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   OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - VII-Verg 72/03   

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https://dejure.org/2004,19426
OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - VII-Verg 72/03 (https://dejure.org/2004,19426)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.05.2004 - VII-Verg 72/03 (https://dejure.org/2004,19426)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Mai 2004 - VII-Verg 72/03 (https://dejure.org/2004,19426)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VK Bund, 24.11.2003 - VK 1-75/03
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 72/03
    Die sofortige Beschwerde der Antragsstellerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 24. November 2003 (VK 1 - 75/03) wird zurückgewiesen.
  • OLG Rostock, 02.07.2008 - 17 Verg 2/08

    Divergenzvorlage an den BGH: Zulässiger Rechtsweg für die Nachprüfung der

    Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ist dem im großen Umfang gefolgt (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.09.2006 - 1 Verg 3/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.05.2004 - VII-Verg 72/03; OLG Brandenburg Beschluss vom 02.12.2003 - Verg W 6/03); es wird betont, dass die Frage für das Ergebnis der beabsichtigten Entscheidung des vorlegenden Gerichts relevant sein muss (OLG Naumburg, Beschluss vom 23.08.2005 - 1 Verg 4/05; OLG Dresden, Beschluss vom 03.12.2002 - Verg 15/02; OLG Jena, Beschluss vom 30.05.2002 - 6 Verg 3/02).
  • OLG Rostock, 02.07.2008 - 17 Verg 4/07

    Zuständigkeit der Sozialgerichte für die Nachprüfung von Ausschreibungen gem. §

    Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ist dem im großen Umfang gefolgt (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.09.2006 - 1 Verg 3/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.05.2004 - VII-Verg 72/03; OLG Brandenburg Beschluss vom 02.12.2003 - Verg W 6/03); es wird betont, dass die Frage für das Ergebnis der beabsichtigten Entscheidung des vorlegenden Gerichts relevant sein muss (OLG Naumburg, Beschluss vom 23.08.2005 - 1 Verg 4/05; OLG Dresden, Beschluss vom 03.12.2002 - Verg 15/02; OLG Jena, Beschluss vom 30.05.2002 - 6 Verg 3/02).
  • VK Sachsen, 17.11.2006 - 1/SVK/128-04

    Bestimmung des Gegenstandswertes

    Danach ist grundsätzlich der Gegenstandswert mit 5 % der Brutto-Auftrags- oder Angebotssumme anzunehmen (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 25.06.2003 ­ Verg 9/03; Beschluss vom 28.09.2001 ­ Verg 13/01; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.05.2004 ­ VK-SH 05/04, im Ergebnis auch OLG Naumburg, Beschluss vom 09.06.2004 ­ Verg 4/04, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.05.2004 ­ Verg 72/03).
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