Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 11.11.2011

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.03.2012 - VII-Verg 92/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9727
OLG Düsseldorf, 21.03.2012 - VII-Verg 92/11 (https://dejure.org/2012,9727)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.03.2012 - VII-Verg 92/11 (https://dejure.org/2012,9727)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. März 2012 - VII-Verg 92/11 (https://dejure.org/2012,9727)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 97 Abs. 3
    Anforderungen an die Vergabe des Abschleppens, Versetzen und Verwahrens ordnungswidrig abgestellter und sichergestellter Fahrzeuge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Loszuschnitt muss Marktverhältnisse berücksichtigen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zu großer Gebietszuschnitt bei der Vergabe von Abschleppdiensten widerspricht dem Grundsatz der Fachlosvergabe

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Losaufteilung: Zu große Gebietslose können zur Aufhebung der Ausschreibung führen! (IBR 2012, 1414)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2012, 515
  • ZfBR 2012, 703
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - Verg 58/09

    Ausschluss eines Angebots wegen fehlenden Nachweises der Inkasseberechtigung für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2012 - Verg 92/11
    Abgesehen davon, dass diese Einstufung auf Los 6 von vornherein nicht zutrifft (dort geht es nicht um das Abschleppen von verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen, sondern von Fahrzeugen, die aufgrund ihres Zustandes ordnungswidrig sind) sind sie entweder als "Fahrzeugabschleppdienste" (CPV Code 50118110-9, so die Vergabekammer) oder als "Straßentransport/beförderung" (CPV Code 6010000-9, so der Senat im Beschluss vom 24.03.2010 - VII-Verg 58/09) einzustufen.

    Insoweit wird auf die Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 24.03.2010 (VII-Verg 58/09) verwiesen.

  • OLG Düsseldorf, 22.10.2009 - Verg 25/09

    Zulässigkeit technischer Anforderungen in der Ausschreibung der apparativen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2012 - Verg 92/11
    Grund für eine Gesamtvergabe kann auch sein, eine unwirtschaftliche Zersplitterung der Auftragsvergabe zu vermeiden (vgl. Senat, Beschluss vom 22.10.2009 - VII-Verg 25/09).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - Verg 27/09

    Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers zur Fachlosvergabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2012 - Verg 92/11
    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats zu § 97 Abs. 3 GWB (Beschluss vom 25.11.2009 - VII-Verg 27/09 m.w.N.; s. auch Beschluss vom 08.09.2011 - VII-Verg 48/11, jeweils die Frage einer Fachlosvergabe betreffend) ist von folgenden Grundsätzen auszugehen, an denen der Senat festhält:.
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - Verg 19/10

    Vertrag zwischen VRR und DB Regio unwirksam

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2012 - Verg 92/11
    Der Senat hat darüber hinaus bereits mit Beschluss vom 21. Juli 2010 (VII-Verg 19/10, VergabeR 2010, 955) darauf hingewiesen, dass bei der Auslegung des § 97 Abs. 3 GWB auch in den Blick zu nehmen ist, dass eine Vergabe nach § 97 Abs. 1 GWB im Wettbewerb zu erfolgen hat.
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2011 - 15 Verg 3/11

    Unterhaltsreinigung - Vergabenachprüfungsverfahren: Maximale Losgröße bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2012 - Verg 92/11
    Davon geht letztlich auch das OLG Karlsruhe in seinem Beschluss vom 06. April 2011 (15 Verg 3/11, VergabeR 2011, 722) aus.
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - Verg 48/11

    Zulässigkeit des Absehens von der Fachlosvergabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2012 - Verg 92/11
    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats zu § 97 Abs. 3 GWB (Beschluss vom 25.11.2009 - VII-Verg 27/09 m.w.N.; s. auch Beschluss vom 08.09.2011 - VII-Verg 48/11, jeweils die Frage einer Fachlosvergabe betreffend) ist von folgenden Grundsätzen auszugehen, an denen der Senat festhält:.
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - Verg 52/11

