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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.08.2019 - Verg 9/19   

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https://dejure.org/2019,36958
OLG Düsseldorf, 07.08.2019 - Verg 9/19 (https://dejure.org/2019,36958)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.08.2019 - Verg 9/19 (https://dejure.org/2019,36958)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. August 2019 - Verg 9/19 (https://dejure.org/2019,36958)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Europaweite Ausschreibung eines Vertrags zur Nutzung eines elektronischen Marktplatzes für die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann besteht eine "gemeinsame Kontrolle" über eine GmbH?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Zur Inhouse-Fähigkeit

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Inhouse-Geschäft: Wie ist das Wesentlichkeitskriterium glaubhaft zu machen? (VPR 2020, 147)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2020, 190
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 8/11

    Begriff des erledigenden Ereignisses; Zulässigkeit von Angeboten verbundener

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.08.2019 - Verg 9/19
    Hat sich das Nachprüfungsverfahren erledigt, muss das Beschwerdegericht gemäß §§ 168 Abs. 2 S. 2 GWB, der nach § 178 S. 4 GWB auch im Beschwerdeverfahren anzuwenden ist, auf Antrag eines Beteiligten feststellen, ob aufgrund des durch den Antragsteller beanstandeten Vergaberechtsverstoßes eine Rechtsverletzung eingetreten ist, die ohne das erledigende Ereignis zum Erfolg des Nachprüfungsantrags geführt hätte (Senat Beschl. v. 11.05.2011, VII-Verg 8/11).

    Auch eine Wiederholungsgefahr kann ein Feststellungsinteresse begründen (vgl. Senat, Beschl. v. 11.05.2011, VII-Verg 8/11; Beschl. v. 23.03.2005, VII-Verg 77/04, juris, Rn 45; Beschl. v. 2.5.2002, Verg 6/02).

  • VK Bund, 18.10.2012 - VK 2-77/12

    Abschluss von Rahmenverträgen gem. § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.08.2019 - Verg 9/19
    Nach dem im Vergabenachprüfungsverfahren geltenden Grundsatz der materiellen Beweislast, der zum Tragen kommt, wenn die Vergabekammer trotz aller im Rahmen der Amtsermittlung unternommenen Aufklärungsbemühungen mit keiner zureichenden Gewissheit zu tragfähigen Feststellungen gelangt, trägt zwar, anders als die Vergabekammer dies in der angefochtenen Entscheidung angedeutet hat, derjenige den (materiellen) Nachteil der Nichterweislichkeit einer Tatsache, der sich auf einen für ihn günstigen Normtatbestand beruft (VK Bund, VK 2-77/12, juris Rn. 103; Dreher/Stockmann in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Band 2, GWB Teil 2, § 110 Rn. 20; Dicks in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl., GWB, § 163, Rn. 11).
  • BGH, 20.11.2012 - X ZR 108/10

    Friedhofserweiterung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.08.2019 - Verg 9/19
    Zur Substantiierung des Feststellungsinteresses wegen möglicher Schadensersatzansprüche sind diese in aller Regel zwar näher zu begründen, auch kann verlangt werden, dass der Antragsteller darlegt, dass er bei ordnungsgemäßer Durchführung des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten hätte (vgl. BGH, Urt. v. 20.11.2012, X ZR 108/10, juris Rn. 16; Thiele in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, GWB, 4. Aufl., § 168 Rn. 87; Steck in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl., GWB, § 168 Rn. 40).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 35/13

    Abgrenzung von Bau- und Lieferauftrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.08.2019 - Verg 9/19
    Dieses kann sich aus der nicht auszuschließenden Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs des Bieters gegen den öffentlichen Auftraggeber im Falle des Vorliegens eines Vergaberechtsverstoßes ergeben (Senat, Beschl. v. 31.01.2018, VII-Verg 41/16, juris, Rn. 48; Thiele in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, § 168 Rn. 85; Antweiler in: Burgi/Dreher, Beck"scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl., Band 1, § 168 GWB Rn. 66), es sei denn ein Schadensersatzanspruch ist offensichtlich nicht gegeben und eine auf seine Durchsetzung gerichtete Klage aussichtslos (Senat, Beschl. v. 30.04.2014, VII-Verg 35/13, juris Rn. 40; Jaeger in: Byok/Jaeger, Vergaberecht, 4. Aufl., § 178 Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - Verg 5/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.08.2019 - Verg 9/19
    Es entspricht der Billigkeit, dass die Antragstellerin die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen des Beigeladenen zu tragen hat, weil dieser sich durch eigenen inhaltlichen Vortrag und Antragstellung am Verfahren beteiligt hat (Senat Beschl. v. 23.01.2019, VII-Verg 22/18, BA S. 18 und Beschl. v. 10.05.2012, VII-Verg 5/12).
  • OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - Verg 6/02

    Rechtsweg für Einwendungen eines Bieters gegen die Vergabe durch eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.08.2019 - Verg 9/19
    Auch eine Wiederholungsgefahr kann ein Feststellungsinteresse begründen (vgl. Senat, Beschl. v. 11.05.2011, VII-Verg 8/11; Beschl. v. 23.03.2005, VII-Verg 77/04, juris, Rn 45; Beschl. v. 2.5.2002, Verg 6/02).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2019 - Verg 22/18

    Spielhallenkonzessionen sind nicht auszuschreiben!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.08.2019 - Verg 9/19
    Es entspricht der Billigkeit, dass die Antragstellerin die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen des Beigeladenen zu tragen hat, weil dieser sich durch eigenen inhaltlichen Vortrag und Antragstellung am Verfahren beteiligt hat (Senat Beschl. v. 23.01.2019, VII-Verg 22/18, BA S. 18 und Beschl. v. 10.05.2012, VII-Verg 5/12).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - Verg 68/08

    Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Nennung von Nachunternehmern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.08.2019 - Verg 9/19
    Ein Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (Senatsbeschluss vom 04.05.2009 - VII-Verg 68/08, juris, Rn 16).
  • VK Rheinland, 20.02.2019 - VK-52/18

    Wann wird eine "gemeinsame Kontrolle" über eine GmbH ausgeübt?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.08.2019 - Verg 9/19
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, vom 20.02.2019 (VK-52/2018 - L) wird zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 77/04

    Pflicht zur vorherigen Bekanntmachung der Zuschlagskriterien

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.08.2019 - Verg 9/19
    Auch eine Wiederholungsgefahr kann ein Feststellungsinteresse begründen (vgl. Senat, Beschl. v. 11.05.2011, VII-Verg 8/11; Beschl. v. 23.03.2005, VII-Verg 77/04, juris, Rn 45; Beschl. v. 2.5.2002, Verg 6/02).
  • BayObLG, 20.01.2022 - Verg 7/21

    Dringlichkeit der Vergabe bezüglich des Ankaufs von Antigen-Schnelltests zur

    Zur Substantiierung des Feststellungsinteresses wegen möglicher Schadensersatzansprüche sind diese in aller Regel zwar näher zu begründen, auch kann verlangt werden, dass der Antragsteller darlegt, dass er bei ordnungsgemäßer Durchführung des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten hätte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. August 2019, VII-Verg 9/19, NZBau 2020, 190 Rn. 17 [juris Rn. 20] unter Hinweis auf BGH, Urt. v. 20. November 2012, X ZR 108/10, NZBau 2013, 180 Rn. 16 - Friedhofserweiterung; Blöcker in Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB, 5. Aufl. 2020, § 168 Rn. 97; Steck in Ziekow/Völlink, GWB § 168 Rn. 40).

    Die Anforderungen an die Darlegung eines Schadensersatzbegehrens dürfen in einem solchen Fall nicht überspannt werden (OLG Düsseldorf NZBau 2020, 190 Rn. 17 [juris Rn. 20]).

