Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 28.03.2012

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.11.2011 - VII-Verg 90/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2736
OLG Düsseldorf, 07.11.2011 - VII-Verg 90/11 (https://dejure.org/2011,2736)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.11.2011 - VII-Verg 90/11 (https://dejure.org/2011,2736)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. November 2011 - VII-Verg 90/11 (https://dejure.org/2011,2736)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 118 Abs. 1 S 3; VOL/A 2006 § 8 Nr. 1 Abs. 3
    Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse auf den Bieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    VOL/A 2009: Kein Verbot ungewöhnlicher Wagnisse mehr!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • koehler-klett.de (Entscheidungsbesprechung)

    Erhebliche Einschränkungen von Bieterrechten durch den Wegfall des Verbots ungewöhnlicher Wagnisse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rahmenvereinbarung: Ungewöhnliche Wagnisse nach VOL/A 2009 nicht verboten! (IBR 2012, 41)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2012, 256
  • ZfBR 2012, 196
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 21 SF 152/10

    Versorgungsauftrag, Therapie- und Wahlfreiheit entfalten keinen Bieterschutz!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2011 - Verg 90/11
    Diese konnten freilich auch nicht gemacht werden, weil die vorliegende Ausschreibung die erste ihrer Art im Geschäftsbereich der Antragsgegnerin ist (siehe ergänzend: LSG NRW, Beschl. v. 22.7.2010 - L 21 SF 152/10 Verg, Rn. 65).

    Insoweit ist auf die zutreffenden Gründe des angefochtenen Beschlusses (BA 16 ff.) sowie des Beschlusses des LSG vom 22.7.2010 - L 21 SF 152/10 Verg (Rn. 70) zu verweisen, denen nichts hinzuzufügen ist.

    Genauso hat freilich auch bereits das LSG NRW entschieden (vgl. Beschl. v. 22.7.2010 - L 21 SF 152/10 Verg, Rn. 64).

  • OLG Düsseldorf, 09.07.2003 - Verg 26/03

    Antragsbefugnis und technische Leistungsfähigkeit eines Bieters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2011 - Verg 90/11
    Generell stellt indes keine unzumutbare Risikoverlagerung dar, wenn der Bieter/Auftragnehmer gewisse Preis- und Kalkulationsrisiken tragen soll, die vertragstypischerweise ohnedies ihm obliegen (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.9.2003 - VII-Verg 26/03 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 54/11

    Unzumutbarkeit von Ausschreibungsbedingungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2011 - Verg 90/11
    Regelungen, die vergaberechtlich nach früherem Recht als Aufbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses zu tadeln waren, lassen sich nach derzeit geltender Rechtslage in Einzelfällen allenfalls in der Regel unter dem Gesichtspunkt der (Un-)Zumutbarkeit einer für Bieter oder Auftragnehmer kaufmännisch vernünftigen Kalkulation beanstanden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.10.2011 - Verg 54/11, BA 5 ff. m.w.N.).
  • VK Bund, 11.10.2011 - VK 3-122/11

    Lieferung von apothekenpflichtigen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln an die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2011 - Verg 90/11
    Die von der Antragstellerin beantragte Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 11. Oktober 2011 (VK 3-122/11) wird abgelehnt.
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2011 - Verg 3/11

    Nachprüfung der Beschaffung von Grippeimpfstoff durch gesetzliche Krankenkassen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2011 - Verg 90/11
    Die Antragsgegnerin hat - wie die Vergabekammer im angefochtenen Beschluss ausgeführt hat (BA 15 f.) - letztlich auch durch Restriktionen bei der Kostenerstattung alles dafür getan, die Bereitschaft der Ärzte, sich dem Rahmenvertragsmodell anzuschließen, nicht nur zu fördern, sondern sicherzustellen (s. auch Senatsbeschluss vom 17.01.2011 - VII-Verg 3/11).
  • VK Bund, 28.09.2017 - VK 1-93/17

    Versorgung mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a SGB V

    Um den Wettbewerb nicht einzuschränken, sondern den Eingang wettbewerblich vergleichbarer Angebote zu gewährleisten, muss der Auftraggeber hinsichtlich des Auftragsumfangs aber jedenfalls diejenigen Angaben machen, über die er verfügt oder die von ihm in zumutbarer Weise zu beschaffen sind und die die Bieter für eine seriöse Angebotskalkulation benötigen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14; vom 7. Dezember 2011, VII-Verg 96/11; und vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11).

