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   OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - VII-Verg 86/05   

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https://dejure.org/2006,4328
OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - VII-Verg 86/05 (https://dejure.org/2006,4328)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.01.2006 - VII-Verg 86/05 (https://dejure.org/2006,4328)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - VII-Verg 86/05 (https://dejure.org/2006,4328)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde; Vornahme einer vereinfachten Zustellung an einen Rechtsanwalt; Unterzeichnung einer Empfangsbekenntnis; Verpflichtung zur Tragung der außergerichtlichen Kosten aus Gründen der Billigkeit

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nachprüfungsverfahren: Zustellung an einen Rechtsanwalt und vorherige Benachrichtigung per Telefax

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    VwGO § 162 Abs. 3; ; GWB § 61; ; GWB § 114 Abs. 3 S. 3; ; GWB § 117 Abs. 1; ; VwZG § 5 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen im Vergabeverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer trägt die Kosten des Beigeladenen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2005 - Verg 28/05

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - Verg 86/05
    Die angegriffene Auslagenentscheidung stimmt mit der Kostenrechtsprechung des Senats überein (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2001, 165, 166 m.w.N.; Beschluss vom 20.03.2003, Verg 26/02, Umdruck S. 3; Beschluss vom 29.04.2003, Verg 47/02, Umdruck S. 4; Beschluss vom 05.085.2005, Verg 31/05, Umdruck S. 3; Beschluss vom 22.07.2005, Verg 28/05, Umdruck S. 4).

    Anders als in den den Entscheidungen des Senates vom 22.07.2005 - Verg 28/05 - und vom 05.08.2005 - Verg 31/05 - zugrundeliegenden Sachverhalten wollte die Antragstellerin somit nicht lediglich den Ausschluss ihres Angebots von der Wertung rückgängig gemacht und eine erneute Angebotswertung durchgeführt sehen, sondern eine abschließende Entscheidung der Vergabekammer über die Zuschlagserteilung zu ihren Gunsten erreichen.

  • OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - Verg 31/05

    Ausdrücklicher Interessengegensatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - Verg 86/05
    Die angegriffene Auslagenentscheidung stimmt mit der Kostenrechtsprechung des Senats überein (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2001, 165, 166 m.w.N.; Beschluss vom 20.03.2003, Verg 26/02, Umdruck S. 3; Beschluss vom 29.04.2003, Verg 47/02, Umdruck S. 4; Beschluss vom 05.085.2005, Verg 31/05, Umdruck S. 3; Beschluss vom 22.07.2005, Verg 28/05, Umdruck S. 4).

    Anders als in den den Entscheidungen des Senates vom 22.07.2005 - Verg 28/05 - und vom 05.08.2005 - Verg 31/05 - zugrundeliegenden Sachverhalten wollte die Antragstellerin somit nicht lediglich den Ausschluss ihres Angebots von der Wertung rückgängig gemacht und eine erneute Angebotswertung durchgeführt sehen, sondern eine abschließende Entscheidung der Vergabekammer über die Zuschlagserteilung zu ihren Gunsten erreichen.

  • OVG Niedersachsen, 30.06.2004 - 12 LB 51/04

    Büropersonal; Empfangsbekenntnis; Fehlverhalten; Frist; Organisationsverschulden;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - Verg 86/05
    Die vereinfachte Zustellung an einen Rechtsanwalt gemäß §§ 114 Abs. 3 S. 3, 61 GWB in Verbindung mit § 5 Abs. 2 VwZG erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem der Rechtsanwalt durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses den Willen äußert, das Schriftstück als zugestellt entgegen zu nehmen (BverfG, NJW 2001, 1563 f.; BVerwGE 58, 107, 108; Hamburgisches OVG, NJW 1999, 965; Niedersächsisches OVG, NVwZ-RR 2005, 365, 366).
  • BVerfG, 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97

    Verwerfung eines angeblich verspäteten Einspruchs wegen Zweifeln am richtigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - Verg 86/05
    Die vereinfachte Zustellung an einen Rechtsanwalt gemäß §§ 114 Abs. 3 S. 3, 61 GWB in Verbindung mit § 5 Abs. 2 VwZG erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem der Rechtsanwalt durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses den Willen äußert, das Schriftstück als zugestellt entgegen zu nehmen (BverfG, NJW 2001, 1563 f.; BVerwGE 58, 107, 108; Hamburgisches OVG, NJW 1999, 965; Niedersächsisches OVG, NVwZ-RR 2005, 365, 366).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99

    Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Zurücknahme der Beschwerde im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - Verg 86/05
    Die angegriffene Auslagenentscheidung stimmt mit der Kostenrechtsprechung des Senats überein (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2001, 165, 166 m.w.N.; Beschluss vom 20.03.2003, Verg 26/02, Umdruck S. 3; Beschluss vom 29.04.2003, Verg 47/02, Umdruck S. 4; Beschluss vom 05.085.2005, Verg 31/05, Umdruck S. 3; Beschluss vom 22.07.2005, Verg 28/05, Umdruck S. 4).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - Verg 47/02