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2023 - Verg 18/23

    Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag ohne besonderes Feststellungsinteresse!

    Ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Fortsetzungsfest-stellungsbeschwerde ist das Vorliegen eines besonderen Feststellungsinteresses (Senat, Beschl. v. 07.08.2019 - VII-Verg 9/19 - juris, Rn. 20; Senat, Beschl. v. 12.06.2019 - VII-Verg 52/18; OLG München, Beschl. v. 19.07.2012, Verg 8/12 - juris, Rn. 56; OLG Koblenz, Beschl. v. 04.02.2009, 1 Verg 4/08 - juris, Rn. 28).

    Dieses rechtfertigt sich durch jedes gemäß vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (Senat, Beschl. v. 07.08.2019 - VII-Verg 9/19 - juris, Rn. 20; Senat, Beschl. v. 29.01.2014 - VII-Verg 28/13; Blöcker , in: Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB Kommentar, 5. Aufl., § 168 Rn. 94 ff.).

    Das Feststellungsinteresse ist mit der Umstellung der ursprünglichen Anträge auf den Feststellungsantrag explizit zu begründen (Senat, Beschl. v. 07.08.2019 - VII-Verg 9/19 - juris, Rn. 20; Senat, Beschl. v. 22.02.2017 - VII-Verg 29/16 - juris, Rn. 13 und vom 23.03.2005 - VII-Verg 77/04; OLG München, Beschl. v. 19.07.2012 - Verg 8/12 - juris, Rn. 56; OLG Koblenz, Beschl. v. 04.02.2009, 1 Verg 4/08 - juris, Rn. 28; Schäfer , in: Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 5. Aufl., § 178 Rn. 38).

    Der Antragsteller hat darzulegen, dass er bei ordnungsgemäßer Durchführung des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten hätte oder welche sonstigen Schäden ihm entstanden sind (vgl. BGH, Urt. v. 20.11.2012 - X ZR 108/10 - Rn. 16; Senat, Beschl. v. 07.08.2019 - VII-Verg 9/19 - juris, Rn. 20).

  • OLG Brandenburg, 12.03.2024 - 19 Verg 1/23

    Wann liegt Ausschreibungs- bzw. Vergabereife vor?

    Denn auch soweit ein Fortsetzungsfeststellungsantrag im Fall der Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags gleichwohl als zulässig angesehen wird, wird er jedenfalls als unbegründet beurteilt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.08.2019 - Verg 9/19, NZBau 2020, 190, Rn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2021 - Verg 43/20

    Vergabe eines Dienstleistungsauftrags über Betriebsführungsleistungen im

    Das für den Antrag notwendige Feststellungsinteresse rechtfertigt sich nach der Rechtsprechung des Senats durch jedes gemäß vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (Senatsbeschlüsse vom 1. Juli 2020 - VII-Verg 28/19 - und vom 7. August 2019 - VII-Verg 9/19, zitiert nach juris, Tz. 20).

    Die beabsichtigte Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen begründet ein Feststellungsinteresse nicht, wenn ein Schadensersatzverlangen erkennbar aussichtslos ist (Senatsbeschlüsse vom 7. August 2019 - VII-Verg 9/19, zitiert nach juris, Tz. 19, und vom 30. April 2014 - VII-Verg 35/13, zitiert nach juris, Tz. 40).

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - Verg 35/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Angebot für die

    Das dafür erforderliche besondere Feststellungsinteresse (vgl. Senatsbeschlüsse vom 01.07.2020 - VII-Verg 28/19 - und vom 07.08.2019 - VII-Verg 9/19) liegt vor.

    Dieses rechtfertigt sich durch jedes gemäß vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (Senatsbeschlüsse vom 01.07.2020 - VII-Verg 28/19 - und vom 07.08.2019 - VII-Verg 9/19, zitiert nach juris, Tz. 20).

  • OLG Naumburg, 03.06.2022 - 7 Verg 1/22

    Betriebsführung AZV, kaufmännische Betriebsführung - Öffentlicher

    bb) Entgegen der Auffassung des Antragsgegners ergibt sich nichts Abweichendes hierzu aus der von ihm zitierten Entscheidung des Vergabesenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Beschluss v. 07.08.2019, Verg 19/19, NZBau 2020, 190 ; vorgehend: VK Rheinland, Beschluss v. 20.02.2019, VK-52/2018).
  • BayObLG, 11.01.2023 - Verg 2/21

    Ausschluss von Angeboten verbundener Unternehmen im Vergabeverfahren

    Dieses kann sich aus der nicht auszuschließenden Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs des Bieters gegen den öffentlichen Auftraggeber im Falle des Vorliegens eines Vergaberechtsverstoßes ergeben, es sei denn ein Schadensersatzanspruch ist offensichtlich nicht gegeben und eine auf seine Durchsetzung gerichtete Klage aussichtslos (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. August 2019, Verg 9/19, juris Rn. 19 m. w. N.).
  • VK Südbayern, 27.02.2024 - 3194.Z3-3_01-23-61

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Nachprüfungsverfahren, Entscheidungen der

    Die Antragstellerin hätte hierzu aber darzulegen, dass sie bei ordnungsgemäßer Durchführung des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten hätte, was angesichts ihrer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im PQ-Verzeichnis hinterlegten Eignungsnachweise zweifelhaft ist, oder welche sonstigen Schäden ihr entstanden sind (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.2012 - X ZR 108/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.08.2019 - Verg 9/19).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - Verg 10/20

    Zuschlag für die Fahrbahnerneuerung einer Bundesautobahn Vorabgestattung eines

    Ein für einen Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 178 Satz 3 und 4 i.V.m. § 168 Abs. 2 GWB notwendiges Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes gemäß vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (Senatsbeschlüsse vom 1. Juli 2020 - VII-Verg 28/19 - und vom 7. August 2019 - VII-Verg 9/19, zitiert nach juris, Tz. 20).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2023 - Verg 3/23

    Eigene Aufhebungsgründe sind keine Aufhebungsgründe!

    Für die Bejahung des Feststellungsinteresses reicht es aus, dass die geltend zumachenden Schadensersatzansprüche möglich sind (Senatsbeschluss vom 7. August 2019, VII-Verg 9/19, NZBau 2020, 190 Rn. 17; Steck in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, GWB § 168 Rn. 40).

    Nur dann, wenn die Schadensersatzansprüche, deren Geltendmachung der Antragsteller beabsichtigt, ausgeschlossen oder völlig aussichtlos sind, vermögen diese ein Feststellungsinteresse nicht zu begründen (Senatsbeschluss vom 30. Juni 2021, VII-Verg 43/20, juris Rn. 28, und vom 7. August 2019, VII-Verg 9/19, NZBau 2020, 190 Rn. 17; OLG München, Beschluss vom 19. Juli 2012, Verg 8/12, ZfBR 2012, 715, 718).

  • BayObLG, 07.12.2022 - Verg 2/21

    1. Die Aufzählung der fakultativen Ausschlussgründe in § 124 GWB ist

  • VK Bund, 16.02.2023 - VK 1-01/23

    Vergabe "Montage von Schutzplanken": Fortsetzung eines aufgehobenen

  • VK Südbayern, 12.12.2022 - 3194.Z3-3_01-22-33

    Gesprengter Kostenrahmen = Aufhebungsgrund?

  • VK Südbayern, 08.02.2024 - 3194.Z3-3_07-4

    Aufhebung des Vergabeverfahrens, Beiladungsbeschluß, Laufendes

  • VK Südbayern, 28.09.2020 - 3194.Z3-3_01-20-11

    Wird der Auftragswert nicht sorgfältig ermittelt, hilft auch kein Risikozuschlag!

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2021 - Verg 10/20

    Keine Wiederholungsgefahr, kein Feststellungsinteresse!

  • VK Südbayern, 21.09.2020 - 3194.Z3-3_01-20-11

    Anwendbarkeit zivilprozessualer Regelung auf das besondere elektronische

  • VK Nordbayern, 22.10.2021 - RMF-SG21-3194-6-23

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Vergabeverfahren

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Rechtsprechung
   KG, 19.12.2019 - Verg 9/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,51049
KG, 19.12.2019 - Verg 9/19 (https://dejure.org/2019,51049)
KG, Entscheidung vom 19.12.2019 - Verg 9/19 (https://dejure.org/2019,51049)
KG, Entscheidung vom 19. Dezember 2019 - Verg 9/19 (https://dejure.org/2019,51049)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 160 Abs 2 GWB, § 166 Abs 1 S 3 GWB, Art 103 Abs 1 GG
    Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Darlegung einer Rechtsverletzung durch den Bieter; Anspruch des Bieters auf Information über die Grundlagen der vergleichenden Bewertung der Angebote; Gewährung rechtlichen Gehörs vor Entscheidung ohne mündliche ...

  • heuking.de PDF
  • ibr-online

    Welche Angaben gehören in die Bieterinformation?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus KG, 19.12.2019 - Verg 9/19
    Denn nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört zu einer ordnungsgemäßen Wertung von qualitativen Kriterien auch eine hinreichend dokumentierte vergleichende Wertung der konkurrierenden Angebote (BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - X ZB 3/17 juris Rn. 53).
  • VK Berlin, 12.09.2019 - VK-B1-18/19
    Auszug aus KG, 19.12.2019 - Verg 9/19
    Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin vom 23. September 2019 gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Berlin vom 12. September 2019 - VK-B1 -18/19 - wird bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache verlängert.
  • KG, 20.03.2020 - Verg 7/19

    Sofortige Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren über die Bestellung neuer

    Während die Antragstellerin, wie es § 160 Abs. 2 S. 1 GWB fordert, zwar ein durch das von ihr abgegebene Angebot belegtes Interesse an dem Auftrag hat und mit ihrer Rüge eine Verletzung in ihren Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht hat (vgl. zu den insoweit bestehenden Anforderungen Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - Verg 9/19 -, juris Rn. 6 f.), hat sie entgegen § 160 Abs. 2 S. 2 GWB nicht darzulegen vermocht, dass ihr durch die gerügte Rechtsverletzung ein Schaden entstanden sei oder zu entstehen drohe.

    Insbesondere handelt es sich nicht um pauschale Vermutungen, sondern die Antragstellerin stützt ihre Behauptung einer Weitergabe ihrer Preise an die Beigeladene auf mehrere Hilfstatsachen, was für eine hinreichend substantiierte Geltendmachung einer Rechtsverletzung nach § 160 Abs. 2 GWB genügt (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - Verg 9/19 jüris Rn. 6).

  • VK Westfalen, 27.10.2023 - VK 3-30/23

    Schwerwiegende Vergaberechtsverstöße werden von Amts wegen aufgegriffen!

    Die Substantiierungsanforderungen sind umso geringer, je weniger Informationen der Antragsteller hat und haben kann (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 30.09.2021, 17 Verg 3/21; KG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2019, Verg 9/19).
  • OLG Rostock, 30.09.2021 - 17 Verg 3/21

    Abfall-ÖPP - Nachprüfungsantrag in einem Vergabeverfahren bezüglich der Gründung

    Die Substantiierungsanforderungen sind umso geringer, je weniger Informationen der Antragsteller hat und haben kann (KG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - Verg 9/19 -, Rn. 6, juris).
  • BayObLG, 09.11.2021 - Verg 5/21