    Erfordernis der Fachlosvergabe von Glasreinigungsarbeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2012 - Verg 92/11
    Die Gefahr von Splitterlosen besteht auch bei einer kleinräumigeren Losbildung nicht (vgl. zu Splitterlosen Senatsbeschluss vom 11.01.2012 - VII-Verg 52/11).
  • VK Köln, 14.10.2011 - VK VOL 43/11
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2012 - Verg 92/11
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 14. Oktober 2011 (VK VOL 43/2011) aufgehoben.
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2012 - Verg 92/11
    Diese Ausführungen hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 08. Februar 2011 (X ZB 4/10 - S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr, Rdnr. 51) ausdrücklich gebilligt.
  • OLG Frankfurt, 14.05.2018 - 11 Verg 4/18

    Zur Zulässigkeit einer Gesamtvergabe von Straßeninstandsetzungs- und

    Mittelstandsförderung durch Losvergabe ist kein Selbstzweck; der Auftraggeber ist nicht gehalten, eine Ausschreibung so "zuzuschneiden", dass bestimmte Wirtschaftsteilnehmer daran teilnehmen können (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. März 2012 - VII-Verg 92/11 -, juris; Kus in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Aufl., § 97 Rdnr. 154, 155).

    Allerdings ergibt sich aus der klaren Wertung des Gesetzgebers, dass es nicht ausreicht, wenn der Auftraggeber anerkennenswerte Gründe für die Gesamtvergabe vorbringen kann; auch vermag die Entlastung des Auftraggebers von typischerweise mit einer losweisen Vergabe verbundenen Koordinierungsaufgaben oder sonstigem organisatorischem Mehraufwand für sich allein ein Absehen von einer Losvergabe nicht zu rechtfertigen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.3.2012, VII Verg 92/11, juris Rdnr. 22; Beschluss vom 11.7.2007, VII Verg 10/07, juris Rdnr. 29; OLG München, Beschluss vom 9.4.2015, Verg 1/15, juris Rdnr. 71; VK Bund, Beschluss vom 18.11.2016, VK I-98/16).

    Erforderlich ist vielmehr, dass sich der Auftraggeber im Einzelnen mit dem grundsätzlichen Gebot der Fachlosvergabe einerseits und den im konkreten Fall dagegen sprechenden Gründen auseinandersetzt und sodann eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange trifft, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden technischen und wirtschaftlichen Gründe überwiegen müssen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.3.2012, VII Verg 92/11, juris Rdnr. 21; VK Bund aaO).

  • OLG München, 25.03.2019 - Verg 10/18

    Absehen vom Regelfall der Losvergabe

    Die Entscheidung des Auftraggebers ist von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur darauf zu überprüfen, ob sie auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung und nicht auf einer Fehlbeurteilung, namentlich auf Willkür, beruht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 2012, VII-Verg 10/12 "Warnsysteme", Rn. 52 juris m.w.N.; Beschluss vom 25. April 2012, VII-Verg 100/11 "EDV-Hard- und Software", Rn. 16 juris; Beschluss vom 21. März 2012, VII-Verg 92/11 "Gebietslose", Rn. 23 juris; Beschluss vom 11. Januar 2012, VII-Verg 52/11 "Glasreinigung II", Rn. 17 juris).
  • VK Baden-Württemberg, 24.09.2019 - 1 VK 51/19

    Öffentliche Auftragsvergabe: Anforderungen an die Dokumentation bei Abweichen vom

    Hierbei bedarf es einer umfassenden Abwägung der widerstreitenden Belange, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden wirtschaftlichen oder technische Gründe überwiegen müssen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.03.2012, VII-Verg 92/11; OLG München, Beschluss vom 25.03.2019, Verg 10/18; Kus, in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB- Vergaberecht, 4. Aufl. 2016, § 97 GWB Rn. 185).

    Er allein bestimmt vielmehr im Rahmen der ihm übertragenen öffentlichen Aufgaben seinen Beschaffungsbedarf und die Art und Weise, wie dieser zu decken ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.03.2012, VII-Verg 92/11; Kus, in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Aufl. 2016, § 97 GWB Rn. 186).

