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   BFH, 05.05.2004 - VIII B 107/03   

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https://dejure.org/2004,9403
BFH, 05.05.2004 - VIII B 107/03 (https://dejure.org/2004,9403)
BFH, Entscheidung vom 05.05.2004 - VIII B 107/03 (https://dejure.org/2004,9403)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 2004 - VIII B 107/03 (https://dejure.org/2004,9403)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Unbegründetheit der Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht durch das nicht erfolgte Einholen eines Sachverständigengutachtens - Bindung des Revisionsgerichts an einen Verzicht auf Einholung eines Sachverständigengutachtens durch das Finanzgericht, wenn diesem bereits ...

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 1 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Sachverständigengutachten

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei Verzicht auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 03.02.2000 - I B 40/99

    Sachaufklärungspflicht - Zeugenaussage - Beweiswürdigung - Beweislastverteilung

    Auszug aus BFH, 05.05.2004 - VIII B 107/03
    Denn die Grundsätze der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung des BFH im Revisionsverfahren entzogen (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Februar 2000 I B 40/99, BFH/NV 2000, 874).
  • BFH, 31.10.2002 - XI B 43/02

    NZB; Zweitgutachten

    Auszug aus BFH, 05.05.2004 - VIII B 107/03
    Angesichts der bereits vorliegenden gut-achterlichen Äußerungen hätte für die Einholung eines weiteren Gutachtens nur dann Anlass bestanden, wenn die bisherigen ärztlichen Einschätzungen hinsichtlich des Krankheitsbildes des S nicht dem Stand der Wissenschaft entsprochen hätten, widersprüchlich oder von unsachlichen Erwägungen getragen worden wären (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Oktober 2002 XI B 43/02, BFH/NV 2003, 626, m.w.N.).
  • BFH, 13.06.2013 - X B 132/12

    Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen nach Einbuchung ungeklärter Einnahmen

    Grundsätze der finanzgerichtlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung des BFH im Revisionsverfahren entzogen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 5. Mai 2004 VIII B 107/03, BFH/NV 2004, 1533).
  • BFH, 08.12.2017 - VI B 53/17

    Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung - Klärungsfähigkeit einer

    a) Zwar kann der Verzicht auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht i.S. des § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO beinhalten, sofern dem FG die erforderliche eigene Sachkunde fehlt (BFH-Beschlüsse vom 5. Mai 2004 VIII B 107/03, BFH/NV 2004, 1533, und vom 5. November 2013 VI B 86/13, BFH/NV 2014, 360).

    c) Für die Einholung eines weiteren Gutachtens hätte nur dann Anlass bestanden, wenn die bisherigen gutachterlichen Stellungnahmen nicht dem Stand der Wissenschaft entsprochen hätten, widersprüchlich oder von unsachlichen Erwägungen getragen worden wären (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 1533, und vom 31. Oktober 2002 XI B 43/02, BFH/NV 2003, 626).

  • BFH, 04.03.2015 - X B 39/14

    Korrektur eines Flüchtigkeitsfehlers; Teilnichtigkeit eines Bescheides bei

    Grundsätze der finanzgerichtlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung des BFH im Revisionsverfahren entzogen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 5. Mai 2004 VIII B 107/03, BFH/NV 2004, 1533).
  • BFH, 10.10.2007 - IV B 130/06

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Verzicht auf die Einholung eines

    (3) Soweit der Kläger geltend macht, das FG habe verfahrensfehlerhaft ohne "jegliche medizinische Fachkenntnis" gemutmaßt, durch körperliche Bewegung sei einer Thrombosegefahr vorzubeugen, ist dem Kläger zwar darin zuzustimmen, dass der Verzicht auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht i.S. des § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO beinhalten kann, sofern dem FG die erforderliche eigene Sachkunde fehlt (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Mai 2004 VIII B 107/03, BFH/NV 2004, 1533, m.w.N.).
  • BFH, 05.03.2013 - X B 121/11