    Referenzen für Rettungsdienst

    Dazu zählt auch das Verfahren vor der - gemäß § 168 Abs. 3 Satz 1 GWB durch Verwaltungsakt entscheidenden - Vergabekammer (vgl. Remmert in Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, Werkstand: 94. EL Januar 2021, Art. 103 Abs. 1 Rn. 52, 54; vgl. auch VGH München, Beschluss vom 26. April 2019, 12 C 19.621, NVwZ-RR 2020, 256 [juris Rn. 11]; a. A. KG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2019, Verg 9/19, juris Rn. 9; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. März 2005, VII-Verg 70/04, juris Rn. 13; OLG Koblenz, Beschluss vom 22. März 2001, Verg 9/00, juris Rn. 42, juris; Fett in BeckOK Vergaberecht, 21. Ed. Stand: 31. Juli 2021, § 166 Rn. 1; Frister in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, GWB § 166 Rn. 1; Summa in jurisPK-Vergaberecht, § 166 GWB Rn. 4).
  • KG, 19.03.2021 - Verg 1008/20

    Sofortige Beschwerde gegen Beschluss einer Vergabekammer; Juristische Personen

    Bei der Abwägung dieser Kriterien besteht Einigkeit, dass den summarisch zu prüfenden Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde erhebliche Bedeutung zukommt und dass die Anforderung an das Beschleunigungsinteresse des Auftraggebers und der Allgemeinheit umso schwerer wiegen muss, je höher die Wahrscheinlichkeit des Erfolges der Beschwerde ist (Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - Verg 9/19 -, juris Rn. 3; Stoye/Gielen in: Müller-Wrede, GWB, 1. Auflage 2016, § 173 Rn. 39 m.w.N.).
  • VK Rheinland, 28.06.2022 - VK 39/21

    Übermittlungsrisiko ist Bieterrisiko!

    Die Verfahrensbeteiligten sind zu der Möglichkeit, nach Lage der Akten zu entscheiden, auch vorab angehört worden (zu diesem Erfordernis s. z.B. KG, Beschl.v. 19.12.2019 - Verg 9/19 - Frister, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl. 2018, § 166 GWB Rdnr. 8 (beide bejahend); Summa, in: Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl. 2016, § 166 Rdnr. 19 (verneinend)).
  • VK Rheinland, 18.11.2022 - VK 35/22

    Unaufklärbare Widersprüche sind erkennbar und zu rügen!

    Die Verfahrensbeteiligten sind zu der Möglichkeit, nach Lage der Akten zu entscheiden, auch vorab angehört worden (zu diesem Erfordernis s. z.B. KG, Beschl.v. 19.12.2019 - Verg 9/19 - Frister, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 166 GWB Rdnr. 8 (beide bejahend); Summa, in: Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPKVergaberecht, 5. Aufl. 2016, § 166 Rdnr. 19 (verneinend)).
  • VK Rheinland, 11.08.2023 - VK 20/23

    Leistungsfähigkeit hängt auch von der Betriebsorganisation ab!

    Die Verfahrensbeteiligten sind zu der Möglichkeit, nach Lage der Akten zu entscheiden, ebenso angehört worden (vgl. zu diesem Erfordernis: KG, Beschluss v. 19.12.2019 - Verg 9/19 - Frister, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 166 GWB Rdnr. 8 [beide bejahend]; Summa, in: Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 6. Aufl. 2022, § 166 Rdnr. 21 [verneinend]), wie zur vorläufigen Würdigung der Sach- und Rechtslage durch die Kammer, nach welcher der Nachprüfungsantrag voraussichtlich abzuweisen sei.
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Rechtsprechung
   KG, 13.01.2020 - Verg 9/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,10471
KG, 13.01.2020 - Verg 9/19 (https://dejure.org/2020,10471)
KG, Entscheidung vom 13.01.2020 - Verg 9/19 (https://dejure.org/2020,10471)
KG, Entscheidung vom 13. Januar 2020 - Verg 9/19 (https://dejure.org/2020,10471)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Brandenburg, 18.02.2010 - Verg W 2/10

    Vergabe von Managementleistungen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung

    Auszug aus KG, 13.01.2020 - Verg 9/19
    In einer derartigen Sachlage besteht Anlass, trotz des Grundsatzes der Beschleunigung das Nachprüfungsverfahren an die Vergabekammer zurückzuverweisen, damit sie die gebotene und von ihr zu Unrecht unterlassene Befassung mit der Sache nachholen kann (OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. Februar 2010 - Verg W 2/10 -, juris Rn. 48; Damaske in: Müller-Wrede, GWB, 1. Auflage 2016, § 178 Rn. 23), zumal den Beteiligten sonst auch im Ergebnis entgegen den gesetzlichen Vorgaben eine Instanz des zweistufigen Vergabenachprüfungsverfahrens entzogen bliebe (OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 11 Verg 7/10 -, juris Rn. 80).

    Die Streitwertentscheidung beruht auf § 50 Abs. 2 GKG und bezieht sich einheitlich auf das Beschwerdeverfahren in der Hauptsache wie das Eilverfahren (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 8. April 2010 - Verg W 2/10 -, juris Rn. 17).

  • OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Verg W 5/09

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Vergabe eines Lieferungsvertrages für

    Auszug aus KG, 13.01.2020 - Verg 9/19
    Anders wäre es nur und dem Beschleunigungsinteresse Vorrang einzuräumen, wenn das Nachprüfungsverfahren in der Sache entscheidungsreif wäre (OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Verg W 5/09 - juris Rn. 97), was aber vorliegend aus den Gründen des Senatsbeschlusses vom 13. Dezember 2019 nicht der Fall ist.
  • OLG Frankfurt, 05.10.2010 - 11 Verg 7/10

    Vergabenachprüfung: Wirksamkeit einer unvollständigen Rüge bei verzögerter

    Auszug aus KG, 13.01.2020 - Verg 9/19
    In einer derartigen Sachlage besteht Anlass, trotz des Grundsatzes der Beschleunigung das Nachprüfungsverfahren an die Vergabekammer zurückzuverweisen, damit sie die gebotene und von ihr zu Unrecht unterlassene Befassung mit der Sache nachholen kann (OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. Februar 2010 - Verg W 2/10 -, juris Rn. 48; Damaske in: Müller-Wrede, GWB, 1. Auflage 2016, § 178 Rn. 23), zumal den Beteiligten sonst auch im Ergebnis entgegen den gesetzlichen Vorgaben eine Instanz des zweistufigen Vergabenachprüfungsverfahrens entzogen bliebe (OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 11 Verg 7/10 -, juris Rn. 80).
  • VK Berlin, 12.09.2019 - VK-B1-18/19
    Auszug aus KG, 13.01.2020 - Verg 9/19
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Beschlussabteilung der Vergabekammer des Landes Berlin vom 12. September 2019 - VK-B1-18/19 - aufgehoben und die Vergabekammer verpflichtet, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats erneut über die Sache, einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens, zu entscheiden mit Ausnahme der Kosten des Eilverfahrens, welche dem Antragsgegner auferlegt werden.
  • BayObLG, 06.12.2023 - Verg 7/23

    Lange Vertragsbindung und niedrige Maximalstundensätze als unzumutbare

    In der vorliegenden Sache sind keine Gründe ersichtlich, die es unbillig erscheinen ließen, die Kostenverteilung des Eilverfahrens an derjenigen des Hauptsacheverfahrens auszurichten und eine Differenzierung insoweit zu unterlassen (vgl. zu speziellen Verfahrenskonstellationen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2018, Verg 38/17, juris Rn. 71; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2010, 13 Verg 18/09, juris Rn. 43; auch KG, Beschluss vom 13. Januar 2020, Verg 9/19, IBRRS 2020, 1327 [unter Gliederungspunkt II.]; Krohn in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, GWB § 182 Rn. 114 m. w. N.).
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