    Es ist daher in der Vergaberechtsprechung (insbesondere zum Arzneimittelbereich) anerkannt, dass immerhin diese Daten ausreichend sind, um eine hinreichend sichere Angebotskalkulation zu ermöglichen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; und vom 7. November 2011, VII- Verg 90/11).

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 26/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Ungeachtet dessen weist die SektVO insoweit keine dem § 7 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A entsprechende Regelung auf (vgl. insoweit u.a OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.11.2011 - VII-Verg 90/11).
  • OLG Celle, 19.03.2019 - 13 Verg 7/18

    Rechtsfolgen des Unterbleibens eines Hinweises auf die Frist des § 160 Abs. 3 S.

    Ist dies nicht möglich, reicht es auch aus, bisherige Erfahrungswerte zugänglich zu machen, die dem Bieter möglichst präzise mitzuteilen sind, damit sie selbst die in der Zukunft erfolgenden Einzelaufträge hinreichend sicher prognostizieren können (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Oktober 2015 - VII - Verg 28/14, juris Rn. 148 f., 155; Beschluss vom 7. November 2011 - VII - Verg 90/11 , juris Rn. 10; Zeise in: Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, VgV, § 21 Rn. 16; Hillmann in: jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl., § 21 VgV Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - Verg 13/14

    Begriff des öffentlichen Auftrags im Sinne von Art. 1 Abs. 2 lit a der Richtlinie

    Anstelle dessen ist die Prüfung der Zumutbarkeit von Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen getreten, die anhand einer Interessenabwägung zu bewerten ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.10.2011, VII-Verg 54/11; Beschl. v. 07.11.2011, VII-Verg 90/11; OLG München, Beschl. v. 06.08.2012, Verg 14/12; OLG Koblenz, Beschl. v. 29.11.2012, 1 Verg 6/12; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 28.11.2013, Verg 6/13 sowie OLG Jena, Beschl. 22.08.2011, 9 Verg 2/11).
  • VK Bund, 18.05.2016 - VK 1-18/16

    Durchführung von Fahrten

    In einem solchen Fall dokumentiert ein Unternehmen sein Auftragsinteresse i.S.d. § 107 Abs. 2 GWB hinreichend durch seinen Nachprüfungsantrag (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11, und vom 14. Januar 2009, VII-Verg 59/08).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2012 - Verg 93/11

    Zulässigkeit der Ausschreibung der Versorgung von Krankenkassen mit Arzneimitteln

    Nachdem der Senat mit Beschluss vom 7.11.2011 in der Parallelsache VII-Verg 90/11 eine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels abgelehnt und die Antragsgegnerin darauf den Auftrag erteilt hat, beantragt die Antragstellerin, unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses die Unwirksamkeit des Vertragsschlusses festzustellen, hilfsweise eine Rechtsverletzung durch die Zuschlagserteilung festzustellen.

    Zur Begründung ist auf die Gründe der der Antragstellerin bekannten Eilentscheidung des Senats vom 7.11.2011 in der Parallelsache VII-Verg 90/11 zu verweisen.

    Sofern, wie im Streitfall feststeht, der maßgebende Auftragwert erreicht oder überschritten ist, sind solche Beschaffungen unabhängig davon, ob es sich um Dienstleistungs- oder Lieferaufträge handelt, nach § 99 Abs. 1, 2 und 4, 100 Abs. 1 GWB öffentlich auszuschreiben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.3.2012 - VII-Verg 90/11 unter II.1.).

    Das frühere grundsätzliche Verbot ("soll") einer Aufbürdung ungewöhnlicher Wagnisse für Umstände und Ereignisse, auf die der Bieter keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann (vgl. § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2009), gilt nach § 8 EG VOL/A nicht mehr (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.10.2011 - VII-Verg 54/11, NZBau 2011, 762; Beschl. v. 11.11.2011 und 28.3.2012 - VII-Verg 90/11; Beschl. v. 7.12.2011 - VII-Verg 96/11).

