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   BFH, 24.03.1995 - VIII B 155/94   

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https://dejure.org/1995,2360
BFH, 24.03.1995 - VIII B 155/94 (https://dejure.org/1995,2360)
BFH, Entscheidung vom 24.03.1995 - VIII B 155/94 (https://dejure.org/1995,2360)
BFH, Entscheidung vom 24. März 1995 - VIII B 155/94 (https://dejure.org/1995,2360)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die schlüssige Bezeichnung von Verfahrensmängeln in der Beschwerdeschrift

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 17.06.1993 - VI R 100/92

    Verfristung einer Revision und Ablehung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BFH, 24.03.1995 - VIII B 155/94
    Das muß der Betroffene im einzelnen darlegen und glaubhaft machen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. März 1990 V B 159/88, BFH/NV 1991, 245, und vom 17. Juni 1993 VI R 100/92, BFH/NV 1993, 750 sowie Gräber/Koch, a. a. O., § 56 Rz. 50).
  • BFH, 19.05.1994 - VIII B 85/93

    Anforderungen an eine hinreichend substantiierte Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus BFH, 24.03.1995 - VIII B 155/94
    Wird -- wie hier sinngemäß -- Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt, muß auch vorgetragen werden, daß der Verfahrensmangel bereits gegenüber dem Finanzgericht (FG) gerügt wurde oder weshalb dem Beteiligten eine derartige Rüge nicht möglich war (vgl. z. B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 26. Januar 1994 II B 29/93, BFH/NV 1994, 730, und vom 19. Mai 1994 VIII B 85/93, BFH/NV 1995, 142 sowie Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 119 Rz. 13 und § 120 Rz. 38 m. w. N.).
  • BFH, 29.09.1976 - I B 113/75

    Gewährung rechtlichen Gehörs - Pflichtverstoß - Heilung des Verstosses -

    Auszug aus BFH, 24.03.1995 - VIII B 155/94
    Zudem hat die Vorinstanz die Begründung für den möglicherweise gestellten Antrag auf Fristverlängerung und seine Glaubhaftmachung zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht, so daß sich die Klägerin hierzu ausreichend äußern konnte (vgl. BFH-Beschluß vom 29. September 1976 I B 113/75, BFHE 120, 134, BStBl II 1977, 83), und in dem anschließend gefällten Urteil erörtert.
  • BFH, 24.11.1993 - IV B 35/93

    Möglichkeit einer Beschwerde in Kostensachen

    Auszug aus BFH, 24.03.1995 - VIII B 155/94
    Wird -- wie hier sinngemäß -- Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt, muß auch vorgetragen werden, daß der Verfahrensmangel bereits gegenüber dem Finanzgericht (FG) gerügt wurde oder weshalb dem Beteiligten eine derartige Rüge nicht möglich war (vgl. z. B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 26. Januar 1994 II B 29/93, BFH/NV 1994, 730, und vom 19. Mai 1994 VIII B 85/93, BFH/NV 1995, 142 sowie Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 119 Rz. 13 und § 120 Rz. 38 m. w. N.).
  • BFH, 09.03.1990 - V B 159/88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen

    Auszug aus BFH, 24.03.1995 - VIII B 155/94
    Das muß der Betroffene im einzelnen darlegen und glaubhaft machen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. März 1990 V B 159/88, BFH/NV 1991, 245, und vom 17. Juni 1993 VI R 100/92, BFH/NV 1993, 750 sowie Gräber/Koch, a. a. O., § 56 Rz. 50).
  • BFH, 24.05.1988 - IV B 125/87

    Formelle Anforderungen an Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 24.03.1995 - VIII B 155/94
    Im übrigen enthält das Vorbringen der Klägerin, das FG habe die Klage zu Unrecht wegen nicht hinreichender Bezeichnung des Klagebegehrens als unzulässig abgewiesen, nach dem BFH-Beschluß vom 24. Mai 1988 IV B 125/87 (BFH/NV 1989, 175, 176) eine Sachrüge, die den Zugang zum Revisionsverfahren nicht eröffnen kann.
  • BFH, 16.03.1988 - I R 93/84

