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   OLG Düsseldorf, 26.11.2007 - VII-Verg 53/05   

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OLG Düsseldorf, 26.11.2007 - VII-Verg 53/05 (https://dejure.org/2007,6212)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.11.2007 - VII-Verg 53/05 (https://dejure.org/2007,6212)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. November 2007 - VII-Verg 53/05 (https://dejure.org/2007,6212)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GWB § 115 Abs. 1; ; GWB § 115 Abs. 1 Satz 1; ; GWB § 121; ; GWB § 121 Abs. 1; ; GWB § 128 Abs. 1; ; GWB § 128 Abs. 1 Satz 2; ; VwKostG § 13 Abs. 1 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer nach Erledigung des Beschwerdeverfahrens; Ausschluss eines Angebots wegen fehlender Angaben

  • rechtsportal.de

    Kosten des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer nach Erledigung des Beschwerdeverfahrens; Ausschluss eines Angebots wegen fehlender Angaben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabeverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • VK Bund, 30.09.2005 - VK 3-130/05

    Durchführung einer nationalen Service- und Freundlichkeitskampagne des Reiselands

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2007 - Verg 53/05
    Mit Beschluss vom 30. September 2005, VK 3-130/05, hob die Vergabekammer im zweiten Vergabenachprüfungsverfahren das Zuschlagsverbot des § 115 Abs. 1 Satz 1 GWB auf.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze, die mit diesen vorgelegten Anlagen und die Beschlüsse der 3. Vergabekammer des Bundes vom 19. Juli 2005, VK 3-58/05, und vom 30. September 2005, VK 3-130/05, verwiesen.

  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 15/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Kostenentscheidung nach Zurücknahme des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2007 - Verg 53/05
    Zu unterscheiden ist - sowohl im Fall der Rücknahme als auch im Fall der Erledigung - zwischen den Kosten des Verfahrens der sofortigen Beschwerde und denjenigen des Verfahrens vor der Vergabekammer (vgl. BGH, Beschl. v. 25.10.2005, X ZB 15/05, NZBau 2006, 392).

    Der anderslautenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 16. November 2006, Wverg 15/06, wonach die Kostenentscheidung der Vergabekammer nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags in der Beschwerdeinstanz unberührt bleibe, ist durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 2005 (X ZB 15/05) die Grundlage entzogen.

  • OLG Dresden, 31.03.2004 - WVerg 2/04

    Ausschluss eines Angebots; Antragsbefugnis; Gleichheitsgrundsatz;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2007 - Verg 53/05
    Da eine sachgerechte, transparente und auf Gleichbehandlung aller Bieter bedachte Vergabeentscheidung nur getroffen werden kann, wenn hinsichtlich aller relevanten Umstände eine Vergleichbarkeit der Angebote gewährleistet ist (vgl. BGH, Beschl. v. 18.2.2993 - X ZB 43/02, u.a. ZfBR 2003, 401, NZBau 2003, 293), sind solche Angebote, die die geforderte Erklärung nicht enthalten, mindestens im Wege einer Ermessensreduzierung auf Null von der Wertung auszuschließen (vgl. OLG Dresden VergabeR 2004, 724, 726; 609, 612; Senat, Beschl. v. 21.12.2005, VII-Verg 69/05, Umdruck S. 14; Beschl. v. 29.3.2006, VII-Verg 77/05, VergabeR 2006, 509, 519).
  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2007 - Verg 53/05
    Eine Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin und eine Erstattung der hälftigen Auslagen der Beigeladenen durch die Antragstellerin zu 1 findet im Falle der Erledigung des Nachprüfungsverfahrens - ohne Entscheidung zur Sache über den Nachprüfungsantrag der Antragstellerin zu 1 - nicht statt (vgl. BGH, Beschl. v. 9.12.2004, X ZB 14/03, VergabeR 2004, 414-416).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2007 - Verg 53/05
    Die als Rügefrist zur Verfügung stehende Zeitspanne darf maximal zwei Wochen betragen (vgl. BayObLG NZBau 2000, 481, 483; OLG Düsseldorf NZBau 2000, 45, 47= NJW 2000, 145).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2005 - Verg 69/05

    Nachunternehmereinsatz im Rahmen der VOL/A

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2007 - Verg 53/05
    Da eine sachgerechte, transparente und auf Gleichbehandlung aller Bieter bedachte Vergabeentscheidung nur getroffen werden kann, wenn hinsichtlich aller relevanten Umstände eine Vergleichbarkeit der Angebote gewährleistet ist (vgl. BGH, Beschl. v. 18.2.2993 - X ZB 43/02, u.a. ZfBR 2003, 401, NZBau 2003, 293), sind solche Angebote, die die geforderte Erklärung nicht enthalten, mindestens im Wege einer Ermessensreduzierung auf Null von der Wertung auszuschließen (vgl. OLG Dresden VergabeR 2004, 724, 726; 609, 612; Senat, Beschl. v. 21.12.2005, VII-Verg 69/05, Umdruck S. 14; Beschl. v. 29.3.2006, VII-Verg 77/05, VergabeR 2006, 509, 519).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2007 - Verg 53/05
    Da eine sachgerechte, transparente und auf Gleichbehandlung aller Bieter bedachte Vergabeentscheidung nur getroffen werden kann, wenn hinsichtlich aller relevanten Umstände eine Vergleichbarkeit der Angebote gewährleistet ist (vgl. BGH, Beschl. v. 18.2.2993 - X ZB 43/02, u.a. ZfBR 2003, 401, NZBau 2003, 293), sind solche Angebote, die die geforderte Erklärung nicht enthalten, mindestens im Wege einer Ermessensreduzierung auf Null von der Wertung auszuschließen (vgl. OLG Dresden VergabeR 2004, 724, 726; 609, 612; Senat, Beschl. v. 21.12.2005, VII-Verg 69/05, Umdruck S. 14; Beschl. v. 29.3.2006, VII-Verg 77/05, VergabeR 2006, 509, 519).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2007 - Verg 53/05
    Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschluss vom 19. Dezember 2000 (vgl. BGHZ 146, 202, 216) entschieden, dass auf das vergaberechtliche Beschwerdeverfahren als streitigem Verfahren vor einem ordentlichen Gericht die Kostenvorschriften der ZPO analog anzuwenden sind.
  • VK Bund, 19.07.2005 - VK 3-58/05

    Durchführung einer nationalen Service- und Freundlichkeitskampagne des Reiselands

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2007 - Verg 53/05
    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze, die mit diesen vorgelegten Anlagen und die Beschlüsse der 3. Vergabekammer des Bundes vom 19. Juli 2005, VK 3-58/05, und vom 30. September 2005, VK 3-130/05, verwiesen.
  • OLG Düsseldorf, 29.03.2006 - Verg 77/05

    Kommunalversicherung als Bieter?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2007 - Verg 53/05
    Da eine sachgerechte, transparente und auf Gleichbehandlung aller Bieter bedachte Vergabeentscheidung nur getroffen werden kann, wenn hinsichtlich aller relevanten Umstände eine Vergleichbarkeit der Angebote gewährleistet ist (vgl. BGH, Beschl. v. 18.2.2993 - X ZB 43/02, u.a. ZfBR 2003, 401, NZBau 2003, 293), sind solche Angebote, die die geforderte Erklärung nicht enthalten, mindestens im Wege einer Ermessensreduzierung auf Null von der Wertung auszuschließen (vgl. OLG Dresden VergabeR 2004, 724, 726; 609, 612; Senat, Beschl. v. 21.12.2005, VII-Verg 69/05, Umdruck S. 14; Beschl. v. 29.3.2006, VII-Verg 77/05, VergabeR 2006, 509, 519).
  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 35/79

    Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden - Vorliegen

  • BayObLG, 12.04.2000 - Verg 1/00

    Vergabe von Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahren

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

  • BGH, 24.05.2005 - X ZR 243/02

    Anforderungen an die Vollständigkeit eines Angebots; Leistungsfähigkeit des

  • OLG Naumburg, 21.06.2010 - 1 Verg 12/09

    Öffentliche Aufträge: Materielle Beschwer eines Beigeladenen im

    Soweit die Beigeladene die Abänderung der Entscheidung der Vergabekammer in der Sache beantragt hat, kann ihr nach Erledigung des Verfahrens ein Rechtsschutzinteresse hierfür nicht mehr zugesprochen werden und ihr Rechtsmittel ist als unzulässig zu verwerfen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII Verg 109/04 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. November 2007, VII - Verg 53/05 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06 zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Mai 2000, 11 Verg 1/99 zitiert nach juris; auch OLG Düsseldorf ZfBR 2002, 514, 515; Byok in Byok/Jäger, Vergaberecht, 2. Aufl., § 114 GWB Rdn. 1078; Röwekamp in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, Bearbeitung 2006, § 122 GWB Rdn.8).

    Auch bei dieser den Streit zwischen den Hauptbeteiligten beendenden Fallkonstellation kommt dem Beigeladenen aufgrund seiner abgeleiteten Stellung im Verfahren kein Rechtsschutzbedürfnis mehr zu, eine Beschwerdeentscheidung über die Sachentscheidung der Vergabekammer zu erwirken (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. November 2007, VII - Verg 53/05 zitiert nach juris; Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII - Verg 109/04 zitiert nach juris; Beschluss vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06 zitiert nach juris; OLG Frankfurt NZBau 2001, 101 - 106 zitiert nach juris).

    Sie hat - auf Nachfrage des Senats - darüber hinaus ausdrücklich erklärt, keine Veranlassung zu sehen, aus der Einleitung des neuen Vergabeverfahrens prozessuale Konsequenzen zu ziehen und das Beschwerdeverfahren ihrerseits in der Hauptsache für erledigt zu erklären, so dass nur noch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden wäre (vgl. hierzu: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.November, VII-Verg 53/05 zitiert nach juris).

    Da das vergaberechtliche Beschwerdeverfahren als streitiges Verfahren vor den ordentlichen Gerichten konzipiert ist, sind hierfür die Kostenvorschriften der §§ 91 ff ZPO analog anzuwenden (vgl. BGHZ 146, 202, 216; BGH VergabeR 2004, 201 zitiert nach juris; BayObLG VergabeR 2004, 666-667 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. November 2007, VII-Verg 53/05 zitiert nach juris; Otting in Bechthold, GWB, 5. Aufl., § 128 GWB Rdn. 6 m.w.N.; Summa in Heiermann/Zeiss/Kullack/Blaufuß, Vergaberecht, 2. Aufl., § 128 GWB Rdn. 81).

  • OLG Brandenburg, 08.11.2011 - Verg W 3/11

    Kosten des Vergabenachprüfungsverfahrens nach Erledigung der Hauptsache nach

    Eine Ermessensentscheidung auf der Grundlage der Erfolgsaussichten lässt sich auch nicht unter entsprechender Anwendung von § 91a ZPO treffen, denn die Kostenvorschriften der ZPO finden auf das Verfahren vor der Vergabekammer keine Anwendung (vgl. BGH, Beschluss v. 09.12.2003, X ZB 14/03, VergabeR 2004, 414; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.11.2007, VII-Verg 53/05, zitiert nach juris.de; Senat, Beschluss v. 27.01.2009, Verg W 14/07, unveröffentlicht; KG Berlin, Beschluss v. 18.03.2010, 2 Verg 7/09, zitiert nach juris.de).

    Die notwendigen Auslagen der Beteiligten sind von ihnen selbst zu tragen, denn ein Unterliegen im Nachprüfungsverfahren ist nicht gegeben, weil die Entscheidung der Vergabekammer infolge der übereinstimmenden Erklärungserklärung gegenstandslos geworden ist (vgl. BGH, Beschluss v. 09.12.2003 aaO.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.11.2007 aaO.; Senat, Beschluss v. 27.01.2009).

  • OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - Verg 14/08

    Allgemeine Ortskrankenkassen als öffentliche Auftraggeber - Unzuständigkeit der

    Über die Kosten des Beschwerdeverfahrens ist in entsprechender Anwendung des § 91a ZPO nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitsandes zu entscheiden (vgl. Senat, Beschluss vom 26.11.2007 - VII-Verg 53/05).
  • KG, 18.03.2010 - 2 Verg 7/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei übereinstimmender

    Der Senat sieht keinen Grund, der dafür spräche, den Fall, dass die übereinstimmenden Erledigterklärung des Vergabenachprüfungsverfahrens erst im Beschwerdeverfahren abgegeben wurde, hiervon abweichend zu behandeln (ebenso OLG Düsseldorf , Beschl. v. 26.11.2007 - VII-Verg 53/05 -, zit. nach Juris).
  • VK Niedersachsen, 04.10.2012 - VgK-38/12

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eines Bieters/Bewerbers von einem

    Die herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung war diesbezüglich sehr streng, so dass fehlende Unterlagen wegen des Nachverhandlungsverbots gemäß § 24 VOL/A a.F. (jetzt § 18 EG VOL/A) nicht nachgefordert oder vom Bieter nachgereicht werden durften (vgl. Dittmann in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOL/A, 2. Auflage, § 19 EG, Rdnr. 27; BGH, Beschluss vom 18.09.2007, VergabeR 2008, S. 69 ff., 71; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2007 - VII-Verg 53/05, zitiert nach ibr-online).
  • VK Südbayern, 20.11.2008 - Z3-3-3194-1-30-08/08

    Notwendigkeit des Vorliegens eines Schadens oder des Drohens eines Schadens durch

    Damit ein Angebot gewertet werden kann, ist deshalb jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag anzugeben, der für die betreffende Leistung beansprucht wird (OLG Düsseldorf, B. v. 26.11.2007 - Az.: Verg 53/05; B. v. 19.10.2005 - Az.: Verg 38/05; VK Münster, B. v. 19.07.2005 - Az.: VK 14/05; VK Düsseldorf, B. v. 14.06.2005 - Az.: VK-04/2005-L; VK Brandenburg, B. v. 22.02.2008 - Az.: VK 3/08; im Ergebnis ebenso VK Südbayern, B. v. 14.12.2004 - Az.: 68-10/04).
  • VK Bund, 30.09.2005 - VK 3-130/05
    dem Ag zu untersagen, den Zuschlag in dem Vergabeverfahren "Durchführung einer nationalen Service- und Freundlichkeitskampagne des Reiselandes Deutschland ..." vor Ablauf von 14 Tagen nach Abschluss des beim OLG Düsseldorf unter dem Aktenzeichen VII Verg 53/05 anhängigen Beschwerdeverfahrens zu erteilen, 2. hilfsweise den Ag zu verpflichten, erneut in die Wertung der Angebote für das Vergabeverfahren wegen "Durchführung einer nationalen Service- und Freundlichkeitskampagne des Reiselandes Deutschland ..." unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer einzutreten, 3. der ASt Akteneinsicht zu gewähren, 4. die Hinzuziehung der Verfahrensbevollmächtigten der ASt gemäß § 128 Abs. 4 GWB für notwendig zu erklären, 5. dem Ag die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung der ASt aufzuerlegen.
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