Rechtsprechung
BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Auslegung eines Mietvertrages - Voraussetzungen für die Wirksamkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen - Ermittlung des Zustandes der Mietsache im Zeitpunkt der Übernahme
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Wohnung; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Formularklausel; Wohnung; unrenoviert; Fristenplan; Renovierungsfristen; Anfangsrenovierung
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur formularmäßigen Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG § 9; BGB § 535, § 536
Formularmäßige Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter einer bei Vertragsbeginn nicht renovierten Wohnung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Renovierungsfristen
Papierfundstellen
- BGHZ 101, 253
- NJW 1987, 2575
- NJW 2017, 3085
- NJW-RR 1987, 1229 (Ls.)
- MDR 1987, 927
Wird zitiert von ... (90) Neu Zitiert selbst (25)
- OLG Stuttgart, 06.03.1986 - 8 REMiet 4/84
Wohnung; Vermietung ohne Renovierung; Abwälzung laufender Schönheitsreparaturen; …
Auszug aus BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86
Das auf Berufung der Beklagten und Anschlußberufung der Klägerin mit der Sache befaßte Landgericht Kassel möchte sich entsprechend seiner bisherigen Rechtsprechung der Ansicht des Amtsgerichts anschließen und die Berufung der Beklagten zurückweisen, sieht sich aber hieran durch den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 6. März 1986 (8 REMiet 4/84 = DWW 1986, 96 = WuM 1986, 210 = RiM S. 1726) gehindert, wonach bei Vermietung einer unrenovierten Wohnung die formularmäßige Abwälzung laufender Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam sei.Eine solche Divergenz hält das Oberlandesgericht Frankfurt im Hinblick auf den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 6. März 1986 (8 REMiet 4/84 = RiM S. 1726 = DWW 1986, 96 = NJW 1986, 2115 = WuM 1986, 210) für gegeben.
Aus den Gründen des Rechtsentscheids und den in ihm in Bezug genommenen weiteren Beschlüssen vom 2. September 1985 (8 REMiet 4/84 = DWW 1986, 98 = GE 1985, 1245 = NJW 1986, 2116 = WuM 1986, 208 [OLG Stuttgart 02.09.1985 - 8 RE Miet 4/84]) und vom 28. August 1984 (8 REMiet 4/83 = RES IV S. 28 = RiM S. 1437 = REMiet Bd. 3) ergibt sich nichts anderes.
Allerdings muß sich der Mieter auch bei dieser Vertragsgestaltung mit einer mehr oder weniger abgenutzten Wohnung begnügen, solange er sie nicht selbst renoviert hat, und muß sie in einem besseren Zustand als bei ihrer Übernahme zurückgeben, wenn bei seinem Auszug Schönheitsreparaturen nach dem Fristenplan fällig sind (vgl. OLG Stuttgart Vorlagebeschluß vom 2. September 1985 aaO).
- BGH, 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84
Abwälzung von Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag
Auszug aus BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86
Wie der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 30. Oktober 1984 (VIII ARZ 1/84 = BGHZ 92, 363, 367 f. m.w.N.) ausgeführt hat, stellt die von § 536 BGB abweichende, formularvertragliche Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter grundsätzlich keine unangemessene Benachteiligung desselben im Sinne von § 9 AGBG dar.Dabei kann auch nicht unberücksichtigt bleiben, daß die vertragliche Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter - wie allgemein bekannt - seit langem üblich ist, von den beteiligten Kreisen überwiegend akzeptiert wird und insofern eine Verkehrssitte geworden ist (vgl. Senatsbeschluß BGHZ 92, 363, 368;… zustimmend Palandt/Heinrichs, BGB, 46. Aufl., § 9 AGBG Anm. 2 f).
Durch den Rechtsentscheid des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1984 aaO noch nicht entschieden ist die den Gegenstand der Vorlagefrage bildende Fallkonstellation, daß der Mieter eine mehr oder weniger abgewohnte, jedenfalls nicht frisch renovierte Wohnung mit der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen übernimmt.
