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   BFH, 13.01.2000 - VIII B 41/99   

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https://dejure.org/2000,7674
BFH, 13.01.2000 - VIII B 41/99 (https://dejure.org/2000,7674)
BFH, Entscheidung vom 13.01.2000 - VIII B 41/99 (https://dejure.org/2000,7674)
BFH, Entscheidung vom 13. Januar 2000 - VIII B 41/99 (https://dejure.org/2000,7674)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Begründungserfordernis - Sachaufklärung - Amtsermittlungsgrundsatz - Beweisantrag - Beweisaufnahme - Abflusszeitpunkt von Schuldzinsen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 173 Abs. 1 Nr. 2; FGO §§ 76, 115 Abs. 2, 3
    NZB; Rüge mangelnder Sachaufklärung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.01.1989 - IV B 113/87

    Verfassungsmäßigkeit des für die Entscheidung über die Zulässigkeit der

    Auszug aus BFH, 13.01.2000 - VIII B 41/99
    Bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) ist schlüssig darzulegen, welche Tatsache aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das Finanzgericht (FG) nicht erhoben hat, warum der Beschwerdeführer --sofern er durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten war oder selbst fachkundig ist-- nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, weshalb diese Beweiserhebung sich aber dem FG auch ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Januar 1989 IV B 113/87, BFH/NV 1990, 382; vom 28. Januar 1993 X B 80/92, BFH/NV 1994, 108; vom 19. August 1994 X B 124/94, BFH/NV 1995, 238; vom 20. Januar 1999 IV B 99/98, BFH/NV 1999, 1073; Herrmann, Die Zulassung der Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde im Steuerprozess, Rdnr. 216 und 228).
  • BFH, 20.01.1999 - IV B 99/98

    Betriebsfortführung trotz Verpachtung der landwirtschaftlichen Nutzflächen

    Auszug aus BFH, 13.01.2000 - VIII B 41/99
    Bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) ist schlüssig darzulegen, welche Tatsache aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das Finanzgericht (FG) nicht erhoben hat, warum der Beschwerdeführer --sofern er durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten war oder selbst fachkundig ist-- nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, weshalb diese Beweiserhebung sich aber dem FG auch ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Januar 1989 IV B 113/87, BFH/NV 1990, 382; vom 28. Januar 1993 X B 80/92, BFH/NV 1994, 108; vom 19. August 1994 X B 124/94, BFH/NV 1995, 238; vom 20. Januar 1999 IV B 99/98, BFH/NV 1999, 1073; Herrmann, Die Zulassung der Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde im Steuerprozess, Rdnr. 216 und 228).
  • BFH, 28.01.1993 - X B 80/92

    Nachweis des Zugangs eines schriftlichen Verwaltungsaktes

    Auszug aus BFH, 13.01.2000 - VIII B 41/99
    Bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) ist schlüssig darzulegen, welche Tatsache aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das Finanzgericht (FG) nicht erhoben hat, warum der Beschwerdeführer --sofern er durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten war oder selbst fachkundig ist-- nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, weshalb diese Beweiserhebung sich aber dem FG auch ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Januar 1989 IV B 113/87, BFH/NV 1990, 382; vom 28. Januar 1993 X B 80/92, BFH/NV 1994, 108; vom 19. August 1994 X B 124/94, BFH/NV 1995, 238; vom 20. Januar 1999 IV B 99/98, BFH/NV 1999, 1073; Herrmann, Die Zulassung der Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde im Steuerprozess, Rdnr. 216 und 228).
  • BFH, 19.08.1994 - X B 124/94

    Anforderungen an die Stützung der Nichtzulassungsbeschwerde auf einen

    Auszug aus BFH, 13.01.2000 - VIII B 41/99
    Bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) ist schlüssig darzulegen, welche Tatsache aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das Finanzgericht (FG) nicht erhoben hat, warum der Beschwerdeführer --sofern er durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten war oder selbst fachkundig ist-- nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, weshalb diese Beweiserhebung sich aber dem FG auch ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Januar 1989 IV B 113/87, BFH/NV 1990, 382; vom 28. Januar 1993 X B 80/92, BFH/NV 1994, 108; vom 19. August 1994 X B 124/94, BFH/NV 1995, 238; vom 20. Januar 1999 IV B 99/98, BFH/NV 1999, 1073; Herrmann, Die Zulassung der Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde im Steuerprozess, Rdnr. 216 und 228).
  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZN 1258/07

    Rechtliches Gehör - unterlassene Nachfrage

    Die auf mangelnde Information gestützte Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dient nicht dazu, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, welche eine fachkundig vertretene Partei in zumutbarer Weise selbst hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (BFH 20. April 2006 - VIII B 33/05 - Rn. 14, BFH/NV 2006, 1338; 13. Januar 2000 - VIII B 41/99 -BFH/NV 2000, 744).
  • BFH, 20.04.2006 - VIII B 33/05