  • OLG Schleswig, 30.10.2012 - 1 Verg 5/12

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im

    Demgegenüber will das OLG Düsseldorf - gerade wegen des Ziels einer wettbewerblichen Vergabe - die konkreten Marktverhältnisse berücksichtigt wissen, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob sich an der Ausschreibung mittelständische Unternehmen beteiligen können (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Juli 2010, VII- Verg 19/10, VergabeR 2010, 995 sowie Beschluss vom 21. März 2012, VII- Verg 92/11, NZBau 2012, 515; vgl. auch VK Bund, Beschluss vom 4. März 2009 - VK 2-202/08 u.a.; Dreher, NZBau 2005, 427/428).

    Die genannte Anforderung wird verfehlt, wenn sich für einen Auftrag oder auch ein Gebietslos lediglich eine Arbeitsgemeinschaft bewirbt bzw. wenn ein mittelständisches Einzelunternehmen nicht mehr in der Lage ist, auch nur eines der Gebietslose zu bedienen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. März 2012, VII- Verg 92/11, NZBau 2012, 515 [Rn. 27, 31] sowie Beschluss vom 21. Juli 2010, VII- Verg 19/10, VergabeR 2010, 955).

  • OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - Verg 10/20

    Zuschlag für die Fahrbahnerneuerung einer Bundesautobahn Vorabgestattung eines

    Der gesetzliche Regelfall ist die losweise Vergabe, sie ist grundsätzlich vorrangig (vgl. Senatsbeschluss vom 21.03.2012 - VII-Verg 92/11, zitiert nach juris, Tz. 21).

    Der Kontrolle unterliegt insofern allein, ob die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung und nicht auf einer Fehlbeurteilung, namentlich auf Willkür, beruht (Senatsbeschluss vom 21.03.2012 - VII-Verg 92/11, zitiert nach juris, Tz. 23).

    Das bejaht der Senat im Einklang mit anderen Vergabesenaten (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 25. März 2019 - Verg 10/18, zitiert nach juris, Tz. 58 u. 60; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14. Mai 2018 - 11 Verg 4/18, zitiert nach juris, Tz. 39; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. Januar 2013 - 1 Verg 6/12, zitiert nach juris, Tz. 43: "Einschätzungsspielraum") anknüpfend an das Tatbestandsmerkmal des "Erforderns" in § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 13. April 2016 - VII-Verg 47/15, zitiert nach juris, Tz. 31, und vom 21. März 2012 - VII-Verg 92/11, zitiert nach juris, Tz. 23; zustimmend aus der Literatur z.B. Burgi, Vergaberecht, 1. Aufl., § 14 Rn. 16; Fehling, in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl., § 97 GWB Rn. 138; Gerlach, Entscheidungsspielräume der Verwaltung, S. 238; Probst/von Holleben, CR 2012, 1, 3) und hält hieran auch weiterhin fest.

  • OLG Karlsruhe, 29.04.2022 - 15 Verg 2/22

    Losvergabe ist zwar die Regel, aber von jeder Regel gibt es Ausnahmen!

    Allerdings hat sich der öffentliche Auftraggeber bei einer beabsichtigten Gesamtvergabe in besonderer Weise mit dem grundsätzlichen Gebot einer Fachlosvergabe und den im konkreten Fall dagegen sprechenden Gründen auseinanderzusetzen und eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange vorzunehmen, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden technischen und wirtschaftlichen Gründe überwiegen müssen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.03.2012, VII-Verg 92/11 - ; OLG München, Beschluss vom 25.03.2019, Verg 10/18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.05.2018, 11 Verg 4/18).
  • VK Bund, 06.12.2016 - VK 1-118/16

    Lieferung digitaler Endgeräte

    Es ist grundsätzlich allein seine Sache zu bestimmen, ob, wann und mit welchen Eigenschaften er etwas beschaffen will (sog. Leistungsbestimmungsrecht, vgl. zur Losbildung: OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21. März 2012, VII-Verg 92/11 m.w.N., und vom 11. Januar 2012, VII-Verg 52/11).

    Eine Gesamtvergabe kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn bei der gebotenen Abwägung der widerstreitenden Belange die hierfür sprechenden Gründe überwiegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. März 2012, VII-Verg 92/11 m.w.N.).