- BGH, 15.11.1967 - VIII ZR 150/65
Schönheitsreparaturen an Mieträumen
Auszug aus BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86
Es handelt sich also insoweit nicht nur um eine Entschädigung für die Abnutzung der vom Vermieter gestellten Dekoration, sondern um eine Gegenleistung des Mieters, die dazu dient, die während der Vertragszeit insoweit anfallenden Kosten entgegen § 536 BGB vom Vermieter auf den Mieter abzuwälzen und den Vermieter bei Begründung eines neuen Mietverhältnisses mit einem Nachmieter der Notwendigkeit zu entheben, erforderliche Schönheitsreparaturen auf seine, des Vermieters, Kosten vornehmen zu lassen (vgl. Senatsurteil vom 15. November 1967 - VIII ZR 150/65 = BGHZ 49, 56 [BGH 15.11.1967 - VIII ZR 150/65] unter II 1.).Ob der Mieter eine Wohnung in gerade noch zumutbarem Zustand übernimmt und deshalb keinen Anspruch auf eine Anfangsrenovierung hat (vgl. Senatsurteile vom 13. Januar 1982 - VIII ZR 186/80 = ZMR 1982, 180 unter II 2 b und vom 15. November 1967 - VIII ZR 150/65 = BGHZ 49, 56, 58 [BGH 15.11.1967 - VIII ZR 150/65];… Oske, Schönheitsreparaturen, 2. Aufl., S. 16), oder ob er eine schon renovierungsbedürftige Wohnung übernimmt und sein Anspruch auf Erstrenovierung vertraglich ausgeschlossen ist, kann zudem für die Wirksamkeit seiner Renovierungsverpflichtung nach einem Fristenplan keinen entscheidenden Unterschied machen.
- BGH, 11.01.1978 - VIII ZR 207/76
Begriff der einmaligen Leistung im Sinne des § 29 a des Ersten Bundesmietengesetz …
Auszug aus BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86
Renoviert er diese gleichwohl bei Vertragsbeginn (wie im vorliegenden Falle die Beklagte), so erbringt er damit eine freiwillige Leistung, die er einer bei Vertragsende fälligen Renovierungsverpflichtung nicht entgegenhalten kann (vgl. auch Senatsurteil vom 11. Januar 1978 - VIII ZR 207/76 = WM 1978, 581 = GE 1978, 181 unter 1 a), wenn die im Fristenplan vorgesehenen Fristen seit den letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit abgelaufen sind.Die Wirksamkeit der vorliegenden Klausel würde auch durch den (vertraglichen) Ausschluß des Mieteranspruchs auf eine etwa erforderliche Erstrenovierung durch den Vermieter nicht berührt, weil dadurch die Leistungspflicht des Mieters ebenfalls nicht erweitert wird (vgl. auch Senatsurteil vom 11. Januar 1978 aaO und vom 30. November 1977 - VIII ZR 186/76 = WM 1978, 227).
- BGH, 08.01.1986 - VIII ARZ 4/85
Vermietung unrenovierter Wohnung - formularvertragliche Abwälzung laufender …
Auszug aus BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86
Wie der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 8. Januar 1986 (VIII ARZ 4/85 = DWW 1986, 97 = WuM 1986, 209 = NJW 1986, 2102) ausgeführt hat, handelt es sich insoweit um eine besondere Fallgruppe, die auch unter dem Gesichtspunkt des § 9 AGBG einer eigenen rechtlichen Beurteilung zugänglich ist. - BGH, 07.10.1981 - VIII ZR 214/80
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Gesonderte Wirksamkeitsprüfung - Trennbare …
Auszug aus BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86
Denn es handelt sich insoweit um voneinander trennbare, einzeln aus sich heraus verständliche Bestimmungen (vgl. Senatsurteil vom 7. Oktober 1981 - VIII ZR 214/80 = WM 1981, 1354, 1357 = NJW 1982, 178). - BGH, 30.11.1977 - VIII ZR 186/76
Erstattung der Ausführungen der Schönheitsreparaturen für eine Mietwohnung - …
Auszug aus BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86
Die Wirksamkeit der vorliegenden Klausel würde auch durch den (vertraglichen) Ausschluß des Mieteranspruchs auf eine etwa erforderliche Erstrenovierung durch den Vermieter nicht berührt, weil dadurch die Leistungspflicht des Mieters ebenfalls nicht erweitert wird (…vgl. auch Senatsurteil vom 11. Januar 1978 aaO und vom 30. November 1977 - VIII ZR 186/76 = WM 1978, 227). - BGH, 29.10.1956 - II ZR 79/55
Finanzierung eines Abzahlungsgeschäfts
