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   BFH, 03.03.2016 - VIII B 25/14   

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https://dejure.org/2016,9493
BFH, 03.03.2016 - VIII B 25/14 (https://dejure.org/2016,9493)
BFH, Entscheidung vom 03.03.2016 - VIII B 25/14 (https://dejure.org/2016,9493)
BFH, Entscheidung vom 03. März 2016 - VIII B 25/14 (https://dejure.org/2016,9493)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen im Verhältnis von Eltern und minderjährigen Kindern - Revisionszulassung zur Fortbildung des Rechts

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 20 Abs 1, AO § 39 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1
    Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen im Verhältnis von Eltern und minderjährigen Kindern - Revisionszulassung zur Fortbildung des Rechts

  • Bundesfinanzhof

    Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen im Verhältnis von Eltern und minderjährigen Kindern - Revisionszulassung zur Fortbildung des Rechts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 Abs 1 EStG 2002, § 39 Abs 2 Nr 1 AO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006
    Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen im Verhältnis von Eltern und minderjährigen Kindern - Revisionszulassung zur Fortbildung des Rechts

  • IWW

    § 173 Abs. ... 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO), § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 20 des Einkommensteuergesetzes, § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 96 Abs. 2 FGO, Art. 103 des Grundgesetzes, § 105 Abs. 3 Satz 1 FGO, § 76 Abs. 1 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 81 Abs. 1 Satz 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zurechnung von Erträgen einer Kapitalanlage mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen im Verhältnis von Eltern und minderjährigen Kindern - Revisionszulassung zur Fortbildung des Rechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 20; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zurechnung von Erträgen einer Kapitalanlage mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Unentgeltlich übergangenes Kapitalvermögen an minderjährige Kinder den Eltern zurechenbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - und die mündlichen Verhandlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen - im Verhältnis von Eltern zu ihren minderjährigen Kindern

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 30.03.1999 - VIII R 19/98

    Kapitalschenkung an Kinder; Zurechnung von Zinsen

    Auszug aus BFH, 03.03.2016 - VIII B 25/14
    Ein wichtiges Indiz für die Behandlung wie fremdes Vermögen ist die konsequente Trennung der Vermögensbereiche der Kinder und der eigenen Vermögensbereiche (vgl. BFH-Urteil vom 30. März 1999 VIII R 19/98, BFH/NV 1999, 1325).

    Gegen eine Behandlung wie fremdes Vermögen sprechen daher die Abhebung von Kapital für die vorübergehende (oder endgültige) Verwendung zu eigenen Zwecken der Eltern, auch wenn das Geld zu einem späteren Zeitpunkt wieder den Kindern zu Gute kommt (vgl. BFH-Urteil vom 24. April 1990 VIII R 89/83, BFH/NV 1991, 28) oder die Verschiebung des Vermögens zwischen den Kindern (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 1325).

  • BFH, 25.05.2000 - VI B 100/00

    Rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 03.03.2016 - VIII B 25/14
    Einer umfassenden Erörterung der für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte in der mündlichen Verhandlung bedarf es jedoch nicht (BFH-Beschluss vom 25. Mai 2000 VI B 100/00, BFH/NV 2000, 1235).
  • BFH, 05.11.2013 - VI B 86/13

    Verfahrensmangel durch Übergehen eines Beweisantrags, Einholung eines

    Auszug aus BFH, 03.03.2016 - VIII B 25/14
    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf jedoch insbesondere dann unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel ausgehend vom materiell-rechtlichen Standpunkt des FG für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. November 2013 VI B 86/13, BFH/NV 2014, 360; vom 29. Juni 2011 X B 242/10, BFH/NV 2011, 1715; vom 24. Juli 2014 V B 1/14, BFH/NV 2014, 1763).
  • BFH, 17.10.2012 - III B 68/12

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses verwitweter Alleinerziehender aus dem

    Auszug aus BFH, 03.03.2016 - VIII B 25/14
    Auch obliegt dem FG keine allgemeine Hinweispflicht in dem Sinne, dass es seine mögliche Beurteilung andeuten müsste (BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2012 III B 68/12, BFH/NV 2013, 362).
  • BFH, 06.02.2014 - II B 129/13

    NZB: Anforderungen an die Begründung; Bedeutung des § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1

    Auszug aus BFH, 03.03.2016 - VIII B 25/14
    Außerdem muss sich aus der Beschwerdebegründung ergeben, dass dem Streitfall ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt wie der Divergenzentscheidung und es sich um eine identische Rechtsfrage handelt (vgl. BFH-Beschluss vom 6. Februar 2014 II B 129/13, BFH/NV 2014, 708, m.w.N.).
  • BFH, 24.06.2014 - XI B 45/13

