Rechtsprechung
   BFH, 18.04.1995 - VIII B 38/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8845
BFH, 18.04.1995 - VIII B 38/94 (https://dejure.org/1995,8845)
BFH, Entscheidung vom 18.04.1995 - VIII B 38/94 (https://dejure.org/1995,8845)
BFH, Entscheidung vom 18. April 1995 - VIII B 38/94 (https://dejure.org/1995,8845)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,8845) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sinn der Beteiligtenbezeichnung in der Klageschrift bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.11.1988 - IV R 15/86

    Klagebefugnis der Gesellschafter bei Vollbeendigung einer

    Auszug aus BFH, 18.04.1995 - VIII B 38/94
    Das angefochtene Urteil weicht auch nicht von dem BFH-Urteil vom 10. November 1988 IV R 15/86 (BFH/NV 1989, 499) ab.

    Von diesen Rechtsgrundsätzen ist auch das FG im angefochtenen Urteil ausgegangen; es hat eine Auslegung der Klageschrift, wie sie der BFH in BFH/NV 1989, 499 vorgenommen hat, nur deshalb abgelehnt, weil im vorliegenden Fall (anders als in der Sache in BFH/NV 1989, 499) bei Ablauf der Klagefrist weder dem FA noch dem FG die Vollbeendigung der Personengesellschaft bekannt gewesen sei.

    Da sich der hier zu beurteilende Sachverhalt in einem wesentlichen Punkt von dem des Urteils in BFH/NV 1989, 499 unterscheidet, ist schon aus diesem Grunde eine Abweichung i. S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zu verneinen.

    Sie haben in diesem Zusammenhang auch unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des BFH in BFH/NV 1986, 171, und BFH/NV 1989, 499 vorgetragen, daß nach ihrer Ansicht die Klageschrift dahingehend ausgelegt werden könne, daß eine wirksame Klage des früheren Gesellschafters X vorliege.

  • BFH, 14.11.1986 - III R 12/81

    Parteibezeichnung - Berichtigung

    Auszug aus BFH, 18.04.1995 - VIII B 38/94
    Das angefochtene Urteil weicht nicht von dem BFH-Urteil vom 14. November 1986 III R 12/81 (BFHE 148, 212, BStBl II 1987, 178) ab.

    Eine Abweichung des FG von dem Urteil in BFHE 148, 212, BStBl II 1987, 178 ist auch deshalb zu verneinen, weil diese Entscheidung zu einem anderen Sachverhalt ergangen ist.

    Das Urteil in BFHE 148, 212, BStBl II 1987, 178 betraf eine Klage gegen Straßengüterverkehrsteuerbescheide, die gegen eine (durch Umwandlung entstandene) KG gerichtet waren.

    Bei Streitigkeiten über Feststellungsbescheide trifft die Aussage im Urteil in BFHE 148, 212, BStBl II 1987, 178, daß eine Klage i. d. R. den vom angefochtenen Bescheid betroffenen Personen zuzurechnen ist, nicht zu.

  • BFH, 25.09.1985 - IV R 180/83

    Verfahrensbeteiligter bei der Klage einer KG gegen Ergebnisse einer Aussenprüfung

    Auszug aus BFH, 18.04.1995 - VIII B 38/94
    Er hat insoweit zur Begründung auf seine Entscheidung vom 25. September 1985 IV R 180/83 (BFH/NV 1986, 171) Bezug genommen.

    Sie haben in diesem Zusammenhang auch unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des BFH in BFH/NV 1986, 171, und BFH/NV 1989, 499 vorgetragen, daß nach ihrer Ansicht die Klageschrift dahingehend ausgelegt werden könne, daß eine wirksame Klage des früheren Gesellschafters X vorliege.

  • BFH, 11.02.1987 - II B 140/86

    Revision - Nichtzulassung - Beschwerde - Begründetheit

    Auszug aus BFH, 18.04.1995 - VIII B 38/94
    Es kann offenbleiben, ob die Beschwerdebegründung den formellen Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) entspricht, da sie jedenfalls nicht begründet ist (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 11. Februar 1987 II B 140/86, BFHE 148, 494, BStBl II 1987, 344).
  • BFH, 31.07.1991 - VIII R 23/89

    1. Fremdgeschäfte zwischen personenidentischen Personengesellschaften - 2.

    Auszug aus BFH, 18.04.1995 - VIII B 38/94
    Der Anspruch auf Schutz vor Überraschungsentscheidungen ist nicht schon dann verletzt, wenn das FG rechtliche Gesichtspunkte, die bisher nicht im Vordergrund standen, in der Entscheidung als maßgebend herausstellt (BFH-Urteil vom 31. Juli 1991 VIII R 23/89, BFHE 165, 398, 401 [BFH 31.07.1991 - VIII R 23/89], BStBl II 1992, 375 m. w. N.).
  • BFH, 28.07.1994 - XI B 69/93
    Auszug aus BFH, 18.04.1995 - VIII B 38/94
    Bei derartigen Verstößen, die die Beschwerdeführer im übrigen nicht geltend gemacht haben, handelt es sich um materiell-rechtliche Fehler, auf die eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht gestützt werden kann (ständige Rechtsprechung vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 28. Juli 1994 XI B 69/93, BFH/NV 1995, 54, und die Nachweise bei Gräber, a. a. O., § 115 Rz. 28).
  • BFH, 06.08.2004 - II B 69/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Eine Divergenz i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO liegt nicht vor, wenn das FG --ohne ausdrücklich oder konkludent einen von der BFH-Rechtsprechung abweichenden allgemeinen Rechtssatz aufzustellen-- bei der Anwendung der Rechtssätze auf den konkreten Fall Fehler begeht (BFH-Beschluss vom 18. April 1995 VIII B 38/94, BFH/NV 1995, 1000).
  • BFH, 18.05.1999 - I B 140/98

    VGA; Gewinntantieme

    Denn eine Abweichung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO läge selbst dann nicht vor, wenn das FG --ohne ausdrücklich oder konkludent einen von der BFH-Rechtsprechung abweichenden allgemeinen Rechtssatz aufzustellen-- bei der Anwendung der Rechtssätze auf den konkreten Fall Fehler begangen haben sollte (vgl. BFH-Beschluß vom 18. April 1995 VIII B 38/94, BFH/NV 1995, 1000).
  • BFH, 18.03.1998 - IX B 119/97
    Die von den Klägern erhobene Rüge der falschen Anwendung von BFH-Urteilen durch das FG ist ebenfalls kein Zulassungsgrund (z.B. BFH-Beschluß vom 18. April 1995 VIII B 38/94, BFH/NV 1995, 1000).
  • BFH, 16.03.1998 - IX B 117/97
    Mit seinen Ausführungen zur behaupteten Divergenz macht der Beklagte und Beschwerdeführer (das Finanzamt --FA--) lediglich sinngemäß geltend, das Finanzgericht (FG) habe die in der Beschwerdeschrift genannte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Streitfall fehlerhaft angewandt; einen Zulassungsgrund i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) eröffnet diese Rüge nicht (z.B. BFH-Beschluß vom 18. April 1995 VIII B 38/94, BFH/NV 1995, 1000).
  • BFH, 30.05.1996 - V B 103/95

    Substantiierte Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bei

    Bei derartigen Verstößen, die die Klägerin in der Beschwerdeschrift im übrigen nicht geltend gemacht hat, handelt es sich um materiell-rechtliche Fehler, auf die eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht gestützt werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 18. April 1995 VIII B 38/94, BFH/NV 1995, 1000, und die Nachweise bei Gräber/Ruban, a. a. O., § 115 Rz. 28).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht