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   BFH, 10.12.1998 - VIII B 56/98   

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https://dejure.org/1998,1218
BFH, 10.12.1998 - VIII B 56/98 (https://dejure.org/1998,1218)
BFH, Entscheidung vom 10.12.1998 - VIII B 56/98 (https://dejure.org/1998,1218)
BFH, Entscheidung vom 10. Dezember 1998 - VIII B 56/98 (https://dejure.org/1998,1218)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung - Darlegung - Kritik - Verfahrensmangel - Sachaufklärung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 76

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.07.1997 - VIII R 57/95

    Kapitaleinkünfte beim Schneeballsystem

    Auszug aus BFH, 10.12.1998 - VIII B 56/98
    Neue gewichtige und vom BFH bislang noch nicht bedachte Einwendungen in der Literatur und/oder in der Rechtsprechung der Instanzgerichte gegen die in der angefochtenen Vorentscheidung zur Stützung deren Ergebnisses herangezogenen Urteile des beschließenden Senats vom 22. Juli 1997 VIII R 57/95 (BFHE 184, 21, BStBl II 1997, 755), VIII R 12/96 (BFHE 184, 34, BStBl II 1997, 761) und VIII R 13/96 (BFHE 184, 46, BStBl II 1997, 767) haben die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) in ihrer Beschwerdeschrift vom 23. März 1998 nicht darzulegen vermocht.

    Auch die weitere Beschwerdebegründungsschrift vom 24. November 1998 enthält keine rechtlichen Gesichtspunkte, die der beschließende Senat nicht schon in seinen Urteilen vom 22. Juli 1997 (a.a.O.) geprüft und für nicht durchgreifend erachtet hat.

  • BFH, 23.01.1992 - II B 64/91

    Anforderungen an Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als

    Auszug aus BFH, 10.12.1998 - VIII B 56/98
    Hierzu muß er substantiiert darlegen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die bereits höchstrichterlich beantwortete Frage umstritten sei, insbesondere welche neuen gewichtigen, vom BFH bislang noch nicht geprüften Einwände in der Literatur und/oder in der Rechtsprechung der Instanzgerichte gegen die höchstrichterliche Auffassung erhoben würden (vgl. BFH-Beschluß vom 23. Januar 1992 II B 64/91, BFH/NV 1992, 676, m.w.N.; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 22.07.1997 - VIII R 13/96

    Kapitaleinkünfte beim Schneeballsystem

    Auszug aus BFH, 10.12.1998 - VIII B 56/98
    Neue gewichtige und vom BFH bislang noch nicht bedachte Einwendungen in der Literatur und/oder in der Rechtsprechung der Instanzgerichte gegen die in der angefochtenen Vorentscheidung zur Stützung deren Ergebnisses herangezogenen Urteile des beschließenden Senats vom 22. Juli 1997 VIII R 57/95 (BFHE 184, 21, BStBl II 1997, 755), VIII R 12/96 (BFHE 184, 34, BStBl II 1997, 761) und VIII R 13/96 (BFHE 184, 46, BStBl II 1997, 767) haben die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) in ihrer Beschwerdeschrift vom 23. März 1998 nicht darzulegen vermocht.
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 10.12.1998 - VIII B 56/98
    Hat die höchstrichterliche Rechtsprechung die vom Beschwerdeführer für grundsätzlich bedeutsam gehaltene Rechtsfrage schon früher entschieden, so muß der Beschwerdeführer eingehend begründen, warum er gleichwohl eine erneute Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu der betreffenden Frage im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung für erforderlich hält (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 22.07.1997 - VIII R 12/96

    Kapitaleinkünfte beim Schneeballsystem

    Auszug aus BFH, 10.12.1998 - VIII B 56/98
    Neue gewichtige und vom BFH bislang noch nicht bedachte Einwendungen in der Literatur und/oder in der Rechtsprechung der Instanzgerichte gegen die in der angefochtenen Vorentscheidung zur Stützung deren Ergebnisses herangezogenen Urteile des beschließenden Senats vom 22. Juli 1997 VIII R 57/95 (BFHE 184, 21, BStBl II 1997, 755), VIII R 12/96 (BFHE 184, 34, BStBl II 1997, 761) und VIII R 13/96 (BFHE 184, 46, BStBl II 1997, 767) haben die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) in ihrer Beschwerdeschrift vom 23. März 1998 nicht darzulegen vermocht.
  • BFH, 03.07.2019 - VIII B 86/18