    Zwar rechtfertigen der mit einer Fachlosvergabe allgemein verbundene Ausschreibungs-, Prüfungs- und Koordinierungsmehraufwand sowie ein höherer Aufwand bei Gewährleistungen für sich allein eine Gesamtvergabe nicht, weil es sich dabei um einen Fachlosvergaben immanenten und damit typischen Mehraufwand handelt, der nach dem Zweck des Gesetzes grundsätzlich in Kauf zu nehmen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. März 2012, VII-Verg 92/11).

    ihm übertragenen Aufgaben den daran zu messenden Beschaffungsbedarf sowie die Art und Weise, wie dieser gedeckt werden soll (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. März 2012, VII-Verg 92/11; Beschluss vom 11. Januar 2012, VII-Verg 52/11).

  • OLG Koblenz, 04.02.2014 - 1 Verg 7/13

    Integrationsfachdienste - Ausschreibung von Integrationsfachdienstleistungen nach

    Dass die Mitglieder der Beschwerdeführerin (als derzeitige Leistungserbringerin) ihr für IFD-BBD-Leistungen derzeit eingesetztes Personal besser bezahlen und sich die Bietergemeinschaft deshalb nicht in der Lage sieht, ein auskömmliches Angebot abzugeben, kann ihrer Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen, weil der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, die Ausschreibung so zu gestalten, dass sich jeder potentielle Leistungserbringer am Wettbewerb beteiligen kann (siehe auch OLG Düsseldorf v. 21.03.2012 - VII-Verg 92/11 - juris Rn. 23).
  • OLG Schleswig, 25.01.2013 - 1 Verg 6/12

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags im Hinblick auf die Bildung von

    4.1 Die im Beschluss vom 30. Oktober 2012 (a.a.O.) behandelte Frage, ob die nach § 97 Abs. 3 GWB gebotene Bildung von Teil- oder Fachlosen orientiert an einem "allgemeinen" Mittelstandsbegriff (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6. April 2011, 15 Verg 3/11, NZBau 2011, 567 [Rn. 69]) oder an den "konkreten Marktverhältnissen" (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Juli 2010, VII- Verg 19/10, VergabeR 2010, 995 und Beschluss vom 21. März 2012, VII- Verg 92/11, NZBau 2012, 515) zu erfolgen hat, muss unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Marktes für Postdienstleistungen - insbesondere der Brief- und Paketbeförderung - nach Beendigung des Beförderungsmonopols für Pakete und Päckchen im Jahr 1998 und der Exklusivlizenz für die Briefbeförderung zum 31. Dezember 2007 (§ 51 Abs. 1 PostG ) beantwortet werden.
  • OLG Frankfurt, 16.06.2015 - 11 Verg 3/15

    Vergabe eines Rahmenvertrags über das Abschleppen widerrechtlich geparkter

    Das Abschleppen von widerrechtlich geparkten Fahrzeugen ist zwar als prioritäre Dienstleistung im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 1 VgV i.V.m. Anlage I Teil A VgV anzusehen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.3.2012, Verg 92/11).
  • VK Westfalen, 15.06.2022 - VK 1-20/22

    Bereichsausnahme für Rettungsdienst richtet sich nach Landesrecht!

  • VK Bund, 15.07.2021 - VK 1-54/21

    Postdienstleistungen

  • VK Südbayern, 30.03.2017 - Z3-3-3194-1-04-02/17

    Abweichung von langjähriger Übung muss besonders begründet werden!

  • VK Sachsen, 23.11.2016 - 1/SVK/026-16

    Können Schulnoten transparent vergeben werden?

  • VK Bund, 09.05.2017 - VK 2-34/17

    Fachlosbildung Druck- und Postdienstleistungen

  • OLG Schleswig, 20.11.2012 - 1 Verg 7/12

    Zulässigkeit der Bildung von Regionallosen bei der Ausschreibung von Brief- und

  • VK Sachsen, 22.10.2020 - 1/SVK/023-20

    Kein Angebot abgegeben: Nachprüfungsantrag zulässig?

  • VK Bund, 20.12.2016 - VK 1-122/16

    Rahmenvertrag über die Lieferung, Installation und Instandhaltung von

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2022 - Verg 40/21

    Teil- und/oder Fachlosvergabe ist die Regel, Gesamtvergabe die Ausnahme!

