Rechtsprechung
   BFH, 19.01.2006 - VIII B 114/05   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuerhinterziehung - Tafelgeschäfte des Erblassers

Verfahrensgang

  • FG Nürnberg, 07.04.2005 - VII 334/01
  • BFH, 19.01.2006 - VIII B 114/05



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (65)  

  • BFH, 17.08.2007 - VIII B 36/06  

    VGA; nahe Angehörige; Schwestergesellschaften

    Allein das Fehlen einer Entscheidung des BFH zu der konkreten Fallgestaltung begründet weder einen Klärungsbedarf noch erst recht das erforderliche Allgemeininteresse (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2006 VIII B 114/05, BFH/NV 2006, 709, m.w.N.).

    Er kann auch konkludent in scheinbar nur fallbezogenen Rechtsausführungen ausgesprochen sein (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 709, m.w.N.).

  • BFH, 16.08.2007 - VIII B 210/06  

    Divergenz

    Hierzu hätte sich die Beschwerde insbesondere mit der Rechtsprechung des BFH und ggf. des BVerfG, den Äußerungen im einschlägigen Schrifttum sowie mit ggf. veröffentlichten Verwaltungsmeinungen inhaltlich auseinandersetzen müssen, um einen, ggf. erneuten oder weiteren, Klärungsbedarf schlüssig darzulegen, BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 799, m.w.N. Allein das Fehlen einer Entscheidung des BFH zu der konkreten Fallgestaltung begründet weder einen Klärungsbedarf noch erst recht das erforderliche Allgemeininteresse, BFH-Beschluss vom 19. Januar 2006 VIII B 114/05 (BFH/NV 2006, 709, m.w.N.).

    Hinsichtlich der vom Kläger aufgeworfenen drei Rechtsfragen (S. 14 der Nichtzulassungsbeschwerde) fehlt jegliche Auseinandersetzung mit den zahlreichen höchstrichterlichen Entscheidungen und dem einschlägigen Schrifttum, um einen (weiteren) Klärungsbedarf für diese Fragen erkennbar zu machen (zu den Darlegungsanforderungen BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 709).

  • BFH, 27.03.2007 - VIII B 152/05  

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Gemeinschaftsrecht, Grundsatz "in dubio pro reo"

    Allein das Fehlen einer Entscheidung des BFH zu der konkreten Fallgestaltung begründet weder einen Klärungsbedarf noch erst recht das erforderliche Allgemeininteresse (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2006 VIII B 114/05, BFH/NV 2006, 709, m.w.N.).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht