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   OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - VII-Verg 58/10   

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https://dejure.org/2011,2629
OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - VII-Verg 58/10 (https://dejure.org/2011,2629)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.04.2011 - VII-Verg 58/10 (https://dejure.org/2011,2629)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. April 2011 - VII-Verg 58/10 (https://dejure.org/2011,2629)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei der Begründung eines Nachprüfungsantrages dürfen die Anforderungen an die Bieter nicht überspannt werden und es ist ein großzügiger Maßstab anzulegen; Verweis auf die Rüge gegenüber der Vergabestelle wegen erst während des Nachprüfungsverfahrens erkannter Verstöße ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 107 Abs. 3 Nr. 1; GWB § 108 Abs. 2
    Bei der Begründung eines Nachprüfungsantrages dürfen die Anforderungen an die Bieter nicht überspannt werden und es ist ein großzügiger Maßstab anzulegen; Verweis auf die Rüge gegenüber der Vergabestelle wegen erst während des Nachprüfungsverfahrens erkannter Verstöße ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an die Aufnahme und Gestaltung von Wahlpositionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (4)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine "Rüge ins Blaue hinein” bei Verweis auf eigene Marktkenntnis

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Zulässigkeit von Wahlpositionen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an eine substanziierte Rüge und die Erkennbarkeit von Vergabeverstößen (IBR 2011, 427)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an die Aufnahme und transparente Gestaltung von Wahlpositionen (IBR 2011, 354)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2011, 508
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG München, 07.08.2007 - Verg 8/07

    Substantiierte Rüge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 58/10
    Insoweit dürfen die Anforderungen an die Bieter nicht überspannt werden und es ist ein großzügiger Maßstab anzulegen (OLG München, Beschl. v. 7.8.2007, Verg 8/07; OLG Dresden, Beschl. v. vom 6.6.2002.- WVerg 4/02).

    Allerdings dürfen auch in Verfahren nach der VOL, bei denen die Bieter nicht am Eröffnungstermin teilnehmen und die Preise der anderen Angebote nicht erfahren, Bieter nicht mit pauschalen und unsubstantiierten Behauptungen Nachprüfungsanträge ins Blaue hinein stellen, in der Erwartung, die Amtsermittlungspflicht der Vergabekammer werde zum Nachweis eines Vergabeverstoßes führen (vgl. OLG München, Beschl. v. 7.8.2007, Verg 8/07; Summa in Juris-PK Vergaberecht GWB § 108 Rdn. 29).

    Entgegen der von der Antragsgenerin vertretenen Auffassung ist eine Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof im Hinblick auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 7. August 2007 (Verg 8/07) nicht veranlasst, weil die im Streitfall vorgenommenen Würdigung keine Abweichung im Sinne des § 124 Abs. 2 GWB darstellt.

  • OLG Dresden, 06.06.2002 - WVerg 4/02

    Begründungserfordernis; Nachprüfungsauftrag; Ausschlussfristen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 58/10
    Insoweit dürfen die Anforderungen an die Bieter nicht überspannt werden und es ist ein großzügiger Maßstab anzulegen (OLG München, Beschl. v. 7.8.2007, Verg 8/07; OLG Dresden, Beschl. v. vom 6.6.2002.- WVerg 4/02).

    Vielmehr hat der Bieter zumindest Indizien oder tatsächliche Anhaltspunkte aufzuzeigen, die ihn zu dem Schluss bewogen haben, die Vergabestelle habe sich rechtswidrig verhalten (vgl. OLG Dresden vom 6.6.2002 - WVerg 4/02).

  • OLG München, 27.01.2006 - Verg 1/06

    Wertung von Wahlpositionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 58/10
    Während sich bei der Wahlposition der Auftraggeber vorbehält, die Grundposition durch die Alternativposition zu ersetzen (vgl. OLG München, Beschluss vom 27.01.2006, Verg 1/06) handelt es sich bei Bedarfs- oder Eventualpositionen um Leistungen, bei denen zum Zeitpunkt der Erstellung der Leistungsbeschreibung noch nicht feststeht, ob und ggf. in welchem Umfang sie tatsächlich zur Ausführung kommen werden.