  • OLG Schleswig, 25.01.2013 - 1 Verg 8/12

    Zulässigkeit der Bildung von Regionallosen bei der Ausschreibung von Brief- und

  • OLG Naumburg, 14.03.2013 - 2 Verg 8/12

    Rettungdienst Harz - Vergabenachprüfungsverfahren: Voraussetzungen der Vergabe

  • VK Bund, 09.05.2014 - VK 1-26/14

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe einer Umrüstung

  • VK Bund, 12.12.2014 - VK 2-101/14

    Nachprüfungsverfahren: Briefdienstleistungen

  • OLG Jena, 09.11.2016 - 2 Verg 4/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Rüge der Nichtausschreibung eines Fachloses für die

  • VK Bund, 31.10.2016 - VK 1-90/16

    Gebäudereinigung

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2021 - Verg 10/20

    Keine Wiederholungsgefahr, kein Feststellungsinteresse!

  • VK Bund, 08.06.2020 - VK 2-41/20

    Fachlosaufteilung zwischen Herstellung Chipkarte einerseits und Postversand

  • OLG Koblenz, 14.10.2020 - Verg 7/20

    Angebotswertung unter Einbeziehung des Nebenangebots soll wiederholt werden

  • VK Hessen, 24.03.2015 - 69d-VK-33/14
  • VK Thüringen, 05.04.2018 - 250-4002-1791/2018-N-006-HBN
  • VK Köln, 06.10.2014 - VK VOL 21/13

    Massenanfall von Verletzten: Erweiterte Rettungsdienstmaßnahmen sind kein

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.11.2011 - VII-Verg 92/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4157
OLG Düsseldorf, 11.11.2011 - VII-Verg 92/11 (https://dejure.org/2011,4157)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.11.2011 - VII-Verg 92/11 (https://dejure.org/2011,4157)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. November 2011 - VII-Verg 92/11 (https://dejure.org/2011,4157)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Besprechungen u.ä.

  • wkdis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Bildung von Bietergemeinschaften durch konkurrierende Unternehmen" von RA Dr. Martin Jäger und RA Dr. Andreas Graef, original erschienen in: NZBau 2012, 213 - 216.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2012, 255
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 68/04

    Absprache von Bildungsinstituten als Kartellabsprachen?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.2011 - Verg 92/11
    Doch ist nach § 19 Abs. 3 f EG VOL/A weiterhin der Ausschluss solcher Angebote geboten, denen in Bezug auf die Vergabe eine wettbewerbsbeschränkende Abrede unter Bietern zugrunde liegt (vgl. zum Verständnis dieses Ausschlusstatbestands u.a. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.3.2005 - VII-Verg 68/04, BA 9 f., zu § 25 Nr. 1 Abs. 1 f VOL/A 2006; Beschl. v. 9.11.2011 - VII-Verg 35/11).

    In einem solchen Fall wird durch die Zusammenarbeit der Wettbewerb nicht nur nicht beschränkt, sondern aufgrund des gemeinsamen Angebots gestärkt (vgl. BGH WuW/E BGH 2050, Bauvorhaben Schramberg; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.3.2005 - VII-Verg 68/04, BA 10 ff.; Beschl. v. 09.11.2011 - VII-Verg 35/11).

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2011 - Verg 35/11

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung eines Bieters durch die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.2011 - Verg 92/11
    Doch ist nach § 19 Abs. 3 f EG VOL/A weiterhin der Ausschluss solcher Angebote geboten, denen in Bezug auf die Vergabe eine wettbewerbsbeschränkende Abrede unter Bietern zugrunde liegt (vgl. zum Verständnis dieses Ausschlusstatbestands u.a. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.3.2005 - VII-Verg 68/04, BA 9 f., zu § 25 Nr. 1 Abs. 1 f VOL/A 2006; Beschl. v. 9.11.2011 - VII-Verg 35/11).

    In einem solchen Fall wird durch die Zusammenarbeit der Wettbewerb nicht nur nicht beschränkt, sondern aufgrund des gemeinsamen Angebots gestärkt (vgl. BGH WuW/E BGH 2050, Bauvorhaben Schramberg; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.3.2005 - VII-Verg 68/04, BA 10 ff.; Beschl. v. 09.11.2011 - VII-Verg 35/11).

