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   OLG Düsseldorf, 07.06.2017 - VII-Verg 53/16   

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OLG Düsseldorf, 07.06.2017 - VII-Verg 53/16 (https://dejure.org/2017,39853)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.06.2017 - VII-Verg 53/16 (https://dejure.org/2017,39853)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juni 2017 - VII-Verg 53/16 (https://dejure.org/2017,39853)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb

  • rechtsportal.de

    VgV § 14 Abs. 4 Nr. 2b
    Zulässigkeit der Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine technische Alleinstellung durch künstliche Einschränkung der Auftragsvergabeparameter!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungsbestimmungsfreiheit führt nicht zum Wettbewerbsverzicht! (VPR 2018, 75)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungsbestimmungsfreiheit darf nicht zum Wettbewerbsverzicht führen! (IBR 2018, 96)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2018, 118
  • ZfBR 2018, 193
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - Verg 47/15

    Umfang der Pflicht zu produktneutraler Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2017 - Verg 53/16
    Auch wenn man diese erst im Vergabenachprüfungsverfahren nachträglich vorgebrachte Begründung berücksichtigt und die mangelnde Dokumentation im Vergabevermerk als geheilt ansieht (vgl. BGH, Beschluss v. 08.02.2011, X ZB 4/10, juris Rn. 73; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.04.2016, VII-Verg 47/15, juris Rn. 25; Beschluss v. 21.10.2015, VII-Verg 28/14, juris Rn. 205 ff.), kann sie ein Fehlen von Wettbewerb aus technischen Gründen nicht begründen.

    Für wettbewerbliche Ausschreibungen ist anerkannt, dass besondere Umstände, so etwa tatsächlich bestehende Risiken von Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen und von höherem Zeit- und Kostenaufwand für Schulungen, aber auch die Intention des Auftraggebers, im Interesse der Systemsicherheit und Funktion jedwedes Risikopotential auszuschließen, das etwa die Verbindung verschiedener und komplexer IT-Sicherheitskomponenten mit sich bringt, eine produktspezifische Ausschreibung im Sinne einer "Ein-Hersteller-Strategie" rechtfertigen können (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.04.2016, VII-Verg 47/15, juris Rn. 26).

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - Verg 24/13

    Auch Arzneimittel-Importeure sind pharmazeutische Unternehmer!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2017 - Verg 53/16
    Hierbei sind stichhaltige Belege beizubringen, aus denen sich das Vorliegen der Voraussetzungen ergibt (vgl. EUGH, Urteil v. 15.10.2009, C-275/08, Rn. 54 ff. mwN; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 18.12.2013, VII-Verg 24/13, juris Rn. 22 mwN; Hausmann / Kern aaO Rn. 16 mwN).

    Zudem muss es aufgrund der technischen Besonderheiten unbedingt erforderlich sein, den Auftrag an ein bestimmtes Unternehmen zu vergeben (zu § 3 Abs. 4 c) VOL/A-EG a.F.: OLG Düsseldorf, Beschluss v. 18.12.2013, VII Verg 24/13, juris Rn. 24 u. 25; EuGH Urteil v. 02.06.2005, C-394/02, juris Rn. 33 ff.).

  • VK Bund, 28.11.2016 - VK 1-104/16

    Magnetresonanztomographen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2017 - Verg 53/16
    Die sofortigen Beschwerden der Beigeladenen und der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 28.11.2016 (VK 1-104/16) werden zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - Verg 13/16

    Zulässigkeit der Ausschreibung von Rabattvereinbarungen über die Lieferung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2017 - Verg 53/16
    Diese sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats gewahrt, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind, und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 14.09.2016, VII-Verg 13/16, juris Rn. 29-36; Beschluss v. 01.08.2012, VII-Verg 10/12, juris Rn. 40-45; Beschluss v. 27.6.2012, VII-Verg 7/12, juris Rn. 21 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2017 - Verg 53/16
    Diese sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats gewahrt, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind, und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 14.09.2016, VII-Verg 13/16, juris Rn. 29-36; Beschluss v. 01.08.2012, VII-Verg 10/12, juris Rn. 40-45; Beschluss v. 27.6.2012, VII-Verg 7/12, juris Rn. 21 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2013 - 15 Verg 5/13