    Er kommt in Betracht, wenn und soweit ein berechtigtes Bedürfnis des öffentlichen Auftraggebers besteht, die zur beauftragende Leistung in den betreffenden Punkten einstweiligen offen zu halten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2002, Verg 25/02; Beschluss vom 24.03.2004, Verg 7/04; OLG München, Beschluss vom 27.01.2006, Verg 1/06).

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - Verg 7/04

    Zulässigkeit von Wahlpositionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 58/10
    Er kommt in Betracht, wenn und soweit ein berechtigtes Bedürfnis des öffentlichen Auftraggebers besteht, die zur beauftragende Leistung in den betreffenden Punkten einstweiligen offen zu halten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2002, Verg 25/02; Beschluss vom 24.03.2004, Verg 7/04; OLG München, Beschluss vom 27.01.2006, Verg 1/06).
  • OLG Düsseldorf, 02.08.2002 - Verg 25/02

    Leistungsbeschreibung, Wahl- oder Alternativleistungen (Kennzeichen)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 58/10
    Er kommt in Betracht, wenn und soweit ein berechtigtes Bedürfnis des öffentlichen Auftraggebers besteht, die zur beauftragende Leistung in den betreffenden Punkten einstweiligen offen zu halten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2002, Verg 25/02; Beschluss vom 24.03.2004, Verg 7/04; OLG München, Beschluss vom 27.01.2006, Verg 1/06).
  • OLG Celle, 12.05.2005 - 13 Verg 5/05

    Pflicht zur Rüge gegenüber dem Auftraggeber bei im Nachprüfungsverfahren selbst

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 58/10
    Es wäre mit dem Beschleunigungsgebot unvereinbar, den Bieter wegen erst während des Nachprüfungsverfahrens erkannter Verstöße auf die Rüge gegenüber der Vergabestelle und die anschließende Einleitung eines neuen Nachprüfungsverfahrens zu verweisen (OLG Frankfurt, a.aO.; OLG Celle, Beschl. v. 12.5.2005, 13 Verg 5/05; OLG Koblenz, Beschl. v. 26.10.2005, VergabeR 2006, 392; OLG Brandenburg, Beschl. v. 6.10.2006, VergabeR 2007, 529; Wiese in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 2. Aufl., § 107 Rdn. 109; Summa in: jurisPK-VergR § 107 Rdn. 97).
  • OLG Koblenz, 26.10.2005 - 1 Verg 4/05

    Vergabenachprüfungsverfahren: Nachschieben von Vergabeverstößen; Prüfung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 58/10
    Es wäre mit dem Beschleunigungsgebot unvereinbar, den Bieter wegen erst während des Nachprüfungsverfahrens erkannter Verstöße auf die Rüge gegenüber der Vergabestelle und die anschließende Einleitung eines neuen Nachprüfungsverfahrens zu verweisen (OLG Frankfurt, a.aO.; OLG Celle, Beschl. v. 12.5.2005, 13 Verg 5/05; OLG Koblenz, Beschl. v. 26.10.2005, VergabeR 2006, 392; OLG Brandenburg, Beschl. v. 6.10.2006, VergabeR 2007, 529; Wiese in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 2. Aufl., § 107 Rdn. 109; Summa in: jurisPK-VergR § 107 Rdn. 97).
  • OLG Brandenburg, 06.10.2006 - Verg W 6/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis bei vorteilhafter Handhabung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 58/10
    Es wäre mit dem Beschleunigungsgebot unvereinbar, den Bieter wegen erst während des Nachprüfungsverfahrens erkannter Verstöße auf die Rüge gegenüber der Vergabestelle und die anschließende Einleitung eines neuen Nachprüfungsverfahrens zu verweisen (OLG Frankfurt, a.aO.; OLG Celle, Beschl. v. 12.5.2005, 13 Verg 5/05; OLG Koblenz, Beschl. v. 26.10.2005, VergabeR 2006, 392; OLG Brandenburg, Beschl. v. 6.10.2006, VergabeR 2007, 529; Wiese in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 2. Aufl., § 107 Rdn. 109; Summa in: jurisPK-VergR § 107 Rdn. 97).
  • VK Niedersachsen, 03.02.2004 - 203-VgK-41/03

    Bestehen eines Interesses an einem Auftrag als Voraussetzung für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 58/10
    Zum Teil wird angenommen, dass es eine feste prozentuale Begrenzung für das Verhältnis von Wahl- oder Alternativpositionen im Verhältnis zu den Grundpositionen gibt (für eine Grenze von höchstens etwa 10 %: VK Lüneburg Beschluss vom 03.02.2004, 203-VgK-41/2003) bzw. die Abfrage von Alternativpositionen jedenfalls dann unzulässig ist, wenn sie so gehäuft auftreten und ein solches Gewicht in der Wertung erlangen, dass sie die Grundpositionen mengenmäßig verdrängen (vgl. Prieß, in a.a.O., VOL/A, § 7 Rdnr. 78).
  • OLG Frankfurt, 09.07.2010 - 11 Verg 5/10

    Vergaberecht: Anforderungen an die Konkretisierung von Rügen; zwingender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 58/10
    Wenn es um Vergabeverstöße geht, die sich - wie im Streitfall - ausschließlich in der Sphäre der Vergabestelle abspielen, darf der Bieter, der in die vergaberechtlichen Vorgänge keinen Einblick hat, im Vergabenachprüfungsverfahren behaupten, was er auf der Grundlage seines oft beschränkten Informationsstandes redlicherweise für wahrscheinlich und möglich halten darf (OLG Frankfurt, Beschl. v. 9.7.2010, 11 Verg 5/10; Beschl. v. 5.10.2010, 11 Verg 7/10).
  • OLG Frankfurt, 05.10.2010 - 11 Verg 7/10

    Vergabenachprüfung: Wirksamkeit einer unvollständigen Rüge bei verzögerter

  • VK Düsseldorf, 03.12.2010 - VK-29/10
  • OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - Verg 30/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Danach ist an Rügen zwar ein großzügiger Maßstab anzulegen (siehe Senatsbeschluss vom 13.04.2011 - VII-Verg 58/10, zitiert nach juris, Tz. 53; OLG München, Beschluss vom 07.08.2007 - Verg 8/07, zitiert nach juris, Tz. 11 f.; OLG Dresden, Beschluss vom 06.02.2002 - WVerg 4/02, zitiert nach juris, Tz. 19).

    Da ein Bieter naturgemäß nur begrenzten Einblick in den Ablauf des Vergabeverfahrens hat, darf er im Vergabenachprüfungsverfahren behaupten, was er auf der Grundlage seines - oft nur beschränkten - Informationsstands redlicherweise für wahrscheinlich oder möglich halten darf, etwa wenn es um Vergaberechtsverstöße geht, die sich ausschließlich in der Sphäre der Vergabestelle abspielen oder das Angebot eines Mitbewerbers betreffen (vgl. Senatsbeschluss vom 13.04.2011 - VII-Verg 58/10, zitiert nach juris, Tz. 53; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.07.2010 - 11 Verg 5/10, zitiert nach juris, Tz. 51; OLG Dresden, Beschluss vom 06.06.2002 - WVerg 4/02, zitiert nach juris, Tz. 18 f.).

    Ein Mindestmaß an Substantiierung ist einzuhalten; reine Vermutungen zu eventuellen Vergaberechtsverstößen reichen nicht aus (siehe Senatsbeschluss vom 13.04.2011, VII-Verg 58/10, zitiert nach juris, Tz. 53; OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 29.05.2012 - Verg W 5/12, zitiert nach juris, Tz. 4, und vom 20.11.2012 - Verg W 10/12, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.07.2010 - Verg 5/10, zitiert nach juris, Tz. 51; OLG München, Beschlüsse vom 07.08.2007 - Verg 8/07, zitiert nach juris, Tz. 11 f., und vom 02.08.2007 - Verg 7/07, zitiert nach juris, Tz. 15 f.).