Auszug aus BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86
Allerdings hat der Bundesgerichtshof, worauf Emmerich aaO hinweist, in mehreren Entscheidungen ausgeführt, daß eine den Vertragspartner unangemessen benachteiligende Klausel nicht durch einen deshalb geringer kalkulierten Preis für den Vertragsgegenstand gerechtfertigt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 1980 - VII ZR 166/79 = BGHZ 77, 126, 131 [BGH 12.05.1980 - VII ZR 166/79] sowie BGHZ 33, 216, 219; 22, 90, 98). - BGH, 28.11.1979 - VIII ZR 302/78
Öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkungen als Sachmangel - Anforderung an die …
Auszug aus BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86
Was den davon zu unterscheidenden und nicht unter § 539 BGB fallenden Erfüllungsanspruch des Mieters nach § 536 BGB (vgl. Senatsurteil vom 28. November 1979 - VIII ZR 302/78 = WM 1980, 312 = NJW 1980, 777 unter II 4.) auf eine Anfangsrenovierung durch den Vermieter angeht, so kann dieser je nach den Umständen durch den Zeitablauf und zwischenzeitliche Renovierungsarbeiten des Mieters gemäß § 242 BGB als verwirkt angesehen werden (vgl. Beuermann GE 1987, 209, 211 Fall 4). - OLG Hamm, 14.07.1981 - 4 REMiet 1/81
Auszug aus BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86
In diesem Falle zahlt also der Mieter die Kosten der Schönheitsreparaturen mit dem Mietzins abschlagsweise im voraus, während er im Falle vertraglicher Übernahme der Schönheitsreparaturen einen verminderten Mietzins zu leisten hat (vgl. OLG Hamm, Rechtsentscheid vom 14. Juli 1981 - 4 REMiet 1/81 = RES I S. 30, 32 f. = RiM S. 334 = REMiet Bd. 3). - BGH, 29.09.1960 - II ZR 25/59
Freizeichnung bei Versicherungsschutz
- BGH, 12.05.1980 - VII ZR 166/79
Haftungsbegrenzung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reinigungsgewerbes
- BGH, 13.01.1982 - VIII ZR 186/80
Abschluss eines Mietvertrages über ein Café - Durchführung von …
- BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 20/83
Rechtswirksamkeit einer während der Probezeit ausgesprochenen ordentlichen …
- KG, 18.09.1986 - 8 W 4056/86
- BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79
Ergänzende Auslegung eines Pachtvertrages; Verpflichtung des Pächters zur …
- OLG Stuttgart, 10.03.1982 - 8 REMiet 3/81
Wirksamkeit einer speziellen Übernahmeverpflichtung des Mieters bezüglich …
- KG, 21.04.1986 - 8 U 3489/85
- BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 2/87
Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtsfrage auf dem Gebiet des …
- LG Gießen, 11.04.1986 - 2 O 489/85
- BGH, 08.07.1982 - VIII ARZ 3/82
Verzinsung der Barkaution
- OLG Stuttgart, 28.08.1984 - 8 REMiet 4/83
Formularmietvertragsklausel; Auszug des Mieters; Kosten der …
- KG, 04.03.1987 - 8 REMiet 244/87
- LG Wiesbaden, 14.07.1986 - 1 S 507/85
- OLG Stuttgart, 02.09.1985 - 8 REMiet 4/84
- BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 185/14
Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen: …
Die formularvertragliche Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen einer dem Mieter unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassenen Wohnung hält der Inhaltskontrolle am Maßstab des § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht stand, sofern der Vermieter dem Mieter keinen angemessenen Ausgleich gewährt (insoweit Aufgabe von BGH, Rechtsentscheid vom 1. Juli 1987, VIII ARZ 9/86, BGHZ 101, 253).Wie der Bundesgerichtshof noch durch Urteil vom 20. Oktober 2004 (VIII ZR 378/03) unter Bezugnahme auf seinen Rechtsentscheid vom 1. Juli 1987 (VIII ARZ 9/86) entschieden habe, sei die Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auf den Mieter auch bei einer anfänglich nicht renovierten Wohnung nach Maßgabe eines - wie hier - nicht starren Fristenplans wirksam, selbst wenn ein Anspruch des Mieters auf eine Anfangsrenovierung ausgeschlossen sei, wenn die Renovierungsfristen erst mit dem Anfang des Mietverhältnisses zu laufen begännen.
Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts, dessen Beurteilung sich an der früheren Senatsrechtsprechung orientiert (grundlegend: Senatsbeschluss [Rechtsentscheid] vom 1. Juli 1987 - VIII ARZ 9/86, BGHZ 101, 253, 261 ff., zu § 9 AGBG), ist die formularmäßige Überwälzung der laufenden Schönheitsreparaturen - wie der Senat nunmehr entscheidet - gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, wenn die Wohnung bei Vertragsbeginn - wie hier - den Mietern ohne angemessenen Ausgleich unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassen wird.
a) Allerdings hat der Senat - worauf das Berufungsgericht abgestellt hat - in der Vergangenheit entschieden, dass Vornahmeklauseln auch bei unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassenen Wohnungen der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB jedenfalls dann standhielten, wenn der Mieter nur zu den auf seine eigene Vertragszeit entfallenden Renovierungsleistungen verpflichtet werde (Rechtsentscheid vom 1. Juli 1987 - VIII ARZ 9/86, aaO, S. 268 ff.).
Er darf zur Vermeidung einer unangemessenen Benachteiligung - jedenfalls nicht ohne Gewährung eines angemessenen Ausgleichs durch den Vermieter - formularmäßig nicht mit der Beseitigung von Gebrauchsspuren der Wohnung belastet werden, die bereits in einem vorvertraglichen Abnutzungszeitraum entstanden sind (vgl. Rechtsentscheide vom 1. Juli 1987 - VIII ARZ 9/86, aaO S. 265 f., 268;… vom 6. Juli 1988 - VIII ARZ 1/88, aaO S. 85 f.).
aa) In der Vergangenheit hat der Senat allerdings angenommen, es sei gewährleistet, dass der Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassenen Wohnung nur die auf seine eigene Vertragszeit entfallenden Renovierungsleistungen vorzunehmen habe, wenn das Klauselwerk dahingehend ausgelegt werden könne, dass die üblichen Renovierungsfristen mit dem Beginn des Mietverhältnisses zu laufen beginnen (Rechtsentscheide vom 1. Juli 1987 - VIII ARZ 9/86, aaO S. 268 f.;… vom 6. Juli 1988 - VIII ARZ 1/88, aaO S. 84 ff.).
Der noch im Rechtsentscheid vom 1. Juli 1987 (VIII ARZ 9/86, aaO) vertretenen gegenteiligen Rechtsauffassung ist bereits durch die ab 2004 einsetzende Rechtsprechung des Senats, wonach die formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen den Mieter nur dann nicht unangemessen benachteiligt, wenn ein vorgesehener Fristenplan "flexibel" ausgestaltet ist, die Grundlage entzogen worden.
Bei der Inhaltskontrolle ist im Individualprozess daher jeweils danach zu unterscheiden, ob Gegenstand der Renovierungsverpflichtung des Mieters eine bei Vertragsbeginn renovierte oder eine unrenovierte beziehungsweise renovierungsbedürftige Wohnung ist (Rechtsentscheid vom 1. Juli 1987 - VIII ARZ 9/86, aaO S. 264;… Staudinger/Coester, BGB, Neubearb. 2013, § 307 Rn. 113;… siehe auch Pfeiffer in Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 6. Aufl., § 307 BGB Rn. 86).
Auch in der Vergangenheit hat der Senat nicht zwischen mehr oder weniger abgewohnten Mieträumen unterschieden (vgl. Rechtsentscheid vom 1. Juli 1987 - VIII ARZ 9/86, aaO S. 264).