    Sitzungsniederschrift, Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Die Sachaufklärungsrüge kann nicht dazu dienen, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, welche eine fachkundig vertretene Partei selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. August 1999 VIII B 51/98, BFH/NV 2000, 204; vom 13. Januar 2000 VIII B 41/99, BFH/NV 2000, 744; vom 28. November 2003 III B 7/03, BFH/NV 2004, 645).
  • BFH, 19.06.2006 - VIII B 235/04

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage; Amtsermittlungsgrundsatz

    Die Sachaufklärungsrüge kann nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, welche die fachkundig vertretene Partei selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 2000 VIII B 41/99, BFH/NV 2000, 744; vom 28. November 2003 III B 7/03, BFH/NV 2004, 645).
  • BFH, 14.11.2006 - V B 100/06

    Verstoß gegen Denkgesetz und Erfahrungssätze; nicht protokollierte Äußerungen

    Die Sachaufklärungsrüge kann nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, welche die fachkundig vertretene Partei selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (BFH-Beschlüsse vom 4. August 1999 VIII B 51/98, BFH/NV 2000, 204; vom 13. Januar 2000 VIII B 41/99, BFH/NV 2000, 744; vom 28. November 2003 III B 7/03, BFH/NV 2004, 645).
  • BFH, 16.05.2006 - VIII B 1/05

    Ordnungsgemäße Rüge eines Verfahrensmangels; Widersprüchlichkeit eines Urteils

    Die Sachaufklärungsrüge kann nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, welche die fachkundig vertretene Partei selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (BFH-Beschlüsse vom 4. August 1999 VIII B 51/98, BFH/NV 2000, 204; vom 13. Januar 2000 VIII B 41/99, BFH/NV 2000, 744; vom 28. November 2003 III B 7/03, BFH/NV 2004, 645).
  • BSG, 08.11.2012 - B 5 R 308/12 B
    Im Übrigen dient die Gehörsrüge, auch wenn sie auf angeblich fehlende Informationen gestützt wird, keinesfalls dazu, nicht gestellte Beweisanträge nachzuholen oder Bezugnahmen zu ersetzen, die ein fachkundig vertretener Beteiligter im Berufungsverfahren unterlassen hat (vgl Senatsbeschluss vom 30.11.2010 - B 5 R 302/10 B - BeckRS 2011, 65020 RdNr 14; vgl auch BAG Beschluss vom 20.5.2008 - 9 AZN 1258/07 - BAGE 126, 346; BFH Beschlüsse vom 20.4.2006 - VIII B 33/05 - BFH/NV 2006, 1338 und vom 13.1.2000 - VIII B 41/99 - BFH/NV 2000, 744).
  • BFH, 03.11.2005 - VIII B 12/05

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Die Sachaufklärungsrüge kann nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, welche die fachkundig vertretene Partei selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (BFH-Beschlüsse vom 4. August 1999 VIII B 51/98, BFH/NV 2000, 204; vom 13. Januar 2000 VIII B 41/99, BFH/NV 2000, 744; vom 28. November 2003 III B 7/03, BFH/NV 2004, 645).
  • BSG, 30.11.2010 - B 5 R 302/10 B
    Im Übrigen dient die Gehörsrüge, auch wenn sie auf angeblich fehlende Informationen gestützt wird, keinesfalls dazu, nicht gestellte Beweisanträge nachzuholen oder Bezugnahmen zu ersetzen, die ein fachkundig vertretener Beteiligter im Berufungsverfahren unterlassen hat (vgl BAG, Beschluss vom 20.5.2008 - 9 AZN 1258/07 - BAGE 126, 346; BFH, Beschlüsse vom 20.4.2006 - VIII B 33/05 - BFH/NV 2006, 1338 und vom 13.1.2000 - VIII B 41/99 - BFH/NV 2000, 744).
  • BFH, 08.12.2000 - VIII B 73/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Mangelnde Sachaufklärung -

    Bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) ist schlüssig darzulegen, welche Tatsache aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das Finanzgericht (FG) nicht erhoben hat, warum der Beschwerdeführer --sofern er durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten war oder selbst fachkundig ist-- nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, weshalb diese Beweiserhebung sich aber dem FG auch ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Januar 2000 VIII B 41/99, BFH/NV 2000, 744; vom 20. Januar 1999 IV B 99/98, BFH/NV 1999, 1073; Herrmann, Die Zulassung der Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde im Steuerprozess, Rdnr. 228).
  • BFH, 04.04.2001 - V B 177/00

    Vorsteuerabzug - Erbbauzins - Erbbaurechtsbestellung - Nutzungsvereinbarung -

    Bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) ist schlüssig darzulegen, welche Tatsache aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das FG nicht erhoben hat, warum der Beschwerdeführer --sofern er durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten war oder selbst fachkundig ist-- nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, weshalb diese Beweiserhebung sich aber dem FG auch ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Januar 2000 VIII B 41/99, BFH/NV 2000, 744).
  • BFH, 28.03.2001 - V B 182/00

    Kommanditgesellschaft - Fuhrpark - Fahrzeugerwerb - Anschaffungskosten -

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