    Zudem muss er, um eine Überprüfung zu ermöglichen, angeben, woher seine Erkenntnisse stammen (siehe Senatsbeschluss vom 13.04.2011, VII-Verg 58/10, zitiert nach juris, Tz. 53 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2012, Verg W 10/12, zitiert nach juris, Tz. 5).

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2020 - Verg 36/19

    Es gibt keine ungeschriebenen Eignungskriterien!

    Danach ist an Rügen zwar ein großzügiger Maßstab anzulegen (siehe Senatsbeschluss vom 13.04.2011 - VII-Verg 58/10, zitiert nach juris, Tz. 53; OLG München, Beschluss vom 07.08.2007 - Verg 8/07, zitiert nach juris, Tz. 11 f.; OLG Dresden, Beschluss vom 06.02.2002 - WVerg 4/02, zitiert nach juris, Tz. 19).

    Da ein Bieter naturgemäß nur begrenzten Einblick in den Ablauf des Vergabeverfahrens hat, darf er im Vergabenachprüfungsverfahren behaupten, was er auf der Grundlage seines - oft nur beschränkten - Informationsstands redlicherweise für wahrscheinlich oder möglich halten darf, etwa wenn es um Vergaberechtsverstöße geht, die sich ausschließlich in der Sphäre der Vergabestelle abspielen oder das Angebot eines Mitbewerbers betreffen (vgl. Senatsbeschluss vom 13.04.2011 - VII-Verg 58/10, zitiert nach juris, Tz. 53; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.07.2010 - 11 Verg 5/10, zitiert nach juris, Tz. 51; OLG Dresden, Beschluss vom 06.06.2002 - WVerg 4/02, zitiert nach juris, Tz. 18 f.).

    Ein Mindestmaß an Substantiierung ist einzuhalten; reine Vermutungen zu eventuellen Vergaberechtsverstößen reichen nicht aus (siehe Senatsbeschluss vom 13.04.2011, VII-Verg 58/10, zitiert nach juris, Tz. 53; OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 29.05.2012 - Verg W 5/12, zitiert nach juris, Tz. 4, und vom 20.11.2012 - Verg W 10/12, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.07.2010 - Verg 5/10, zitiert nach juris, Tz. 51; OLG München, Beschlüsse vom 07.08.2007 - Verg 8/07, zitiert nach juris, Tz. 11 f., und vom 02.08.2007 - Verg 7/07, zitiert nach juris, Tz. 15 f.).

    Zudem muss er, um eine Überprüfung zu ermöglichen, angeben, woher seine Erkenntnisse stammen (siehe Senatsbeschluss vom 13.04.2011, VII-Verg 58/10, zitiert nach juris, Tz. 53 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2012, Verg W 10/12, zitiert nach juris, Tz. 5).".

  • VK Baden-Württemberg, 13.07.2022 - 1 VK 23/22

    Verstoß gegen das Datenschutzrecht führt zum Angebotsausschluss!

    Da ein Bieter naturgemäß nur begrenzten Einblick in den Ablauf des Vergabeverfahrens hat, darf er im Vergabenachprüfungsverfahren behaupten, was er auf der Grundlage seines - oft nur beschränkten - Informationsstands redlicherweise für wahrscheinlich oder möglich halten darf, etwa wenn es um Vergabeverstöße geht, die sich ausschließlich in der Sphäre der Vergabestelle abspielen oder das Angebot eines Mitbewerbers betreffen (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 21.05.2021, 15 Verg 4/21, juris, Rn. 28; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011, VII-Verg 58/10, juris, Rn. 53; OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.07.2010, 11 Verg 5/10, juris, Rn. 51; OLG Dresden, Beschluss vom 6. Juni 2002, WVerg 4/02, juris, Rn. 18 f.).
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