei den Inhouse-Vergaben im weiteren Sinn wird der Auftrag zwar einer anderen rechtsfähigen Person erteilt, die aber funktional als eigene Dienststelle anzusehen ist (Senatsbeschluss vom 02.03.2011 - VII-Verg 48/10, zitiert nach juris, Tz. 62; OLG Rostock, Beschluss vom 04.07.2012 - 17 Verg 3/12, zitiert nach juris, Tz. 49).

  • EuGH, 11.05.2006 - C-340/04

    EINE GEMEINDE KANN EINEN ÖFFENTLICHEN AUFTRAG DIREKT AN EIN UNTERNEHMEN VERGEBEN,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2019 - Verg 51/16
    Danach muss der Auftraggeber über den Auftragnehmer eine Kontrolle ausüben wie über eine eigene Dienststelle, an dem Auftragnehmer darf kein privater Dritter beteiligt sein und der Auftragnehmer muss seine Tätigkeit im Wesentlichen für den Auftraggeber verrichten (EuGH, Urteil vom 11.05.2006 - C-340/04 - Carbotermo -, zitiert nach juris, Tz. 33; Urteil vom 18.11.1999 - C-107/98 - Teckal -, zitiert nach juris, Tz. 50).

    Wie sich aus der Rechtsprechung des EuGH ergibt, sind bei der Beurteilung alle Rechtsvorschriften und maßgeblichen Umstände zu berücksichtigen (EuGH, Urteil vom 11.05.2006 - C-340/04 - Carbotermo -, zitiert nach juris, Tz. 36).

  • EuGH, 20.09.2018 - C-518/17

    Rudigier - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Öffentliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2019 - Verg 51/16
    Wie sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergibt, ist auf die Vergabe eines Auftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen nur Art. 5 Abs. 2 bis 6 VO (EG) Nr. 1370/2007 nicht anwendbar, Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 findet hingegen Anwendung (EuGH, Urteil vom 20.09.2018 - C-518/17, zitiert nach juris, Tz. 47).

    Welche Rechtsfolgen eine fehlerhafte Ankündigung hat, regelt das europäische Recht jedoch nicht (EuGH, Urteil vom 20.09.2018 - C-518/17, zitiert nach juris, Tz. 57), keinesfalls ordnet es an, dass die Direktvergabe im Falle eines Bekanntmachungsfehlers zu unterbleiben hat.

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2019 - Verg 51/16
    Daraus ergibt sich eine zur Divergenzvorlage verpflichtende Abweichung im Sinne des § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB a.F. Eine solche liegt vor, wenn das vorlegende Oberlandesgericht seiner Entscheidung als tragende Begründung einen Rechtssatz zugrunde legen will, der sich mit einem die Entscheidung eines anderen Obergerichts tragenden Rechtssatz nicht in Einklang bringen lässt (siehe BGH, Beschluss vom 31.01.2017 - X ZB 10/16, zitiert nach juris, Tz. 6; Beschluss vom 08.02.2011 - X ZB 4/10, zitiert nach juris, Tz. 9).

    Der Bundesgerichtshof hat - in Auseinandersetzung mit älterer Senatsrechtsprechung -zuletzt zum Ausdruck gebracht, dass es für das Bestehen einer Divergenz nicht darauf ankommt, ob der andere Vergabesenat seine abweichende Rechtsauffassung begründet hat oder nicht (BGH, Beschluss vom 31.01.2017 - X ZB 10/16, zitiert nach juris, Tz. 8).

  • BGH, 23.07.2003 - XII ZB 87/03

    Voraussetzungen der Vorlage; Verwertbarkeit von Fachkenntnissen des Betreuers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2019 - Verg 51/16
    Die Abweichung muss dieselbe Rechtsfrage betreffen und die Beantwortung dieser Rechtsfrage muss für beide Entscheidungen erheblich sein (BGH, Beschluss vom 23.07.2003 - XII ZB 87/03, zitiert nach juris, Tz. 7; Gröning, in: Münchener Kommentar Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, 2. Aufl., § 179 GWB Rn. 19).

    Für ein solches Beruhen ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass die strittige Rechtsfrage in der Entscheidung des anderen Oberlandesgerichts erörtert und beantwortet ist und das Ergebnis für die Entscheidung von Einfluss war (BGH, Beschluss vom 23.07.2003 - XII ZB 87/03, zitiert nach juris, Tz. 7; Beschluss vom 12.10.1988 - Ivb ZB 37/88, zitiert nach juris, Tz. 5).

