Rechtsprechung
   BFH, 10.03.2004 - VIII B 316/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14653
BFH, 10.03.2004 - VIII B 316/03 (https://dejure.org/2004,14653)
BFH, Entscheidung vom 10.03.2004 - VIII B 316/03 (https://dejure.org/2004,14653)
BFH, Entscheidung vom 10. März 2004 - VIII B 316/03 (https://dejure.org/2004,14653)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,14653) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen beim Übergehen eines gestellten Beweisantrags - Vorliegen eines Rügeverzichts - Studium an der Universität als Berufsausbildung

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § 155; ; ZPO § 295 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Rüge des Übergehens eines Beweisantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.01.2000 - VI B 234/99

    Verlust des Rügerechts

    Auszug aus BFH, 10.03.2004 - VIII B 316/03
    Er war daher gehalten, vorsorglich das Übergehen des Beweisantrags zu rügen (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 19. Januar 2000 VI B 234/99, BFH/NV 2000, 860).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BFH, 10.03.2004 - VIII B 316/03
    Die vom Kläger angesprochene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 1 PBvU 1/02 (BVerfGE 107, 395, Der Betrieb 2003, 1570) ist nicht einschlägig.
  • BFH, 29.11.2007 - VIII B 58/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Vortrag und Glaubhaftmachung von Tatsachen bei einem

    Es kann dahinstehen, ob bei der von den Klägern beanstandeten Verfahrensweise überhaupt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in Betracht kommen kann (zum Übergehen eines erheblichen Beweisantrags, vgl. BFH-Beschluss vom 10. März 2004 VIII B 316/03, juris; zur Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots aus Gründen, die im Prozessrecht keine Stütze haben, vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2004 1 BvR 1935/03, Neue Juristische Wochenschrift 2005, 1487, m.w.N.) oder ob nicht eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) näher liegt.
  • BFH, 10.03.2005 - X B 66/04

    Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Lehnt das FG zu Unrecht einen Beweisantrag ab, dann verletzt es seine Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 FGO und den Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG-- (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. März 2004 VIII B 316/03, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht