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   OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.1968 - VIII B 205/68   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.1968 - VIII B 205/68 (https://dejure.org/1968,1550)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.11.1968 - VIII B 205/68 (https://dejure.org/1968,1550)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. November 1968 - VIII B 205/68 (https://dejure.org/1968,1550)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 1318 (Ls.)
  • NJW 1969, 765
  • MDR 1969, 423
  • DVBl 1969, 318
  • DÖV 1969, 289
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 07.11.1977 - 7 B 135.77

    Parken im eingeschränkten Halteverbot - Abschleppen, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

    Diese "Funktionsgleichheit" und "wechselseitige Vertauschbarkeit" einer Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen einerseits und durch Polizeibeamte andererseits (vgl. BGHSt 20, 125 [128] und 23, 86 [90]) macht - sofern nicht bereits eine erweiternde Auslegung des Begriffs des Polizeivollzugsbeamten zur unmittelbaren Anwendung des § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO führt (vgl. Eyermann-Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, 6. Aufl. 1974, Rdnr. 22 a zu § 80) - zumindest die entsprechende Anwendbarkeit des § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO erforderlich; dies entspricht der herrschenden Meinung (vgl. Eyermann-Fröhler a.a.O. und 7. Aufl. 1977 a.a.O. mit geänderter Begründung; Redeker-von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 5. Aufl. 1975, Rdnr. 20 zu § 80; Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Aufl. 1977, Anm. 8 Buchst. b zu § 80 sowie die bereits zitierte Rechtsprechung; daß der Ba-WüVGH in ESVGH 24, 81 [83 f.] eine Rechtsanalogie zu den Regelungen in § 80 Abs. 2 Nr. 1 - 3 VwGO vorzieht, betrifft nur eine Nuance in der Begründung) und bedarf keiner weiteren Klärung in einem Revisionsverfahren; der abweichenden Meinung von Schmaltz (NJW 1969, 1318) und Schmidt (DÖV 1970, 663) vermag der Senat nicht zu folgen.
  • BGH, 23.07.1969 - 4 StR 371/68

    Nichtbeachtung eines Verkehrszeichens - Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs

    Der Senat ist mit dem Oberverwaltungsgericht Münster (NJW 69, 765) jedenfalls der Ansicht, daß nach Nr. 2 von § 80 Abs. 2 VwGO eine aufschiebende Wirkung entfällt.
  • OLG Frankfurt, 22.10.2020 - 6 U 131/19

    Gezielte Behinderung durch Aufstellen eines Taxis auf einem Taxihalteplatz,

    Das BVerwG hatte bereits lange vor der Verwaltungsrechtsreform und vor der Entscheidung des BGH grundlegend entschieden, dass es sich bei dem Aufstellen von Verkehrszeichen um Verwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen handelt (BVerwG, Urteil vom 9.6.1967 - VII C 18/66, NJW 1967 S. 1627; vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 19.11.1968 - VIII B 205/68).
  • OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 6 U 120/20

    Gezielte Behinderung durch Bereithalten auf Taxihalteplätzen, für die ein

    Das BVerwG hatte bereits lange vor der Verwaltungsrechtsreform und vor der Entscheidung des BGH grundlegend entschieden, dass es sich bei dem Aufstellen von Verkehrszeichen um Verwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen handelt (BVerwG, Urteil vom 9.6.1967 - VII C 18/66, NJW 1967, 1627; vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 19.11.1968 - VIII B 205/68).
  • OLG Frankfurt, 22.10.2020 - 6 U 203/19

    Kein Nutzungsrecht an Taxiständen im tatsächlich-öffentlichen Straßenraum

    Das BVerwG hatte bereits lange vor der Verwaltungsrechtsreform und vor der Entscheidung des BGH grundlegend entschieden, dass es sich bei dem Aufstellen von Verkehrszeichen um Verwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen handelt (BVerwG, Urteil vom 9.6.1967 - VII C 18/66, NJW 1967 S. 1627; vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 19.11.1968 - VIII B 205/68).
  • LG Frankfurt/Main, 03.09.2021 - 10 O 11/21
    Das BVerwG hatte bereits lange vor der Verwaltungsrechtsreform und vor der Entscheidung des BGH grundlegend entschieden, dass es sich bei dem Aufstellen von Verkehrszeichen um Verwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen handelt (BVerwG, Urteil vom 9.6.1967 - VII C 18/66, NJW 1967 S. 1627; vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 19.11.1968 - VIII B 205/68).
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