  • VK Bund, 24.04.2012 - VK 2-169/11

    Bereitstellung eines Software-Handelspartnerrahmenvertrages zur bundesweiten

    (vgl. OLG Düsseldorf, 07.11.2011, VII-Verg 90/11; anderer Auffassung allerdings OLG Dresden, 02.08.2011, Verg 4/11; OLG Jena, 22.08.2011, 9 Verg 2/11).

    Unzumutbar und damit vergaberechtlich unzulässig ist eine in den Vergabeunterlagen angelegte Risikoverteilung insbesondere dann, wenn den Bietern eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation auf Grundlage der von der Auftraggeberin vorgegebenen Vergabeunterlagen unmöglich ist (so OLG Düsseldorf, 07.11.2011, VII-Verg 90/11).

    Hingegen stellt es grundsätzlich keine unzumutbare Risikoverlagerung dar, wenn der Bieter/Auftragnehmer gewisse Preis-und Kalkulationsrisiken tragen soll, die ihn typischerweise ohnehin selbst treffen (so OLG Düsseldorf, 07.11.2011, VII-Verg 90/11; vgl. auch OLG Düsseldorf, 19.10.2011,VII-Verg 54/11; OLG Düsseldorf, 07.09.2003, VII-Verg 26/03).

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2012 - Verg 24/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen mit

    Wer - wie die Antragstellerin - geltend macht, durch rechtsverletzende Bestimmungen in den Vergabeunterlagen an der Einreichung eines chancenreichen Angebots gehindert oder erheblich beeinträchtigt zu sein, muss zur Begründung des Auftragsinteresses kein Angebot abgeben, sondern dokumentiert dieses Interesse - wie im Streitfall - durch seine vorprozessuale Rüge (§ 107 Abs. 3 GWB) und den anschließenden Nachprüfungsantrag (vgl. Senat, Beschl. v. 7. November 2011, VII-Verg 90/11.

    Regelungen, die vergaberechtlich nach früherem Recht als Aufbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses zu tadeln waren, lassen sich nach derzeit geltender Rechtslage in Einzelfällen allenfalls unter dem Gesichtspunkt der (Un-)Zumutbarkeit einer für Bieter oder Auftragnehmer kaufmännisch vernünftigen Kalkulation beanstanden (vgl. Senat, Beschl. v. 7. November 2011, VII-Verg 90/11; Beschl. v. 19. Oktober 2011, VII-Verg 54/11 m.w.N.).

    Generell stellt es indes keine unzumutbare Risikoverlagerung dar, wenn der Bieter/Auftragnehmer gewisse Preis- und Kalkulationsrisiken tragen soll, die vertragstypischerweise ohnedies ihm obliegen (Senat, Beschl. v. 7. November 2011, VII-Verg 90/11; vgl. Senat, Beschl. v. 7. September 2003, VII-Verg 26/03 m.w.N.).

  • VK Bund, 21.06.2012 - VK 3-57/12

    Abschluss von Verträgen

    Derartige Verstöße ließen sich nach derzeitiger Rechtslage allenfalls unter dem Gesichtspunkt der Überbürdung unzumutbarere Kalkulationsrisiken beanstanden (OLG OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.2011, VII - Verg 90/11).

    Dass die ASt kein Angebot abgegeben hat, ist dabei unschädlich, denn sie hat geltend gemacht, an der Unterbreitung eines Angebotes gerade durch die nach ihrer Ansicht vergaberechtswidrige Ausschreibung gehindert worden zu sein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.2011, VII - Verg 90/11).

    Derartige Fälle können in Einzelfällen allenfalls unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit einer für den Bieter kaufmännisch vernünftigen Kalkulation beanstandet werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2011, VII - Verg 54/11; Beschluss vom 07.11.2011, VII - Verg 90/11).

    Daher stellt es keine unzumutbare Risikoverlagerung dar, wenn der Bieter gewisse Preis- und Kalkulationsrisiken tragen soll, die nach dem Vertragstypus ohnehin ihm obliegen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.2011, VII - Verg 90/11).

