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   BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05   

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https://dejure.org/2006,243
BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05 (https://dejure.org/2006,243)
BFH, Entscheidung vom 17.01.2006 - VIII B 172/05 (https://dejure.org/2006,243)
BFH, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - VIII B 172/05 (https://dejure.org/2006,243)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; EStG § 34f; ; HGB § 125; ; BewG § 121 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

  • datenbank.nwb.de

    Rüge einer überlangen Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG; keine Revisionszulassung wegen angeblicher Unrichtigkeit des angefochtenen Urteils; Divergenz und Identität des Sachverhalts und der Rechtsfrage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (170)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 17.03.2003 - VII B 269/02

    NZB: Zulassungsgründe, Sicherung einer einheitlichen Rspr.; Vermischen von

    Auszug aus BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05
    Unsubstantiierten Beweisanträgen musste das FG jedoch nicht nachgehen (BFH-Beschluss vom 17. März 2003 VII B 269/02, BFH/NV 2003, 825).
  • BFH, 18.05.2005 - VIII B 56/04

    Verfahrensmangel; vGA

    Auszug aus BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05
    Im Übrigen kommt es bei der Beurteilung, ob dem FG ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, auf dessen --ggf. auch unrichtigen-- materiell-rechtlichen Standpunkt an (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Mai 2005 VIII B 56/04, BFH/NV 2005, 1811, m.w.N.).
  • BFH, 31.07.2003 - IX E 6/03

    Kostenansatz, Erinnerung

    Auszug aus BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05
    Soweit sich der Kläger wegen einer angeblichen überlangen Verfahrensdauer auf Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskommission (MRK) beruft, sind die Artikel der MRK wegen des öffentlich-rechtlichen Charakters der Besteuerung bereits nicht anwendbar (BFH-Beschluss vom 31. Juli 2003 IX E 6/03, BFH/NV 2003, 1603, m.w.N.).
  • BFH, 10.07.2002 - X B 170/00

    NZB; Verfahrensmängel, Verletzung des rechtlichen Gehörs, Übergehen von

    Auszug aus BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05
    Der Kläger muss für eine zulässige Verfahrensrüge darlegen, worauf die Dauer des Verfahrens beruht und dass es bei einer kürzeren Verfahrensdauer zu einer anderen Entscheidung hätte kommen können (BFH-Beschluss vom 10. Juli 2002 X B 170/00, BFH/NV 2002, 1481, m.w.N.).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.1997 - 1 K 54/97

    Ausgleichsfähige Verluste bei Kommanditisten

    Auszug aus BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05
    Soweit der Kläger schließlich behauptet, das FG sei von einer früheren Entscheidung zu Az. 1 K 54/97 abgewichen, in welcher es den Beginn des Geschäftsbetriebes abweichend festgelegt habe, lässt sich anhand des Vortrags nicht ansatzweise erkennen, ob eine Divergenz in Betracht kommen könnte.
  • BFH, 02.02.2005 - VIII B 191/03

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - schlafender Richter

    Auszug aus BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05
    Gleiches gilt hinsichtlich der vom Kläger behaupteten unzulänglichen Beweiswürdigung, die revisionsrechtlich ebenfalls dem materiellen Recht zuzuordnen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45, 46; vom 2. Februar 2005 VIII B 191/03, BFH/NV 2005, 1318).
  • BFH, 01.09.2004 - X B 162/03

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05
    a) Zur schlüssigen Darlegung einer Divergenzrüge i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative FGO gehört u.a. eine hinreichend genaue Bezeichnung der vermeintlichen Divergenzentscheidung sowie die Gegenüberstellung tragender, abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupten Divergenzentscheidungen andererseits, um eine Abweichung erkennbar zu machen (BFH-Beschluss vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224).
  • BFH, 14.03.1989 - IX R 45/88

    Steuerermäßigung nach § 34 f EStG in der vor Inkrafttreten des WohneigFG

    Auszug aus BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05
    b) Das vom Kläger benannte BFH-Urteil vom 14. März 1989 IX R 45/88 (BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776) betrifft Fragen der Steuerermäßigung nach § 34f des Einkommensteuergesetzes (EStG) und damit offensichtlich nicht die im Streitfall maßgebende Rechtsfrage nach dem Beginn eines Gewerbebetriebes.
  • BFH, 07.08.2001 - III B 67/00