    Bezeichnung des Streitgegenstandes durch Bezugnahme auf nachträglich eingereichte

    Auszug aus BFH, 24.03.1995 - VIII B 155/94
    Zudem reicht die bloße Ankündigung einer noch einzureichenden Steuererklärung zur Bezeichnung des Streitgegenstandes nicht aus (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1988 I R 93/84, BFHE 153, 290, BStBl II 1988, 895).
  • BFH, 26.01.1994 - II B 29/93
    Auszug aus BFH, 24.03.1995 - VIII B 155/94
    Wird -- wie hier sinngemäß -- Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt, muß auch vorgetragen werden, daß der Verfahrensmangel bereits gegenüber dem Finanzgericht (FG) gerügt wurde oder weshalb dem Beteiligten eine derartige Rüge nicht möglich war (vgl. z. B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 26. Januar 1994 II B 29/93, BFH/NV 1994, 730, und vom 19. Mai 1994 VIII B 85/93, BFH/NV 1995, 142 sowie Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 119 Rz. 13 und § 120 Rz. 38 m. w. N.).
  • BFH, 12.09.1995 - IX R 78/94

    Klageerweiterung nach Ablauf der Ausschlußfrist gemäß § 65 Abs. 2 FGO

    Nach der Rechtsprechung des BFH reicht im Falle einer wegen fehlender Steuererklärung gemäß § 162 der Abgabenordnung (AO 1977) vorgenommenen Schätzung die bloße Ankündigung einer noch einzureichenden Steuererklärung zur Bezeichnung des Klagebegehrens nicht aus (BFH-Beschluß vom 24. März 1995 VIII B 155/94, BFH/NV 1995, 908; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 153, 290, BStBl II 1988, 895).
  • BFH, 22.02.2005 - III S 17/04

    NZB: Verfahrensmangel, fehlerhafte Anwendung von Präklusionsvorschriften

    c) Wiedereinsetzung in die versäumte Ausschlussfrist hat das FG ebenfalls zutreffend abgelehnt, weil der Kläger bereits nicht hinreichend dargetan hat, an der Einhaltung der Ausschlussfrist ohne sein Verschulden gehindert gewesen zu sein (vgl. BFH-Beschluss vom 24. März 1995 VIII B 155/94, BFH/NV 1995, 908).
  • BFH, 17.06.1998 - X B 139/97

    Nichtabgbe von Steuererklärungen - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen -

    Allein mit der Behauptung, er habe auf noch nachzureichende Steuererklärungen Bezug genommen, ist hiernach ein Verfahrensmangel nicht schlüssig bezeichnet, weil die bloße Ankündigung einer Steuererklärung zur Bezeichnung des Streitgegenstandes nicht ausreicht (BFH-Beschluß vom 24. März 1995 VIII B 155/94, BFH/NV 1995, 908).
  • BFH, 13.12.1999 - IV B 41/99

    Ausländische Domizilgesellschaft; Empfängerbenennung

    Die Behauptung, der Streitfall und der Sachverhalt der angeblichen Divergenzentscheidung seien gleich gelagert, genügt für eine schlüssige Divergenzrüge nicht (BFH-Beschluss vom 24. März 1995 V B 100/94, BFH/NV 1995, 908).
  • BFH, 31.05.2001 - IV B 141/00

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache;

    Die Behauptung, der Streitfall und der Sachverhalt der angeblichen Divergenzentscheidung seien gleichgelagert, genügt für eine schlüssige Divergenzrüge nicht (BFH-Beschluss vom 24. März 1995 V B 100/94, BFH/NV 1995, 908).
  • BFH, 11.06.1999 - V B 168/98

    Bezeichnung des Klagebegehrens; grundsätzliche Bedeutung

    Soweit die Klägerin rügt, sie sei dadurch in ihrem Recht auf rechtliches Gehör verletzt, daß das FG nicht zur Sache entschieden, d.h. die Umsatzsteuer-Jahreserklärung 1990 nicht berücksichtigt habe, handelt es sich um eine Sachrüge, die den Zugang zum Revisionsverfahren nicht eröffnen kann (vgl. BFH-Beschluß vom 24. März 1995 VIII B 155/94, BFH/NV 1995, 908).
  • BFH, 15.12.2000 - V B 119/00

