Rechtsprechung
BFH, 10.11.2010 - VIII B 159/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Kein Zulassungsgrund zur Rechtsfortbildung bei nicht zur Abstraktion geeigneten Fragen wegen tatsächlicher Besonderheiten - Verletzung des rechtlichen Gehörs
- openjur.de
Kein Zulassungsgrund zur Rechtsfortbildung bei nicht zur Abstraktion geeigneten Fragen wegen tatsächlicher Besonderheiten; Verletzung des rechtlichen Gehörs
- Bundesfinanzhof
FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, EStG § 7g Abs 3
Kein Zulassungsgrund zur Rechtsfortbildung bei nicht zur Abstraktion geeigneten Fragen wegen tatsächlicher Besonderheiten - Verletzung des rechtlichen Gehörs
- Bundesfinanzhof
Kein Zulassungsgrund zur Rechtsfortbildung bei nicht zur Abstraktion geeigneten Fragen wegen tatsächlicher Besonderheiten - Verletzung des rechtlichen Gehörs
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 7g Abs 3 EStG 1997
Kein Zulassungsgrund zur Rechtsfortbildung bei nicht zur Abstraktion geeigneten Fragen wegen tatsächlicher Besonderheiten - Verletzung des rechtlichen Gehörs - rechtsprechung-im-internet.de
§ 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 7g Abs 3 EStG 1997
Kein Zulassungsgrund zur Rechtsfortbildung bei nicht zur Abstraktion geeigneten Fragen wegen tatsächlicher Besonderheiten - Verletzung des rechtlichen Gehörs - rewis.io
Kein Zulassungsgrund zur Rechtsfortbildung bei nicht zur Abstraktion geeigneten Fragen wegen tatsächlicher Besonderheiten - Verletzung des rechtlichen Gehörs
- ra.de
- rewis.io
Kein Zulassungsgrund zur Rechtsfortbildung bei nicht zur Abstraktion geeigneten Fragen wegen tatsächlicher Besonderheiten - Verletzung des rechtlichen Gehörs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 96 Abs. 2
Ergehen eines sog. Überraschungsurteils als Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - datenbank.nwb.de
Revision zur Rechtsfortbildung erfordert die Entscheidung über eine abstrakte Rechtsfrage; Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Verletzung des rechtlichen Gehörs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 19.06.2009 - 5 K 2428/07
- BFH, 10.11.2010 - VIII B 159/09
Wird zitiert von ... (22) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 18.12.2007 - XI B 178/06
Pauschale Bewertung der Privatnutzung eines Betriebs-Pkw - Keine grundsätzliche …
Auszug aus BFH, 10.11.2010 - VIII B 159/09
Eine verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung ist gegeben, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2007 XI B 178/06, BFH/NV 2008, 562, m.w.N.).Denn auf nahe liegende rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte braucht das Gericht zumindest dann nicht ausdrücklich hinzuweisen, wenn --wie hier-- die Beteiligten fachkundig vertreten sind (BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 562).
- BFH, 27.04.2007 - VIII B 250/05
Vertragsauslegung; Überraschungsentscheidung
Auszug aus BFH, 10.11.2010 - VIII B 159/09
Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, wenn eine Frage zu entscheiden ist, an deren Beantwortung ein allgemeines Interesse besteht, weil sie rechtssystematisch bedeutsam ist und ihre Klärung das Interesse der Allgemeinheit an der Entwicklung und Handhabung des Rechts betrifft (…ständige Rechtsprechung, s. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 23 ff., m.w.N.; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. April 2007 VIII B 250/05, BFH/NV 2007, 1675). - BFH, 31.08.1994 - II B 68/94
Anforderungen an das Vorliegen einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung
Auszug aus BFH, 10.11.2010 - VIII B 159/09
Die bloße Behauptung grundsätzlicher Bedeutung genügt nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 31. August 1994 II B 68/94, BFH/NV 1995, 240). - BFH, 28.04.2003 - VIII B 260/02
NZB: fehlerhafte Rechtsanwendung
Auszug aus BFH, 10.11.2010 - VIII B 159/09
Einwendungen gegen die Sachverhalts- oder die Beweiswürdigung des Finanzgerichts (FG) und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen führen grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. April 2003 VIII B 260/02, BFH/NV 2003, 1336;… vom 23. Juni 2003 IX B 119/02, BFH/NV 2003, 1289). - BFH, 23.06.2003 - IX B 119/02
NZB - Ermessensentscheidung
Auszug aus BFH, 10.11.2010 - VIII B 159/09
Einwendungen gegen die Sachverhalts- oder die Beweiswürdigung des Finanzgerichts (FG) und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen führen grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. April 2003 VIII B 260/02, BFH/NV 2003, 1336; vom 23. Juni 2003 IX B 119/02, BFH/NV 2003, 1289).
- BFH, 10.01.2024 - XI B 13/22
Zur Unternehmereigenschaft einer Holdinggesellschaft
- BFH, 21.01.2014 - X B 181/13
Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei Einräumung einer Pkw-Nutzung - …
Dieser Zulassungsgrund konkretisiert den der Nr. 1 (BFH-Beschluss vom 10. November 2010 VIII B 159/09, BFH/NV 2011, 300). - BFH, 25.04.2017 - VIII R 64/13
Unzulässige Klage gegen Verspätungszuschlag; Fristsetzung durch das FG - …
Eine verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung ist danach nur gegeben, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (…BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 2007 XI B 178/06, BFH/NV 2008, 562, m.w.N.; vom 10. November 2010 VIII B 159/09, BFH/NV 2011, 300;… vom 3. März 2016 VIII B 25/14, BFH/NV 2016, 1021).
- BFH, 03.03.2016 - VIII B 25/14
Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen im Verhältnis von Eltern und …
Eine verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung ist gegeben, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (…BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 2007 XI B 178/06, BFH/NV 2008, 562, m.w.N.; vom 10. November 2010 VIII B 159/09, BFH/NV 2011, 300). - BFH, 25.02.2016 - X B 130/15
Investitionsabzugsbetrag - Betreiben einer Photovoltaikanlage und eines …
Damit fehlt es ihr aber an der erforderlichen Abstraktheit (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. November 2010 VIII B 159/09, BFH/NV 2011, 300, unter b, …und vom 10. August 2011 V B 84/10, BFH/NV 2011, 2010, unter 2.c;… s. auch Gräber/ Ratschow, a.a.O., § 115 Rz 41, vorletzter Absatz). - BFH, 04.03.2015 - X B 39/14
Korrektur eines Flüchtigkeitsfehlers; Teilnichtigkeit eines Bescheides bei …
Dieser Zulassungsgrund konkretisiert den der Nr. 1 (BFH-Beschluss vom 10. November 2010 VIII B 159/09, BFH/NV 2011, 300). - BFH, 10.08.2011 - V B 84/10
Auslegung einer Prüfungsanordnung
NV: Die Zulassung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO ist bei nicht zur Abstraktion geeigneten Rechtsfragen zur Würdigung der besonderen tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalls nicht möglich (vgl. BFH-Beschluss vom 10. November 2010 VIII B 159/09, BFH/NV 2011, 300).Die Zulassung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO ist jedoch bei nicht zur Abstraktion geeigneten Rechtsfragen zur Würdigung der besonderen tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalls nicht möglich (vgl. BFH-Beschluss vom 10. November 2010 VIII B 159/09, BFH/NV 2011, 300).
- BFH, 21.08.2014 - X B 159/13
Abweichung der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises von den vertraglichen …
Dieser Zulassungsgrund konkretisiert den der Nr. 1 (BFH-Beschluss vom 10. November 2010 VIII B 159/09, BFH/NV 2011, 300). - BFH, 27.03.2014 - X B 75/13
Umfang der Bindungswirkung bei Zurückverweisung - Sachurteilsvoraussetzungen
Dieser Zulassungsgrund konkretisiert den der Nr. 1 (BFH-Beschluss vom 10. November 2010 VIII B 159/09, BFH/NV 2011, 300). - BFH, 08.05.2014 - X B 105/13
Zufluss beim beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft; notwendige …
Dieser Zulassungsgrund konkretisiert den der Nr. 1 (BFH-Beschluss vom 10. November 2010 VIII B 159/09, BFH/NV 2011, 300). - BFH, 05.05.2011 - X B 139/10
Empfangsvollmacht bei einheitlichen Feststellungen in Form einer …
- BFH, 27.05.2015 - X B 72/14
Kein passiver Rechnungsabgrenzungsposten bei Veräußerung eines Verwertungsrechts …
- BFH, 07.07.2014 - X B 135/13
Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich und Zahlung in ein Drittland
- BFH, 05.09.2012 - X B 129/11
Arztpraxis als notwendiges Betriebsvermögen einer Apotheke - Umfang der Prüfung …
- BFH, 22.03.2011 - X B 165/10
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache: Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 13.06.2014 - X B 248/13
Erfüllungsrückstand eines Versicherungsvertreters; Sachaufklärungsmangel
- BFH, 09.06.2022 - X B 15/21
Unterhaltsleistungen an die ehemalige Lebensgefährtin und Mutter eines …
- BFH, 10.08.2011 - X B 228/10
Darlegungsanforderungen bei grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache - …
- BFH, 04.12.2012 - X B 152/11
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrenten der gesetzlichen …
- BFH, 29.05.2013 - X B 254/12
Zuordnung von Objekten zu einem bereits bestehenden gewerblichen …
- BFH, 13.06.2014 - X B 5/14
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bildung von …
- FG Hamburg, 29.09.2016 - 1 K 3/16
Anwendbarkeit der Nichtigkeitsentscheidung des BVerfG zur Herabsetzung der …