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   BFH, 18.02.1992 - VIII B 101/91   

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https://dejure.org/1992,25178
BFH, 18.02.1992 - VIII B 101/91 (https://dejure.org/1992,25178)
BFH, Entscheidung vom 18.02.1992 - VIII B 101/91 (https://dejure.org/1992,25178)
BFH, Entscheidung vom 18. Februar 1992 - VIII B 101/91 (https://dejure.org/1992,25178)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 13.08.1991 - VIII B 14/87

    Anordnung einer Sicherheitsleistung aus öffentlichem Interesse

    Auszug aus BFH, 18.02.1992 - VIII B 101/91
    Anmerkung: Die gleichen Rechtsfragen sind vom VIII. Senat des BFH im Beschluß vom 13. August 1991 VIII B 14/87, der denselben Sachverhalt betrifft, bereits entschieden worden (BFH/NV 1992, 688).
  • BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung einer Sicherheitsleistung bei Aussetzung

    In der Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs sind die Voraussetzungen für die Anordnung einer Sicherheitsleistung als Bedingung einer Aussetzung der Vollziehung im Grundsatz geklärt (vgl. unter anderem BFH, Beschluss vom 18. Februar 1992 - VIII B 101/91 -, BFH/NV 1993, S. 488; Koch, in: Gräber, FGO, 5. Auflage, § 69 Rn. 154 ff., insbesondere Rn. 157; Seer, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 69 FGO Rn. 108 ff., insbesondere Rn. 111): Eine Sicherheitsleistung ist demnach angezeigt, wenn die spätere Vollstreckung der Steuerforderung infolge der Aussetzung der Vollziehung insbesondere wegen der wirtschaftlichen Lage des Steuerschuldners gefährdet oder erschwert erscheint.
  • BFH, 15.09.2015 - I B 57/15

    Aussetzung der Vollziehung - Sicherheitsleistung wegen Auslandswohnsitzes

    c) Aus der geschilderten Sachlage folgt im Übrigen, dass der von der Beschwerde angestellte Vergleich der hier gegebenen Konstellation eines Auslandswohnsitzes mit jener eines vermögens- und einkommenslosen Antragstellers, bei dem aus diesem Grund schon zum Zeitpunkt der Gewährung der AdV keinerlei Realisierungschancen für die Steuerforderung bestehen (vgl. zum Absehen von Sicherheitsleistungen in solchen Situationen z.B. Senatsbeschlüsse vom 11. August 2000 I S 5/00, BFH/NV 2001, 314, und in BFH/NV 2005, 1778; BFH-Beschlüsse vom 18. Februar 1992 VIII B 101/91, BFH/NV 1993, 488, und vom 26. Juni 2003 X S 4/03, BFH/NV 2003, 1217) nicht passend ist.
  • BFH, 26.06.2003 - X S 4/03

    AdV

    Im Hinblick darauf, dass der Antragsteller nach eigenem glaubhaften und vom FA unwidersprochen gebliebenen Bekunden nicht in der Lage ist, "irgendeine Zahlung zu leisten", wird von der Anordnung einer Sicherheitsleistung durch den Antragsteller abgesehen (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Februar 1992 VIII B 101/91, BFH/NV 1993, 488).
  • BFH, 11.08.2000 - I S 5/00

    Aussetzung der Vollziehung

    Im Hinblick auf den Antrag des FA auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von einer Sicherheitsleistung durch die Klägerin abgesehen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Februar 1992 VIII B 101/91, BFH/NV 1993, 488; Gräber/Koch, a.a.O., § 69 Anm. 146).
  • FG Niedersachsen, 14.04.2008 - 16 V 82/08

    Gewährung der Aussetzung einer sofortigen Vollziehung gegen Sicherheitsleistung;

    Von der Anforderung einer Sicherheitsleistung ist dann abzusehen, wenn der Steuerpflichtige trotz zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (BFH Beschluss vom 18. Februar 2002 VIII B 101/91, BFH/NV 1993, 488).
  • FG Niedersachsen, 14.04.2008 - 16 V 77/08

    Steuerbefreiung von unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallenden Umsätzen;

    Von der Anforderung einer Sicherheitsleistung ist dann abzusehen, wenn der Steuerpflichtige trotz zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (BFH Beschluss vom 18. Februar 2002 VIII B 101/91, BFH/NV 1993, 488).
  • FG Thüringen, 28.09.2000 - II 281/99

    Haftung des Geschäftsführers einer portugiesischen Baufirma für Lohnsteuer;

    Die Gefahr von Steuerausfällen kann insbesondere auf Grund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen bestehen (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH vom 18. Februar 1992 VIII B 101/91, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1993, 488).
  • FG München, 07.10.2004 - 6 V 3036/04

    Verdeckte Gewinnausschüttungen; Rechtschutzbedürfnis an Aussetzung der

    Die Anordnung einer Sicherheitsleistung hat zu unterbleiben, wenn der Steuerpflichtige bei einer auf ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide gestützten Aussetzung der Vollziehung im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (BFH, Beschluss vom 18.02.1992 - VIII B 101/91, BFH/NV 1993, 488).
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