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2002 - Verg 18/02

    Zulässigkeit der privatwirtschaftlichen Abfallsammeltätigkeit eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.2011 - Verg 92/11
    Er kann generell nur in der Weise behoben werden, indem das betreffende Angebot von der Wertung ausgeschlossen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.6.2002 - Verg 18/02, BA 36).
  • VK Köln, 14.10.2011 - VK VOL 43/11
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.2011 - Verg 92/11
    Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 14. Oktober 2011 (VK VOL 43/2011) wird bis zu einer Entscheidung des Senats über die Beschwerde verlängert.
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2014 - Verg 2/14

    Zulassung von Bietergemeinschaften im Rahmen der Ausschreibung des Abschlusses

    Dabei bildet den Tatbestand einer möglichen Wettbewerbseinschränkung in Vergabeverfahren, dass sich die an einer Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen verpflichten, von eigenen Angeboten abzusehen und mit anderen Unternehmen nicht zusammenzuarbeiten (vgl. KG a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2011 - VII-Verg 35/11, NZBau 2012, 252, 254; Beschluss vom 11. November 2011 - VII-Verg 92/11, NZBau 2012, 255, 256).

    Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 9. November 2011 - VII-Verg 35/11 und vom 11. November 2011/21. März 2012 - VII-Verg 92/11).

    Vielmehr hat die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats die Fallgruppen von Bietergemeinschaften wiedergegeben und auf deren verschiedene kartellrechtliche Beurteilung hingewiesen (vgl. dazu u.a. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 9. November 2011 - VII-Verg 35/11 m.w.N. und vom 11. November 2011/21. März 2012 - VII-Verg 92/11).

    Das Erfordernis eines einzelfallbezogenen Vortrags der Beteiligten bei Bietergemeinschaften zwischen branchenangehörigen Unternehmen, und zwar um eine gezielte kartellrechtliche Einzelfallprüfung zu ermöglichen, hat auch der Senat in den Beschlüssen vom 9. und 11. November 2011 (VII-Verg 35/11 und VII-Verg 92/11, jeweils a.E.) deutlich gemacht.

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2019 - W (Kart) 4/19

    Vorläufige Untersagung des Abschlusses von Verträgen über die Durchführung von

    In solchen Fällen wird durch die Zusammenarbeit der Wettbewerb nicht nur nicht beschränkt, sondern aufgrund des gemeinsamen Angebots gestärkt, so dass eine durch die Verhaltenskoordinierung bezweckte oder bewirkte Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des § 1 GWB schon tatbestandlich zu verneinen ist (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 05.02.2002, KZR 3/01 - Jugendnachtfahrten ; Rn. 19 bei juris; Urteil vom 13.12.1983, KRB 3/83 - Bauvorhaben Schramberg , Rn. 15 bei juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2016, VI-U (Kart) 10/15, Rn. 54 bei juris; Beschluss vom 11.11.2011, VII-Verg 92/11 - Bietergemeinschaft II , Rn. 7 bei juris; Beschluss vom 17.09.2008, VI-Kart 11/07 (V), Rn. 17 bei juris; KG, Beschluss vom 24.10.2013, Verg 11/13, Rn. 32 bei juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.02.2012, Verg W 1/12 - Abfallentsorgung Flughafen Berlin-Brandenburg , Rn. 50 bei juris; Zimmer in Immenga/Mestmäcker, GWB, 5. Auflage 2014, § 1 Rn. 254 ff. m.w.N.; Säcker in MüKoGWB, 2. Auflage 2015, § 1 GWB Rn. 39 ff. m.w.N.; Europäische Kommission, Leitlinien zur Anwendbarkeit von Art. 101 AEUV auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit, ABl.
  • OLG Celle, 08.07.2016 - 13 Verg 2/16

    Kriterien für die wettbewerbsunschädliche Einordnung von Bietergemeinschaften;

    Der vorgenannte Ausschlussgrund ist - im Gegensatz zu dem § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB n. F. geregelten fakultativen Ausschlussgrund - zwingend (Verfürth in Kulartz/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VOL/A, 3. Aufl., § 19 EG Rdnr. 142; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. November 2011 - VII - Verg 92/11, juris Rdnr. 5).