    Offenbare Unrichtigkeit bei Eingabefehlern

    Er hat --was notwendig gewesen wäre-- auch nicht schlüssig dargelegt, dass er den aus seiner Sicht vorhandenen Verfahrensmangel bereits gegenüber dem FG gerügt hatte oder weshalb eine derartige Rüge nicht möglich gewesen war (vgl. zur Schlüssigkeit der Verfahrensrüge auch BFH-Beschluss vom 24. März 1995 VIII B 155/94, BFH/NV 1995, 908).
  • BFH, 06.06.2000 - V B 159/99

    USt; Lieferung von Tonträgern durch einen gemeinnützigen Verein

    Er hat auch nicht schlüssig dargelegt, weshalb es nicht möglich gewesen war, das, was er noch hätte vortragen wollen, bereits vor der mündlichen Verhandlung vorzubringen (vgl. zur Schlüssigkeit der Verfahrensrüge auch BFH-Beschluss vom 24. März 1995 VIII B 155/94, BFH/NV 1995, 908).
  • BFH, 27.03.1998 - XI B 44/97

    Rechtliche Wirkungen der nicht gegebenen Erforderlichkeit eines ausdrücklichen

    Im übrigen ist § 79 b Abs. 3 FGO nicht auf die Ausschlußfrist i. S. des § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO entsprechend anwendbar (vgl. BFH- Beschluß vom 14. März 1995 VIII B 155/94, BFH/NV 1995, 908).
  • BFH, 07.05.2002 - X B 137/01

    Ausschlussfrist nach § 79 b Abs. 3 Satz 1 FGO; Fristversäumnis wegen

    cc) Für den erforderlichen schlüssigen Vortrag solcher Entschuldigungsgründe --spätestens in der mündlichen Verhandlung-- ist nach der BFH-Rechtsprechung, bezogen auf den Streitfall, die Darlegung erforderlich, dass es dem Kläger und seinen Bevollmächtigten im Hinblick auf den geltend gemachten berufs- und krankheitsbedingten längeren Auslandsaufenthalt unmöglich war, die Ausschlussfrist für die Bezeichnung des Klagebegehrens selber oder mit Hilfe von Dritten zu wahren (BFH-Beschlüsse vom 14. September 1994 I B 174/93, BFH/NV 1995, 977; vom 24. März 1995 VIII B 155/94, BFH/NV 1995, 908, 909).
  • BFH, 05.06.1997 - IV R 74/96

    Anforderungen an die hinreichende Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens

  • BFH, 16.02.2000 - V B 160/99

    Geschenke eines Vereins an seine Mitglieder

  • BFH, 17.12.1999 - V B 147/99

    Erlaß von Säumniszuschlägen - Wirtschaftliche Verhältnisse - Zahlungsunfähigkeit

  • BFH, 01.12.1999 - IV B 27/99

    Verkauf eines Mitunternehmeranteils (Miterbenanteils)

  • BFH, 24.03.1999 - V B 136/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Ausschlussfrist gem. § 65 Abs. 2 Satz 1

  • BFH, 17.06.1998 - X B 174/97

    Gewerbesteuermeßbescheide - Schätzug der Besteuerungsgrundlagen - Nichtabgabe von

  • FG Saarland, 07.12.2004 - 1 K 236/04

    Verlängerung der Ausschlussfrist zur Bezeichnung des Klagebegehrens (§ 65 Abs. 2

  • BFH, 28.12.1998 - V B 123/98

    Frist zur Bezeichnung des Klagebegehrens

  • FG Saarland, 07.03.2005 - 1 K 381/04

    Antrag auf Verlängerung der Frist nach § 65 Abs. 2 FGO

  • FG Köln, 18.02.1998 - 11 K 1550/98

    Hinreichende Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens innerhalb der

  • FG München, 01.10.2002 - 9 K 2271/99

    Ausschlußfrist zur Bezeichung des Gegenstandes des Klagebegehrens; Antrag auf

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