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   BFH, 18.11.2009 - VIII B 16/08   

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https://dejure.org/2009,15265
BFH, 18.11.2009 - VIII B 16/08 (https://dejure.org/2009,15265)
BFH, Entscheidung vom 18.11.2009 - VIII B 16/08 (https://dejure.org/2009,15265)
BFH, Entscheidung vom 18. November 2009 - VIII B 16/08 (https://dejure.org/2009,15265)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zulässigkeit der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen; Überraschungsentscheidung; Mitwirkung ehemaliger Angehöriger der Finanzverwaltung als Richter in einer finanzgerichtlichen Entscheidung; Fehlen von Entscheidungsgründen; Vereitelung eines Bedingungseintritts in einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRK Art. 6
    Berechtigung zur Steuerschätzung bei Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Steuerpflichtigen; Vermutung mangelnder Unabhängigkeit bei Verbindungen eines Finanzrichters zur Exekutive

  • datenbank.nwb.de

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen; Mitwirkung ehemaliger Angehöriger der Finanzverwaltung als Richter in einer finanzgerichtlichen Entscheidung; Fehlen von Entscheidungsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 23.12.2002 - III B 77/02

    NZB: Verfahrensmangel - fehlende Entscheidungsgründe, fehlerhafte Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 18.11.2009 - VIII B 16/08
    Für einen Revisionszulassungsgrund i.S. von § 119 Nr. 6 FGO reicht es nicht aus, wenn vorgetragen wird, die Begründung sei unzulänglich, rechtsfehlerhaft oder nicht überzeugend (BFH-Beschluss vom 23. Dezember 2002 III B 77/02, BFH/NV 2003, 502, m.w.N.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz 24) oder setze sich nicht mit sämtlichen rechtlichen Erwägungen des Klägers auseinander oder sei in sich widersprüchlich (BFH-Beschluss vom 5. August 2004 II B 159/02, BFH/NV 2004, 1665).
  • BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 18.11.2009 - VIII B 16/08
    Die diesbezüglich erhobenen Einwände des Klägers stellen sich damit im Kern als Rüge materiell-rechtlich fehlerhafter Tatsachenwürdigung und Rechtsanwendung im Einzelfall dar, die mit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht erfolgreich geltend gemacht werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2001 V B 77/00, BFH/NV 2002, 359; vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476).
  • BFH, 28.09.2001 - V B 77/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsvoraussetzungen - Grundsatz des

    Auszug aus BFH, 18.11.2009 - VIII B 16/08
    Die diesbezüglich erhobenen Einwände des Klägers stellen sich damit im Kern als Rüge materiell-rechtlich fehlerhafter Tatsachenwürdigung und Rechtsanwendung im Einzelfall dar, die mit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht erfolgreich geltend gemacht werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2001 V B 77/00, BFH/NV 2002, 359; vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476).
  • BFH, 09.05.2006 - XI B 104/05

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Folgen bei der Verletzung von

    Auszug aus BFH, 18.11.2009 - VIII B 16/08
    Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Steuerpflichtigen zur Schätzung berechtigt, insbesondere dann, wenn diese Pflichten Tatsachen und Beweismittel aus seiner Wissenssphäre betreffen (s. BFH- Beschluss vom 9. Mai 2006 XI B 104/05, BFH/NV 2006, 1801, m.w.N.).
  • BFH, 16.12.2008 - VIII B 29/07

    Besteuerung einer Drittleistung als Einnahme aus Kapitalvermögen: keine

    Auszug aus BFH, 18.11.2009 - VIII B 16/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH liegt eine Überraschungsentscheidung und damit ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis seine Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt, der weder im Besteuerungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren zur Sprache gekommen ist und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2008 VIII B 29/07, BFH/NV 2009, 574, m.w.N.).
  • BFH, 09.01.2009 - V B 23/08

    Nichtigkeit des UStG - Umsatzsteuer-Nachschau - Abhängigkeit der Zulässigkeit der

    Auszug aus BFH, 18.11.2009 - VIII B 16/08
    Denn bereits mit Kammerbeschluss vom 9. Dezember 1987 1 BvR 1271/87 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 272) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erkannt, dass die frühere Verbindung eines Finanzrichters zur Exekutive keine Vermutung mangelnder Unabhängigkeit rechtfertigt (s. auch BFH-Beschluss vom 9. Januar 2009 V B 23/08, BFH/NV 2009, 801).
  • BFH, 27.04.2007 - VIII B 250/05

