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   VGH Baden-Württemberg, 25.01.1980 - VIII 1543/79   

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VGH Baden-Württemberg, 25.01.1980 - VIII 1543/79 (https://dejure.org/1980,1958)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.01.1980 - VIII 1543/79 (https://dejure.org/1980,1958)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Januar 1980 - VIII 1543/79 (https://dejure.org/1980,1958)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1980, 71
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 3057/99

    Sondernutzung: Werbung eines Religionsvereins in Fußgängerzone

    Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Gerichtsbesch. v. 26.06.1997 - 1 A 10.95 - NVwZ 1998, 393 = DVBl. 1998, 230), der sich der erkennende Senat anschließt, gibt es keinen allgemeinen Grundsatz, der trotz Fehlens einer solchen Regelung eine dahingehende Auslegung zuließe, weshalb bereits der Verfassungsgrundsatz des Vorbehalts des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG) gegen die Zulässigkeit einer derartigen Zwangsmittelandrohung spricht (vgl. dazu bereits VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.01.1980 - VIII 1543/79 - VBlBW 1980, 71 u. Urt. v. 09.04.1981 - 10 S 2129/80 - VBlBW 82, 97).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2010 - 13 ME 86/10

    Ermächtigungsgrundlage für die Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer

    Aus diesen Vorschriften mag sich zwar ableiten lassen, dass es nicht nur möglich ist, mehrere verschiedene Zwangsmittel gestaffelt anzudrohen, sondern "erst recht" auch ein identisches Zwangsmittel mehrfach und in gestaffelter, sich steigernder Höhe für den Fall anzudrohen, dass einer Untersagung fortdauernd zuwidergehandelt wird (so: 1. Senat des Nds. OVG, Urt. v. 21.08.2002 - 1 LB 3335/01 -, juris Rdnr. 29 unter Bezugnahme auf VGH Mannheim, Urt. v. 25.01.1980 - VIII 1543/79 -, VBlBW 1980, 71).

    Die Androhung einer unbestimmten Zahl von verschiedenen oder identischen Zwangsmitteln, die allein vom Verhalten des Adressaten der Untersagungsverfügung und der Häufigkeit der Kontrollen durch die Behörde abhängt, dürfte hingegen von der Ermächtigung in §§ 65 Abs. 3 und 70 Abs. 3 Satz 2 Nds. SOG nicht mehr gedeckt sein (vgl. insoweit zum baden-württembergischen Landesrecht: VGH Mannheim, Urt. v. 25.01.1980, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 21.08.2002 - 1 LB 3335/01

    Ablagerung; Bauaufsicht; Bauschutt; Gefahr; Unterlassungsgebot;

    Diese Vorschrift gestattet es nicht nur, mehrere verschiedene Zwangsmittel gestaffelt anzudrohen, sondern "erst recht", ein und dasselbe Zwangsmittel, namentlich das Zwangsgeld, mehrfach und in gestaffelter, sich steigernder Höhe für den Fall anzudrohen, dass der Baupolizeipflichtige dem Unterlassungsgebot fortdauernd zuwiderhandelt (so mit ausführlicher Begründung und zutreffend VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.1.1980 - VIII 1543/79 -, VBlBW 1980, 71 ff.).

    Insoweit ist auf § 32 Abs. 1 Landespolizeigesetz Baden-Württemberg i.V.m. § 20 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz Baden-Württemberg und die oben genannte Entscheidung des Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Januar 1980 (- VIII 1543/79 -, VBlBW 1980, 71) zu verweisen.

  • VG Hannover, 07.03.2017 - 10 B 3761/16

    Androhung; Cashpoint; Ereigniswette; Kohärenz; Live- und Ereigniswette;

    Aus diesen Vorschriften mag sich zwar ableiten lassen, dass es nicht nur möglich ist, mehrere verschiedene Zwangsmittel gestaffelt anzudrohen, sondern "erst recht" auch ein identisches Zwangsmittel mehrfach und in gestaffelter, sich steigernder Höhe für den Fall anzudrohen, dass einer Untersagung fortdauernd zuwidergehandelt wird (so: 1. Senat des Nds. OVG, Urt. v. 21.08.2002 - 1 LB 3335/01 -, juris Rdnr. 29 unter Bezugnahme auf VGH Mannheim, Urt. v. 25.01.1980 - VIII 1543/79 -, VBlBW 1980, 71).

    Die Androhung einer unbestimmten Zahl von verschiedenen oder identischen Zwangsmitteln, die allein vom Verhalten des Adressaten der Untersagungsverfügung und der Häufigkeit der Kontrollen durch die Behörde abhängt, dürfte hingegen von der Ermächtigung in §§ 65 Abs. 3 und 70 Abs. 3 Satz 2 Nds. SOG nicht mehr gedeckt sein (vgl. insoweit zum baden-württembergischen Landesrecht: VGH Mannheim, Urt. v. 25.01.1980, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1995 - 3 S 1200/95

    Androhung eines weiteren (höheren) Zwangsgeldes gleichzeitig mit der Festsetzung

    Denn das Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwVG) enthält im Gegensatz zu der Vorschrift des § 13 Abs. 6 S. 2 VwVG/Bund, wonach eine neue Androhung erst zulässig ist, wenn das zunächst angedrohte Zwangsmittel erfolglos ist, keine derartige Regelung; vielmehr läßt es ausdrücklich die gleichzeitige Androhung mehrerer - auch gleichartiger (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.01.1980 - VIII 1543/79 -, VBlBW 1980, 71) - Zwangsmittel zu (§ 20 Abs. 3 S. 2 LVwVG).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 13 S 742/98

    Benennung mehrerer Abschiebezielstaaten; Bemessung der Ausreisefrist; Abschiebung

    Auch ein Verstoß gegen das allgemeine vollstreckungsrechtliche Gebot, die Reihenfolge der Anwendung mehrerer angedrohter - gleichartiger (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.1.1980, VBlBW 1980, 71 (73)) - Zwangsmittel anzugeben (§ 20 Abs. 3 Satz 2 LVwVG), liegt in dem Verzicht auf eine verbindliche Reihenfolge mehrerer Zielstaaten schon deshalb nicht, weil die speziellere bundesgesetzliche Regelung des § 50 Abs. 2 AuslG die alternative Bezeichnung verschiedener Zielstaaten zuläßt.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.1994 - 8 S 1764/94

    Zwangsmittelandrohung - Androhung mehrerer Zwangsmittel

    Zwar ist die Behörde nach § 20 Abs. 3 S. 2 LVwVG nicht befugt, in ein und derselben Verfügung eine völlig ungewisse, weil vom zukünftigen Verhalten des Vollstreckungsschuldners abhängige Zahl von Zwangsmitteln solange anzudrohen, bis der Vollstreckungsschuldner den zu vollziehenden Verwaltungsakt erfüllt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.1.1980 - VIII 1543/79 - VBlBW 1980, 71).
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