    Vergabe öffentlicher Auftrage: Zulässigkeit der Auftragsvergabe im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2017 - Verg 53/16
    Bei der - dem Vergabeverfahren vorgelagerten - Bestimmung des Auftragsgegenstands ist der Auftraggeber auch grundsätzlich nicht gehalten, eine Markterforschung durchzuführen bzw. zu prüfen, ob andere - alternative - technische Lösungsansätze denkbar sind, die den vom Auftraggeber aufgestellten technischen und taktischen Anforderungen genügen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 15.11.2013, 15 Verg 5/13, juris Rn. 109).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2017 - Verg 53/16
    Auch wenn man diese erst im Vergabenachprüfungsverfahren nachträglich vorgebrachte Begründung berücksichtigt und die mangelnde Dokumentation im Vergabevermerk als geheilt ansieht (vgl. BGH, Beschluss v. 08.02.2011, X ZB 4/10, juris Rn. 73; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.04.2016, VII-Verg 47/15, juris Rn. 25; Beschluss v. 21.10.2015, VII-Verg 28/14, juris Rn. 205 ff.), kann sie ein Fehlen von Wettbewerb aus technischen Gründen nicht begründen.
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2017 - Verg 53/16
    Auch wenn man diese erst im Vergabenachprüfungsverfahren nachträglich vorgebrachte Begründung berücksichtigt und die mangelnde Dokumentation im Vergabevermerk als geheilt ansieht (vgl. BGH, Beschluss v. 08.02.2011, X ZB 4/10, juris Rn. 73; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.04.2016, VII-Verg 47/15, juris Rn. 25; Beschluss v. 21.10.2015, VII-Verg 28/14, juris Rn. 205 ff.), kann sie ein Fehlen von Wettbewerb aus technischen Gründen nicht begründen.
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - Verg 7/12

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Einwegspritzen mit feststehender Kanüle in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2017 - Verg 53/16
    Diese sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats gewahrt, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind, und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 14.09.2016, VII-Verg 13/16, juris Rn. 29-36; Beschluss v. 01.08.2012, VII-Verg 10/12, juris Rn. 40-45; Beschluss v. 27.6.2012, VII-Verg 7/12, juris Rn. 21 ff.).
  • EuGH, 02.06.2005 - C-394/02

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2017 - Verg 53/16
    Zudem muss es aufgrund der technischen Besonderheiten unbedingt erforderlich sein, den Auftrag an ein bestimmtes Unternehmen zu vergeben (zu § 3 Abs. 4 c) VOL/A-EG a.F.: OLG Düsseldorf, Beschluss v. 18.12.2013, VII Verg 24/13, juris Rn. 24 u. 25; EuGH Urteil v. 02.06.2005, C-394/02, juris Rn. 33 ff.).
  • EuGH, 15.10.2009 - C-275/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • OLG Celle, 19.03.2019 - 13 Verg 7/18

    Rechtsfolgen des Unterbleibens eines Hinweises auf die Frist des § 160 Abs. 3 S.

    Zu berücksichtigen ist auch, ob die Kriterien dem mit ihrer Bestimmung verfolgten Zweck, das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln, zuwiderlaufen oder sachfremde Erwägungen angestellt werden (OLG Düsseldorf a.a.O.; vgl. zum Ganzen auch: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Juni 2017 - VII-Verg 53/16 , juris Rn. 33).
  • VK Bund, 23.10.2019 - VK 1-75/19

    Beschaffung einer Röntgenkleinwinkelstreuanlage

    Die Rechtsprechung verlangt diesbezüglich "ernsthafte Nachforschungen auf europäischer Ebene" (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2009, Rs. C-275/08) bzw. die Beibringung "stichhaltiger Beweise" (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 7. Juni 2017, VII-Verg 53/16, und vom 12. Juli 2017, VII-Verg 13/17).

    Die in wettbewerblichen Vergabeverfahren weitgehend nicht nachprüfbare Freiheit eines öffentlichen Auftraggebers, seinen Beschaffungsbedarf zu bestimmen, auf die sich hier die Ag beruft, gilt demnach im Falle des § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV nicht, sondern unterliegt erheblich engeren Grenzen; dasselbe gilt für den Umfang der vor der Beschaffung durchzuführenden Markterforschungen (vgl. zum Vorstehenden OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 7. Juni 2017, VII-Verg 53/16, und vom 12. Juli 2017, VII-Verg 13/17).