    Rechtswirkungen der Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - Verg 86/05
    Die angegriffene Auslagenentscheidung stimmt mit der Kostenrechtsprechung des Senats überein (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2001, 165, 166 m.w.N.; Beschluss vom 20.03.2003, Verg 26/02, Umdruck S. 3; Beschluss vom 29.04.2003, Verg 47/02, Umdruck S. 4; Beschluss vom 05.085.2005, Verg 31/05, Umdruck S. 3; Beschluss vom 22.07.2005, Verg 28/05, Umdruck S. 4).
  • BVerwG, 17.05.1979 - 2 C 1.79

    Vereinfachte Zustellung an einen Rechtsanwalt gemäß § 5 Abs. 2

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - Verg 86/05
    Die vereinfachte Zustellung an einen Rechtsanwalt gemäß §§ 114 Abs. 3 S. 3, 61 GWB in Verbindung mit § 5 Abs. 2 VwZG erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem der Rechtsanwalt durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses den Willen äußert, das Schriftstück als zugestellt entgegen zu nehmen (BverfG, NJW 2001, 1563 f.; BVerwGE 58, 107, 108; Hamburgisches OVG, NJW 1999, 965; Niedersächsisches OVG, NVwZ-RR 2005, 365, 366).
  • BayObLG, 22.11.2002 - Verg 26/02

    Kostentragung für Beigeladenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - Verg 86/05
    Die angegriffene Auslagenentscheidung stimmt mit der Kostenrechtsprechung des Senats überein (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2001, 165, 166 m.w.N.; Beschluss vom 20.03.2003, Verg 26/02, Umdruck S. 3; Beschluss vom 29.04.2003, Verg 47/02, Umdruck S. 4; Beschluss vom 05.085.2005, Verg 31/05, Umdruck S. 3; Beschluss vom 22.07.2005, Verg 28/05, Umdruck S. 4).
  • OVG Hamburg, 24.09.1998 - Bs VI 122/96

    Zustellung; Nachweis; Rechtsanwalt; Büroangestellte; Empfangsbekenntnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - Verg 86/05
    Die vereinfachte Zustellung an einen Rechtsanwalt gemäß §§ 114 Abs. 3 S. 3, 61 GWB in Verbindung mit § 5 Abs. 2 VwZG erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem der Rechtsanwalt durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses den Willen äußert, das Schriftstück als zugestellt entgegen zu nehmen (BverfG, NJW 2001, 1563 f.; BVerwGE 58, 107, 108; Hamburgisches OVG, NJW 1999, 965; Niedersächsisches OVG, NVwZ-RR 2005, 365, 366).
  • VK Münster, 28.08.2007 - VK 14/07

    Kein Ausschluss wegen formwechselnder Umwandlung

    Die Erstattung von außergerichtlichen Kosten für Beigeladene ist in Verfahren vor der Vergabekammer möglich, wenn die Beigeladene sich aktiv am Verfahren beteiligt, Schriftsätze eingereicht und an der mündlichen Verhandlung teilnimmt und der Antragsteller sich mit seinem Nachprüfungsantrag, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt hat, wie das hier der Fall war, indem beantragt wurde, den Zuschlag nicht auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen, OLG Düsseldorf, 12.01.2006, Verg 86/05.
  • VK Münster, 28.08.2007 - VK 15/07

    Kein Ausschluss wegen formwechselnder Umwand

    Die Erstattung von außergerichtlichen Kosten für Beigeladene ist in Verfahren vor der Vergabekammer möglich, wenn die Beigeladene sich aktiv am Verfahren beteiligt, Schriftsätze eingereicht und an der mündlichen Verhandlung teilnimmt und der Antragsteller sich mit seinem Nachprüfungsantrag, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt hat, wie das hier der Fall war, indem beantragt wurde, den Zuschlag nicht auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen, OLG Düsseldorf, 12.01.2006, Verg 86/05.
  • VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-126/10

    Arzneimittelrabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V

    Grundvoraussetzung für eine Beteiligung der Bg zu 2) und zu 12) wäre, dass sich die ASt mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich in einen bewussten und gewollten Interessengegensatz zu den Beigeladenen begeben hätte (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. August 2005 - Verg 61/03; Beschluss vom 12. Januar 2006 - Verg 86/05; Beschluss vom 9. Dezember 2009, Verg 37/09).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2010 - 1 VK 5/10

    Rügeerfordernis durch Zuschlag auf Konkurrenzangebot nicht erledigt

    Eine Erstattung von Kosten der Beigeladenen hätte billigem Ermessen nur dann entsprochen, wenn die Beigeladene sich aktiv und mit eigenen Anträgen am Verfahren beteiligt (BayObLG, Beschluss vom 13.05.2004, Az.: Verg 004/04; Beschluss vom 03.07.2002, Az.: Verg 13/02; Beschluss vom 02.12.2002, Az.: Verg 24/02; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.05.2008, Az.: Verg W 11/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.02.2006, Az.: VII-Verg 61/05; Beschluss vom 08.02.2006, Az.: VII-Verg 57/05; Beschluss vom 12.01.2006, Az.: VII-Verg 86/05; Beschluss vom 05.08.2005, Az.: VII-Verg 31/05; Beschluss vom 04.08.2005, Az.: VII-Verg 51/05; Beschluss vom 22.07.2005, Az.: VII-Verg 28/05; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 21.01.2004, Az.: 1 Verg 5/03) oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hätte (OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.05.2008, Az.: Verg W 11/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.02.2006, Az.: VII-Verg 61/05; Beschluss vom 08.02.2006, Az.: VII-Verg 57/05; Beschluss vom 12.01.2006, Az.: VII-Verg 86/05; Beschluss vom 30.08.2005, Az.: VII-Verg 61/03; Beschluss vom 17.05.2004, Az.: VII-Verg 12/03; Beschluss vom 15.05.2002, Az.: Verg 10/02; Beschluss vom 29.04.2003, Az.: Verg 47/02).
  • OLG Brandenburg, 16.05.2008 - Verg W 11/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattung der außergerichtlichen Kosten des

    a) In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (Beschluss vom 12.2.2002, Verg W 9/01 - zitiert nach Juris) schließt sich der Senat der Rechtsprechung der Vergabesenate an, nach der der unterliegende Antragsteller in entsprechender Anwendung von § 162 III VwGO aus Gründen der Billigkeit die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer zu tragen hat, wenn sich der Antragsteller mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene sich darüber hinaus aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem er Anträge nebst Begründungen hierfür gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.2.2006, VII-Verg 57/05 und VII-Verg 61/05, Beschluss vom 12.1.2006, VII-Verg 86/05, Beschluss vom 30.8.2005, VII-Verg 61/03, Beschluss vom 5.8.2005, VII-Verg 31/05, Beschluss vom 22.7.2005, VII-Verg 28/05; Beschluss vom 17.5.2004, VII-Verg 12/03; BayObLG, Beschluss vom 20.1.2003, Verg 29/02, Beschluss vom 22.11.200, Verg 26/02, Beschluss vom 11.12.2001, Verg 15/01; OLG München, Beschluss vom 6.2.2006, Verg 23/05; KG, Beschluss vom 15.3.2004, 2 Verg 17/03; OLG Celle, Beschluss vom 27.5.2003, 13 Verg 11/03; OLG Schleswig, Beschluss vom 2.8.2004, 6 Verg 15/03; OLG Bremen, Beschluss vom 24.6.2003, Verg 3/03; OLG Rostock, Beschluss vom 9.9.2003, 17 Verg 3/03 - jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Brandenburg, 27.11.2007 - Verg W 10/06

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Verfahren vor der

    Das gilt schon deshalb, weil die Antragstellerin sich nicht mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.1.2006, VII-Verg 86/05 m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 20.1.2003, Verg 29/02 - zitiert nach Juris; OLG Celle, Beschluss vom 27.5.2003, 13 Verg 11/03 - zitiert nach Juris; KG, Beschluss vom 15.3.2004, 2 Verg 17/03 - zitiert nach Juris).
  • VK Münster, 13.02.2007 - VK 17/06

    Keine Nachunternehmererklärungen: Ausschluss!

    Die Erstattung von außergerichtlichen Kosten für Beigeladene ist in Verfahren vor der Vergabekammer möglich, wenn die Beigeladene sich aktiv am Verfahren beteiligt, Schriftsätze einreicht und an der mündlichen Verhandlung teilnimmt, OLG Düsseldorf, 29.05.2006, Verg 79/04 und der Antragsteller sich mit seinem Nachprüfungsantrag, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen stellt, wie das hier der Fall war, indem beantragt wurde, den Zuschlag nicht auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen, OLG Düsseldorf, 12.01.2006, Verg 86/05.
  • VK Münster, 16.01.2008 - VK 28/07

    Andere als ausgeschriebene Leistung angeboten: Angebotsausschluss!

    Die Erstattung von außergerichtlichen Kosten für Beigeladene ist in Verfahren vor der Vergabekammer möglich, wenn die Beigeladene sich aktiv am Verfahren beteiligt, Schriftsätze eingereicht und an der mündlichen Verhandlung teilnimmt und der Antragsteller sich mit seinem Nachprüfungsantrag, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt hat, in diesem Sinne OLG Düsseldorf, 12.01.2006, Verg 86/05.
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