Auf eine Abgrenzung zwischen einer nicht renovierten und einer renovierungsbedürftigen Wohnung kommt es dabei nicht an, weil beide Begriffe Mieträume mit Gebrauchsspuren beschreiben und die Grenze fließend ist (vgl. Rechtsentscheid vom 1. Juli 1987 - VIII ARZ 9/86, aaO S. 269).
- BGH, 08.07.2020 - VIII ZR 163/18
Zu Ansprüchen des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung auf Durchführung …
Denn auch eine bereits renovierungsbedürftige Wohnung kann durchaus noch weiter abgenutzt werden (vgl. Senatsbeschluss [Rechtsentscheid] vom 1. Juli 1987 - VIII ARZ 9/86, BGHZ 101, 253, 265). - BGH, 23.06.2004 - VIII ZR 361/03
Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen
Die in § 16 Ziff. 4 des Mietvertrags enthaltene "starre" Fälligkeitsregelung ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB bzw. § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam, da sie dem Mieter ein Übermaß an Renovierungsverpflichtungen auferlegt (vgl. BGHZ 101, 253, 263 f.).Zwar kann der Vermieter diese Pflicht durch Vereinbarung - auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - auf den Mieter übertragen (st. Rspr., BGHZ 92, 363; 101, 253).
b) Anhaltspunkte für einen tatsächlich entstehenden Renovierungsbedarf in Wohnräumen bietet der in § 7 Fußnote 1 des vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenen Mustermietvertrags 1976, Fassung I (…Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 22/76, abgedruckt bei Gelhaar in BGB-RGRK, 12. Aufl., Vor § 535 Rdnr. 87) enthaltene und in der Praxis anerkannte Fristenplan, wonach Schönheitsreparaturen im allgemeinen in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre und in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre erforderlich sein werden (BGHZ 92, 363, 368 f.; 101, 253, 263 f.).
- BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 242/13
Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen: …
b) Die Anknüpfung an "starre", vom konkreten Bedarf losgelöste Renovierungsintervalle, sei es in Gestalt "üblicher" Renovierungsfristen (Rechtsentscheid vom 1. Juli 1987 - VIII ARZ 9/86, BGHZ 101, 253, 266, 268) oder in Form von Mindestfristen (…Rechtsentscheid vom 6. Juli 1988 - VIII ARZ 1/88, aaO S. 72), ist jedoch seit längerem überholt. - BGH, 13.05.2014 - XI ZR 405/12
Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite …
Denn Kreditinstitute müssen ihre Angebote zu solchen Bedingungen kalkulieren, die sich mit den Geboten von Treu und Glauben vereinbaren lassen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1956 - II ZR 79/55, BGHZ 22, 90, 98 und Beschluss vom 1. Juli 1987 - VIII ARZ 9/86, BGHZ 101, 253, 263). - BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07
Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel
Denn mit der Vornahme von Schönheitsreparaturen will der Mieter eine Leistung erbringen, die rechtlich und wirtschaftlich als Teil des von ihm für die Gebrauchsüberlassung an der Wohnung geschuldeten Entgelts anzusehen ist (Senat, BGHZ 92, 363, 370 f. ; 101, 253, 262 ; 105, 71, 79 ff. ; Senatsurteile vom 3. Juni 1998 - VIII ZR 317/97, WM 1998, 2145, III 2 c; vom 28. April 2004 - VIII ZR 230/03, NJW 2004, 2087, unter III a; Urteil vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 378/03, WuM 2005, 50, unter II 2 b; BGH, Urteil vom 5. Juni 2002 - XII ZR 220/99, WuM 2002, 484, unter II b). - BGH, 19.12.2007 - XII ZR 61/05
Unangemessene Benachteiligung der Mieter und Käufer von …
Diese können z.B. vorliegen bei der Abwälzung regelmäßig unkalkulierbar entstehender Kosten auf den Kunden (vgl. BGHZ 101, 253, 263), wenn einer geringwertigen Hauptleistung ein sich selten verwirklichendes, aber gewichtiges Schadensrisiko gegenübersteht (vgl. BGH Urteil vom 22. Mai 1968 VIII ZR 133/66 NJW 1968, 1718, 1720) oder wenn der Verwender seinem Kunden eine Tarifwahl zwischen mehreren Vertragsmodellen eröffnet, in denen eine unterschiedliche Risikotragung mit einer entsprechenden Preisgestaltung verknüpft ist (vgl. BGHZ 77, 126, 133 f.;… vgl. für die Berücksichtigung des Preisarguments ausführlich Staudinger/Coester aaO § 307 Rdn. 135 ff.;… Ulmer/Brandner/Hensen/Fuchs aaO § 307 Rdn. 145 ff. jeweils m.w.N.). - BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13
Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite …
Denn Kreditinstitute müssen ihre Angebote zu solchen Bedingungen kalkulieren, die sich mit den Geboten von Treu und Glauben vereinbaren lassen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1956 - II ZR 79/55, BGHZ 22, 90, 98 und Beschluss vom 1. Juli 1987 - VIII ARZ 9/86, BGHZ 101, 253, 263). - BGH, 08.07.2020 - VIII ZR 270/18
Zu Ansprüchen des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung auf Durchführung …
Vielmehr kann auch eine bereits renovierungsbedürftige Wohnung durchaus noch weiter abgenutzt werden (vgl. Senatsbeschluss [Rechtsentscheid] vom 1. Juli 1987 - VIII ARZ 9/86, BGHZ 101, 253, 268 f .) und steht dem Mieter bei einer weiteren (wesentlichen) Verschlechterung des Dekorationszustandes, wie er hier angesichts des zeitlichen Ablaufs von rund 25 Jahren nahe liegt und von dem Beklagten auch geltend gemacht worden ist ("Vergrauungen" und "Vergilbungen"), ein Instandhaltungsanspruch zu. - BGH, 07.06.1989 - VIII ZR 91/88
Formularmäßige Überwälzung von Kosten von Kleinreparaturen auf den Mieter
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 101, 253, 262 und BGHZ 105, 71 unter III 1 d aa) stellt allerdings die Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter rechtlich und wirtschaftlich einen Teil seiner Gegenleistung für die Überlassung des Mietobjekts dar. - LG Berlin, 09.03.2017 - 67 S 7/17
Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit der formularmäßigen uneingeschränkten Abwälzung …
- BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 152/05
Formularmäßige Vereinbarung eines Fristenplans für Schönheitsreparaturen sowie …
- BGH, 06.05.1992 - VIII ZR 129/91
Unzulässige Kleinreparaturklausel in Formularmietvertrag
- BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02
Begriff der unangemessenen Benachteiligung einer Vertragspartei
- BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 109/05
Formularmäßige Überwälzung der Beseitigung sämtlicher Tapeten durch den Mieter
- BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 339/03
Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter
- BGH, 20.10.2004 - VIII ZR 378/03
Zur Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel
- BGH, 25.06.2003 - VIII ZR 335/02
Formularmäßige Vereinbarung einer Renovierungspflicht des Mieters
- BGH, 03.06.1998 - VIII ZR 317/97
Zur Zulässigkeit der Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter in …
- BGH, 30.01.2024 - VIII ZB 43/23
Unwirksame Quotenabgeltungsklausel führt nicht zu unwirksamer Vornahmeklausel
- BGH, 06.07.1988 - VIII ARZ 1/88
Beteiligung des Mieters an Schönheitsreparaturen durch prozentuale Beteiligung an …
- LG Berlin, 02.05.2018 - 18 S 392/16
Wohnraummietvertrag: Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen bei …
- BGH, 28.04.2004 - VIII ZR 230/03
Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter
- BGH, 14.07.1993 - VIII ARZ 1/93
Kein vertragswidriger Gebrauch bei bloßer Überbelegung
- BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 48/04
Formularmäßige Vereinbarung der Vornahme von Schönheitsreparaturen durch einen …
- LG Berlin, 16.09.1992 - 26 O 179/92
Mietvertrag - Abschlusszwang einer Haftpflichtversicherung
- BGH, 09.02.1990 - V ZR 200/88
Formularmäßige Beschränkung der Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr einer …
- OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 10 U 174/05
Zur Wirksamkeit der Renovierungsklausel in einem gewerblichen Mietvertrag
- BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 17/04
Formularmäßige Vereinbarung der Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den …
- OLG Hamburg, 13.09.1991 - 4 U 201/90
- BGH, 11.12.1997 - IX ZR 274/96
Wirksamkeit einer Bürgschaft für Verbindlichkeiten einer GmbH; ... finanzieller …
- BGH, 09.05.1996 - III ZR 209/95
Formularmäßige Vereinbarung der Voraussetzungen der Vergütung eines freien …
- LG Heilbronn, 22.07.2014 - 2 S 63/13
Mustermietvertrag des BMJV: Schönheitsreparaturklausel unwirksam!
- BayObLG, 12.05.1997 - REMiet 1/96
Teilunwirksamkeit einer Mietvertragsklausel zur Durchführung von …
- BGH, 05.10.1994 - XII ZR 15/93
Zurückverweisung - Schönheitsreparaturenklage
- OLG München, 12.01.1989 - 29 U 2366/88
Münchner Mieter helfen Mietern
- BGH, 20.03.1991 - VIII ARZ 6/90
Rechte des Untermieters bei Kündigung des Hauptmietvertrages
- LG Berlin, 18.06.1993 - 64 S 450/92
Zahlungsanspruch wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen; Nachzahlung für …
- BGH, 31.08.2010 - VIII ZR 28/10
Preisgebundener Wohnraum: Mieterhöhung bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 7 AS 60/09
Unwirksame Schönheitsreparaturklausel: Kostenübernahme nach SGB II?
- OLG Stuttgart, 17.02.1989 - 8 REMiet 2/88
Schönheitsreparaturen; Mietzeit; Vertragsende; Renovierungsturnus; Prozentualer …
- BGH, 11.07.1990 - VIII ARZ 1/90
Rechtsentscheid - Zulässigkeit einer Vorlage - Sachverhaltswürdigung - …
- BGH, 07.10.1992 - VIII ZR 182/91
Kündigungsrecht des Leasingnehmers wegen Nichtgewährung des Gebrauchs
- LG Kiel, 27.04.2006 - 1 S 263/05
Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Kostenquotenklausel für die Verpflichtung des …
- KG, 29.03.2004 - 8 U 286/03
Geschäftsraummietvertrag: Auslegung der Schönheitsreparaturklausel
- LG Köln, 18.08.2010 - 26 O 260/08
Zustellung von Postsendungen bzw. Express-Sendungen an die Nachbarn und sonstige …
- OLG Karlsruhe, 16.04.1992 - 9 REMiet 2/91
Zur Zulässigkeit einer formularmäßigen Schönheitsreparaturklausel
- OLG Nürnberg, 06.03.1991 - 9 U 4022/90
- AG Hildesheim, 27.02.2009 - 49 C 144/08
Wirksamkeit von Regelungen in einem Formularmietvertrag über die Verpflichtung …
- OLG Karlsruhe, 01.03.1988 - 3 REMiet 2/87
Wirksamkeit von Klauseln in einem Mietvertrag; Prozentuale Beteiligung des …
- OLG Nürnberg, 20.02.1991 - 9 U 4022/90
Renovierungsansprüche eines Vermieters; Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf …
- LG Düsseldorf, 11.12.2003 - 21 S 112/03
- KG, 13.10.2006 - 3 U 3/06
Hausverwaltervertrag: Verwendung von Mietvertragsformularen mit unwirksamen …
- OLG Celle, 03.03.1999 - 2 U 86/98
Begriff der Wohnraummiete; Formularmäßige Auferlegung der Schönheitsreparaturen …
- OLG Frankfurt, 10.08.1990 - 20 REMiet 1/90
Ablehnung eines Rechtsentscheids mangels Divergenz
- KG, 10.01.2005 - 8 U 17/04
Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Inhaltskontrolle für eine …
- OLG Brandenburg, 14.07.1998 - 6 U 20/97
Zur Frage der Wirksamkeit der Kündigung eines Agenturverhältnisses
- OLG Celle, 30.01.1996 - 2 UH 1/96
Wirksamkeit einer vorformulierten Mietvertragsbestimmung über die Verpflichtung …
- OLG Stuttgart, 15.12.1993 - 9 U 216/93
Wirksamkeit von Sicherungsverträgen mit dem in Konkurs befindlichen …
- LG Hamburg, 26.04.2001 - 333 S 156/00
Schadenersatz nach den Grundsätzen der positiven Forderungsverletzung für …
- AG Hanau, 14.02.2020 - 32 C 167/19
Auch schlechter Zustand der Mietsache kann vertragsgemäß sein!