  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2019 - Verg 51/16
    Danach muss der Auftraggeber über den Auftragnehmer eine Kontrolle ausüben wie über eine eigene Dienststelle, an dem Auftragnehmer darf kein privater Dritter beteiligt sein und der Auftragnehmer muss seine Tätigkeit im Wesentlichen für den Auftraggeber verrichten (EuGH, Urteil vom 11.05.2006 - C-340/04 - Carbotermo -, zitiert nach juris, Tz. 33; Urteil vom 18.11.1999 - C-107/98 - Teckal -, zitiert nach juris, Tz. 50).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-220/06

    Asociación Profesional de Empresas de Reparto y Manipulado de Correspondencia -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2019 - Verg 51/16
    Zum anderen hat der Gerichtshof den Anwendungsbereich der vorgenannten Rechtsprechung schon bald wieder eingeschränkt und zur Abgrenzung danach gefragt, ob in Wirklichkeit ein einseitiger Verwaltungsakt vorliegt (EuGH, Urteil vom 18.12.2007 - C-220/06, zitiert nach juris, Tz. 54).
  • BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08

    Rettungsdienstleistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2019 - Verg 51/16
    Er schließt nach Ansicht des Senats nicht aus, dass das Einvernehmen mittels Gesellschafterweisung herbeigeführt wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 01.12.2008 - X ZB 31/08, zitiert nach juris, Tz. 17 a.E.).
  • BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 37/88

    Vorlage - BGH - Abweichung - Erheblichkeit

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2009 - Verg 67/08

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags gegen die Aufstellung eines

  • OLG Naumburg, 17.01.2014 - 2 Verg 6/13

    Wittenberger Modell - Genehmigung der Durchführung eigenwirtschaftlicher

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 5/15

    Ausschließung von aus konzernangehörigen Unternehmen bestehenden

  • OLG Düsseldorf, 02.11.2016 - Verg 23/16

    Durchführung eines Vergabeverfahrens hinsichtlich der Erbringung von

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - Verg 48/10

    Vergabe von Dienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Wege der

  • EuGH, 08.05.2019 - C-253/18

    Rhenus Veniro - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Öffentliche

  • EuGH, 19.04.2007 - C-295/05

    Asociación Nacional de Empresas Forestales - Vorabentscheidungsersuchen -

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - Verg 27/19

    Kölner Verkehrs-Betriebe dürfen weiter für die Stadt Köln fahren

    Dass sich in der Vorabinformation keine näheren Angaben zur geplanten Vergabe von Unteraufträgen nach Art. 4 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 finden, hat offensichtlich keine Auswirkungen auf die Zuschlagschancen der Antragstellerin (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.10.2019 - VII-Verg 43/18 - und vom 03.07.2019 - VII-Verg 51/16).

    Wer das Unternehmen dafür vergütet, spielt keine Rolle (siehe BGH, Beschluss vom 12.11.2019 - XIII ZB 120/19, zitiert nach juris, Tz. 60; Senatsbeschluss vom 03.07.2019 - VII-Verg 51/16).

    Keine Nichtigkeitsfolge zeitigen schließlich etwaige Fehler in der Vorabinformation nach Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (vgl. schon Senatsbeschluss vom 03.07.2019 - VII-Verg 51/16).

    Die zur Begründung einer Aussetzung angeführten, zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung noch ausstehenden Entscheidungen sind für das vorliegende Verfahren, das ganz anders gelagert ist als das in Bezug genommene Beschwerdeverfahren VII-Verg 51/16 des Senats, nicht vorgreiflich.

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 2/19

    Was ist unter dem "Betriebsrisiko" zu verstehen?

    Diese Vergaberechtsverstöße bleiben folgenlos, weil die Antragstellerin nicht dargetan hat, dass ihr hierdurch ein Schaden im Sinne von § 160 Abs. 2 GWB droht (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2019, XIII ZB 120/19 - Rn. 46 ff.; Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019, VII-Verg 51/16).

    Entgegen der Ansicht der Antragstellerin ist der Senat nicht gehindert, zu überprüfen, ob die Direktvergabe nicht nach anderen Vorschriften vergaberechtlich unbedenklich ist (Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019, VII-Verg 51/16).

    In einem solchen Fall besteht kein Grund, eine Direktvergabe alleine deshalb auszuschließen, weil der "Unterauftragnehmer" den Großteil der Leistungen erbringt, und nicht der unmittelbar beauftragte interne Betreiber (Senatsbeschluss vom 3. Mai 2017, VII-Verg 51/16 - Rn. 17 und Stellungnahme der EU-Kommission in der Rechtssache C-253/18 vom 20. Juli 2018, sj.a(2018)4343180 WM.hg, Rn. 11-12 beide betreffend die Auslegung von Art. 5 Abs. 2 UAbs. 2 S. 3 lit. e der Verordnung (EG) 1370/2007; Otting/Olgemöller/Tresse in Gabriel/Krohn/Neun, Handbuch des Vergaberechts, 2. Auflage 2017, § 70 Rn. 63).

    Die ursprünglich bestehenden Zweifel des Senats hinsichtlich der Auslegung des Eigenerbringungsgebots in Art. 5 Abs. 2 UAbs. 3 lit. e der Verordnung (EG) 1370/2007 - die Auslegungsfrage stellt sich in der gleichen Weise bei der Anwendung der insoweit wortgleichen Vorschrift des Art. 4 Abs. 7 S. 2 der Verordnung - sind nach Abschluss zweier Vorabentscheidungsersuchen ausgeräumt (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 2017, VII-Verg 51/16, Vorlagefrage 3, und vom 8. März 2018, VII-Verg 26/17).

    Die von der Antragstellerin hilfsweise erhobenen Unterlassungsansprüche wegen vermeintlicher Verstöße gegen das EU-Beihilfenrecht sind im Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft (Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019, VII-Verg 51/16).

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - Verg 16/16
    Die von der Antragstellerin geltend gemachten Verstöße gegen beihilferechtliche Vorschriften berühren weder den Anspruch der Antragstellerin auf Einhaltung der Vorschriften über das Vergabeverfahren gemäß § 97 Abs. 7 GWB a.F. noch sind Ansprüche auf Unterlassung unzulässiger Beihilfen nach Vergabe eines Auftrags im Sinne von § 104 Abs. 2 GWB a.F. auf das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet (Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019, VII-Verg 51/16, S. 15; OLG Naumburg, Beschluss vom 17. Januar 2014, 2 Verg 6/13 - juris, Rn. 20).

    Dieser Vergaberechtsverstoß bleibt folgenlos, weil die Antragstellerin nicht dargetan hat, dass ihr hierdurch ein Schaden im Sinne von § 107 Abs. 2 S. 2 GWB a.F. droht (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019, VII-Verg 51/16).

    Die sich hieraus ergebende Spezialität der allgemeinen Inhouse-Vergabe gegenüber der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 greift jedoch nur dann ein, wenn ein öffentlicher Auftrag im Sinne der Richtlinie 2004/18/EG geschlossen werden soll (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019, VII-Verg 51/16).

    Er verlangt das Einvernehmen zweier rechtfähiger Personen im Gleichordnungsverhältnis, wobei das ausführende Unternehmen im Hinblick auf die Ausführung des Auftrags ein Spielraum verbleiben muss (EuGH, Urteil vom 19. April 2007, C-295/05; Senatsbeschlüsse vom 3. Juli 2019, VII-Verg 51/16, und vom 4. März 2009, VII-Verg 67/08 - juris, Rn. 33; Engelhardt/Kaelble, in: Müller-Wrede, GWB-Kommentar, § 103 Rn. 26; Dietlein/Fandrey, in: Gabriel/Krohn/Neun, Handbuch des Vergaberechts, 2. Auflage, § 4 Rn. 9).

    Ob es sich bei dieser Konstellation um einen entgeltlichen Vertrag im Sinne von § 99 GWB a.F. handelt (bejahend Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019, VII-Verg 51/16; verneinend OLG Jena, Beschluss vom 12. Juni 2019, 2 Verg 1/18), ist höchstrichterlich noch nicht geklärt, kann hier aber dahinstehen.

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 26/17

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Diese Vergaberechtsverstöße bleiben folgenlos, weil die Antragstellerin nicht dargetan hat, dass ihr hierdurch ein Schaden im Sinne von § 160 Abs. 2 GWB droht (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2019, XIII ZB 120/19 - Rn. 46 ff.; Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019, VII-Verg 51/16).

    Entgegen der Ansicht der Antragstellerin ist der Senat nicht gehindert, zu überprüfen, ob die Direktvergabe nicht nach anderen Vorschriften vergaberechtlich unbedenklich ist (Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019, VII-Verg 51/16).