    Vertragsauslegung; Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 18.11.2009 - VIII B 16/08
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, wenn eine Frage zu entscheiden ist, an deren Beantwortung ein allgemeines Interesse besteht, weil ihre Klärung das Interesse der Allgemeinheit an der Entwicklung und Handhabung der Rechts betrifft (ständige Rechtsprechung, s. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 23 ff., m.w.N.; BFH-Beschluss vom 27. April 2007, VIII B 250/05, BFH/NV 2007, 1675).
  • BFH, 05.08.2004 - II B 159/02

    NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 18.11.2009 - VIII B 16/08
    Für einen Revisionszulassungsgrund i.S. von § 119 Nr. 6 FGO reicht es nicht aus, wenn vorgetragen wird, die Begründung sei unzulänglich, rechtsfehlerhaft oder nicht überzeugend (BFH-Beschluss vom 23. Dezember 2002 III B 77/02, BFH/NV 2003, 502, m.w.N.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz 24) oder setze sich nicht mit sämtlichen rechtlichen Erwägungen des Klägers auseinander oder sei in sich widersprüchlich (BFH-Beschluss vom 5. August 2004 II B 159/02, BFH/NV 2004, 1665).
  • BVerfG, 09.12.1987 - 1 BvR 1271/87
    Auszug aus BFH, 18.11.2009 - VIII B 16/08
    Denn bereits mit Kammerbeschluss vom 9. Dezember 1987 1 BvR 1271/87 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 272) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erkannt, dass die frühere Verbindung eines Finanzrichters zur Exekutive keine Vermutung mangelnder Unabhängigkeit rechtfertigt (s. auch BFH-Beschluss vom 9. Januar 2009 V B 23/08, BFH/NV 2009, 801).
  • BFH, 28.10.2015 - X R 47/13

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei objektiver Verletzung einer von dem

    Gründet die Schätzungsbefugnis darauf, dass der Steuerpflichtige Unterlagen nicht vorlegen will, so kann nichts anderes gelten, sodass in diesem Fall § 162 Abs. 2 AO entsprechend anzuwenden ist (so auch BFH-Beschluss vom 18. November 2009 VIII B 16/08, BFH/NV 2010, 389, unter II.1.; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 162 AO Rz 37; Koenig/Cöster, Abgabenordnung, 3. Aufl., § 162 Rz 61; Buciek in Beermann/Gosch, AO § 162 Rz 63).
  • BFH, 26.02.2010 - VIII B 17/08

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen grundsätzlich nicht wegen Beschlagnahme von

    Hierzu wird auf den in Sachen des Klägers ergangenen Beschluss des Senats vom 18. November 2009 VIII B 16/08 Bezug genommen.
  • OLG Hamm, 06.10.2015 - 28 U 152/14

    Anforderungen an die Prozessführung durch einen beauftragten Rechtsanwalt

    Aber selbst wenn man zugunsten des Klägers davon ausgehen würde, dass der Beklagte zu der im Rahmen des § 839 BGB zu beachtenden Anspruchsvoraussetzung der Rechtswegausschöpfung bei dem Kläger hätte Rücksprache nehmen müssen und daraufhin am 01.02.2010 in Erfahrung gebracht hätte, dass die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster - 8 K 1667/05 - vom 31.10.2007 bereits durch Beschluss des Bundesfinanzhofes - VIII B 16/08 - vom 18.11.2009 als unbegründet zurückgewiesen worden war, ließe sich daraus nicht der geltend gemachte Regressschaden von 198.552,39 EUR herleiten.
  • BFH, 21.04.2010 - III B 182/09

    Kein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch im steuerlichen Kindergeldrecht -

    Eine Entscheidung ist jedoch nur dann nicht mit Gründen i.S. von § 119 Nr. 6 FGO versehen, wenn diese ganz oder zu einem wesentlichen Teil fehlen (z.B. BFH-Beschluss vom 18. November 2009 VIII B 16/08, BFH/NV 2010, 389).
  • FG Münster, 12.01.2023 - 8 K 2365/22

    Erlass der festgesetzten Steuern aus persönlichen Billigkeitsgründen i.R.d.

    Der Kläger legte gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) ein, die durch Beschluss vom 18.11.2009 (VIII B 16/08) als unbegründet zurückgewiesen wurde.
  • FG Münster, 04.07.2008 - 11 K 387/07

    Auskunftsersuchen, Verfahrensrecht - Befangenheitsantrag,

    Der Kläger hat Nichtzulassungsbeschwerde erhoben, über die noch nicht entschieden ist (VIII B 16/08).
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