    Die Verabredung einer Bietergemeinschaft in Bezug auf eine Auftragsvergabe schließt regelmäßig die gegenseitige Verpflichtung ein, von eigenen Angeboten abzusehen und mit anderen Unternehmern nicht zusammenzuarbeiten, was grundsätzlich den Tatbestand einer Wettbewerbsbeschränkung i. S. des § 1 GWB erfüllt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. November 2011 - VII - Verg 92/11, juris Rdnr. 7; Wanderwitz, a. a. O., 684 [687]).

  • OLG Brandenburg, 16.02.2012 - Verg W 1/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Rüge fehlender Anschriftsangabe

    In subjektiver Hinsicht ist daher ausreichend, dass die Zusammenarbeit eine im Rahmen wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Unternehmensentscheidung darstellt, wobei die Einschätzung der beteiligten Unternehmen im Nachprüfungsverfahren lediglich auf Vertretbarkeit zu kontrollieren ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2011 - VII-Verg 35/11, zitiert nach juris Rn. 23; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.11.2011 - VII-Verg 92/11).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2014 - Verg 22/14

    Zulässigkeit der Beteiligung einer Bietergemeinschaft an einer Ausschreibung von

    Eine solche Aufforderung durch den Auftraggeber muss erfolgen, wenn es zureichende Anhaltspunkte dafür gibt, dass es sich bei dem Bieter um eine unzulässige Bietergemeinschaft handelt, beispielsweise wenn die beteiligten Unternehmen gleichartige, in derselben Branche tätige Wettbewerber sind und nichts dafür spricht, dass sie mangels Leistungsfähigkeitsobjekt objektiv nicht in der Lage gewesen wären, unabhängig voneinander ein Angebot zu machen, so dass die Entscheidung zur Zusammenarbeit auf einer wirtschaftlich zweckmäßig und kaufmännisch vernünftigen Unternehmensentscheidung beruht (siehe zum Ganzen: Senat, Beschluss vom 09.11.2011, VII-Verg 35/11, juris, Rn. 23; Beschluss vom 11.11.2011, VII-Verg 92/11, juris, Rn. 7f und Beschluss vom 21.03.2012, VII-Verg 92/11, juris, Rn. 36; Beschluss vom 17.02.2014, VII-Verlag 2/14, juris, Rn. 19f u. 35; siehe dazu auch: Marx in Kulartz u.a., VOL/A, 2. Auflage, 2011, § 13 VOL/A, Rn. 111; Hausmann/von Hoff in Kulartz u.a., a.a.O., § 6 VOL/A-EG, Rn. 8ff, 16f; Marx, a.a.O., § 16 VOL/A-EG, Rn. 114; Verfürth in Kulartz u.a., a.a.O., § 19 VOL/A-EG, Rn. 141f; Mager/Lotz, NZBau 2014, 328ff; Oberbuschmann, VergabeR 2014, 634ff).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Verg 17/15

    Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig!

    Eine solche Aufforderung durch den Auftraggeber ist im Rahmen der ihm obliegenden Prüfungspflicht erforderlich, wenn es - wie hier aufgrund der Rüge der Antragstellerin vom 03.09.2014 - Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Bietergemeinschaft unzulässig sein kann, beispielsweise wenn die beteiligten Unternehmen auf demselben Markt tätige Wettbewerber sind und dem Auftraggeber nichts dafür bekannt ist, dass sie mangels Leistungsfähigkeit objektiv nicht in der Lage gewesen wären, unabhängig voneinander Angebote einzureichen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.12.2014, VII-Verg 22/14; Beschl. v. 17.02.2014, VII-Verg 2/14, juris, Rn. 19, 35; Beschl. v. 09.11.2011, VII-Verg 35/11, juris, Rn. 23; Beschl. v. 11.11.2011, VII-Verg 92/11, juris, Rn. 7f und Beschl. v. 21.03.2012, VII-Verg 92/11, juris, Rn. 36).
  • VK Südbayern, 01.02.2016 - Z3-3-3194-1-58-11/15

    Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig!