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 43/18
    Dass die vorgesehenen internen Betreiber nicht in den Vorinformationen genannt werden und aus den Vorinformationen auch die Kontrollmöglichkeiten über die internen Betreiber sowie der vorgesehene Anteil an zu erteilenden Unteraufträgen nicht zu ersehen sind, hat offensichtlich keine Auswirkungen auf die Zuschlagschancen der Antragstellerinnen (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 03.07.2019 - VII-Verg 51/16, wonach Fehler der Vorinformation nicht zur Nichtigkeit der Auftragsvergabe führen und Unternehmen durch diese in der Regel kein Schaden droht).

    Die sich daraus ergebende Spezialität der allgemeinen Inhouse-Vergabe gegenüber der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 greift jedoch nur ein, wenn ein öffentlicher Auftrag im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU und der §§ 103 Abs. 1, 108 Abs. 1 GWB zu bejahen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 03.07.2019 - VII-Verg 51/16).

    Zwar hat der Senat auf der Grundlage dieses Verständnisses zuletzt angenommen, dass in einem zweipoligen Rechtsverhältnis eine gesellschaftsrechtliche Weisung des öffentlichen Auftraggebers an den ihm gesellschaftsrechtlich verbundenen internen Betreiber funktional als Vertrag einzuordnen sein kann (Senatsbeschlüsse vom 03.07.2019 - VII-Verg 51/16).

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 11/18

    Dienstleistungsauftrag oder Dienstleistungskonzession?

    Diese Vergaberechtsverstöße bleiben folgenlos, weil die Antragstellerin nicht dargetan hat, dass ihr hierdurch ein Schaden im Sinne von § 160 Abs. 2 GWB droht (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2019, XIII ZB 120/19 - Rn. 46 ff.; Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019, VII-Verg 51/16).

    Entgegen der Ansicht der Antragstellerin ist der Senat nicht gehindert, zu überprüfen, ob die Direktvergabe nicht nach anderen Vorschriften vergaberechtlich unbedenklich ist (Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019, VII-Verg 51/16).

  • BGH, 18.02.2020 - XIII ZB 120/19

    Qualifizierung der Auftragsvergabe als Inhouse-Geschäft

    OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.07.2019 - VII-Verg 51/16 -.
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 10/18
    Insoweit fehlt es der Antragstellerin an einem Schaden (vgl. BGH, Beschluss vom 12.11.2019 - XIII ZB 120/19 - Rn. 46 ff. des amtlichen Umdrucks; Senatsbeschluss vom 03.07.2019 - VII-Verg 51/16).

    Der Senat ist dadurch nicht gehindert, zu überprüfen, ob die Direktvergabe nicht nach anderen Vorschriften vergaberechtlich unbedenklich ist (Senatsbeschluss vom 03.07.2019 - VII-Verg 51/16).

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 1/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Direktvergabe eines

    Diese Vergaberechtsverstöße bleiben folgenlos, weil die Antragstellerin nicht dargetan hat, dass ihr hierdurch ein Schaden im Sinne von § 160 Abs. 2 GWB droht (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2019, XIII ZB 120/19 - Rn. 46 ff.; Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019, VII-Verg 51/16).

    Die von der Antragstellerin hilfsweise erhobenen Unterlassungsansprüche wegen vermeintlicher Verstöße gegen das EU-Beihilfenrecht sind im Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft (Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019, VII-Verg 51/16).

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 27/17

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Direktvergabe von

    Diese Vergaberechtsverstöße bleiben folgenlos, weil die Antragstellerin nicht dargetan hat, dass ihr hierdurch ein Schaden im Sinne von § 160 Abs. 2 GWB droht (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2019, XIII ZB 120/19 - Rn. 46 ff.; Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019, VII-Verg 51/16).
  • OLG Koblenz, 23.05.2022 - Verg 2/22

    Rüge eines Vergaberechtsverstoßes durch Verständnisfrage

  • OLG Koblenz, 14.10.2020 - Verg 7/20

    Angebotswertung unter Einbeziehung des Nebenangebots soll wiederholt werden

  • OLG Koblenz, 12.10.2020 - Verg 8/20

    AN hat Bioabfälle einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen!

  • OLG Düsseldorf, 16.04.2020 - Verg 37/19

    Voraussetzungen der Aufklärungspflicht des öffentlichen Auftraggebers wegen eines

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.12.2016 - Verg 51/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,77687
OLG Düsseldorf, 08.12.2016 - Verg 51/16 (https://dejure.org/2016,77687)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.12.2016 - Verg 51/16 (https://dejure.org/2016,77687)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - Verg 51/16 (https://dejure.org/2016,77687)
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