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FG Münster, 28.10.1975 - VIII 1477/72 L |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 24.08.2017 - VI R 58/15
Zuflusszeitpunkt bei Arbeitslohn in Form von sonstigen Bezügen - …
In einem solchen Fall wird die Inanspruchnahme des Arbeitgebers regelmäßig ermessensgerecht sein, selbst wenn sich die Haftungsschuld --wie im Streitfall-- nur auf die Lohnsteuer eines, dazu auch noch namentlich bekannten Arbeitnehmers bezieht, der zudem als Geschäftsführer der Klägerin selbst für den ordnungsgemäßen Lohnsteuerabzug verantwortlich war, was regelmäßig für dessen vorrangige Inanspruchnahme spricht (s. FG Münster, Urteil vom 28. Oktober 1975 VIII 1477/72 L, EFG 1976, 309;… Schmidt/Krüger, a.a.O., § 42d Rz 32; HHR/Gersch, § 42d EStG Rz 80). - BFH, 18.09.1981 - VI R 44/77
Darlegung der Ermessenserwägungen spätestens in Einspruchsentscheidung; Ausschluß …
Der Senat kann sich der Auffassung des FG Münster im rechtskräftigen Urteil vom 28. Oktober 1975 VIII 1477/72 L (Entscheidungen der Finanzgerichte 1976 S. 309 - EFG 1976, 309 -) und ihm folgend Lademann/Söffing/Brockhoff (Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 42d Anm. 41) nicht anschließen, wonach es genügt, daß die Ermessenserwägungen, wenn nicht aus dem Haftungsbescheid oder der Einspruchsentscheidung, dann jedenfalls "sonst aus den Akten" ersichtlich sind.