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   BFH, 23.06.2000 - VIII B 52/99   

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https://dejure.org/2000,4421
BFH, 23.06.2000 - VIII B 52/99 (https://dejure.org/2000,4421)
BFH, Entscheidung vom 23.06.2000 - VIII B 52/99 (https://dejure.org/2000,4421)
BFH, Entscheidung vom 23. Juni 2000 - VIII B 52/99 (https://dejure.org/2000,4421)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bezeichnungsanforderungen - Vermietung und Verpachtung - Abschreibungen - Bilanzberichtigung - Gewerblicher Veräußerungsgewinn - Herstellungskosten

  • Judicialis

    FGO § 132; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2, 3
    Divergenz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 31.10.1996 - VIII B 42/96

    Anforderungen an schlüssige Darlegung des Vorliegens einer grundsätzlichen

    Auszug aus BFH, 23.06.2000 - VIII B 52/99
    Zur Bezeichnung der Divergenz i.S. von § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO ist erforderlich, dass der Beschwerdeführer die abstrakten Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und der Divergenzentscheidung des BFH so genau benennt, dass eine Abweichung im vorstehend genannten Sinne erkennbar wird; des Weiteren müssen sich die in der Beschwerdeschrift aufgeführten Rechtssätze aus den Entscheidungen hinreichend deutlich ergeben (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Oktober 1996 VIII B 42/96, BFH/NV 1997, 490).
  • BFH, 12.09.1995 - X B 83/95

    G ebäudeabschreibung bei gewerblichen Grundstückshändlern

    Auszug aus BFH, 23.06.2000 - VIII B 52/99
    Soweit das FA dem Urteil des FG des Weiteren sinngemäß den Rechtssatz entnimmt, dass ein Bilanzenzusammenhang nicht zu wahren sei, wenn keine Bilanzen aufgestellt worden seien, lässt dies keine Abweichung zu dem von ihm aus dem BFH-Beschluss vom 12. September 1995 X B 83/95 (BFH/NV 1996, 206) abgeleiteten Rechtssatz erkennen.
  • BFH, 13.07.1998 - VIII B 82/97

    Teilbetrieb - Unselbständiger Betriebsteil - Gesamtbild der Verhältnisse -

    Auszug aus BFH, 23.06.2000 - VIII B 52/99
    Eine Abweichung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO liegt vor, wenn das Finanzgericht (FG) bei gleichem, vergleichbarem oder gleich gelagertem vorliegendem und festgestelltem Sachverhalt einen die Entscheidung tragenden Rechtssatz aufgestellt hat, der von einem --ebenfalls tragenden-- abstrakten Rechtssatz in einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) abweicht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. Dezember 1992 III B 28/91, BFH/NV 1993, 610; vom 13. Juli 1998 VIII B 82/97, BFH/NV 1999, 38, m.w.N.).
  • BFH, 11.12.1992 - III B 28/91

    Anforderungen an die inhaltlichen Angaben einer Rüge der Verletzung der

    Auszug aus BFH, 23.06.2000 - VIII B 52/99
    Eine Abweichung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO liegt vor, wenn das Finanzgericht (FG) bei gleichem, vergleichbarem oder gleich gelagertem vorliegendem und festgestelltem Sachverhalt einen die Entscheidung tragenden Rechtssatz aufgestellt hat, der von einem --ebenfalls tragenden-- abstrakten Rechtssatz in einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) abweicht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. Dezember 1992 III B 28/91, BFH/NV 1993, 610; vom 13. Juli 1998 VIII B 82/97, BFH/NV 1999, 38, m.w.N.).
  • BFH, 24.10.2001 - X R 153/97