    Nachdem mangels vorheriger Bekanntmachung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens für sie gar nicht die Möglichkeit bestand, ein Angebot abzugeben, hat sie ihr Interesse am Auftrag hinreichend durch ihre Rüge vom 21. September 2019 und ihren Nachprüfungsantrag belegt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Juni 2017, VII-Verg 53/16).

    bereits erbrachte Leistungen sind gemäß §§ 812 ff. BGB rückabzuwickeln (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 7. Juni 2017, VII-Verg 53/16, und vom 12. Juli 2017, VII-Verg 13/17).

  • OLG München, 09.03.2018 - Verg 10/17

    Umfang der Ermessensausübung bei der Vergabe von Abfallentsorgungsleistungen

    Die Festlegung muss Willkür- und diskriminierungsfrei erfolgen (vgl. OLG Düsseldorf vom 07.06.2017, Verg 53/16).
  • VK Bund, 29.09.2020 - VK 2-73/20

    Anforderungen an die Markterkundung; § 14 Abs. 4 Nr. 2, Abs. 6 VgV

    Vorliegend führt die auf Basis einer solchen Markterkundung getroffene Entscheidung der Ag jedoch dazu, dass grundsätzlich bestehender Wettbewerb nicht nur durch eine produktspezifische Ausschreibung eingeschränkt sondern gänzlich ausgeschlossen wird, was einer wesentlich größeren Rechtfertigungstiefe bedarf (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07. Juni 2017 VII-Verg 53/16, juris-Rn. 34).

    Das Fehlen einer vernünftigen Ersatzlösung oder Alternative ist nicht schon dann anzunehmen, wenn das vom öffentlichen Auftraggeber favorisierte Produkt in einzelnen Merkmalen anderen am Markt erhältlichen Produkten überlegen ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07. Juni 2017 VII-Verg 53/16, juris-Rn. 37).

  • OLG Rostock, 25.11.2020 - 17 Verg 1/20

    Jobcenter-Software - Nachprüfungsverfahren für die Vergabe von

    Eine Leistungsbestimmung, die im Falle des § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV zu einem völligen Wettbewerbsverzicht führt, bedarf größerer Rechtfertigungstiefe als eine solche, die unter Aufrechterhaltung des Vergabewettbewerbs im Ergebnis (nur) zu einer hersteller- oder produktbezogenen Leistungsspezifikation gemäß § 31 Abs. 6 VgV führt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 2017 - VII-Verg 13/17 -, Rn. 35, juris; Beschluss vom 07. Juni 2017 - VII-Verg 53/16 -, Rn. 34, juris; BKartA Bonn, Beschluss vom 29. September 2020 - VK 2 - 73/20 -, Rn. 64, juris).
  • VK Rheinland-Pfalz, 16.12.2022 - VK 1-4/22

    Keine Marktanalyse durchgeführt: Direktvergabe unzulässig!

    Eine Leistungsbestimmung, die im Falle des § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV zu einem völligen Wettbewerbsverzicht führt, bedarf größerer Rechtfertigungstiefe als eine solche, die unter Aufrechterhaltung des Vergabewettbewerbs im Ergebnis (nur) zu einer hersteller- oder produktbezogenen Leistungsspezifikation gemäß § 31 Abs. 6 VgV führt (OLG Rostock, Beschluss vom 25.11.2020, 17 Verg 1/20; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2017, Verg 13/17; Beschluss vom 07.06.2017, Verg 53/16; VK Bund, Beschluss vom 23.10.2019, VK 1-75/19).

    Die Rechtsprechung verlangt diesbezüglich "ernsthafte Nachforschungen auf europäischer Ebene" (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2009, Rs. C-275/08) bzw. die Beibringung "stichhaltiger Beweise" (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2017, Verg 13/17; Beschluss vom 07.06.2017, Verg 53/16).

    Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen sind gem. §§ 812 ff. BGB rückabzuwickeln, ohne dass dies im Belieben der Antragsgegnerin stünde (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 01.04.2022, 2 Verg 1/21; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2017, Verg 13/17, Beschluss vom 07.06.2017, Verg 53/16; VK Bund, Beschluss vom 23.10.2019, VK 1-75/19).