    Nichtzulassungsbeschwerde - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Sie legen jedoch nicht dar, welche konkreten Tatsachen das FG hätte aufklären und welche Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Tatsachenaufklärung --auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. hierzu: Senatsbeschluss vom 10. Dezember 1998 VIII B 56/98, BFH/NV 1999, 804).
  • BFH, 09.02.2011 - X B 67/10

    Revisionszulassung wegen schwerwiegenden Fehlers des FG - Willkür -

    Dies hätte hier einer besonderen, in der Beschwerdeschrift versäumten Begründung (vor allem auch einer eingehenden Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur; s. z.B. BFH-Beschluss vom 10. Dezember 1998 VIII B 56/98, BFH/NV 1999, 804) deshalb bedurft, weil die Frage, unter welchen Voraussetzungen Darlehensforderungen zum Betriebsvermögen gehören, als grundsätzlich geklärt anzusehen ist.
  • BFH, 28.01.2002 - VII B 83/01

    NZB; Verfahrensfehler; grundsätzliche Bedeutung

    (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Dezember 1998 VIII B 56/98, BFH/NV 1999, 804, und vom 5. Mai 2000 III B 14/00, BFH/NV 2000, 1349, m.w.N.).
  • BFH, 23.06.2003 - X B 165/02

    Ap - Begründung Prüfungsanordnung, Prüfungsturnus

    In diesen Fällen erfordert die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache einen besonderen, in der Beschwerdeschrift versäumten Begründungsaufwand und vor allem auch eine eingehende Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur (s. z.B. BFH-Beschluss vom 10. Dezember 1998 VIII B 56/98, BFH/NV 1999, 804; Gräber, a.a.O., § 116 Rz. 32).
  • BFH, 14.11.2001 - II B 29/00

    NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung der

    Bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes durch das FG (§ 76 FGO) muss dargelegt werden, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweise zu welchem Beweisthema das FG nicht erhoben hat, warum der Beschwerdeführer --sofern er durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten war-- nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, warum diese Beweiserhebung sich dem FG --auch ohne besonderen Antrag-- als erforderlich hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung durch das FG hätte führen können (BFH-Beschluss vom 10. Dezember 1998 VIII B 56/98, BFH/NV 1999, 804).
  • BFH, 19.10.2005 - X B 86/05

    Divergenz

    - inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme --auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. Dezember 1998 VIII B 56/98, BFH/NV 1999, 804, und vom 14. Mai 2003 X B 182/01, juris Nr: STRE200350622; vgl. ferner z.B. Gräber/ Ruban, a.a.O., § 120 Rz. 70; Herrmann, Die Zulassung der Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde im Steuerprozess, Rz. 228).
  • BFH, 28.06.2006 - V B 199/05

    NZB: Verhältnis Amtsermittlungspflicht - Mitwirkungspflichten der Beteiligten

    Für eine schlüssige Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes durch das FG muss u.a. dargelegt werden, warum der Kläger --sofern er (wie hier) durch einen Prozessbevollmächtigten vor dem FG vertreten war-- nicht von sich aus entsprechende Beweisanträge gestellt hat, warum diese Beweiserhebung sich dem FG --auch ohne besonderen Antrag-- nach Lage der Akten als erforderlich hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme --ausgehend von der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Entscheidungserheblichkeit des gerügten Verfahrensmangels, ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. Dezember 1998 VIII B 56/98, BFH/NV 1999, 804; vom 27. April 1999 III B 118/98, BFH/NV 1999, 1478).
  • BFH, 26.02.2003 - IX B 221/02

    Verböserung

    Diesem Erfordernis ist nur Rechnung getragen, wenn die Beschwerdebegründung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem betreffenden Rechtsproblem enthält und ausführt, worin der Beschwerdeführer noch eine ungeklärte Frage sieht (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. April 1998 X B 186/97, BFH/NV 1998, 1244; vom 10. Dezember 1998 VIII B 56/98, BFH/NV 1999, 804; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., 2002, § 116 Rz. 33).
  • BFH, 13.12.2001 - II B 46/00