    Nachholung unterlassener AfA

    Inwieweit sich aus den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs etwas anderes ergibt, kann hier auf sich beruhen, weil diese Grundsätze --wie auch das BMF im Ergebnis zutreffend ausgeführt hat-- jedenfalls dann nicht gelten, wenn ein Bilanzansatz, der fortgeführt werden könnte, fehlt (BFH-Entscheidungen vom 28. Januar 1992 VIII R 28/90, BFHE 168, 30, BStBl II 1992, 881, unter 5.; in BFH/NV 1998, 578, 579, unter 3. a, sowie vom 23. Juni 2000 VIII B 52/99, BFH/NV 2000, 1487).
  • BFH, 26.11.2008 - X R 23/05

    Erstmalige Bilanzaufstellung für einen "nicht erkannten Gewerbebetrieb" in einem

    Für den ersten Bilanzansatz eines Wirtschaftsguts des notwendigen Betriebsvermögens in der erstmals aufzustellenden Anfangsbilanz gelten damit die Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs ebenfalls nicht (Senatsurteil vom 24. Oktober 2001 X R 153/97, BFHE 197, 105, BStBl II 2002, 75; BFH-Entscheidungen vom 28. Januar 1992 VIII R 28/90, BFHE 168, 30, BStBl II 1992, 881; vom 23. Juni 2000 VIII B 52/99, BFH/NV 2000, 1487).
  • BFH, 08.11.2005 - VIII B 3/96

    Beteiligtenbezeichnung; Vollbeendigung einer Personengesellschaft;

    Eine Abweichung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO a.F. liegt nur vor, wenn das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt einen die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz aufgestellt hat, der von einem --ebenfalls tragenden-- abstrakten Rechtssatz in einer Entscheidung des BFH abweicht (Senatsbeschluss vom 23. Juni 2000 VIII B 52/99, BFH/NV 2000, 1487, m.w.N.).

    Des Weiteren müssen sich die in der Beschwerdeschrift aufgeführten Rechtssätze aus den Entscheidungen hinreichend deutlich ergeben (Senatsbeschluss in BFH/NV 2000, 1487).

  • BFH, 18.05.2001 - X B 64/01

    Rechtsmittel - Bedingung - Bestimmtheit - Antragserfordernisse - Zulassungsgrund

    b) Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO a.F. setzt voraus, dass das angefochtene Urteil --bei gleichem oder zumindest vergleichbarem Sachverhalt-- ausdrücklich oder stillschweigend auf einem abstrakten Rechtssatz beruht, der von einem ebensolchen Rechtssatz einer Entscheidung des BFH oder des Bundesverfassungsgerichts abweicht (BFH in ständiger Rechtsprechung, s. z.B. Beschlüsse vom 4. Mai 2000 I B 121/99, BFH/NV 2000, 1477, und vom 23. Juni 2000 VIII B 52/99, BFH/NV 2000, 1487, jeweils m.w.N.).

    Gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F. bezeichnet hat der Rechtsuchende eine solche Divergenz nur, wenn er sie durch genaue Benennung und Gegenüberstellung erkennbar macht (BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2000 III B 71/99, BFH/NV 2000, 1352, 1353, und in BFH/NV 2000, 1487).

  • BFH, 26.07.2001 - X B 6/01

    Rechtsmittel - Zulassungsgrund - Rechtsmittelbegründung - Divergenz

    Ausdrücklich berufen haben sich die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) nur auf § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO a.F. Zur Bezeichnung der Divergenz (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F.) wäre es erforderlich gewesen, tragende abstrakte Rechtssätze des angefochtenen Urteils einerseits und einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) oder des Bundesverfassungsgerichts andererseits einander gegenüberzustellen und auf diese Weise eine Abweichung darzutun (BFH in ständiger Rechtsprechung; s. z.B. Beschlüsse vom 4. Mai 2000 I B 121/99, BFH/NV 2000, 1477, und vom 23. Juni 2000 VIII B 52/99, BFH/NV 2000, 1487).
  • BFH, 06.09.2001 - X B 47/01