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 35/19

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde

    Nach der Rechtsprechung des Senats zu § 31 Abs. 6 VgV sowie zu inhaltsgleichen anderen vergaberechtlichen Vorschriften sind die dem öffentlichen Auftraggeber durch diese Bestimmung gezogenen vergaberechtlichen Grenzen seines Bestimmungsrechts gewahrt, wenn von ihm für die Wahl des Beschaffungsgegenstands nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (Senatsbeschlüsse vom 16.10.2019 - VII-Verg 66/18; vom 12.07.2017 - VII-Verg 13/17, zitiert nach juris, Tz. 34 f.; vom 07.06.2017 - VII-Verg 53/16, zitiert nach juris, Tz. 33 f.; vom 13.04.2016 - VII-Verg 47/15, zitiert nach juris, Tz. 21; vom 01.08.2012 - VII-Verg 10/12, zitiert nach juris, Tz. 43 f.).
  • OLG München, 08.07.2019 - Verg 2/19

    Vergabeverfahren: Kein Rechtsverlust bei verspätetem Hinweis auf gewerbliche

    Die in der Leistungsbeschreibung getroffenen Festlegungen zum Auftragsgegenstand müssen willkür- und diskriminierungsfrei erfolgen (OLG Düsseldorf Beschluss vom 7. Juni 2017, Verg 53/16, juris Rn. 33; Senatsbeschl. v. 9. März 2018, Verg 10/17, juris Rn. 48).

    Die Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers, ob und was beschafft werden soll, und damit auch die Frage, welche Anforderungen an die zu beschaffenden Leistungen gestellt werden dürfen, unterliegt - unter Berücksichtigung des Grundsatzes der wettbewerbsoffenen Beschaffung - vergaberechtlichen Grenzen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Juni 2017, VII-Verg 53/16 -, juris Rn. 33).

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 38/17

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Da die Antragstellerin eine Vorfestlegung der Antragsgegnerin auf Produkte der Beigeladenen rügt, weist der Senat für den weiteren Gang des Vergabeverfahrens vorsorglich darauf hin, dass die Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers bei der Beschaffung von medizinischen Geräten vergaberechtlichen Grenzen unterliegt, die in jedem Fall einzuhalten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 07.06.2017 - VII-Verg 53/16 [PET-MRT-Geräte], zitiert nach juris; besprochen von Roth, NZBau 2018, 77 ff.).
  • OLG Frankfurt, 16.04.2019 - 11 Verg 2/19

    Leistungsbeschreibung bei der Ausschreibung eines Flugzeugschleppers

    Dies ist der Fall, wenn die gewählten Bestimmungen durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist und dafür nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen, wobei die Festlegung willkür- und diskriminierungsfrei sein muss (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.9.2016, VII Verg 13/16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7.6.2017, VII Verg 53/16, Tz. 33 bei juris; Senat, Beschluss vom 14.5.2018, 11 Verg 4/18 , Tz. 63 bei juris; VK Rheinland aaO. Rn 66 bei juris).
  • BayObLG, 29.07.2022 - Verg 13/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Durchführung eines

  • VK Bund, 23.09.2019 - VK 2-66/19

    Antragsbefugnis bei technischen Zulassungsverfahren; kein Verstoß gegen

  • VK Südbayern, 28.01.2019 - Z3-3-3194-1-35-10/18

    Bestimmung der Art der Leistungsausführung durch den öffentlichen Auftraggeber

  • VK Baden-Württemberg, 31.01.2020 - 1 VK 74/19

    Vergabenachprüfungsverfahren: Heilung von Dokumentationsmängeln bei Wahl eines

  • LG Bonn, 26.10.2022 - 1 O 161/22

    Unterlassungsanspruch setzt Vergaberechtsverstoß voraus!

  • VK Baden-Württemberg, 31.01.2020 - 1 VK 75/19

    Auch Direktvergaben sind umfassend zu dokumentieren!

  • VK Bund, 05.09.2019 - VK 2-56/19

    Rabattvertragsausschreibung nach § 130 a Abs. 8 SGB V; Unterbliebene Herausnahme

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