    Keine Bindung des Finanzgerichts an die Erstellung eines Strafverfahrens

    Auszug aus BFH, 03.03.2016 - VIII B 25/14
    Die Zulassung der Revision kann darauf jedoch nicht gestützt werden, denn für die Annahme einer Divergenz reichen weder eine (angeblich) unzutreffende Tatsachen- und Beweiswürdigung noch eine (angeblich) fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalls durch das FG aus (BFH-Beschluss vom 24. Juni 2014 XI B 45/13, BFH/NV 2014, 1584, m.w.N.).
  • BFH, 24.07.2014 - V B 1/14

    Übergehen eines ordnungsgemäß gestellten Beweisantrags - Aufhebung eines

    Auszug aus BFH, 03.03.2016 - VIII B 25/14
    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf jedoch insbesondere dann unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel ausgehend vom materiell-rechtlichen Standpunkt des FG für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. November 2013 VI B 86/13, BFH/NV 2014, 360; vom 29. Juni 2011 X B 242/10, BFH/NV 2011, 1715; vom 24. Juli 2014 V B 1/14, BFH/NV 2014, 1763).
  • BFH, 18.12.2007 - XI B 178/06

    Pauschale Bewertung der Privatnutzung eines Betriebs-Pkw - Keine grundsätzliche

    Auszug aus BFH, 03.03.2016 - VIII B 25/14
    Eine verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung ist gegeben, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 2007 XI B 178/06, BFH/NV 2008, 562, m.w.N.; vom 10. November 2010 VIII B 159/09, BFH/NV 2011, 300).
  • BFH, 10.11.2010 - VIII B 159/09

    Kein Zulassungsgrund zur Rechtsfortbildung bei nicht zur Abstraktion geeigneten

    Auszug aus BFH, 03.03.2016 - VIII B 25/14
    Eine verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung ist gegeben, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 2007 XI B 178/06, BFH/NV 2008, 562, m.w.N.; vom 10. November 2010 VIII B 159/09, BFH/NV 2011, 300).
  • BFH, 29.06.2011 - X B 242/10

    Durchgreifende Verfahrensrüge unterlassener Sachaufklärung - kein Verlust des

    Auszug aus BFH, 03.03.2016 - VIII B 25/14
    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf jedoch insbesondere dann unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel ausgehend vom materiell-rechtlichen Standpunkt des FG für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. November 2013 VI B 86/13, BFH/NV 2014, 360; vom 29. Juni 2011 X B 242/10, BFH/NV 2011, 1715; vom 24. Juli 2014 V B 1/14, BFH/NV 2014, 1763).
  • BFH, 23.01.2007 - VIII B 134/05

    Grundsätzliche Bedeutung; Zurechnung von Kapitalvermögen

  • BFH, 02.06.2014 - III B 101/13

    Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit der

  • BFH, 29.03.2001 - IV R 71/99

    Unentgeltliche Übertragung von Kapitalerträgen

  • BFH, 14.05.2013 - X B 176/12

    Fehlende Entscheidungsgründe als absoluter Revisionsgrund

  • BFH, 24.04.1990 - VIII R 89/83

    Geltung von Zinsen aus Guthaben bei Kreditinstituten zu Einkünften aus

  • BFH, 18.03.2015 - III B 43/14

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Bareinnahmen im Taxigewerbe - Keine

  • BFH, 12.10.2015 - VIII B 143/14

    Anrechnung und Erstattung von Kapitalertragsteuer im Nachlassinsolvenzverfahren

  • BFH, 24.04.1990 - VIII R 170/83

    Eigene Einkünfte aus geschenktem Sparguthaben bezieht minderjähriges Kind, in

  • BFH, 18.10.2010 - VI B 91/10

    Anspruch auf rechtliches Gehör und richterliche Hinweispflicht

  • BFH, 26.01.2011 - VIII R 14/10

    Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen - Unentgeltliche Übertragung -

  • BFH, 24.07.2014 - III B 28/13

    Keine Zusammenveranlagung für verschiedengeschlechtliche Partner einer

  • BFH, 23.11.2021 - VIII R 17/19

    Zur steuerlichen Anerkennung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts

    Übt ausschließlich der Unternehmer selbst die dem minderjährigen Kind zustehenden Informations- und Kontrollrechte aus, ist dies im Rahmen der Gesamtwürdigung ebenso zu berücksichtigen wie die Tatsache, dass der Unternehmer die auf ein Konto des minderjährigen Kindes überwiesenen Gewinnbeteiligungen nicht wie fremdes, sondern wie eigenes Vermögen verwaltet (vgl. hierzu die Grundsätze zur Zurechnung von Einkünften aus Kapitalanlagen, die unentgeltlich minderjährigen Kindern übertragen wurden, z.B. BFH-Beschluss vom 03.03.2016 - VIII B 25/14, BFH/NV 2016, 1021).
  • BFH, 10.06.2016 - V B 97/15

    Zur Umsatzsteuerpflicht von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten -

    a) An der erforderlichen Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt ist und --wie im Streitfall-- keine neuen Gesichtspunkte vorgetragen werden, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. März 2016 VIII B 25/14, BFH/NV 2016, 1021, Rz 11; vom 12. Oktober 2015 VIII B 143/14, BFH/NV 2016, 40, Rz 5).

    Dieser Zulassungsgrund stellt einen Spezialfall der grundsätzlichen Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO dar und setzt daher ebenfalls die Darlegung und das Vorliegen einer klärungsbedürftigen und klärbaren Rechtsfrage voraus (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 3. März 2016 VIII B 25/14, juris, Rz 19).

  • BFH, 31.05.2017 - V B 5/17

    Unrichtiger Steuerausweis; Umkehr der Steuerschuldnerschaft, Rückwirkung der

    Dieser Zulassungsgrund stellt einen Spezialfall der grundsätzlichen Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO dar und setzt daher ebenfalls die Darlegung und das Vorliegen einer klärungsbedürftigen und klärbaren Rechtsfrage voraus (vgl. BFH-Beschluss vom 3. März 2016 VIII B 25/14, juris, Rz 19).
  • BFH, 25.04.2017 - VIII R 64/13

    Unzulässige Klage gegen Verspätungszuschlag; Fristsetzung durch das FG -

    Eine verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung ist danach nur gegeben, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 2007 XI B 178/06, BFH/NV 2008, 562, m.w.N.; vom 10. November 2010 VIII B 159/09, BFH/NV 2011, 300; vom 3. März 2016 VIII B 25/14, BFH/NV 2016, 1021).
  • BFH, 04.07.2016 - V B 115/15

    Zur Umsatzsteuerpflicht von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

    a) An der erforderlichen Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) hinreichend geklärt ist und --wie im Streitfall-- keine neuen Gesichtspunkte vorgetragen werden, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse vom 3. März 2016 VIII B 25/14, Rz 11; vom 12. Oktober 2015 VIII B 143/14, BFH/NV 2016, 40, Rz 5).
  • BFH, 02.11.2016 - VIII B 17/16

    Einbeziehung geschätzter Einkünfte aus einem Grundlagenbescheid in die Bemessung

    Dieser Zulassungsgrund stellt einen Spezialfall der grundsätzlichen Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO dar und setzt die Darlegung und das Vorliegen einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage ebenso voraus (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 3. März 2016 VIII B 25/14, BFH/NV 2016, 1021, Rz 19).
  • BFH, 27.07.2016 - V B 39/16

    Irrtümliche Doppelzahlungen als umsatzsteuerliches Entgelt

    An der erforderlichen Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte vorgetragen werden, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 3. März 2016 VIII B 25/14, BFH/NV 2016, 1021, Rz 9 und 11).
  • BFH, 02.11.2016 - VIII B 7/16

    Auslegung einer Einkommensteuererklärung im Hinblick auf den Inhalt eines gemäß §

    Dieser Zulassungsgrund stellt einen Spezialfall der grundsätzlichen Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO dar und setzt die Darlegung und das Vorliegen einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage ebenso voraus (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 3. März 2016 VIII B 25/14, BFH/NV 2016, 1021, Rz 19).
  • FG München, 22.11.2016 - 2 K 655/13

    Zurechnung nicht erklärter Einkünfte aus Kapitalvermögen

    Dementsprechend müssen die Eltern das Sparguthaben wie fremdes Vermögen -d.h. als Vermögen des Kindesverwalten; sie dürfen es nicht wie eigenes Vermögen behandeln (vgl. BFH-Beschluss vom 3. März 2016 VIII B 25/14, BFH/NV 2016, 1021; BFH-Urteile vom 24. April 1990 VIII R 170/83, BStBl II 1990, 539, vom 26. November 1997 X R 114/94, BStBl II 1998, 190, vom 30. März 1999 VIII R 19/98, BFH/NV 1999, 1325).
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