- LG Mainz, 11.05.2004 - 4 O 300/03
Haftung einer Heimleitung für Wertsachen und Wertpapiere; Verstoß gegen …
- AG Dortmund, 16.12.2003 - 125 C 9962/03
Anspruch auf Rückzahlung der bei Mietvertragsabschluss bezahlten Kaution; …
- OLG Hamburg, 31.08.1995 - 4 U 42/95 RE-Miet
Wirksamkeit einer Abwälzung laufender Schönheitsreparaturen auf den Mieter
- OLG Frankfurt, 30.06.1992 - 20 REMiet 4/91
Wirksamkeit von Regelungen über Schönheitsreparaturen in vorformulierten …
- OLG Hamm, 08.05.1989 - 31 U 250/88
Was bedeutet die zeitliche Befristung einer Bürgschaft?
- AG Hanau, 04.08.2014 - 32 C 172/13
Erlass Sicherungsanordnung im Prozess auf Räumung & Mietzahlung
- LG Hamburg, 30.11.2006 - 333 S 10/06
Formularmäßiger Dauernutzungsvertrag mit einer Wohnungsgenossenschaft: …
- KG, 10.05.2004 - 12 U 122/03
Gewerberaummiete: Formularmäßige Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den …
- KG, 18.03.2004 - 12 U 282/02
Formularmäßiger Gewerberaummietvertrag: Wirksamkeit einer …
- KG, 20.01.2003 - 8 U 322/01
Gewerberaummiete: Voraussetzung für Ersatzansprüche des Vermieters bei …
- LG Kiel, 19.06.1997 - 1 S 276/96
- OLG Frankfurt, 08.06.1988 - 20 REMiet 3/88
Vertragsgemäßes Schulden der Überlassung einer renovierten Wohnung ; In …
- OLG München, 02.05.1991 - 29 U 6529/90
Inhaltskontrolle einer Instandhaltungsklausel in Formularmietvertrag
- BGH, 09.03.2005 - III ZR 17/04
- LG Gießen, 04.02.2004 - 1 S 197/03
Auslegung eines Mietvertrages; Anspruch eines Mieters gegen den Vermieter auf …
- VerfGH Berlin, 31.10.2003 - VerfGH 40/02
- OLG Naumburg, 25.09.1997 - 7 U (HS) 50/97
Anspruch auf Anrechnung der ausgezahlten Investitionszulagen auf die …
- OLG Hamm, 28.09.1987 - 30 REMiet 3/86
- KG, 09.10.2000 - 12 U 4939/99
Verpflichtung zur Herrichtung der Mietsache ; Erfüllung der Hauptpflicht des …
- KG, 09.05.1996 - 8 REMiet 60/96
Divergenzvorlage zur Auslegung des Sozialklauselgesetzes …
- AG Hamburg-Blankenese, 25.07.2001 - 508 C 110/01
Übernahme von Schönheitsreparaturen durch den Vermieter als wohnwertbildender …
- OLG Hamm, 04.01.1994 - 30 REMiet 3/93
- AG Kerpen, 28.02.1997 - 22 C 58/96
Rechtmäßigkeit von Renovierungsklauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen …
- LG Aachen, 16.09.1992 - 7 S 216/92
Formularvertragliche Abwälzung laufender Schönheitsreparaturen auf den Mieter bei …
- LG Berlin, 19.06.1990 - 64 S 35/90
- AG Berlin-Neukölln, 15.03.2006 - 19 C 398/05
Wohnraummiete: Unwirksamkeit starrer Renovierungsquoten bei Auszug vor Fälligkeit …
- AG Mettmann, 09.03.2004 - 21 C 279/03
Anspruch eines Vermieters gegen eine ehemalige Mietpartei auf Ersatz von …
- LG Kiel, 19.06.1997 - 1 S 277/96
- OLG Düsseldorf, 17.12.1987 - 10 U 103/87