    Sowohl die Vergabestelle als auch die Nachprüfungsinstanz kontrollierten die angeführten Gründe nur auf Vertretbarkeit (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 27.06.2003 - 11 Verg 2/03; OLG Koblenz, Beschl. v. 29.12.2004 - l Verg 6/04 -, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.11.2011 - VII Verg 92/11).
  • VK Bund, 20.05.2016 - VK 1-24/16

    Sicherheitstechnik

    Nach § 16 EG Abs. 1 Nr. lit. d) VOL/A ist eine Bietergemeinschaft bzw. deren Angebot wegen unzulässiger, wettbewerbsbeschränkender Abrede auszuschließen, falls die Bildung der Bietergemeinschaft einen Verstoß gegen das deutsche bzw. europäische Kartellverbot (§ 1 GWB bzw. Art. 101 AEUV) darstellt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 2014, VII-Verg 2/14, mit Verweis auf die Beschlüsse vom 9. November 2011, VII-Verg 35/11, und vom 11. November 2011, VII-Verg 92/11; KG, Beschluss vom 24. Oktober 2013, Verg 11/13).

    Die Eingehung einer Bietergemeinschaft zwischen Unternehmen, die derselben Branche - wie hier die beiden Bietergemeinschaftsmitglieder der Sicherheitstechnik - angehören, schließt regelmäßig die gegenseitige Abrede ein, von eigenen Angeboten abzusehen und mit anderen Unternehmen nicht zusammenzuarbeiten, so dass grundsätzlich der Tatbestand einer Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des § 1 GWB bzw. Art. 101 AEUV erfüllt ist (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. November 2011, VII-Verg 92/11).

  • VK Südbayern, 03.05.2016 - Z3-3-3194-1-61-12/15

    Genehmigung eines Versorgungsvertrags einer Apotheke

    Der Zusammenschluss von Unternehmen aus der gleichen Branche zu einer Bietergemeinschaft könne aus kartell- und wettbewerbsrechtlicher Steht problematisch sein und es obliege den in der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, substantiiert darzulegen, dass sie zu einer Beteiligung an der öffentlichen Ausschreibung ohne die Bietergemeinschaft nicht im Stande wären (vgl. OLG Düsseldorf, 11.11.2011 -VII-Verg 92/11).
  • VK Bund, 05.01.2016 - VK 1-112/15

    Nachprüfungsverfahren: Rabattvereinbarungen

    Die Eingehung einer Bietergemeinschaft zwischen Unternehmen, die - wie hier beim Handel mit pharmazeutischen Erzeugnissen - derselben Branche angehören, schließt regelmäßig die gegenseitige Abrede ein, von eigenen Angeboten abzusehen und mit anderen Unternehmen nicht zusammenzuarbeiten, so dass grundsätzlich der Tatbestand einer Wettbewerbsbeschränkung i.S.d. § 1 GWB erfüllt ist (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. November 2011, VII-Verg 92/11).

    nicht leistungsfähig sind, und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich daran zu beteiligen, so dass die Entscheidung zur Zusammenarbeit auf einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Unternehmensentscheidung beruht (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 17. Dezember 2014, VII-Verg 22/14, vom 11. November 2011, aaO., und vom 9. November 2011, VII-Verg 35/11 jeweils m.w.N.).

  • VK Bund, 17.04.2014 - VK 1-22/14

    Nachprüfungsverfahren: Versorgung von Versicherten mit ableitenden

  • OLG Schleswig, 15.04.2014 - 1 Verg 4/13

    Vergabeverfahren: Voraussetzungen einer Rügeobliegenheit; Zulässigkeit der

  • VK Bund, 20.01.2015 - VK 1-110/14

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen

  • VK Bund, 21.01.2015 - VK 1-116/14

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen

  • VK Arnsberg, 17.09.2013 - VK 15/13

    Festlegung auf bestimmtes Produkt ist transparent zu dokumentieren!

  • VK Bund, 23.01.2015 - VK 1-122/14

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen

  • VK Bund, 22.01.2015 - VK 1-112/14

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen

  • VK Bund, 21.01.2015 - VK 1-118/14

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen

  • VK Arnsberg, 11.10.2013 - VK 19/13

    Forderung nach Referenz über die Betätigung über 2 Jahre zulässig!

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