  • VK Bund, 07.12.2017 - VK 1-131/17

    Versorgung mit CPAP-Geräten

    Um den Wettbewerb nicht einzuschränken, sondern die Abgabe wettbewerblich vergleichbarer Angebote zu gewährleisten, muss der Auftraggeber hinsichtlich des Auftragsumfangs aber jedenfalls diejenigen Angaben machen, über die er verfügt oder die von ihm in zumutbarer Weise zu beschaffen sind und die die Bieter für eine seriöse Angebotskalkulation benötigen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21. Oktober 2015, VII- Verg 28/14; vom 7. Dezember 2011, VII-Verg 96/11; und vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11).

    Es ist daher in der Vergaberechtsprechung (insbesondere zum Arzneimittelbereich) anerkannt, dass immerhin diese Daten ausreichend sind, um eine hinreichend sichere Angebotskalkulation zu ermöglichen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; und vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11).

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - Verg 82/11

    Ausschreibung von Krankentransportleistungen als nachrangige Dienstleistungen

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - Verg 35/12

    Anforderungen an die Ausschreibung qualitätsorientierter Reinigungsarbeiten

  • OLG Brandenburg, 27.03.2012 - Verg W 13/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verschlechterung der Bieterposition durch Wahl des

  • VK Bund, 28.05.2020 - VK 1-34/20

    Planmäßige Instandhaltung

  • VK Sachsen, 05.12.2011 - 1/SVK/043-11

    Ausschluss der VOL/B: Vergabeverstoß?

  • VK Bund, 03.04.2018 - VK 2-24/18

    Zweckmäßigkeit bei Ausschreibung von Hilfsmitteln, § 127 Abs. 1b SGB V als

  • VK Bund, 10.11.2023 - VK 1-63/23

    Vergabe von Entwicklungs-, Liefer- und Dienstleistungen für eine Software: Kein

  • VK Bund, 25.11.2011 - VK 1-135/11

    Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V

  • VK Bund, 29.09.2016 - VK 2-93/16

    Rahmenvertrag parenterale Zubereitung gemäß § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V

  • VK Bund, 28.09.2016 - VK 2-91/16

    Rahmenvertrag parenterale Zubereitung gemäß § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V

  • VK Bund, 15.02.2018 - VK 1-161/17

    Stromartikel

  • VK Bund, 20.02.2014 - VK 1-04/14

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss einer Rabattvereinbarung

  • VK Bund, 21.09.2016 - VK 2-87/16

    Rabattvertrag Zytostatika; Kartell- und Sozialrecht im Nachprüfungsverfahren;

  • VK Bund, 31.01.2018 - VK 1-151/17

    Versorgung mit CPAP-Geräten

  • VK Rheinland-Pfalz, 20.09.2012 - VK 2-25/12

    VOL/A 2009: Kalkulationsrelevante Umstände sind vollständig anzugeben!

  • VK Berlin, 05.01.2017 - VK-B1-34/16

    Ungewöhnliche Wagnisse dürfen dem Bieter aufgebürdet werden!

  • VK Nordbayern, 20.06.2012 - 21.VK-3194-08/12

    VOL/A 2009: Kein Verbot des ungewöhnlichen Wagnisses!

  • VK Bund, 23.07.2015 - VK 1-55/15

    Nachprüfungsverfahren: Herstellung und Lieferung von Parlamentsdrucksachen

  • VK Bund, 31.05.2016 - VK 1-34/16

    Abschluss eines Rahmenvertrages über Gebäudereinigung

  • VK Bund, 16.01.2017 - VK 1-130/16

    Herstellung und Lieferung von apothekenpflichtigen Zubereitungen aus

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2020 - Verg 39/19

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags bezüglich einer Entscheidung der

  • VK Bund, 01.06.2012 - VK 1-49/12

    Versorgung der Versicherten der Antragsgegnerin mit häuslichen Pflege- und

  • VK Bund, 01.06.2012 - VK 1-46/12

    Vertrag über die Durchführung häuslicher Pflege- und Versorgungsleistungen gemäß

  • VK Bund, 08.11.2011 - VK 3-134/11

    Lieferung von apothekenpflichtigen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln an die