    Verfahrensmängel - Einwendungen gegen die Beweiswürdigung -

    Auszug aus BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05
    Gleiches gilt hinsichtlich der vom Kläger behaupteten unzulänglichen Beweiswürdigung, die revisionsrechtlich ebenfalls dem materiellen Recht zuzuordnen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45, 46; vom 2. Februar 2005 VIII B 191/03, BFH/NV 2005, 1318).
  • BFH, 17.06.2003 - X B 173/02

    Kein WK-Abzug für Rentenversicherungsbeiträge

    Auszug aus BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05
    Von vornherein unbeachtlich sind Einwände gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils, die nur im Rahmen einer Revisionsbegründung relevant sein können; denn das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juni 2003 X B 173/02, BFH/NV 2003, 1325).
  • BFH, 19.02.1999 - VIII B 3/98

    Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung 1993

  • BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02

    Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler

  • BFH, 27.06.2002 - III B 38/02

    Verfahrensmängel; Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Anerkennung von

  • BFH, 30.01.1981 - III R 116/79

    Nicht jede wirtschaftliche Betätigung einer ausländischen Kapitalgesellschaft im

  • BFH, 27.04.2000 - VIII B 97/99

    Überschusserzielungsabsicht - Einkünfte aus Kapitalvermögen - Kreditfinanzierte

  • BFH, 31.05.2005 - III B 143/04

    InvZul: Mischbetriebe

  • BFH, 30.11.1977 - I R 115/74

    Privates Grundstück - Bebauung - Veräußerung - Notwendiges Betriebsvermögen -

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Für eine zulässige Verfahrensrüge hätte der Kläger darlegen müssen, dass es bei einer kürzeren Verfahrensdauer zu einer anderen Entscheidung hätte kommen können (vgl. BFH 17. Januar 2006 - VIII B 172/05 - BFH/NV 2006, 799).
  • BFH, 01.09.2006 - VIII B 81/05

    Divergenz; Zeuge im Ausland

    Von vornherein unbeachtlich sind Einwände gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils, die nur im Rahmen einer Revisionsbegründung erheblich sein können; denn das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799).

    a) Zur schlüssigen Darlegung einer Divergenzrüge i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO gehört u.a. eine hinreichend genaue Bezeichnung der vermeintlichen Divergenzentscheidung sowie die Gegenüberstellung tragender, abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts (FG) einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits, um eine Abweichung erkennbar zu machen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 799).

    Sofern sich die Klägerin gegen eine angeblich unzulängliche Beweiswürdigung wenden sollte, handelt es sich revisionsrechtlich um einen allenfalls dem materiellen Recht zuzuordnenden Mangel des angefochtenen Urteils (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 799).

    Hierzu reicht indes nicht eine bloß fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalles aus (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 799, m.w.N.).

  • BFH, 16.08.2007 - VIII B 210/06

    Divergenz

    Gleiches gilt hinsichtlich einer unzulänglichen Beweiswürdigung, die revisionsrechtlich ebenfalls dem materiellen Recht zuzuordnen ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799, m.w.N.).

    Des Weiteren ist insbesondere auszuführen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 799, m.w.N.).

    Soweit das FG --kumulativ-- außerdem derartige Zahlungen auch aus materiell-rechtlichen Gründen steuerlich nicht anerkennen will, hat der Kläger insoweit keine Divergenzentscheidung bezeichnet (vgl. dazu BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 799).

    Hierzu hätte sich die Beschwerde insbesondere mit der Rechtsprechung des BFH und ggf. des BVerfG, den Äußerungen im einschlägigen Schrifttum sowie mit ggf. veröffentlichten Verwaltungsmeinungen inhaltlich auseinandersetzen müssen, um einen, ggf. erneuten oder weiteren, Klärungsbedarf schlüssig darzulegen, BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 799, m.w.N. Allein das Fehlen einer Entscheidung des BFH zu der konkreten Fallgestaltung begründet weder einen Klärungsbedarf noch erst recht das erforderliche Allgemeininteresse, BFH-Beschluss vom 19. Januar 2006 VIII B 114/05 (BFH/NV 2006, 709, m.w.N.).

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