    Sachaufklärungsrüge; Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes

    Bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes durch das FG (§ 76 FGO) muss dargelegt werden, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweise zu welchem Beweisthema das FG nicht erhoben hat, warum der Beschwerdeführer --sofern er durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten war-- nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, warum diese Beweiserhebung sich dem FG --auch ohne besonderen Antrag-- als erforderlich hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung durch das FG hätte führen können (BFH-Beschluss vom 10. Dezember 1998 VIII B 56/98, BFH/NV 1999, 804).
  • BFH, 13.09.2005 - X B 8/05

    Verwertungsverbot; vorweggenommene Beweiswürdigung

    - inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme --auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. Dezember 1998 VIII B 56/98, BFH/NV 1999, 804).
  • BFH, 16.05.2006 - VIII B 1/05

    Ordnungsgemäße Rüge eines Verfahrensmangels; Widersprüchlichkeit eines Urteils

  • BFH, 06.03.2006 - X B 155/05

    Häusliches Arbeitszimmer als Betätigungsmittelpunkt; Voraussetzungen für die

  • BFH, 09.02.2005 - X B 156/04

    NZB: Darlegung von Verfahrensmängeln

  • BFH, 27.01.2003 - II B 194/01

    NZB; Rechtsfortbildung; Rüge mangelnder Sachaufklärung

  • BFH, 19.11.2002 - X B 117/01

    Negative Einkünfte nach Aufgabe eines Gewerbebetriebs - Darlegungserfordernisse

  • BFH, 25.02.2002 - X B 77/01

    Zwischenurteil; objektive Unrichtigkeit einer Rückstellung

  • BFH, 03.11.2005 - VIII B 12/05

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 27.04.2005 - X B 117/04

    Klagebefugnis gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid

  • BFH, 23.11.2000 - III B 44/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlen von Entscheidungsgründen - Verfahrensverstöße

  • BFH, 02.11.1999 - I B 163/98

    Einkünfte von Bediensteten des europäischen Patentamts

  • BFH, 07.07.1999 - X B 37/99

    Darlegungslast für Rechtsfragen, die grundsätzlich geklärt sind

  • BFH, 05.04.2004 - X B 158/03

    Darlegung der grds. Bedeutung und einer Divergenz

  • BFH, 14.05.2003 - X B 182/01

    Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht und der Verletzung des rechtlichen

  • BFH, 01.02.2001 - III B 88/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Begründung - Grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 25.01.2000 - VI B 219/98

    Häusliches Arbeitszimmer

  • BFH, 20.07.1999 - X B 10/99

    Schätzungsfälle; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • BFH, 07.03.2006 - X B 205/05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die Rüge der

  • BFH, 05.04.2004 - X B 176/03

    Anforderungen an die Darlegung der grds. Bedeutung (hier: Schätzung hinterzogener

  • BFH, 01.07.2003 - X B 172/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Rechtsfortbildung

  • BFH, 22.05.2001 - III B 55/00

    Hinreichende Bezeichnung der Abweichung von einem Urteil des Bundesfinanzhofes

  • BFH, 29.09.2000 - V B 118/00

    Graphikerin - Freie Mitarbeiterin - Umsatzsteuerfestsetzung - Steuerfreie Umsätze

  • BFH, 15.09.2000 - V B 93/00

    Revision: Zulassung der Revision - Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung -

  • BFH, 07.05.2002 - X B 137/01

    Ausschlussfrist nach § 79 b Abs. 3 Satz 1 FGO; Fristversäumnis wegen

  • BFH, 27.06.2003 - IV B 92/01

    Schlüssige Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 01.02.2001 - III B 102/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung - Verfahrensmangel - Zeuge - Vernehmung -

  • BFH, 14.04.2000 - X B 123/99

    Unwirksamkeit eines Steuerbescheides trotz Bekanntgabe

  • BFH, 28.02.2000 - I B 67/99

    Bedienstete des Europäischen Patentamts - Deutsche Einkommensbesteuerung -

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