    Gewinnerzielungsabsicht und gewerblicher Grundstückshandel -

    Auf die fehlerhafte finanzgerichtliche Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann ein Verfahrensmangel jedoch nicht gestützt werden, da die Grundsätze der Sachverhalts- und Beweiswürdigung revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung des BFH im Revisionsverfahren entzogen sind (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 5. Mai 2004 VIII B 107/03, BFH/NV 2004, 1533).
  • BFH, 04.07.2007 - IV B 72/06

    Keine Verpflichtung zur Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens

    Anlass für die Einholung eines weiteren Gutachtens besteht, wenn das bisherige Gutachten nicht dem Stand der Wissenschaft entspricht oder widersprüchlich oder von unsachlichen Erwägungen getragen ist (BFH-Beschluss vom 5. Mai 2004 VIII B 107/03, BFH/NV 2004, 1533).

    Darauf kann ein Verfahrensmangel aber nicht gestützt werden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1533).

  • BFH, 26.06.2007 - X B 69/06

    NZB: Übergehen von Beweisanträgen, Sachverständigenbeweis

    Auf die Rüge der fehlerhaften Sachverhalts- und Beweiswürdigung sowie auf einen (hier allerdings nicht erkennbaren) Verstoß gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze kann ein Verfahrensmangel nicht gestützt werden, weil solche Fehler revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen sind (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Mai 2004 VIII B 107/03, BFH/NV 2004, 1533; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 82 und 83, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BFH).
  • BFH, 23.02.2010 - X B 139/09

    Privatgutachten als urkundlich belegter Parteivortrag - Prüfung und Würdigung von

    Denn die Grundsätze der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung des BFH im Revisionsverfahren entzogen (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Mai 2004 VIII B 107/03, BFH/NV 2004, 1533).
  • BFH, 18.07.2007 - VIII B 204/06

    NZB: Restaurator: freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit

    a) Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO und damit ein Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dann vorliegen, wenn das Finanzgericht (FG) auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens verzichtet, sofern ihm die erforderliche eigene Sachkunde fehlt (BFH-Beschlüsse vom 16. August 2005 X B 35/05, BFH/NV 2005, 2237; vom 5. Mai 2004 VIII B 107/03, BFH/NV 2004, 1533).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.04.2021 - 2 K 426/15

    Teilbetriebsveräußerung: Beweiswürdigung und formalisiertes Nachweisverfahren im

    Da weder das Finanzamt noch das Finanzgericht die notwendige Sachkunde besitzen, um die medizinische Indikation der den Aufwendungen zugrundeliegenden Maßnahmen zu beurteilen, ist das Finanzgericht aufgrund seiner Verpflichtung zur Sachaufklärung (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) gehalten, ggf. von Amts wegen ein entsprechendes Gutachten zu erheben (vgl. BFH, Beschl. v. 05.05.2004 - VIII B 107/03, juris Rdn. 2 f.).
  • BFH, 11.02.2010 - VII B 234/09

    Keine Pflicht des FG zur Einholung einer unverbindlichen Zolltarifauskunft für

  • BFH, 13.09.2012 - III B 140/11

    Zweitgutachten zur Feststellung des Grades der Behinderung

  • BFH, 05.08.2010 - VII B 259/09

    Fehlerhafte Beweiswürdigung des FG kein Verfahrensmangel - Feststellungen des

  • BFH, 21.06.2010 - VII B 247/09

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Einholung weiterer Sachverständigengutachten -

  • BFH, 29.06.2012 - III S 35/11

    Zweitgutachten zur Feststellung des Grads der Behinderung

  • BFH, 16.08.2005 - X B 35/05

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Nichteinholung Sachverständigengutachten

  • FG Nürnberg, 01.10.2020 - 4 K 1023/18

    Absetzbarkeit von Aufwendungen im Zusammenhang mit einer durchgeführter Operation

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