  • VK Bund, 18.11.2013 - VK 1-91/13

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen

  • VK Bund, 07.11.2013 - VK 1-93/13

    Nachprüfungsverfahren: Einzelauftrag

  • VK Hessen, 12.07.2016 - 69d-VK-32/16
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - VII-Verg 90/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10039
OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - VII-Verg 90/11 (https://dejure.org/2012,10039)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.03.2012 - VII-Verg 90/11 (https://dejure.org/2012,10039)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. März 2012 - VII-Verg 90/11 (https://dejure.org/2012,10039)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Angabe des Auftragsumfangs in einer Ausschreibung der Belieferung von onkologischen Vertragsarztpraxen mit parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln (Zytostatika) zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten aus

  • VERIS
  • Reguvis VergabePortal - Veris
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Angabe des Auftragsumfangs in einer Ausschreibung der Belieferung von onkologischen Vertragsarztpraxen mit parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln (Zytostatika) zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten aus

  • rechtsportal.de

    VOL/A -EG § 8
    Anforderungen an die Angabe des Auftragsumfangs in einer Ausschreibung der Belieferung von onkologischen Vertragsarztpraxen mit parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln (Zytostatika) zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten aus

  • ibr-online

    Wann sind Preis- und Kalkulationsrisiken für den Bieter zumutbar?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • vergabeblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Tauziehen der Oberlandesgerichte zum "ungewöhnlichen Wagnis” in Liefer- und Dienstleistungsverträgen - zum Stand der Dinge

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 21 SF 152/10

    Versorgungsauftrag, Therapie- und Wahlfreiheit entfalten keinen Bieterschutz!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - Verg 90/11
    Daran ist nichts zu bemängeln (ebenso: LSG NRW, Beschl. v. 22.7.2010 - L 21 SF 152/10 Verg, Rn. 65).

    Denn die Apotheken können, was die Beschaffung der für die Zubereitung von Zytostatika benötigten Fertigarzneimittel anbelangt, mit den Arzneimittelherstellern oder dem Großhandel individuelle Preisvereinbarungen treffen und dadurch eine befriedigende Planungs- und Kostensicherheit erreichen (vgl. Beschluss der Vergabekammer BA 16 ff.; LSG NRW, Beschl. v. 22.7.2010 - L 21 SF 152/10 Verg, Rn. 70).

    Es ist, wie die Vergabekammer mit Recht entschieden hat (VKB 14 f.), wegen der Besonderheiten beim Umgang mit Zytostatika praktisch nicht zu erwarten, dass davon in nennenswertem Umfang Gebrauch gemacht wird, Versicherte Zytostatika also selbst besorgen (so auch LSG NRW, Beschl. v. 22.7.2010 - L 21 SF 152/10 Verg, Rn. 64).

  • VK Bund, 11.10.2011 - VK 3-122/11

    Lieferung von apothekenpflichtigen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln an die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - Verg 90/11
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 11. Oktober 2011 (VK 3-122/11) wird zurückgewiesen.

    Die Vergabekammer hat den Nachprüfungsantrag durch Beschluss vom 11.10.2011 (VK 3-122/11) abgelehnt.

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - Verg 91/11

    Anforderungen an die Ausschreibung eines Rahmenvertrages für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - Verg 90/11
    Wie der Senat im Beschluss vom 7. November 2011 (vgl. auch Senatsbeschluss vom 07. März 2012 - VII-Verg 91/11) begründet hat, gilt das frühere grundsätzliche Verbot ("soll") einer Aufbürdung ungewöhnlicher Wagnisse für Umstände und Ereignisse, auf die der Bieter keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann (vgl. § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A), nach § 8 EG VOL/A nicht mehr (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.10.2011 - VII-Verg 54/11, NZBau 2011, 762).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 54/11

    Unzumutbarkeit von Ausschreibungsbedingungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - Verg 90/11
    Wie der Senat im Beschluss vom 7. November 2011 (vgl. auch Senatsbeschluss vom 07. März 2012 - VII-Verg 91/11) begründet hat, gilt das frühere grundsätzliche Verbot ("soll") einer Aufbürdung ungewöhnlicher Wagnisse für Umstände und Ereignisse, auf die der Bieter keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann (vgl. § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A), nach § 8 EG VOL/A nicht mehr (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.10.2011 - VII-Verg 54/11, NZBau 2011, 762).
  • OLG Dresden, 02.08.2011 - WVerg 4/11

    Auferlegung eines ungewöhnlichen Wagnisses durch die Verpflichtung zur Lieferung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - Verg 90/11
    Mit seiner Auffassung zur Berücksichtigung ungewöhnlicher Wagnisse setzt sich der Senat in keinen entscheidungserheblichen Widerspruch zu den Beschlüssen des OLG Dresden (Beschl. v. 2.8.2011 - WVerg 4/11, VergabeR 2012, 119) und des OLG Jena (Beschl. v. 22.8.2011 - 9 Verg 2/11, IBR 2011, 1299).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2011 - Verg 3/11

    Nachprüfung der Beschaffung von Grippeimpfstoff durch gesetzliche Krankenkassen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - Verg 90/11
    Unabhängig davon, dass Vertragsärzte über kein Mandat verfügen, gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen vermeintliche Interessen der Versicherten zu verfolgen, ihnen nicht ansteht, einen wirtschaftlichen Erfolg von Ausschreibungen der gesetzlichen Krankenkassen zu hintertreiben, und jeder Grundlage entbehrt ihnen zu unterstellen, sie würden solches tun, hat die Antragsgegnerin, wie schon die Vergabekammer zutreffend ausgeführt hat (VKB 15 f.), durch die Ankündigung von Einschränkungen bei Kostenerstattungen (ausgenommen die praktisch nahezu auszuschließende persönliche "Einlösung" eines Rezepts durch Versicherte) alles getan, um die Bereitschaft der Ärzte, sich dem ausgeschriebenen Rahmenvertragsmodell anzuschließen, nicht nur zu fördern, sondern faktisch sicherzustellen (siehe dazu auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.1.2011 - VII-Verg 3/11, BA 4).
  • OLG Jena, 22.08.2011 - 9 Verg 2/11

    Vergabenachprüfungsverfahren für die Ausschreibung "Lieferung von Auftausalz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - Verg 90/11
    Mit seiner Auffassung zur Berücksichtigung ungewöhnlicher Wagnisse setzt sich der Senat in keinen entscheidungserheblichen Widerspruch zu den Beschlüssen des OLG Dresden (Beschl. v. 2.8.2011 - WVerg 4/11, VergabeR 2012, 119) und des OLG Jena (Beschl. v. 22.8.2011 - 9 Verg 2/11, IBR 2011, 1299).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2016 - Verg 2/16

    Anforderungen an die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens bei der Ausschreibung

    Sowohl nach § 4 Abs. 1 Satz 2 VOL/A als auch nach § 4 Abs. 1 VOL/A-EG ist der in Aussicht genommene Auftragsumfang lediglich "so genau wie möglich zu ermitteln" (und bekannt zu geben), er "braucht aber nicht abschließend festgelegt zu werden" (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2012, Az. VII-Verg 90/11, juris Rn. 12).
  • VK Bund, 12.07.2016 - VK 2-49/16

    Kalkulationsvorgaben des Auftraggebers bei Hilfsmittelausschreibung im

    Nach § 4 EG Abs. 1 VOL/A ist der in Aussicht genommene Auftragsumfang lediglich "so genau wie möglich zu ermitteln" (und bekannt zu geben), er braucht aber nicht abschließend festgelegt zu werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28. März 2012, VII-Verg 90/11).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2013 - Verg 44/12

    Anforderungen an die Ausschreibung eines Rahmenvertrages für die Beschaffung von

    Das frühere grundsätzliche Verbot einer Aufbürdung ungewöhnlicher Wagnisse für Umstände und Ereignisse, auf die der Bieter keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann (vgl. § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2009), gilt nach § 8 EG VOL/A nicht mehr (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.10.2011 - VII-Verg 54/11, NZBau 2011, 762; Beschl. v. 11.11.2011 und 28.3.2012 - VII-Verg 90/11; Beschl. v. 7.12.2011 - VII-Verg 96/11).
  • OLG Düsseldorf, 10.04.2013 - Verg 50/12