    Rechtsmittel - Zulassungsgrund - Divergenz - Nichtzulassungsbeschwerde

    Soweit die Nichtzulassungsbeschwerde schließlich auch auf Divergenz gestützt wird (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO a.F.), genügt die Erwähnung verschiedener BFH-Entscheidungen, verbunden mit der allgemeinen Behauptung, das angefochtene Urteil stehe zu ihnen in Widerspruch, nicht den gesetzlichen Darlegungserfordernissen (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F.; s. dazu die BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 1477, und vom 23. Juni 2000 VIII B 52/99, BFH/NV 2000, 1487).
  • BFH, 11.04.2001 - I B 123/00

    Sorgfaltspflicht des GmbH-Geschäftsführers; grundsätzliche Bedeutung der

    Zur Darlegung einer Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO a.F. ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH erforderlich, dass der Beschwerdeführer einen das FG-Urteil tragenden abstrakten Rechtssatz formuliert und diesen einem ebenfalls tragenden Rechtssatz aus einer Entscheidung des BFH oder des BVerfG so gegenüberstellt, dass die Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 30. März 2000 V B 184/99, BFH/NV 2000, 1223; vom 23. Juni 2000 VIII B 52/99, BFH/NV 2000, 1487; vom 7. Juni 2000 III B 32/00, BFH/NV 2001, 45).
  • BFH, 28.06.2001 - X B 129/00

    Beschwerde - Divergenz - Gesamtwürdigung - Betriebsgrundstück - Einkommensteuer

    Der von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) vor allem geltend gemachte Zulassungsgrund der Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO a.F. ist nur bezeichnet (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F.), wenn im Beschwerdevorbringen ein abstrakter Rechtsgrundsatz herausgearbeitet ist, auf dem das angefochtene Urteil beruht und der --bei gleichem oder zumindest vergleichbarem Sachverhalt-- ausdrücklich oder stillschweigend zu einem ebensolchen, ein bestimmtes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) tragenden Rechtsgrundsatz in Widerspruch steht (BFH in ständiger Rechtsprechung, s. z.B. Beschluss vom 23. Juni 2000 VIII B 52/99, BFH/NV 2000, 1487, m.w.N.).
  • BFH, 11.04.2001 - I B 94/00

    Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids - Nichtzulassungsbeschwerde - Rücknahme

    Hierzu ist es nach ständiger Rechtsprechung des BFH erforderlich, dass der Beschwerdeführer einen das FG-Urteil tragenden abstrakten Rechtssatz formuliert und diesen einem ebenfalls tragenden Rechtssatz aus einer BFH-Entscheidung so gegenüberstellt, dass die Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 30. März 2000 V B 184/99, BFH/NV 2000, 1223; vom 23. Juni 2000 VIII B 52/99, BFH/NV 2000, 1487; vom 7. Juni 2000 III B 32/00, BFH/NV 2001, 45).
  • BFH, 25.04.2001 - I B 105/00

    Verdeckte Gewinnausschüttungen - GmbH - Darlehen - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Hierzu wäre es nach ständiger Rechtsprechung des BFH erforderlich gewesen, einen das angefochtene Urteil tragenden abstrakten Rechtssatz zu formulieren und diesen einem ebenfalls tragenden Rechtssatz aus einer BFH-Entscheidung so gegenüberzustellen, dass die Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 30. März 2000 V B 184/99, BFH/NV 2000, 1223; vom 23. Juni 2000 VIII B 52/99, BFH/NV 2000, 1487; vom 7. Juni 2000 III B 32/00, BFH/NV 2001, 45).
  • BFH, 11.04.2001 - I B 125/00

    Gegenstand des Klagebegehrens - Reisekosten - Rechts- und Beratungskosten -

  • BFH, 11.09.2001 - X B 119/00

    Rechtsmittel - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Zulassungsgrund der

  • FG München, 30.09.2009 - 9 K 1693/07

    Wechsel der Gewinnermittlung

  • BFH, 28.06.2001 - X B 130/00

    Beschwerde - Divergenz - Gesamtwürdigung - Betriebsgrundstück - Einkommensteuer

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