    Anforderungen an die Ausschreibung von Entsorgungsleistungen

    Das Verbot eines ungewöhnlichen Wagnisses besteht im Anwendungsbereich der VOL/A-EG nicht mehr (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.10.2011 - VII-Verg 54/11 und v. 28.3.2012 - VII-Verg 90/11 m.w.N.; OLG Koblenz, Beschl. v. 28.11.2012 - 1 Verg 6/12).
  • VK Bund, 17.04.2014 - VK 1-22/14

    Nachprüfungsverfahren: Versorgung von Versicherten mit ableitenden

    Aus den Ausschreibungsbedingungen resultierende Preis- bzw. Kalkulationsrisiken sind grundsätzlich vom Bieter zu tragen - insbesondere wenn sie ihm ohnehin typischerweise obliegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2012, VII-Verg 90/11) - und können nur noch unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit beanstandet werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. April 2013, VII-Verg 50/12).

    Zudem ist vorliegend zu beachten, dass es sich um die Vergabe von Rahmenvereinbarungen handelt, denen typischerweise in Bezug auf das Auftragsvolumen bedeutende Kalkulationsrisiken immanent sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2012, VII-Verg 90/11, mit Verweis auf § 4 EG Abs. 1 Satz 2 VOL/A).

    Zum einen hat der Auftragnehmer einer Rahmenvereinbarung typischerweise das Risiko zu tragen, dass das Auftragsvolumen nicht von vornherein feststeht (vgl. § 4 EG Abs. 1 VOL/A); das Mengenrisiko ist einer Rahmenvereinbarung somit immanent und damit grundsätzlich als zumutbar anzusehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2012, VII-Verg 90/11).

  • VK Bund, 04.10.2017 - VK 1-99/17

    Versorgung mit Krankenfahrzeugen

    Vorliegend macht die ASt, indem sie sich gegen die Anlagen L3 und L4 als unzumutbare Vertragsbedingung wendet, einen Vergabeverstoß geltend, der sich nach Wegfall der Vorschrift zum ungewöhnlichen Wagnis vornehmlich aus der im Anschluss ergangenen Rechtsprechung ergibt (vgl. insbesondere OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 2011, VII-Verg 54/11; Beschluss vom 28. März 2012, VII-Verg 90/11).

    Bei Ausschreibungen von Rahmenvereinbarungen (wie hier) erhöht sich die Zumutbarkeitsschwelle weiter zu Lasten der Bieter (vgl. zum Ganzen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 2011, VII-Verg 54/11; Beschluss vom 28. März 2012, VII-Verg 90/11; Beschluss vom 2. November 2016, VII-Verg 27/16).

  • VK Bund, 16.03.2015 - VK 2-07/15

    Nachprüfungsverfahren: Rabattverträge und Patentrecht

    (3) Die Ag hat in der Rügeerwiderung und auch in der mündlichen Verhandlung eingeräumt, dass Daten zur Quantifizierung des Anteils des Indikationsbereichs "[...]" an der insgesamt zu ihren Lasten abgegebenen [...] Präparate beschaffbar und auch ausweisbar sind (zu den analogen Betrachtungen beim Auftragsvolumen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2012 - VII Verg 90/11; Beschluss vom 7. Dezember 2011 - VII Verg 96/11; Beschluss vom 18. April 2012 - VII Verg 93/11; Beschluss vom 2. Dezember 2009 - VII-Verg 39/09).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2014 - Verg 42/13

    Ablehnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde im

    Davon abgesehen besteht jedenfalls im Anwendungsbereich der VOL/A und der VOL/A-EG ein entsprechendes Verbot nicht mehr, sondern ist darüber unter Zumutbarkeitsgesichtpunkten nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.3.2012 - VII-Verg 90/11 m.w.N.).
  • VK Bund, 20.02.2015 - VK 2-03/15

    Nachprüfungsverfahren: Versorgung mit Flüssiggas

    Hier liegt auch der wesentliche Unterschied zu den von der Ag angeführten Zytostatika-Entscheidungen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2012 - VII Verg 90/11; Beschluss vom 7. Dezember 2011 - VII Verg 96/11; Beschluss vom 18. April 2012 - VII Verg 93/11): Die dort problematisierte Thematik des freien Apothekenwahlrechts des Versicherten betraf die Umsetzungsquote, mithin den Erfolg des Rabattvertrags, für welche das Apothekenwahlrecht eine Unsicherheit darstellt.
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